Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 32. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v úterý dne 12. kvìtna 1936.

1. Øeè sen. dr Turchányiho (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy)

Mélyen tisztelt szenátus! Az Országos kereszténysocialsta és Magyar nemzeti párt közös klubja nevében, mint a klubnak helyettes elnöke, a kbvetkezó deklarációt van szerencsém elöerjeszteni (ète):

"Az állam biztonságát szolgálni akaró intézkedésektöl a magyság nem fél és nem fél a kémkedést elfojtó büntetésektöl sem, mert a magyarság hstóriája mutatja, hogy a magyar esküjét megtartja, és nem kémkedik. A magyarság fél azonban attól, hogy ezek a törvények olyan közszellemet fognak teremteni a közigazgatásban és az állami élet müködésében, amely azokat az elsödleges jogokat, amelyek az állam alaptörvényében, az alkotmánytörvényben intézményesen biztosítva voltak, kicsavarja a nemzetiségek kezéból.

Éppen ezért tiltakozunk a közvélemény elött minden olyan törvény meghozatala ellen, amely az emberi szabadság, a törvényben biztosított polgári jogok, a törvény elótti egyenlöség a bíróság elötti védekezés szabadsága és a tulajdonjog alapelvei ellen irányul. Az ilyen terv nem egyéb, mint megtagadása mimdannak, amit a csehszlovák állam létrejöttekor, alkotmányában, szabadságjagokban a világ közvéleménye elött megigért, megtagadása a demokrácia örök érvényü elvének és útja a diktaturának."

2. Øeè sen. Scharnagla (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Der gemeinsame Klub der Abgeordneten und Senatoren der deutschen christlichsozialen Volkspartei hat mit Rücksicht auf die internationale Lage beschlossen, für die beiden letzten Regierungsvorlagen zu stimmen. Was ins besondere das Staatsverteidigungsgesetz anlangt, verschließt sich der Klub nicht der Erkenntnis, daß im Kriegsfalle außerordentliche, auf die Verteidigung des Staates abzielende Maßnahmen unerläßlich sind. Er trägt bei seiner Haltung auch dem Umstande Rechnüng, daß der Regierungsentwurf im Laufe der Verhandlungen einer Umarbeitung unterzogen worden ist, um die im Gesetze vorgesehenen Maßnahmen enger an die verfassungsmäßige Kontrolle des Parlamentes zu binden.

Wir stimmen, für das Gesetz im Interesse der von uns vertretenen Wählerschaft, denn der Verdacht der staatlichen Unzuverlässigkeit wird nach unserer Überzeugung von der deutschen Bevölkerung des; Staates gerade dadurch am besten abgewehrt, daß deutsche Volksvertreter für das Gesetz stimmen.

Die Bedenken gegen die Ermächtigung der Regierung zu zeitlichen und örtlichen Ausnahmsverfügungen im Falle innerer Unruhen nach dem sechsten Hauptstück des Gesetzentwurfes stellt der Klub gegenüber dem obersten Grundsatze der Staatverteidigung zurück. Er verlangt aber mit um so größerem Nachdruck von der Regierung, daß die nationalen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der hauptsächlich die Grenzgebiete bewohnenden deutschen Bevölkerung befriedigt und ihr Lebens- und Aufbauwille gerechter und wirksamer als bisher unterstützt werde. Die berte Verteidigung des Staates ist die rechtliche Sicherheit und die Zufriedenheit aller seiner Völker. In dieser schweren Zeit geben wir dem Staate, was des Staates ist, wir erwarten aber von den Führern des èechischen Volkes, daß sie dem deutschen Volke geben, was des deutschen Volkes ist. (Potlesk.)

3. Øeè sen. dr Gregera (viz str. 27 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Zur Verlängerung des Parteienauflösungsgesetzes stelle ich fest, daß wir das Recht des Staates anerkennen, gegebenenfalls auch politische Parteien aufzulösen. Wenn wir gegen das Gesetz stimmen, dann deshalb, weil es Bestimmungen enthält, die zu Weiterungen führen können, die wir keinesfalls anerkennen wollen. Denn das Gesetz trifft in seinen Auswirkungen alle Mitglieder der betreffenden Partei ohne Ausnahme, schuldige und subjektiv unschuldige, darüber hinaus sogar unpolitische Gliederungen, Vereinibungen, die mit der betreffenden Partei in einem wenn auch nur losen Zusammenhange gestanden sind. Darin erblicken wir eine effektive Ungerechtigkeit, die wir keinesfalls, als empfehlenswerte Staatsraison anerkennen. Wir müssen bedenken, daß es durch diese Bestimmungen um die Existenz von Menschen geht, daß Menschen der Not und dem Elend dadurch preisgegeben werden.

Das Parteienauflösungsgesetz basiert im allgemeinen auf der Tatsache des Hochverrates. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Bas.) Wir sind der Ansicht, daß Hochverrat nur im Rechtswege festgestellt werden kann. Nach einem alten Grundsatz kann und soll man in eigener Sache nicht Richter sein. Die Feststellung eines solchen Tatbestandes muß daher ausschließlich dem ordentlichen Stragericht überlassen werden, sonst werden die gewährleisteten Grundfreiheiten des Staatsbürgers bedroht. (Souhlas.) Das Recht des Staatsbürgers auf ordentliche Untersuchung und die damit verbundene Möglichkeit der Verteidigung ist jedem Staatsbürger durch Verfassungsgesetz gewährleistet. Dieses Recht darf keineswegs angetastet werden, am allerwenigsten in einem Staate, der ständig seine Demokratie als etwas besonderes herausstellt.

Wir sehen überhaupt nicht ein, warum den Verwaltungsbehörden besondere Vorrechte gegenüber den ordentlichen Gerichten eingeräumt werden sollen. Es scheint beinahe, als würde man in solchen Fällen keinen Wert auf eine richtige Feststellung des Tatbestandes legen. Es ist zwar im Gesetz die Berufung, an das Oberste Verwaltungsgericht vorgesehen. Es ist schon symptomatisch, daß wir hier über ein Parteienauflösungsgesetz überhaupt sprechen, denn das Oberste Verwaltungsgericht hat bekanntlich festgestellt, daß politische Parteien nach dem Vereinsgesetz zu beurteilen sind. Würden die gesertzgebenden Körperschaften diesen Spruch anerkennen, dann würde die Verhandlung über ein Parteienauflösungsgesetz sinnlos, denn die Parteien könnten einfach nach dem Vereinsgesetz aufgelöst werden.

Wozu brauchen wir schließlich überhaupt das ganze Parteienauflösungsgesetz? Wir haben das Schutzgesetz, das jetzt noch verschärft wird, das Wehrgesetz sieht Maßnahmen vor, die auch außerhalb der Wehrbereitschaft eingesetzt werden können, wozu also noch ein eigenes Gesetz, um Parteien auflösen zu können? Man kann wohl im allgemeinen sagen: wir sind im Abbau der Demokratie schon, ziemlich weit gekommen. Das Ermächtigungsgesetz, die Vermachtstellung der Verwaltungsbehörden, wie sie die neueren Gesetze immer mehr herausarbeiten, und manches andere Gesetz sind wohl mit den demokratischen Grundsätzen kaum vereinbar.

Wir lehnen das Gesetz, wie ich schön erklärt habe, nicht aus prinzipiellen Gründen ab, sondern weil es der demokratischen Verfassung des Staates widerspricht. Niemand, am allerwenigsten eine Behörde, kann eine derartige Verantwortung übernehmen, wie sie dieses Gesetz der ` Regierung zuspricht. Wir können nicht glauben, daß sich der Staat nicht durch die eigenen Gerichte genügend geschützt fühlen sollte übrigens, es gibt auch einen anderen Weg des Staatsschutzes an Stelle neuer Gesetze, neuer drakonischer Strafmaßnahmen: Heben Sie im Staate den Unterschied zwischen Bevorrechteten und Benachteiligten auf? (Bravo!) Die Überzeugung der Staatsbürger von einer absolut gerechten Behandlung aller und unter allen Umständen ist der beste Schutz des Staates. (Potlesk.)

4. Øeè sen. Wenderlicha, (viz str. 28 tìsnopisecké zprávy)

Hoher Senat! Das vorliegende Gesetz zur Verschärfung der Strafe für Spionage wird mit den notwendigen Maßnahmen zur Verteidigung der Republik begründet. Gen. ©meral hat dargetan, daß wir Kommunisten der Republik gegen den Hitlerfascismus verteidigen werden. Wir sind gegen die Spionage, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle niedrigen Geldgewinnen, dient und die Tausende Menschenopfer fordert. Wir wissen aber auch: so lange es kapitalistische und imperialistische Staaten geben wird, so lange wird es, eine Spionage geben, die von den Regierungen dieser Staaten genährt wird, die Èechoslovakei nicht ausgenommen. Spionage bekämpfen heißt deren Ursachen beseitigen. Wenn die Ursachen zur Spionage wegfallen, dann können such diese harten Strafbestimmungen wegfallen. Die Ursachen sind heute ganz besonders durch die fascistischen Staaten als, Beutestaaten innerhalb des Imperialismus gegeben.

In der Begründung des Gesetzes wird auf die Spionagefälle und Prozesse in den Jahren 1934/35 hingewiesen. Danach wurden 1934 in 150 Spionagefällen Kommunisten verurteilt, 1935 waren es nur noch 5 Fälle. Diese Tatsache ist so augenfällig, daß wir überzeugt sind, daß das Spionagegesitz such parteitendenziös mißbraucht wurde und daß such das vorliegende Gesetz parteitendenziös mißbraucht werden kann. Wir fordern die Revision aller dieser Fälle von. Verfolgungen von Kommunisten, wegen Spionage aus dem Jahre 1934 und die Wiederaufnahme der diesbezüglichen Strafverfahren. Wir rufen vor allen Dingen nach Verfolgung jener Spione als Volksverderber, die von den Paragraphen dieses Gesetzes nicht getroffen werden. (Souhlas.) Das lind jene Profitgeier, die ihre Reichtümer und Millionen ins Ausland verschleppt haben. Zu diesen Spionen gehören alle jene Leute in der Republik, die in den Phönix-Skandal verwickelt sind.

Gen. Slanský hat im Parlamente viele Tatsachen dieses Phönix-Skandals angeführt. Wie diese Tatsachen sich auswirkten, geht aus dem "Völkischen Beobachter" hervor, der in der Phönix Sache einen solchen Rummel erzeugt, wie dies nur beim Reichstagsbrand der Fall war. Der "Völkische Beobachter" beginnt bereits auch die èechoslovakische Angelegenheit des, Phönix auszugreifen und in seine Kampagne einzubeziehen. Es ist interessant zu erfahren, daß im Zusammenhang mit der Phönixangelegenheit auch in der SS neue Zwistigkeiten hervorgetreten sind. Wie bekannt, sind der Prinz Heinrich von Reuss und der Prinz von Schaumburg-Lippe leitende Personen des reichsdeutschen Phönix. Die letzte Nummer der SS-Zeitung "Schwarzes Korps" schreibt wörtlich: "Wir verdächtigen niemand in der Berliner Taubenstraße, aber man kann von uns nicht verlangen, daß wir, anläßlich des Wiener Phönixskandals, dessen Umfang heute nicht einmal zu übersehen ist, sie in unser Herz schließen." Das ist deutlich genug gegen einen Teil der SS-Führer gerichtet, die der Klique Reuss-Schaumburg-Lippe angehören. Interessant ist such, daß der oberste Reichsführer für Versicherungsangelegenheiten und offizieller Vertreter der Versicherungsanstalten ein sehr naher Verwandter der Reichsministers Goering ist. Die reichsdeutsche Hitlerpresse wehrt sich jetzt gegen die besonderen Beweise, daß einer der Wiener Phönixdirektoren, Wilhelm Bachmann, ein Exponent der Hakenkreuzler war und ist. Dieser Bachmann hat 2 ¼, Millionen Kè dem Phönix gestohlen. Er wurde von der österreichischen Polizei gesucht und verhaftet. Es gelang ihm zu flüchten. Er kam bis an die ungarische Grenze, wo ihn ein ungarischer Grenzgendarm pro forma verhaftete und nach Budapest brachte. Wir erfahren, daß zwischen der ungarischen und der österreichischen Regierung wegen der Auslieferung Bachmanns verhandelt wird. Es ist offensichtlich, daß man den Bachmann auf èechoslovakischem Gebiet nicht erkennen wollte. (Rùzné výkøiky.) Die reichsdeutschen Behörden und die reichsdeutsche Presse behauptet, daß die reichsdeutschen Behörden mit Bachmann wähl verhandelt haben ober nur in Sachen von Geldtransporten mit Sperrmark, jedoch nicht in politischen Dingen. Wir wissen, daß auch in Sachen von Finanzverhandlungen politische Verhandlungen geführt werden. (Sehr richtig!) Bachmann ist ein typischer Hochstapler. Sein, letzter Streich war außer dem Diebstahl von Millionen der Verkauf des Titels "Herzog von Mantua".

Wir stellen, aber auch hier Test, daß n den Phönixskandal exponierte Menschen der SdP verwickelt sind. Ist es der SdP bekannt, daß der Abgeordnete dieser Partei Dr. Neuwirth mehrmals den Besuch des größten Korruptionisten Direktor My¹ik empfangen hat? Ist es der SdP bekannt, daß die Partei von der Phönix 400.000 Kè an Subventionen erhalten hat? (Výkøiky. - Smích.) Derselbe Dr. Neuwirth organisiert jetzt im sudetendeutschen Gebiet einen Schutzverein der vom Phönix geschädigten Volksgenossen. Der Zusammenhang ist hier klar.

Die wirklichen Spione und Volksverderber werden von dem vorliegenden Gesetze nicht unter Verfolgung gestellt und wir wissen, daß diese Volksverderber nur durch die Einheitsfront und die Volksfront überwunden und beseitigt werden können. (Potlesk.)