Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 66. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 31. bøezna 1937.

Øeè sen. Wernera:

Hohes Haus! Zu diesem Zusatzantrag zum Handelsvertrag mit Österreich will ich deshalb sprechen, weil wir in der letzten Zeit erkennen konnten, daß der Handelsverkehr zwischen Österreich und der Èechoslovakei einer dauernden Verminderung unterliegt. Wenn wir die letzten Jahre in Betracht ziehen, so müssen wir feststellen, daß im Jahre 1930 die Einfuhr aus Österreich noch 1210 Millionen betragen hat und daß sie im Jahre 1935 nur noch 309 Millionen ausmachte. Die Einfuhr ist also rund auf ein Viertel zusammengeschrumpft. Die Ausfuhr mach Österreich betrug im Jahre 1930 2439 Millionen und ist im Jahre 1935 auf 753 Millionen gesunken, hat sich somit um fast ein Drittel gesenkt.

Durch die Devalvation des Jahres 1934 ist die erwartete Umsatzsteigerung vollständig ausgeblieben, ja gerade umgekehrt: Einfuhr und Ausfuhr sind weiter im Sinken. Nach unserer Außenhandelsstatistik betrug die Einfuhr im Jahre 1935 309 Millionen Kè, im Jahre 1936 353 Millionen Kè, ist also etwas gestiegen, aber die Ausfuhr ist im gleichen Zeitraume von 753 Millionen auf 716 Millionen gesunken, also ein für uns durchaus nicht günstiges Resultat. Unsere immer kleiner werdende Ausfuhr ist hauptsächlich auf die Selbstgenügsamkeit Österreichs zurückzuführen. Wenngleich unsere Handelsbilanz immer noch ein Aktivum zu Gunstender Èechoslovakei aufweist und noch im Jahre 1934 444 Millionen betrug, so vermindert sich infolge der steigenden Einfuhr aus Österreich auch dieses Aktivum. Im Jahre 1935 betrug es immer noch 444 Millionen, hingegen im Jahre 1936 nurmehr 363 Millionen. Dieses Aktivum verwandelte sich in der allerletzten Zeit in ein Aktivum für Österreich, hauptsächlich wegen des gesteigerten Reiseverkehrs, Zinsen, Dividendenanteilen am Gewinn u. s. w. Die Zahlungsbilanz Anfang Oktober zeigt eine österreichische Aktivspitze von 35 Millionen Schilling. Unsere Kurorte wurden weit weniger von österreichischen Gästen besucht, als von uns Besuche nach Österreich gesendet wurden.

Der vorliegende Zusatzvertrag mit Österreich ist ein sehr umfangreiches und detailiertes Vertragswerk und es war hoch an der Zeit, diesen Zusatzvertrag zu schaffen, denn es bestand mit Rücksicht auf das beständige österreichische Passivum im Handelsverkehr die Gefahr, daß der bisherige Handelsvertrag gekündigt wird. Um diese Unsicherheit zu bannen und den Handelsverkehr mit Österreich zu konsolidieren, war dieser Zusatzvertrag dringend notwendig. Das Übereinkommen beabsichtigt weiter, für gewisse Warengruppen, die hauptsächlich im gegenseitigen Verkehr eine Rolle spielen, eine Vorzugsbehandlung einzuführen. In dieser Hinsicht bildet wohl dieser Vertrag einen Anfang zu einer Verstetigung der Wirtschaftsbeziehungen der mitteleuropäischen Staaten, was für jeden beteiligten Staat die Vergrößerung seines Wirtschaftsraumes bedeutet.

Wir würden dringend wünschen und hoffen, daß diesem Vertragswerke nicht durch die letzte Abwertung der Kè im Zusammenhange mit der bisher nichterfolgten Abwertung der österreichischen Währung neuerlich die Gefahr der Kündigung und Aufhebung droht. Es wäre ja auch mit Rücksicht auf die derzeit bestehende Spitze im Zahlungsverkehr eine solche Kündigung nicht gerechtfertigt.

Auch wenn einzelne österreichische Erzeugnisse durch die Entwertung der Kè besonders getroffen werden sollten, so braucht deswegen nicht gleich der ganze. Vertrag gekündigt zu werden, sondern es können nach Abs. 2 des Schlußprotokolls zu Art. I und II einzelne Verhältnisse geregelt werden.

Besonders hervorzuheben ist die Bestimmung des Artikels V, wonach sich jeder der vertragsschließenden Teile verpflichtet, für Waren des gegenseitigen Handelsverkehrs keine Ausfuhrprämien zu gewähren, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form es auch immer sein möge. Diese Bestimmung verdient in der gegenwärtigen Zeit der Erörterung von Fragen über die Exportförderung besondere Beachtung.

Eine weitere Bestimmung lautet: "Die Zölle, die auf den zur Erzeugung oder Zubereitung einheimischer Waren verwendeten Stoffen lasten, sowie die inneren Abgaben, welche die Erzeugung oder Zubereitung der gleichen Waren oder die bei ihrer Herstellung gebrauchten Stoffe belasten, dürfen jedoch bei der Ausfuhr der Waren, welche die fraglichen Abgaben entrichtet haben, oder welche aus Stoffen hergestellt wurden, welche die erwähnten Zölle oder Abgaben entrichtet haben, ganz oder teilweise zurückerstattet werden." Auch diese Bestimmung steht der Forderung unserer Exportkreise nach weiterer Exportunterstützung im weiteren Sinne des Wortes nicht entgegen.

Ferner glauben wir, daß die letzte Kronenabwertung keine wesentliche Änderung des èechoslovakischen Warenverkehrs mit Österreich mit sich gebracht hat. Aus der èechoslovakischen Ausfuhrstatistik ist jedenfalls eine Steigerung unseres Exportes nach Österreich nach der Kronenabwertung nicht festzustellen. Während wir nämlich in den letzten drei Monaten des Jahres 1935 für 227 Millionen Kè Waren nach Österreich geliefert haben, betrug unsere Ausfuhr in den letzten drei Monaten 1936 nur 221 Millionen Kè, ist also erheblich zurückgegangen, wenn man bedenkt, daß 221 Millionen, die im vierten Vierteljahr 1936 erzielt wurden, abgewertete Kronen darstellen. Auch die Ausfuhr von Textilien war im vierten Vierteljahre 1936 mit 78 Millionen kleiner als im vierten Vierteljahr 1935, wo sie 84 Millionen ausmachte. Daraus ist also ersichtlich, daß die Kronenabwertung weder für die Textilindustrie, noch für die übrigen Wirtschaftszweige eine Belebung unserer Ausfuhr nach Österreich mit sich gebracht hat. Es ist also nicht damit zu rechnen, daß sich durch die Kronenabwertung die Verhältnisse zu Ungunsten Österreichs geändert haben, und es ist zu erwarten, daß sich auch in diesem Jahre eine annähernd ausgeglichene Zahlungsbilanz mit Österreich ergeben wird.

Trotz aller Bedenken wird man jedoch gegen das Abkommen mit Österreich keine Einwendungen erheben können, weil es gewiß immer noch besser ist als ein vertragsloser Zustand, und weil angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse Österreichs die Berechtigung seiner Forderung nach einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz nicht bestritten werden kann. (Potlesk senátorù strany sudetskonìmecké.)