Der Weg über den staatlichen Kollektivismus kann als der richtige Weg für die Gesundung und den Wiederaufbau unserer Wirtschaft wohl kaum erkannt werden. Es würde dieser staatliche Kollektivismus nur die wirtschaftliche Erschöpfung noch vollends verallgemeinern und zu einer Nivellierung der Plot und zu einer Gleichheit in Armut und Elend führen. Sich aber allein nur auf die Hilfe von Staat und Regierung verlassen zu wollen, wäre falsch und konnte uns nie und nimmer aus dem bestehenden Chaos herausführen. Wir müssen vielmehr der Selbsthilfe, wo selbe in entsprechender Weise noch einzugreifen vermag, wiederum jene Bedeutung zuweisen, welche ihr stets zukam und heute umsomehr zukommen muss.

Wenn ich der eindeutigen Scheidung von Wirtschaft und Politik das Wort rede, so hat dies wohl seine Berechtigung. Wir brauchen eine klare Trennung zwischen Wirtschaft und Politik und diese Tat, zu der nach meiner Auffassung geschritten werden muss, bringt in der Verwirklichung die berufsständische Ordnung. Das Ziel der berufsständischen Bestrebungen ist ja der Ausgleich der Klassengegensätze, die Ueberwindung des Klassenkampfes durch Zusammenarbeit der Klassen im Hinblick auf den sozialen Frieden und auf das Gemeinwohl.

Die Idee der berufsständischen Ordnung ist jener feste Angelpunkt, von dem aus die Erneuerungsbewegungen aller Schattierungen den Hebel ansetzen können und diese berufsständische Ordnung muss schliesslich zur erfolgreichen Neugestaltung von Gesellschaft und Wirtschaft führen, wenn das erforderliche Verständnis für die Bedeutung dieser. Frage allgemein wach geworden sein wird.

Ich habe das Problem der Schuldenregelung unserer Landwirtschaft als das aktuellste Problem bezeichnet. Für eine grosszügigere Schulden- und Kreditregelung unserer Landwirtschaft ergeben sich nach unserer Auffassung folgende Aufgaben: Die nachdrücklichste Verbesserung der Rentabilitätsmassnahmen für die Land- und Forstwirtschaft. Hieher gehört zuerst die Sicherung angemessener fester Preise und die Regelung des Absatzes für alle Produkte, weiters die Regelung der Preisspanne, die Senkung der Erzeugungskosten und aller Lasten, in erster Linie der Steuern und sonstigen Abgaben, dann der Erb- und Uebertragungsgebühren und die Umwandlung der Realsteuern in Ertragssteuern, weiters die Regelung des Anerbenrechtes und der Verschuldungsgrenze; dann die Senkung aller Kreditkosten, der Gebühren und Zinsen und zwar im entsprechend richtigen Verhältnis zur Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft; die Verbesserung und der Ausbau des Kreditapparates und des Kreditsystems und zwar sowohl hinsichtlich der langfristigen Besitzkredite als auch der kurzfristigen Betriebskredite und schliesslich die Erlassung von gesetzlichen Massnahmen zur Regelung der landwirtschaftlichen Schulden überhaupt.

Das Ziel der landwirtschaftlichen Entschuldung bezw. der Schuldenregelung unserer Landwirtschaft muss in erster Linie darin bestehen, unter allen Umständen alle Verbindlichkeiten des einzelnen auf eine solche Höhe zu bringen, dass er aus dem Ertrage seines Wirtschaftsbetriebes auch allen seinen ihm auferlegten Verbindlichkeiten zu entsprechen vermag. Mit anderen Worten, kurz gesagt; Die Schuldenlast muss angepasst sein dem Ertragswerte und Ertrage der Wirtschaft des Schuldners; Zinsen und Annuitäten für das Leihkapital, Steuern und Abgaben und der Unterhalt für die Familie muss aus dem Ertrage der Wirtschaft bestritten werden können. Bezüglich der geforderten Senkung des Leihzinsfusses wird bemerkt, dass selbe wohl im Gegensatz zur klassischen Theorie der Bildung des Zinsfusses nach Angebot und Nachfrage und der Krediteinschränkung durch Hinaufsetzung bzw. Veränderung des Diskontes der Nationalbank steht. In der heutigen Zeit haben sich jedoch die Grundlagen dieser Theorie so massgebend geändert, dass an ihr nicht mehr festgehalten werden kann, Wir sind vollkommnen davon überzeugt, dass eine rentable Landwirtschaft die Grundlage für eine Zinssenkung bietet, da in einer rentablen Landwirtschaft - Wirtschaft überhaupt - mit einer produktiven Kretitbasis das GeldKreditangebot von selbst steigt. Geldzins und Kapitalismus entwickeln sich aber bekanntlich in entgegengesetzter Richtung; je grösser der Ertrag der Wirtschaft, umso billiger wird das Geld (Leihkapital).

Im Zusammenhang mit meinen Ausführungen muss ich noch auf ein sehr wichtiges Moment verweisen: Seiner Natur nach ist das Geld Tauschmittel im wirtschaftlichen Verkehr und hat nach dieser Auffassung im Dienste der Volkswirtschaft zu stehen. Heute hat aber das Geld die Herrschaft über das Wirtchaftsleben inne und diese Herrschaft übt es besonders durch den Zins aus. Der Zins führt dazu, dass sich das Geld in der Hand der Finanzmächte ansammelt, anhäuft und dadurch dem Verkehr, dem Umlauf entzogen wird. Es kann das Geld wohl von diesen Sammelstellen aus der Wirtschaft dienen, kann selbe aber auch beherrschen, wie dies leider seit den letzten Jahrzehnten der Fall ist. Man kann noch soviel über die Ueberwindung des wirtschaftlichen Liberalismus, des Kapitalismus u. s. w. reden, so lange die Regierenden es nicht zustande bringen, das Geld zum Diener der Volkswirtschaft zu machen, den so notwendigen Umlauf des Geldes, wenn es nicht anders geht, einfach zu erzwingen, kann an eine Ueberwindung der allgemeinen Not nicht gedacht werden. Ich muss mir schon gestatten, diese meine wohl richtige Auffassung doppelt zu unterstreichen.

Zum Zwecke der Durchführung der Regelung der Schulden unserer Landwirtschaft benötigen wir die Erlassung einer Sicherungsverordnung, welche unserer Landwirtschaft bezw. den landwirtschaftlichen Schuldnern jene Atempause schaffen soll, welche sie so dringend benötigen u. die den Schuldnern Schutz gegen alle Zwangseingriffe der Gläubiger bieten soll. Das Sicherungsverfahren soll die Wirkung bringen, dass Zwangsvollstreckungen gegen landwirtschaftliche Betriebsinhaber wegen Geldforderungen sowie die Erwirkung der Herausgabe von Zubehör, Bestandteilen oder Erzeugnissen des Betriebes für unzulässig erklärt werden (Veräusserungsverbot). Das Sicherungsverfahren soll nicht Selbstzweck sein, da es sonst einem reinen Moratorium gleichkäme. Das Sicherungsverfahren soll in das Entschuldungsverfahren dann übergeleitet werden.

Die von der Landwirtschaft erstellte Forderung der Schuldenregelung hat bei den anderen Ständen, so z. B. beim Gewerbestande, bei den Hausbesitzern, bei den Arbeitern, bei der Beamtenschaft und auch bei der Industrie die Erstellung der gleichen Forderung ausgelöst. Einzelne Repräsentanten unserer sogenannten Volksparteien bekunden die Anschauung: Wenn schon eine Entschuldungsaktion, dann nicht einzig und allein für die Landwirtschaft, sondern auch für alle anderen Stände. Wir sagen hiezu. Uns ist ja bestens bekannt, dass mit Ausnahme einiger weniger Tausender, denen es selbst heute bei uns in der allgemein herrschenden Notzeit noch gut, ja sogar sehr gut geht, es dem überwiegenden Grossteil unserer Bürger mehr als schlecht, ja lausig ergeht und dass so viele dieser Bürger ohne eigenes Verschulden in drückende Verschuldung und Not gekommen sind. Wir Landwirte stellen uns aber nicht gegen die Durchführung einer Schuldenregelung bei den anderen Staatsständen, vertreten aber die Ansicht, dass man hei der Lösung des Entschuldungsproblems wohl dort wird anfangen müssen, wo die dringendere Notwendigkeit besteht und wirtschaftlich die grösste Gefahr droht, die sich letzten Endes als eine Katastrophe für die Gesamtheit und den Staat auswirken müsste.

Ministerpräsident Malypetr hat hundertfach recht mit seiner Auffassung über die Notwendigkeit der Regulierung, der Wirtschaft, auch wenn man sich seitens unserer Grossindustrie und unseres Bankenwesens noch so sehr dagegen stemmt und bis heute noch nicht zugestehen will, dass die alten Formen und Arten des Unternehmertums nicht starr stehen bleiben dürfen. Wenn die Privatwirtschaft in keine Produktions- und Absatzanarchie geraten will, dann muss sie sich sowohl der Regulierung der Erzeugung, wie der des Absatzes anpassen. Wenn dies, sagt Malypetr, auf dem Wege einer zweckmässigen und distributionsmässigen Selbtsverwaltung geschieht, welche der Staat beaufsichtigen und deren eventuellen schädlichen Auswüchse er beseitigen würde, dann wird darin das willkommenste Mittel erkannt werden müssen, womit die sonst unausbleiblichen wirtschaftlichen Wirrnisse hintanzuhalten sind. Es muss zu dieser Auffassung bemerkt werden, dass wir zu einer andauernden Rentabilität unserer Unternehmungen nur dann gelangen können, wenn wir eine angemessene und organisch durchgeführte Regulierung der Erzeugung und des Verbrauches durchführen, und zwar vor allem im Wege der Produktions- und Distributionsautonomie.

Wir Landwirte stimmen der Anschauung des Ministerpräsidenten vollinhaltlich zu, und stellen die Forderung, dass im Sinne dieser Auffassung bezüglich der Landwirtschaft auch ehestens all das unternommen werde, was zu unternehmen ist, damit sich unsere Landwirte auf ihrer Scholle erhalten können. Wenn wir aber zur Kenntnis nehmen müssen, dass am verflossenen Montag am Prager Schlachtviehmarkt Bratschweine 4 bis Maximum 41/2 Kè notierten, was einem Preis von 3 bis höchstens 31/2 Kè pro Kilogramm Lebendgewicht ab Stall des Produzenten gleichkommt, dann muss wohl logischerweise die Verzweiflung unserer Bauern sich so steigern, dass man nicht weiss, wie und wann sich diese gesteigerte Verzweiflung Luft machen wird. Die Regelung der Verhältnisse in unserer Viehproduktion ist eine der dringendsten Aufgaben unserer Regierung. Es mangelt mir leider die Zeit, um mich mit diesen Fragen eingehender befassen zu können, und ich muss mich für heute nur mit diesem Hinweis begnügen.

Bezüglich der so dringend notwendig gewordenen Bereinigung des Pächterproblems, der Zuweisung von Futtergetreide, Hafer und Gerste unter gewissen Preisnachlässen an die Landwirte der Notstandsgebiete und der Beschwerde, über die Handlungsweise der Steuerämter gegen die Bestimmungen der Regierungsverordnung Nr. 142 vorn 13. Juli 1934 verweise ich auf die von mir eingebrachten Anträge.

Ueber eine Nachricht, welche österreichische Blätter Ende verflossener Woche brachten, war ich und mit mir meine Parteikollegen und wohl auch alle jene überrascht, denen die politischen Verhältnisse von heute in Oesterreich entsprechend gut bekannt sind. In der >Neuen Freien Presse< vom 3. Dezember 1. J. stand unter grosser Aufmachung: >Würdigung der Regierung Schuschnigg im Prager Senat. Sen. Prof. Cornelius Stodola hat heute im Budgetausschusse des Prager Senates in seiner Rede die konstruktive und konziliante Tätigkeit der Regierung Schussnigg in Worten hoher Anerkennung gewürdigt.< Koll. Stodola scheint die politischen Verhältnisse, wie sie heute in Oesterreich faktisch bestehen, nicht zu kennen, scheint auch nicht entsprechend objektiv und einwandfrei informiert zu sein, weil er ansonsten eine derartige Bemerkung hätte niemals machen können. Mit der Erklärung, dass ich mich bei meiner Stellungnahme zu den Bemerkungen des Koll. Stodola bezüglich der Regierung Sehuschnigg in keiner Weise in die innerpolitischen, in die politischen Verhältnisse Oesterreichs mengen will und menge, ist wohl jedes Missverständnis meiner Stellungnahme von Haus aus ausgeschaltet. Ich nehme nur Stellung zu den Ausführungen des Koll. Stodola in Wahrung der Interessen unserer österreichischen Parteifreunde und alten Kameraden, der Repräsentanten des österreichischen Landbundes, weil ich dies als meine Pflicht erachte.

Die ausgesprochen grosse Mehrheit meiner Senatskollegen wird mit mir in der Aufassung übereinstimmen, dass die Tätigkeit der derzeitigen österreichischen Regierung weder als eine konstruktive, noch als eine konziliante angesehen werden kann und dass die grosse Mehrheit meiner Senatskollegen Worte der Anerkennung für ein Regime Starhemberg-Fey-Adam kaum finden könnte. Für mich und jeden objektiv Denkenden ist das Fundament einer jeden Regierung die Gerechtigkeit, und gerade die wird heute den österreichischen Staatsbürgern seitens der Reisierung Schuscbnigg in keiner Weise zuteil. Ich will mich nicht in Details über so viel mir seheinende Unrechte, die die Regierung Schuschnigg zuliess, einlassen, es ist auch nicht meine Aufgabe, mich mit diesen Angelegenheiten zu befassen. Ich will nur ganz wenige Worte über die Behandlung der österreichischen Landbündler, über unsere Parteifreunde und Kameraden, verlieren und stelle hiebei die Rehauntung auf, dass man hier von einer Korzilianz der Regierung Schuschwgg auf keinen Fall sprechen kann, ausser man rennt etwa das Verhalten der Regieung Schuschnigg gegenüber einem ebemaligen landbündlerischen Minister und Sfaafssekretär, der noch dazu ein schwer kranker Mensch ist, konziliart oder das Vorhalten gegen einen landbüdlerischen Nationakat, welche zwei Männer man schon durch mehr als 4 Monate eingekerkert hält, obwohl nach Festtellung der Untersuchungsrichter diesen Männern eine strafwürdige Handlung bis heute nicht nahgewiesen werden kann und auch niemals nachzuweisen sein wird. Das österreichische Gesetz schreibt vor dass ein Untersuchungsgefangener innerhalb dreier Monate vor einen Richter gestellt werden muss. Wenn die Regierung Schuschnigg bei diesen genannten Männern, gewesenem Minister, bezw. Staatssekretär und Nationalrat, das Gesetz so handhabt, wie mag da die Handhabung des Gesetzes bei den vielen Tausend armen Teufeln aussehen, die nach Auffassung der österreichischen Regierung wegen ihrer politischen Einstellung mit dem Gesetze in Konflikt geraten sind?

Bundeskanzler Schuschnigg sagte vor einiger Zeit, in einer seiner Reden: Wir wollen den gesunden, zeitgemässen Staat, aufgebaut auf den Fundamenten ewigen Rechtes. Bundeskanzler Schuschnigg ist bekanntlich ein formvollendeter und glänzender Redner. Die Worte, welche er in dieser Rede aussprach, sie klingen schön, ja sogar sehr schön; die Taten, welche Bundeskanzler Schuschnigg diesen Worten aber bisher folgen liess, sie sprechen leider eine andere Sprache. Solange eine Regierung nicht Recht und Gerechtigkeit beschützt und bis zur äussersten Konsequenz voll und ganz verficht, so lange die Grundlagen des Rechtes von einer Regierung ausseracht gelassen werden, kann von einem konstruktiven Ausbau und Aufbau des betreffenden Staates wohl keine Rede sein.

Gewiss haben wir als unmittelbare Nachbarn ein ausgesprochen grosses Interesse an den politischen Verhältnissen in Oesterreich. Ich bin mir auch gewiss, dass wenn man dort in entsprechender Weise Ordnung schaffen und dem Volke die demokratische Verfassung wieder zurückgeben würde, die Ruhe und Ordnung auch wieder recht bald eintreten würde, an welchem Zustande der Ordnung in diesem Sinne wir als Nachbarn wohl ein grosses Interesse haben. Ich könnte mit einwandfreien Berichten und Briefen von Frauen und Müttern, deren Männer, Väter, Söhne oder Töchter angeklagt und selbst verurteilt wurden, denen man aber eine strafbare Handlung gegenüber dem Staate nicht nachzuweisen vermochte, dienen, und alle diese Jammerbriefe klingen aus in den sehnsüchtigen Wunsch: Zuerkennung von Recht und Gerechtigkeit, und alles wird und muss sich für unser armes Oesterreich zum Bessern wenden.

Ich kann nicht umhin, noch mit einigen Worten auf die ausgesprochene Wäblerversammlungsrede des Herrn Obmannes der deutschen christlichsozialen Volkspartei, Sen. Hilgenreiner, die er vor einigen Tagen im Senate vortrug, zu antworten...

Pøedseda (zvoní): Pane kolego, my projednáváme branné pøedlohy.

Sen. Stöhr (pokraèuje): Nur ganz kurz, bitte, ich hatte keine Gelegenheit, auf die Ausführungen des Herrn Koll. Hilgenreiner zu antworten, und es muss mir Gelegenheit geboten werden, darauf zu reagieren. (Sen. dr Hilgenreiner: Das ist nicht notwendig, es steht schon alles im Protokoll drin!) Da wird es Sie noch mehr freuen, auch zu hören, was ich Ihnen zu sagen habe, sonst hätte ich es Ihnen ja schreiben können oder in die Zeitung schmieren, wie Sie es tun; aber da ich gewohnt bin, alles Aug in Aug zu sagen, werde ich es mir nicht verbieten lassen, in welcher Form ich es vorzubringen habe. Ich brauche mir auch von Ihnen keine Lehren erteilen zu lassen, bringen Sie Ihre Lehren an, wo Sie wollen, bei mir rieht! Dass es nichts anderes als eine Wahlrede war, geht schon daraus hervor, dass auf die deutschen Regierungsparteien geschimpft wurde, dass von der Verantwortung der deutschen Regierungsparteien gesprochen wurde, dass Sen. Hilgenreiner von einer Abrechnung und einem Gericht bei den Wahlen sprach. Ich kann dem Herrn Sen. Hilgenreiner nur versichern, dass wir auf die Ahrehnung warten. Wir rechnen hiebei auf die Unterstiitzung des vernürftigen und objektiv urteilenden Teiles der Wähler und hoffen, dass dieser Teil grösser sein wird als jener, der sich noch immer durch Schlagworte blenden und durch Demagogie irreführen lässt.

Herr Sen. Hilgenreiner bat in seiner letztwöchigen Rede zum Budget unter anderem auch vom Kriechen, vom Ambauchliegen u. s. w. gesprochen und er wollte mit diesen Bemerkungen den deutschen Regierungs Darteien eins aufs Zeug flicken. Ich will bei dieser Gelegenheit nur daran erinnern, wie seinerzeit der Klubkollege des Kol. Hilgenreiner und gewesene Justizminister Dr Mayr-Harting vor der Zusammensetzung der ersten Regierung der laufenden Wahlperiode sich die Füsse schier wund lief, die Türen bei allen massgebenden Faktoren einrannte, wo er das bekannte Memorandum selbst dem Herrn Präsidenten der Republik übermittelte und alles aufbot, um nur wieder in die Regierung aufgenommen zu werden. Sie haben seinerzeit auch allen Vorlagen der Erhöhung des Budgets zugestimmt, heute sagen Sie, die Verantwortung tragen die Regierungsparteien. Wir tragen sie selbstverständlich, aber wenn Sie in der Regierung sitzen würden, müssten Sie Genau so zustimmen. Aber einen Kampf, wie Sie ihn gegen Ihren Kollegen, den Universitätsprofessor Minister Dr Spina führen, bezeichnen selbst führende Männer Ihrer Partei als Schande. (Sen. dr Hilgenreiner: Nennen Sie mir einen!) Ich werde es Ihnen persöhnlich sagen. (Sen. dr Hilgenreiner: Nennen Sie ihn hier!)

Selbst Abt Helmer hat die Bemerkung gemacht, indem er sagte, Professor Spina sei darüber viel zu erhaben, als dass ihn ein. Mann in der Presse in der Weise anzugreifen vermag. (Sen. dr Hilgenreiner: Das wird dem Helmer sehr angenehm sein!) Nehmen Sie weiters die Worte des Rektors der Deutschen Universität in Karlsbad, dessen Meinung wohl viel mehr wiegt als die von dem Vertreter einer politischen Partei vorgebrachten. Angriffe, deren Zweck nur allzu offensichtlich und durchsichtig ist. Wir werden nicht mehr zugeben, dass von Ihnen Komödie getrieben wird. Kommen Sie mir nicht mit der Religion, mischen Sie sie nicht in den politischen. Kampf, wir sind bessere Christen als Ihr alle und wir werden es nicht weiter zulassen, dass Sie mit der Religion Schindluder treiben. Das sei Ihnen. gesagt! (Potlesk.)

3. Øeè sen. Pilze.

Hoher Senat! Gestatten Sie mir kurz zum Automobilgesetz einige Worte zu Gunsten der uns nahestehenden Autolenker zu sagen. Wir hätten nicht erwartet, dass das grosse Autogesetz, das jetzt gegenüber dem kleinen Autogesetz vom Vorjahr beschlossen werden wird, den Wünschen der Autolenker so wenig Rechnung trägt. Sie wissen, welch grosses Unheil schon Glas kleine Autogesetz angerichtet hat, Tausende von kleinen Unternehmern mussten die Konzession abgeben, mindestens 3.000 Autolenker wurden brotlos und daneben noch, 120.000 andere mit dem Autogewerbe zusammenhängende Arbeiter.

Der Autoumsatz ist um eine halbe Milliarde gesunken, die Lohnkürzung beträgt nahezu eine Milliarde und der Gesamtschade das Doppelte. Man hätte erwarten müssen, dass man jetzt doch den Wünschen der Autolenker mehr entgegenkommt. Die Forderungen, welche durch die Gewerkschaft der Autolenker gestellt wurden, sind meiner Ansicht nach ziemlich bescheiden. Ich will nicht näher auf die Einzelheiten eingehen, auf die Regelung der Arbeitszeit, die Pensionsversicherung, die Befreiung von der Zivilverantwortung für Schäden bei Unfällen, bessere Schulung der Lenker, strengere Lenkerprüfung, Versicherung der Lenker gegen die Folgen der zivilen Verantwortung.

Nur in einem Punkte, und da natürlich nur zu einem gewissen Teile, wurde den Autolenkern Rechnung getragen, indem hinsichtlich der Arbeitszeit ein Antrag angenommen wurde, der lautet: >Durch Regierungsverordnung werden Vorschriften über die Sicherstellung einer angemessenen Ruhezeit für die Berufskraftfahrer im Rahmen des Gesetzes über die achtstündige Arbeitszeit herausgegeben werden.< Damit ist noch nichts gesagt, ist noch keine Gewähr geleistet, dass die Arbeitszeit für die Autolenker wirklich geregelt werden wird. Die Arbeitszeit ist derart lang und der Dienst so schwer, dass es häufig vorkommt, dass ein Autolenker zwei Tage lang am Volant sitzen muss; es wurde eine ganze Reihe von Unfällen vor Gericht festgestellt, wo nachgewiesen wurde, dass der Autolenker 48 Stunden ununterbrochen am Volant gesessen ist, und dann der Unfall passiert ist. Damit ist er freilich ganz unschuldig daran, wenn ein Menschenleben in Gefahr gebracht wurde.

So ist es notwendig, dass wir zu den wichtigsten Forderungen der Autolenker Stellung nehmen, die ich durch einige Beispiele begründen will. Ich weiss einen Fall, wo ein Chauffeur bei dem Unternehmer den Dienst angetreten hat; die Bremsen waren schlecht, er erklärt dem Unternehmer, er könne mit diesen Bremsen nicht fahren; der Unternehmer sagt: Sie müssen fahren! Er fährt, die Bremsen versagen, er erleidet einen Unfall und er wird vom Gericht verurteilt, trotzdem er erklärt hatte, er könne mit den Bremsen nicht fahren. Der Unternehmer verlangt noch aber dazu von ihm einen Schadenersatz. Dann wissen wir einen Fall, dass ein Chauffeur zu 60.000 Kè Schadenersatz verurteilt wurde. Wenn ein Chauffeur 60.000 Kè bezahlen soll, so kann er sein ganzes Leben daran zahlen. Es gibt z. B. Fälle, dass ein Chauffeur, der zehn Jahre in einem Dienst stand mit 16 Stunden Arbeitszeit pro Tag und daneben Wagen waschen musste, und in 10 Jahren nur 86 Tage freibekommen hatte, Urlaub verlangte, dafür vom Unternehmer gekündigt wurde. Aus solchen Beispielen ersieht man, dass es unbedingte Pflicht ist, für die Forderungen dieser Arbeitskategorie einzutreten.

Was die Befreiung der Lenker von der Zivilverantwortung anlangt, wurde im § 45, Abs. 3 eine Abänderung verlangt, wonach auch jene Personen von der Zivilverantwortung als Lenker befreit werden, die ein Motorfahrzeug im Auftrag ihres Arbeitgebers lenken. Der Antrag konnte nicht durchgesetzt werden, obwohl er unbedingt berechtigt ist.

Was die Versicherung der Lenker gegen die Folgen ihrer Verantwortung betrifft, so muss der versicherte Lenker von der Versicherungsanstalt für die gerichtliche Ahndung des Schadens Rechtsvertretung erhalten. Ist jedoch der Lenker nicht mit versichert, so muss er sich vor Gericht in kostspieligen Streitfällen selbst verteidigen.

Was die psychotechnischen Prüfungen der Lenker anbelangt, so werden dadurch oft alte Leute betroffen, weil die Prüfung eventuell ergibt, dass der Mann unfähig ist, und so kommt der alte Mann um sein Brot, trotzdem er in Wirklichkeit die Fähigkeit hat.

Bezüglich des Entzuges des Führerscheins haben wir verlangt, dass der Entzug nicht nach zweimaliger, sondern erst nach mehrmaliger Uebertretung erfolgt, weil es auch einem geübten Lenker passieren kann, dass er unschuldig zweimal sich Uebertretungen zuschulden kommen lässt und dann brotlos wird.

Wir sind auch dagegen, dass die Gendarinerie, statt wie bisher nur mit 50 Kè, mit noch höheren Strafen gegen die Autolenker vorgehen darf.

Was die Prüfung der Lenker betrifft, so haben wir zum § 12, Abs. 3 empfohlen, dass an Stelle der Prüfungen vor einem Prüfungskommissär Prüfungskommissionen angestellt werden sollen, welchen auch Vertreter der Berufslenker angehören.

Das wichtigste aber bei diesem Gesetz ist die Pensionsversicherung für die Autolenker. Der Lenker am Volant hat eine so grosse Nervenanspannung auszuhalten, wie vielleicht kein anderer Beruf. Dabei sitzt er oft 15 bis 20 Stunden am Volant, es ist daher nur vollkommen berechtigt, dass diese Kategorie in die Pensionsvrsicherung eingereiht wird. Vor einigen Wochen hat eine Deputation aus Mährisch-Ostrau bei den sozialdemokratischen Vertretern diesbezüglich vergesprochen, die ihnen versprachen, dass sie sich für die Pensionsversicherung der Autolenker einsetzen werden. Wir Kommunisten stehen selbstverständlich geschlossen hinter dieser gerechten Forderung. Wir treten auch unbedingt dafür ein, dass die Arbeitszeit der Autolenker geregelt wird, wenn man hier auch nicht ganz genau die achtstündige Arbeitszeit festlegen kann. Aber eine Besserung gegenüber dem bisherigen Zustand ist doch wirklich möglich, und sie soll zum Gesetz erhoben werden. Wir stehen voll und ganz hinter den Forderungen der Autolenker und würden für das Gesetz stimmen, wenn man unsere wichtigsten Forderungen annehmen würde. Wir erwarten aber, dass auch die sogenannten Arbeiterparteien für die primitiven Forderungen der Autolenker stimmen werden. Ich erkläre zum Schluss nochmals, dass wir voll und ganz hinter den Autolenkern stehen und erwarten, dass ihre Forderungen erfüllt werden. (Potlesk komunistických senátorù.)