Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 242. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 20. prosince 1933

1. Øeè sen. Schackové (viz str. 5 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wenn ich mich dem Kapitel »Soziale Fürsorge« zuwenden will, muß ich vor allem auf das Tiefste bedauern, daß in der Zeit der größten Not und des größten Elends das Ministerium für soziale Fürsorge so schlecht dotiert wurde. In der Zeit, in der der vierte Krisenwinter über eine ausgeblutete Bevölkerung hereinbricht, hat man das zur Milderung der Not berufene Ministerium geringer dotiert. Im Jahre 1933 wurden für die soziale Fürsorge noch 800 Millionen in das Budget eingesetzt, im Jahre 1934 nur noch 742 Millionen, also um 58 Millionen weniger als im letzten Jahre. Wenn auch in diesem Kapitel der Aufwand für die Arbeits-losenfürsoger nicht berücksichtigt ist, der unserer Meinung nach ganz zu Unrecht in das Finanzgesetz eingestellt wurde, so hörten wir doch im Budgetaussehuß vom Herrn Minister, daß man zur Betreuung der Arbeitslosenfürsorge mit einem Betrage von 900 Millionen rechnet. Wir hören aber auch noch im Budgetausschuß, daß aus dem Ertrag der Arbeitsanleihe ein Betrag von 1.2 Milliarden zur Verfügung gestellt wurde. Aber auch diese vom Herrn Minister genannte Ziffer wird bei weitem nicht ausreichen und wird bedeutend überschritten werden müssen. Denn mit Eintritt des Frostes mußten alle Bauarbeitcn eingestellt werden. Ein kleines Beispiel aus meiner engeren Heimat. Der Egerer Bezirk zählt 54-000 Einwohner, davon waren am 1. Dezember 1933 6-411 anerkannte Arbeitslose gemeldet; hievon haben 1.731 die Unterstützung nach dem Genter System bezogen und 4-680 waren Ernährungskarteiibezieher; ausgeschaltet waren weit über 1000 Personen, meist jugendliche Arbeiter, die die dreimonatige Versicherungspflicht nicht nachweisen konnten. Bedauerlicherweise ist die Post für Arbeitslosenunterstützung auch um 52 Millionen gekürzt worden. Es ist dies umso bedauerlicher, weil neben den vielen Arbeitslosen ein großer Teil der Bevölkerung Kurzarbeiter sind und die Budgetziffer des Ministeriums nicht nur die Aufwände für das Genter System, sondern auch für alle anderen Fürsorgemaßnahmen zu dekken hat.

Alle Selbstverwaltungskörper wenden sich stets an das Ministerium für soziale Fürsorge. Das Ministerium läßt die Gesuche keineswegs unerledigt liegen, sondern es prüft alles auf das Gewissenhafteste, es kann aber die Gesuche nicht bewilligen, weil ihm die Mittel fehlen. Auch die Gesuche um Zuschuß zur produktiven Arbeitslosenfürsorge können nicht bewilligt werden. Arbeiten können auch nicht in Angriff genommen werden, weil die Selbstverwaltungskörper nicht in der Lage sind, die Mittel aufzubringen, die sie aus eigenem aufbringen müßten. Hier hätte der Staat eingreifen müssen.

Ein anderes wichtiges Kapitel ist die Arbeitsbeschaffung, nicht allein in der Form der produktiven Arbeitslosenfürsorge, sondern auch in Form anderer Maßnahmen. Die Ausfuhr der Industrieartikel wurde erschwert, statt daß man neue Absatzgebiete geschaffen hätte. Die verschiedenen Argumente der Gegenparteien, daß die Konkurrenzfähigkeit nur durch Herabsetzung der sozialen Lasten herbeigeführt werden kann, beruhen nicht auf Tatsachen und wir müssen sie auf das Schärfste zurückweisen. Die Rationalisierung ist wohl ein technischer, aber kein sozialer Fortschritt. Hier kann nur eine Verkürzung der Arbeitszeit Abhilfe schaffen. Andere Staaten haben schon die Vierzigstundenwoche eingeführt und das technisch hochstehende Amerika zum Teil auch schon die Dreißigstundenwoche. Dabei sind die Amerikaner durchaus keine sentimentalen Menschen, sondern ausgezeichnete Rechenmeister.

Eine zweite, wichtige Forderung, die ich von dieser Stelle aus vorbringen möchte, ist die Herabsetzung des Rentenalters von 65 auf 60 Jahre. Diese Forderung hat nicht nur sozialpolitischen, sondern auch sozialhygienischen Charakter. Arbeit am laufenden Bande nützt das Nervensystem der Menschen außerordentlich rasch ab, und ein amerikanischer Gewerkschaftler hat am internationalen Kongreß in Brüssel berichtet, daß durch diese Arbeitsmethoden und Arbeitsverhältnisse die Menschen in wenigen Jahren ganz und gar verbraucht sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Forderung auf Erhöhung des Schulalters vorerst um ein Jahr erheben. Dabei bin ich mir aber vollkommen bewußt. daß es über den Durchschnittshaushalt, über die Kraft des Arbeiters geht, ein Kind noch ein Jahr länger zu erhalten. Wie schaut die Wirklichkeit aus? Es ist eine Tragödie unserer Zeit, daß die Jugend, die die Schule verläßt, nicht in der Lage ist, irgendeine Arbeit zu finden. Daraus erwachsen den proletarischen Familien nicht nur materielle Gefahren, denn langer dauernde Arbeitslosigkeit wirkt auf junge Menschen ganz anders ein als auf gefestigte erwachsene Menschen. Langandauernde Arbeitslosigkeit führt dazu, den jungen Menschen aus dem seelischen Gleichwicht zu schleudern.

Über die Novellierung des Sozialversicherungsgesetzes, des für die Arbeiterschaft wichtigsten Gesetzes innerhalb der sozialpolitischen Gesetzgebung dieses Staates, hat mein Parteifreund Abg. Hackenberg schon im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses gesprochen und ich begnüge mich damit. auf diese seine Ausführungen zu verweisen.

Bezüglich der Bauförderung möchte ich nur sagen, daß neue Mittel und Wege geschaffen werden müssen. Wir müssen aber leider konstatieren, daß auch hier die Budgetpost um ein Beträchtliches gekürzt wurde.

Mit Genugtuung kann ich konstatieren, daß beim Kapitel Jugendfürsorge keine Einschränkung des Budgets eingetreten ist, ich muß aber feststellen, daß die Summe keineswegs den Bedürfnissen entspricht. Vieles von dem, was im Programm der Landeskommission für Kinderschutzund Jugendfürsorge enthalten ist, kann nicht durchgeführt werden, weil es ganz ausgeschlossen erscheint, daß bei den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen die Fehlbeträge aus der privaten Wohltätigkeit gedeckt werden. Ein allmähliches Versiegen dieser bisher privaten Einnahmsquelleii tritt ein, während die Notlage der Jugend immer größer wird. Der Staatsbeitrag stellt nur einen kleinen Teil der Erfordernisse für die Jugendfürsorge dar und mit dem bewilligten Betrage müssen die Kommissionen die Lösung der wichtigsten Fragen sichern.

Es wäre notwendig, Jugendfürsorge-Beratungsstellen einzurichten, welche den gesundheitlichen und sozialen Stand des Kindes von Geburt an in Evidenz führen. Wir brauchen Bezirkskinderheime, die die Bedürfnisse der Kinder in Evidenz halten, Mutterberatungsstellen als Mittelpunkt der gesamten Jugendfürsorge, Berufsberatungs-stellen als Mittelpunkt der Jugendfürsorge, Fachanstalten für geistig minderwertige Kinder, Fürsorgeund Erziehungsanstalten, Waisenhäuser und Heime für dauernd auf fremde Hilfe angewiesene Kinder, Fachanstalten für körperlich defekte Jugend und vor allem Amtsstellen der Bezirksund Landesjugendfürsorge, als Evidenzmittelpunkt für alle Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung, für die Durchführung der Schutzaufsicht über Kinder in fremder Pflege. Alles dies muß aus dem bewilligten Budgetbeitrag durchgeführt werden.

Es ist im Interesse des Staates selbst gelegen, für die Aufrechterhaltung aller dieser Institutionen zu sorgen und dafür zu sorgen, daß die nächste Generation sittlich und geistig hochwertig emporwächst, denn es ist eine tausendfältig belegte Tatsache, daß die Not die menschliche Gesundheit schädigt. Das will ich an Beispielen aus meiner engeren Heimat Eger schildern. Von den Schulärzten wurden im Schuljahr 1929/30 2.122 Kinder untersucht. Davon hatten 905 nicht die normale Größe, 1491 kein normales Gewicht, Il12 hatten die Skrophulose, Kropfanlage hatten 149, Verkrümmung des Skeletts 145, Blutarmut 1l16. Erkrankung der inneren Organe, Herz und Lunge 412. Im Schuljahr 1932/33 wurden 2.620 Kinder untersucht, davon hatten II25 kein normales Gewicht und 885 keine normale Größe. Skrophulose hatten 1452 Kinder, Kropfanlagen 276, Verkrümmung des Skeletts 241, Erkrankung der inneren Organe, Herzund Lunge 351, Blutarmut 1368. Bei 50 Prozent aller Kinder war eine auffallende Schwächeerscheinung zu finden, 85 % der Schulkinder sind in der Entwicklung zurückgeblieben. Sehprüfungen wurden an 471 Kindern vorgenommen, davon mußten 173 dem Augenarzt überwiesen werden. Bei 48 Kleinkindern in den Kindergärten wurde konstatiert, daß 20 nur mangelhaft bekleidet waren und einige gar kein Hemd am Leibe hatten. Die meisten Kinder kommen ohne Frühstück in die Schule.

Diese Ziffern, hohes Haus, sprechen eine erschreckende Sprache. Der Verfall der jungen Generation zeigt, wie es mit der Volksgesundheit bestellt ist. Diese Darlegungen haben den Zweck, aufzuzeigen, wie groß noch die Lücken sind, die unsere öffentliche Fürsorge aufzuweisen hat. Wir verweisen auf die ungeheuere Notlage des arbeitenden Volkes und auf die gesundheitlichen Schäden, die zur Katastrophe führen müssen. Wir wissen, daß der Herr Minister für soziale Fürsorge diesen Fragen ein brennendes Interesse entgegenbringt und bemüht ist, überall helfend einzugreifen. Wir sprechen ihm deswegen auch unser volles Vertrauen aus und werden für das vorgelegte Budget stimmen. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Gotha (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Der zur Beratung stehende Staatsvoranschlag zeigt wie keiner zuvor die inneren Sorgenprobleme der Staatswirt-schaft. Wir sehen aus den Ziffern des Staatshaushaltsplanes das große Absinken des Wirtschaftsniveaus im ganzen Staatsgebiete. Wir müssen aber feststellen, daß damit bei weitem noch nicht alle Gebiete und Probleme der öffentlichen Wirtschaft erfaßt sind. Dazu gehören, untrennbar von den Interessen des Staates, auch die Selbstverwaltungsköper, die Gemeinden und Bezirke, und zu diesem Kapitel gestatten Sie mir, einige Worte zu sagen.

Ich weiß, daß ich nichts neues von diesem Platze aus sage, wenn ich ausspreche was allgemein bekannt ist - daß die meisten Gemeinden an der äußersten Grenze ihrer normalen Wirtschaftsmöglichkeit angelangt sind. Die ganze Frage der Sanierung der Finanzen der unerträglich verschuldeten Gemeinden scheint mir fast keine geringere Sorge zu sein, als die Sorge um die Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes im Staatshaushalt. Ein auch nur teilweiser Zusammenbruch der Gemeinden, die nicht einmal mehr ihre Zinsenund Annuitätenschulden mehr zahlen können, müßte unabsehbare Folgen auf allen Gebieten der Volkswirtschaft nach sich ziehen. Daß die Regierung sich dieser drohenden Gefahr bewußt ist, hat der Herr Finanzminister im Budgetausschuß kundgegeben, indem er er-klärte, daß er die Sanierung der Gemeindefinanzen als eine andauernd sehr ernste Frage betrachte, deren Lösung die zuständigen Stellen weiter beschäftigte. Daß der Herr Finanzminister diese Angelegenheit als ernst bezeichnet, läßt hoffen, daß auch beabsichtigt ist, zu Taten zu schreiten. Aber es muß gesagt werden, daß sich die Regierungen mit ihren Erwägungen bisher viel Zeit, vielleicht schon zuviel Zeit über die zu ergreifenden Maßnahmen gelassen haben. Wenn dieses zögernde Tempo beinhalten würde, ist zu befürchten, daß die helfenden Maßnahmen, die schließlich kommen müssen, zu spät oder zu teuer zu stehen kommen. Ich gebe zu, daß das Problem überaus schwierig ist. Die Gemeinden haben unter den heutigen Verhältnissen Aufgaben zu erfüllen, die über das normale Maß hinausgehen und die weder die Gemeindeordnung, noch die Gesetze in Betracht gezogen haben. Aber was bedeuten schließlich alle Bestimmungen, die auf ganz anderen wirtschaftlichen und politischen Grundlagen aufgebaut waren, wenn sie durch die Auswirkung dieser Wirtschaftskatastrophe von selbst illusorisch werden. (Pøedsednictvi pøevzal místo-pøedseda dr Hruban.) Wenn ein Bezirkshauptmann, wie es geschehen ist, noch die Ansicht vertritt, daß in einem Gemeindevoranschlag eines größeren Industriegebietes die Ausgaben für soziale Fürsorge zu streichen sein, weil die Gemeindegesetze angeblich aus diesem Titel keine Ausgaben zulassen, so sind das Ansichten, die nicht mehr anwendbar sind und der Vergangenheit angehören sollten. Es soll anerkannt werden, daß der Staat im Hinblick auf seine eigene Finanzlage Anstrengungen macht, um die Krisen-opfer nicht ganz umkommen zu lassen. Aber die Regierung selbst bezeichnet die Ernährungsaktion als eine zusätzliche Hilfe, setzt also voraus, daß noch andere Hilfsmittel eingesetzt werden müssen, um die jahrelang arbeitslosen Menschen wenigstens am Leben zu erhalten. Das wird nun in erster Reihe von den Gemeinden verlangt. Wenn die Leute gar nichts mehr haben, dann gehen sie eben zum Bürgermeister und Gemeindevorsteher und es ist begreiflich, wenn das manchmal etwas stürmisch geschieht. In solcher Lage kann man den verzweifetlen Menschen nicht mit Vorträgen kommen über die schlechten Gemeindeund Staatsfinanzen und Gesetze, sondern man muß helfen und unter Umständen Mittel in Anspruch nehmen, die für andere Zwecke bestimmt waren.

Die Verschuldung der Gemeinden hat einen solchen Grad erreicht, daß jeder Schritt weiter in dieser Entwicklung zum Bankerott führt. Eine Zeitlang war der Vorwurf das politische Schlagwort des Tages, daß die Gemeinden über ihre Verhältnisse gelebt haben. Die lebhafte Entwicklung der Nachkriegsjahre, verbunden mit einer industriellen Hochkonjunktur, hatte den Absturz in die Wirtschaftskatastrophe nicht ahnen lassen. Das war so beim Staate wie auch bei den Gemeinden, aber gerade in dieser Hinsicht ist steuerpolitisch am meisten gesündigt worden. Wenn Jahre hindurch die Steuern nicht vorgeschrieben wurden, wie dies tatsächlich der Fall war, so haben die Gemeinden und der Staat hiedurch Milliarden verloren. Das ist statistisch erwiesen. Trotzdem hören wir immer wieder Klagen über die unerträglichen Steuerlasten, wie wir auch auf anderen Gebieten Unzufriedenheit wahrnehmen. Auch über die sozialen Lasten wird ungeheuer geklagt, und doch besteht die Tatsache, daß von den II50 Millionen Beiträgen für die Sozialversicherung, wovon die Hälfte, also 575 Millionen, auf die Herren Unternehmer entfallen, noch 370 Millionen ausständig sind. Daraus geht hervor, daß die gesamten Leistungen der Unternehmer kaum 200 Millionen Kè betragen. Das wollte ich nur so nebenbei bemerken.

Was die Gemeindefinanzen anbelangt, so muß ich noch auf die Gesetze Nr. 102 und 78 vom Jahre 1927 zu sprechen kommen. Den großen Steuerträgern ist durch diese Gesetze hauptsächlich bei der allgemeinen Erwerbsteuer die Möglichkeit zu einer sehr fühlbaren Herabsetzung ihrer Steuerschuld gegeben worden. Die Stabilisierungsbilanzen ermöglichten es diesen Steuerträgern, die schon steuerfrei abgeschriebenen Werte nochmals aufzuwerten und wieder steuerfrei abzuschreiben. Der Erfolg war, daß der Ertrag der Steuern in diesen Jahren der Hochkonjunktur unter das Ausmaß der Steuern in Goldkronen gesunken ist. Die höheren Stellen mögen sich selbst die Frage vorlegen, ob die größere Schuld an den Gemeinden oder an ihnen selbst gelegen ist. Die Verschuldung der Gemeinden und Bezirke betrug nach einer Statistik des Finanzministeriums vom Jahre 1930 über 10 Milliarden Kè. Neben anderen ungünstigen Umständen spielen eine Rolle die Vorschüsse an Umlagen - auf vorgeschriebene aber nicht abgeführte Steuern - die den Gemeinden in Abzug gebracht werden, so daß viele Gemeinden durch Monate hindurch keinen Heller Umlagen sehen.

Dazu kommt, daß die Steuergrundlage infolge der Wirtschaftskatastrophe ständig sinkt. Wenn im November der Voranschlag zusammengestellt und die Steuergrundlage für das nächste Jahr zu ergründen versucht wird, so besteht auch nicht eine annähernde Sicherheit für die Richtigkeit der mit aller Vorsicht angenommenen Ziffern. Die Zuweisungen aus dem Landesfond werden von Jahr zu Jahr geringer. Sie betrugen nach dem angewandten Schlüssel in Böhmen im Anfang noch über 90% des anerkannten Abganges, aber es steht zu befürchten, daß sie heuer auf 20% oder unter 20% sinken werden und vielleicht im nächsten Jahre schon gänzlich versiegen werden.

Der Weg der Darlehensaufnahmen, selbst für die kreditwürdigen Gemeinden, ist infolge der wirtschaftlichen Lage und der Lage auf dem Geldmarkte gänzlich verlegt. Es sind nur einige Hauptmomente, die ich im Rahmen dieser Debatte zur Kennzeichnung der tristen Lage in den Gemeinden vorbringen kann. Der Staat wird diese überaus ernste Situation der Gemeinden nicht mehr weiter übersehen oder abwarten dürfen, bis sich die Natur selber hilft. Man wird über die bisher angewandten Mittel, die zum Teil konträr wirkten, zur Behebung oder Linderung der schweren Lage der Gemeinden weit und gründlicher hinausgreifen müssen.

Ich muß in diesem Zusammenhange die Arbeitsanleihe erwähnen und sagen, daß diese gutgemeinte Aktion des Staates für die Gemeinden nicht den erhofften Erfolg gebracht und in mehrfacher Hinsicht enttäuscht hat. Der erklärte Zweck der Arbeitsanleihe war, wie schon ihr Name sagt, den Arbeitsmarkt zu beleben, damit die Arbeitslosigkeit gemildert und die Wirtschaft nach einem oft angewendeten Worte angekurbelt werde. Dies sollte insbesondere auf dem Wege der Durchführung von zweckmäßigen Investitionen des Staates und der öffentlichen Verbände - Gemeinden, Bezirke und Länder - geschehen, die seit längerer Zeit schon wegen des Kapitalsmangels rückständig waren. Um die Darlehen aus der Arbeitsanleihe preiswert und wirtschaftlich möglich zu gestalten, wurde der Zinsfuß mit 5% festgesetzt. Das war sehr lobenswert, denn seit jeher mußten die Selbstverwaltungskörper für langfristige Darlehen, außer bei den offiziellen Instituten, 61/2 und 7% und bei Papierdarlehen auch darüber an Zinsen bezahlen. Aber was geschah weiter? Die Tilgungsdauer der Darlehen aus der Arbeitsanleihe wurde nach den Grundsätzen ihrer Auflegung mit 20 Jahren festgesetzt. und dazu bestimmt, daß das Kapital alljährlich in gleichen Raten zurückzuzahlen ist. Das bedeutet jährlich neben den 5% Zinsen weitere 5 % Amortisation. zusammen also 10%. Da die Geldgeber der Arbeitsanleihe nach 20 Jahren das Kapital mit 110 Prozent zurückgezahlt erhalten, ergibt sich für den Darlehensnehmer eine weitere Last von jährlich 1/2%- Wenn die mit der Durchführung betrauten Bankinstittue nur eine Entschädigung von ewa 1/4 % erhalten, ergibt sich für den Anfang des Darlehensdienstes eine Last von 10 3/4 %. Es ist nicht ohne weiters ersichtlich, welche Gründe für diesen Vorgang gesprochen haben mögen. Daß die Selbstverwaltungskörper, die gerade in der Gegenwart am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt sind, mit einem so teueren Gelde verantwortlicherweise kaum etwas anfangen können, liegt auf der Hand. Daran ändert auch der Umstand nicht viel, daß das Darlehen von Jahr zu Jahr durch die 5%ige Kapitalsabzahlung im Zinsendienste ständig billiger wird, um schließlich im 20. Jahre auf eine Kleinigkeit zu sinken. Unter normalen Verhältnissen mag dieser Vorgang richtig sein, die notleidende Gegenwart durfte aber durch eine billige Darlehenszukunft nicht so belastet werden. Es sollte doch in der Hauptsache zunächst der Gegenwart geholfen werden. Zumindest müßten doch die jährlichen Leistungen für das Darlehen gleichmäßig bleiben, wodurch vielleicht samt Amortisation eine 7%ige Durchschnittslast erreichbar gewesen wäre, Warum müssen auch die Notstandsinvestitionen gerade in 20 Jahren bezahlt sein? In den sogenannten guten alten Zeiten, in denen solche Lasten effektiv keine besondere Rolle gespielt haben, kannte man Kommunaldarlehen mit 40- und mehrjähriger Laufzeit, damit das Darlehensgeld ja nur recht billig werde.

Es war recht billig, wenn man Darlehen aus der Arbeitsanleihe nur kreditfähigen Selbstverwaltungskörpern gewähren wollte. Aber wenn die Kreditfähigkeit schon im Schwinden begriffen ist, dann sollen nicht an allererster Stelle unproduktive Investitionen für Kommunikationsbauten, Straßen, Wege, Kanäle gesetzt werden, die nichts einbringen und wodurch die Selbstverwaltungskörper ihre Kreditfähigkeit auch sicher nicht heben können. Im Gegenteil, die Erhaltung solcher Dinge verursacht jährlich noch Geldaufwendungen aus den ordentlichen Einnahmen. Kanalbauten, Straßenbauten usw. rangieren an erster Stelle bei der Zuteilung von Darlehen - also unproduktive Investitionen - dann erst folgen Hochbauten und an letzter Stelle erst Wasserleitungsbauten. Eine Wasserleitung aber kann sich aus ihren Einnahmen selbst erhalten, denn was dafür gebraucht wird, hat der Wasserzins hereinzubringen. Warum wurde also gerade die produktive Investition an die letzte und aussichtslose Stelle gesetzt?

Und wie sieht es um die Zuteilung eines endlich bewilligten Darlehensbetrages aus? Die Gemeinde erhält nicht etwa auf Grund der Darlehenszusicherung eine Abschlagszahlung auf das Darlehenskapital, damit sie mit diesem Gelde aus der Arbeitsanleihe die Bauten beginnen kann. Sie bekommt die Zusicherung für, sagen wir, 200-000 Kè, die Arbeit ist projektiert, aber die Gemeinde muß erst von anderer Seite sich das Geld borgen, damit die Herstellung einer Investition oder eines Teiles derselben nachgewiesen werden kann. Erst auf Grund dieses Nachweises wird der betreffende Darlehensteil aus der Arbeitsanleihe flüssig gemacht. Woher kann aber eine Gemeinde heutzutage das Geld für den Beginn des Baues geborgt erhalten? Die Geldinstitute sind für solche Arten von Zwischenkrediten total verschlossen. Aber selbst, wenn von einer Bank ein Zwischenkredit zugesagt würde, so kann dies unter den heutigen Verhältnissen und im Sinne der Finanzgesetze nicht ohne die ordnungsmäßige Beschlußfassung der Gemeindekörperschaften und ohne auf-sichtsbehördliche Genehmigung dieses Zwischenkredites geschehen. Es setzt also jetzt ein regelrechtes Verfahren ein, das unter besonders günstigen Umständen nach einem Vierteljahr abgeschlossen werden kann. Nachdem aber die Anleihebestimmungen sagen, daß die beanspruchten Darlehen womöglich im Jahre 1933 verbraucht werden sollen, so besteht hier schon. ein Widerspruch. Denn wenn die Zwischenkredite nicht zu haben sind, sind auch die Vorschüsse vom Staate nicht zu haben und die" Arbeiten bleiben liegen. Wir erfahren, daß beiläufig 250 Millionen den Gemeinden und Bezirken zugeteilt worden sein sollen. Damit sind aber wohl nur die Zusicherungen gemeint - ich spreche da aus eigener Erfahrung - und von der Zusicherung bis zur klingenden Münze ist noch meist ein weiter und beschwerlicher Weg - wenn das Ziel unter diesen Umständen überhaupt erreicht werden kann. Ich habe mich bei diesem vielleicht scheinbar nebensächlichen Kapitel der Staatswirtschaft etwas länger aufgehalten, weil ich der Ansicht bin, daß ein Hilfswerk - und als solches sollte die Arbeitsanleihe angesehen werden - nicht mit überflüssigen Schikanen belastet sein sollte,

Zur Frage der endgültigen Regelung der Gemeindewirtschaft der Selbstverwaltungskörper besteht bereits ein Beirat des Finanzministeriums, der aber bis vor wenigen Tagen zu einer Arbeit überhaupt nicht herangezogen wurde. Zahlreiche Stellen im èechischen und deutschen Gebiete und hervorragende Männer mühen sich mit Vorschlägen ab, die zumindest als Diskussionsgrundlage der gewiß schweren Probleme sehr ernst zu nehmen sind. Unter anderem ist in letzter Zeit ein Vorschlag des Finanzreferenten des Verbandes der deutschen Selbstverwaltungskörper publiziert worden, der das Problem der Regelung der Finanzwirtschaft der Gemeinden, verbunden mit der Frage der Schuldenregelung, in einer Weise behandelt, die zumindest große Beachtung verdient. Wir können nur wünschen - das wollte ich zu diesem Kapitel sagen - daß der Beirat von den zuständigen staatlichen Steilen sehr bald zur intensivsten Mitarbeit herangezogen wird. Die Frage ist schwierig, aber die Gemeinden, die Zellen, die den Staat bilden, müssen leben. Draußen in den Gemeinden mühen und sorgen sich Zehntausende Menschen ehrenamtlich und selbstlos für das Wohl der Gemeinde. Sie tun es der Selbstverwaltung und der Demokratie zuliebe. Wenn es seitens der Regierung früher als notwendig angesehen wurde, Eingriffe in die Selbstverwaltung der Gemeinden zu machen, mitunter auch einseitig und drückend empfundene Eingriffe, so würden die Gemeinden heute einen Eingriff, der ohne Verletzung der Selbstverwaltung wirkliche Hilfe bringt, nur begrüßen.

Ich schließe meine Ausführungen, indem ich mich den Erklärungen meiner Klubkollegen, die bereits gesprochen haben, anschließe und erkläre, daß wir für diesen Voranschlag stimmen werden. (Potlesk.)