Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 18. schùzi senátu Národního shromáµdìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 29. ledna 1936.
Øeè sen. Fritsche:
Hoher Senat! Vor uns liegt der Gesetz entwurf, laut welchem der Heeresverwaltung das Recht gegeben wird, die verschiedenen Transportmittel tierischen und motorischen Ursprungs für die Bedürfnisse der Armee zur Verfügung zu stellen. Wir anerkennen die Notwendigkeit, daß die Armee das Recht hat, alle verfügbaren Hilfsmittel im Ernstfalle heranzuziehen, müssen aber darauf aufmerksam machen, daß die Transportmittel tierischen Ursprungs zum größten Teil von unserer Landwirtschaft beigestellt werden, und da müssen wir verlangen, daß die Handhabung dieses Gesetzes der Landwirtschaft gegenüber in möglichst liberaler Weise erfolgt. Die Beistellung der motorischen. Transportmittel erfordert vor allem, daß sich das motorische Transportmittel entsprechend entwickeln kann. Dazu ist notwendig, daß unser Autogesetz entsprechend novelliert wird. Es ist notwendig, daß die Steuern, welche die Entwicklung der Kraftfahrzeuge heute noch hemmen, entsprechend ermäßigt werden, damit die Erzeugung der motorischen Transportmittel nicht abnimmt, sondern, entsprechend gehoben wird. Es ist auch notwendig, daß das motorische Transportmittel, sei es nun dieser oder jener Art, auch draußen in der Bevölkerung entsprechend populär wird und daß vor allem die ländliche Bevölkerung heute in dem Motorfahrzeug oder Transportmittel nicht mehr den Schreck unserer Bauerndörfer sieht, der durch die immense Staubentwicklung draußen in unseren Dörfern die Gesundheit schädigt, und daß unsere Straßen für den Kraftfahrverkehr zeitgemäß hergerichtet werden. Das sind Voraussetzungen, die notwendig sind, um dem motorisierten Transportmittel jene Bedeutung zu geben, die notwendig ist, um es für die Heeresverwaltung zu einem brauchbaren Hilfsmittel in unserer Armee zu machen.
Das Wichtigste aber ist, daß die Popularität der èechoslovakischen Armee draußen im Volke ohne Unterschied der Völker entsprechend gehoben wird. Ich möchte auf die außerordentliche Wichtigkeit dessen hinweisen, daß in erster Linie die Bedürfnisse der Armee auch draußen im Volke verstanden werden. Ich möchte darauf hinweisen, daß jede Zurücksetzung der verschiedenen Nationalitäten in der Armee beseitigt werden muß, auf daß jeder Staatsbürger das Bewußtsein hat, daß die Armee ein Faktor ist, in welchem die Gleichberechtigung auf allen Gebieten herrscht. (Potlesk.) Es mutet daher ganz merkwürdig an, wenn man einerseits von den Nationalitäten dieses Staates Opfer für die Armee verlangt, wenn wir aber auf der anderen Seite feststellen müssen, wie es in jüngster Zeit wieder in der öffentlichkeit gekommen ist, daß man bei den Armeelieferungen tatsächlich nach zweierlei Maß mißt. Was sollen wir sagen, wenn in einem Auftrag des Verteidigungsministeriums steht: "Die Zahl der èechischen Beamten muß dem Verhältnis der im Betriebe beschäftigten èechischen Arbeiter angepaßt werden"; was sollen wir sagen, wenn es heißt: "Die Zahl der Arbeiter èechoslovakischer Nationalität muß dem Verhältnis der Bevölkerung der Gegend angepaßt werden"; was sollen wir sagen, wenn es heißt: "Kein im Betrieb Beschäftigter darf sich zu staatsfeindlichen Parteien bekennen"; was sollen wir sagen, wenn verlangt wird: "Die Firma wird dem Ministerium jedes Vierteljahr melden, was sie in dem abgelaufenen Vierteljahre hinsichtlich der geforderten Abhilfen unternommen hat. Als Ersatz für die entlassenen unverläßlichen Angestellten wird sie keine anderen unverläßlichen Angestellten aufnehmen". Was sollen wir dazu sagen, wenn es heißt: "Bis zum 30. des Monats hat die Firma mitzuteilen, ob sie die Bedingungen vorbehaltlos annimmt oder nicht. Sollte ihre Antwort positiv oder negativ nicht bis zum angeführten Termin einlangen, so wird das Ministerium annehmen, daß Sie die Bedingungen dieses Schreibens nicht annehmen werden, daher die Lieferung sofort anderweitig vergeben."
Hoher Senat! Was verstehen Sie unter "staatsfeindlich"? Glauben Sie, die als Staatsfeinde bezeichnen zu müssen, die sich gezwungen sehen, darauf zu achten, daß die Staatsgrundgesetze, die Verfassungsgesetze, welche allen Nationen nach dem § 128 die Gleichberechtigung zusprechen, befolgt werden? Glauben Sie, alle diejenigen, die sich gezwungen sehen, einen grundsätzlichen Rechtskampf dahin zu führen, daß die Gleichberechtigung überall gehandhabt wird, als Staatsfeinde bezeichnen zu müssen? Wenn Sie dieser Meinung sind, nun, dann steht es zwischen den beiden Nationen dieses Staates wohl sehr schlecht. Wir von der Sudetendeutschen Partei haben uns zum Grundsatze gemacht, das gesamte sudetendeutsche Volk zum Aktivismus zu bringen, aber zu einem gesunden Aktivismus, u. zw. auf der Grundlage der Gleichberechtigung, auf der Grundlage der Verfassung, auf der Grundlage des § 128. (Potlesk.) Wir müssen aber sehen, daß auf èechischer Seite der Wille nicht vorhanden ist, in unsere entgegengestreckte Hand einzuschlagen, sondern daß nach wie vor das Bestreben vorhanden ist, aus gewissen Verleumdungen heraus unsere Partei als staatsgefährlich, als staatsverneinend hinzustellen. Es liegt ganz an Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, und an der Regierung, uns in unserer Arbeit zu unterstützen oder aber Verhältnisse herbeizuführen, die weder der einen noch der anderen Nation dienlich sein können und letzten Endes natürlich auch ihre Auswirkungen auf die Armee haben müssen. Daher glaube ich, bei dieser Gelegenheit, wo es sich darum handelt, Opfer für die Armee zu bringen, darauf hinweisen zu müssen, daß die Gegensätze zwischen den Nationen abgebaut werden müssen. Auch die Arbeit des deutschen Arbeiters, des deutschen Bauern, der seine Pflicht der Heeresverwältung gegenüber leistet, muß gewürdigt werden, und es müssen hier Verhältnisse geschaffen werden, die dem Ausund dem Aufbau der Armee zugute kommen. Wir müssen aber immer und immer wieder grundsäbzlich betonen, daß dies nur möglich ist, wenn den Nationen dieses Staates das innerliche Gefühl gegeben wird, daß sie nicht zurückgesetzt sind, sondern daß sie hier gleichberechtigte Staatsbürger sind, daß man sie weder von ihrem Arbeitsplatz verdrängt, noch daß man die Berücksichtigung des deutschen Unternehmertums davon abhängig macht, inwieweit Verleumdungen geglaubt oder nicht geglaubt werden.
Es mag ja vielleicht jemand sagen, daß diese. Bestimmungen, die ich jetzt verlesen habe, nicht ganz neuen Ürsprungs sind, sondern daß sie schon ein paar ahre zurückliegen. Nun, ich glaube, es muß uns genügen, zu wissen, daß diese Bestimmungen, die hier vom Landesverteidigungsministerium neuerdings wieder herausgegeben oder zumindest aufrecht erhalten wurden, nicht geeignet sind, unser Vertrauen zu der Armeeverwaltung zu heben. Es ist ja Einspruch erhoben worden. Ich verweise hier auf die Berichte der "Prager Presse", wonach der Abg. T a u b sich ebenfalls für diese Angelegenheit interessiert und bei dem zuständigen Ministerium vorgesprochen hat. Aus dem Berichte der "Prager Presse", die ja doch als authentisch angesehen wird, geht klipp und klar hervor, daß man nach wie vor auf dem Grundsatze besteht, daß Armeelieferungen nur an ganz bestimmte Unternehmer gegeben werden, die eben wieder nur ganz bestimmte Arbeiter beschäftigen. Aus diesen Gründen möchte ich neuerdings auf die Unhaltbarkeit dieser verschiedenen Verordnungen hinweisen und auf die Gefahr aufmerksam mächen, die derartige das deutsche Volk herabsetzende Bestimmungen schließlich und endlich zeitigen müssen. Es ist daher auch bei dieser Gelegenheit notwendig, zu betonen, daß wir nach wie vor den Kampf um die Einhaltung der Verfassungsgesetze allen Nationalitäten gegenüber führen müssen, daß wir aber in diesem Kampfe das richtige Verständnis noch immer nicht gefunden haben. (Potlesk.)