Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 27. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve ètvrtek dne 26. bøezna 1936.
1. Øeè sen. Tschakerta (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz hat auch im sozialpolitischen Ausschuß keine reine Freude ausgelöst.- Das Gesetz ist kleinlich, zeugt von keinem größeren Gesichtspunkt. Es handelt sich doch vor allem darum, einmal das Elend zu beseitigen und Arbeit zu schaffen. Ob dieses Gesetz dazu geeignet sein, wird, bezweifle ich. Es wird durch dieses Gesetz die Privatinitiative gänzlich ausgeschaltet. Es kann letzten Endes egal sein, wie die Arbeit beschafft wird.. Die Hauptsache ist doch, daß unsere Arbeitslosen wieder in den Arbeitsprozeß eingeschaltet werden. Es ist noch ein Fehler in dem Gesetz. Es ist rein zugeschnitten für Prag und für einige größere Städte. Das sehen Sie aus jenen Bestimmungen, die direkt die Kasernierung fordern. Ich werde Ihnen noch zu beweisen trachten, daß heute nurmehr die Siedlung für eine zusätzliche Arbeitsbeschaffung für unsere Arbeitslosen in Frage kommt. Für die Provinz, vor allem für die Randgebiete, für die deutschen Gebiete des Staates dürfte sich dieses Gesetz ungünstig auswirken.
Daß das Gesetz nicht gründlich durchgearbeitet wurde, möchte ich Ihnen an einigen Beispielen beweisen. Das Baugewerbe ist ein Schlüsselgewerbe. An dem Baugewerbe hängen heute so und so viel andere Bauhandwerker, daß man, wenn man das Baugewerbe ankurbelt, die ganze Wirtschaft damit hebt. Wir hatten Bauerleichterungen nach dem Gesetz Nr. 45 vom Jahre 1930, die betrafen die Abänderung; zeitweise und teilweise Unwirksammachung der Bauordnungen, das hieß also Erleichterungen in der Bauführung. Dieses Gesetz ist mit Ende 1935 abgelaufen und wurde bis jetzt nicht verlängert. Jetzt haben wir aber de facto schon Bauführungen, die rechtlich eigentlich in der Luft hängen. Die betreffenden Baufirmen haben sich darauf verlassen, daß das genannte Gesetz in der bisherigen Form verlängert wird, sie haben daher automatisch diese Erleichterungen angewandt; und jetzt könnte es ihnen passieren, wenn diese betreffenden Teilbestimmungen nicht rückwirkend erneuert werden, daß sie, falls eine Anzeige erfolgt, auch noch straffällig werden.
Bei den sogenannten Armenwohnungen ist zwar angegeben, wie hoch man mit der verbauten Fläche gehen kann, es ist aber nicht festgelegt, wie tief man unter diese 24 m2 gehen kann, sodaß es vorkommen kann, daß in kleineren Städten oder am Lande die sogenannten Elendswohnungen hoch elender gebaut werden, daß man, wie ich schon jetzt diese letzten Monate herausgehört habe, auskommen will mit 14 und 15 m2.
Weiters ist es möglich, daß diese kleinen und kleinsten und allerkleinsten Wohnungen fünfstöckig aufgeführt werden können. Ich meine, das muß man sich nur vorstellen. Ein fünfstöckiges Haus und lauter Wohnküchen. Im Prager Sinne wäre das eigentlich siebenstöckig, denn, wie Sie wissen, ist ja in der Prager Häusern immer zu lesen: Parterre, Mezzanin, I. Stock. Also, gehört das Parterre oder das Mezzanin mit in das Stockwerk oder nicht? Es ist nämlich sogar noch ein VI. Stockwerk möglich. Wir haben uns im sozialpolitischen Ausschuß darüber unterhalten. Wenn Sie auch noch annehmen, daß abgeschlossene Wohnungen geschaffen werden müssen, das heißt, daß zu der Kleinstwohnung auch noch ein Vorzimmer gehört und zu jeder Wohnung auch noch ein Abort, und Sie nehmen ein Haus bei 6 Stockwerken, ist es sehr leicht möglich, daß Sie auch 50 Wohnungen dort hineinbringen. So können Sie sich vorstellen, was da herauskommt.
Die Verschlechterung dieses neuen Entwurfes gegenüber den Gesetzen Nr. 44 von 1927 und Nr. 45 von 1930 ist einmal der Abbau der Fristen, dann der Abbau der Steuerbefreiungen und die Verkleinerung der Bauflächen. Wenn Sie sich das so ansehen, so hatten wir erst 80 m2 im Jahre 1923, und da war noch die Küche frei, wenn sie unter 12 m2 war. Es war noch ein Mädelzimmer frei und ein Bad, und es wurden noch sogenannte Dielen eingebaut als Vorzimmer. Was damals zuviel des Guten getan wurde, wird jetzt zuwenig getan. Es müßte auch noch die Wertzuwachsabgabe gestrichen werden. Vor allem wurden die Adaptierungen herausgenommen und gerade die Adaptierungen sind eine Hauptsache. Man sieht, daß das Gesetz in einer Gegend gemacht wurde, wo die Leute keine Ahnung haben, wie es draußen in der Provinz aussieht. Bei uns stehen zu Hunderten die Fabriken. Soll man diese Fabriken verfallen lassen? Sie sind ja bereits so weit, aber es wäre möglich, mit geringeren Kosten in die Fabriksgebäude Wohnungen einzubauen. Das ist heute natürlich nicht möglich, weil sämtliche Staatsbeihilfe für diese Art von Adaptierungen gestrichen wurde. Man ist von 80 auf 40 Quadratmeter und jetzt sogar auf 24 m2 gegangen; so könnte es noch passieren, daß wir im nächsten Jahr Stadelhäuser bauen werden. Dieses neue Kapitel über die Armenhausbauten sieht Einraumwohnungen mit höchstens 24 m2 vor, dann kann noch ein Raum mit 10 m2 dazu genommen werden, dazu die sonstigen Bedingungen, d. h. abgesperrter Korridor usw. Jetzt stellen Sie sich einmal vor: In diesem einen Raum - denn, die Gemeinden werden nicht größer bauen, weil sie dann die größeren Zuschüsse verlieren - wird gekocht, geschlafen, gewaschen, es werden Kinder geboren, es wird in dem einen Raum gestorben. Dorthin mußten wir kommen, die wir durch Jahrzehnte wieder getrachtet haben, menschenwürdige Wohnungen herzustellen; und vor dem Kriege waren wir auch so weit, Gott sei Dank, solche Wohnungen zum großen Teil herstellen zu können. Wenn Sie die Verhältnisse in den Bergrevieren kennen, ob nun in der Duxer oder in der Mährisch-Ostrauer Gegend, werden Sie dort auch heute hoch diese sogenannten Elendslöcher finden, wo eine Familie, ä und 6 Köpfe, in. einem 10 bis 14 m2 großen Raume lebt. Statt das abzuschaffen, kommen wir jetzt mit dem Gegenteil, wir fördern wieder solche Wohnungen; so etwas darf einfach nicht vorkommen.
Die Erstehungspreise, die hier in dieser Novelle angeführt lind, sind bloße Hausnummern. Denn wenn Sie heute schreiben, daß eine Wohnung von 14 m2, zusammen mit 10 m2 Kammer und allen Nebenräumen dazu, um 20.000 Kè herzustellen ist, behaupte ich als Fachmann, daß sich diese Wohnung, ob nun in einem großen oder einem kleinen Hause, bei solider und ganz einfacher Ausführung auf mindestens 35.000 Kè stellt. Ich versichere Ihnen, daß unter 1000 Kè 1 m2. Wohnraum mit Nebenräumen, solid gebaut, nicht herzustellen ist.
Die nächste Bestimmung, daß nur die Gemeinden berechtigt sein sollen, diese Häuser zu erbauen, ist abwegig. Sehen Sie sich unsere Gemeinden an, wie sie aussehen. Man könnte sich direkt an den Kopf greifen, wenn im vorigen Jahre für die Gemeinden für Zuschußarbeiten im Budget 173 Millionen vorgesehen waren und nur 45 Millionen angefordert wurden. Sie sehen also, daß die Gemeinden kein Geld haben, um solche Arbeiten durchzuführen, und Sie werden auch sehen, daß sich das neue Gesetz ungünstig auswirken wird, weil die Gemeinden einfach nicht imstande lind, das Geld aufzubringen. Bei diesen Armenhausbauten hat die Gemeinde 1% der Gestehungskosten laufend aufzubringen. Ich bin neugierig, wieviel Gemeinden wir finden werden, denen dies möglich sein wird. Ich meine eher, da wäre für den Völkerbund einmal die Gelegenheit, solche Bauten und solche Wohnverhältnisse in seinen Mitgliedsstaaten anzuprangern. Wenn Sie sehen wollen, wohin die Sehnsucht des Volkes geht, dann rate ich Ihnen, einmal an die Peripherie der Städte zu gehen. Dort werden Sie Schrebergarten an Schrebergarten finden und Leute, welche diese Gärten mit Liebe betreuen. - Es ist der Zug zum Boden, zu einem kleinen Stückel Besitz und das ist eigentlich die Triebfeder zur Erbauung der Stadtrandsiedlungen.
Wir alle wissen, daß gerade bei uns nie wieder die volle Kapazität in den Fabriken erreicht werden wird. Wir werden umschulen und trachten müssen, den Leuten Wohnungsund Existenzmöglichkeiten zu geben und da ist es nur die Stadtrandsiedlung, die zusätzliche Siedlung, die helfen kann. Allerdings, diese starren Regeln mit diesen abgezirkelten Vorzimmern usw. müssen wegfallen. Sie können das nicht einmal in den kleinen Städten durchführen, die keine Kanalisation oder Wasserleitung haben. Stehen Sie sich vor, Sie müssen den Abort in das geschlossene Vorzimmer legen. Diese Paragraphen sind für unsere Verhältnisse indiskutabel. Diese Arbeitslosensiedlungen, diese Stadtrandsiedlungen haben den Zweck, denjenigen, der diese Siedlung bewohnen soll, seelisch zu binden, und auch materiell an die Scholle zu fesseln. Der Mann muß mitarbeiten. Statt Geld und Kapital steckt der Mann seine Kraft hinein, seine Arbeitskraft und die seiner Frau und vielleicht auch die seiner Kinder. Ich sage Ihnen schon heute, das wird das Problem sein, das wir zu allererst angehen müssen, um unsere Not, gerade die Not in den deutschen Gebieten zu beheben und zu lindern.
Ich habe schon vorhin die Frage der Adaptationen angeführt. Gehen Sie einmal in die kleinen Städte, schauen Sie sich einmal nicht nur die privaten Häuser sondern auch die öffentlichen Gebäude, vor allem die Schulen, an ich greife nur Bilin heraus. Dort traut man ich nicht mehr an der Schule vorbeizugehen, weil einem in jedem Moment das Gesimse auf den Kopf fallen kann. Die Fenster sind nicht mehr aufzumachen, weil sie herausfallen würden. Diese Zustände in den öffentlichen Gebäuden lind einfach fürchterlich. Warum werden die Adaptierungsarbeiten nicht in dem Gesetze belassen? Ich mache Sie auf merksam, Deutschland hat vor drei Jahren das sogenannte Hausreparaturengesetz wir haben es noch anders genannt - beschlossen, wonach jeder Hauseigentümer, der sein Haus, wieder in bewohnbaren Zustand setzt, einen Staatsbeitrag und auf lange Jahre hinaus Kredit erhält. Das war eigentlich der Anfang des Aufstiegs, denn dadurch wurde tatsächlich Arbeit geschaffen. Und das geht so weit, daß heute in Deutschland die gelernten Arbeiter tatsächlich ihre Beschäftigung finden. Nicht beschäftigt sind die ungelernten Arbeiter der Jahre 1923 bis 1926 - die Auswirkung der Inflation. (Sen. Wenderlich: Unter welchen Bedingungen? Sagen Sie uns das!) Die Leute arbeiten. Vielleicht genügt Ihnen das, daß, wie ich heute in der Zeitung gelesen habe, der Bierexport aus der Èechaslovakei nach Deutschland gestiegen ist. Was auch in diesem Armengesetz nicht berücksichtigt ist, das ist die Anzahl der Köpfe. Es heißt dort nur: Für Leute, die für sich oder noch für eine Person zu sorgen haben. So kann es vorkommen, daß in diesen Kleinstwohnungen Familien mit 5 bis 6 Kindern untergebracht werden müssen. Wie sich so ein Wohnen sozialpolitisch und moralisch auswirkt, brauche ich Ihnen nicht zu sagen.
Noch etwas. In der Vorlage heißt es: Die Regierung oder der Staat "kann" diese oder jene Begünstigung bewilligen. Das Wort Gesetz sagt doch schon, daß das etwas Festes sein muß, denn sonst ist es nicht gesetzlich. Und dieses "kann" hat sich auch schon sehr ungünstig ausgewirkt. Ich habe dies im Jahre 1930 am eigenen Leibe verspürt. Gewitzigt durch frühere Arbeiten, haben wir uns versichert, daß wir auch tatsächlich diese 2,5% Unterstützung bekommen. Sie wurde uns zugesagt. Wir haben auf Grund dieser Zusage zu projektieren begonnen. Die Garantie sollte 2,5% betragen. Nach Fertigstellung wurde jedoch verlautbart:- 2,5 % werden wir nicht zahlen können, aber wir geben Euch 2%. Diese wurden dann auf 1,5% und stellenweise auch auf 1 % heruntergedrückt.
Wer es einmal mitgemacht hat, was es heißt, um Staatsunterstützung oder um Staatsgarantie einzukommen, der wird wissen, was das für eine Arbeit ist. Vor allem diese viele Schreiberei und Lauferei. Und das ist nicht in Ordnung. Es wäre am Platze, einmal den Amtsschimmel etwas anzukurbeln oder zu motorisieren und vor allem gerade in die sen Belangen die Interventionen einzustellen. Denn ich kann Ihnen versichern, daß, wenn die heutige Vorlage Gesetz wird, in der nächsten Woche schon die Lauferei losgeht. Wir wollen weiter nichts als eine unparteiische Handhabung desselben, wir wollen aus der Fürsorge heraus in eine produktive Arbeitslosenfürsorge hineinführen. Denn, was hier geschieht, ist auch wieder nur eine Fürsorgemaßnahme im Rahmen des Budgets und das soll vermieden werden. Die Arbeit soll so angekurbelt werden, daß sich die Arbeit selbst erhält und dem Staate letzten Endes etwas einbringt.
Es möchten Hypotheken ermöglicht werden. Das ist auch eine Sache, die Sie heute nicht schaffen können. Wenn wir bei der heutigen trostlosen Lage in unseren Rand gebieten noch einen solchen Winter mitmachen müssen, wie den vergangenen, können wir nächsten Winter als Notstandsarbeiten Gräber im vorhinein schaufeln.
Bezüglich der Lohnschiedsgerichte möchte ich nur das eine sagen, daß wir sie solange ablehnen, als es nicht möglich ist, gegen diesen einseitigen Schiedsspruch Einsprache erheben zu können. Es ist heute so, daß dort je zwei Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sitzen und den Schiedsspruch ein Richter fällt, der gewöhnlich wenig Ahnung davon hat, was draußen vorgeht. Wir wollen eine Rekursmöglichkeit in den Lohnschiedsgerichten. Weiters brauchen wir die zusätzliche Arbeitsbeschaffung. Unsere Partei hat sich die größte Mühe gegeben, hat gangbare Vorschläge ausgearbeitet und ich möchte wünschen, daß diese endlich einmal die gebührende Beachtung finden.
Zum Bauregreß möchte ich auch nur das eine sagen, daß wir hier nichts anderes fordern als Gerechtigkeit und unparteiische Handhabung. Für die Schiedskommissionen möchte ich das eine, daß diese endlich einmal anfangen zu arbeiten. Auf Grund dieser Erwägungen möchte ich sagen, daß wir nicht daran glauben, daß dieses Gesetz sich zum Segen unserer Heimat auswirken wird, weshalb wir nicht dafür stimmen werden. (Potlesk senátorù sudetskonìmecké strany.)
2. Øeè sen. Reyzla (viz str. 23 tìsnopisecké zprávy)
Meine Herren! Wir schließen heute mit der Beschlußfassung über dieses Gesetz eine wochenlange Diskussion über die Frage, ob der Mieterschutz noch notwendig ist oder nicht, ab er aufgehoben werden kann oder nicht. Die Frage ist zu verneinen. Das heutige Gesetz, das wir eben beschließen, ist der klarste Ausdruck dafür, daß es unmöglich ist, den Wünschen jener Kreise nachzukommen, die glauben, die Zeit sei für die gänzliche Aufhebung des Mieterschutzes reif. Jeder Volksvertreter, der die Verhältnisse draußen auf dem Lande kennt, kann, wenn er verantwortungsvoll ist, es sicher nicht über das Herz bringen, die Frage der Aufhebung des Mieterschutzes zu bejahen. Allerdings geben wir zu, daß der Mieterschutz, wie er noch heute besteht, für manche Hauseigentümer manche Härten beinhaltet. Aber auch hier müssen wir unterscheiden zwischen Hauseigentümern und Hauseigentümern. Wir haben in unserer Partei noch zu Lebzeiten Seliger s Anträge zur Schaffung eines Wohnungsfondes eingebracht, aus dem Jene. kleinen Hausbesitzer unterstützt werden sollten, für die der Mieterschutz eine wirkliche Last bedeutet. Diese Anträge wurden nicht berücksichtigt.
Ferner müssen wir eines in Betracht ziehen. Wenn heute die Bäusbesitzer, vertreten durch ihre Hausbesitzervereine, über die gebundene Wirtschaft klagen, muß man ihnen ins Gedächtnis rufen, wie es nach dem Kriege ausgesehen hat. Wir wissen, daß damals ein jeder, der sein. Vermögen in einer Sparkassa angelegt hatte, dieses Vermögen verflüchtigen sah, während der Besitz in Häusern im Realwerte nicht nur nicht gesunken, vielmehr im Preise gestiegen ist. Wir wissen auch, daß viele Hausbesitzer ihre seinerzeitigen großen Hypotheken nach dem Kriege rnit entwertetem Gelde bezahlt haben, und wenn sie unter Mieterschutz stehen, so ist das. nur ein Teil einer Kriegskontribution, die sie da an die gebundene Wirtschaft dafür zu zahlen haben, daß sie sich ihr Vermägen erhalten haben. Was soll aber der Mensch sagen, der sein Geld in der Sparkassa hatte und vollständig darum gekommen ist? Man soll nicht über die gebundene Wirtschaft klagen, noch dazu zu einer Zeit, wo sich der Staat notgedrungen anschicken muß, auch für andere Wirtschaftszweige staatliche Eingriffe in die Wirtschaft vorzunehmen.
Wir haben allerdings eine andere Ansicht über die Unterstützung der kleinen Hausbesitzer als etwa in der Form einer minimalen Erhöhung der Mieten. Was nützt dem kleinen Hausbesitzer eine Erhöhung der Mieten? Er kann, wenn er Arbeiter zu Mietern hat, schließlich auch nur bis zu einem gewissen Grade gehen, und ein Teil dieser Erhöhung wird vom Steuerfiskus weggesteuert: Wir sind. der Meinung, daß dem kleinen Hausbesitzer am besteh durch Steuererleichterungen geholfen würde, damit die Lasten durch den Mieterschutz zum Teile paralysiert werden könnten.
Die Argumentationen der Gegner des Mieterschutzes, daß erstens die gebundene Wirtschaft aufgehoben werden soll, und daß zweitens die Häuser mit niedrigen Zinsen keinen Ertrag bringen, sind, glaube ich, nicht maßgebend. Wir müssen die Sache von einem anderen Gesichtspunkte betrachten und uns überlegen, ob nicht die Aufhebung des Mieterschutzes der Bevölkerung und dem Staat viel mehr Schaden bringen würde, als den Hausbesitzern Nutzen gebracht wird. Wir, die wir draußen sind, sehen, was heute schon in den Fällen vorgeht, wo der Hausbesitzer bereits in der Lage ist, den Mieter zu kündigen, der nach Ablauf der exekutiven Räumungsfrist schließlich delogiert wird. Es gibt wenige Gemeinden, ín denen nicht in Scheuern, die Eigentum der Gemeinden sind, die Möbelstücke mancher armen Familien eingestellt wurden. Die Familien sind direkt zerrissen worden, das Kind, die Frau und der Mann wohnten jeder anderswo. Die mit schwerer Arbeit ersparten Möbel gehen zugrunde, weil es in diese Scheunen hineinregnet und alles aus dem Leim geht. Wenn man diese Dinge sieht und sich vorstellt, was werden könnte, wenn der Mieterschutz aufgehoben wird, dann glaube ich, wird kein Volksvertreter die Verantwortung dafür übernehmen können, für die Aufhebung des Mieterschutzes zu stimmen.
Die Privatwirtschaft ist unserer Ansicht nach ganz außerstande, durch Privatinitiative die Wohnungsnät zu beheben. Ich werde auf die Ausführungen des Koll. Tschakert noch ausführlicher zurückkommen. Ich erinnere mich, daß gerade in der ersten Zeit nach dem Umsturze, als wir wirklich ein gutes und brauchbares Baugesetz hatten, dieses damals gerade vom deutschen Bürgertum sabotiert wurde. Ich gebe zu, daß die Geldbeschaffung seinerzeit nicht leicht war, aber ich weiß auch aus Erfahrung, daß, als das Baugesetz abgelaufen war, eine Anzahl deutscher Baumeister sich in einer Beratung erst darauf besonnen hat, daß das Baugesetz auch von ihnen hätte ausgenützt werden können, wie es von den Èechen getan wurde; man hat uns dann mit Interventionen überlaufen, uns dafür einzusetzen, daß das abgelaufene Baugesetz, mit staatlicher Unterstützung zu bauen, wieder in Kraft gesetzt werde. Zum Teil ist hier auch das deutsche Bürgertum schuld daran, daß nach dem Umsturz das, Baugesetz nicht ausgenützt wurde, wie es hätte ausgenützt werden können.
Der Mieterschutz endet nach diesem Gesetz im Jahre 1940. Die Abstufungen, welche im Gesetz eingeschaltet sind und mit unserer Zustimmung beschlossen wurden, entsprechen uns nicht ganz. Es ist eben ein Kompromiß und man kann daher nicht sagen, daß es nur einem Teil der Wohnerschaft zusagen muß und dem anderen nicht. Wir begrüßen es, daß es wenigstens gelungen ist, die Abstufungen so zu machen, daß sie hauptsächlich für die Arbeiter und Arbeitslosen, die nicht in der Lage sind, höhere Mietzinse zu bezahlen, erträglich sind. Wenn der Mieterschutz auch für die Einzimmerwohnungen bei Inhabern, die ein bestimmtes Einkommen haben, aufgehoben wird, so ist das noch eher erträglich, als wenn der Mieterschutz für alle Wohnungen ohne Rücksicht auf das Einkommen aufgehoben würde. Der Mieterschutz bleibt für Wohnküchen weiter bestehen und wir wünschen nur, daß die Regierung bei der Kennzeichnung der Gebiete, für welche der Mieterschutz auch für Ein- und Zweizimmerwohnungen nach den §§ 3 und 5 weiter bestehen wird, von dieser Wohltat des Gesetzes durch Verordnungen reichlich Gebrauch macht.
Wir können ruhig sagen, daß uns die Vorlage nicht ganz befriedigt, daß aber wirklich nicht mehr zu erreichen war und daß wir uns die ganze Zeit über redlich bemüht haben, den Mieterschutz in, einer Art und Weise zu gestalten, daß das Wohnen für die Arbeiter noch erträglich ist. Hoffen wir aber nur, daß die größere Geldflüssigkeit, die angeblich gegenwärtig vorhanden sein soll, es uns ermöglicht, nach dem neuen Baugesetz mehr Kleinwohnungen zu bauen. Wir wissen, daß die Nennung der Garantiesumme von 300 Millionen vielleicht ein wenig verblüfft, daß in Wirklichkeit die Erreichung der Garantie nicht so leicht ist, als man es sich vorstellt. Ich stimme in diesem Punkte dem Koll. Tchakert zu, weil ich selbst einige solche Sachen mitgemacht habe und ich würde wünschen, daß die Bürokratie ein wenig toleranter gegen die Ansuchenden vorgehen würde, denn es lind gewöhnlich Menschen, die sich in diesen Dingen nicht auskennen und man Moll es ihnen nicht schwerer machen, als es ohnehin schon ist.
Die Sache mit den Gemeinden hat eine besondere Bewandtnis. Wer in den Gemeinden wirksam ist, der weiß, daß gerade auf Drängen der Arbeitervertreter in den letzten Jahren Gemeindebauten mit Hilfe staatlicher Unterstützung aufgeführt wurden und daß diese für viele Gemeinden heute eine Last bedeuten, weil viele der Inwohner dieser Häuser nicht in der Lage lind, die Mietzinse zu entrichten, und diese gehen in die Hunderttausende. Diese Rückstände, die die Gemeindebauten aufweisen, sollen und dürfen aber die Gemeinden nicht entmutigen. Wir müssen sagen, daß soziales Empfinden meistens bei den bürgerlichen Gemeindevertretern in dieser Frage überhaupt, nicht vorhanden ist und daß es der größten Anstrengungen der Arbeitervertreter bedarf, wenn man es in einer Gemeinde durchsetzen will, daß sich die Gemeindevertretung etwas mehr für Wohnungsmöglichkeiten für die ärmsten Schichten einsetzt. Die Tatsache dieser Míetzinsrückstände ist sicherlich nicht ermutigend und in vielen Gemeinden wird dies ein Grund sein, die Anträge der Arbeitervertreter auf Schaffung von mehr Wohnungen mit Rücksicht auf die Rückstände abzulehnen. Ich befürchte, daß durch diese Bestimmung, daß eine Gemeinde Wohnküchen bauen kann, wirklich nicht viel gemacht sein wird. Zum Teil lind auch die Gemeinden außerstande, und ich stimme auch der Bemerkung zu, daß man infolge Geld- und Kreditmangels nicht bauen kann. Hier müßten wir Volksvertreter uns dafür einsetzen, daß endlich die Gemeindeentschuldungsaktion in Angriff genommen wird. Wenn diese schon bei Schaffung dieses Gesetzes durchgeführt gewesen wäre, wäre es für die Gemeinden ein Leichte res, auf Grund dieses Baugesetzes Wohnungen zu bauen. Es ist also damit zu rechnen, daß nicht viel Wille vorhanden sein wird, solche Bauten in den Gemeinden aufzuführen. Das Argument der Gegner des Mieterschutzes, was mit den vielen Kleinwohnungen geschehen soll, wenn wieder die Konjunktur kommt und auch die großen Massen der Bevölkerung auf besseres Wohnen Anspruch erheben und sich vielleicht bessere Wohnungen suchen werden, zieht nicht. Dieser Überschuß an Wohnungen wird durch den Bevölkerungszuwachs, sicherlich immer wieder ausgeglichen werden.
Wir begrüßen es auch, daß endlich die Verlängerung des Gesetzes aber den Aufschub der exekutiven Räumung, die lex Meißner, verlängert wurde.
Nun einige Worte zu den Ausführungen des Koll. Tschakert. Ich habe schon erwähnt, daß uns die Erfahrung gezeigt hat, daß die Privatinitiative nicht imstande ist, die Wohnungsnot zu beheben. Jeder Bau hat sich die ganzen Jahre über noch immer verzinst gemacht. Man hat in ganz kleinen Städtchen Mieten eingehoben, die gegen die Vorkriegsmieten einfach horrend gewesen lind. Ich erinnere mich an Orte, wo die normale Miete 200 bis 300 Kè jährlich betrug und wo dann in Neubauten Mieten von 1500 bis 2000 Kè verlangt und auch bezahlt wurden. Es war also kein Hindernis für den Privaten zu bauen, er hat den Bauaufwand ganz gut verzinst bekommen. Aber die Furcht der Privaten, daß die Wohnungsmieten heruntergehen werden, hat sie davon abgehalten, zu bauen. Wenn nun einer gebaut hat, so höchstens aus dem Grunde, weil er selbst eine Wohnung für sich brauchte. Aber zum Zwecke des Beziehens der Wohnungen für Mieter ist sehr wenig, ja fast nichts gebaut worden. Die Befürchtungen des Koll. Tschakert, daß sechs- bil siebenstöckige Häuser mit diesen Kleinstwohnungen gebaut werden, lind, glaube ich, auch nicht zutreffend. Es könnte höchstens in Großstädten der Fall sein. Und letzten Endes bin ich der Meinung, daß ja schließlich so ein Haus immer hoch besser ist, als diese Kolonien, die man um Prag herum sieht. Ich begrüße nur den Umstand - und deswegen habe ich der Rede des Sen. Tschakert so aufmerksam zugehört - daß Herr Tschakert heute nichts mehr von den Konsumvereinen erwähnt hat, denn das Baugesetz, das wir heute beschließen; unterscheidet sich in wesentlichen Punkten nicht im Geringsten von den abgelaufenen Baugesetzen. Herr Koll. Tschakert hat heute nicht erzählt, daß durch das Baugesetz die Konsumvereine wieder auf Staatskosten bauen werden. Ich nehme an, daß Herr Koll. Tschakert schon ein bißchen Lehre angenommen und sich angewöhnt hat, im Senat etwas sachlicher zu sprechen, und erkannt hat, daß diese Mätzchen, die man gewöhnlich in Volksversammlungen anwendet, in der Volksvertretung nicht angebracht sind. Der Wunsch des Koll. Tschakert, in Fabriken Wohnungen einzubauen, mutet mich sonderbar an, nachdem er selbst erklärt hat, er sei ein Fachmann. Ich kenne zwei Orte, wo der Versuch gemacht wurde; in dem Ort Schönlinde kann sich ja Koll. Tschakert selbst überzeugen. In der Fabrik sind Wohnungen eingebaut und dort ist es evident, daß dieser Umbau in den Fabriken viel mehr gekostet hat, als wenn das ganze Haus neu gebaut würde. Ich verstehe also nicht, wie ein Fachmann einen solchen Vorschlag machen kann.
Meine Herren, der Herr Koll. Tchakert hat sich weder für, noch gegen den Mieterschutz ausgesprochen, ja wenn man das Facit aus seinen Ausführungen ziehen will, so ist er mehr gegen den Mieterschutz eingestellt. Die Feindschaft des Bürgertums und also auch der SDP gegen den Wohnungsüberschuß ist leicht erklärlich. Ich habe z. B. bei uns einen einzigen Fall. Der betreffende Hausbesitzer ist ein sehr guter SDP-Anhänger. Meine Herren, dieser Hausbesitzer hat in seinem Hause einen Mieter gehabt unter Mieterschutz, einen Wagnermeister. Der Wagnermeister hatte zwei Zimmer, eine Küche und eine sehr feuchte kleine Werkstätte. Er hat den Wagnermeister so sekkiert, bis es dem zu dumm war, und er zog aus. Für diese Wohnung hatte der Wagnermeister 800 Kronen monatlich bezahlt. Nun hören Sie einmal, was der Hausbesitzer aus dieser Wohnung gemacht hat. Er hat drei Wohnungen daraus gemacht; aus der Werkstätte eine Wohnung, etwas weiß übertüncht, Lind aus diesen zwei Zimmern und der Küche hat er auch zwei Wohnungen gemacht, und er hebt für diese Wohnung, für die er früher unter Mieterschutz 800 Kronen eingenommen hat, nun 2800 Kronen ein. Ja, wenn man diese Dinge sieht, verstehen wir es schon, warum das Bürgertum gegen einen Wohnungsüberschuß ist. Meine Herren, wir können Ihnen raten, wenn Sie für soziales Wohnen sind, bei Ihren eigenen Parteianhängern den Anfang zu machen. Der Herr Koll. Tschakert hat unter anderem auch Deutschland gelobt. Gestern unterlief mir eine Notiz in einer Zeitung, wo davon geschrieben wurde, daß seinerzeit großspurig verkündet wurde, daß unter zwei Jahren ein Autostraßennetz von 7000 km Länge in Deutschland hergestellt werden wird. Und nun wird konstatiert, daß bis her genau 179 km fertig sind! Also ich meine, es ist nicht angebracht, wenn man das, was ausposaunt wird von deutscher Seite aber diese wunderbare Arbeitsbeschaffung, alles als bare Münze nimmt. Auch wäre es besser gewesen für den Herrn Koll. Tschakert, wenn er dieses sonderbare Arbeitsbeschaffungsprogramm der SDP nicht erwähnt hätte. Es lachen schon die Hühner darüber, meine Herren! Und wenn Sie hier im Senat immer wieder mit diesem Märchen kommen und immer wieder von diesen 300.000 Arbeitslosen, die in Arbeit kommen können, sprechen und immer wieder davon reden, daß Sie Anträge stellen, die nur angenommen zu werden brauchen, so ist das einer solchen großen Partei, wie Sie es lind, wirklich nicht würdig. Das zieht auf die Dauer nicht. Man wird schließlich von Ihnen etwas konkreteres als diese Phrasen verlangen.
Wir lind also für iie Vorlage, die uns heute zur Beschlußfassung vorliegt, weil wir der Meinung sind, daß sie ein Kompromiß ist, welches auch annehmbar ist für die sozialistischen Parteien, und wir wünschen nur, daß die Bestimmungen, welche durch Verordnung der Regierung die 1Vlittel an die Hand geben, den Mieterschutz für bestimmte Gegenden noch länger über die Dauer des Jahres 1940 aufrecht zu erhalten, auch sehr zahlreich in Anwendung kommen. (Potlesk.)