Die zweite Forderung ist der Grundsatz der Sektionierung aller autonomen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Körperschaften, wie z. B. des Landtages mit gemeinsamen Delegationen, soweit sie zur Beratung der gemeinsamen Angelegenheiten notwendig sind.

Eine dritte Forderung ist die volle Freiheit aller von den einzelnen Völkern, aus eigener Kraft und aus eigenen Mitteln geschaffenen Selbsthilfeeinrichtungen, und dies auf allen Gebieten.

Und schließlich die vierte Forderung ist: Bei allen gemeinsamen Zentralstellen der unserer Bevölkerungszahl entsprechende gebührende Anteil an der Mitbestimmung und der entsprechende Anteil an der Besetzung und damit der Anteil an dem Einfluß nach dem Nationalitätenschlüssel.

Der Herr Außenminister sprach nun davon, daß die kulturelle Autonomie der Deutschen so gut wie schon hergestellt ist. Diese Behauptung weisen wir auf das entschiedenste zurück. Es genügt der Hinweis auf ein einziges Beispiel, auf das Verbot des Kinderturnens in den deutschen Turnvereinen. Das Kinderturnen ist doch - und das wird wohl nicht bestritten werden können - eine rein kulturelle Angelegenheit des deutschen Volkes.

Der Herr Außenminister erklärte, daß zur vollkommenen Lösung des deutschen Problems im Staate vor allem die aufrichtige geistige und seelische Adhäsion der Sudetendeutschen gegenüber dem Staate notwendig sei. Dazu müssen aber die Vorbedingungen erst von Seiten der Regierung, von Seiten des èechischen Volkes geschaffen werden. Es geht nicht an, diese Forderungen immer wieder nur einseitig an uns zu richten. Beseitigen Sie als erstes die staatsschädigende Arbeit, die staatsschädigenden Umtriebe in den Grenzlerorganisationen und Ihrer verschiedenen Jednotas, die die Stimmung im deutschen Gebiet ständig vergiften und ein auf gegenseitiges Vertrauen gerichtetes aufrichtiges Verhältnis der Deutschen zum Staat und zum èechischen Volk nicht aufkommen lasen und durch ihre bereits öfters eingestandenen Gelüste auf Eroberungen, durch ihre Spitzel- und Vernaderungstätigkeit ständig die Athmosphäre vergiften.

Der Herr Minister sprach zum Schluß seiner Rede davon, daß es den Deutschen im Staate um ihre nationale Existenz und um die Erhaltung des natürlichen Zusammenhangs mit der deutschen Volksgemeinschaft nicht bange zu sein braucht. Ja, der Herr Außenminister geht sogar so weit und richtet die Forderung an die Deutschen im Staate, die historische Aufgabe, ihre Mission zu erfüllen, die darin besteht, Band und Vermittler zu sein zwischen dem Deutschtum und dem Slaventum. Es ist bemerkenswert und darf nicht verschwiegen werden, es muß vielmehr angefragt werden, warum dieser letzte Passus seiner Rede, der von der sudetendeutschen Mission spricht, in der amtlichen Berichterstattung unterschlagen worden ist. Die Wahrung des Zusammenhanges mit der deutschen Volksgemeinschaft ist eine alte und selbstverständliche Forderung, die wir bei jeder Gelegenheit erhoben haben und bei jeder Gelegenheit erheben werden. Leider stehen unsere Erfahrungen, wie wir auch auf anderen Gebieten feststellen und nachweisen konnten, im lassen Gegensatz zu dieser beruhigenden Versicherung des Herrn Außenministers. Was uns der Herr Außenminister zubilligt, ja was er uns geradezu zur Pflicht macht, das wird uns tatsächlich als staatsfeindliches Verhalten angekreidet. Wir fordern z. B. die Arbeitsfreiheit. Wir verlangen mit Recht für unser deutsches Volk das Recht auf Arbeit und Brot im großen deutschen Siedlungsraume besonders dann, wenn diese Menschen nicht imstande sind, in der engeren Heimat Arbeit und Brot zu finden. Die jetzige Praxis aber, die sich besonders in Paßverweigerungen zeigt, ist nicht dazu angetan, um die Zusicherung dieses Rechtes zu verwirklichen. Wir fordern einen Austausch der Erfahrungen und Leistungen auf dem Gebiete der Kultur, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Technik, der Gesetzgebung u. s. w. und wir glauben, daß der Ausbau dieser Verbindungen nicht nur zwischen den Deutschen im Staate und den Deutschen im Reiche und in Österreich, sondern zwischen dem èechischen Volk und dem großen deutschen Volk lediglich dazu beitragen würde, den auch von maßgebender Seite wiederholt betonten Wunsch nach Herstellung eines freundschaftlichen Verhältnisses zu Deutschland zu fördern. Die bisherige Praxis zeigt jedoch gerade das Gegenteil und schlägt den beruhigenden Versicherungen des Herrn Außenministers ins Gesicht, weil sie mit den Verboten von Büchern und Zeitschriften, mit dem Verbote von Lehrbehelfen aus dem Deutschen Reiche und aus Österreich und mit einer Reihe anderer Maßnahmen geradezu die Abchnürung vom deutschen Geistesleben zur Folge hat.

Haben Sie, meine Herren, endlich den Mut, die Versprechungen und Versicherungen in Einklang zu bringen mit der Praxis des Alltags, geben Sie Ihren Organen endlich die entsprechenden Aufträge, wenn Sie haben wollen, daß wir solchen wiederholt gehörten Versprechungen jetzt und in Zukunft Glauben schenken und praktische Bedeutung zumessen sollen. Wir sind, wie Sie sehen, jederzeit bereit, den Wunschzettel unserer konkreten Forderungen zu präsentieren. Jetzt kommt es (darauf an, ob Sie den Willen und den Mut haben, an das Problem des Staates und dessen dauernde Lösung heranzugehen. (Potlesk senátorù strany sudetskonìmecké.)

4. Øeè sen. Krczala:

Hoher Senat! Im Auftrage des gemeinsamen Klubs der Abgeordneten und Senatoren der Sudetendeutschen Partei habe ich nachstehende Erklärung abzugeben:

Der Herr Minister Ing. Jar. Neèas hat im Abgeordnetenhause auf die von den Abgeordneten unserer Partei eingebrachte dringende Interpellation wegen Benachteiligung der deutschen Jugend bei der Durchführung der staatlichen Kinderhilfsernährungsaktion in einer längeren Rede geantwortet. Minister Neèas forderte unsere Partei auf, die in der Interpellation gemachten Angaben an Hand seiner Ausführungen sowohl im Parlament als auch in der Presse zu berichtigen. Unsere Partei hat bereits in einem Kommuniqué des Klubs der Abgeordneten die Richtung angedeutet, in der unsere Antwort gehen soll. Ich kann also annehmen daß eine allfällige neuerliche Richtigstellung unserer Meinung inzwischen von der Beamtenschaft des Ministeriums für soziale Fürsorge vorbereitet worden ist und die Hoffnung aussprechen, daß aus Meinung und Gegenmeinung sich doch der wahre Tatbestand herausstellen wird.

Einleitend möchte ich feststellen, daß wir mit unserer Interpellation nicht im geringsten die Absicht verfolgt haben, denn èechischen Kindern auch nur eine Krone von den staatlichen Mitteln zu rauben, die ihnen zustehen. Wir wissen sehr wohl, daß Hunger gleich weh tut, ob nun ein deutsches oder èechisches Kind daran leidet und wir wissen sehr wohl, daß wahre Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft nicht Halt machen dürfen bei der Nationalität eines Kindes.

Was uns veranlaßt hat, die Verteilung staatlicher Zuschüsse für die von den èechischen und deutschen Jugendfürsorgeorganisationen durchgeführten Bespeisungsaktionen zum Gegenstand einer dringlichen Interpellation zu machen, ist der Umstand, daß uns diese Angelegenheit aus allen Gebieten unserer sudetendeutschen Heimat immer wieder vorgehalten wurde und daß wir andererseits wissen, daß die Fachverbände für Jugendfürsorge, die auf deutscher Seite in erster Linie berufen gewesen wären, die Frage einer Mehrbeteiligung aufzuwerfen und zu klären, sich seit einer ganzen Reihe von Jahren vergeblich bemühen, bei der Durchführung der staatlichen Kinderbespeisungshilfsaktion Wandel zu schaffen. Es ist Pflicht einer deutschen Partei, den unpolitischen deutschen Verbänden hier zur Seite zu stehen, umsomehr, als sich die deutsche Jugendfürsorge bereits bei anderen Anlässen davon überzeugen konnte, wie diese Aufgabe von den deutschen Regierungsparteien gelöst wird. Wir sind hiebei allerdings mit dem Herrn Minister Neèas und der gesamtem öffentlichkeit des Staates der gleichen Meinung, daß ein Einschreiten einer Partei in einer solchen, für das Ansehen des Staates nicht unbedeutenden Frage nur auf der Grundlage vollster Wahrheit und beweisbarer Tatbestände erfolgen darf.

Ich habe mir daher die Aufgabe gestellt, im Namen unserer Partei die vom Herrn Minister Neèas gewünschte Antwort bezw. Aufklärung zu geben. Unsere Partei ist der festen Überzeugung, daß mit der Erklärung des Herrn Ministers Neèas im Abgeordnetenhause eine politische Kundgebung durchgeführt werden sollte, für welche keinesfalls nur der soziale Bereich die Ursache abgab. Vielmehr wissen wir genau, daß es der Regierung darum ging, nach den Aufsehen erregenden Reden unserer Abgeordneten während der ersten Tage der Budgetdebatte wieder in eine bessere Position zu kommen. Für eine Vernebelungsaktion, welche die öffentlichkeit von den von unseren Abgeordneten aufgezeigten Tatbeständen ablenken sollte, bot das von den Beamten des Sozialministeriums für die Beantwortung der Interpellation auf dem üblichen schriftlichen Wege vorbereitete Material die gewünschte Handhabe.

Wir sind der festen Meinung, und scheuen uns auch nicht, dies hier auszusprechen, daß es dabei Herrn Minister Neèas tatsächlich um eine Aufklärung des von uns interpellierten Falles ging und glauben auch, daß er dabei der festen Überzeugung war, daß das von seinen Beamten zusammengetragene Material vollkommen den Tatsachen entspreche. Wir wissen die Absicht des Herrn Ministers Neèas, die Wahrheit zu bringen, ebenso zu schätzen, wie wir Verständnis dafür haben, daß er seine Rede in begreiflicher Erregung über eine vermeintliche, von seinen Ressortbeamten so ausgelegte und abgestempelte demagogische und auf Schädigung des Staates abzielende Aktion unserer Partei vortrug. Mit umso größerem Nachdruck müssen wir aber der seinem Bereich zugeteilten und ihm unterstellten Bürokratie den Vorwurf machen, daß sie einseitig und voreingenommen oder aber sträflich unwissend für den Vortrag des Herrn Ministers Neèas eine Unterlageausgearbeitet hat, welche die Gefahr in sich barg, daß mit der Vorbringung dieser Tatsachen und vor allem des Zahlenmaterials der Herr Minister und damit die ganze Regierung auf das ärgste bloßgestellt würde. So weit ich also in meinen weiteren Ausführungen auf Unrichtigkeiten in den Angaben des Herrn. Ministers hinweisen muß, fällt die Verantwortung für dieses im Gegensatz zu unserer Interpellation in Wahrheit und Wirklichkeit staatsschädigende Verhalten voll und ganz auf die Beamtenschaft des Herrn Ministers zurück. (Ministr in¾. Neèas: Ne, ne, já jsem odpovìdný za své úøednictvo, beru za nì odpovìdnost! To by také znamenalo podceòování ministra, kdyby se tyto akce pøipisovaly pouze úøedníkùm!)

Das dem Herrn Minister als wahrer Tatbestand vorgelegte und von ihm vorgetragene Material hat den èechischen Parteien und vor allem der Presse der deutschen Regierungsparteien willkommenen Anlaß zu den schärfsten Angriffen gegen uns gegeben. Ebenso wie sich die Regierungsparteien so wie die Kommunisten nicht die Mühe gaben, das von Minister Neèas vorgetragene Zahlenmaterial auf seine Richtigkeit und Stichhaltigkeit hin zu prüfen, scheuten die Zeitungen aller Richtungen nicht davor zurück, unsere Partei mit den verletzendsten Beleidigungen und schärfsten Angriffen zu belegen. Ich fordere jedenfalls alle diese Blätter auf, mit der gleichen Ausführlichkeit auch auf die Gegenargumente unserer Partei einzugehen.

Nun zum Tatsächlichen. Die deutschen unpolitischen Jugendfürsorgeorganisationen bemühen sich schon 8 Jahre lang, das Sozialministerium zu überzeugen, daß die Einhaltung des nationalen Schlüssels bei der Durchführung der staatlichen Kinderhilfsernährungsaktion untragbar ist. Wenn nunmehr nach dieser langen Zeit unsere Partei diesen Umstand in einer Interpellation vorbrachte, so ging es ihr im wesentlichen um den Nachweis, daß die Einhaltung des nationalen Schlüssels bei der Zuerkennung der Staatlichen Zuschüsse für diese Aktion nicht genügt. Das krampfhafte Festhalten des Sozialministeriums am nationalen Schlüssel ist unsozial. Die Not wird dadurch nicht beseitigt, daß man erklärt: "Was über dem nationalen Proporz liegt, nehmen wir nicht zur Kenntnis". Die staatlichen Gelder, welche für soziale und gesundheitliche Zwecke alljährlich z. B. in die Karpathenländer gehen, entsprechen keineswegs dem Bevölkerungsschlüssel. Das dort herrschende größere Bedürfnis ist zum Beispiel stärker als der Bürokratismus in Form des nationalen Schlüssels. Der Erlaß des Sozialministeriums, der die Durchführung der Ernährungsaktion regeln soll, spricht selbst von Kindern Arbeitsloser und von Kindern der von den Krisenfolgen betroffenen Familien. Es bilden hier die amtlichen Zahlen über Arbeitslosigkeit die Grundlage, die sich keineswegs mit dem nationalen Schlüssel in Einklang bringen lassen. Es ist also durchaus berechtigt, wenn der seit Jahren kritisierte Zustand von unserer Partei zum Gegenstand einer dringlichen Interpellation gemacht wurde. Die letzte Veranlassung dazu gaben uns die wiederholten Berichte unserer Parteistellen aus den Notstandsbezirken und die Erkenntnis, daß ein unpolitischer Verband wie die Jugendfürsorge allein die hohe Bürokratie nicht umstimmen kann. Unsere Interpellation vom 5. November 1936 hat außer dem nationalen Schlüssel nur solche Umstände erwähnt, welche mit der Durchführung von Sozialmaßnahmen im Zusammenhange stehen und von welchen wir immer behaupten müssen, daß sie unzureichend sind, u. zw., nicht nur hinsichtlich des Umfanges, sondern vor allem auch im Hinblick auf das Fehlen jeder großen Linie. Den Zweck der Interpellation ersieht man am besten aus der Fragestellung, welche leider bei allen unseren Interpellationen viel zu wenig beachtet wird.

Zu unserer Interpellation hat weiters auch das Mißtrauen beigetragen, welches wir gegen die Regierung wegen der Verteilung von Jugendfürsorgegeldern an politische Parteien hegen maßten. Wir haben bekanntlich auch diesen Tatbestand dringlich interpelliert und die Antwort der Regierung ist derart, daß unser Mißtrauen eher größer als verringert wurde.

In der von uns am 4. Juni 1936 eingebrachten dringlichen Interpellation an die Regierung stellten wir fest, daß das Ergebnis der 5 Heller-Abgabe von dem im Rahmen des Getreidemonopols aufgekauften Getreide in der Höhe von 600.000 Kè an die in der Koalition vertretenen politischen Parteien ausgeteilt wurde, trotzdem das Geld für Zwecke der Jugendfürsorge bestimmt war und trotzdem sich alle Jugendfürsorge treibenden großen Verbände rechtzeitig und wohl begründet um eine Beteilung aus diesem Betrage beworben hatten. Es erhielten aus diesem zur Linderung der Not hungernder und frierender Kinder bestimmten Betrage folgende politische Parteien Subventionen: Die republikánská strana 200.000 Kè, die èechischen Sozialdemokraten 50.000, die èechischen Nationalsozialisten 50.000, die èechische Volkspartei 50.000, die deutsche soz.-demokratische Partei 45.000 (Sen. dr Heller: Welche deutschen Sozialdemokraten, was ist das wieder für eine Unwahrheit? Sen. Wellan: Was für Gelder? - Výkøiky senátorù strany sudetskonìmecké. - Sen. dr Heller: Das ist eine erlogene Sache, die Partei hat überhaupt nichts bekommen! - Výkøiky senátorù strany sudetskonìmecké. Pøedseda dr Soukup se ujal pøedsednictví.), der Bund der Landwirte 25.000, der Verein Èeske Srdce 50.000 (Hluk. - Pøedseda zvoní.), das èechoslovakische Rote Kreuz 50.000, die Aktion "Demokratie der Jugend" 50.000, der èechische Arbeiterverein "Humanita" 30.000 Kè, zusammen 600.000 Kè. (Výkøiky.) Der Tatbestand, den wir in unserer Interpellation kritisieren und die Höhe der von uns genannten Subventionen an politische Parteien wurden in der Antwort der Regierung stillschweigend zugegeben. (Vykøiky.) Der Begründung dieses offensichtlichen Mißbrauches von Geldern der Jugendfürsorge für parteipolitische Zwecke steht das Sudetendeutschtum aber vollständig verständnislos gegenüber.Sie lautet nämlich wörtlich in der Antwot der Regierung vom 5. November 1936, erschienen im Druck Nr. 679 des Abgeordnetenhauses

Für die Aufteilung der derart in der ersten Aktionsperiode erlangten Mittel unter die Institutionen, namentlich unter jene, welche entweder direkt oder durch Vermittlung anderer Organe für die rotleidende Jugend sorgen, ist ein Plan ausgearbeitet worden, welcher die gleichmäßige Ausdehnung der Aktion auf das Staatsgebiet sicherstellt. Den Rahmen dieses Planes hat einerseits die Rücksichtnahme auf die eingebrachten Gesuche und das nachgewiesene Erfordernis der betreffenden Wohltätigkeitsinstitutionen, andererseits die Rücksichtnahme darauf gebildet, inwieweit diese Institutionen, welche die öffentliche Fürsorge in bedeutendem Maße nicht nur ergänzen, sondern auch ersetzen, aus den betreffenden. Krediten des Staatsvoranschlages und der öffentlichen Fonds, sowie aus den Voranschlägen der Gemeinden und der anderen öffentlichrechtlichen Korporationen unterstützt werden. Nicht minder wichtig war auch der Umstand, daß die Beiträge der Getreidegesellschaft, die als freiwillige und außeretatliche Geschenke die Möglichkeit einer freien Disposition nicht ausschließen, keine solche Höhe erreicht haben, daß sie zugunsten aller Jugendfürsorgeorganisationen verwendet werden könnten. Es wäre unizweckmäßig, daß sie unter die einzelnen Institutionen noch weiter zersplittert würden, namentlich dann, wenn, wie oben angeführt wurde, auf den Zweck dieser Institutionen anderweitig Bedacht genommen wird. Zufolge des oben Angeführten erachtet es die Regierung nicht für zweckmäßig, daß mit den erwähnten Mitteln, soweit sie bereits verteilt sind, neuerlich anderweitig disponiert werde."

Aus dieser Antwort mußten wir erkennen, daß auch deutsche Minister in der Regierung uns nicht die geringste Gewähr für die Wahrung deutscher Interessen bieten.

Die von uns am 5. November 1936 eingebrachte zweite Interpellation wegen Benachteiligung deutscher Kinder bei der Zuweisung staatlicher Mittel für die Ernährungsaktion, von der hier im Besonderen die Rede ist, erschien am nächsten Tag in der "Zeit", ein Vorgang, den wir bei allen wichtigen Interpellationen einhalten und wie er auch bei anderen Parteien üblich ist. Daß ausländische Zeitungen den Tatbestand abdrucken, kann uns nicht zum Vorwurf gemacht werden. Es ist richtig, daß das Sozialministerium die Schriftleitung der "Zeit" und das Arbeitsamt der Sudetendeutschen Partei aufrief und eine Richtigstellung verlangte. Am gleichen Tage aber noch sprach ein Beamter der Partei beim Ressortbeamten des Sozialministeriums vor und verfaßte in seinem Beisein die am nächsten Tage erschienene, vom Minister Neèas persönlich gewünschte dahingehende Berichtigung, daß das Sozialministerium selber bei der Verteilung des Staatszuschusses den nationalen Schlüssel streng einhalte. Die "Lokalnotiz von ein paar Sätzen", wie es im Berichte des Herrn Ministers heißt, enthielt aber auch loyalerweise eine Bemerkung darüber, in welcher Richtung unsere Kritik geht, und die Feststellung, daß wir auf die ganze Angelegenheit nach Beantwortung der Interpellation noch eingehen würden.

Die vollkommen unzureichende Antwort der Regierung auf die von uns am 4. Juni 1936 eingebrachte Interpellation, betreffend die Verteilung von Jugendfürsorgegeldern an politische Parteien, gab uns Anlaß zur Einbringung einer neuerlichen dringlichen Interpellation arm 5. November 1936. Wie inzwischen dem Herrn Minister durch den Hauptschriftleiterder "Zeit" persönlich bereits mitgeteilt wurde, gelangte dabei irrtümlich an Stelle der Interpellation über die Verteilung von Jugendfürsorgegeldern an politische Parteien zum zweitenmale die andere, die Bespeisungsaktion betreffende Interpellation zum Abdruck.

Wie schon ausgeführt, ging es uns also bei der Interpellation im Wesentlichen um die der Wirklichkeit nicht entsprechende Teilung der Staatssubvention nach dem Bevölkerungsschlüssel. Wir haben durch eine Menge von peinlich genauen Zahlen bewiesen, daß sich die Einhaltung des nationalen Schlüssels in vielen Bezirken als ein Unrecht gegenüber den deutschen Kindern auswirkt. Auf die von uns gebrachten absoluten Zahlen ging das Sozialministerium in seiner Antwort leider ebenso wenig ein, wie es durch die gleiche stillschweigende Kenntnisnahme auch unsere Angaben über die Subventionierung politischer Parteien aus Jugendfürsorgemitteln als richtig anerkennen mußte. Was die letztere Antwort der Regierung vom 5. November 1936 auf unsere Interpellation vom 4. Juni 1936 anbelangt, bitten wir dein Herrn Minister persönlich, diese einmal zu überprüfen, worauf er uns sicher bestätigen wird, daß diese Antwort der Regierung die sudetendeutsche Bevölkerung berechtigterweise empören mußte.

Die Beamtenschaft des Sozialministeriums hat auch bei der Ausarbeitung des Zahlenmaterials für den Herrn Minister eine sehr unglückliche Hand bewiesen. Die hohe Bürokratie hat einmal den unglücklichen Versuch unternommen, die von uns gebrachten absolut richtigen Zahlen zu vernebeln und in sinnwidrigem Zusammenhang zu nennen und hat zum zweiten durch ihre Ausführungen auf anderen als den von uns interpellierten Gebieten unserer Partei die Argumente für die Richtigkeit unserer Behauptung geliefert. Wie schon angeführt, wurde die Richtigkeit unserer absoluten Zahlen nicht angezweifelt. Die. Antwort zwar greift zur Darstellung im Detail zehn auch von uns erwähnte Bezirke heraus und kommet hier durch ein Vernebelungsmanöver zu den zwei Zahlen, die von den Ressortbeamten als Clou der Antwort gedacht waren und auch von der ganzen gegnerischen Presse als Gipfelpunkt der Antwort und als schreiender Beweis für unsere Demagogie und die übersteigerte Objektivität des Sozialministeriums angeführt wurden: Auf ein èechisches Kind entfällt nach der Darstellung de Ressortbeamten des Sozialministeriums im. den 10 deutschen Bezirken Teplitz-Schönau, Tetschen, Hainspach, Rumburg, Warnsdorf, Deutsch-Gabel, Arnau, Zwickau, Gablonz a. N. und Auscha eine Kopfquote von 37,70 Kè, auf ein deutsches Kind hingegen eine Kopfquote von 60,- Kè. Die Herausstellung dieser beiden Zahlen ist ein offenkundiger Versuch der Verschleierung des wahren Tatbestandes. Warum wurden die Kopfquoten nicht aus dem Bereich gebracht, der von unserer Partei ausschließlich interpelliert worden ist, nämlich die Kopfquote des staatlichen Zuschusses? Wäre dies geschehen, so wäre man beim èechischen Kind dieser zehn deutschen oder vorwiegend deutschen Bezirken zu einer Kopfquote von 16,- Kè, beim deutschen. Kind zu einer Kopfquote von 5,50 Kè gekommen. (Výkøiky.)

Es ist sehr verdächtig, daß aus der sonst peinlich genauen Darstellung gerade diese Zahl fehlt, die ausschließlich den Gegenstand unserer Interpellation gebildet hat, was man beinahe als ein plumpes Taschenspielerkunststück der Ressortbeamten bezeichnen kann. Wieso sind die in der Antwort des Herrn Ministers enthaltenen Aufsehen erregenden Zahlen von 60,- Kè, bezw. 37,70 Kè als Kopfquote des deutschen, bezw. des èechischen Kindes in zehn deutschen Bezirken falsch? Ganz einfach deshalb, weil sie errechnet wurden aus dem Staatszuschuß zuzüglich der von der deutschen, bezw. èechischen Jugendfürsorge selbst aufgebrachten sogenannten lokalen Mittel, wodurch sieh das bei den staatlichen Zuschüssen ungünstige Ergebnis von 5,50 Kè als Kopfquote des deutschen Kindes und von 16,- Kè als Kopfquote des èechischen Kindes ganz ungeheuer plötzlich so verschiebt, daß auf das deutsche Kind 60,- Kè und auf das èechische Kind 37,70 Kè entfallen.

Um den tatsächlichen Staatsanteil an den Bespeisungskosten jedes einzelnen Kindes in den 10 Bezirken, welche die Grundlage der Auseinandersetzung bilden, drastisch festzuhalten, haben wir eine graphische Darstellung veranlaßt, die wir über Wunsch den Kollegen gerne zur Verfügung stellen.

Nach dieser Darstellung ergibt sich folgende Gegenüberstellung: Staatsanteil für das deutsche Kind im Bezirk Teplitz 5,6 gegen 22,2 Staatsanteil für das èechische Kind. In den Bezirken Tetschen 7,9 gegen 60,8, Hainspach 19,1 gegen 54,1, Rumburg 17,1 gegen 38, Warnsdorf 12,3 gegen 34,2, Deutsch Gabel 16,7 gegen 27,3, Arnau 27,2 gegen 73,5, Zwickau 12,3 gegen 95,8, Gablonz 20,7 gegen 47,3 und Auscha 20,4 gegen 84,6.

Der Staatszuschuß und die örtlichen Beiträge betragen im Durchschnitt dieser 10 Bezirke für das deutsche Kind 5,51 Kè Staatszuschuß, für das èechische Kind 15,96 Kè Staatszuschuß. Die selbstaufgebrachten Mittel betragen für das deutsche Kind 54,53 und für das èechische Kind 21,80 Kè. Daraus ergeben sich dann die Ziffern 60, bezw. 37,76 Kè.

Der Durchführungserlaß des Sozialministeriums machte es den Jugendfürsorgen zur Pflicht, sich beim Bezirk und bei den Gemeinden um Beiträge zu bemühen und auch die Bevölkerung durch die freie Wohltätigkeit zu Zuschüssen heranzuziehen, da der staatliche Zuschuß gewissermaßen nur eine Ergänzung dieser selbst aufgebrachten Mittel darstellt. Für Bezirke und Gemeinden besteht demnach direkt eine Zuschußzwang. Nach den weiteren Richtlinien sollte die Aktion 3 bis 4 Monate dauern. Im deutschen Gebiete Böhmens kommen rund 85.000 Kinder in Betracht, w daß der Staatszuschuß auf den Kopf, des Kindes ungefähr 5 bis 6 Kè beträgt. Da man damit ein Kind nicht 3 bis 4 Monate bespeisen kann, ist die Aufbringung von lokalen Zuschüssen eine zwingende Notwendigkeit. In Wirklichkeit liegen die Dinge nun so, daß die Èechen dafür, daß sie eine geringere Opferwilligkeit entfalten und alles vom Staate erwarten, tatsächlich auch wesentlich mehr vom Staate erhalten als ihren geringen selbst aufgebrachten Mitteln entsprechen würde und daß die Deutschen für ihren erhöhten Opfersinn dadurch bestraft wurden, daß sie nur den Anteil nach dem Bevölkerungsschlüssel erhielten. Eine Belohnung also für die weniger opferwilligen Èechen, die weniger unter der Not zu leiden haben und eine Strafe für das sudetendeutsche Gebiet, das umso viel mehr unter den Folgen der Arbeitslosigkeit und Wirtschaftskrise zu leiden hat. Das ist in den Augen der Ressortbeamten des Sozialministeriums das "absolut gewissenhafte unparteiische und menschliche Vorgehen", welches der Herr Minister nach seinen Ausführungen im Auge hat.

Nach den Richtlinien kommen eigentlich nur Kinder von Arbeitslosen oder Kinder der von den Krisenfolgen betroffenen Familien in Frage. Eine Erhebung darüber, wie weit diese Forderung von den deutschen und èechischen Bezirksjugendfürsorgen eingehalten wurde, wäre sicher interessant und wünschenswert.

Bei der Durchführung der Aktion ergibt sich nun folgender absurde Zustand: Die Aktion wird durch die staatlichen Zuschüsse nach dem nationalen Schlüssel eingeleitet. Sie mußte dann aber nach dem Schlüssel weiter geführt werden, den die Arbeitslosigkeit und damit die Not diktiert. Auf diesem letzten Schlüssel baut auch der Durchführungserlaß des Ministeriums auf. Wie noch nachzuweisen sein wird, gehen auch alle anderen Aktionen des Sozialministeriums von vornherein von diesem Schlüssel der Arbeitslosigkeit und Not wenigstens in groben Umrissen aus.

Wie wir sehen, spielen bei der Durchführung der Bespeisungsaktion die lokalen Zuschüsse, das sind die Beiträge des Bezirkes, der Gemeinden und der freien Wohltätigkeit eine große Rolle. In allen deutschen Bezirken Böhmens zusammen betrugen nach den Ausführungen des Herrn Ministers die lokalen Zuschüsse 2,635.772 Kè, in allen èechischen Bezirken hingegen 2,696.604 Kè. Das ist ein schreiendes Mißverhältnis und dadurch kommen auch die beiden vollkommen falsch verwendeten Zahlen der Kopfquoten von 37,70 Kè beim èechischen Kind und 60 Kè beim deutschen Kind zustande. Beim Vergleich der beiden Endsummen der lokalen Beiträge ist zu beachten, daß es in Böhmen weit mehr èechische Bezirke gibt als deutsche, daß die èechischen Gebiete vorwiegend landwirtschaftlichen. Charakter tragen und nachgewiesenermaßen weniger von der Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Es bringen also - und dass ist eine ungeheuer wichtige Feststellung - die ausgehungerte deutsche Bevölkerung und die verschuldeten deutschen Bezirke und Gemeinden das Fünffache des staatlichen Zuschusses aus eigenen Mitteln auf, um die Kinder ihres Volkes nicht verhungern zu lassen, während die Èechen nur das 2,5 fache des staatlichen Zuschusses von lokalen Faktoren her bestreiten. Das ist aber nun keineswegs ein Beweis für die Objektivität des Sozialministeriums, sondern der Beweis des beispiellosen Lebenswillens des Sudetendeutschtums. Dabei ist es gleichgütig, ob die vom Sudetendeutschtum aufgebrachten lokalen Beiträge aus Mitteln des Bezirkes, der Gemeinden, oder der freien Wohltätigkeit stammen, denn im Wesentlichen stammt dieses Geld aus der gleichen Quelle.

In der Antwort des Herrn Ministers wird ausgeführt, daß die èechischen Bezirke Innerböhmens zugunsten der èechischen Bezirksjugendfürsorgen im deutschen Randgebiet auf eine Beteilung aus den staatlichen Zuschüssen verzichtet hätten. Wir wollen das gerne gelten lassen. Der Verzicht war aber nur deshalb möglich, weil eben eine Bespeisungsaktion im landwirtschaftlichen Gebiete Innerböhmens nicht notwendig ist. Von wahrer Menschlichkeit und gerechter Auffassung von Staatsbürgerpflicht hätte es gezeugt, wenn, die èechischen Bezirke Innerböhmens zugunsten der sudetendeutschen Notstandsgebiete auf den staatlichen Zuschuß verzichtet hätten, wenn sich schon das SozialminIsterium vom Bürokratismus nicht freimachen kann.