Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 23. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 5. bøezna 1936.


Øeè. sen. Bocka (viz str. 8 tìsnopisecké zprávy)

Hoher Senat ! Der in der Èechoslovakischen Republik geerntete Hopfen, stellt einen wichtigen Exportartikel dar, durch dessen Ausfuhr bedeutende Beträge an Devisen in unsere Republik gelangen. Seit vielen Jahrzehnten wirkte der größtenteils in Saaz ansässige Hopfenhandel in der ganzen Welt als Pionier für den Absatz des Saazer Hopfens und verschaffte ihm auf diese Weise den Weltruf, den er heute in den gesamten Brauerkreisen genießt.

Die Gesamtmenge des bei uns geernteten Hopfens schwankte im letzten Jahrzehnt zwischen 125.000 und 300.000 Zentnern zu 50 kg. Berücksichtigt man die im Inland zur Biererzeugung benötigte Hopfenmenge, so ergibt sich, daß die normale èechoslovakische Hopfenernte in, der Regel mit 70 bis 80% auf den Export angewiesen ist und bei Rekordernten ein noch größerer Prozentsatz für diesen Zweck übrigbleibt. Der Ausfuhrwart des Hopfens ist für die Èechoslovakei mit ca 250 Millionen Kè festzusetzen und man kann daher sagen, daß der Artikel Hopfen in der Gesamtausfuhr mit einer Viertelmilliarde zu beziffern ist. Aus diesem Grunde ist es notwendig, sich mit den Absatzmöglichkeiten, dieses Produktes etwas näher zu befassen. Von unseren Nachbarländern kommen hiefür in erster Linie Deutschland und österreich in Betracht. Deutschland steht mengenmäßig fast stets an erster Stelle aller Länder, welche von uns Hopfen beziehen. In den letzten Jahren wurde zwischen der Èechoslovakischen Republik und Deutschland ein Kontingent von 20.000 q zu 50 kg vereinbart, das zu einem ermäßigten Zollsatze von 70 Reichsmark per 100 kg nach Deutschland eingeführt werden kann. Dieses Kontingent wurde in den letzten Jahren beinahe stets zur Gänze ausgenützt. Als weitere größere Abnehmer kommen Belgien, Frankreich, die Schweiz, die Vereinigten. Staaten von Nordamerika, die Niederlande, Dänemark, Schweden und einige südamerikanische Staaten in Frage. Bei den hier angeführten Ländern ist es wichtig, in Betracht zu ziehen, daß jene Staaten, die selbst Hopfen erzeugen, das ist Belgien, Frankreich und die Vereinigten Staaten, selbstverständlich bestrebt sind, in erster Linie ihre eigene Ernte unterzubringen und sich durch erhöhte Zölle gegen übermäßige Einfuhr zu schützen. In diesen Staaten ist es daher nur dann möglich, gewisse Mengen des in der Èechoslovakei geernteten Hopfens anzubringen, wenn derselbe zu niedrigen Preisen angeboten werden kann. Polen und Ungarn sowie sämtliche Balkanstaaten, welche in früheren Jahren, nicht unbedeutende Mengen èechoslovakischen Hopfens aufgenommen haben, kommen derzeit für den Hopfenexport fast gänzlich in Ausfall. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß einesteils die Einfuhr sehr erschwert, bzw. gänzlich unmöglich gemacht ist und andererseits bestehende Clearingverträge, die eine lange Laufzeit der Überweisungen bedingen und mit Zinsenverlusten für den Exporteur verbunden sind, ein Geschäft nahezu unmöglich machen. Hiezu kommt noch, daß in einzelnen Ländern ein gewisser Verwendungszwang für eigenen Hopfen besteht. Weiters gewähren maßgebende Stellen einigen Hopfenexportländer für exportierten Hopfen Ausfuhrprämien, sodaß es der ausländischen Konkurrenz natürlich ein Leichtes ist, durch die damit verbundenen Vorteile das Geschäft an sich zu reissen. Wir wollen hier nur darauf hinweisen, daß beispielsweise in Rumänien, das früher seinen Hopfenbedarf fast ausschließlich aus Böhmen gedeckt hat, infolge der bestehenden Schwierigkeiten das Geschäft nunmehr zur Gänze in die Hände der deutschen und polnischen Konkurrenz gedrängt wurde. Im letzten Jahre machte sich die jugoslavische und polnische Konkurrenz auch anderwärts stark bemerkbar, da dieselbe auf Grund äußerst niedriger Preise in der Lage war, die Angebote der Èechoslovakei bedeutend zu unterbieten. Man hat versucht, durch Schaffung des Provenienzgesetzes dem èechoslovakischen Hopfen einen Schutz gegenüber der aus anderen Ländern angebotenen Ware zu verschaffen. Da sich die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen im Auslande nur schwer oder gar nicht kontrollieren Iäßt, sofern mit den betreffenden Ländern überhaupt diesbezügliche Verträge bestehen, so kann festgestellt werden, daß der Erfolg des, Provenienzgesetzes im Auslande noch lange nicht als ein ganzer zu bezeichnen ist. Wir wollen nur darauf verweisen, daß festgestellt werden konnte, daß die vom èechoslovakischen Provenienzgesetz vorgeschriebene Bezeichnung ®atec für Saaz zu Irreführungen durch die jugoslavische Bezeichnung ®alec für Sachsenfeld geführt hat.

Wie wir bereits erwähnt haben, gewähren andere Länder zur Förderung der Ausfuhr Exportprämien. Dies ist bei uns nicht der Fall. Hingegen werden unseren Exporteuren die Reisespesen, die sie im Zusammenhang mit den Bemühungen um den Verkauf unseres Hopfens haben, nicht zur Gänze als reine Regiepost anerkannt, sondern von den Steuerbehörden sowohl bei der Bemessung der Erwerbsteuer als auch der Einkommen steuer zum Gewinn hinzugeschlagen. Dies ist wohl nicht als eine Förderung des Exportes zu werten. Auf Grund der hiesigen Erfahrungen muß also eine möglichst freie Bewirtschaftung des Hopfenbaues und der Hopfenverwertung dringend gefordert werden, wodurch eine Erleichterung des Absatzes im Auslande gewährleistet ist. Beim Abschlusse von Handelsverträgen wäre auf eine Erhöhung der zugebilligten Kontingente hinzuarbeiten. Die bestehenden Zölle bilden bei den nicht hopfenbautreibenden Ländern für uns solange keinen Nachteil, als diese sich in derselben Höhe bewegen wie bei der Ausfuhr aus anderen Ländern. Unbedingt erforderlich ist es jedoch, daß die Clearingabmachungen grundlegend geändert werden, u. zw. in der Weise, daß die die Einfuhr erschwerenden Zinsenverluste und die Kursrisken auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden.

Wir wollen bei dieser Gelegenheit nicht verabsäumen, auf die vollkommen unverantwortliche Erschwerung des Transitverkehres hinzuweisen, der bei richtiger Handhabung der ÈSR nicht nur Einnahmen, sondern auch Arbeitsbeschaffung ermöglichen würde. Wir wollen einige Zahlen sprechen lassen. Eine Aufstellung über Umsätze an Löhnen, Steuern, Frachten, Abgaben, Gebühren, Speditionen etc. ergibt bei der Durchfuhr von ausländischem Hopfen durch die ÈSR: Spesen bei der Umpackung, Packlohn des Hopfenhändlers, Reutern, Nachpflücken, Säckenähen und Provision des Händlers per 50 kg, zusammen 72 Kè; Material für Umhüllung (Emballage) Hopfensäcke per 50 kg, bei Kistenpackung und Blechbüchsen, Durchschnitt des Emballagewertes von 48 Kè; Frachten: Einnahmen der ÈSR-Bahn für 50 kg Hopfen von Petrovaræ-Jugoslavien (ab Helemba ÈSR), ®alec-Jugoslavien (ab Ober-Heid ÈSR), Oderberg-polnische Grenze, Eger-deutsche und französische Hopfen, Durchschnitt für 50 kg Fracht auf der èechoslovakischen Strecke 50 Kè; Manipulationsspesen des öffentlichen Lagerhauses und der Spediteure; sowie Expeditions- und Zufuhrspesen per 50 kg 26 Kè; Zollamtsgebühren: Aufsichtsgebühr und Beschaugebühren der Zollamtskontrolle bei der Umpackung per 50 kg 4 Kè; zusammen also 200 Kè. Hievon entfallen auf die Beteiligten folgende Beträge: Auf den Staat: Zollamtsgebühren zur Gänze, Frachten zur Gänze, 15% der Bruttoeinnahmen der Unternehmer (Packanstalten, Spediteure und Materiallieferanten) am Steuern zusammen 76 Kè; auf die beschäftigten Arbeiter und Angestellten an Löhnen, Gehältern und sozialen Lasten und öffentlich-rechtlichen Abgaben 60% der Bruttoeinnahmen, zusammen 88 Kè; auf die beteiligten Unternehmer an Bruttoeinnahmen per 50 kg 36 Kè, zusammen 200 Kè.

Es wäre Aufgabe der zuständigen Regierungsstellen, im Vereine mit den hier in Betracht kommenden Organisationen der Hopfenexporteure, die geeigneten Maßnahmen zur Förderung des Hopfenexportes zu treffen und durchzuführen. Hiebei muß erwähnt werden, daß der Staat durch die Beschäftigung der vielen Arbeiter und Angestellten große Summen an Arbeitslosenunterstützung erspart, dies sowohl bei den Diestnehmern der Hopfenhändler, Spediteure, als auch der Emballagenfabriken, als auch bei der Staatsbahn und bei den vielen Handwerkern, die durch die Umpackung des Hopfens, Anbringung der Emballagen und sonstigen nötigen Arbeiten Verwendung finden.

Was dem Staat durch die Beschäftigung der vielen Unternehmer und Dienstnehmer an Steuern zufließt, beträgt wohl viele Millionen. Was schließlich und endlich dem Staat an wertvollen Devisen allein durch die sogenannten Packlöhne, geschweige ober erst durch den Handel mit diesem Hopfen einkommt, dürfte ebenfalls Millionenbeträge ausmachen.

Zum Schluß muß erwähnt werden, daß ein Verzollungsverbot für diese Hopfen besteht, daher die Ware als reines Durchfuhrgut anzusehen ist, weshalb der Hopfen und die Umpackung dieser Hopfen die inländische Hopfenproduktion durchaus nicht schädigt. Um eine Schädigung unseres èechoslovakischen Hopfens dadurch hintanzuhalten, daß in den ausländischen Packungsanstalten der fremde, billigere, jugoslavische, polnische oder französische Hopfen nicht mit Saazer Signierung etc. versehen wird, müssen alle Maßnahmen begrüßt werden, die darauf hinzielen, die Umpackung der fremden Hopfen möglichst am Saazer Platz zu konzentrieren. Wir haben in dieser Hinsicht in den reichsdeutschen Transitlagern in Nürnberg eine ungeheuere Konkurrenz, da in Deutschland der Durchgangsverkehr dieser Hopfen von jeder Durchfuhroder Devisenbewilligung befreit ist. Es ist also nicht zu viel gesagt, wenn bei einem Durchschnitt von 40.000 Tonnen Durchgang durch die Èechoslovakische Republik, wie es in den besten Jahren der Fall war, ein Umsatz von 15 bis 20 Millionen geschätzt werden kann. Wir fordern die Regierung auf, für eine durchgreifende Förderung des Hopfenexportes Sorge zu tragen.