Für die demokratische Bauernschaft ergibt sich aber nur eine Stellung; unsere Losung muss lauten: Weder links, noch rechts, sondern gerade aus gegen das Finanzkapitall Es wird die Auffassung vertreten, dass dieser Feldruf die Schwankenden oder die bisher schlecht Geführten von rechts und links mitreissen und dieser Losung zum Siege verhelfen wird. Heute mehren sich die Stimmen, welche besagen, dass die schwersten Bedenken in der zur Diskussion gestellten Agrarentschuldung in der beabsichtigten Unterscheidung liegen, ob der Verschuldete einer Hilfe würdig sei oder nicht, ob er aus eigenem Verschulden oder aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen in die Klemme kam, Die Gegner der individuellen Lössung der Regelung der landwirtschaftlichen Schulden verweisen darauf, dass die individuelle Lösung dieses Problems zu den schwersten Unzukömmlichkeiten, Ungerechtigkeiten und daher zur Verbitterung innerhalb der Schuldner führen müsste. Es würden durch die individuelle Entschuldung die Entschuldeten auch einer geradezu unerträglichen öffentlichen Beschämung, vielfach auch Anfeindung ausgesetzt werden. Zum Schlusse wären die Entschuldeten und die nicht Entschuldeten unzufrieden.

Eines muss bei der Ventilierung dieser Frage beachtet weren: Die Landwirtschaft will nicht eine Entschuldung aus Gnade, sondern sie will eine Entschuldung aus Gerechtigkeit.

Die Verfechter der individuellen Lösung des landwirtschaftlichen Entschuldungsproblems vertreten die Auffassung, dass es zuviel Schuldner gebe, die leichtsinnig gewesen seien und zu fahrlässig gehandelt hätten und die daher keine Rücksicht bezüglich der Entschuldung verdienen. Ob man mit einer solchen Argumentation und Auffassung, bzw. Einstellung auf die Dauer das Auskommen wird zu finden wissen, ist eine andere Frage. Es wird dieser Argumentation die Tatsache entgegengestellt, dass nicht Leichtsinn oder Untüchtigkeit, sondern dass die Verkehrtheiten eines überalteten Wirtschaftssystemes die katastrophale Verschuldung der Landwirtschaft hervorgerufen und heraufbeschworen haben. Wir müssen das Ausmass und den Grad der Verschuldung auch aus der Richtung betrachten, woher die eigentlichen Anregungen zur Verschuldung in 90 von hundert Fällen kamen, und wer als die wahren Einpeitscher der Verschuldung anzusprechen ist. Fragen wir uns, wer denn den Bauer dazu verhalten hat, Investierungen vorzunehmen, die sich zum Grossteile später in der Anlage und im Ausmasse als falsch und vergriffen erwiesen. Fragen wir uns, wer ihn geschoben und angefeuert hat, den Milchertrag seiner Kühe von 1.500 auf 2.000, von 2.000 auf 3.000 und von 3.000 auf 4.000 Liter Jahresleistung zu steigern. Fragen wir uns, wer Pate stand, als der Bauer seinen Stall, seine Wirtschaft modernisierte. Fragen wir uns, wer die Einpeitscher und Ratgeber dafür waren, dass der Bauer durch Anwendung von Zentnern Kunstdünger pro Hektar den Ertrag seiner Felder und Wiesen so gehoben hat, dass wir es heute mit einer Ueberproduktion in so vielen Belangen zu tun haben?

Wir wissen ganz gut, wer bei all den Investierungen und Modernisierungen die hauptsächlichen Ratgeber und Einpeitscher waren; es waren dies die finanzkapitalistischen Mächte und Kräfte. Man hat bis vor ganz kurzer Zeit niemals bedacht, wohin all dies führen soll, was vorher angeführt wurde. Das Kapital hat einfach planlos den Bauer vor seinen finanzpolitischen Geschäftswagen gespannt und hatte bei all dem stets nur seine Gewinne im Auge, und jetzt, wo der Karren im Dreck steckt und bis zur Achse hinein verfahren ist, setzt sich das gleiche Kapital an den Richtertisch und will darüber rechten und richten, ob der Schuldner als entschuldungswürdig zu erkennen ist oder nicht. Nach Auffassung der Gegner der individuellen Lösung des landwirtschftlichen Entschuldungsproblems gehört nicht der verschuldete Bauer auf die Anklagebank, sondern in erster Linie das Finanzkapital.

Wie ernst das grosse Unglück der bestehenden Verschuldung unserer Landwirtschaft von einem Teile unserer Bevölkerung genommen und wie das Bestreben der Regelung dieser Verschuldung von diesem Teile unserer Bevölkerung beurteilt wird, dafür liefert uns ein Leitartikel unserer so lieben alten Tante >Bohemia< in ihrer Nummer 254 vom 30. Oktober d. J. den besten Beweis. Es wäre wahrlich weit angezeigter, sich mit diesem Artikel überhaupt nicht zu befassen, da ansonsten der Schreiberling desselben sich etwa noch einbilden könnte, A ass er auch schon etwas bedeute, weil man sich mit diesem seinem Artikel befasst. Ich befasse mich mit diesem Artikel nur deswegen, um darauf zu verweisen, wie mehr als naiv man sich zu einer derart schwerwiegenden Frage auch einzustellen vermag. Der Artikelschreiber sagt, dass es merkwürdig anmutet, wenn bei uns plötzlich ein Währungswunder geschaffen werden soll, und zwar blos für einen Teil der Bevölkerung, während die anderen nur das Recht, ja sogar die Pflicht haben sollen, ihr Scherflein zur Sanierung des Missverhältnisses zwischen den beiden Seiten des Hauptbuches eines bevorzugten Standes beizutragen. Der stiefmütterlich behandelte Teil der Bevölkerung - und das ist nach Anschauung des Artikelschreibers unsere Industrie - dem man das in der Retorte zusammengebraute Glück nicht gönnt, soll zu allen seinen Lasten noch die neue auf sich nehmen, soll jene Zinsenspanne zahlen, um die der andere, der bevorzugte Teil erleichtert werden will.

Unsere Landwirtschaft, die seit vielen Jahren jener Stand war, der immer nur aufs stiefmütterlichste behandelt wurde, auf dessen Konto durch Jahrzehnte, nur so lustig und fröhlich drauf Iosgewirtschaftet. wurde, der durch das liberalistische Wirtschaftssystem in die Zinsknechtschaft des Kapitalismus kam, dem man von keiner Seite einen gerechten Lohn für seine Arbeit zugestehen wollte, der allen anderen Ständen tributpflichtig geworden ist, der durch die bestandene schlechte und falsche Wirtschaftspolitik von Jahr zu Jahr trotz allerschwerster Arbeitsleistung und trotz aller Einsparung - einer Einsparung, welche schon langsam die zulässige Grenze des Entsagens erreicht hatte - immer mehr in die Verschuldung kam, der seine Pflicht dem Staate gegenüber immer stets 100 %ig erfüllte und damit den Staat erhalten half, dein besonders im Interesse unserer Industrie der Opfer mehr als hinreichend auferlegt wurden und der auch so geduldsam bis heute alles ertrug, der durch die bestandene falsche Währungspolitik, durch die Deflationspolitik schon beinahe um Haus und Hof gekommen ist, wird heute von jedem kindisch naiven Zeitungsschmierer verulkt, verhöhnt und verspottet, und dies ob seiner von tim in mehr als berechtigter Weise erstellten Forderung, dass zum Teile wenigstens dasjenige an ihm endlich wiederum gut gemacht werde, was man an ihm durch Jahrzehnte verbrochen hat. Es wird von ihm diese Forderung nur erstellt und an den Staat die Forderung um Gewährung der erforderlichen Unterstützung nur deswegen gestellt, weil er am Ende seiner Leistungsmöglichkeit angelangt und heute nicht mehr in der Läge ist, aus und durch sich selbst jene Lasten abzutragen, die für ihn untragbar geworden sind.

Wenn sich auch angeblich unser so hochverehrtes Finanzministerium gegen den ihm vom Landwirtschaftsministerium unterbreiteten Antrag zur Regelung der Verschuldung unserer Landwirtschaft gestellt hat, so gestatte ich mir in Namen meiner politischen Partei und zugleich im Namen aller unserer wirtschaftlichen Organisationen zu erklärren, dass der Stein heute einmal ins Rollen gebracht; von keiner Macht mehr in seinem Laufe aufzuhalten ist und dass das Problem der Regelung der landwirtschaftlichen Schulden im Laufe der allernächsten Zeit der Lösung zugeführt werden muss. Ich kann mich leider mit dieser Frage und dem angeführten Problem hier heute im Detail nicht befassen. Es sei nur von mir darauf verwiesen, dass der Bund der Landwirte in dieser Frage all das tun wird, was er als politischer Repräsentant der deutschen Landwirtschaft im Interesse dieser zu tun verpflichtet ist und unsere Bauern können sich voll und ganz auf uns verlassen.

Die jahrelang gemachten Versprechungen der Sicherung der Ernte sind vor der dies jährigen Ernte durch Schaffung des Getreidemonopols erfüllt worden.

Der Festsetzung der Preise der landwirtschaftlichen Produktion, die bei uns bis jetzt auf die vier Hauptgetreidearten beschränkt blieb, muss naturgemäss ein gewisser Anbauplan und eine Flächengruppierung folgen, da es ausgeschlossen ist, dass auf die Dauer fortwährend Getreide zur Einlagerung kommen könnte. Die Geld- und Platzfrage bildet wohl bei der Neuordnung der Dinge, die darauf hinausgeht, Jahresüberschussmengen zu magazinieren, sie vom Markt fernzuhalten, ein Problem, welches mit Getreidepfandscheinen und Wechseln, sowie durch entsprechende Ersatzräumlichkeiten und die nötige persönliche Fürsorge zu lösen ist. Ob nun diese Ueberschussmengen im zweiten Wirtschaftsjahre infolge einer kleineren Ernte zwangsweise zur Mitverarbeitung herangezogen werden können oder aber ob sie bei einer reicheren Ernte in anderen Jahren weiterhin magaziniert werden sollen oder für Exportzwecke zu dienen hätten, oder aber zur Fütterung herangezogen werden sollen, wird sich wohl erst bei längerer Dauer der Monopolbewirtschaftung aus der Praxis ergeben.

Es steht aber heute schon fest, dass das Getreidemonopol ohne Planwirtschaft, ohne Planung auf die Dauer nicht zu halten wäre. Es wird nicht möglich sein, wie ich bereits erwähnte, auf die Dauer fortwährend Getreide zur Einlagerung zu bringen, es muss vielmehr die Produktion von Getreide dem Konsum des Verbrauches nach Möglichkeit angepasst werden. Dass sich dieser Planung grosse Schwierigkeiten in den Weg stellen werden, dessen sind wir uns gewiss. Wir sind uns aber weiters auch vollauf bewusst, dass dieser unbedingt anzustrebenden Planung in der Getreidewirtschaft in unserem Staate die Planung in der Viehwirtschaft, insbesondere in der Milchvieh- und Schweinewirtschaft folgen muss. Der Grundregulator im überschüssigen Getreide liegt nicht einzig und allein in der Regelung des Getreideanbaues, sondern auch in der Verwertung der Ueberschüsse in unseren Viehbeständen. Wenn nun auf der einen Seite durch Neucrdnung der Getreidepreise eine günstige Situation in der Getreidewirtschaft geschaffen würde, so muss auf der anderen Seite auch der Milchpreis und Viehverkaufspreis entsprechend gehoben werden, insbesondere aber der Schweinepreis eine bestimmte Höhe erreichen, Volkswirtschaftlich gesprochen, kann die Preisprosperität eines Staates im Innern angekurbelt werden. Ein Beispiel hiefür liefert uns Deutschland. Es kann aber der gesamte Bewegungszustand sehr gehemmt werden, wend diese Preisprosperität in den Ländern, an die wir grenzen und mit denen wir naturgemäss grössere Handelsbeziehungen haben, vollkommen fehlt. Soll die Getreidebewirtschaftung in ihrer Neuordnung die Erfolge bringen, welche man erhofft hat, dann muss der Anbauplan zwangsweise dem Verbrauche angepasst werden. Bei uns werden die grössten Schwierigkeiten im Anbau von Hafer und Gerste zu finden sein.

Zur Frage des Anbaues von Ersatzfrüchten für einen Teil des Getreideanbaues bemerke ich, dass unsere landwirtschaftlichen Spitzenkörperschaften, vor allem das Landwirtschaftsministerium und die Landeskulturräte, den Anbau gewisser Ersatzfrüchte, insbesondere der Oelsaaten, nur dann unseren Landwirten anempfehlen und sich durch Propaganda dafür einsetzen dürfen, wenn die Frage der Rentabilität des Anbaues dieser Ersatzfrüchte in der erforderlichen Weise gelöst ist. Auf keinen Fall dürfen wir die begangenen Fehler von einstens wiederholen.

Bei Ventilierung dieser Frage sehe ich mich veranlasst, darauf zu verweisen, dass ich die Durchführungsverordnung zum § 6 der Regierungsverordnung Nr. 51 vom 12. März 1934 bisher vermisse. Ich messe der Frage der Verwendung inländischer Rohstoffe zur Margarineerzeugung eine grosse Bedeutung bei und gestatte mir hiemit, die Erlassung der erwähnten Durchführungsverordnung zu urgieren.

Es ist aber auch für die Durchführung der Planwirtschaft im Getreidebau unumgänglich notwendig, dass die im § 4 der vorgenannten Verordnung festgelegte Bestimmung in entsprechender Weise ehebaldigst geregelt werde. Wenn es unseren Speisefettfabrikanten weiterhin gestattet bleibt, dass sie die zur Erzeugung des ihnen zeurkannten Speisefettkontingentes erforderlichen Rohstoffe ohne Bewilligung, also vollkommen unbeschränkt aus dem Auslande importieren dürfen, dann wird das Interesse unserer heimischen Landwirtschaft nur blutwenig gewahrt, und der Zweck, den man mit der Erlassung der in Frage stehenden Regierungsverordnung erreichen wollte, wird niemals erreicht werden. Jener Teil unserer Oelfabrikanten, welcher sich ohne weiters bereit gefunden hat, die im Inlande erzeugten Oelsaaten zur Oel- und Margarineerzeugungi zu übernehmen, hat seine Pflicht gegenüber der heimischen Landwirtschaft. im Interesse der angestrebten Planwirtschaft erfüllt, während der Grossteil unserer Oel- und Margarinefabrikanten diese Pflicht bis nun nicht erfüllt hat. Da sich das aus den inländischen Oelsorten erzeugte Oel teurer stellt als das Oel, das importiert wird, wenn die festgesetzten Preise für die heimischen Oelsaaten in ihrer Höhe belassen bleiben sollen, so werden jene Oel- und Margarinefabrikanten, die zur Erzeugung inländische Urrohstoffprodukte verwenden, weit schlechter, weit ungünstiger abschneiden als jene, die keine inländischen Urrohstoffe zu ihrer Produktion verwenden. Dieses ins Auge springende Missverhältnis muss ehestens beseitigt werden. Da die inländischen Oelfabriken mit den ausländischen, auch noch durch Exportprämien geförderten Oelen nicht zu konkurieren vermögen, steigt begreiflicherweise auch der Import an Oelen und hat mit Ende September laufenden Jahres bereits die Ziffer von 11.000 Tonnen gegenüber von rund 4.000 Tonnen für die gleiche Zeit des Vorjahres erreicht. Dass dieser ungewönhlich grosse Import ausländischer Oele sich auf den Konsum der inländischen Oele in ungünstigem Sinne auswirken muss, das sei nur nebenbei bemerkt. Weder unsere heimische Landwirtschaft, noch unsere Volkswirtschaft kann an diesen Verhältnissen ein Interesse haben. Ein Interesse an dem Bestehen dieser Verhältnisse kann nur eine Handvoll Margarinefäbrikanten und deren Beschützer haben.

Es wird die Forderung gestellt, den Import sämtlicher vegetabilischer Oele und Fette der Zonenklasse XI und XlI in das Bewilligungsverfahren aufzunehmen.

Ich stelle auch die Forderung, dass bei der definitiven Aufteilung des Margarinekontingentes in einer solchen Weise vorgegangen werde, dass dieselbe nicht Anlass zu berechtigten Klagen zu geben vermag, dass insbesonders hiebei in den Intentionen vorgegangen wird, welche seinerzeit bei der Beratung der diesbezüglichen Regierungsverordnung ausschlaggebend, bezw. massgebend waren. (Výkøiky sen. dr Holitschera.)

Der Zweck bei der Lösung des Problems der Planung in der landwirtschaftlichen Erzeugung liegt vor allem darin, das Gleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch zugunsten der Preispolitik zu erzielen. Das Getreidemonopol, ferner die gesetzliche Regelung des Milchverkaufes in den grössten Konsumzentren und die beabsichtigte gesetzliche Regelung der Schweiiiehaltung sind Massnahmen, welche kaum einen nennenswerten Einfluss auf die tierische Erzeugung der kleinen und mittleren landwirtschaftlichen Betriebe ausüben werden. Die Rindviehzucht und auch die Schweinezucht als wichtigster Bestandteil der tierischen Erzeugung ist heute mehr als unrentabel. Der Grund hiefür liegt einerseits in den niedrigen Schlacht-, Nutz- und Zuchtviehpreisen, andererseits in den verhältnismässig hohen Erzeugungskosten. Und doch partizipiert die Rindviehzucht gemeinsam mit der Milchproduktion bis zu rund 70 % an den Einnahmen des Landwirtes, Es ergibt die Statistik, dass der Schwerpunkt der Einnahmen bei kleineren und mittleren Landwirten bei der tierischen Erzeugung zu finden ist und die tierische Erzeugung über die Pflanzenerzeugung nicht nur in den Futterbaugebieten, sondern auch im Kartoffelbau- und Getreidebaugebiete überwiegt, und selbst. im Rübenbaugebiete rund 45 % der gesamten Einnahmen erreicht.

Die Rindviehzucht ist aber nur ein wichtiger Faktor vom privatwirtschaftlichen Standpunkte aus, sondern der Hauptartikel zur Versorgung der Bevölkerung.

Die Rindviehzählung erbrachte im Jahre 1934 gegenüber 1933 eine Erhöhung um rund 65.000 Stück. Die Verhältnisse bei uns erfordern aber keine zahlenmässige Erhöhung, sondern eine qualitative Verbesserung, d. h. unsere Landwirte müssen lernen, einen, wenn auch kleineren, so doch im Material wertvolleren und produktiveren Rindviehstand hervorzuzüchten und zu halten. Es ist erwiesene Tatsache, dass die Krise in der tierischen Produktion für den überwiegenden Grossteil unserer Landwirte die weit verhängnisvolleren Folgen bis nun erbrachte als die Krise in der Pflanzenproduktion. Bei uns war nur in den Jahren 1919 bis 1922 die tierische Produktion rentabel, während sie in der anderen Jahren schwer passiv war. Das gefährliche Moment bezüglich der Passivität in der tierischen Produktion ist aber der Umstand, dass derselbe gewissermassen unsichtbar ist, weil der Landwirt seine, ganze Aufmerksamkeit der Feldwirtschaft zuwendete, bezw. bisher zuwartete, und von ihr sein Heil erwartete, während er die tierische Produktion sehr vernachlässigte und nicht entsprechend gut und gerecht in den landwirtschaftlichem Erzeugungsprozess einreihte.

Der Grossteil unserer Landwirte hat ein ausgesprochen nennenswertes Interesse in der Lösung des Problems der tierischen Produktion, u. zw. hauptsächlich der Rinder- und Schweineproduktion.

Als die wichtigsten Massnahmen, welche auf die Sicherung der Rentabilität in der tierischen Produktion hinzielen, werden angeführt. Erhöhung der Preise und Senkung der Produktionskosten.

Zur Sicherung der Preise kann man durch zweckmässige Organisation der Erzeugung und Verwertung beitragen. In der Erzeugung muss der bereits erwähnte Grundsatz befolgt werden: Erhöhung der Qualität auf Kosten der Quantität und Einschränkung der Zucht und Produktion.

Auf die zweite Kardinalfrage >Senkung der Produktionskosten< will ich hier heute im Detail nicht eingehen.

Bezüglich der Neuordnung im Viehverkehr wird bemerkt, dass hiebei jedweder Zwang gegenüber dem Fleischergewerbe und dem reellen Viehhandel tunlichst vermieden werden soll, während mit aller Schärfe die unlauteren Elemente aus dem Viehverkehr entfernt werden sollen. Die beantragte, sehr sinnvolle Reorganisation im Viehverkehr soll in einer Weise zur Durchführung gelangen, dass dem Landwirt der grösstmöglichste Anteil an den Ausgaben der Verbraucher für Fleisch und Fleischwaren gesichert erscheine. Der Marktregelung kommt bei dieser Neuordnung die ausschlaggebende Bedeutung zu und sollen damit der Landwirtschaft nicht unterschreitbare Mindestpreise für das Schlachtvieh gesichert werden. Alle bisher bestehenden Misstände in der Schlachtviehver sorgung, welche sich im Viehverkehre auf dem Wege vom Erzeuger zum Verbraucher zeigt, müssen beseitigt und bereinigt werden.

Zum Getreidemonopol sehe ich mich bemüssigt, doch einige wenige Bemerkungen zu machen. Die ärgste Seite des Monopols liegt in der verschiedenen Auswirkung desselben, zwischen Gross- und Kleinmühlen einerseits, sowie zwischen Grossmühlen und landwirtschaftlichen Genossenschaften andererseits. Während der Grossmüller als Kommissionär unmittelbar vom Bauer sein Mahlgut einkauft und sehr bedeutende Mengen desselben unentgeltlich bis zur Mühlrampe zum Originalpreis zugliefert erhält, muss der Kleinmüller, der kein Kommissionär ist, sein Getreide erst beim Kommissionär einkaufen.

Als Beispiel: Der Grossmüller zahlt für 100 kg Roggen franco Mühle 123 Kè und führt an das Monopol 4 Kè pro Zentner ab. Seine Gesamtkosten sind daher 123 plus 4 Kè, d. s. 127 Kè. Der Kleinmüller, welcher nicht Kommissionär ist und beim Kommissionär kaufen muss, zahlt den gleichen Grundpreis von 123 Kè, dazu 7 Kè an das Monopol, hat ausserdem 4 bis 6 Kè Fracht und muss für die Zufuhr von der Empfangsstation zur Mühle auch noch 1 bis 11/2 Kè pro Zentner an Spesen in Anrechnung bringen, sodass diesem Kleinmüller der Meterzentner Korn auf 135 bzw. 1371/2 Kè zu stehen kommt, also um 8 bis 101/2 Kè pro Zentner mehr als dem Grossmüller. Ist das Gerechtigkeit? Wo ist da die Logik zu finden? Wir vertreten den Standpunkt, dass man das den Grossmühlen zuerkannte bzw. zugestandene Recht, selbst als Kommissionäre der Getreidemonopolgesellschaft zu fungieren, ehetunlichst aufheben muss und können bei der Vertretung dieser unserer Forderung auch nicht Rücksicht auf jene Landwirte nehmen, denen eventuell aus der in der Nähe liegenden Grossmühlen eine leichtere Ablieferungsmöglichkeit für ihr Getreide geboten wäre. Der Landwirt gehört in die landwirtschaftliche Genossenschaft und könnte ja auch sein Getreide in die in der Nähe gelegene Grossmühle direkt für Rechnung seiner Lagerhausgenossenschaft abliefern, wenn man diesem Umstande schon Rechnung tragen will.

Dass unsere landwirtschaftlichen Genossenschaften mit der Stelle als Kommissionär der Getreidemonopolgesellschaft nicht besonders gut abschneiden werden, auf das sei hier besonders verwiesen. Von den 3 Kè bei Roggen und den 4 Kè bei Weizen als Provision pro 100 kg des für die Monopolgesellschaft aufgekauften Getreides, wovon alle Lagerungsspesen, Zinsen für das geborgte Geld, 3966 Umsatzsteuer, Schwund u. s. w. beglichen werden müssen, werden unsere Lagerhäuser das Auskommen wohl kaum zu finden wissen. Wie weit unsere Lagerhäuser als Kommissionäre der Monopolgesellschaft mit diesem Provisionssätzen kommen werden, das werden wir ja nach Ablauf der laufenden Kampagne erfahren. Wir werden uns mit dieser Frage noch ganz ernstlich beschäftigen müssen, und je eher wir ausscheiden, umso besser wird es sein.

Als Vertreter der durch das heurige Katastrophenjahr am schwersten heimgesuchten Gebiete, wo insbesondere das Fehlen jedweden Rauhfutters sich schon heute sehr unangenehm fühlbar macht, wo die Lösung der Frage des Zukaufes von 90 % allen Futterbedarfes den einzelnen Landwirten mehr als Kopfzerbrechen verursacht, finden wir andererseits das Angebot von Hafer und auch an Futtergerste als ziemlich beträchtlich und man zerbricht sich den Kopf, wohin mit diesem Ueberangebot. Der Export von Hafer verursacht der Leitung der Getreidemonopolgesellschaft scheinbar auch Kopfzerbrechen. Es wäre nach unserer Auffassung heute so recht am Platze, wenn die Getreidemonopolgesellschaft an die Landwirte der Katastrophengebiete Hafer und Futtergerste zu jenen Preisen zur Verfügung stellen würde, welche das Monopol beim Export dafür erhalten würde. Mit dieser Frage sollte sich die Monopolgesellschaft ganz ernstlich befassen und richten wir an unser Landwirtschaftsministerium das ebenso ergebene wie dringende Ersuchen, dieser Frage das erforderliche Interesse entgegenbringen zu wollen und ehetunlichst entsprechende Schritte zu unternehmen.

Als politische Partei des deutschen Landvolkes ist es unsere heilige Pflicht, an der landständischen Bewegung so mitzuarbeiten, dass es uns gelingt, jene ständische Gebundenheit herzustellen, welche wir brauchen, damit unser Landvolk auch zu leben vermag. In diese landständische Gebundenheit gehört aber vor allem auch unser landwirtschaftlicher Arbeiter. Dass wir deutsches Landvolk der Feind des Arbeiters sein sollen, das ist nicht wahr, entspricht nicht den Tatsachen und ist nur der Ausfluss der Verhetzung, hervorgezaubert von politischen Hetzaposteln, welche aus dieser Verhetzung parteipolitische Vorteile und Kapital zu schlagen sich bestreben. Die Gewissenlosigkeit gewisser Pressen trägt seit Jahrzehnten das ihrige hiezu bei. Wir Bauern und Landwirte wissen uns und sind dessen auch voll bewusst, dass wir mit unserem landwirtschaftlichen Arbeiter so verbunden sind, dass das Wohl und Wehe des einen den anderen in gleicher Weise tangiert. Wenn gleich so manche Partei, insbesondere aber unsere sogenannten Volksparteien, vorgeben, dass sie die Interessen der heimischen Landwirtschaft, die Interessen unseres Bauerntums und unseres Landvolkes auch zu betreuen sich berufen sehen, so ist dies alles nur ausgesprochenes Geflunker und offensichtliche Augehauswischerei. Es hat bis heute keine der sogenannten Volksparteien sich auf parlamentarischem Boden ernstlich um die Interessen unseres Bauerntums und unseres Landvolkes bemüht; von einem Kampfe um die Wahrung der Interessen dieses Standes konnte man bis heute überhaupt nicht sprechen. Es hat sich aber weiters gezeigt, dass es Allheilparteien nicht gibt, nicht geben kann, dass die sogenannten Volksparteien nicht zu gleicher Zeit die Interessen der verschiedenen Stände zu wahren vermögen. Bis heute hat nur die politische Partei des deutschen Landvolkes, der Bund der Landwirte, die Interessen des deutschen Bauerntums, die Interessen des deutschen Landvolkes 100 %ig gewahrt und zu wahren vermocht. Es hat die politische Partei des Bundes der Landwirte aber 100prozentig die völkischen Interessen unseres Sudetendeutschtums stets zu wahren und zu verfechten sich bemüht. Der Bund der Landwirte hat als deutschbürgerliche Partei sich auch darum zu kümmern, dass über die Berufe und Stände hinaus die grosse Linie unseres Volkstums gewahrt bleibt und gewahrt wird und muss sich stets auch dieser seiner völkischen Pflicht bewusst sein. Die Verfolgung dieser Bestrebungen liegt nach unserer vollsten Ueberzeugung auch im ureigensten Interesse unseres Staates selbst. Unserer Aufgabe, dem deutschen Bauer, dem deutschen Landvolksbewohner die Existenz auf seiner ererbten Scholle zu sichern, müssen wir unter allen Umständen in erster Linie gerecht zu werden uns bemühen. Wir müssen den Kindern und Kindeskindern unserer Bauern und Landwirte die Existenz auf der Scholle sichern, müssen unser Dorf zu erhalten uns bestreben. Wir müssen im Landstand alle jene zu sammeln uns bemühen, welche zum Landstande gehören und müssen uns gegen alle jene stellen, welche uns dieses Sammeln verhindern wollten. Es harren so viele Probleme von hochwichtiger Bedeutung der dringenden Lösung. Die Erreichung dieses Zieles stellt an alle ehrlich gesinnten Landvolksbewohner die Forderung, voll und ganz ihre Pflicht zu erfüllen.