Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 72. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 11. kvìtna 1937.
1. Øeè sen. Reila (viz str. 10. tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Das vorliegende Gesetz über die Bahnen beweist, daß der Senat seine Berechtigung hat. Die Gesetzesvorlage wurde vom Abgeordnetenhauses angenommen und der Senat hat auf die vielen Mängel in rechtlicher, technischer und stilistischer Hinsicht aufmerksam gemacht und der verkehrstechnische Ausschuß des Senates, bzw. das Subkomitee hat in gründlicher Beratung mit dem sozialpolitischen Ausschuß, dem Rechtsund Verteidigungsausschuß die Gesetzesvorlage neuerlich beraten und einen Großteil der Mängel abgestellt. Wir begrüßen diese gründliche Gesetzesberatung und können nur wünschen, daß immer gute Arbeit in der Gesetzgebung geleistet werde.
Durch die ganze Gesetzesvorlage werden die Erfahrungen des öffentlichen Verkehrswesens in eine zeitgemäßere Form gebracht und wird auch damit der Staatsverteidigung gedient. Die deutsche christlichsoziale Volkspartei wird für dieses Gesetz stimmen und gibt sich der Hoffnung hin, daß sich bei der Durchführung desselben die Vereinbarungen des 18. Feber zum Wohle der Deutschen im Staate voll auswirken werden. Wir denken da in erster Linie an die prozentuelle Einstellung der Deutschen im Eisenbahndienste und an die Berücksichtigung Deutscher bei der Vergabe von Arbeiten seitens der Staatsbahnverwaltung.
Gerade die Eisenbahn muß jährlich viele Hunderte Millionen an Investitionen und für Rekonstruktionen aufwenden. Dabei gibt es reichlich Gelegenheit, die Arbeitslosigkeit auch im deutschen Gebiete des Staates abzubauen. Es wurden in den letzten Jahren im èechischen und slovakischen Gebiete größere Bahnbauten durchgeführt und besonders in einigen èechischen Städten bezüglich der Bahnhofsanlagen viele Millionen aufgewendet. Ich erwähne in diesem Zusammenhange nur Böhm.-Trübau und Königgrätz.
Wir geben gerne zu, daß diese Bahnhofsneubauten im Interesse des modernen Verkehrs notwendig waren und weiters notwendig sein werden. Ich muß aber darauf verweisen, daß auch in den von Deutschen bewohnten Gebieten entsprechende Aufbaue von Bahnhöfen dringend erforderlich sind. Ich verweise da ganz besonders auf Trautenau, die Metropole des Riesengebirges. Den Bahnhof von Trautenau passieren täglich Tausende von Eisenbahnfahrern, Kurgäste, Sportler, Kaufleute, Schüler usw. Bei der Abund Einfahrt der Züge kommt es vor, daß die Passagiere eine weite Strecke zwischen den Zügen gehen müssen, um zum Bahnhof oder, von dort in den entsprechenden Zug zu gelangen. Der Bahnhof selbst ist ganz veraltet und gibt es in demselben nahezu überhaupt keinen Warteraum, wenn man von zwei kleinen Zimmerchen und der auch ganz unzulänglichen Restauration absieht. Bei dem Verkehr, den der Trautenauer Bahnhof aufweist, ist die baldige Ausgestaltung desselben dringend geboten, zumal wenn man daran denkt, daß sich über Trautenaü der Hauptstrom des Fremdenverkehrs in das Riesengebirge ergießt. Längere Zeit wurde viel von einer rascheren Verbindung Trautenaus, Ostböhmens überhaupt, mit der Staatshauptstadt Prag durch einen Bahnausbau Prag-Jièín-Trautenau gesprochen. Jetzt ist es diesbezüglich sehr still geworden, obwohl dadurch bei Schnellzügen eine Fahrtverkürzung um mindestens eine Stunde hätte erzielt werden können. Es wäre dies eine gewaltige Förderung des Fremdenverkehres in das Riesengebirge und würde auch eine Hebung unseres Kurortes Johannisbad wie auch aller Riesengebirgs-Sommerfrischen bedeuten. Wenn ich gerade von Johannisbad spreche, so ist dort mit großer Empörung aufgenommen worden, daß man im neuen Sommerfahrplan die Bezeichnung der Station Freiheit als FreiheitJohannisbad fallen lassen wollte. Dies wäre eine direkte Schädigung des ohnedies schwerbetroffenen Kurortes. Ich bitte hier die Eisenbahnverwaltung, im Interesse Johannisbads für alle Zukunft einen solchen Plan aufzugeben.
Es gäbe noch eine Reihe von Verkehrs wünschen Ostböhmens. So ist es ganz merkwürdig, daß man für die Haltestelle Ruppersdorf bei Braunau noch immer nicht einige Pfosten und ein paar Bretter für ein Wartehäuschen übrig hatte, damit die dorf auf den Zug wartenden Personen sich wenigstens bei Regenwetter in demselben schützen könnten.
Des weiteren wäre zu sagen, daß der Reisende die Organisation des Schnellzugsverkehres noch immer nicht auf der Höhe findet. Die Darstellungen der Direktionen können uns in dieser Hinsicht nicht voll überzeugen, daß anläßlich der Feiertage genügend Wagen eingereiht werden. Es könnte sonst nicht vorkommen, daß beispielsweise auf der Strecke Trübau vor den Osterferien die Reisenden weder in der dritten noch in der zweiten Schnellzugsklasse Platz gefunden haben.
Im Zusammenhang damit muß auch Klage bezüglich jener Strecken erhoben werden, an denen ein größerer Wallfahrtsort liegt. Im deutschen Gebiete gibt es eine Anzahl solcher
alter bedeutender Orte. Alljährlich verdient die Bahnverwaltung große Summen an den Pilgern. Nichtsdestoweniger ist es geradezu lebensgefährlich, an einem dieser Wallfahrersonntage z. B. nach Haindorf in Nordböhmen zu fahren. Es kann doch eine Zugsgarnitur nicht erst dann ausgenützt sein, wenn sie lebensgefährlich überfüllt ist.
Anerkennenswert ist es, daß in den Bahnhofshallen Werbeplakate der Eisenbahnverwaltung hängen, die den Fremden zum Besuche unserer einzig schönen Gebirge, Kurorte und Sommerfrischen einladen. Es könnte auf diesem Gebiete noch mehr geschaffen werden. Andere Staaten sind uns in dieser Hinsicht weit voraus. Was nützt aber das schönste Plakat, wenn der Fremde den oft einsprachigen èechischen Text nicht lesen kann. Ähnlich ist es mit den offiziellen Monatsblättern der verschiedenen Eisenbahndirektionen. Selten genug findet sich im Textteil eine Übersetzung eines èechischen Aufsatzes. Damit ist weder dem Fremdenverkehr, noch dem guten Verhältnis der beiden Völker gedient. Jetzt, in der Zeit, wo durch die Besserung der Devisenbestimmungen zu hoffen ist, daß auch wieder mehr Touristen aus dem Deutschen Reiche und aus Österreich zu uns kommen, müßte auch auf diesem Gebiete eine gründliche Umgestaltung durchgeführt werden.
Es hat auch das Handelsministerium eine Touristenkarte herausgegeben. Da finden wir darauf nur ein A¹, nur ein Kraslice, nur ein Vejprty, nur ein Varnsdorf, nur ein Broumov, nur ein Frývaldov. Nur wenigen deutschen Orten ist auch (ganz klein gedruckt) der deutsche Ortsnamen beigegeben.
Noch lehrreicher ist eine Karte, auf der es heißt: "Anträge und Beschwerden sind zu richten an die Fremdenverkehrsabteilung des Handelsministeriums, Prag I., Na Franti¹ku." Somit ist diese Karte mindestens mit dem Einverständnis der Fremdenverkehrsabteilung des Handelsministeriums erschienen. Diese Karte ist sicher für die deutschen Reisenden bestimmt, denn sie nennt sich "Das Riesengebirge", trägt auch einen deutschen Text, aber auf der schönen nahezu reliefartigen Karte finden sich für die deutschen Orte des Riesengebirges nur die èechischen Namen. Da gibt es ein Vrchlabí, aber kein Hohenelbe, ein Svoboda, wo sogar noch extra die zweite èechische Bezeichnung "Vrait" dafür angegeben ist, aber kein Freiheit, nur ein Mar¹ov usw.
Fragen wir uns doch einmal ehrlich, ob der Deutsche mit einer solchen Karte etwas anfangen kann. Wir wollen die nationale Verständigung und auch alle Èechen, die ihren Staat lieben.
Aus diesem Grunde richte ich zum Schluß hier nochmals die Bitte, die Durchführung dieses Gesetzes so zu gestalten, daß die nationale Verständigung dadurch gefördert wird. In diesem Sinne werden wir für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Tschakerta (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Der Geist dieses Gesetzes wird klar, wenn man in Betracht zieht, daß zwei Referenten einer Regierungspartei zu dem Gesetze gegenteilige Stellungen einnehmen. Ich erinnere hier an den Herrn Sen. Winter, der dieses Gesetz über den grünen Klee lobte, wogegen sein Klubgenosse Brodecký das Gesetz als chaotisch bezeichnete. Es wurde in den Sonderausschüssen gearbeitet und man hatte das Gefühl, daß wirklich in die Materie eingegangen wird. Allerdings sehen wir jetzt, nachdem der Druck aufliegt, daß doch nicht alle Anregungen, auch nicht weitgehende Anregungen berücksichtigt wurden. Ich möchte hier nur unseren Kameraden Sen. Enhuber ergänzen und die so beliebten "konkreten Beispiele" bringen.
Es sind sehr viele unklare Formulierungen geblieben und vor allem möchte ich die Nachteile für unsere deutsche Volksgruppe detailliert aufzeigen. Unsere Anträge wurden selbstverständlich, jeder einzelne, abgelehnt. Herausgreifen möchte ich z. B. den § 69, der sagt: "Bedeutendere Gemeinden verständigen davon, daß sie einen Lageplan (Regulierungsplan) aufstellen wollen, die Eisenbahn verwaltungsbehörde. Diese Behörde hört die betreffende Eisenbahnunternehmung und zeigt in der Zeit von 3 Monaten vom Tage des Einlangens des Gemeindeberichtes der Gemeinde die Erfordernisse vom Standpunkt des mit den Bahnen verbundenen öffentlichen Interesses an. . ." usw. Dann heißt es: "Die angeführten Erfordernisse können nur im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Stand der Bahn oder mit den Projekten gemacht werden, deren Verwirklichung in absehbarer Zeit erwartet werden kann." Was sagt das? Was sind z. B. "bedeutendere Gemeinden?" Wo steht das und wer entscheidet das, welche Gemeinden bedeutendere oder Welche unbedeutendere sind? Mir kommt das so vor, als wenn man hier bei Gelegenheit die Gemeinden aussuchen würde, wie man es braucht. Es ist hier vor allem Rücksicht auf die neue Bauordnung zu nehmen. Diese spricht davon, daß Lagepläne bei einer bestimmten Einwohnerzahl unbedingt angefertigt werden müssen. Jetzt kommt dieses Eisenbahngesetz und spricht in diese Lagepläne hinein, aber nur bei den "bedeutenderen Gemeinden".
Wir haben gefordert, daß der Begriff "bedeutendere Gemeinden" festgelegt werde. Es ist nicht geschehen. Was hat z. B. die Eisenbahnverwaltungsbehörde dort zu schaffen, wo im Lageplan keine Eisenbahn vorgesehen ist? Auch das ist hier nicht festgelegt. Was bedeutet das, die "absehbare Zeit"? Auch ein dehnbarer Begriff, da die Gemeinde den Lageplan auflegen muß und die Eisenbahnbehörde das Recht hat, das Ding dünsten zu lassen, wie wir das hier gewohnt sind. Dann hängt damit die Grundenteignung zusammen; das ist ein Kapitel für sich. Wir haben noch in anderen Paragraphen dieselben Bedingungen enthalten, daß man hier glatt enteignen kann. Ich meine, das ist eine Bodenreform auf kaltem Wege und sie dürfte wieder denselben Zweck haben, wie die meisten Gesetze, die auf eine Schädigung der deutschen Volksgruppe hinauslaufen.
Ein sehr einschneidender Paragraph ist der § 86, der die Tarife behandelt. Es heißt hier: "Tarife, ihre Änderung und Aufhebung genehmigt die Eisenbahnverwaltungsbehörde. Die Regierungsverordnung kann Ausnahmen für Tarife von kleinerer Bedeutung festsetzen." Dann heißt es: "Vor Genehmigung von Tarifen großer Bedeutung hat die Eisenbahnverwaltungsbehörde mit dem Ministerium . . . usw. zu verhandeln." Sie haben hier wieder Begriffe "kleine Bedeutung", "große Bedeutung". Absatz 3 besagt: "Die Regierungsverordnung hat außerdem zu bestimmen, a) inwieweit die Tarifermäßigung der Genehmigung der Eisenbahnverwaltungsbehörde unterliegt, und b) inwieweit und wie die Tarife und die Tarifermäßigungen kundgemacht werden sollen." Erstens schon die kleine und die große Bedeutung der Tarife. Hier ist wieder allen möglichen Manipulationen Tür und Tor geöffnet. Es ist auch nicht festgelegt, wer diese Frage entscheidet und wie sie angewendet werden soll. Absatz 3 bedeutet nichts anderes als die Ermöglichung zur Geheimhaltung dieser Tarife. Diese Geheimtarife sind natürlich ein Sprungbrett für Protektionen und Protektion ist gewöhnlich nicht weit entfernt von Korruption. Wo bleibt die Gleichberechtigung In den international anerkannten Grundsätzen wurde vor noch gar nicht langer Zeit bestimmt, daß die internationalen Tarife unbedingt veröffentlicht werden müssen. Hier haben Sie das Gegenteil davon, hier werden die Tarife geheim behandelt. Ich will das nur an einem Beispiel erläutern, an Holz. Sie können die ganze sudetendeutsche Wirtschaft knebeln, wenn sie ihr hier z. B. höhere Tarife aufdiktieren, als in Karpathorußland oder in der Slovakei.
Der § 170 besagt, daß für Kleinbahnen, deren Konzessionär ein territorialer Selbstverwaltungsverband ist, das Anfalls- und Aufkaufsrecht nicht gilt. Es heißt dann aber im zweiten Absatz: "Ein höherer territorialer Selbstverwaltufgsverband ist berechtigt, jederzeit vor Ablauf der Konzessionszeit eine Kleinbahn aufzukaufen, deren Konzessionär ein niedrigerer territorialer Selbstverwaltungsverband ist." Das sagt doch nichts anderes, als daß das Land den Bezirk und der Bezirk die Gemeinde enteignen kann. Auch hier haben Sie wieder diese Unklarheit, diese Sulzparagraphen. Auch hier werden sich wieder vor allem Privatinteressen möglichst stark auswirken.
§ 134 enthält die Bestimmung: "Die Beiziehung eines Regierungskommissärs durch die Eisenbahnverwaltungsbehörden gilt nicht, wenn es sich um eine Gemeinde handelt. Die Verwaltungsbehörde ist aber berechtigt, durch ihre Vertreter an den Sitzungen der Gemeindevertretungen und Kommissionen teilzunehmen, wenn es sich in diesen Sitzungen um Angelegenheiten von Bahnen handelt, deren Konzessionär oder Betriebsführer die Gemeinde ist." Hier handelt es sich um ein Einspruchsrecht, das eigentlich nicht nötig ist, denn jeder Beschluß einer Gemeinde ist doch an die Genehmigung von höheren Instanzen gebunden. Die Kontrolle üben doch immer die übergeordneten Behörden aus. Es ist das wieder eine Bürokratisierung und eine weitere Verkürzung der Gemeinde-Autonomie. Es wäre da vielleicht nötig, einmal den Amtsschimmel zu motorisieren, damit dieser etwas schneller funktionier.
Sehr gefährlich ist der § 73. Er sagt im Anfang, daß die Bahnverwaltung für geeignete Angestellte zu sorgen hat. "Als Bahnangestellter kann nur ein èechoslovakischer Staatsbürger mit Kenntnis der Staatssprache in Betracht kommen. Für Angestellte mit Sondervertrag nach § 74 kann die Eisenbahnverwaltungsbehörde aus wichtigen Gründen Erleichterungen bewilligen, soweit sie Arbeiten untergeordneter Art versehen." Die Dienstordnung im § 74 bestimmt, daß zu gewissen Arbeiten Angestellte mit Sondervertrag aufgenommen werden können. Sie müssen jedoch gleichzeitig grundsätzlich den Kreis dieser Arbeiten bestimmen. Hier fehlt uns vor allem unser Antrag, den wir seinerzeit eingebracht haben. Der Erlaß des Eisenbahnministeriums im "Verordnungsblatt" vom 12. August 1933, Nr. 32, besagt: "Nach dem Beschluß der Regierung vom 7. April 1933 ist die Ausschreibung, Vergebung und Inangriffnahme von Investitionsarbeiten und Bauten, die aus der Arbeitsanleihe gedeckt werden, in kürzester Zeit zu verwirklichen und es ist zu bestimmen, daß die Unternehmer zu diesen Arbeiten, soweit es sich nicht um qualifizierte und Aufsichtsarbeiten handelt, nur Arbeitslose aus der Umgebung aufzunehmen haben." Wir wollten nun in diesen § 73 die Bestimmung hereinhaben, daß zumindest der Bevölkerungsschlüssel eingehalten wird. Selbstverständlich wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Es fällt mir auf, daß zwar die Kenntnis der Staatssprache gefordert wird, nicht aber die Kenntnis der Minderheitssprache des Gebietes, durch welches die betreffende Bahn führt. Ich glaube, das ist doch Dienst am Kunden, daß man wenigstens solche Angestellte hingibt, welche die Sprache der einheimischen, die Bahn benützenden Bevölkerung verstehen. Dieser Erlaß des Eisenbahnministeriums, daß die Leute aus den Bezirken, in denen die Arbeiten ausgeführt werden, zu nehmen sind, wurde dann auch noch im ,,Verordnungsblatt" vom 30. September 1933 und vom 27. Jänner 1934 wiederholt in Erinnerung gebracht und darauf hingewiesen, daß vor allem Arbeitslose aus der örtlichen Umgebung zu beschäftigen sind. Sie sehen, wir verlangen hier nichts Ungerechtes. Es ist hier nicht eine Verbesserung eingetreten, sondern eine ganz bedeutende Verschlechterung für unsere Gruppe, weil auch jetzt diese Bestimmung, daß die Arbeitslosen der betreffenden Gebiete zu beschäftigen sind, wegfällt. Es wird dann wieder diese berühmte Qualifikationsprüfung kommen und da weiß man heute schon, wie es mit der Anstellung unserer Arbeiter aussehen wird. Mich wundert nur eines, daß die sozialistischen Parteien nicht darauf gekommen sind, daß hier solche Ungereimtheiten bestehen. (Sen. Grünzner: Aber Sie verstehen ja die ganze Sache nicht!) Ich werde halt zu Ihnen in die Schule kommen. (Sen. Grünzer: Das Gesetz hebt keinen Erlaß des Eisenbahnministeriums auf!) Das verstehen Sie halt besser als ich! Ich halte selbstverständlich aufrecht, was ich gesagt habe.
Dann sind noch diese "Kann"-Bestimmungen in diesem Gesetze ebenfalls in großem Maße vorhanden. Der Staat und die Eisenbahnverwaltung "kann" und die anderen müssen. Ich möchte nur noch erwahnen, daß wir zu den strategischen Notwendigkeiten keine Einwendungen erhoben haben. Aber der Geist, in dem sich die Èechen den Erlaß, den ich vorhin zitiert habe, vorstellen, beweist das "Národní osvobození", das schreibt: "Es melden sich Leute aus Mittelund Südböhmen und sie erhalten Arbeit. Bestimmt haben sie auch ein Recht auf Arbeit. Aber was sollen jene in Nordböhmen tun, die hier verankert sind und hier ihre Kinder in den èechischen Schulen haben? Die sollen zuschauen, wie für sie keine Arbeit in ihren eigenen Gebieten ist? Arbeitssuchende aus dem zugehörigen Bezirke sollen aufgenommen werden mit dem Zusatze: die deutschen Arbeitslosen scheiden selbstverständlich von vornherein aus." Das ist die internationale Solidarität und der Geist des 18. Feber.
Sie haben bis jetzt gesehen, wie wir bei staatlichen Lieferungen und bei Arbeitsbeschaffung gestellt sind. Wie weit das geht, will ich Ihnen noch an einem Beispiel aus unserer allernächsten Privatindustrie aufzeigen, und zwar an den Nordböhmischen Elektrizitätswerken in Bodenbach. Dort ist auffallend, daß der Vizepräsident dieser Gesellschaft Dr. Antonín Schauer; Advokat in Prag, ist. Verwaltungsratsmitglied ist Dr. Vilém Pospí¹il, Bankgouverneur, genannt Exzellenz. Und noch einer ist dort, den man dort nicht gesucht hätte, das ist der BDLMacher Peterle aus Straußnitz. Bedenken Sie, daß diese NEW über 90% deutsche Stromabnehmer haben, d. h., daß ihre ganzen Einnahmen und ihr ganzes großes Geschäft von Deutschen bezahlt wird. Die vorhin genannten prominenten Èechen wurden seinerzeit wahrscheinlich deshalb aufgenommen, um dieses prosperierende Unternehmen nicht als staatswichtigen Betrieb in die Staatswirtschaft übergeben zu müssen, d. h., der Betrieb wird èechisiert, um der Verstaatlichung zu entgehen. Die Firma hat heuer das 25jährige Bestandjubiläum gefeiert und ich frage Sie: Was haben diese Herren zu dem Aufbau des Unternehmens beigetragen? Sie kommen mir so vor, wie Menschen, die ernten, ohne zu säen.
Im Vorjahre kam die Forderung der Türmitzer Èechen, in den Werken, dem Bevölkerungsschlüssel gemäß, Èechen einzustellen und vor allem wurde der Herr Sektionschef Tománek als Direktor und Großverdiener eingestellt. Eine èechische Zeitung hat sich unlängst diesen Herrn Sektionschef Tománek ausgeborgt und behauptet, daß dieser Herr heute noch Sektionschef ist, daß er nur beurlaubt wurde und seine Einkünfte als Sektionschef auch heute noch bezieht. Der "Prager Börsencourier" schreibt, daß das Jahreseinkommen des Herrn Tománek bei der NEW rund 200.000 Kè beträgt. Wenn wir nun sein Einkommen als Sektionschef dazu rechnen, so kommen wir auf den schönen runden Betrag von rund 1000 Kè täglich. Dieser Herr Tománek reorganisiert, d. h. er hat schon angekündigt, daß in einem Jahre die innere Amtssprache des Werkes und der Zentrale èechisch sein muß. Es wurde auch im Vorjahre sämtlichen Angestellten die Parteitätigkeit eingestellt. Ob das zu recht besteht oder nicht, ob das Zwang oder Wunsch ist, bleibt sich egal, weil die Leute genau wissen, daß sie, wenn sie es nicht machen, hinausfliegen. Es ist noch nicht lange her, da wurde den Landesbeamten die Privatarbeit verboten, d. h. es wurde ihnen das Doppelverdienertum eingestellt. Es wäre interessant zu erfahren, ob auch der Herr Sektionschef mit unter diesen meist mit Schweizer Kapital arbeitenden Ge-Beamten ist, denen das Doppelverdienertum eingestellt wird.
Das Letzte. Vor cca 3 Wochen wurde ein großes Kühlerfundament im Türmitzer Werk und 3 Wohnhausbauten an die èechische Firma Nekvasil nach Prag vergeben, trotzdem über 90% der Stromabnehmer Deutsche sind. Ich wollte Ihnen nur sagen, daß jetzt auch in die Privatwirtschaft diese berühmte Èechisierung Eingang findet. Ich möchte das eine Art Einkauf nennen, Einkauf in die Industrie, und ich kann Ihnen sagen, diese Leute verdienen dort ziemlich dick. Ich betrachte diese Kuckucksmethoden und Kukkuckseigenschaften als unsittlich. Man hätte doch auch annehmen können, daß z. B. gerade Herr Peterle vom BDL in solchen Sachen sein Vetorecht geltend macht.
Wir sind heute da, um den deutschen Arbeitsplatz so viel als möglich zu sichern, und wir werden das auch in Zukunft tun. Wir haben die. Pflicht, vor allem unsere Volksrechte zu verteidigen. Ich habe Ihnen jetzt an wenigen Beispielen den Geist des Gesetzes aufgezeigt und ich muß hier feststellen, daß wir für das Gesetz nicht stimmen können. (Potlesk senátorù sudetskonìmecké strany.)
3. Øeè sen. Krommera (viz str. 30 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Wenn die Sudetendeutsche Partei zu diesem Gesetzentwurf, beinhaltend die Gehaltsregelung der Schulinspektoren, Stellung nimmt, so geschieht es aus dem Grunde, weil wir einem alten Übel abhelfen wollen. Aber mit dieser Zustimmung wollen wir auch einige Wünsche verbinden. Vor allem verlangen wir, daß der Politisierung der Schule, die von den Schulinspektoren betrieben wird, ein Ende bereitet wird, und zweitens wünschen wir, daß die Schulinspektoren sich bei der Beurteilung der Lehrer nicht nach der politischen Einstellung, sondern nach dem beruflichen Wissen des Lehrers richten. Weiters wünschen wir, daß besonders für die Slovakei die Schulinspektoren für die Minderheiten von der volkseigenen Nation gestellt werden. Außerdem wäre zu wünschen, daß die Schulinspektoren, wenn sie schon die Schule inspizieren, dies in den Schulklassen tun und die Fähigkeiten der Schüler untersuchen, aber nicht Boden und Keller untersuchen, ob nicht doch irgendwo irgendwelche Lehrmittel aus dem alten Österreich versteckt sind. Die Lehrer, auf die ein Druck von oben ausgeübt wird, zeigen sich im öffentlichen Leben überhaupt nicht mehr; sei es im Kulturverband, im Bund der Deutschen, vom Turnverband gar nicht mehr zu sprechen, ja sogar aus den gesellschaftlichen Stellungen sind die Lehrer hinausgedrängt worden.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch ein Wort über die èechischen Schulinspektoren sprechen. Es wäre notwendig, daß sich die èechischen Schulinspektoren mehr um den
Fortgang der Schüler in den Minderheitsschulen kümmern und weniger deutsche Schüler aus den deutschen Schulen herausreklamieren. Mir kamen schon viele Klagen èechischer Eltern zu Ohren, daß die Schüler, die aus der Schule kommen und eine höhere Anstalt besuchen wollen, mangels an Kenntnissen zurückgestellt werden. Es geht nicht an, daß man den Nachhilfeunterricht speziell im Hultschiner Gebiet untersagt; ich erinnere nur an die Rede des Abg. Uhlíø im Abgeordnetenhause. Diese Menschen müssen ihr tägliches Brot in Deutschland suchen und solange nicht der Abg. Uhlíø für diese Tausende Menschen, die ihren Verdienst in Deutschland drüben haben, Arbeit verschaffen kann, solange haben diese Menschen das Recht, Nachhilfeunterricht in der deutschen Sprache, der unbedingt zur Erhaltung des Arbeitsplatzes notwendig ist, zu bekommen. Ich wäre neugierig, ob man den èechischen Grenzlern diesen Nachhilfeunterricht versagen würde. Das ist der Dank dafür, daß sie ihre Kinder in der Minderheitsschule verkommen läßt. Denn bekanntlich sind diese Schulen von einigen èechischen Kindern und zum Großteil von deutschen Schülern besucht.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf das vom Landwirtschaftsministerium am 29. Jänner 1920 herausgegebene Gesetz, betreffend die provisorische Regelung der landwirtschaftlichen Volksbildungsschulen zu sprechen kommen. Als langjähriger Vorsitzender des landwirtschaftlichen Volksbildungsausschusses muß ich feststellen, daß sich auch hier Mängel befinden. Im § 9 handelt es sich um den Beitrag für den Sachaufwand der örtlichen Faktoren. Trotz der verschiedensten Urgenzen konnte das Schulinspektorat und das Landwirtschaftsministerium nicht konkret sagen, wer die örtlichen Faktoren sind. In rein bäuerlichen Gemeinden trägt den Aufwand die Gemeinde. Aber in gemischten kleinen Städten, wo Handel und Gewerbe und Industrie überwiegt, sträubt sich die Gemeinde, die Kosten zu tragen mit der Begründung, daß dies eine Sache der Landwirtschaft sei. Es wäre notwendig, daß in diesem Punkte Klarheit geschaffen wird, und es wäre hierzu höchste Zeit, wenn man bedenkt, daß seit dem Jahre 1920 eine hübsch lange Zeit verstrichen ist, und trotzdem wurde nichts gemacht. Ich kenne die Aufgaben, die die landwirtschaftlichen Schulen zu erfüllen haben, und weiß, daß sie für die Aufklärung der Landwirte sehr viel leisten.
Wenn man sich den letzten Erlaß der Bezirksbehörde ansieht, so muß man sagen, daß dieser Erlaß noch sehr der Aufklärung bedarf. Es handelt sich um den Erlaß der Bezirksbehörde Freudenthal vom 26. April 1937, Z. 4056. Dort wird die befestigte Zone bekanntgegeben, und zwar auf Grund des § 13 der Regierungsverordnung vom 19. Juni 1936, Z. 54 Slg. d. G. u. V. über die Grenzgebiete und die befestigten Zonen. Dort heißt es unter Punkt 2, Lit. f, daß " . . . . . Besäen und Setzen von Bäumen, Sträuchern und Hochkulturen - darunter wird Tabak, Hopfen, lebende Zäune, Kukuruz, Sonnen blumen und Wein, ausgenomnnen Getreide, verstanden - eine Bewilligung notwendig ist." Wenn Koll. Novák hier wäre, so könnte er mir bestätigen, welche Katastrophe die vorjährige Mäuseplage für die Landwirte, bedeutete, und trotzdem wurde ihnen der Anbau von Mais verboten, d. h. der Anbau kann, nur von der politischen Bezirksbehörde unter Vorlegung eines Croquis oder von Oleaten bewilligt werden. (Sen. Nìmeèek: Co to má co dìlat se ¹kolními inspektory?) Das gehört zur Aufklärung in den landwirtschaftlichen Schulen. Der Herr Präsident hat in Budweis davon gesprochen, daß man an keinen Krieg denkt und hier scheint die Militärbehörde anzunehmen, daß in 5 Monaten der Krieg ausbrechen wird. Das sind Maßnahmen, die auch die landwirtschaftlichen Schulen angehen, denn wenn die Militärbehörden solche Maßnahmen, wie ein Verbot des Maisanbaues treffen, dann sollen sie dafür sorgen, daß die Landwirte als Ersatz für diesen Mais etwas anderes anbauen können. (Výkøiky sen. Karpi¹kové.) Das gehört auch zur Aufklärung in den landwirtschaftlichen Schulen, das gehört also auch zu den Schulinspektoren.
Unsere Partei stimmt für das Gesetz. Ich habe diese Mängel hervorgehoben, um die großen Schwierigkeiten aufzuzeigen, die draußen am Lande herrschen, und habe deshalb auf all das hingewiesen, damit endlich einmal im Grenzgebiete eine gewisse Beruhigung und Ordnung eintritt. (Potlesk senátorù sudetskonìmecké strany.)