Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 298. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 4. dubna 1935.

1. Øeè sen. Stolberga.

Hoher Senat! Wir haben indem vorliegenden Antrag den vierten Versuch innerhalb von 14 Jahren, Ordnung in die Finanzwirtschaft der territorialen Selbstverwaltung zu bringen. Alle bisherigen Gesetze hatten provisorischen Charakter. Das Gesetz 329/1921 war bezeichnet als vorübergehende Regelung der Finanzwirtschaft der Selbstverwaltungskörper. Das Gesetz Nr. 77/1927 war bestimmt, in der Übergangszeit der Verwaltungsreform den Verwaltungskörpern aus einem Ausgleichsfond Mittel zu verschaffen, um ihre Aufgaben zu erfüllen und den Ausfall zu decken, der ihnen aus der Limitierung der Umlagen erwachsen könnte. Die Erfahrungen, welche innerhalb von drei Jahren gesammelt worden sind, wurden auch noch nicht dazu benützt, um das Problem definitiv anzugehen, sondern in der Novelle 169/1930 wurde nur das System der Zuweisungen geändert und die Landesausschüsse wurden in erhöhtem Maße in die Gebahrung der unteren Körperschaften eingeschaltet.

Der Erfolg aller dieser Gesetze und Maßnahmen ist ein bedauerlicher. Wir erfahren, daß die Verschuldung der Gemeinden und Bezirke Ende 1933 die Höhe von 11 Milliarden erreicht hat, daß der Zinsen- und Tilgungsdienst jährlich 936 Millionen erforderte. Die in erster Linie auf das Umlagensystem aufgebaute Finanzwirtschaft der Gemeinden und Bezirke mußte zusammenbrechen, von dem Zeitpunkte an, wo mit dem Niedergange der ganzen Wirtschaft auch die Steuergrundlage der Gemeinden zusammenschrumpfte oder fast verschwand. Eine Erhöhung der Umlagenprozente, wie sie schon die Novelle von 1930 vorsah und wie sie auch im vorliegenden Entwurf vorgesehen ist, wird wenig helfen. Sie wird nur dazu beitragen, die notleidenden Erwerbsunternehmungen noch mehr zugrunde zu richten.

Auch der vorliegende Entwurf ist nur als Versuch einer provisorischen Regelung anzusehen. Die Lösung des eigentlichen Problems, die Abgrenzung der Aufgaben zwischen Staat und Selbstverwaltung und zwischen den einzelnen Selbstverwaltungskörpern, Gemeinde, Bezirk und Land, und die Anpassung der finanziellen Mittel an die zugeteilten Aufgaben ist weiterhin der Zukunft überlassen.

Von Bedeutung und Interesse ist der vorliegende Entwurf hauptsächlich deshalb, weil er die Frage der Verschuldung angeht, die Hauptursache der Notlage der Gemeinden und Bezirke. Die Gemeinden und Bezirke haben Zinsen- und Tilgungsverpflichtungen übernommen, die weit über ihre Leistungsfähigkeit hinausgehen und sie haben, da der normale Weg der Geldbeschaffung durch Kommunalobligationen infolge der allgemeinen Lage auf dem Geldmarkt verschlossen war, zu ungünstigen Bedingungen das Geld aufgenommen, sie haben Geldmittel der Volkskreditanstalten abgeschöpft, diese Geldmittel vielfach ihrem eigentlichen Zwecke, der Belebung der Privatwirtschaft, entzogen, sie haben so zum Schaden der Einleger zur Illiquidität der Volkskreditanstalten beigetragen. Es ist daher gewiß zu begrüßen, wenn nunmehr an eine Umwandlung der Schulden in langfristige, niedrig verzinsliche Obligationen gedacht wird. Am wünschenswertesten wäre es wohl, wenn endlich eine allgemeine Herabsetzung des Zinsfußes zu einer Entlastung aller Schuldner führen würde. Hier müßte die Nationalbank mit gutem Beispiel voran gehen, aber die langerwartete Herabsetzung des Diskontes auf 31/2 %, die versprochen wurde, läßt immer noch auf sich warten.

Die Ursache der Verschuldung der Gemeinden liegt zum Teil darin, daß ihnen Aufgaben aufgezwungen wurden, die ihnen eigentlich nicht obliegen und die für sie nicht tragbar sind. Hierzu gehören besonders die Anleihen für Straßenbau und Elektrifizierung bei den Landgemeinden und Landstädten. Der Bau der Straßen soll die Aufgabe der Bezirke sein. Es ist aber evident, daß ein den heutigen Verkehrsverhältnissen entsprechendes Straßennetz nicht gebaut und erhalten werden kann mit den Mitteln, welche jetzt den Bezirksverwaltungen zur Verfügung stehen, auch dort nicht, wo die Bezirke alle ihre sonstigen, durch die Verwaltungsreform ihnen zugewiesenen Aufgaben zurückstellen. Die Bezirke haben sich dadurch geholfen, daß sie nur dort,Straßen gebaut haben, wo die Gemeinden sich bereit erklärten, zum Bau 50 % bis 80 % und auch mehr beizusteuern und mit allen möglichen Druckmitteln wurden die Gemeinden veranlaßt, sich das Geld durch Anleihen zu beschaffen. Auch bei der in sehr raschem Tempo vorgenommenen Elektrifizierung am flachen Lande wurden die Gemeinden mit allen Mitteln der Überredung veranlaßt, finanzielle Verpflichtungen zu übernehmen, die ihre Leistungsfähigkeit weit überschreiten. Es wurde als eine Prestigesache des Staates, als eine patriotische Pflicht angesehen, daß die Elektrifizierung möglichst schnell durchgeführt werde. Wie die Gemeinden sich das Geld beschaffen, darum kümmert sich keine Behörde. Man sah damals die Bürgermeister von Kasse zu Kasse laufen, um sich das erforderliche Geld zusammen zu betteln, und gerade bei diesem Anlasse haben viele Gemeinden ihre drückenden, hoch verzinslichen Schulden kontrahiert.

Der Gesetzentwurf sieht um die Regelung dieser Schulden und ihre Umwandlung in langfristige höchstens 5 %ige, in 20 bis 40 Jahren tilgbare Obligationen vor.

Das Hauptinteresse am ganzen Entwurfe wendet sich den 202 Millionen zu, welche jährlich zur Regelung der Schuld dem Entschuldungsfond zufließen und zur Entlastung der Gemeinden und Bezirke dienen sollen. Für diese 202 Millionen sollen 35 % der 145 Millionen betragenden Zuwendungen an die Länder aus der Umsatz- und Luxussteuer, d. s. also ca 50 Millionen und dazu 152 Millionen aus dem Ertrag der Einkommensteuer und ihren Zuschlägen verwendet werden. Die Zuschläge zur Einkommensteuer sind mit Ende 1934 terminiert, es kann also, solange das Gesetz über die Zuschläge nicht verlängert ist, nicht mit ihnen gerechnet werden. Im übrigen ist der Ertrag der Einkommensteuer voll in Anspruch genommen, zur Dekkung des Voranschlages für 1935. Die Regierung teilt daher auch in ihrem Berichte mit, daß als Ersatz für diese Überweisung aus dem Ertrag der Einkommensteuer andere Einnahmen gesucht werden müssen. Es hätte wohl mehr den gesetzlichen Bestimmungen und den parlamentarischen Gepflogenheiten entsprochen, wenn vor oder gleichzeitig mit diesem Entwurf auch die Vorlagen über die Deckung vor das Parlament gebracht worden wären. Es scheint aber, daß das Parlament es vorgezogen hat, vor Torschluß den Gemeinden und Bezirken zwar das Geschenk von 202 Millionen zu machen, die Frage der Bedeckung, die Beschlußfassung über die neuen Lasten aber lieber dem neuen Hause überlassen wollte.

Immerhin wollen wir für den Entwurf stimmen, da wir es begrüßen, daß die Frage der Schuldenregelung angeschnitten wurde. Wir sehen auch diesen Entwurf so wie die Gesetze, welche er novelliert, als ein Provisorium an und sprechen die Erwartung aus, daß es endlich zu einer definitiven Regelung kommt, die darin besteht, daß die den Selbstverwaltungskörpern überlassenen Mittel mit den den Selbstverwaltungskörpern übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung gebracht werden. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Kostky.

Hoher Senat! Wenn wir uns hier und auch an anderer Stelle darüber Sorge machen, in welcher Art und Weise man die Selbstverwaltungskörper aus ihren großen Schwierigkeiten herausbringen könnte, so möchte ich sagen, daß diese Mittel und Wege der Schuldenregelung, wie Erhöhung der Umlagen und dergleichen, recht schön auf dem Papier ausschauen. Ich würde es aber für sehr zweckmäßig halten, wenn am heutigen Tage auch unser Außenminister Dr Bene¹ in seiner Rücksprache mit dem Engländer Eden, der hier ist, darauf hinweisen würde, daß eigentlich nur die Wirtschaft die Grundlage auch der Selbstverwaltung bilden kann und ich glaube, er würde bei einem Engländer ein sehr gutes Verständnis dafür finden, und es würde durch den Wirtschaftsfrieden, wenn durch die heutige Besprechung ein Schritt dazu getan wird, für die Selbstverwaltung mehr getan, als durch Gesetze und Schuldenregelung: Denn wir brauchen eine gesunde Wirtschaft als Grundlage für die Selbstverwaltung. Nur so läßt sich in Zukunft das Gebäude wieder aufbauen, das heute zerschlagen daliegt.

Die Herren Vorredner, der Herr Referent und der Bericht selbst, wie auch der Verband der Selbstverwaltungskörper haben an der Vorlage in ihren ersten Entwürfen, die sich nicht wesentlich geändert haben, eine eingehende und sachliche Kritik geübt; das Gutachten liegt auch der Regierung vor, sowohl von deutscher Seite als auch von dem èechischen Verband der Selbstverwaltungskörper. Die Ziffern sind geradezu erschütternd, wenn man hört, daß es sich um 10 bis 11 Milliarden handelt. Aber es ist auch erschütternd, wenn man hört, daß die Selbstverwaltungskörper an Amortisationsquoten mit Verzinsung nicht 6 und 7 und 8, sondern über 10 % bezahlen müssen. Der Beweis dafür ist gegeben, wenn Sie die Ziffern hernehmen; wie sie in den Regierungspublikationen stehen. Die Schulden betragen 10 Milliarden 370 Millionen und darauf lastet ein Schuldendienst von 852 Millionen. Wenn ich 10 % annehme, so ergeben sich 1.037 Millionen, also müssen die Gemeinden eigentlich für ihre Schulden durchschnittlich über 10 % bezahlen, denn es gibt auch billigere Darlehen, gewiß, und die in der letzten. Zeit aufgenommenen werden, sicherlich nie den Stand erreichen. Aber wenn Sie die früheren Darlehen bei den Gemeinden nehmen, ist die Schuldenlast derart bedrückend, laß sie das einfach nicht bezahlen können, was man von den Gemeinden an Zinsen und Amortisation verlangt.

In 20 Minuten läßt sich alles sehr schwer sagen, was wir auf dem Herzen haben, wenn wir in den Gemeinden verwalten. Ich begrüße den verständnisvollen Blick des Kollegen aus Bratislava, mit dem wir manchmal allerlei Fragen besprochen haben - man muß nur ein paar Jahre lang in einer solchen Gemeindeverwaltung mit gesessen haben und man sieht die. ungeheueren Schwierigkeiten, die sich überll auftürmen. Die Gemeinden sind heute mit Aufgaben belastet, die weit über das Maß dessen hinausgehen, was sie leisten, können. Aber das größte Problem für die Gemeinden ist und bleibt das Arbeitslosenproblem. Denn wie man an dieses herankommen soll, sagt leider auch nicht die gegenwärtige Vorlage. Das Arbeitslosenproblem erdrückt die Gemeinden weiter. Ich gebe zu, daß das Verständnis gerade an den Regierungsstellen nach der Richtung hin bedeutend gewachsen ist, daß sowohl das Ministerium für öffentliche Arbeiten, wie auch das Sozialministerium alles Mögliche tun, um Erleichterungen zu schaffen für die besonderen Gemeinden, die Notstand haben. Aber sehen Sie doch die erschrecklichen Bilder! Wenn ich sie Ihnen aus meiner Heimat erzähle, sie sind furchtbar! Wir haben jetzt eine Zusammenstellung für den Bezirk Reichenberg gemacht, u. zw. sind das die offiziellen Ziffern, die das Gewerbeinspektorat gesammelt hat und die schon einigemale veröffentlicht wurden man kann sie nicht genug oft wiederholen! Reichenberg mit rund 90.000 bis 100.000 Einwohnern weist an Lohnsumme und an Gehalt für die Angestellten im letzten Jahre im Vergleich zum Jahre 1928 ein Minus von 120 Millionen auf, einfach eine ungeheuere Summe, die an Erwerb dort verschwunden ist; dabei ist nicht mitgerechnet die Summe, die die Gewerbetreibenden und die Händler und Unternehmer sowie die Hausbesitzer durch die Herabsetzung der Mietzinse weniger verdienen. Daneben haben Sie Gablonz Dasselbe Elend! Obzwar dort eine bewegliche Industrie, eine Exportindustrie vorhanden ist, haben wir ausgerechnet am Exportquantum, daß an Löhnen 200 Millionen Kè verloren gegangen sind. Nehmen Sie diese zwei Bezirke nebeneinander, das Jammertal ist fertig! Alles, was hinter dem Jeschken liegt, ist ein Jammertal geworden.

Sie sehen, daß diese Not die Gemeinden bedrückt. Sie müssen Unterstützungen geben. Gablonz ist aber nicht mehr in der Lage, zur staatlichen Unterstützung etwas beizutragen; wir in Reichenberg bemühen uns noch, aber wie ist uns das gelungen? Wir haben eine besondere Abgabe dafür einführen müssen, die sogenannte Zimmerabgabe - und ich begrüße das Entgegenkommen des Ministerrates, sie mußte damals durch den Ministerrat gehen - pro Zimmer und Woche 1 Kè. Ja was ist das anderes, als eine besondere Einkommensteuer, die wir damit auferlegen? Die Bevölkerung ist damit nicht zufrieden, sie wehrt sich dagegen, sie will keine neuen Steuern mehr haben, aber wenn man heute ein solches Amt gewissenhaft mitverwalten will, mit wirklicher Selbstverantwortung bei den Selbstverwaltungskörpern, so muß man sich sagen: ich muß hier bis zum Äußersten gehen. Und derartige Abgaben bedeuten schon das Äußerste. Die Ziffern in der Erwerbsteuer zu erhöhen, ist ja zum Teil illusorisch. Denn was ich auf der einen Seite erhöhe, habe ich auf der anderen wieder verloren. Wenn Sie sich bei uns die Ziffern anhören und wenn Sie z. B. für Böhmen sehen, daß die Erwerbsterterumlagenziffer heruntergegangen ist von 418 Millionen auf 375 Millionen vom Jahre 1932 auf das Jahr 1933, und vom Jahre 1933 auf das Jahr 1934 wieder um denselben Betrag, so muß das die Gemeinden vor unlösbare Aufgaben stellen. Sie können ruhig 50 % darauf legen, es kommt immer weniger herein. Die Herren aus Pilsen können das auch bestätigen, denn gerade dort steht die Ziffer so ungeheuer hoch, daß man sich nicht mehr auskennt. Wir müßten auf vieles eingehen, wir müßten davon sprechen, ob es damals zweckmäßig war, die direkten Einnahmen der Gemeinden aus den Umsatzsteueranteilen zu streichen. Ich behaupte, es war ein Fehler und alle Mittel, die man anwendet, selbst gegen den Widerstand der Nationalbank, sind nichts anderes als Versuche, wieder für die Gemeinden eine Steuer zu schaffen, die den Gemeinden selbst zufließt.

So ist der Ausgleich für die armen Gemeinden gedacht, die nicht mehr weiter können. Aber wo ist heute eine gut verwaltete Gemeinde, die überhaupt weiterkann? Da finde ich leider den Fehler, daß diese Gemeinden für sich selbst sorgen müssen und an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen sind. Es gibt natürlich viele Gemeindeverwaltungen, bei denen die große Politik sehr zum übel mitspielt, denn wenn dort eine Frage demagogisch aufgemacht wird, so kommt zum Schluß nichts anderes heraus als ein Rekurs an die Landesbehörde und die Rekurse bleiben dort bekanntlich stoßweise liegen; auf diese Weise können Gemeindebeschlüsse, die ausgezeichnet sind, nicht durchgeführt werden, weil irgend ein Rekurs unerledigt bleibt oder bestenfalls mit wenig Verständnis für die Bedürfnisse der Gemeinde erledigt wird. Ich sage daher: Die Gemeinden mögen nach dieser Richtung hin die große Politik etwas fallen lassen und sich um ihre eigentlichen und nächsten Aufgaben kümmern, wobei es natürlich auch wiederholt zu Bündnissen zwischen Èechen und Deutschen und umgelehrt kommen muß, denn der Erwerb ist unter beide Nationen verteilt und es muß daher auch gemeinsam gearbeitet werden. Ich bin sehr zufrieden, daß solche Ansätze auch schon in vielen Gemeinden bestehen.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, daß der Staat daran denken müßte, seine eigenen Rückstände den.Gemeinden rechtzeitig zu bezahlen. Denn es genügt nicht allein die Schuldenregelung. Wir haben jetzt z. B. in Reichenberg einen Stritt seit zweieinhalb Jahren um eine rückständige Schulumlage von 2 Millionen Kronen. Das ist schon ein Betrag, der etwas bedeutet. Er ist aber nicht herauszubekommen, weil nach einem alten Gesetze die Städte mit Selbstverwaltung für Schulumlagen einen bestimmten Prozentsatz beitragen müssen. Heute können sie aber diesen Beitrag nicht mehr leisten und der Oberste Rechnungshof hat gefunden, daß man hier eigentlich abziehen müßte. Solche Fragen dürfen nicht zulange in Schwebe bleiben, weil sich sonst ein Voranschlag nicht machen läßt.

Ich möchte weiters darauf hinweisen, daß die Subventionsbeiträge für die Gemeinden pünktlich eingehen müßten. Es läßt sich sonst kein Budget aufbauen, wenn man nicht wirklich und rechtzeitig auf bestimmte Eingänge rechnen kann. Wir haben z. B. eine Bezirksfortbildungsschule erbaut, die ganz praktisch eingerichtet ist, aber natürlich Geld gekostet hat. (Sen. in¾. Winter: Kolik?) 4 Millionen Kronen. Die Regierung ist in diesem Falle bereit, die Subvention zu geben, aber die Teilbeträge, die eingehen, sind so klein und auf fünf Jahre verteilt, daß man da nicht weiterkommt. Ich weise auch weiter darauf hin, daß die Revisionen sicher sehr zweckmäßig sind, aber sie allein genügen nicht. Es ist zwar sehr hübsch, wenn man durch die Revisionen ein paar Anregungen bekommt, dann aber muß man einen Spesenbeitrag von 30.000 Kronen für die Revision bezahlen, wie es uns geschehen ist. Wir haben natürlich an den Verwaltungsgerichtshof rekurriert, der aber entschieden hat, daß wir bezahlen müssen. Eine solche Revision ist ein bißchen teuer und wenn sie sich wiederholt - und sie soll sich ja wiederholen-bedeutet sie-eine gewaltige Belastung der Städte, Gemeinden und Bezirke. Hier müßte ein Betrag in das Landesbudget eingesetzt werden, daß diese Revisionen zwar reichlich durchzuführen sind, daß aber mit ihrer Honorierung nicht die Gemeinden belastet werden. (Výkøiky: Das dürfte nur der Fall sein, wenn Mängel gefunden werden!) Ich möchte nicht sagen, daß es sich nur um Mängel handelt. Wir haben in dem Liquidierungsprozeß bei den Ausgaben derartige Schwierigkeiten in der Buchführung bei vielen Gemeinden, daß man in ähnlicher Weise wie bei den Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften einen Revisor hinschickt, der bißchen mitarbeitet, Bücher anlegt und die Voranschläge kontrolliert. Die Stadtgemeinde Reichenberg hatte vor meinem Amtsantritt eine gute Verwaltung, aber die Kontrolle des Voranschlages war ganz unmöglich. Ich habe Nächte lang nicht schlafen können, weil ich nicht gewußt habe, ob der Voranschlag nicht etwa durch die Beschlüsse der letzten Sitzung um hunderttausende Kronen überschritten sein werde. Der Voranschlag muß selbstverständlich evident gehalten werden und wir haben heute in Reichenberg eine Prüfungsstelle eingeführt, wobei jeder Betrag, der dem Stadtrat vorgelegt wird, vorher von der Prüfungsstelle kontrolliert wird, inwieweit eine Bedeckung noch vorhanden ist und aus welchen Beträgen sie eventuell noch genommen werden kann. (Sen. in¾. Winter: Je to v zákonì pøedepsáno!) Ja, aber es ist praktisch nicht durchgeführt und es haben in der letz ten Zeit gewisse Studienkommissionen Vorträge darüber gehalten, wie diese Kontrolle praktisch durchgeführt werden könnte.

Nun kommen wir zu den Abgaben als einziger Rettung für die Gemeinden. Die meisten Gemeinden sind an der Grenze der Möglichkeit angelangt. Wir können in Reichenberg und auch überall anderswo z. B. die Mietzinsabgabe nicht im gesetzlichen Höchstausmaß einheben. Viele Gemeinden bekommen überhaupt nichts aus der Mietzinsabgabe. Wenn man sie aber doch einführt, kann man keinesfalls bis zur Höhe von 25 % gehen. Der Hausbesitz ist notleidend geworden und verzinst sich nicht mehr. Die Häuser sind überall reparaturbedürftig. Die Mieten gehen in vielen Fällen überhaupt nicht mehr ein. Woher sollen dann die Hausbesitzer die Mietzinssteuer aufbringen?

Gegen einen Punkt der Vorlage habe ich schwere Bedenken und meine, daß dieser eigentlich revidiert werden müßte, eventuell durch ein neues Gesetz. Ich meine die Überzahlungen bis zum Jahre 1927 und die UnterZahlungen bis zum Jahre 1927. Es sind Umlagenrückstände vorhanden und es sind überzahlungen geleistet. Nun sagt der Staat: Das gleicht sich aus, ich werde nichts mehr nachzahlen, aber auch nichts mehr zurückverlangen. Manche Gemeinden haben davon einen Vorteil. Aber diejenigen, die, wie die unsrige in Reichenberg, einen Umlagenrückstand von ungefähr 15 Millionen hat, kommt zu Schaden, denn es können von diesen 15 Millionen doch eventuell 20 bis 30 % noch eingehen. Es läuft noch eine Masse von Abrechnungen, die in die Milliarden gehen und da ist ein solcher Ausgleich nicht nur unzweckmäßig, sondern auch schädlich.

Nun kommen wir auf den Hauptpunkt. Wir können doch eigentlich den Gemeinden keinen Vorwurf machen, weil die Verhältnisse stärker waren, aber nach der Vorlage muß jetzt derjenige, der sich mühsam durchgeschleppt hat, für denjenigen leisten, der es sich viel leichter gemacht hat. Manche Gemeinden haben die Voranschläge in der Weise gemacht, daß sie gewisse Beträge hingeschrieben haben und meinten, der Ausgleichsfond werde schon zahlen. Sie haben daher die Beträge möglichst hoch eingestellt und geglaubt, daß sie schon etwas bekommen werden. Das ist natürlich grundfalsch und darin liegt auch eine gewisse Ungerechtigkeit für die Zukunft, die natürlich schwer zu beheben ist und die man nur dadurch bessern kann, daß man sich in den Ausgaben wirklich einschränkt.

Ich habe schon wiederholt davon gesprochen, daß wir in der letzten Zeit zu Selbsthilfemaßnahmen geschritten sind. Eines dieser Mittel ist der Scheckverkehr. Ich begrüße es, daß sich heute sowohl das Finanzministerium wie die Nationalbank mit dieser Sache befassen. Ich begrüße, daß sehr viele Städte auf èechischer wie auch auf deutscher Seite, sich heute intensiv mit diesem Gedanken befassen; und ich begrüße auch, daß durch eine Verordnung in Zukunft alle Fehler eines solchen bargeldlosen Verkehrs, insbesondere wenn er den Kredit erweitern soll, also in eine allzu große Kreditausweitung kommt, ausgeschaltet werden sollen. Aber ich möchte von dieser Stelle aus an alle Stellen, insbesondere an das Finanzministerium und an die Nationalbank, den Appell richten, daß sie den normalen, den gesetzlich möglichen Verkehr, also den vollgedeckten, gestatten und keine Schwierigkeiten machen mögen. Denn in dem Augenblicke hilft sich dadurch die Gemeinde selbst, sie appelliert an ihre Bürger. Wir haben in Reichenberg eine eigene Genossenschaft zu diesem Zwecke gegründet, die Genossenschaft hat 1.500 Mitglieder, sie hat in zwei Monaten einen Umsatz von 2001 tausend Kè durchgeführt und kann daraus in Zukunft die Mittel für Arbeiten, die den Arbeitslosen zugute kommen sollen, gewähren. Das ist eine Eigenbesteuerung. Aber man soll die Selbstverwaltung soweit leben lassen, als sie sich in den normalen Grenzen bewegt und nicht zu Deflation und nicht zu übermäßiger Kreditausweitung führt. Ich habe darüber mit mehreren Herren der Regierung gesprochen und habe bei ihnen auch viel Verständnis gefunden. Meine Herren! Wir müssen auch einmal von der Geldseite her die Wirtschaft und ihre Schwierigkeiten ankurbeln. Wenn ein Abkommen mit einer Geldanstalt getroffen wird, so ist das eine Ankurbelung von der Geldseite her und damit gleichzeitig eine Zinsenherabsetzung, ein Zinsennachlaß gegeben. Die Geldanstalten sind nicht überall rosig gebettet, aber sie werden sich darauf einrichten müssen, daß Selbstverwaltungskörper, besonders solche mit geordneter Führung, in Zukunft nicht mehr 10 bis 12 Prozent für Zinsen bezahlen werden. Das muß verschwinden, und da müssen sich alle,.die am öffentlichen Wohle interessiert sind, darauf einigen.