Diese Menschen finden alles verdächtig, sie finden sogar manchmal die einfachsten Äußerungen des nationalen Lebens verdächtg. Sie besitzen dieselbe Informationsquelle, die ich vorhin genannt habe, hauptsächlich die Jednotas, die Grenzler, mit denen sie eben verkehren. Sie pflegen ansonsten wenig Verkehr mit anderen Menschen. Sie werden natürlich dadurch beeinflußt und wenn Sie eine Grenzlerzeitung lesen, was alles dort geschrieben wird, was unwahr ist, dann können Sie sich vorstellen, was diese Leute den Beamten erzählen, wo niemand dabei ist und wo sie nicht beobachtet werden können. Es kommen solche Fälle vor, ich sage ausdrücklich, daß es nicht überall so ist, aber solche Fälle sind möglich. Das muß jeder Mensch zugeben, wir sind keine Engel. Die Informationsquellen sind ähnlieh wie diejenigen, die ich bereits beispielsweise angeführt habe. In einer Versammlung sprach ein Redner. Er sagte unter anderem: "Wir müssen die Gewähr haben, daß wir unsere Sicherheit haben." Am dritten Tage wird er verhaftet und eingeliefert und monatelang in Untersuchungshaft gehalten. Und was stellt sich als Grund heraus? Weil ihn der Gendarm angezeigt hat, daß der Betreffende gesagt habe: "Wir müssen Gewehre halben, damit wir unser Recht bekommen!" Solche Sachen kommen vor. Das ist ein eklatanter Fall. Wie kommt der arme Teufel dazu, daß er eingesperrt wird, weil das betreffende Organ nicht deutsch versteht? (Sen. Hubka: Øeknìte, kde bylo to shromá¾dìní?) Das war in Bischofteinitz, den Namen werde ich Ihnen bringen. (Výkøiky sen. Hubky.) Machen Sie keinen Palawatsch, Sie werden mir nichts erzählen, Sie scheinen eben auch eine Natur zu sein, die sich nichst sagen lassen und welche nicht diskutieren wollen. Dann gehören Sie nicht ins Parlament, sondern in den Streithof, oder wir können uns auf der Gasse streiten, aber nicht im Parlament. (Výkøiky. - Hluk.)
Místopøedseda
Donát (zvoní): Prosím o klid.Sen. Franke (pokraèuje): Oder zum Beispiel in Roßhaupt. Dort wird ein Restgut aufgeteilt, nach der Meinung der Bauern ungerecht. Die Bauern demonstrieren, wie eben in jeder Fabrik demonstriert wird, wenn irgend etwas geschieht, was die Leute für Unrecht halten, und aus dieser Demonstration wird einc Revolte gemacht. Die Leute sitzen drei Monate in Haft und zum Schluß muß das Verfahren eingestellt werden. (Sen. Hubka: Aha, Rozvadov! Tam chtìli natlouci èetníkùm a musili tam povolat celou èetnickou eskortu! Tam pøeru¹ili telegrafní vedení!) Sie können nach mir sprechen. Ein weiteres Beispiel, die Affäre Einsiedel, eine Affäre, die von gar keiner Bedeutung ist. Was geschah dort? (Výkøiky sen. Hubky.) Man sieht den Geist der Verständigung aus Ihren Reden! Also die Affäre in Einsiedel, eine Sache, die nichts zu bedeuten hat. Es geschieht eine Anzeige, es kommt ein Abgeordneter hin, macht dort einem Mordswirbel, die politische Behörde wird eingeschüchtert, diese verhängt bis zu 3000 Kè Geldstrafen, und bei der gerichtlichen Beurteilung der Sache wird nachgewiesen, daß die Leute unschuldig sind. Wo sollen wir dann das Vertrauen zu den Behörden haben? Das sind Tatsachen; wer sie nicht aufnehmen will, mit dem können wir nicht diskutieren, mit dem können wir eben nicht sprechen.
Unter diesen Umständen ist es kein Wunder, wenn in der Bevölkerung infolge dieser Vorgänge die größten Befürchtungen gehegt werden, daß Willkür und Mißbrauch Tor und Tür geöffnet werden durch diese Bestimmungen. Ich möchte erwähnen, daß die Kennzeichnung als "unverläßlich" Strafsanktionen nach sich zieht, Strafsanktionen, die unter Umständen einem kleinen Todesurteil gleichkommen können. Stellen Sie sich vor, ein Arbeiter, der für seine Familie sein Brot verdient, wird denunziert und verliert mit einem Schlage die Arbeitsmöglichkeit. Er liegt auf der Straße, hat kein vertragliches Recht mehr, bekommt keine Unterstützung, steht mit seiner Familie da und ist dem Hunger preisgegeben. (Sen. Hubka: èe¹tí dìlníci u nìmeckých továrníkù ne?) Unterbrechen Sie mich nicht fort! (Sen. Hubka: Máme sta pøípadù, kde èe¹tí dìlníci byli vy¹tváni z nìmeckých továren, proto¾e jsou Èe¹i! - Sen. Bock [obrácen k sen. Hubkovi]: Nehmen Sie diese Wahrheiten hin, wie sie sind!) Sie werden den Staat mit Ihrem Chauvinismus nicht herausreißen, sie werden ihn mit Ihrem Chauvinismus ins Unglück bringen! (Výkøiky sen. Hubky. - Hluk.)
Místopøedseda
Donát (zvoní): Pan sen. Hubka nemá slova.Sen. Frank (pokraèuje): Bei solch schweren Strafsanktionen braucht man doch ein grundlegenderes Verfahren als ein solches, wie ich es jetzt geschildert habe. Wir verlangen daher: nicht das freie individuelle Ermessen einer untergeordneten Behörde, sondern Tatsachen und Beweise! Wir verlangen ein Kollegialverfahren bei der Einvernahme, damit eine Rechtfertigung, eine Verteidigungsmöglichkeit vor den Verwaltungssenaten geboten wird, die gesetzlich eingesetzt sind durch das Gesetz Nr. 158/20. Ich möchte wissen, wozu diese Senate bestimmt worden sind, wenn nicht für diese Fälle. Auf Grund der Regierungsverordnung 8/28 verlangen wir die Aufstellung der Verwaltungssenate, damit wenigstens im Kollegialverfahren die Feststellung erfolgt und es nicht einem einzelnen Menschen überlassen bleibt, so schwere Sanktionen gegen Personen zu ergreifen, wenn es nicht ordentlich nachgewiesen ist, ob sie schuldig sind oder nicht. Durch die demokratische Einrichtung der Verwaltungssenate wird die Rechtssicherheit gewährleistet und die ist in jedem Staate notwendig.
Ihre Versicherungen, daß das Gesetz nicht willkürlich gehandhabt werden wird, ist sicherlich ehrlich gemeint und wir glauben es Ihnen. Wir billigen Ihnen gerne unseren guten Glaubein zu, haben aber nicht die Gewißheit, daß die unteren Behörden das befolgen werden, denn aus der Verwaltungspraxis, erhärtet durch eine Unzahl von Verwaltungsakten seit einer Reihe von Jahren, haben wir gesehen, daß solche Versicherungen von den unteren Verwaltungsbehörden nicht erfüllt worden sind und daß Kautschukgesetze eben so gehandhabt worden sind, daß sie sich zum Nachteil des Schwächeren ausgewirkt haben. Ich erinnere an die Sprachprüfungen, an den Kampf um den Arbeitsplatz, um Boden, um die Existenz, an all das, was uns im sudetendeutschen Gebiet die große Arbeitslosigkeit gebracht hat, ich erinnere an die Benachteilung bei der Besetzung der Staatsstellen und an all jene Dinge, die wir Ihnen schon tausendmal erzählt haben. Nach den gestrigen Ausführungen des Herrn Sen. Dundr und nach Ihrem Verhalten, Herr Senator Hubka, sehen wir, daß diese Befürchtungen auch in Zukunft nicht unberechtigt sein werden und Sie leisten dem Staat keinen Dienst, wenn Sie diese Befürchtungen stärken, anstatt sie zu mildern. Die deutschen Regierungsparteien aber nehmen das alles stillschweigend zur Kenntnis.
Der § 34 schafft den Begriff der Grenzzone. Militärisch und operativ ist dieser Begriff nicht ganz zu verstehen, denn, ist mit dieser Kennzeichnung ein engeres Kampfgebiet gemeint, so sind wir der Ansicht, daß ein Kampfgebiet niemals durch die Paragraphen einer Regierungsverordnung bestimmt werden kann, sondern durch die moderne Anwendung der modernsten Kampfmittel, nämlich durch die Flugzeuge, durch die motorisierten Kolonnen und die weittragende Artillerie und ihr übergreifen weit über den sogenannten Grenzraum hinaus. Ich möchte ferner daran erinnern, daß gerade die Hauptstädte, die Industriezentren und die großen Städte im Inneren des Landes auch Objekte des feindlichen Angriffes sein werden. Wir verlangen daher vom militärischen Standpunkt als militärische Notwendigkeit, daß die Sicherungen für die Landesverteidigung sich auf das ganze Land erstrecken müssen. Das ist militärisch berechtigt. Aber auch aus anderen Ursachen heraus ist es nicht gerade glücklich, den Begriff Grenzzone in das Wehrgesetz zu bringen, denn dieser Begriff erinnert zu sehr an den Entwurf des Herrn Senator Klofáè und seiner Freunde, an einen Entwurf, der auch von einer Grenzzone handelt, der aber keine militärische Sicherung bezweckt, sondern politische Motive zur Grundlage hat. Und kein Unbefangener wird es als eine besonders rechtliche und versöhnliche Tat zur Befriedung und Versöhnung der Völker bezeichnen können, wenn in dem Entwurf verlangt wird, daß im gesamten Grenzgebiet die gesamte Macht durch die staatlichen Behörden übernommen werden soll. Das ist ein Faustschlag gegen den § l des Staatsgrundgesetzes, der Verfassung selbst. Er verlangt ferner, daß jedermanns Eigentum einem Zwangskaufrecht des Staates unterliegt, zu einem Preise, den die Behörde bestimmt, das heißt auf deutsch eine Enteignungsmöglichkeit für jedermann. Er verlängt weiter eine Drosselung jeder nationalen Lebensäußerung durch Verbote, welche ja gar nicht verständlich sind. Es fehlt gerade noch, daß die Bewohner des Grenzgebietes für vogelfrei erklärt werden. Dieser Gesetzentwurf mag dem Herzen einer jagdfreudigen Frau Zeminová entsprechen und vielleicht anderer Menschen, die dieselbe Ansicht haben und in dieselbe Linie einstimmen. Wir sehen in ihm nur einen nationalpolitischen Entwurf, parteidemagogisch aufgezäumt, weil er auf den Instinkt der Prager Gasse berechnet ist und man hofft, durch den Appel an diesen Instinkt sich einen Parteizuwachs zu verschaffen. Aber die Gerechtigkeit siegt, die letzten Wahlen im Kreis VI, Dux, Bilin haben gezeigt, daß gerade das èechische Volk mit dieser Methode nicht mehr einverstanden ist. Ihre Wahlniederlage sollte Ihnen eine Belehrung dafür sein, solche Methoden aufzugeben. Ihre eigenen Landsleute im Kreis VI haben ihr Urteil gesprochen, denn der Kreis VI gehört auch in das Grenzgebiet hinein. (Místopøedseda dr Heller pøevzal pøedsednictví.)
Der Gesetzentwurf basiert auf einer falschen Orientierung über das ganze Gebiet, auf einer Orientierung, welche aus jenen Quellen stammt, die ich hier schon aufgezeigt habe. Ich möchte den Herrn Sen. Klofáè einladen, selbst die Bezirke und Städte des Grenzgebietes mit mir zu bereisen und sich zu überzeugen, daß die Sachen, welche im Motivenbericht angeführt werden, zum größten Teil der Wahrheit nicht entsprechen. Ich werde Ihnen nur folgendes sagen: Herr Sen. Klofáè hat gesagt: "Die deutschen Gemeinden sehen ihre Aufgabe hauptsächlich auf dem Felde der nationalen Expansion." Das ist ja lachhaft. "Die deutsche Selbstverwaltung hat grundsätzlich ein gewalttätiges und undemokratisches Gepräge." Wahrscheinlich weil sie von allen Seiten gedrosselt wird, darum ist sie gewalttätig und die anderen sind die Leidenden, die Engel. Das übersteigt gewisse Horizonte. "Wir geraten hier in einen Zustand gefährlicher Bedrohung der Staatsinteressen. Die Gemeindevorsteher sind gegen den Staat." Wer sind die Gemeindevorsteher? Die Gemeindevorsteher stammen durchwegs aus den deutschen Regierungsparteien. Wir haben keine Gemeindevorsteher, nicht einen einzigen. Da haben Sie über Ihre Herren Kollegen ein nettes Urteil abgegeben. "Demokratische Bürgermeister gibt es im Grenzgebiet nur in Gestalt der Regierungskommissäre." Fragen Sie einmal die Bürgermeister von Städten, wo Ihre Koalitionsmitglieder Bürgermeister sind, was sie dazu sagen. Das spricht allein Bände, da brauche ich mich nicht auszulassen, es kennzeichnet Ihr System.
Dieser Entwurf wird jetzt im Motivenbericht zum Wehrgesetz in Zusammenhang mit dem § 34 gebracht. Es ist kein Wunder, daß daher die Minderheiten im § 34 des Wehrgesetzes in erster Linie ein Instrument zur Entnationalisierung ihrer Gebiete sehen. (Rùzné výkøiky.)
Místopøedseda dr Heller (zvoní): Prosím o klid.
Sen. Frank (pokraèuje): Ich werde ein Beispiel von der "Obrana národa" bringen. (Výkøiky: Co je to obrana národa? - Výkøiky: To je vá¹ èasopis!) Das will er nicht hören. In der "Obrana národa" vom 3. April 1936, also einer Grenzlerzeitung, ist ein Artikel: "Was soll das Wehrgesetz?" Es heißt da: "Das Gesetz zur Verteidigung des Staates hätte sollen am Tage nach der Gewinnung der Unabhängigkeit verhandelt werden. Das èechoslovakische Volk wäre zum Staats- und herrschenden Volk der Èechoslovakischen Republik geworden. Wäre unter dem Einfluß, im Sinne des Gesetzes bei uns eine Bodenreform durchgeführt worden, so besäßen wir an der Grenze unseres Vaterlandes einen Gürtel neuer Siedlungsgebiete, neu angesiedelter Grenzler." Also Bodenwegnahme. "Wieviel Boden, wieviel Fabriken, Gewerbebetriebe, Geschäfte, Unternehmungen hätte man während dieser leer verstrichenen 18 Jahre aus fremden Händen in die Hände der Angehörigen unseres èechischen Volkes bringen können." Bitte, das spricht klar Ihre Mentalität aus. "Wären die Beträge staatlichen Eigentums für volkswirtschaftliche Kolonisierung im verdeutschten Grenzgebiet verwendet worden, hätten wir damals eine nationale Regierung gehabt, besäßen wir ein klares kompromißloses Sprachengesetz mit dem Hoheitsrecht der èechischen Sprache als der einzigen gültigen Sprache für alle Staatsämter, für die gesamte Selbstverwaltung und auch für unsere fremdsprachigen Minderheiten, es würde für alle Pfarrämter gelten. So wie in den Kirchen während der Predigt die èechische Sprache verwendet werden müßte, müßte auch gemeinsam mit dem übrigen die Amtsgebarung der Pfarrämter èechisch vor sich gehen, es würde für alle politischen und öffentlichen Versammlungen, ebenso für Zeitungen und alle Propagandaveröffentlichungen gelten."
Mehr kann man nicht verlangen. Wenn solche Sachen in einer Zeitung stehen, ohne daß die Regierung oder der Zensor dazu Stellung nehmen, ist es kein Wunder, daß unsere Bevölkerung in diesem Gesetz ein Entnationalisierungsgesetz sehen muß, solange diese Bestimmungen nicht widerrufen sind.
Die Besorgnis unserer Bevölkerung wird so lange nicht als beseitigt gelten, als nicht jeder Mißbrauch durch klare und präzise gerechte Bestimmungen ausgeschlossen ist. (Výkøiky sen. Enhubera.) Wir haben diesbezügliche Anträge gestellt. Die Behandlung des Gesetzes im Wehrausschuß hat uns enttäuscht. Kaum daß man sich Zeit genommen hat zur gründlichen Beurteilung unserer Anträge. Eine Aussprache über die wichtigsten Belange ist überhaupt unterblieben. Ich habe bei diesen Verhandlungen im Wehrausschuß oft an den Präsidenten Masaryk denken müssen, an seinen Ausspruch: Demokratie ist Diskussion. Aber umgekehrt zwingt es mich jetzt zur Schlußfolgerung: Wie die Diskussion, so die Demokratie. Wenn keine Diskussion ist, so ist eben auch keine Demokratie vorhanden. Solche Methoden sind nicht geeignet, eine Verständigung zu schaffen, solche Methoden sind dem Staat nicht zuträglich. Wenn Sie solche Methoden haben wollen, dann schaffen Sie sich eine Abstimmungsmaschine an, dann brauchen Sie keine Menschen dazu, machen Sie maschinelle Arbeit, oder ziehen Sie Ihren Abgeordneten oder Volksvertretern einen Draht durch den Kopf, hängen Sie sie an die Strippe und das Marionettentheater ist fertig.
Abschließend will ich zum Verteidigungsgesetz sagen: Die Staatsverteidigung erfordert die Einsatzbereitschaft und Opferwilligkeit aller. Erfahrungen aus allen Zeiten und Staaten sagen, daß der Grad der Opferwilligkeit sich stets in gleicher Höhe bewegte, wie der Einzelne und das Volk im Staate den Hort seines Wohles, seines Rechtes, seiner Sicherheit und Freiheit erblickt. An der klugen Staatsführung allein ist es gelegen, den Menschen dieses Gefühl zu geben, um so die Einsatzbereitschaft zu formen. Wenn sich eine weitblickende Staatsführung dies zum Ziel nimmt und konsequent durchführt, so wird dadurch zur Sicherung des Staates sicher entscheidender beigetragen als durch äußere Freundschaftspakte, welche mit der Situation wechseln und bei denen man von heute auf morgen nicht weiß, ob sie morgen noch wahr sind. Und diese Sicherung ist auch größer, als eine durch ausgesprochene Angstoder Verzweiflungspakte, deren Auswirkungen Verhältnisse zur Folge haben können, wie sie gerade jetzt in Spanien und zum Teil auch bereits in Frankreich als lehrreiches Beispiel vor unseren Augen liegen.
Sie haben unseren berechtigten und sachlichen Abänderungsanträgen zu bestimmten Kapiteln keine Aufmerksamkeit gegeben. Wir können für diese Kapitel in ihrer jetzigen Form daher auch unsere Zustimmung nicht geben. (Potlesk.)
5. Øeè sen. dr
Tischera:Hoher Senat! Das Staatsverteidigungs-gesetz ist ohne Zweifel eines der wichtigsten und einschneidendsten Gesetze, die seit dem Bestände der Republik erlassen worden sind, wie es der Herr Verteidigungsminister Machník ganz richtig als magna charta der Staatsverteidigung bezeichnet hat. Wir haben von vornherein erklärt, daß wir anerkennen, daß es heilige Pflicht des Staates ist, für seine Sicherheit zu sorgen und dies umsomehr angesichts der außenpolitischen Ereignisse, all dessen, was rings um uns geschieht. Der Völkerbund hat sich als unfähig erwiesen, den Frieden unter seinen eigenen Mitgliedern zu erhalten. Wirtschaftliche Sanktionen haben sich als untaugliches Mittel erwiesen und Militärpakte können ihre Wirksamkeit bei der jetzigen modernen Kriegstechnik in der Zeit der Luftwaffe und der Mobilisierung der Armeen nur zu spät erweisen. Im modernen Krieg ist nicht nur der Frontsoldat, sondern die gesamte Bevölkerung von Vernichtung bedroht und es müssen deshalb alle Volkskräfte in den Dienst der Staatsverteidigung gestellt werden.
Der Motivenbericht zu den Grundbestimmungen dieses Gesetzes besagt, daß die Grundlage der Sicherheit des Staates in erster Linie die friedliebende Politik und die konsolidierten innerpolitischen Verhältnisse, die finanzielle und wirtschaftliche Wehrbereitschaft, der sittliche Wert der Bevölkerung und die Bereitschaft, den Staat jederzeit und in jedem Falle zu verteidigen, bilden. Wir sind von der friedliebenden Politik des Staates überzeugt und wissen, daß dem Staate nichts ferner liegt, als gegen irgendeinen anderen Staat aus eigenem Antrieb einen Angriffskrieg zu führen. Wir sind auch überzeugt, daß unser Staat alle diplomatischen Mittel anwenden würde, die ihm zur Verfügung stehen, um nicht vielleicht an der Seite eines ändern Staates in Erfüllung der Bündnispflicht in einen Angriffskrieg gegen einen dritten Staat verwickelt zu werden.
Wir sind überzeugt, daß das Gesetz, wenn es im Ernstfall, was Gott verhüten möge, angewendet werden müßte, nur zum Zweck der Verteidigung geschähe. Wir können uns aber nicht der Besorgnis verschließen, daß aus nationalpolitischen Erwägungen heraus dieses Gesetz gegen die Minoritäten angewendet werden könnte. Ich sage: nicht wird, sondern angewendet werden könnte. Diese unsere Befürchtung ist nicht unbegründet, wenn wir uns die Entwicklung der innerpolitischen Verhältnisse in den letzten Jähren vor Augen halten. Nach dem Umsturz, zur Zeit, als Sie die Verfassungsgesetze schufen, da standen die Schöpfer dieser Gesetze unter dem Eindruck, daß nach dem furchtbaren unheilvollen Völkerringen die Zeit gekommen sei, den Völkerhaß abzubauen und dem Staate einen friedlichen und geeinten inneren Aufbau zu sichern. Unter diesem Eindruck ist damals das Wort von der höheren Schweiz geprägt worden, das die Èechoslovakische Republik zum modernsten, gerechtesten und demokratischesten Staatswesen machen könnte. Der Geist, der damals die Schöpfer der Verfassungsgesetze beseelt hat, drückt sich am besten aus in den Worten des Berichterstatters. Ich weiß nicht, wer der damalige Berichterstatter war, aber das sind seine Worte: "Unsere Nation entscheidet gerade jetzt über das Schicksal unseres Staates. Fest wird unser Staat nur sein, wenn wir ihm feste Grundlagen geben, und die festeste Grundlage ist die Gerechtigkeit. (Bravo!) Die große Idee der Gerechtigkeit muß die Gesetze durchdringen, mit der die Grundsätze der §§128 und folgenden zur Ausführung gelangen werden. Und hinter dieser Idee schreitend, hat uns Masaryk unsere Selbständigkeit erobert und wir werden sie mir erhalten, wenn wir hinter ihr schreiten. Havlíèeks tiefes Wort: >Ich Herr, Du Herr< möge siegen, damit es in unserem Staate weder eine herrschende Nation noch beherrschte Nationen gebe. (Bravo!) Der Berichterstatter hat keinen innigeren Wunsch, als daß jeder èechoslovake dem Auespruch, den Masaryk in seiner ersten feierlichen Botschaft getan hat, in unserem Lande darf es keine Vergewaltigung geben, mit voller Berechtigung hinzufügen kann: >Es gibt auch keine!<" Wenn Sie diese guten, von echt demokratischem Geiste erfüllten Worte in die Tat umgesetzt hätten, so hätten Sie seit Jahren das, was Sie jetzt durch das Verteidigungsgesetz anstreben und erreichen wollen, einen in sich gefestigten, innerlich konsolidierten Staat, für den die gesamte Bevölkerung wie ein Mann aufstehen würde, wenn es gilt, ihn zu schützen. Sie hätten dadurch für den Staat die beste Sicherheit geschaffen, Sie hätten diese Sicherheit nicht nur in Paragraphen, sondern in den Herzen der Bevölkerung verankert. (Potlesk senátorù sudetsko-nìmecké strany.)
Betrachten wir aber die Verhältnisse, wie sie sich in den Jahren seit Gründung der Republik entwickelt haben, so müssen wir tief erschüttert feststellen, daß Sie nichts, aber auch gar nichts getan haben, um diese große Idee in die Tat umzusetzen. Es ist Ihre Sünde, daß Sie sich nicht die geringste Mühe gegeben haben, die Herzen der deutschen Minorität für sich zu gewinnen. Uns erscheinen alle Gesetze und Verordnungen nur deshalb gemacht zu sein, um die sudetendeutsche nationale Minderheit aus den Staatsstellen zu entfernen, ihnen Arbeitsplätze zu nehmen, ihr wirtschaftliches und nationales Leben zum Verdorren zu bringen. Angesichts dieser Tatsache fällt es uns schwer, an die Gerechtigkeit und Objektivität der Verwaltung zu glauben. Sie haben es sich bis jetzt mit der Lösung der sudetendeutschen Frage sehr einfach gemacht, meistens haben Sie erklärt, die sudetendeutsche Frage sei gelöst, obwohl unser Präsident-Befreier in seiner Proklamation im Jahre 1928 ausdrücklich erklärt hat: "Das sudetendeutsche Problem ist nicht gelöst." Sie sagen weiter: "Was wollen denn diese Deutschen, das sind Querulanten, wir haben ihnen mehr gegeben als ihnen gebührt, sie haben zwei Minister." Uns handelt es sich nicht um Ministersessel, uns handelt es sich darum, daß wir als vollwertige und gleichberechtigte Staatsbürger anerkannt und betrachtet werden. (Potlesk.) Sie werden mir wohl zugestehen müssen, daß die Ausführungen der Frau Abg. Zeminová im Abgeordnetenhaus und ihr Ausspruch:,,Wir haben Euch gejagt und werden Euch jagen", (Pfui!) nicht von dem demokratischen, humanen Geist Masaryks durchdrungen ist. Sie werden zugestehen müssen, daß die Forderung der Hranièáøi, die Staatsgrenze müsse Sprachgrenze sein, nicht dem Geiste des Berichterstatters, der zum Verfassungsgesetz gesprochen hat, entspricht. Er hat gesagt: "Gerechtigkeit ist die sicherste Grundlage des Staates." Das Verlangen aber, die Sprächgrenze hinauszuschieben, kann nur durch gewaltsame Entnationalisierung und Ausrottung des deutschen Elements erreicht werden. Diese Ansicht ist von nationalem Haß und Vernichtungswillen getragen.
Was nun den vorliegenden Gesetzentwurf anlangt, so wird durch dessen Bestimmungen die Macht der Regierung und insbesondere des Verteidigungsministers, aber auch die Machtbefugnis der unteren Behörden auf Kosten der demokratischen Prinzipien in weitestgehendem Maße erweitert, so daß man sagen kann, daß hier die Entwicklung der Demokratie in der autoritären Richtung nicht zu verkennen ist. §§ 19 bis 21 erregen unsere größten Befürchtungen, u. zw. wegen des Begriffes der staatlichen Unzuverlässigkeit. Es ist zwar eine Berufung an den Landessenat zulässig, aber diese Einrichtung bietet uns gar keine Gewähr für die Objektivität des Verfahrens, denn es wird nicht durch unabhängige Richter ausgeübt, sondern durch ernannte Vertreter der Ministerien, welche wohl in den allermeisten Fällen den ersten Bescheid der Bezirksbehörde bestätigen werden, da sie sich nicht als Repräsentanten eines einzelnen, sondern als Repräsentanten des militärisch-bürokratischen Standpunkts fühlen werden, der Staat also gewissermaßen selbst Partei ist. Nun kommt noch eine Bestimmung, daß die Behörde nicht verpflichtet ist, die Gründe für ihre Entscheidung anzuführen, durch welche jemand als staatlich unzuverlässig bezeichnet wird und weiter die Bestimmung, daß die Gerichte an die Entscheidung der Behörden gebunden sind. Durch diese Bestimmung wird meiner Ansicht nach der § 105 der Verfassungsurkunde illusorisch gemacht, welcher bestimmt: "In allen Fällen, wo eine Verwaltungsbehörde nach den hierüber erlassenen Gesetzen über privatrechtliche Ansprüche entscheidet, steht es der durch diese Entscheidung betroffenen Partei frei, nach Erschöpfung der Rechtsmittel, Abhilfe im Rechtswege zu suchen." Wie kann nun jemand Abhilfe im ordentlichen Rechtswege suchen, wenn die Gerichte an die Entscheidung der Behörde gebunden sind und daher jeder Prozeß von vornherein präjudiziert und rettungslos verloren ist? Aber auch eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht ist den Betroffenen verschlossen, weil die Behörde die Entscheidungsgründe im Bescheid nicht anzuführen hat. Dem Betroffenen fehlt also die Grundlage zu einer Beschwerde ans. Verwaltungsgericht, weil dessen Entscheidung nur. eine kassatorische ist und sich auf die Stichhältigkeit oder Nichtstichhältigkeit der Entscheidungsgründe der Verwaltungsbehörde stützen muß. Im § 19 wird zwar der Grundsatz ausgesprochen, daß die Zugehörigkeit zu einer Rasse, Religion oder Nation allein nicht genügt, um jemanden als staatlich unzuverlässig zu bezeichnen; hingegen genügt die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, welche nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgelöst werden wird. Aus dem Ausschußbericht des Abgeordnetenhauses geht aber hervor, daß auch die Zugehörigkeit zu einer bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes aufgelösten Partei ein hinreichender Grund dafür ist. Demnach hat dieses Gesetz sogar rückwirkende Kraft.