Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 37. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 17. èervna 1936.

1. Øeè sen. Kreibicha:

Meine Damen und Herren! Wir sind, besonders in der letzten Zeit, Zeugen einer Verschärfung der Konfiskationspraxis, u. zw. ausschließlich gegenüber der antifaszistischen, gegenüber der roten, der proletarischen Presse. Wir haben einen Teil der kommunistischen Presse heute bereits eingestellt, alle anderen kommunistischen Tagesblätter stehen heute auf Grund von Gerichtsbeschlüssen unter der Drohung der vollständigen Einstellung. Die Konfiskationspraxis der Staatsanwälte wird unterstützt durch die Praxis der Gerichte, die sich jede Beschwerde gegen eine Konfiskation bequem machen, u. zw. nach dem Schimmel des alten Österreich, indem sie einfach in der Begründung der Bestätigung der Konfiskation das abschreiben, was der Staatsanwalt im Konfiskationserkenntnis bereits gesagt hat. So ist das Gerichtsverfahren über die Beschwerden gegen Konfiskationen zu einer reinen Formalsache herabgesunken, wird überhaupt von den Gerichten selbst nicht mehr ernst genommen.

Ebenso wenig ernst genommen wird die Frage der Preßfreiheit von Seiten des Herrn Justizministers, wie wir unlängst in einer Interpellationsbeantwortung sehen konnten. Es wurde nämlich gegen die Konfiskation einer Zeitung von Sen. Wenderlich eine Interpellation eingebracht, und was antwortete der sozialdemokratische Justizminister, der doch nach den primitiven und naiven Begriffen ein Hüter der Preßfreiheit sein soll? Er antwortete einfach: Die Konfiskation wurde vom Gericht bestätigt, weitere Rechtsmittel wurden nicht mehr in Anspruch genommen, und damit ist die Sache erledigt. Ich glaube, es wird wohl kein Parlament geben, das sich eine solche saloppe, wegwerfende Behandlung einer Interpellation, eine solche verächtliche Behandlung einer Interpellation durch einen Minister in Fragen der Preßfreiheit gefallen lassen würde. Es ist dies auch ein Beweis dafür, daß an der Spitze des Justizressorts zwar ein Sozialdemokrat, aber ein solcher steht, dem die Frage der Preßfreiheit vollständig gleichgültig ist.

Diese gesamte Konfiskationspraxis, die Praxis der Einstellung der Zeitungen, das alles genügt aber dem reaktionären Regime unter der Führung des Herrn Justizministers Dérer nicht. Dazu wird noch verlangt die Verlängerung der Ermächtigung der Regierung, die Kolportage der Zeitungen einzuschränken und sie vom Verkauf in Trafiken und auf Bahnhöfen auszuschließen, d. h. also, daß die Regierung die Ermächtigung hat, einen Teil der Presse, die ihr nicht zu Gesicht steht, unter ein Ausnahmsregime zu stellen, obwohl die Regierung, durch die Konfiskations-, Zensur- und Einstellungsmöglichkeiten alle Mittel in der Hand hat, um gegen die Presse vorzugehen.

Wir sehen aber auch, wie die heutige Koalitionsregierung dieses Ausnahmsrecht handhabt. Wir sehen, daß die faszistische Presse aller Zungen, ob deutsch oder èechisch, vollkommen frei in allen Tabaktrafiken, auf allen Bahnhöfen verkauft wird. Nur die kommunistische Presse ist davon ausgeschlossen. Man kann in den Prager Tabaktrafiken, man kann auf den Prager Bahnhöfen die Henlein "Rundschau" und die Henlein-"Zeit" kaufen, aber das "Rudé Právo" ist verboten für den Verkauf an diesen Stellen. Das ist ein Beweis dafür, daß die heutige Koalitionsregierung auch in der Frage der Preßfreiheit einseitig gegen die Antifaszisten vorgeht und die faszistische Presse in Schutz nimmt und daß diese Koalitionsregierung alles andere tut, nur nicht ihre Macht zu gebrauchen, um die faszistische Bewegung einzudämmen.

Auch in der Konfiskationspraxis hat sich das ja gezeigt. Ich habe, als ich zum letztenmal hier von dieser Stelle aus zum Verteidigungsgesetz gesprochen habe, ein Zitat gebraucht aus den "Králodvorské noviny", einem Organ des Národní sjednocení, in welchem der schlimmste Defaitismus gegenüber der Gefahr eines Angriffes von Deutschland propagiert wird, in welchem Falle die èechoslovakei sozusagen aufgegeben, das Kreuz über sie gemacht wird. Das Präsidium des Senates hat aus dem Zitat, das ich hier in meiner Rede anführte, sich genötigt gefühlt, zwei Sätze zu streichen. Also dem Präsidium des Senates war dieser defaitistische Artikel zu starker Tabak, aber die Zensur des Herrn Dérer, des sozialdemokratischen Justizministers, die täglich die kommunistischen Zeitungen konfisziert, hat diesen Artikel des èechischen faszistischen Blattes vollkommen passieren lassen. Da ist es auch nicht zu verwundern, wenn nicht nur die Presse des Národní sjednocení, sondern auch die ausgesprochen faszistische Presse die Verkaufsund Verbreitungsfreiheit genießt, während auf der anderen Seite die kommunistische Presse auf den Bahnhof-Verkaufsstellen und in den Trafiken untersagt wird. Ebenso ist es mit der deutschen faszistischen Presse. Wir haben in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Artikeln und anderen Kundgebungen lesen können, in denen die Tatsache fest gestellt wird, die jedem bekannt ist, daß in den Vorgängen der Außenpolitik zwischen dem "Völkischen Beobachter" und der Henlein-Presse in der èechoslovakei absolut kein Unterschied zu finden ist. Aber natürlich, diese Presse genießt die vollkommene Verkaufsfreiheit in den Tabaktrafiken und auf den Bahnhöfen, während die kommunistische Presse aller Zungen vollständig ausgeschlossen wird. Auch das ist ein Beweis dafür, daß von dieser Regierung und ihren Organen die faszistische Bewegung bewußt gefördert und die antifaszistische Bewegung bekämpft wird.

Wir können infolgedessen nicht für die Verlängerung dieser Ermächtigung dieser Regierung stimmen. Wir fordern die freie Kolportage für die antifaszistische Presse, wir fordern den freien Verkauf auf allen Bahnhöfen und in Tabaktrafiken für die proletarische antifaszistische Presse, die dem arbeitenden.Volk auch über die faszistische Kriegsgefahr die Wahrheit sagt, die diese Regierung verschwiegen wissen will. (Potlesk komunistických senátorù.)

2. Øeè sen. Kreibicha:

Meine Damen und Herren! Der Beschluß des Abgeordnetenhauses über die Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes hat auf dem Wege vom Abgeordnetenhaus zum Senat eine interessante Begegnung gehabt, u. zw. ist ihm auf diesem Wege die Nachricht über den Weg gelaufen, daß die Sowjet-Union eine neue Verfassung bekommen soll. Es ist sehr interessant, gerade diese Verfassung der Sowjet-Union zu vergleichen mit dem uns heute vorliegenden Beschluß des Abgeordnetenhauses. Was bedeutet das Ermächtigungsgesetz? Abgesehen davon, daß in der Verfassung bereits der Ständige Ausschuß vorgesehen ist, an welchen die Gesetzgebung der Nationalversammlung übergehen kann, haben wir außerdem ein Ermächtigungsgesetz, durch das die Regierung die Ermächtigung bekommt, selbst ohne Nationalversammlung Gesetze zu erlassen, also einen ausgesprochenen § 14 nach dem Muster der Verfassung des alten Kaiserstaates Österreich. Und bevor wir noch darüber verhandeln können, wird der Entwurf der neuen Verfassung der Sowjet-Union bekanntgegeben, in dem es im Art. 32 heißt: "Die gesetzgebende Gewalt der Sowjet Union wird ausschließlich durch den obersten Sowjet der Sowjet-Union ausgeübt". Der oberste Sowjet der Sowjet-Union, ist das aus den allgemeinen gleichen, direkten und geheimen Wahlen hervorgegangene Parlament. Dieses Parlament ist nach der Verfassung der ausschließliche Gesetzgeber. Es gibt in der ganzen Verfassung keinen einzigen Punkt, der irgend eine Ähnlichkeit besäße mit der Bestimmung unserer Verfassung über den Ständigen Ausschuß oder gar mit dem Ermächtigungsgesetz. Nach dieser Verfassung wird das Parlament der Sowjet-Union das einzige, absolut souveräne Parlament der Welt sein, denn über diesem Parlament, neben diesem Parlament wird, es weder einen Herrscher, noch einen Präsidenten, noch eine Regierung geben, die irgendwie die Funktionen dieses Parlaments sich aneignen oder einschränken könnte. Die Oberste Vertretung des Staates wird vom Obersten Rat, von diesem Parlament gewählt, das die Funktionen des Staatsoberhauptes ausübt. Es gibt also in dieser Verfassung weder einen Kaiser, noch einen Präsidenten, noch einen Führer. (Sen. dr Rehák: Stalin!) Entschuldigen Sie, Herr Kollege, wenn Sie in der èechoslovakei ein so überragender Geist sein werden, wie Stalin, wird man auch auf Sie in allen Fragen hören. Vorläufig hat man noch nicht das Bedürfnis dazu.

Daneben aber wählt dieser Oberste Rat den Rat der Volkskommissäre, der diesem Parlament ausschließlich verantwortlich ist. Dieses Parlament kann nur von seinem Präsidium aufgelöst werden, aber von keinem Staatspräsidenten oder Herrscher. Alle höchsten Staatsorgane, der Oberprokurator der Sowjet-Union, die obersten Richter der Sowjet-Union können nur von diesem Parlament gewählt, von niemandem ernannt werden, ebenso wie die Gerichtsorgane in den verschiedenen Kreisen oder Republiken; in den Bezirken können die Richter, die bei uns den Bezirksgerichten entsprechen, nur direkt vom Volk gewählt werden, in den anderen Instanzen dagegen nur von der entsprechenden Volksvertretung.

Es wird jedes Mitglied der èechoslovakischen Nationalversammlung, wenn es ehrlich ist, von Neid erfüllt sein, wenn es in dieser Verfassung liest, daß die Volkskommissäre, also die Minister auf jede Anfrage eines Mitgliedes des Obersten Rates binnen drei Tagen eine Antwort erteilen müssen. Wir erinnern uns da, wie lange es dauert, bevor wir von unseren Ministern eine Antwort auf eine Interpellation erhalten. (Sen. dr Rehák: Od socialistických ministrov nedostávame odpoveï!) Sehr richtig, in diesem Punkte sind sie sich, glaube ich, alle gleich.

In den einzelnen nationalen und Bundesrepubliken übernimmt ebenfalls das gewählte Parlament die ausschließliche gesetzgebende Gewalt für diese Gebiete. Angesichts dieser Bestimmungen -ich greife nur die wichtigsten, für unseren heutigen Tagesordnungspunkt interessanten heraus -kann es wirklich nur komisch und lächerlich wirken, wenn man in Zeitungen bei uns liest, daß die Sowjet-Union mit dieser Verfassung einen Schritt zur Demokratie macht; wenn das ausgerechnet Zeitungen jener Parteien schreiben, die, heute auch hier für dieses Ermächtigungsgesetz stimmen werden, dann kann das wirklich nur lächerlich wirken. Ein Schritt zu unserer Demokratie! Es wird sehr notwendig sein, daß die èechoslovakische Demokratie darüber nachdenkt, ob sie nicht den einen oder den anderen Schritt zu der Demokratie machen sollte, der in der Sowjet-Verfassung festgelegt und von der die èechoslovakische Demokratie himmelweit entfernt ist. (Sen. in¾. Winter: Kdo tam smí podávat kandidátky? To by bylo zajímavé!) Es ist sehr interessant, wenn ein Sozialdemokrat oder ein Sozialist das Recht der Faszisten und Kapitalisten auf Aufstellung von Kandidatenlisten hier verteidigt.

Sehr interessant ist der Motivenbericht zu dem vorliegenden Antrag zur Verlängerung des Ermächtigungsgesetzes. In diesem Motivenbericht wird die Notwendigkeit dieses Ermächtigungsgesetzes damit begründet, daß eine Krise herrsche, daß infolgedessen auch Maßnahmen notwendig seien, um diese Krise zu überwinden, um die Folgen dieser Krise zu mildern usw. und daß diese Maßnahmen dringend notwendig seien. Es ist in der Debatte über das Ermächtigungsgesetz im Abgeordnetenhause und auch hier im Ausschuß von den Berichterstattern aufgezählt worden, welchen Charakter diese verschiedenen Notverordnungen haben, die die Regierung auf Grund des Ermächtigungsgesetzes erlassen hat. Aber bei keiner einzigen dieser Verordnungen wird auch nur mit einem Worte angedeutet oder begründet, warum die Regierung nicht imstande war, dieses Gesetz durch das Parlament beschließen zu lassen, und im ganzen Motivenbericht der Regierung ist kein einziges Wort darüber zu lesen, welche Gründe eigentlich bestehen, daß diese Notverordnungen nicht auch von der Nationalversammlung als Gesetze beschlossen werden können. Ich weiß nicht, ob der Herr Berichterstatter oder irgend ein anderer Verteidiger dieses Antrags irgend einen Fall anführen kann, wo das Parlament absolut nicht zusammentreten konnte. Die èechoslovakei ist ja, glaube ich, nicht gar so groß, zumindest ist es von Eger bis Jasina nicht so weit, wie von Minsk bis Wladiwostok, und ich glaube, wenn die Sowjetverfassung keine solche Bestimmung braucht für einen Fall, wo es nicht möglich wäre, die Mitglieder des Obersten Rates von Minsk bis Wladiwostok zusammenzurufen, dann braucht das viel weniger noch die èechoslovakische Republik, um ihre Abgeordne ten und Senatoren von Eger bis Jasina zusammenzuberufen, wenn es sich um eine dringende Angelegenheit handelt. Ich glaube, es gibt wohl wenig Parlamente der Welt mit Ausnahme der heutigen Parlamente in Deutschland und Italien, die nur sozusagen zum Appell antreten, Hoch! brüllen müssen und wieder abtreten -außer ihnen gibt es wohl kein Parlament, das sich mit einer so, ich möchte sagen, saloppen, mit einer so wegwerfenden, mit einer so bagatellisierenden Begründung von der Regierung bewegen ließe, ihr die gesetzgebende Gewalt durch ein Ermächtigungsgesetz zu übertragen.

Wir haben in der letzten Zeit deutlich gesehen, worauf das Ermächtigungsgesetz hinzielt. Es ist auch seit den Lehren der vorjährigen Wahlen und all dem, was seither geschehen ist, endlich von Koalitionsparteien und Koalitionspolitikern manches gesagt worden, daß es notwendig wäre, die Not z. B. im deutschen Gebiet zu lindern, daß es notwendig wäre, etwas zu tun, um die Gleichberechtigung der Deutschen oder überhaupt der nicht èechisch-slovakischen Nationen festzustellen. Worte sind seit den Lehren der vorjährigen Wahlen ziemlich viele gewechselt worden. Es ist immerhin ein Fortschritt, daß die Herren angefangen haben, darüber nachzudenken und darüber zu reden, daß es eine nationale Frage in der èechoslovakei gibt, die eigentlich gelöst werden müßte. Aber wenn wir nach den Taten sehen, so müssen wir feststellen, daß nicht das geringste geschehen ist, ja, daß eher das Gegenteil geschehen ist. Es ist auf Grund des Ermächtigungsgesetzes keine Regierungsverordnung erschienen, die den hungernden Arbeitslosen auch im deutschen Gebiet Arbeit und Brot geben würde. Und es ist auf Grund des Ermächtigungsgesetzes keine Regierungsverordnung erschienen, die auch nur ein Teilchen des nationalen Unrechts gegenüber den sogenannten nationalen Minderheiten irgendwie wieder gutmachen würde. Das ist ja auch eininteressanter Vergleich. Wir haben bei uns zweierlei Nationen: eine Staatsnation und Minderheitsnationen. Jetzt soll ja die Sache noch komplizierter werden. Es wird Staatsnationenerster, zweiter, dritter, vierter, fünfter Klasse usw. geben. Die Verfassung der Sowjetunion kennt den Begriff "Minderheitsnation" über haupt nicht. Es gibt keine Klassifizierung der Nationen. Jede Nation hat für ihr Gebiet eine eigene Republik, ein eigenes autonomes Gebiet, je nach der Größe und Bedeutung. Und die Sowjets, die von dem Volke gewählten Körperschaften in jedem Bezirk, in jedem Kreis, in jedem Gebiet, in jeder Republik, haben die volle Autonomie. Sie wählen in jedem Bezirk, in jeder Republik ihre Beamten, ihre Richter selber, setzen selbst den ganzen Beamtenapparat ein. Interessant ist die sprachliche Bestimmung. Die Amtssprache ist in jeder nationalen Republik, in jedem nationalen Bezirke, oder Kreis usw. die Sprache der Mehrheit in diesem Kreis, Bezirk oder Republik. Aber alle, die eine andere Sprache sprechen, haben überall das Recht, in dieser Sprache vor Gericht, vor dem Amt zu sprechen, und es muß ihnen eventuell, wenn die Gerichte die Sprache nicht verstehen, ein Dolmetsch beigestellt werden. Was geht daraus hervor? Daß der Sowjetbürger -der Bürger dieses Staates, der 170 Millionen Einwohner und mehr als 100 verschiedene Nationalitäten und Sprachen zahlt -in der ganzen Sowjetunion in seiner Sprache sprechen kann, bei Gericht und bei den Behörden, und zweitens, das ist das Interessante, daß der Russe in der deutschen Wolgarepublik genau dasselbe Recht hat, also nicht mehr sprachliches Recht hat als der Wolga-Deutsche, wenn er in die russische föderative Sowjet- republik kommt. Hier sehen wir die nationale Gleichberechtigung verwirklicht, aber auch die nationale Autonomie auf Grund der Tatsache, daß die Sowjets schon vom Ort angefangen überall und für sich Organe des Staates sind und es keine eigentliche staatliche Verwaltung neben der autonomen Verwaltung gibt.

Bei uns sehen wir, daß, wie ich schon sagte, auf Grund des Ermächtigungsgesetzes nichts geschehen ist, weder auf dem Gebiete der Arbeitsbeschaffung, noch auf dem Gebiete der Beseitigung nationalen Unrechts Aber was ist geschehen? Man hat dafür die Staatspolizei fast im ganzen sudetendeutschen Gebiet eingeführt. Das ist der einzige "Segen" des Ermächtigungsgesetzes, den in der letzten Zeit die sudetendeutschen Gebiete gesehen haben.

Wenn wir sehen, wie die Regierung das Parlament behandelt -der Motivenbericht zu diesem Gesetzentwurf ist ja sehr bezeichnend dafür -wenn wir uns noch dazu vor Augen halten, wie die Regierung, wie die Minister die Interpellationen behandeln, worüber ich ein Beispiel angeführt habe, als ich vorhin zum Preßgesetz sprach, und wenn wir uns dessen erinnern, wie viele Hunderte von Resolutionen, von Beschlüssen, die von der Nationalversammlung angenommen wurden, einfach in den Papierkorb gewandert sind, dann dürfen wir uns nicht wundern, wenn z. B. die Resolution, die bei der Verhandlung des Verteidigungsgesetzes angenommen wurde, daß die Arbeitskräfte am Ort, die Arbeitslosen am Ort ohne Rücksicht auf die nationale Zugehörigkeit bei den Arbeiten beschäftigt werden müssen; wenn auch diese Resolution, die von den Herren der Sudetendeutschen Partei als große Errungenschaft und als Begründung dafür gepriesen wurde, daß sie für das Gesetz stimmten, wenn auch diese Resolution wertlos ist.

Ich habe in der letzten Zeit zwei Fälle festgestellt, wo es sich um Arbeiten für einen Flugplatz, eine Flugerzeugung und andererseits um Befestigungsarbeiten handelte. Ich kann selbstverständlich jederzeit dem Herrn Minister oder sonst jemandem sagen, um welche Orte es sich handelt, nur will ich hier aus bestimmten Gründen nicht öffentlich anführen, um welche Orte es sich handelt. Dort also habe ich festgestellt -beides im deutschen Gebiet -daß kein einziger ansässiger deutscher Arbeiter beschäftigt wird, daß ausschließlich èechische Arbeiter aus anderen Gebieten herbeigeholt werden, und das nicht allein, auch das wäre nicht vollständig, wenn ich sage "ausschließlich èechische Arbeiter", sondern auch diese èechischen Arbeiter werden nach der Meinung der Herren Gendarmen oder anderer maßgebender "hoher", über dem Staatsbürger und seinen Rechten stehender Funktionäre, gesiebt, ob sie verläßlich vom staatlichen Gesichtspunkte sind. Wir sehen also, daß diese Resolution, die vom Parlamente beschlossen wurde, schon in ihren Anfängen nichts als Augenauswischerei war. Es gibt aber auch noch andere Gründe, weshalb wir uns genötigt sehen, gegen dieses Ermächtigungsgesetz zu stimmen. Wir sehen vor allem in der letzten Zeit das verstärkte Bestreben, auf Seite bestimmter maßgebender Kreise der èechischen Agrarpartei, die Regierung nach rechts zu drängen, die Koalition umzugestalten und durch Ausschiffung der einen oder anderen sozialistischen Partei, der Aufnahme der einen oder der anderen Rechtspartei, die Koalition nach rechts zu drängen. Bezeichnend ist ein Artikel im "Strá¾ národa", dem Organ der Hranièáøi, das die Agrarier herausgeben. Dieses Blatt schreibt in seiner Nummer 23 vom 11. Juni folgendes (ète):

"Domnívati se, ¾e jakoukoliv jednostrannou a nadmìrnou podporou aktivismu malého zlomku vládních stran získali bychom vìt¹inu Nìmcù pro spolupráci, je omyl. Otázkou je, není-li lépe pøinutiti nebo pøipustiti pøi plné kontrole ke spolupráci ony ¾ivly, které se vyhla¹ují také za aktivistické, aby dokázaly, co aktivismem rozumìjí a kterak si jej pøedstavují." (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda, dr Bas.)

Das Agrarblatt ist zu diskret, um ausdrücklich zu sagen, daß es sich um die Sudetendeutsche Partei handelt. Aber wir sehen ja in der letzten Zeit verschiedene Erscheinungen im Verhalten der sudetendeutschen Partei und auch im Verhalten der Agrarpartei, besonders des "Venkov". Der "Venkov" st ja in der Frage der Sozialpolitik heute schon sozusagen ein offiziöses Organ der SdP. Diese Fragen werden dort ausschließ-ich vom Gesichtspunkt aus behandelt: Wie erringe ich die Zuneigung der sudetendeutschen Partei? Auf der anderen Seite sehen wir ja, wie von der sudetendeutschen Partei alle Anstrengungen gemacht werden, um sich dieser Liebe der èechischen Agrarier würdig zu zeigen; bei verschiedenen Abstimmungen laben wir das hier im Hause auch sehen können; und die Krise in der Henleinpartei mit ihren Ausschlüssen, mit ihrer bekannten Volksgemeinschaftslosung für den internen Gebrauch in der Volksgemeinschaft: "Wir schlagen zu", diese Krise hat ebenfalls ihre Ursache in dieser Annäherung der Henleinpartei an die èechische Agrarpartei. Wenn wir dazu die Verhandlungen, die -wie soll ich sagen -hartnäckigen Bestrebungen der Agrarier und vor allem des Ministerpräsidenten nehmen, die Hlinka partei in die Regierung zu bekommen, so sehen wir, daß wir vor der Gefahr stehen, daß das Regime einen richtigen Schritt nach rechts macht und es wäre geradezu Selbstmord und es ist ein Stück Selbstmord -von Seiten der regierungssozialistischen Parteien, angesichts dieser Gefahr einer Rechtsregierung eine derartige Waffe in die Hand zu geben, wie es das Ermächtigungsgesetz ist. Das ist dieselbe Taktik, die so traurige Folgen für die sozialdemokratische Partei in Deutschland und Österreich gezeitigt hat, die jahrelang selber die Schlinge geflochten haben, in der sie dann selbst erwürgt wurden. Es ist die höchste Zeit -und besonders die verschiedenen Erscheinungen der letzten Zeit beweisen das -hier Wandel zu schaffen. Ich erinnere nur an die vergeblichen Bemühungen, bei Gelegenheit eines neuen Gesetzes über die direkten Steuern auch nur einen kleinen Schritt zu machen, um die reichen und höheren Einkommen etwas schärfer zu besteuern. Wir sehen nach den neuesten Nachrichten, daß der Druck des kapitalistisch reaktionären Flügels in der Regierung durchgesetzt hat, daß von diesem Schritt Abstand genommen wird. Auch hier haben wir wieder gesehen, daß im Ausschuß des Abgeordnetenhauses -wenn es sich um die Interessen der Herren mit hohen Einkommen und um die kapitalistischen Unternehmungen und deren Besteuerung handelt -die Herren von der SdP mit den Agrariern gemeinsam vorgehen.