Unsere endgültige Stellungnahme zu den Einzelnheiten des Gesetzentwurfes behalten wir uns bei den Beratungen in den Ausschüssen vor. (Potlesk senátorù sudetskonìmecké strany.)
3. Øeè sen. Kreibicha (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Wir sind ebenfalls der Meinung, daß die Vorlage eines neuen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Republik für alle von größter grundsätzlicher Bedeutung ist. Aber wir müssen erklären, daß wir gerade wegen der Art, wegen der grundsätzlichen Beschaffenheit der Vorlage als Kommunisten, als Sozialisten die Vorlage in ihrem Kern ablehnen müssen. Die Vorlage des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches ist gegründet auf dem privaten Eigentumsrecht, und zwar auf dem bürgerlich-kapitalistischen privaten Eigentumsrecht, das ja, wenn auch in der Hand einer verschwindenden Minderheit der Bevölkerung, doch in der heutigen Gesellschaft die überwiegende wirtschaftliche Macht besitzt. Das Bürgerliche Gesetzbuch legt das Privateigentum an den Produktionsmitteln fest, und zwar jenes kapitalistische bürgerliche Privateigentum an den Produktionsmitteln, das zur Aneignung fremder Arbeit, zur Ausbeutung der Arbeiterschaft dient. Es will dieses private Eigentumsrecht an den Produktionsmitteln, dieses Recht auf die Aneignung fremder Arbeit durch die Eigentümer der Produktionsmittel für die Zukunft festlegen und damit auch die kapitalistische Produktionsordnung festigen und für die Zukunft legalisieren. Und das geschieht ausgerechnet jetzt, in einer Zeit, wo dieses kapitalistische System in allen seinen Fugen kracht, wo sein Bankerott im Weltmasstabe immer deutlicher wird, wo es durch seinen Bankerott die ganze Menschheit in Not, Elend, Barbarei, Krieg und Bürgerkrieg stürzt. Und diese Aufgabe stellt sich ausgerechnet die demokratische Republik und begründet hat das in diesem Hause der Justizminister, der einer sozialistischen Partei angehört, also einem Lager, von welchem aus vor 18 und 17 Jahren noch erklärt wurde, daß die demokratisch-bürgerliche Republik der Weg zum Sozialismus sei, daß die demokratisch-bürgerliche Republik jene Staatsform sei, in welcher der Sozialismus verwirklicht werden könne, weshalb es nicht notwendig sei, zur Diktatur des Proletariats zu greifen, um den Sozialismus durchzuführen. Diese Illusion, daß die bürgerlichdemökratische Republik die geeignete Staatsform zur Verwirklichung des Sozialismus sei, wird durch diese Vorlage und durch die Rede des Herrn Ministers zerstört. Sie ist damit entgiltig auch formell gesetzlich begraben und der sozialistische Minister hat dieser sozialistischen Illusion hier die Leichenrede gehalten. Damit ist der Streit im sozialistischen Lager darüber erledigt, ob der Sozialismus durch die bürgerliche Demokratie oder durch die Diktatur, die proletarische Demokratie verwirklicht werden kann. Und das geschieht zu derselben Zeit, wo die Sowjetunion, ein 170 Millionen-Volk, das den Weg der Diktatur des Proletariats gegangen ist, den Sozialismus verwirklicht, wo es sich soeben eine neue Verfassung gegeben hat, deren Artikel 4 lautet: "Die ökonomische Grundlage der Sowjetunion bilden das sozialistische Wirtschaftssystem und das sozialistische Eigentum an den Produktionsinstrumenten und -Mitteln, gefestigt im Ergebnis der Liquidierung des kapitalistischen Wirtschaftssystems, der Aufhebung des Privateigentums an den Produktionsinstrumenten und -Mitteln und, der Abschaffung der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen.
Diese beiden Akte der Gesetzgebung bilden den Abschluß eines Kapitels in der Entwicklung der sozialistischen Arbeiterbewegung und dieser Abschluß gibt uns Kommunisten Recht, die wir seinerzeit gesagt haben, daß die Verwirklichung des Sozialismus durch die bürgerlich-demokratische Republik nicht möglich sei. Diesem Abschluß dieses wichtigen Kapitels in der Geschichte der sozialistischen Arbeiterbewegung entspricht die Rede des Herrn Ministers, in der er den Sozialismus mit keinem Worte erwähnte, in der auch natürlich keine Spur irgendeines marxistischen Gedankens gefunden werden kann. Ich muß sagen, daß wir dem Herrn Minister für diese Aufrichtigkeit, daß er jede Berufung auf den Marxismus vollständig vermied, dankbar sind. Wir verstehen das besonders bei dem Herrn Minister, der in seiner bisherigen politischen Tätigkeit, in seinen Reden, Schriften u. s. w. deutlich gezeigt hat, daß er dem Marxismus ferne steht, so ferne, daß ihm - und das sei ihm dankbar angerechnet - auch der Mißbrauch des Marxismus zur Verteidigung der kapitalistischen Eigenturms- und Produktionsordnung fernliegt. Der Herr Minister hat in seiner Rede das Wort Sozialismus nicht gebraucht, er hat nur das Wort Bolschewismus gebraucht. Auch da können wir ihm dafür dankbar sein, denn das ist eine Bestätigung dafür, daß Bolschewismus und Sozialismus nicht nur identisch sind, sondern daß der Bolschewismus die einzige Theorie und Praxis ist, die wirklich zum Sozialismus führen kann. Der Herr Minister hat angeführt, daß im Jahre 1920, als mit den Arbeiten für dieses Gesetzbuch begonnen wurde, Sowjetrußland seine neue Rechtsordnung noch nicht kodifiziert hatte. Diese Bemerkung ist nicht ganz richtig, wenn man, unter Kodifizierung nicht nur ein umfangreiches Gesetzbuch mit über 1.000 Paragraphen versteht. Es wäre besser gesagt, daß Sowjetrußland schon, damals eine Kodifizierung besaß, die eben für einen bürgerlichen Staat unannehmbar und unmöglich ist.
Die erste Rechtsordnung der Sowjetrepublik war die von Lenin und Stalin verfaßte Erklärung der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes, die auf dem dritten Sowjetkongreß vom 23. bis 31. Jänner 1918 beschlossen wurde, und die dann auch in die am 10. August 1918 vom Sowjetkongreß beschlossene erste Verfassung der Sowjetrepublik aufgenommen wurde. Von dieser Erklärung der Rechte des arbeitenden und ausgebeuteten Volkes sagte der damalige Vorsitzende des Sowjetkongresses Swerdlow, mit Recht: Sie faßt die Lage des werktätigen Menschen in der sozialistischen Gesellschaft zusammen, sowie seinerzeit die Erklärung der Menschenrechte in der großen französischen Revolution die Lage der Menschen in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft festlegte."
Im zweiten Kapitel dieser Erklärung der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes wurde als Grundaufgabe der Sowjetrepublik die Abschaffung jedweder Ausbeutung des Menschen durch den Menschen erklärt, die Abschaffung der Scheidung der Gesellschaft in Klassen, die restlose Unterdrückung der Ausbeuter, die Schaffung der sozialistischen Organisation der Gesellschaft und der Sieg des Sozialismus in allen Ländern. Diese Erklärung der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes war, das zeigt sich heute immer deutlicher, ebenso epochemachend, wie seinerzeit die Erklärung der Menschenrechte durch die große französische Revolution. Und wer die Geschichte nicht nach der formellen Gesetzgebung beurteilt, der wird bestätigen, daß die Erklärung der Menschenrechte durch die große französische Revolution der wirkliche Beginn der Revolution war und der Code Napoleon nur die weitere gesetzliche Festlegung bedeutete.
Erst jetzt ist durch die neue Verfassung der Sowjetunion diese Erklärung der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes überholt worden durch den Beginn einer neuen Epoche im Aufbau des Sozialismus. Aber auch die erste Verfassung der Sowjetrepublik vom Jahre 1918, die ich eben zitiert habe, wäre wohl kaum brauchbar gewesen als Material für die Ausarbeitung der Vorlage des bürgerlichen Gesetzbuches in der bürgerlich demokratischen Republik.
Sicher hat der Herr Minister recht, wenn er sagt, daß auch in der Sowjetunion die Entwicklung noch nicht abgeschlossen ist. Aber ebenso wahr ist es, daß schon durch die eiste Verfassung und die Erklärung der Rechte des werktätigen und ausgebeuteten Volkes die Entwicklung so klar und deutlich vorgeschrieben wurde, wie sie sich auch in den Jahren seither vollzogen hat, da durch die Diktatur des Proletariats die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft worden ist und daß dadurch der Weg zum Sozialismus, zur klassenlosen Gesellschaft beschritten worden ist, welche klassenlose Gesellschaft bereits verwirklicht ist. Man braucht nur Lenins Schrift über Staat und Revolution im Zusammenhang mit Engels berühmter Schrift über den Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates sowie die Gothaer Programmkritik von Marx aus dem Jahre 1875 zu studieren, um zu sehen, daß die Entwicklung in der Sowjet-Union den hier vorausgesagten Weg zum Sozialismus gegangen ist und daß sie jetzt den Weg zur Verwirklichung des Kommunismus beschritten hat. Hier ist kein Chaos vorhanden, hier haben wir es mit einer logischen planmäßig vorbestimmten Entwicklung zu einer sehr festen und wirklichen Ordnung aller Verhältnisse in der Gesellschaft zu tun. Die Frage ist daher nicht die: Ob Chaos oder Ordnung, sondern: Was für eine Ordnung. Wenn Ihr Ordnung sagt, dann meint Ihr die Ordnung des privaten, persönlichen Eigentumsrechtes schlechtweg, ohne Differenzierung, und sowohl in der Ideologie als auch in der Gesetzgebung der bürgerlichen Gesellschaft wird alles persönliche Eigentumsrecht gleichgestellt, alles private Eigentumsrecht wird als persönliches Eigentumsrecht hingestellt.
Es wird ganz vergessen, daß es drei verschiedene Arten von persönlichen Eigentumsrecht gibt. Die erste Art ist das persönliche Eigentum aus den Arbeitseinkünften und den daraus entstandenen Ersparnissen, am Wohnhaus, wenn es nicht ein kapitalistisches Zinshaus ist, an Häusern, Nebenwirtschaft, Hauswirtschaft, Haushaltungsgegenständen, an Gegenständen des persönlichen Bedarfes und des Komforts und das Erbrecht an diesen persönlichen Dingen. Das ist die erste Form des persönlichen Eigentumsrechtes und das ist das einzige Eigentum der übergroßen Mehrheit der gesamten Nation. Die zweite Form des persönlichen Eingentumsrechtes ist der kleine Grundbesitz, die kleine Wirtschaft, das kleine Gewerbe d. h. die Produktionsmittel, die nicht zur Ausbeutung fremder Arbeitskraft dienen, sondern zur Betätigung in eigener Arbeit, gegebenfalls mit den Mitgliedern der Familie. Und das ist gewiß auch ein persönliches Eigentumsrecht, das einen viel größeren Teil der Nation umfaßt als das kapitalistische Privateigentum. Nur diese beiden Formen des persönlichen Eigentumsrechtes, die ich angeführt habe, bilden das Eingentum der überwältigenden Mehrheit der Nation, bis auf eine Hand voll Leute.
Dieses persönliche Eigentumsrecht wollen wir geschützt sehen, und dieses persönliche Eigentumsrecht schützt auch der Sozialismus. Ich verweise nur auf die Artikel der neuen Sowjetverfassung, die sich darauf beziehen. Der Artikel 7 besagt: "Der Hof jedes Kollektivbauern hat außer dem Grundeinkommen aus der gesellschaftlichen, kollektiven Wirtschaft in persönlicher Nutzung ein kleineres Stück Hofland und als persönliches Eigentum eine Nebenwirtschaft auf dem Hofland, ein Wohnhaus, Nutzvieh, Geflügel und landwirtschaftliches Kleininventar, gemäß dem Statut des landwirtschaftlichen Artels."
Artikel 9: "Neben, dem sozialistischen Wirtschaftsform, der in der Sowjetunion herrschenden Wirtschaftsform, ist die auf persönlicher Arbeit beruhende und Ausbeutung fremder Arbeitskräfte ausschließende kleine Privatwirtschaft von Einzelbauern und Kleingewerbetreibenden gesetzlich zugelassen.
Artikel 10: "Das persönliche Eigentumsrecht der Bürger an ihren Arbeitseinkünften und Ersparnissen, am Wohnhaus und an der häuslichen Nebenwirtschaft, an den Hauswirtschafts- und Haushaltungsgegenständen, an den Gegenständen des persönlichen Bedarfs und Komforts, ebenso wie das Erbrecht an dem persönlichen Eigentum der Bürger werden durch das Gesetz geschützt.
Aber gerade dieses persönliche Eigentumsrecht der ungeheueren Mehrheit der Nation wird in der kapitalistischen Wirtschaft und durch ihre Gesetzgebung de facto nicht genügend geschützt. Hier sehen wir in diesem persönlichen, Eigentumsrecht, wie sich tagtäglich eine gewaltige Expropriation zugunsten des kapitalistischen, privaten Eigentumsrechtes vollzieht.
Wie vollzieht sich diese Enteignung? Erstens durch die Aneignung fremder Arbeit, durch die darauf gegründete Produktion von Mehrwerten, wodurch heute ein Sinken des Konsums der breiten Massen und der arbeitenden Bevölkerung erfolgt. Das ist Enteignung! Rechnen Sie aus, wieviel Milliarden die Arbeiter und Angestellten in den letzten Jahren, in der Krise durch Lohnentgang und Lohnherabsetzung, d. h. an persönlichem Eigentum an Konsumtionsmitteln, dem primitivsten, und wichtigsten persönlichen Eigentumsrecht, verloren haben! Die zweite Form ist der Kapitalszins, die Grundrente, durch die besonders Gewerbetreibende und Bauern ununterbrochen enteignet werden und ununterbrochen ihnen bedeutende Teile ihres Arbeitseinkommens weggenommen werden. Dann haben wir die Enteignung durch die Kartellpreise, durch die Politik der Konzerne, Enteignung durch die Steuerabwälzungen seitens des Großkapitals auf die Schultern der breiten werktätigen Massen. Wir haben auch formell gesetzlich die ständig sich vollziehende Enteignung durch indirekt erzwungenen Verkauf von Haushaltsgegenständen, von Gegenständen des Personalbedarfs. Es ist nicht möglich nachzurechnen, wie weit der Personalbedarf an Möbeln und Einrichtungsgegenständen gesunken ist. Sowohl bei den Arbeitern, wie bei den Angestellten, Kleingewerbetreibenden und Kleinbauern, der Verkauf von Grund und Boden, Häusern, Werkzeugen, Produktionsmitteln der Bauern, kleinen Gewerbetreibenden u. s. w., und dann die tatsächlich gesetzlich sich vollziehende Expropriation auf dem Wege der Versteigerung. Das ist eine täglich vor sich gehende Riesenexpropriation von Milliarden, und dieses persönlich Eigentumsrecht wird durch diese bürgerliche Gesetzbuch nicht geschützt.
Dann haben wir die furchtbare Enteignung durch die Krise. Bürgerliche Blätter haben gemeldet, am Schwarzen Dienstag seien 2 Milliarden Kapital durch die Börsenspekulation verloren worden, auch Kapital von kleinen Leuten. Auf der anderen Seite ist die Bereicherung des grossen Kapitals durch die ungeheuere Kursentwicklung in den letzten beiden Jahren auch eine Form der Enteignung der breiten Massen des arbeitenden Volkes. Koll. Mikulíèek hat vor einiger Zeit hier ein krasses Beispiel von kapitalistischer Enteignung angeführt, das in der Gegend von Zlin unter den Bauern eine ungeheuere Empörung und Bewegung ausgelöst hat, das ist die Enteignung des Grundbesitzes vieler kleiner Leute durch die Firma Ba»a, der der Staat nicht in die Arme fällt, obwohl hier, wie Koll. Mikulíèek bewiesen hat - ich will es nicht wiederholen - sogar Interessen der Verteidigung der Republik in Mitleidenschaft gezogen werden. Das geschieht alles im Interesse und zur Mehrung der dritten Form des persönlichen Eigentumsrechtes, des kapitalistischen, bürgerlichen Eigentums an den Produktionsmitteln, jenes Eigentums, das sich ununterbrochen fremde Arbeit aneignet. Und das ist das Eigentum einer verschwindenden Handvoll Angehöriger der Nation, und dieses Eigentum gibt dieser Handvoll von Menschen eine ungeheuere wirtschaftliche und damit in jeder Hinsicht eine ungeheuere Macht über die anderen Teile, über die ungeheuere Mehrheit der Nation. (Pøedsednictví se ujal pøedseda dr Soukup.) Deren Arbeit eignen sie sich an und deren Arbeitsmittel und Konsumtionsartikel expropriieren sie täglich. Das ist in der kapitalistischen Gesellschaft die gewaltigste wirtschaftliche Macht und es ist eine gesetzfestgelegte und in der Ideologie herrschende Fiktion, wenn dieses kapitalistische Eigentumsrecht gesetzlich, rechtlich mit dem persönlichen Eigentumsrecht der ersten beiden Arten gleichgestellt wird, die ich angeführt habe.
Es ist eine Fiktion überhaupt, das kapitalistische persönliche Eigentumsrecht als persönliches Eigentumsrecht hinzustellen; denn in Wirklichkeit ist das kapitalistische Eigentumsrecht der schlimmste Feind des wirklichen, persönlichen Eigentumsrechtes. Und nun kommt das Groteske: Weil wir als Kommunisten Feinde dieses schlimmsten Feindes jedes wirklichen, persönlichen Eigentumsrechtes sind, weil wir Feinde des kapitalistischen Eigentumsrechtes sind, stellt man uns als Feinde des persönlichen Eigentumsrechtes, als Feinde der Persönlichkeit und ihrer Rechte hin. Man redet dem Bauern, den Gewerbetreibenden, den kleinen Hausbesitzern ein: Die Kommunisten wollen euch enteignen, Kapitalismus bedeutet euere Enteignung!
Schon hundert Jahre lang wird dieses Spiel getrieben. Im kommunistischen Manifest, das vor 90 Jahren geschrieben wurde, lesen wir: "Ihr entsetzt euch darüber, daß wir das Privateigentum aufgeben wollen. Aber in eurer bestehenden Gesellschaft ist das Privateigentum für neun Zehntel ihrer Mitglieder aufgehoben und es existiert gerade dadurch, daß es für neun Zehntel nicht existiert. Ihr werft uns also vor, daß wir ein Eigentum aufhebenwollen, welches die Eigentumslosigkeit der ungeheueren Mehrzahl der Gesellschaft als notwendige Bedingung voraussetzt." Und über die Stellung der Kommunisten zum persönlichen Eigentum heißt es im kommunistischen Manifest: "Der Kommunismus nimmt keinem die Macht, sich die gesellschaftlichen Produkte anzueignen. Er nimmt nur die Macht, sich durch diese Aneignung fremde Arbeit zu unterjochen."
Wenn wir das eben verlesene Kapitel der Sowjetverfaßung betrachten, sehen wir, wie diese Sowjetverfaßung diesen Satz des kommunistischen Manifestes bestätigt und was es mit der Persönlichkeit auf sich hat. Im kommunistischen Manifeste heißt es: "Von dem Augenblicke an, wo die Arbeit nicht mehr in Kapital, Geld, Grundrente, kurz in monopolisierte gesellschaftliche Macht verwandelt werden kann, d. h. von dem Augenblicke an, wo das persönliche Eigentum nicht mehr in bürgerliches umschlagen kann, von dem Augenblicke erklärt ihr, die Person sei aufgehoben. Ihr gesteht also, daß ihr unter Person niemanden anderen versteht als den Bourgeois und den bürgerlichen Eigentümer, und diese Person soll allerdings aufgehoben werden. Und sie ist aufgehoben worden in der Sowjet-Union zugunsten der großen ungeheueren Massen der werktätigen Bevölkerung, zugunsten der Persönlichkeit jedes einzelnen Angehörigen dieser werktätigen Massen. Ja, das kapitalistische Eigentumsrecht - und auch das ist im bürgerlichen Gesetzbuche kodifiziert - geht soweit, auch das persönliche Eigentumsrecht und die Arbeit künftiger Generationen zu expropriieren. Denn es gibt den Kapitalisten, nicht nur den gegenwärtigen, auch denen in spe das künftige Eigentumsrecht und die künftige Arbeit der kommenden Generationen wie. Marx im zweiten Band des Kapitals sagt: "zuschüßige und in Reserve gehaltene RechtstiteI vom Kapital auf die zukünftige, zuschüßige jährliche Produktion der Gesellschaft." So werden durch die ganze kapitalistische Gesellschaft von heutigen Kapitalisten die künftigen Generationen schon in voraus expropriiert, wird ihre Expropriation eskomptiert zugunsten auch der kommenden Kapitalisten.
Am krassesten ist die Bevorzugung des kapitalistischen Eigentumsrechtes dort zu sehen, wo es mit den Interessen der Gesellschaft im heutigen Staate auch kollidiert, u. zw. bei der Frage der gesetzlichen Enteignung. Während die Enteignung der Kapitalisten im großen ununterbrochen vor sich geht, die Enteignung des wirklichen persönlichen Eigentums, um in der Terminologie der Herren zu sprechen, die diese Vorlage verteidigen, im Namen des ewigen, angeborenen, heiligen, göttlichen, persönlichen Eigentumsrechtes, d. h. des kapitalistischen, bürgerlichkapitalistischen Eigentums, ist diese Enteignung im Grunde genommen, ein laufendes "Rechtsgeschäft". Aber wenn das kapitalistisch-bürgerliche Eigentum im öffentlichen gesellschaftlichen Interesse einmal angegriffen werden soll, dann vollzieht sich diese Enteignung in ungeheuer schwerfälligen, langwierigen Formen und nur unter großen Opfern, die die jetzigen und kommenden Generationen den kapitalistischen Eigentümern bringen müssen. Ich führe da beispielweise das ©techovicer Wasserwerk an, über das schon 25 Jahre lang beraten wird. Die Prager Stadtregulierung stößt auf schier unüberwindliche, Schwierigkeiten von Seiten des privatkapitalistischen Eigentumsrechtes, Millionenopfer werden von den Bewohnern der Stadt Prag verlangt, um die Gassen zu regulieren und die unmöglichen Verkehrsverhältnisse im Innern der Stadt halbwegs großstädtisch herzurichten. Schauen wir uns einmal das sozialistische Land an: Der WeisseMeer-Kanal ist in wenigen Jahren gebaut worden. Der Kanal von der Wolga zur Moskwa, das Projekt wurde vor 5 Jahren ausgearbeitet und am 1. Mai des heurigen Jahres wird der Kanal eröffnet werden. Auch auf diesem Gebiete bringt die Vorlage keinen Forstchritt. Das kapitalistische bürgerliche Eigentumsrecht steht auch heute noch über dem gesellschaftlichen Interesse und macht durch das Enteignungsverfahren und die Millionenopfer, die dabei gebracht werden müssen, die große Masse der Bevölkerung, den Staat und die Gesellschaft sich tributpflichtig. Andere Beispiele: die Währung, der öffentliche Kredit, der Volkskredit, von dem der Herr Minister hier gesprochen hat, mit Recht als von einer ungeheuer wichtigen Sache - auch das alles steht heute unter der ungeheuren Macht des Finanzkapitals, dem sich auch die Volkskreditinstitute nicht entziehen können.