Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 245. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 17. ledna 1934.
Øeè sen. dr Feierfeila (víz str. 18 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Immer wieder kommen Geschehnisse vor, die so erschütternd sind, daß alles zurücktritt, was die Menschen sonst trennt, auch Parteiunterschiede und nationale Unterschiede, dann spricht nichts anderes als nur der Mensch. Das Unglück von Osek in den ersten Tagen des neuen Jahres ist ein solches Ereignis. Wir verneigen uns tief vor den 13 Mann, die der Oseker Friedhof am 8. Jänner aufgenommen hat und es fehlen uns die Worte, um unser Leid und unser Entsetzen auszusprechen zu dem Todesschrecken der 132, die hunderte Meter tief in der brennenden Erde verschüttet und nunmehr vermauert sind. Wir verneigen uns tief vor den Hinterbliebenen, vor den Frauen, denen der Mann genommen, vor den Waisen, die den Vater verloren, vor den Geschwistern, die den Bruder verloren, vor den greisen Eltern, die den Sohn, die Stütze und den Stab ihres Alters verloren haben. Und ich setze gleich hinzu: Daß für diese Hinterbliebenen, für ihr menschliches Fortkommen, insbesondere für die Waisen vorgesorgt werden muß, halten wir für eine Selbstverständlichkeit. Es ist die private Wohltätigkeit, die sich zeigt, erfreulich, obzwar sie nicht im Verhältnis zur Katastrophe steht. Es ist erfreulich, wenn Gemeinden und Körperschaften opfern. Aber zwei Faktoren müssen jetzt besonders eintreten. Das sind die, in deren Dienst die Opfer gewesen sind, die Besitzer der Werke, und dann Regierung und Staat.
Die Katastrophe ist so ungeheuerlich, daß die rücksichtslose Pflicht besteht festzustellen, ob eine Schuld vorhanden ist und wo sie ist. Wer schuldig wäre, muß die Verantwortung im ganzen Ausmaße tragen. Es ist nicht Rache und Zorn, wenn man das fordert, sondern das soll einfach den Ernst ausdrücken, mit dem das höchste Gut, das Leben, überall dort, wo unter Lebensgefahr gearbeitet werden muß, geschützt werden soll.
Hoher Senat! In der Zeit vom 1. Jänner 1919 bis Ende 1932 hat, wie Blätter berichten, und das wird wohl authentisch sein, der Bergbau in der Republik 2.051 Todesopfer und 83.303 mehr oder weniger schwer Verunglückte gefordert. Dazu kommen die Opfer des Jahres 1933 und jetzt 1934, das Oseker Geschehnis. Das alles schreit: Was nur menschenmöglich ist, muß geschehen, damit eine Katastrophe wie im Nelsonschacht wenigstens für die Zukunft nach Menschenmöglichkeit verhütet werde.
Man spricht ferner von der Novellierung des allgemeinen Berggesetzes und die Vorlage der Regierung vom Jahre 1932, die schon hier zur Verhandlung stand, wird jetzt endlich im Abgeordnetenhause beschleunigt verhandelt. Was die Sicherheit der Bergarbeiter betrifft, käme es aber gar nicht auf diese Novellierung an, sondern darauf, daß die bestehenden Gesetze rücksichtslos unter Kontrolle und staatlicher Inspektion angewendet würden. Was wir fordern und fordern müssen, ist eigentlich schon im allgemeinen Berggesetz enthalten: staatliche Inspektion, rücksichtslos durchgeführt, nicht aber vom Standpunkte der Rationalisierung und der Ersparung bei diesen Kontrollen. Ferner eine Kontrolle in der Hand derer, die absolut verläßlich, wirtschaftlich unabhängig sind und die von der Belegschaft selbst gestellt werden. Es wird über die Sachen noch speziell bei der Verhandlung der Vorlage zu reden sein. Wenn jetzt die Novelle das erfüllen soll, was wir alle erwarten, so muß sie ganz besonders auf den Schutz des Bergarbeiters abgestellt sein. Es ist selbstverständlich, daß wir dem, was in dieser Hinsicht gefordert wird, vorbehaltslos zustimmen. Für die Novellierung des allgemeinen Berggesetzes sei jetzt nur der eine oder andere Gedanke gegeben, womit ich selbstverständlich nicht sagen will, als sollte mit diesen Gedanken die Novellierung erschöpft sein.
Man redet jetzt mehr als früher, und es ist begreiflich, von der Verkürzung der Arbeitszeit. Die Arbeit des Bergmannes ist so wesentlich verschieden von jeder Arbeit, daß, wenn diese Verkürzung der Arbeitszeit wirklich ernsthaft in Behandlung gezogen werden soll, dies hier zuerst geschehen müßte. Schon die Novelle zum Berggesetz sollte nach unserer Meinung dies feststellen. Wenn irgendwo v ermieden werden soll, daß rein kapitalistische und profitgierige Momente maßgebend sind, so ist das vor allem auf dem Gebiete des Bergbaues erforderlich. Wenn da auch die Verkürzung der Arbeitszeit festgesetzt wird eines muß festgehalten werden: wenn der Bergmann aus der Grube kommt, so muß er eine menschenwürdige Wohnung, Nahrung und Kleidung haben, seine Familie muß gesichert sei, er muß für die Tage der Krankheit und des Alters gesichert sein. (Sen. Reyzl: Wir werden Euch beim Worte nehmen!) Bitte, wir sind voll und ganz dafür.
Eine zweite Sache bei der kommenden Novellierung ist die Rekultivierung. Unser allgemeines Berggesetz muß in dieser Hinsicht wohl eine große Lücke aufgewiesen haben. Ich denke da an unser nordwestböhmisches Kohlengebiet, das durch den Bergbau so ungeheuer verwüstet werden konnte. In diese Novelle muß die Rekultivierung hinein! Wenn wir heute das Gebiet von Nordwestböhmen, von Aussig bis Komotau durchfahren - es muß ehemals ein Paradies gewesen sein - sehen wir heute verwüstete Fluren, zugrundgerichtete Landwirtschaften, unmöglich gewordene Dorfschaften, oft vergiftete Luftverhältnisse und manches andere. Wir verlangen die Rekultivierung.
Und noch eine Sache: Schutz der uralten Heilquellen unseres Gebietes. Es ist fest. stehend, daß die uralten Heilquellen unseres Gebietes aus dem Dux-Oseker Gebiet kommen, ein weiterer hemmungslosen Abbau im Oseker Kohlengebiet müßte das ganze Teplitzer Quellensystem gefährden, wie es schon einmal der Fall gewesen ist 1933 hat die Brüxer Bergbaugesellschaft bei der zuständigen Stelle um Erweiterung des Abbaues im Nelsonschachte angesucht. Die Teplitzer Gemeinde und der zweite Mitbesitzer der Heilquellen, der Großgrundbesitzer Clary haben begreiflicher. weise dagegen Schritte unternommen. Der Schatz der Teplitzer Heilquellen ist unersetzlich. Die Gemeinde wurde aber von der Landesstelle abgewiesen, auch vom Obersten Verwaltungsgericht, das die Sache folgendermaßen begründet hat: Es kommen zwei öffentliche Interessen miteinander in Kollision, das Interesse aus dem Titel der Heilquellen und das aus dem Titel des Bergbaues. Würde man der Eingabe Folge geben, würde dies den gänzlichen Verlust der Kohlensubstanz bedeuten, d. h. dieses Interesse überwiegt das andere. Wir fordern, und ich speziell fordere dies - das ist aber nicht der Ausdruck eines bloßen Teplitzer Lokalpatriotismus - daß in die Novelle eine Bestimmung mit hineingenommen werde, die übrigens schon im alten Gesetz enthalten ist, wonach diese Heilquellen gesichert sein müssen.
Zum Schlusse will ich nur noch sagen: Reden wir doch ohne Unterschied nur menschlich über diese Katastrophe! Es berührt uns schwer, wenn man jetzt diese Katastrophe zum Anlaß nimmt, auf Enteignungen, Weiterverdrängung der Deutschen vom überkommenen Arbeitsplatz, weitere Zurückdrängung der deutschen Sprache hinzuarbeiten. Bis die Vorlage zur Verhandlung kommt, werden wir dazu Stellung nehmen. Wir verwahren uns dagegen, daß auch vor dieser Katastrophe diese Momente nicht verstummen (Potlesk.)