Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 16. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v sobotu dne 21. prosince 1935

1. Øeè sen. Enhubera:

Meine Damen und Herren! Meine Partei hat mich beauftragt, zu den vorliegenden Steuerentwürfen, u. zw. zu allen gemeinsam, folgende Erklärung abzugeben:

Wir stimmen nicht so sehr gegen die Steuererhöhungen grundsätzlich, welche als Staatsnotwendigkeit teilweise immerhin unter Umständen diskutabel gewesen wären, sondern gegen die Art der Vorlage, die infolge des Durchpeitschens im Gallopp jede Korrektur der Details vollkommen ausschließt. Dieser Einwand bezieht sich auf a) die Verlängerung der Umsatz- und Luxussteuer überhaupt, sowie b) die Erhöhung der Zuschläge zur Einkommensteuer, weil beide in den meisten Fällen in den Privatbetrieben nicht mehr eingespart und im Geschäftsbetrieb nicht mehr einkalkuliert werden können, soweit sie nämlich rückwirkend sind. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Franka:

Ich habe folgende Erklärung abzugeben:

Der Klub der Senatoren der SDP betrachtet den vorliegenden Gesetzesantrag als einen selbstverständlichen Akt der Dankbarkeit gegenüber jenem Manne, der 17 Jahre hindurch das höchste Amt des Staates inne gehabt und mit Hingabe geführt hat. Wir gedenken hiebei dankbar der letzten Kundgebung des Präsidenten T. G. Masaryk, in der er als politisches Vermächtnis hervorhob, daß wir im Staate Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern bedürfen, seien sie welcher Nationalität immer. (Pøedsednictví se ujal pøedseda dr Soukup.)

Wir haben seit Anbeginn in diesem Hause bereits wiederholt festgestellt, in wieweit

diese Gerechtigkeit gegenüber allen Bürgern in nationaler Hinsicht nicht verwirklicht erscheint. Wir begrüßen daher diese Mahnung des ersten Präsidenten des Staates, auf deren Beachtung allein ein gutes Verhältnis zwischen den Völkern des Staates aufgebaut werden kann. Wir begrüßen auch die erlassene politische Amnestie und sehen in ihr eine Mahnung, die innere nationalpolitische Entwicklung in neue Bahnen zu lenken.

Wir haben schon durch unsere grundsätzliche Erklärung vom 19. Mai 1935 bekundet, daß wir bereit sind, alle Pflichten auf uns zu nehmen, die sich aus den Grundsätzen der Verfassung ergeben. Gleichzeitig müssen wir aber verlangen, daß uns im Staate alle Rechte vor dem Gesetze und in der Verwaltung in jenem Masse zugebilligt werden, in welchem sie jedem Staatsbürger durch die Verfassungsurkunde gewährleistet sind. So kann die letzte Mahnung des ersten Präsidenten zum Wohle des Staates und zum Wohle aller seiner Völker sich wahrhaft fruchtbar auswirken.

In diesem Sinne stimmen wir für das Gesetz. (Potlesk.)