Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 112. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 7. dubna 1938.

1. Øeè sen. Maixnera:

Hoher Senat! Der Motivenbericht zur Regierungsvorlage betreffend. Waffen und Munition Druck Nr. 796 sagt unter anderem wörtlich: "Der Gesetzesantrag verfolgt neben seinem Unifizierungszwecke hauptsächlich dass, eine vollkommene Evidenz der Waffen und Munition zu erzielen, damit die Staatsverwaltung leichter kontrollieren kann, daß Waffen und Munition nicht im Besitze von unberufenen Personen sind und daß sie dahin wirken kann, daß Waffen und Munition nicht in solche Hände gelangen und schließlich, daß sie durch höhere Strafen wirkungsvoller den unerlaubten Besitz, das Tragen und Kaufen von Waffen und Munition unterdrücken kann." Schon unsere innerpolitischen Verhältnisse im èechischen Lager lassen Bedenken aufkommen, gerade jetzt diese Regierungsvorlage Gesetz werden zu lassen, weil bei der dermaligen Einstellung unserer Demokratie Berufene und Unberufene allzuleicht wechseln und weil die Menschen, die sich heute noch als Berufene fühlen, schon in kurzer Zeit zu den Unberufenen eingereiht werden können.

Der Aufmarsch, bzw. die Kundgebung der Prager Volksfront am Altstädter Ring am 6. März d. J. im Zeichen des 5. Masaryk Tages hat diese Befürchtung bestätigt. In Anwesenheit des Fürsorgeministers Ing. Neèas, des Senatsprässidenten Dr. Soukup und des Primators Zenkl haben die Kommunisten das. Feldbeherrscht, die èechischen Agrarier und das Národní sjednocení sind dieser Kundgebung fern geblieben. Über- große Sowjetfahnen beherrschten das Bild und zum erstenmale sah man sonderbare, aus èechoslovakischen, sowjetrussischen, französischen und rotspanischen Flaggen kombinierte Transparente. Als die Kommunisten mit einer verschwindend kleinen Staatsflagge an der Spitze des Zuges anmarschierten, wurde das Begrüßen dieser Staatsfahne mit stürmischen Zwischenrufen und kommunistischen Losungsworten beantwortet, die schweren Schutzgesetzverbrechen gleichkamen.

Solche Dinge geschahen vor den maßgebendsten Persönlichkeiten unserer Republik und nur die von Deutschenhaß erfüllte Rede des Primators Zenkl konnte das Gleichgewicht wieder herstellen und der Kundgebung das Gepräge eines nationalen èechoslovakischen Festes, das Gepräge eines 5. Masaryk-Tages, geben. Die vorerwähnten ferngebliebenen èechischen Parteien hatten allerdings Gelegenheit, zuhause darüber nachzudenken, ob sie nicht in die Reihen der Unberufenen gedrängt werden. Uns Deutschen, die wir der èechoslovakischen Staatsfahne bei jeder Kundgebung und Veranstaltung den gebührenden Platz einräumen, ist es klar, daß wir in den Augen des Gesetzgebers vor allem die Unberufenen sind und daß der Zweck des Gesetzes der sein soll, im deutschen Gebiete den unerlaubten Besitz, das Tragen und Kaufen von Waffen und Munition zu kontrollieren, einzuschränken und zu unterdrücken. Nun steht aber die Sache so, daß wir von der Sudetendeutschen Partei unser Programm haben, in dem es heißt: "Im Rahmen der èechoslovakischen Verfassung, also des Geisetzes, mit geistigen Waffen den Kampf um die Wahrung unserer Verfassung und damit den Kampf um unser Recht zu führen." Zu diesem Kampf aber brauchen wir keine Waffen im Sinne der Regierungsvorlage Druck Nr. 796. Unsere geistigen Waffen haben uns bisher vollen Erfolg gebracht, weil die Welt heute weiß, daß unser Kampf ge­ recht ist, weil die Welt heute weiß, daß es ein vermessenes Beginnen wäre, sich gegen die Staatsmacht mit Waffengewalt aufzulehnen, weil die Welt auch weiß, daß die Zeit kammen wird, wo auch dem deutschem Volke in der Èechoslovakischen Republik die Sonne scheinen wird, weil die Welt dem deutschen Volke das geben wird, mit dem der Friede im Jahre 1919 geschlossen wurde, das dem deutschen Volke feierlich zugesicherte Selbstbestimmungsrecht. Um dieses hohe Ziel zu erreichen, braucht das deutsche Volk keine durch da Gesetz verbotenen Waffen, sondern dieses uns vorenthaltene Selbstbestimmungsrecht wird dem deutschen Volke unser Herrgott und die Welt geben, weil die Welt und unser Herrgott die Natur ist, und weil die Natur alles Unnatürliche verdorren läßt und aus dieser immer wieder neues pulsierendes Leben sprießt.

Wir haben also den vorliegenden Gesetzentwurf von rein sachlichem Standpunkt zu beurteilen und bei sachlicher Beurteilung auf die Auswirkung debs Gesetzes auf die gesamte èechoslovakische Volkswirtschaft Rücksicht zu nahmen: Un ere Meinung geht dahin, daß der vorliegende Gesetzentwurf ein typisches Bei piel.bürokratischer Arbeit am grünen Tisch darstellt und unbelastet ist von -einer eingehenden Kenntnis und Berücksichtigung der durch diesen Entwurf betroffenen jagdwirtschaftlichen Faktoren; Jäger wind Sportkreise sowie der wirtschaftlichen Faktoren, welche sich mit der Erzeugung und dem Verkaufe von Waffen und Munitionen befassen. Der Entwurt ist scheinbar auch ohne die Mitarbeit dieser interessierten Kreise, vor allem der Jäger- und Schützenorganisationen sowie der Büchsenmacher-, Waffen- und Munitionshändlerorgani.sationen zustande gekommen, welche einen Anspruch darauf haben, daß der Geaetzentwurf ihren berechtigten Forderungen angepaßt wird. Es ist unzweifelhaft, daß der Entwurf in der vorliegenden Form den Waffen- und Munitionshändlern und Büchsenmachern ganz unnötige bürokratische Belastungen auferlegt und auch die große Mehrzahl der Jäger, Schützen und Schießsportler zum Verzicht auf ihre Tätigkeit bewegen wird, ehe sie sich dem umständlichen bürokratischen und mit vielfachen Gebühren verbundenen Prozeduren unterziehen, die gefordert werden, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Wenn der Entwurf den Zweck verfolgt, das Tragen und den Gebrauch von Waffen unzuverlässigen Elementen einzuschränken, so wird es durch die Kompliziertheit und Umständlichkeit der im Gesetzentwurfe niedergelegten Vorschriften eher eintreten, daß hiedurch der ordentliche Bürger, ehe er sich einer solchen Prozedur unterwirft, sich Gesetzesverletzungen zuschulden kommen läßt, wie dies immer bei Wilderern und Verbre ehern der Fall war. An dem Waffentragen von Wilderern und Verbrechern wird aber auch dieses Gesetz nichts ändern.

Auch im militärischen Interesse ist es nicht gelegen, durch solche bürokratische Kurzsichtigkeit das intsresse für den Schießsport abzutöten, sowie durch die unvermeidliche Schädigung des Büchsenmachergew erbe, auch der Armee den entsprechenden Nachwuchs gelernter Büchsenmacher zu schmälern.

Unser Senator Ludwig Frank, der als Maj or des österreichischen Generalstabes auf den Namen eines Fachmannes Anspruch. erheben kan,n, hat in den Ssnatsausschüsysen eine Reihe von wohlgemeinten Abänderungsanträgen eingebracht, die von der Majorität dieser Ausschüsse abgelehnt wmrden und gerade dieser Umstand läßt befürchten, daß sich das Waffengesetz in den Reigen jener Gesetze einreihen wird, die dazu angetan sind, die deutsche Bevölkerung zu unterdrücken, zurückzudrängen und eine weitere Kluft aufzutun, die eine Völkerversöhnung unmöglich macht. (Sen. Kreibich: Befaßt sich der Generalstab mit der Jägerei? Rùzné výkøiky. - Místopøedseda Klofáè zvoní.) Mit Ihnen werden wir uns nicht versöhnen.

Unsere Unzufriedenheit, die Sie heute angesichts der außenpolitischen Ereignisse gerne beseitigt haben möchten, hat ja doch vornehmlich ihren Grund in der Gesetzgebung und besteht aus zwei Komponenten: 1. daß jenes Gesetz, die èechoslovakische Verfassung; welche dem deutschen Volke in unserem Staate alle ihm gebührenden Rechte garantiert und jede Entnationalisierung unter Strafe stellt, bisher ignoriert und nicht gehalten wurde und daß weder die Versprechungen im Memoire III, noch die Versprechungen des Staatspräsidenten- anläßlich der Begründung des èechoslovakischen Staates eingelöst wurden. Im § 134 unserer Verfassung heißt es ausdrücklich: "Jede Art gewaltsamer Entnationalisierung ist unerlaubt, die Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann das Gesetz als strafbare Handlung erklären." Der Fall Stecken und hunderttausende andere amtliche, halbamtliche und private Dinge haben aufgezeigt, daß durch 20 Jahre dieses erste Gesetz des Staates, die èechoslovakische Verfassung, zum Schaden der deutschen Bevölkerung gänzlich und sträflich ignoriert wurde.

Im Memoire III, Kapitel IV, hieß es: "Alle Traditionen der Èechoslovakei lassen den Schluß zu, daß die Republik die Deutschen in keiner Weise unterdrücken wird, die sich eines Regimes der Freiheit und Gerechtigkeit erfreuen werden."

Man ist in Regierungskreisen gerne geneigt, die Behauptung aufzustellen, daß jene Mitteilungen unseres, Parteiorganes,,Die Zeit", welche: unter dem Titel "Wir klagen an" erscheinen, übertrieben und unwahr seien. Wenn nur der zehnte Teil dieser Anklagen auf Wahrheit beruht, so erhebt dieses Zehntel eine schwerwiegende Anklage gegen jene Versprechungen, die uns in dem Memoire III gegeben worden sind. (Sen. Brodecký: A proè tìch 9 ostatních dílù tam bylo pojato?) Poèkejte. (Sen. Brodecký: ®e se nestydíte, takhle mluvit!)

Am 20. Mai 1919 hat der derzeitige Staatspräsident Dr. Bene¹ dem Komité für die neuen Staaten eine von ihm selbst gefertigte Note überreicht, in der es hieß: "Es ist die Absicht der èechoslovakischen Regierung, die Organisation des Staates in der Art zu schaffen, daß als Grundlage für die nationalen Rechte in der Verfassung die in der Schweiz angewendeten Prinzipien zu Grunde gelegt werden, das beißt, aus der Èechoslovakischen Republik eine Art Schweiz zu machen. Es wird ein extrem liberales Regime errichtet werden, welches dem der Schweiz sehr ähnlich sein wird."

In der revolutionären Nationalversamm- Iung am 30. September 1919 hat unser jetziger Staatspräsident Dr. Bene¹ hervorghoben, daß die Aufstellung eines Minimalprogrammes für die Minderheiten die unerläßliche Voraussetzung für alle Verhandlungen war und die deutsche Frage, vom Staate um jeden Preis gelöst werden muß.

Wir behaupten kühn und feierlich vor aller Welt, daß das erste Gesetz des Staates, unsere èechoslovakische Verfassung, bisher nicht nur nicht gehalten, sondern diesem Gesetze direkt entgegengearbeitet worden ist. Die Versprechungen des Staatspräsidenten, die ich hier angeführt habe, möchten -von hier aus neuerdings in Erinnerung gebracht werden, damit das sudetendeutsche Volk zurückgewinne den Glauben an einmal gegebene Worte.

2. Daß fast alle in dem zwanzigjährigen Bestehen der Èechoslovakischen Republik beschlossenen Gesetze gegen die Deutschen gerichtet waren oder aber zumindesten der Bürokratie ein geeignetes Instrument sein konnten, um gegen die Deutschen. zu regieren. Es würde zu weit führen, sich mit dieser Gesetzgebung zu befassen. Sie, von der èechischen Majorität und die deutsche Bevölkerung werden es verstehen, wenn ich ohne Kommentar nur einige Gesetze erwähne; so sei erwähnt vor allem das Gesetz über die Annullierung der Kriegsanleihe, beschlossen in einem Zeitpunkte, wo die èechische Bevölkerung ihre Kriegsanleihe bereits der österreichischen Konkursmasse übergeben hatte.

Das Gesetz über die Bodenreform, welches deutschen Grund und Boden zu Èechisierungszwecken verwertete, das Gesetz über die Verwaltungsreform, welches zu schweren Verlusten in unserer Selbstverwaltung führte, die Änderung der Gemeindewahlordnung, das Ermächtigungsgesetz mit seinen Auswirkungen auf die Untersuchungs- und Prozeßtechnik, das Parteienauflösungsgesetz mit seinen verheerenden Begleiterscheinungen der Gewerkschaftsauflösung, das Republikschutzgesetz, an welches Zehntausende von braven deutschen Volksgenossen glauben mußten, das Staatsverteidigungsgesetz, mit welchem praktisch das deutsche Gebiet unter Militärverwaltung gestellt wurde, und das Enteignungsgesetz zum Zwecke der Staatsverteidigung, das Gesetz über die Begünstigung der Legionäre, das Universitätsgesetz, das Gesetz über die Trennung und Zusammenlegung von Gemeinden, die lex Uhlíø, die den Behörden die gesetzliche Handhabung zum Verbote des deutschen Privatunterrichtes kontrollos an die Hand gab, das Gesetz über Flaggen, Wappen, Uniformen, das Gesetz über die Errichtung staatlicher Polizeiämter, das Gesetz über die Organisation der Polizeiverwaltung und schließlich das Gesetz über die Wehrerziehung sowie das Gesetz zur Verfolgung antistaatlicher Tätigkeiten.

Alle diese Gesetze konnten die Unzufriedenheit der deutschen Bevölkerung keinesfalls beheben, weil immer und immer wieder das Gefühl aufkam, daß ein Großteil dieser Gesetze mit dem ersten Gesetz des Staates, unserer èechoslovakischen Verfassung, in Widerspruch stehen, was insbesondere in unserem Sprachengesetze klar zum Ausdruck kommt. Daß die deutsche Bevölkerung deshalb meint, daß auch das in Verhandlung stehende Gesetz, betreffend Waffen und Munition ähnliche Auswirkungen zeitigen wird wie die obenerwähnten Gesetze, ist wohl selbstverständlich und verzeihlich.

Ich habe eingangs meiner Ausführungen erwähnt, daß die èechoslovakische Regierung nunmehr daran geht, die sudetendeutsche Frage zu lösen, wenigstens hat der Herr Ministerpräsident Dr. Hod¾a anläßlich unserer Vorsprache gemeint, er habe die Absicht, diese Frage zu unserer Zufriedenheit zu lösen. Es sei vor Aufstellung eines solchen Programmes in geziemender Form darauf hingewiesen, daß eine Lösung der sudetendeutschen Frage nicht nur an der perzentuellen Beteiligung in allem und jedem, nicht nur in einer sudetendeutschen Selbstverwaltung, sondern auch in einer Wiedergutma,chung des bisher angerichteten Schadens bestehen muß. Der èechische Schriftsteller F. Peroutka äußerte sich über das sudetendeutsche Problem in seiner Zeitschrift "Pøítomnost" mit größter Freimütigkeit folgendermaßen: "Heute handelt es sich vor allem darum, daß niemand auch nur im letzten Winkel seines Herzens glaubt, daß man in den. Fehlern in der Behandlung der deutschen Frage weiter fortfahren und daß nur um des Scheines willen irgendein Arrangement getroffen werden könne. Es handelt sich hier um eine der am leichtesten entzündlichen Fragen Europas, mit deren ernster Lösung die Èechoslovakei ihren Beitrag zum europäischen Frieden wird leisten müssen. Zweifellos erwarten dies auch ihre Freunde, die die Ehre und die Sicherheit der Èechslovakei, nicht jedoch ihre Dickköpfigkeit schützen wollen. Insbesondere müsse man vor der Illusion warnen, durch die Methode des Prellens zur Beruhigung zu gelangen. So weit müsse sich jeder vergegenwärtigen, daß die Lage nicht durch irgendwelchen Trick gerettet werden könne. Wir haben mit der deutschen Frage bisher eigentlich nur gespielt, wir konnten nur Kleinigkeiten in Ordnung bringen, und nun sollen die gleichen Leute zur Lösung der großen Dinge berufen werden. Entweder werden sich diese Leute ändern, oder sie sind nicht. in diesem Augenblick am Platze. Nun könne man sich nicht mehr so gebärden, als ob man jemanden anderen als die SdP als vollberechtigten Vertreter der Sudetendeutschen anerkennen könnte. Die größte Schwierigkeit besteht in dem Dilemma: Es ist gewiß demokratisch, der Sudetendeutschen Partei so viel Einfluß zu geben, als ihr zusteht; es wäre jedoch undemokratisch, ihr dies zu geben, daß sie ihren Einfluß gegen die Demokratie ausnützen könnte."

Die hier angeführten Worte des èechischen Schriftstellers Peroutka sind wahre Worte, auch dieser èechische Gelehrte ist. der Meinung, daß das sudetendeutsche Problem von Grund auf nicht mit Worten, sondern mit Taten zu lösen sei, und wir glauben, daß die letzte Stunde gekommen ist, um die Taten zu bringen. Innenpolitisch wird der èechoslovakische Staat nicht früher zur Ruhe kommen, bevor nicht diese Frage, die für uns ein Programm bedeutet, gelöst ist, und die Lösung dieser Frage ist nicht nur ein innerpolitisches, sondern auch ein finanzpolitisches, volkswirtschaftliches und außenpolitisches Problem. Ich habe anläßlich meiner letzten Senatsrede darauf hingewiesen, daß die Welt unseren Kampf um die Rechte des deutschen Volkes in diesem Staate begreift und daß wir in allen Staaten gewonnen haben, selbst bei den treuesten Bundesgenossen der Èechoslovakischen Republik, und es mag richtig sein der Ausspruch des èechischen Schriftstellers F. Peroutka, daß ihre Bundesgenossen wohl die Ehre und die Sicherheit der Èechoslovakei, nicht aber ihre Dickköpfigkeit schützen wollen. Wenn der Herr Ministerpräsident mit seinen Ministern die sudetendeutsche Frage lösen wollen, so mag uns das recht sein und wir können dieses Vorhaben freudigst begrüßen. Unsere Forderungen sind gerecht. Wir wollen weder èechisches Geld, weder èechischen Boden, noch èechische Seelen, wir wollen keine Expansionspolitik betreiben in diesem Staate, wir wollen das behalten; was wir anläßlich der Staatsgründung im Jahre 1919 besessen haben, wir wollen uns ausleben in-unserer Art mit dem großen deutschen Volke, mit welchem wir durch Blut und durch 1000jährige Kultur verbunden sind... (Sen. Modráèek: Die Republik zerreißen!) Nich mit Ihnen.

Wenn Sie also uns diese minimalsten und gerechten Forderungen bewilligen, dann werden auch wir an einen dauerndenBestand der Èechoslovakischen Republik glauben (Výkøiky.), dann wird einkehren in unsere Herzen der Glaube an Mannesworte und Gerechtigkeit, dann werden auch aua den Deutschen gute loyale Staatsbürger werden, die auch in schweren Tagen bereit sein werden, dem Staate zu geben, was des Staates ist: (Vykøiky sen. Modráèka.)

Místopøedseda Klofáè (zvoní): Prosím. o klid, neraète vyru¹ovati.

Sen. Maixner (pokraèuje): Unsere Forderungen sind gerechte und minimale Forderungen, von denen wir nichts ablassen können. Wollen Sie auch das zur Kenntnis nehmen für das Verhalten bei künftigen Verhandlungen und daran glauben, daß Sie erst dann wahre èechoslovakische Patrioten sein werden, wenn Sie uns Deutschen in diesem Staate das geben, was uns nach den Gesetzen der Natur und nach der èechoslovakischen Verfassung gebührt. (Potlesk senátorù sudetskonìmecke strany.)

2. Øeè sen. Stellwaga:

Hoher Senat!

Gestatten Sie auch einmal in dieser politisch bewegten Zeit einem waidgerechten Jäger ein paar Worte zu unserem Waffengesetz zu sprechen. Ich möchte nur auf einen kleinen Umstand aufmerksam machen. (Sen. Kreibich: Das Jägerlatein kommt!) Trösten Sie sich,. ich bin kein Jägerlateiner, aber ich habe immer ein Herz für unser Wild gehabt und ich möchte einmal an die Herren die Fragen richten: Warum haben wir einen "Hubertus" und einen "Svaz" gegründet und 20 Jahre unseren Jägern gepredigt: "Schießt den Rehbock mit der Kugel!" Und wir legen. heute ein Gesetz auf den Tisch des Hauses, das selbstverständlich angenommen werden wird und das ausgerechnet die Möglichkeit des Kugelschusses unterbindet. Jeder anständige Jäger wird sich wohl hüten. Aber die großen Schwierigkeiten mit der Beschaffung des Waffenpasses auf Kugelgewehre, die ewige Hin- und Herfahrerei, die Munitionsverpflichtungen mit der Registrierung und verschiedene andere Scherereien werden das Resultat haben, daß die Lumpen und die Aasjäger wieder zur Geltung kommen und daß wir vor dem Ausland und vor allem unseren Nachbarn eine Blamage werden müssen einstecken, die ihresgleichen sucht. Denn vergessen wir nicht, in Ungarn, Polen - von Deutschland wollen wir nicht reden und jetzt gehört auch Österreich dazu - ist der Kugelschuß auf Schalenwild Gesetz und die Höchststrafe bis zu 1000 Zl. bei Entzug des Waffenpasses auf 5 Jahre und der Jagdkarte in Polen. Was werden unsere Nachbarn an der Grenze sagen, wenn sie hören, daß wir Rehwild wieder mit. Schrot schießen? Die Nachtschießerei wird wieder anfangen, genau so wie vor 30 und 40 Jahren. Wozu haben wir 20 Jahre lang unser Volk zu weidgerechten Jägern erzogen, wenn das Resultat das ist, daß wieder mit Schrot geschossen werden wird? (Sen. Kreibich: Sie bräuchen die Kugeln für Lessing und nicht fürs Wild!) Jetzt habe ich das Wort, nachher können Sie reden. Meine Herren, ich war 41/2 Jahre im Kriege an allen Fronten, ich war in Odessa, in Jekaterinburg, in Jelisawetgrad; im tiefsten Rußland, und kenne keinen einzigen Fäll, daß ein österreichischer Soldat infolge eines Schrisses mit einem Jagdgewehr gefallen wäre. Im Zeichen der Maschinengewehre, im Zeichen der Flug zeuge und Tanks ist es ein Unsinn, zu glauben, daß jedes Privatgewehr, ein Flobertgewehr, eine Waffe gegen Soldaten ist. Das möchte ich hier angenagelt haben. Wir blamieren uns vor dem Auslande unsterblich, wenn die Jagdgewehre und alle kleinen Ge- wehre verboten wären. Wie soll der Jäger seine Jagd weidgerecht ausüben, wenn ihm nicht die Möglichkeit gegeben wird, neben dem Schrotgewehr zeitweise auch auf Schalenwild mit Kugeln zu schießen und zur Schonzeit mit einem Kleinkaliber auf Kleinwild? Wenn das erschwert wird, so kann sich kein Jäger den Luxus leisten, drei Waffenpässe im Werte von 200 Kè je Gewehr zu besitzen. Wir hängen ab von der Gutwilligkeit und dem Wohlwollen der Bezirksbehörde und wir wissen, was das heißt. Ich habe nur die eine Bitte und insbesondere an den Vorsitzenden unser es Wehrausschusses: Wenigstens auf administrativem Wege zu veranlassen, daß die weidgerechte Jägerschaft in Zukunft auch wieder in irgendeiner Form ihr Schalenwild mit der Kugel schießen kann. (Potlesk senátorù sudetskonìmecké strany.)