Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 84. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v pátek dne 25. èervna 1937.
1. Øeè sen. dr. Brasse:
Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme der Sudetendeutschen Partei zu der Vorlage eines Gesetzes, betreffend die Errichtung einer staatlichen Technischen Hochschule in Kaschau, möchte ich folgendermaßen beleuchten: Einen großen Enthusiasmus empfinden wir bei dieser Vorlage nicht, andererseits aber möchte ich das sachlich Richtige und Wertvolle aufzeigen, was wir gerne heraussuchen, um festzustellen, daß grundsätzlich für die Errichtung einer Technischen Hochschule in Kaschau allerhand Gründe sprechen, die es uns auch ermöglichen, diese Errichtung an und für sich zu begrüßen. Denn wir stehen auf dem Standpunkte, jede kulturelle Forderung zu unterstützen, insbesondere eine kulturelle Forderung, die sich auf den Ausbau und die Erweiterung von Instituten bezieht, die der reinen und angewandten Wissenschaft zu dienen haben.
In dieser Beziehung ist bekanntlich die Èechoslovakei ein wenig schlimm daran. Ich kann Ihnen aus dem Jahre 1935 einige Zahlen nennen, aus denen man folgendes ersieht: Je eine Hochschule entfällt in der Schweiz auf 432.000 Einwohner, in England auf 629.000, in Österreich auf 717.000, in Frankreich auf 882.000, im Deutschen Reich auf 958.000, in der Èechoslovakei auf 1,227.000. Es ergibt sich ohne Hinzurechnung der Èechoslovakei ein Durchschnitt von 723.000 Einwohnern, auf die eine Hochschule kommt. Infolgedessen könnten in der Èechoslovakei noch eine ganze Reihe von Hochschulen gebaut werden. Hinter der Èechoslovakischen Republik stehen nur noch Südslavien, Rumänien und Polen.
Wir betrachten die Errichtung der staatlichen Technischen Hochschule in Kaschau auch von dem Gesichtspunkt, daß damit ein langjähriger Wunsch der Slovaken erfüllt werden könnte, wenn die Vorlage entsprechend den slovakischen Anträgen abgeändert werden würde. Denn in seiner jetzigen Fassung wurde das Gesetz im Abgeordnetenhaus von den slovakischen Abgeordneten Sivák und Florek und den Senatoren Krèmery und Hancko abgelehnt, da es die slovakischen Forderungen nach einer selbständigen slovakischen Technischen Hochschule nicht erfüllt. Unsere Anschauung ist die, daß man die Wünsche der Slovaken erfüllen soll. Denn wir stehen auf dem Standpunkt, daß in einem Vielvölkerstaat jedes Volk Anspruch hat auf ein verhältnismäßig gleiches, also gerechtes Maß von kultureller Förderung durch den Staat. Und weiterhin stehen wir auf dem Standpunkt, daß jedes Volk in kulturellen Fragen autonom zu entscheiden hat. Das gleiche gilt auch für die magyarischen Forderungen, denn die Magyaren sind stief mütterlich behandelt, nicht nur hinsichtlich der Volksschulen und Mittelschulen, sie besitzen auch keine Hochschulen.
Wir betrachten die Vorlage auch deshalb günstig, weil die Errichtung der neuen Technischen Hochschule in Kaschau nicht auf Kosten von bestehenden technischen Hochschulen erfolgen wird. Dieser Wunsch aber hat bestanden. Ich habe schon im Dezember des Vorjahres gelegentlich der Beratungen des Staatshaushaltes darauf hingewiesen, als Abg. ©paèek die Frage der Errichtung einer neuen technischen Hochschule so zu lösen vorschlug, daß man die Brünner Deutsche Technische Hochschule entweder nach Preßburg oder nach Kaschau verlegen, d. h. also die Brünner Deutsche Technische Hochschule auflassen möge. Dieser Gedanke stammt nicht von. Herrn ©paèek, sondern er ist im Kopf des Hochschulprofessors und Abgeordneten Domin entstanden. Er hat diesen frommen und freundlichen Wunsch schon 1935 in einen Antrag auf Zusammenlegung der beiden deutschen technischen Hochschulen gekleidet. Im Abgeordnetenhaus hat Herr Domin gelegentlich der Beratung über die Errichtung einer Technischen Hochschule in Kaschau nun neuerlich in scharfer Form die Auflassung der Deutschen Technischen Hochschule in Brünn gefordert.
Auch ich muß daher neuerlich dazu Stellung nehmen, trotzdem ich mich eingehend und sachlich schon im Dezember des Vorjahres an dieser Stelle dazu geäußert habe. Aber dies ist Herrn Domin unbekannt geblieben. Es ist ihm unbekannt geblieben, daß insgesamt 9 èechischen Universitäten und andersartigen Hochschulen 3 deutsche Hochschulen gegenüberstehen, was dem Bevölkerungsschlüssel durchaus entspricht. Es ist ihm unbekannt, daß die Prager Technische Hochschule mit 103 ordentlichen und 14 außerordentlichen Lehrstühlen für sich allein umfangreicher ist, als unsere Technischen Hochschulen in Brünn und in Prag zusammen. Denn diese beiden besitzen zusammen nur 85 ordentliche und 18 außerordentliche Lehrstühle. Es ist ihm unbekannt, daß die Zahl der Assistenten an der èechischen Technischen Hochschule in Prag 219, an den deutschen Technischen Hochschulen in Prag und Brünn zusammen nur 155 beträgt. Es ist ihm unbekannt geblieben, daß der Staatshaushalt 1937 zeigt, daß der Sachaufwand für die eine èechische Technische Hochschule in Prag 5,3 Millionen Kronen, für die zwei deutschen Technischen Hochschulen Prag und Brünn zusammen aber nur 3,6 Millionen Kronen aufweist.
Es ist aber auch nachgewiesen, daß die Auflassung der Deutschen Technischen Hochschule in Brünn zu keiner Einsparung, sondern zu einer Mehrauslage führt (Siehe Denkschrift der Deutschen Technischen Hochschule Prag vom 28. Juli 1933, S. 5 und 6). Die dort geschilderte Untersuchung führt zu dem Ergebnis, daß eine Zusammenlegung der zwei deutschen Technischen Hochschulen, mindestens in den ersten 10 Jähren, keine Ersparnis, sondern eine wesentliche Mehrerfordernis aus Staatsmitteln erfordern würde. Aber die Zusammenlegung wäre auch unsozial und gegen die mittellosen Studenten gerichtet, denn die an beiden Hochschulen vorhandenen sozialen Einrichtungen, Studentenheime, Leibesübungen usw. lassen sich nicht einfach in andere Orte überführen. Der Mangel an sozialen Einrichtungen würde es aber vielen jungen Leuten unmöglich machen, das Studium durchzuführen.
Die Auflassung einer der beiden deutschen technischen Hochschulen hätte in jeder Beziehung nur Nachteile zur Folge. Ein sachlich vertretbarer Grund ist für eine solche Maßnahme nicht nachweisbar. Nur politischen Zwecken soll die Erfüllung des Dominschen Wunschtraumes dienen. Unsere Hochschulen aber sind zu wertvoll, als daß sie als Spielball durchsichtiger Ziele und zur Erlangung billiger Lorbeeren mißbraucht werden dürften.
Es wäre an der Zeit, daß der Herr Schulminister selbst endlich dem Abg. Domin erklärt, daß an dem gegenwärtigen Bestand der deutschen Hochschulen nicht gerüttelt werden darf. Die ewige Beunruhigung der deutschen Studenten und Professoren durch Domin wird allmählich unerträglich. Wir haben es satt, uns von Herrn Domin das Ausmaß unseres Besitzstandes an Hochschulen bestimmen zu lassen.
Unsere Hochschulen sind aber nicht nur den Angriffen von Professor Domin und seinen provozierenden Behauptungen ausgesetzt; ihnen gegenüber werden wir nur um so aufmerksamer und entschlossener über unsere Hochschulen wachen. Leider wird uns jedoch die ungehinderte kulturelle Entwicklung auch von einer anderen Seite sehr erschwert, u. zw. von einer Seite, von der man es logischer Weise nicht erwarten sollte, nämlich vonseiten des Ministeriums selbst. Dieser Angriff ist viel ernster, denn er bedroht unser gesamtes Hochschulwesen, er bedroht kurz gesagt das deutsche Leben, Wirken und Schaffen unserer deutschen hohen Schulen überhaupt. Es handelt sich um jene Tatsachen, die es uns unmöglich machen, bei aller grundsätzlichen Zustimmung zu dem Gedanken einer neuen Technischen Hochschule diese freundliche Einstellung beizubehalten. Diese Tatsachen erblicken wir in dem Entwurf eines Gesetzes über das Dienstverhältnis der Hochschulprofessoren und in dem Entwurf einer Regierungsverordnung über die Disziplinarordnung für Hochschüler.
Ich erkläre gleich von vornherein, daß wir die Vorlage in ihrer jetzigen Fassung ablehnen, weil sie den schwersten Angriff auf die altbewährte Autonomie unserer Hochschulen bedeutet, den wir je erlebt haben. Wie sie beschaffen ist, das zeigt wohl am besten das Gutachten, das die drei deutschen Hochschulen einstimmig beschlossen und dem Ministerium überreicht haben. In diesem Gutachten vom 10. und 11. März heißt es ausdrücklich: "Wenn eine deutsche Kultur in diesem Staat überhaupt aufrecht erhalten bleiben soll, dann darf eine derartige Regelung nicht Gesetz werden." Man sollte meinen, daß eine so gewichtige gutachtliche Äußerung nicht ungehört bleiben würde. Der Minister hat aber trotz dieser gewichtigen Äußerung den Entwurf in unveränderter Fassung den übrigen Ministerien unterbreitet. (Místopøedseda dr Hruban pøevzal pøedsednictví.) Wir müssen also auf das Schlimmste gefaßt sein.
Wie sehr die drohende Gefahr ganz allgemein empfunden wird und wie sehr die Einigkeit der Bevölkerung in den Abwehrmaßnahmen zum Ausdruck kommt, das zeigen nicht nur die machtvollen Kundgebungen gegen das geplante Hochschulgesetz in den Hochschulstädten Prag und Brünn, die in Gegenwart der Rektoren aller sudetendeutschen Hochschulen abgehalten wurden. Viel mehr noch erkennt man die entschlossene Abwehrstimmung aus den Einspruchskundgebungen, die draußen in kleineren Orten sowohl in Mähren als auch in Schlesien und Böhmen Stattgefunden haben. Ich nenne Ostrau, Troppau, Gablonz, Hotzenplotz, Bautsch, Saaz, Marienbad und Aussig. Die Teilnehmer dieser Versammlungen waren nicht nur aus den Kreisen der Akademiker, sondern es waren Volksgenossen aus allen Berufskreisen anwesend, die ihrer Entrüstung Ausdruck verliehen und lauten Einspruch gegen die drohende Vergewaltigung unserer Hochschulen erhoben.
Es ist weiterhin festzustellen, was gleichfalls von Bedeutung für die Beurteilung dieses Gesetzes ist, daß Entschließungen gegen diesen Entwurf mit ehrlichen Worten und ernsten Mahnungen gefaßt worden sind im Mai vom Deutschen Juristentage in Brünn, der verlangt, daß alles darangesetzt werden müsse, daß durch das geplante Hochschulgesetz der deutsche Charakter der deutschen hohen Schulen nicht um Haaresbreite geschmälert werde, und jede Beeinträchtigung der national begründeten Selbstverwaltung der Hochschulen als äußerst gefährlich für ihre kulturpolitische Sendung bezeichnet. Auch der Verband der deutschen Ärztevereine, der im Juni in Franzensbad zusammengetreten ist, stellt in einer Entschließung fest, daß der Entwurf im allgemeinen mit dem herkömmlichen Geist aller Hochschulen unvereinbar ist, daß er einen schweren Eingriff in die Selbstverwaltung und in die Lehrund Lernfreiheit unserer Hochschulen bedeutet. Im besonderen aber trifft dieses Gesetz die deutschen Hochschulen, denn er bedeutet für sie die schwerste Gefahr.
Der Entwurf steht aber auch in Widerspruch zur Verfassung. Er verletzt aufs schwerste zunächst einmal die Gleichberechtigung, die uns gewährleistet ist, und er gibt dem Ministerium die Möglichkeit, den deutschen Charakter der deutschen Hochschulen geradezu auszutilgen. Das ist in dürren Worten das wahre Urteil über diesen Entwurf.
Die verfassungsmäßig gewährleistete Lehr- und Lernfreiheit an unseren deutschen Hochschulen untergräbt er völlig. Bei der Besetzung von Lehrstühlen an den deutschen Hochschulen gibt er die Möglichkeit, jeden Vorschlag des Professorenkollegiums abzulehnen und in jedem Fall den Vorschlag einer Fachkommission einzuholen, die tatsächlich der Mehrheit nach aus èechischen Professoren bestehen wird. Einer solchen Gefahr werden aber die èechischen Hochschulen niemals ausgesetzt werden; denn, wenn es sich um die Besetzung eines Lehrstuhles an einer èechischen Hochschule handeln wird, wird kein einziges Mitglied dieser Fachkommission den deutschen Hochschulen entnommen werden!
Das Gesetz ist für die deutsche Bevölkerung unter allen Umständen untragbar, weil es den deutschen Charakter unserer Hochschulen allmählich zum Verschwinden bringen würde. Der Entwurf trägt dazu bei, daß der nationale Kampf zwischen den Hochschulen verewigt würde. Er würde zwischen den Hochschulen selbst entfesselt werden. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Pro- fessorenkollegium und zwischen Professoren und Studenten würde zerstört werden, es würde in das Verhältnis zwischen den derart ernannten Professoren und den Hörern der Keim der Unzufriedenheit und der Mißstimmung hineingetragen werden. Ebenso unmöglich ist die Durchführung des Disziplinarverfahrens gegen einen deutschen Hochschulprofessor vor einem Disziplinarsenat, der aus nichtdeutschen Mitgliedern bestünde.
Das erwähnte Gutachten der erwähnten drei deutschen Hochschulen hat sich aber nicht nur auf einen ablehnenden, negativen Standpunkt gestellt, sondern in dem Gutachten sind auch positive Vorschläge gemacht worden: Bei der Neubesetzung von Lehrstühlen und bei Bedenken gegen den Vorschlag der Fakultät möge auf Grund der Vorschläge entsprechend diesem Gutachten das Ministerium seine Bedenken wie bisher der Fakultät bekanntgeben und sie auffordern, einen neuen Vorschlag einzubringen. Die Disziplinarkommissionen und die Senate der Disziplinaroberkommission müssen in allen Disziplinarsachen gegen Professoren der deutschen Hochschulen nur aus Profesr soren der deutschen Hochschulen gebildet werden und außerdem muß gesetzlich festgelegt werden, daß die Verhandlungssprache in solchen Fällen in beiden Instanzen die deutsche Sprache ist.
Es stehen hohe staatliche und kulturelle Interessen auf dem Siele. Ähnliche Regelungen in anderen Staaten, auf die die Begründung des Entwurfes Bezug nimmt, sind nicht stichhältig, weil in keinem dieser Staaten, das ist in Italien, Schweden, der Schweiz, Österreich, Polen usw., eine Minderheit von 31/2 Millionen mit so hochstehender Kultur lebt. Wenn es noch irgendeines Beweises für die unbedingte Notwendigkeit der von uns schon so lange geforderten Kulturautonomie bedurft hätte, so ist es gerade der geplante Entwurf eines Gesetzes über das Dienstverhältnis der Hochschulprofessoren. In einer Denkschrift, die auch als Druck herausgegeben worden ist, wird dieser Entwurf sehr geschickt folgendermaßen bezeichnet: Es ist kein Gesetz für die Hochschulen geplant, sondern ein Gesetz geradezu gegen die Hochschulen. Es ist ein Gesetz, das zu ewigen Spannungen zwischen Hochschulen und Ministerium führen würde, zu ewigen Spannungen zwischen den Hochschulen selbst, zu Spannungen zwischen Èechen und Deutschen, die ganz unnötig sind, zu Spannungen innerhalb der Fakultät und zu Spannungen zwischen den gewählten und den aufgezwungenen Professoren, zwischen Hörern und Lehrern usw. Die Sachlage ist völlig klar. Solche Unternehmungen des Ministeriums, die uns auch den Geist des mit den deutschen Regierungsparteien geschlossenen sogenannten Ausgleichs vom 18. Feber d. J. veranschaulichen, können uns nicht veranlassen, der heutigen Gesetzesvorlage und damit dem Ministerium unsere Zustimmung zu geben. Wir verwahren uns entschieden gegen diese Methoden und wir werden es auch verstehen, unsere Hochschulen in ihrem Rechtskampfe auf das wirkungsvollste zu unterstützen. Eines muß ich hier besonders feststellen: die deutschen Hochschulen haben durch ihr Verhalten ganz bestimmt nicht die Veranlassung zu einem derartigen Gesetzentwurfe und zü derart einschneidenden Regelungen gegeben. Ihr Leben war ein segensreiches und wirkungsvolles. Es ist nicht der Nachweis zu erbringen, daß eine der drei deutschen Hochschulen sich so verhalten hat, wie man aus dem Geiste vermuten könnte, der aus diesem Entwurfe uns entgegengrinst.
Nicht besser wirkt der Entwurf einer Regierungsverordnung über die Disziplinarordnung für Hochschulen. Gegen diesen Entwurf sprechen zunächst schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Denn er soll auf das Ermächtigungsgesetz, das sogenannte Gesetz über die außerordentiche Verordnungsgewalt, gestützt werden. Das geht nicht an! Denn das Ermächtigungsgesetz war ausdrücklich in der Zeit der Wirtschaftskrise zu dem Zwecke geschaffen worden, um vorübergehende Regelungen im Wirtschaftsleben durchzuführen. Ihnen allen ist ohne weiters klar, daß das Disziplinarrecht an den Hochschulen mit dem Wirtschaftsleben nicht das geringste zu tun hat. Man kann aber auch die Heranziehung des Ermächtigungsgesetzes zur dauernden Regelung des Disziplinarrechtes an den Hochschulen nicht damit begründen, daß man auf die beunruhigenden Ereignisse hinweist, die sich vor kurzer Zeit an einigen Hochschulen ereignet haben. Gerade bei der Beilegung dieser bedauerlichen Erscheinungen hat sich das bestehende Disziplinarrecht sehr gut bewährt. Es muß verlangt werden, daß auch in Hochschulfragen die Verfassung streng eingehalten werde, und es kann nur in einem besonderen Hochschulgesetze diese Regelung des Disziplinarverfahrens erfolgen. Mittels Verordnung könnten dann die Durchführungseinzelheiten erlassen werden.
Die geplante Verordnung ist für das Sudetendeutschtum auch deshalb untragbar, weil sie einen neuerlichen Eingriff in die Autonomie unserer Hochschulen darstellt, auf die wir unter keinen Umständen verzichten können. Das kommt schon zum Ausdruck bei den Bestimmungen über die Schließung einer Hochschule. In Hinkunft würde das Ministerium die Möglichkeit haben, eine solche Schließung ohne weiters von sich aus, nach eigenem Ermessen durchzuführen, auch schon dann, wenn Unruhen drohen, wenn man sie also vermutet, sie irgendwo im Monde sieht, und all dies, ohne vorher die Meinung des akademischen Senates oder des Professorenkollegiums oder des Rektors einzuholen. Das bedeutet die völlige Auslieferung des Hochschulbetriebes an die Ministerialbürokratie. Für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung an den Hochschulen sorgen bisher in tadelloser und unangefochtener Weise der Senat unserer Universität und die Professorenkollegien unserer Hochschulen. (Výkøiky sen. Reyzla.) Nur sie sind in der Lage, zu beurteilen, wann eine Hochschule zu schließen ist. (Výkøiky sen. Grünznera a Reyzla.) Nur sie können aussprechen, wann eine solche Schließung notwendig ist. (Výkøiky sen. Franka a Reyzla.)
Místopøedseda dr Hruban (zvoní): Prosím o klid.
Sen. dr Brass (pokraèuje): Es muß also nicht erst... (Výkøiky a hluk.)
Místopøedseda dr Hruban (zvoní): Pánové, neru¹te jednání! (Stálé výkøiky a hluk.)
Prosím o klid.
Sen. dr Brass (pokraèuje): Es muß also nicht erst diese Befugnis der akademischen Behörden an die vorherige Zustimmung des Ministeriums gebunden werden, sondern es bleibt der alte Zustand aufrechterhalten, die akademischen Behörden beurteilen die Notwendigkeit des Schließens und verständigen nachher das Ministerium. Dieses Verfahren hat sich bisher bewährt. Man kann nicht den Hochschulbetrieb dem Ministerium in der Weise überlassen (Hluk. - Místopøedseda dr Hruban zvoní.), daß es nach eigenem Gutdünken den Hochschulbetrieb lahmzulegen in der Lage ist.
Was das eigentliche Disziplinarverfahren anbetrifft, so ist es gestaltet nach dem Disziplinarverfahren gegen Staatsbeamte. Der Hochschüler hat aber keine mit einem öffentlichen Amt verbundene Berufspflichten. Die Aufrechterhaltung der Disziplin hängt eng mit dem Unterricht zusammen, daher bleibt sie am zweckmäßigsten den akademischen Behörden überlassen.
Es sind zwei Instanzen vorgesehen, von denen die zweite das Ministerium sein soll. Auch diese Regelung ist unannehmbar, weil keine Gewähr dafür geboten ist, daß die Aburteilung im Ministerium durch deutsche Beamte erfolgt. Es kann vielmehr ein deutscher Student durch èechische Beamte und in èechischer Sprache einvernommen und verurteilt werden. Denn davon, daß das Disziplinarverfahren gegen einen deutschen Hochschüler beim Ministerium in deutscher Sprache durchzuführen sei, oder daß der Ministerialkommission auch nur ein deutsches Mitglied, geschweige denn ein deutscher Professor angehören müsse, davon ist keine Rede. Das sind Gefahren für die deutschen Hochschulen, die den èechischen Hochschulen überhaupt nicht drohen.
Es droht ihnen weiterhin die Gefahr, daß in allen Disziplinarfällen, die irgendwie politisch gefärbt sind oder politisch gedeutet werden können oder die mit dem Verteidigungskampf um unser deutsches Volkstum zusammenhängen, Professoren und Studenten der deutschen Hochschulen einem èechischen Tribunal (Disziplinarkommission) ausgeliefert werden können, wobei ihnen nicht einmal der Gebrauch ihrer Muttersprache zugestanden wird.
Dazu kommt, daß das Ministerium das Recht bekommen soll, das Verfahren auch in der ersten Instanz an sich zu ziehen, allerdings nur "aus gewichtigen Gründen". Aber welches diese Gründe sind, das wird das Ministerium selbst entscheiden. Es ist klar, daß es ein leichtes sein wird, auf diese Art das Diszplinarverfahren den Hochschulbehörden allmählich ganz aus der Hand zu nehmen. Es ist mit den Grundsätzen eines Rechtsstaates gänzlich unvereinbar, wenn gerade in Hochschuldisziplinarangelegenheiten von dem Grundsatz abgegangen werden soll, daß dem Recht suchenden Staatsbürger eine zweite Instanz offen stehen muß.
Auch sonst ist die Verordnung unseren Hochschülern nicht freundlich gesinnt. Es ist ein Disziplinaranwalt vorgesehen als öffentlicher Ankläger, der aber verpflichtet ist, den Anordnungen des Ministeriums Folge zu leisten. Es ist also nicht einmal festgelegt; daß eine solche Anordnung vom Minister selbst getroffen werden müsse, sondern es genügt die Weisung des betreffenden Referenten, ohne daß die Unterschrift des Ministers nötig wäre. Aber auch von einem Verteidiger, der dem Studenten zur Seite gegeben wäre, ist in dem Entwurf nicht mit einem Wort die Rede.
Wir schließen uns aus all diesen Gründen den deutschen Hochschulen an und erheben unsere Stimme gegen die geplante Zerstörung der akademischen Freiheit. Wir erblicken auch in diesen beiden Entwürfen einen schweren Angriff gegen unsere deutschen Hochschulen, den wir mit allen Mitteln abzuwehren entschlossen sind.
Aber es sind auch noch unsere alten Forderungen unerfüllt. Vor allem der Mangel an Lehrstühlen. Die Zahl der ordentlichen und außerordentlichen Lehrstühle ist für unsere deutschen Hochschulen im Vergleich zu anderen staatlichen Hochschulen außerordentlich knapp bemessen. So mancher Lehrstuhl für die wichtigsten Wissensgebiete ist noch immer verwaist. Ich habe im Dezember vori gen Jahres an dieser Stelle schon darauf hingewiesen. Es hat sich in dieser Beziehung seither nichts geändert. Wir betonen weiterhin die Schwierigkeiten bei etwaigen Berufungen aus dem Auslande. Man kann auf solche Berufungen nur dann verzichten, wenn gleichbedeutende Inländer zur Verfügung stehen. Daraus können natürlich auch Vorteile für den Staat und das èechische Volk eintreten. Bedenken Sie, was es z. B. bedeutet, wenn man einen berühmten ausländischen Chirurgen nach Prag bekommt, der auf eine weite praktische Erfahrung zurückblicken darf. (Výkøiky: Was habt Ihr mit Kelsen gemacht? - Hluk.) Ich erinnere weiter an den Mangel an Assistenten und wissenchaftlichen Hilfskräften, an Beamten und Kanzleikräften und sonstigen Angestellten. Vor allem aber möchte ich bei dieser Gelegenheit wiederum auf die viel zu geringe Bezahlung insbesondere der wissenchaftlichen Hilfskräfte hinweisen und darauf, daß auch heute noch in den Monaten Juli, August und September die wissenschaftlichen Hilfskräfte keinen Gehalt bekommen und sich infolgedessen der Monatsgehalt von 500 Kè nicht zu 6000 Kè, sondern nur zu 4500 Kè jährlich errechnet.
Weiterhin ist noch immer unverändert geblieben der hinfällige Bauzustand so mancher Räumlichkeiten der Fakultäten unserer Prager Universität gegenüber den überdimensionierten Prachtbauten der èechischen Hochschulen, die wir dem èechischen Volke vom Herzen gönnen. Noch immer ist es nicht zum Neubau eines Zentral- und Kollegienhauses für die Deutsche Universität gekommen. Auch unsere Deutsche technische Hochschule leidet unter den gleichen Umständen. Ich verweise auf die durch die weiten Entfernungen der voneinander getrennten Institute entstehenden Schwierigkeiten, auf die noch immer nicht durchgeführte Übersiedlung der Abteilung für Chemie in ihr neues Gebäude auf den Sluper Gründen, die heute zu drei Fünfteln von der èechischen Handelshochschule besetzt ist, weiter haben wir darauf zu verweisen, daß auch die Deutsche technische Hochschule den Neubau des Zentralgebäudes erwartet und vor allem den Ankauf der schon vom Ministerium für gut befundenen Bauplätze. Daß wir mit den Mitteln für den wissenschaftlichen Unterricht nicht auskommen, ist auch schon im Dezember erwähnt worden. Auch an diesen Zuständen hat sich nichts geändert. Es fehlen vor allem auch die Zuschüsse für Studienreisen der Professoren mit den Studenten. Es besteht weiterhin noch immer die jeden Verkehr erschwerende und verzögernde Wirksamkeit der Landesbehörde in Prag, deren Ausschaltung von bestimmten Angelegenheiten seinerzeit auch einmal von den èechischen Hochschulen gefordert worden ist. Es ergeben sich auch weiterhin immer Schwierigkeiten aus der Sprachenfrage im Verkehr der Hochschulen mit dem Ministerium, trotzdem es sich um Angelegenheiten der Schulverwaltung handelt, die nach § 5 des Sprachengesetzes in der betreffenden Minder- heitssprache erledigt werden müssen. Leider waren gerade in letzter Zeit die zur Förderung dieser Bestrebungen und zur Unterstützung der Wünsche der Professoren notwendigen Besuche der leitenden Herren der akademischen Behörden beim Herrn Minister unmöglich. Der Herr Minister hat zu wenig Zeit für den Empfang von höheren Amtswaltern der akademischen Behörden. Ich stelle fest, daß es dem Herrn Minister in dem ganzen Studienjahr 1936/37 leider nicht möglich war, den Rektor der Deutschen technischen Hochschule in Prag zu empfangen.