Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 196. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 22. února 1933.

1. Øeè sen. Richtera (viz tìsnopisecká zprávy):

Hoher Senat! Die Weltwirtschaft erstickt heute an ihren Schulden. Wohl sind die Reparationschulden gestrichen, aber die Privatschulen bedrücken die Wirtschaft aller Länder in ganz ungeheurem Ausmaße. Wohl den gehäuften Klagen, die ihnen darüber zugingen, ist es zu danken, daß die Kirche in scharfer Weise über den Zinswucher spricht. Wirkt sich doch die Schuldenlast am unmittelbarsten in der Zinsverpflichtung aus. Der Schritt Englands, Frankreichs und Belgiens in Amerika, in dem sie die Befreiung von ihren Zinsverpflichtungen erreichen wollten, zeigte aber, daß die Weltkrise die Dinge zu einem Punkt gebracht hat, wo nur eine Besinnung auf die wahrem und sittlichen Grundlagen des Schuldenproblems weiter führen kann. Denn in der Tat bedeutet Kredit soviel, wie Vertrauen und setzt das Vertrauen des Kreditgebers, Ehrlichkeit des Kreditnehmers voraus. Das heißt vor allem: Willen zur Bezahlung der vereinbarten Zinsen und Zurückzahlung des Kapitals. In der Tat ist die Kreditmoral von ausschlaggebender Bedeutung für eine hoch entwickelte Kreditwirtschaft, als die, die wir der Wirtschaft der kapitalistischen Länder anzusprechen haben. Nun stehen aber die Dinge an dem Punkt, daß gerade das kapitalistisches Land der Welt, das bisher am meisten auf die Heiligkeit der Verträge gepocht hat, Frankreich, offen für die Nichteinhaltung der Schuldverpflichtungen gegenüber Amerika eingetreten ist. Was in Tausenden und Abertausenden von Privatwirtschaften heute geschieht, daß sie unter Androhung der Zahlungsverweigerung die Zinsen- und Schuldennachlässe verlangen; geschieht hier von einem Land in aller Weltöffentlichkeit, und zwar mit gutem Gewissen unter weitestgehender Zustimmung der ganzen Welt. Und es ist in der Tat so, daß England, das sich zuerst bereit fand, sich dem Diktat Amerikas zu fügen, dies gar nicht mit so gutem Gewissen tun konnte, da es dadurch gezwungen wurde, eine Reihe von anderem Gläubigern, die ein gleiches Recht auf Zahlungen hätten, schlechter zu stellen, in ihrem Rechte einseitig zu verkürzen.

Zunächst ist es nur für die moralische Betrachtung von Bedeutung, daß sich eine Reihe von Gläubigern im Vergleich zu anderen Gläubigern eine viel bessere Position zu verschaffen vermögen, so daß sie noch eine Eintreibung der Schulden bewerkstellen können, während es anderen längst unmöglich geworden ist. Gewiß, formal sind sie im Rechte, wenn sie auf ihren Schuldschein bestehen und nach dem Grundsatz vorgehen, die anderen mögen selbst sehen., wie sie zu ihrem Rechte kommen. Wenn aber überhaupt eine Wirtschaftsbeziehung, so ist gerade die Kreditverpflichtung in der kapitalistischen Wirtschaft, nicht nur nach dem Grundsätzen der Individualgerechtigkeit, der kommutativen Gerechtigkeit, zu beurteilen, sie untersteht auch der sozialen Gerechtigkeit; den Gerechtigkeitsverpflichtungen gegenüber dem allgemeinen Wohle, das gerade wegen der ungeheureren Empfindlichkeit des Kreditapparates der Welt und der einzelnen Länder durch Einseitigkeit der genannten Art offensichtlich geschädigt wird. Dazu kommt, daß das Finanzkapital vor allem in eine Starrheit seiner Haltung deshalb verfällt, weil es die unmittelbare Verbindung mit der schaffenden Wirtschaft verloren hat. Darin liegt ja vor allem auch die Entartung eines Finanzkapitalismus, indem das Kapital leicht zum beschränkten Beherrscher des ganzen Wirtschaftslebens wird. Wird der Zustand der Wirtschaft kritisch dann ist es allzu leicht bereit, sich zu einer rücksichtslosen Schuldeneintreibung zu verstehen, die der Wirtschaft völlig den Atem nehmen muß. Wir haben dies in den letzten Jahren der Kreditkrise und dem darauf folgenden völligen Zusammenbruch der Weltwirtschaft schmerzlich genug erlebt: Zurückziehen der kurzfristigen Kredite, Entleerung der Banken, Abstoßend der Weltpapiere, allgemeine Flucht in den letzten Sachwert, das Gold. Wohl brach auch eine Reihe von großen und kleinen Banken zusammen, aber das Weltkapital blieb gesichert. Gewiß ist der Reinigungsprozeß der Wirtschaft, der in der Ausscheidung der lebensfähigen Unternehmungen geschieht, notwendig, aber das Finanzkapital muß seinen Teil Mittagen an dem gesamten Substanzverlust der Wirtschaft, der ja in der kapitalistischen Wirtschaft ein wesentlicher Kapitalverlust ist. Ist es doch eine wesentliche Funktion des Kapitals, in dieser Wirtschaft das Risiko mitzutrauern. Tatsächlich ist es aber so, daß das Risiko zum größten Teile auf die Unternehmer und Arbeiter - Arbeitslosigkeit abgewälzt ist, während sich das Kapital in Sicherheit zu bringen weiß. Auch hier besteht natürlich der Buchstabe des Vertrages, aber auch hier steht ihm gegenüber das Gesetz der Gemeinwohlgerechtigkeit, was nichts anderes bedeutet, als daß das Naturrecht gegenüber dem Vertragsrecht in Geltung tritt. Natürlich kann es nicht dem Urteil jedes einzelnen Schuldners überlassen werden, wie weit dies der Fall ist. Es handelt sich ja auch um Verpflichtungen der Gemeinwohlgerechtigkeit, die zu präzisieren die Gesetzgeber zuständig sind. Das Ideal ist auch Schuldenabwertung in einer einverständlichen Neuregelung des Schuldenverhältnisses durch Schuldner und Gläubiger unter Zugrundelegen der naturrechtlichen Maßstäbe.

Grundsätzlich noch wichtiger für die moralische Beurteilung des Weltschulden- Problems ist die Verschuldungs- und die Entschuldungsfrage im Allgemeinen. Was die Verschuldungsfrage angeht, so finden wir im heutigen Schuldenbestand der Welt eine Reihe von Schulden, die der Gläubiger denn Schuldner geradezu aufgedrängt hat - Kreditinflation der Jahre 1928 bis 1930 - Kredite, die eine Scheinblüte der Wirtschaft hervorbrachten und nun nicht mehr realisiert werden können. Weiters Schulden, die ohne Rücksicht auf die ethische Natur gemacht wurden, wie etwa gerade die heute in Frage stehenden Schulden in Amerika, die auf Kriegslieferungen zurückgehen, und schließlich muß man fragen, ob sich unsere ganze Wirtschaft nicht zu sehr auf den Kredit eingestellt hat und zu sehr von ihrer gesunden Grundtag des Sparkapitals abgekommen ist; nicht daß Kredit an sich bedenklich wäre, aber er muß im richtigen Verhältnis zum Sparkapital bleiben. Hier wird eine neue Orientierung notwendig sein, die von einer Kredit- und Bankreform begleitet sein muß. Für das Weltschuldenproblem folgt, daß alle, die an der Entartung des Kredites mitschuldig sind, auch Mittagen müssen am Schaden, der daraus entstanden ist. Dazu kommt die Entschuldungsfrage. Kein Zweifel, daß eine Wirtschaft schwerstem Siechtum verfallen muß, die dauernd unter Schuldendruck steht. Kein Zweifel auch, daß gerade das von der schaffenden Wirtschaft losgelöste Finanzkapital ein großes Interesse daran hat, sein Geldkapital im Kreditverkehr gleichsam zu verewigen. Verständlich aber auch, daß sich immer neue Theorien darum mühen, gerade von diesem Punkte aus zu reformieren. Hier ist etwa der richtige Kern der Schwundgetdtheorie zu suchen, sosehr sie als unhaltbar abzulehnen ist. In der Tat ist ja auch die Wirt- schafft des antiken Rom schließlich einem ständig wachsenden Schuldendruck erlegen. Gerade bei den Römern galt der Grundsatz vom Einschmelzen der Schulden, die auf Erztafeln geschrieben waren, der aber nicht befolgt wurde. Auch für die kapitalistische Wirtschaft müßte solch ein Grundsatz geigten, und er wäre in ihr unschwer zu verwirklichen. Es brauchten nur alle Schulden unter Amortisierung gestellt zu werden, daß heißt in einem Aufschlag zum Zins müßte die Kapitalrückerstattung pflichtgemäß eingeschlossen sein. Dadurch würde die Wirtschaft automatisch von ihren Schulden immer wieder entlastet werden. Wie sehr damit zugleich die Herrschaft des Finanzkapitalismus gebrochen wäre, ist gleich und leicht zu ersehen, denn das Kapital müßte von den Amortisationsbeträgen immer neu erspart werden. (Místopøedseda Donát pøevzal pøedsednictví.)

Haben wir bisher das Schuldenabwertungsproblem unter dem Gesichtspunkte der sozialen und individuellen Gerechtigkeit betrachtet, so sind damit die moralischen Gesichtspunkte, unter denen das Weltschuldenproblem gesehen werden muß, nicht erschöpft. Es handelt sich um sittliche Verpflichtungen, die in der öffentlichen Aussprache ganz vergessen, aber gerade für unser Problem von allernächster Wichtigkeit sind, die Billigkeitsverpflichtungen. Die Billigkeit verpflichtet ja dazu, dort nicht auf der Betreibung des strikten Rechtes zu bestehen, wo diese für den anderen allzu große Härte bedeutet. Die Tugend Billigkeit - soll jene Starrheit des Rechtes korrigieren, die in seiner formalen Seite begründet ist. Das Recht ist immer ungebändigt gegenüber der sich wandelnden Wirklichkeit. Wieder ist ein solcher Wandel der Kreditwirtschaft im besonderen Maße eigen. Erleben wir es nicht gerade am Weltschuldenproblem, wie summum jus summa injuria werden kann? Die Billigkeit hat hier die Härte des strengen Rechtes abzumildern. Und wenn wir heute die ganze Weltöffentlichkeit für eine Schuldenabwertung eintreten sehen, dann tut sie es - wenn auch unbewußt - im Namen der Billigkeit, für die das natürliche Rechtsdenken den Sinn nicht leicht verliert. Für die Billigkeit ist in unserer Frage in erster Linie maßgebend die Leistungsfähigkeit des Schuldners; dies gilt für Privatschulden, wie für Staatsschulden. Bezüglich der letzteren läßt sich übrigens gleich sagen, wie die Kreditwirtschaft selbst dann Gläubigern Billigkeitserwägungen nahelegt. Denn es ist eine bekannte Tatsache, daß in der kapitalistischen Wirtschaft dem Kapitalstrom der Warenstrom folgt, d. h., daß ganz überwiegend mit dem geliehenen Kapital Waren im Kapital verleihenden Lande gekauft werden. Ein Land, das Kredit gewährt, hat also dadurch eine Belebung seiner Wirtschaft zu erwarten. Es ist daher nur billig, wenn es in der Rückforderung Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit des Schuldners nimmt. Von hier aus wird die moralische Betrachtung des Weltschuldenproblems zugleich auf die internationale Handelspolitik geleitet. Denn auch bei der Rückzahlung der Schulden folgt in der kapitalistischen Wirtschaft dem Warenstrom der Kapitalstrom. Der Zusammenhang zwischen beiden ist so eng, daß Zins und Kapitalschulden nicht in ein Gläubigerland gezahlt werden können, ohne daß dieses sich der Wareneinfuhr des Schuldnerlandes öffnet. Wenn sich nun aber die Gläubigerländer durch Zollmauern dagegen abriegeln, dann wird die strenge Schuldforderung nicht nur im höchsten Grade unwillig, sondern geradezu unsinnig. Denn man kann nicht mit Berufung auf die Gerechtigkeit von einem anderen etwas fordern, wenn rann ihm die Leistung unmöglich macht.

Natürlich müßte bei einer moralischen Betrachtung des Weltschuldenproblems schließlich noch die soziale Liebe erwähnt werden. Fast scheut man sich aber, das Wort in solchem Zusammenhang auszusprechen, da es kaum eine andere Wirklichkeit gibt, in der heute das Ohr so taub ist wie für den Anruf der Liebe. Vorderhand läßt sich die fielt in der Tat jeden kleinsten Schritt in der internationalen Verständigung ausschließlich durch den äußeren Druck einer unerhörten Weltkrise abnötigen.

Kardinal Lavierte hat mit besonderer Unterstützung Leo XIII. einen mächtigen Feldzug gegen die Sklaverei geführt. Auch unsere Zeit bedarf solcher Männer, die zu Dutzenden und zu Hunderten in jedem Erdteile gegen die unbeschreibliche Schmach des Sklavenhandels mit aller Schärfe auftreten. Denn die unabsehbaren Reihen aneinanderketteten Sklaven gehören noch nicht der Vergangenheit an. Und wo die Scham die Anwendung des Wortes Sklaverei nicht mehr erlaubt, umschrieb man es mit "Zwangsarbeit". Im Grunde genommen handelt es sich hier aber um nichts anderes, als um brutalste Ausbeutung und Sklaverei. Das internationale Arbeitsamt hat sich schon wiederholt mit dieser Frage befaßt und die "Union Catholique d'Etudes Internationales" hat, gestützt auf genaue Feststellungen unserer Missionare, diesen Bemühungen um Reglementieren und schließlich Abschaffung der Zwangsarbeit in zwei ausführlichen Berichten ihre tatkräftige Unterstützung zugesagt. Bis heute sind diese gutgemeinten Anstrengungen am Widerstände sowohl der Staaten als auch Privater, die an diesem Menschenhandel interessiert sind, gescheitert. Nicht einmal eine allgemein und recht weit gefaßte Reglementieren war bis heute möglich.

Als unter dem Einfluß der besonders von der Kirche genährten Empörung der Sklavenhandel zu Anfang dieses Jahrhunderts etwas zurückging und sich die Kolonialmächte eine gewisse Reserve auferlegten, setzten Einheimische und Europäer im Innern des schwarzen Erdteiles teils auf Schleichwegen, teils offen, den Handel mit Menschenfleisch besonders nach der Türkei und Kleinasien fort. Tripolitanien war damals noch Transitland. Zu Hunderten kamen dort die Sklaven in den Häfen Tripoli, Derma und Benghazi an, um auf Segelschiffen, die unter ottomanischer Flagge fuhren, nach Konstantinopel und Smyrna gebracht zu werden. Die Zahl der Sklaven, die allein im kleinen Hafen von Benghazi während 4 Jahren verschafft wurden, wird auf mehr als 20.000 angegeben. Tripolis und Moursong sahen in derselben Zeit Hunderttausende dieser Unglücklichen. Man freute sich zu früh in der Annahme., der Krieg habe in diesen Ländern der Sklaverei Grenzen gesetzt. Heute ist es Arabien, wo die großen Sklavenmärkte stattfinden, zwar etwas versteckt und heimlich, doch Menschenhandel stockt nicht und treibt weiter seine traurigen Blüten. Sir Frederic Lugard hat noch vor ungefähr 10 Jahren Äthiopien mit diesen Worten gebrandmarkt: "Dies Land ist ein Skandal, der einzige Handel, der dort blüht, ist jener mit Sklaven." Verdeckt und heimlich aber blüht die Sklaverei im Inneren Afrikas. Die schwarzen werden angelockt in islamitischeu Pilgerzügen. In 8-, 10- bis 10- monatlichen Märschen gelangen sie an die englisch - ägyptischen Grenzen des Sudan, setzen über das Rote Meer" ohne daß England eine scharfe Kontrolle ausübt, und kaum die Hälfte kommt wieder heim.

Scharfe Paßkontrollen von seiten der belgischen; französischen und vor allem englischen Behörden könnten diesem geheimoffenen Menschentransport einen Riegel vorschieben.

Staatliche und private Unternehmen lassen in den Kolonien und Protektoraten gegenwärtig große Arbeiten, besonders Straßen- und Eisenbahnbauten, ausführen. In weglegende und sehr oft ungesunde Gebiete werden zwangsweise Tausende von Arbeitern abgeführt. Drei-, sechs- und zehntausend Kilometer weit von ihrer Familien weg, werden die Eingeborenen in harter 12- bis 16stündiger Arbeitszeit buchstäblich zu Tode geschunden. Die Familienbande werden grausam zerrissen, der bezahlte Lohn bedeutet nach unsern Verhältnissen kaum ein Trinkgeld. Aus einer Interpellation im belgischen Parlament erfuhr man z. E., daß es im Kongogebiet gegenwärtig mindestens 450.000 eingeborene Arbeiter gibt, die mit bist und Gewalt, mit Peitschenhieben und Drohungen gemeinster Art aus ihren Dörfern in die weitentfernten Ausblutungsstätten getrieben werden. Pfarrer Wilhelm Mensching, langjähriger evangelischer Missionar, schreibt in "Religion, Rasse, Kolonien", daß die Neger in Süd- und Innerafrika zu Millionen so entwurzelt worden seien. Afrika sei übersät von Zusammenballungen von heimats- und familienlosen Negern.

Immer noch gibt es Menschen, die wohl stolz vor dem angeblich grandiosen Bilde des wirtschaftlichen Fortschrittes stehen. Wie viel dieser wirtschaftliche Fortschritt an Blut und Opfer gekostet, wie ganze Völker und Rassen für diese europäische Scheinkultur zugrunde gehen müssen, darüber gibt man sich keine Rechenschaft. Wäre der Reichtum; ja die Zivilisation denkbar, bestünde ein so blühender Handel, eine so große Industrie, ein so reiches Rentnertum, wenn hinter ihm nicht ein Kolonienreich stünde, das an Größe das Sechzigfache seines Mutterlandes darstellt? Fließen nicht Millionensummen an Erstrangigen aus Plantagen, Handels- und Fabriksunternehmungen aus Indien nach England, wo dank der Fronarbeit indischer Kulis ehemalige Regierungsbeamte und deren Günstlinge ein sorgen- und arbeitsloses Dasein führen können? Solche Zustände wären noch einigermaßen verständlich, wenn die Europäer den Eingeborenen bessere Daseinsbedingungen und eine höhere Kultur gebracht hätten. Das Gegenteil ist aber der Fall. Nicht nur nehmen die Eingeborenen keinem Anteil an den Errungenschaften der europäischen Kultur, sondern sie müssen ein System der Ausbeutung, Zwangsarbeit und Sklaverei über sich ergehen lassen, das sie noch viel unglücklicher macht als ihre frühere Lebensweise. Es wird z. B. berichtet, daß 350.000 Kulis aus dem übervölkerten Java in jahrelanger Arbeitsfron festgehalten werden, bei Durchschnittslöhnen von 40 bis 50 Cents pro Tag. In einem Jahre werden von diesen mehr als 30.000 wegen Übertretung von Vertragsbestimmungen ins Gefängnis geworfen. Auch die Vereinigten Staaten machen ihren kolonialen Lehrmeistern alle Ehre, ja, übertreffen sie vielleicht noch. Die Gewaltpolitik der Standard Oll ist bekannt. Belgiens Ureinwohner seufzen unter dein Joch der Fronarbeit der Ölgewinnung. Daß die Kapitalinteressen New-Yorks und der City mit den ewigen Wirren und Bürgerkriegen in Mexiko in engstem Zusammenhang stehen weiß bald ein jedes Kind. Die Aufstände auf den Philippinen, die Kämpfe in Nicaragua und auf der Arabischen Halbinsel entspringen alle derselben Ausbeutungspolitik. Mit welchem Recht - fragt man sich - kolonisieren denn die Weißen? Es ist das brutale Recht des Stärkeren, das Recht der Gewalt! "Wir können Indien jetzt verlassen, wir haben es ausgebeutet" - sagte kürzlich in zynischer Offenheit ein Engländer angesichts der steten Wirren und der Autonomiebestrebungen unter Führung Ghandis. Diese Freiheitsbestrebungen der Inder sind durchaus verständlich, wenn man hört, daß in den europäischen Manufakturen Kinder von 6, 8 oder 10 Jahren 12 bis 14 Stunden per Tag arbeiten müssen, und dies bei Hungerlöhnen und unter Umständen, die jeder Hygiene spotten. Die Vorschläge, die von der Union Catholique d'Etudes Internationales dem Internationalen Arbeitsamte gemacht wurden, sind denn auch angesichts dieser Umstände doch recht bescheiden. Man fühlt sich kaum stark genug in Genf, vorerst einmal die Zwangsarbeit für private Zwecke zu unterdrücken. Ferner will man ganz allgemein die Arbeit der zu jungen oder zu alten Menschen verbieten. Die katholischen Verbände, vertreten durch die Union, haben aber entschieden das Prinzip aufgestellt, daß in Anbetracht der bedauerlichen moralischen und sozialen Folgen jede Zwangsarbeit, unter welchem Vorwand sie auch immer ausgeführt werden sollte, zu verbieten sei.

Nun ein paar Bemerkungen zum vorliegenden Budget. Die Summe der prädominierten Ausgaben für 1933 macht 8.682,537.770 Kè aus, die zu erwartenden Einnahmen aber 8.634,170.000 Kè. Das Budget ist also am Papier aktiv, da die Einnahmen den Ausgaben gegenüber ein Plus von 1,632.290 Kè zeigen. Diese Plus von ungefähr 1.5 Millionen bei einem Budget von 8.5 Milliarden ist zu gering, umsomehr als die öffentliche Meinung die Einnahmen als zu optimistisch eingestellt ansieht.

Die derzeitigen Ausgaben und Einnahmen, so wie die jetzt schon reduzierte Summe der Militärausgaben, sind besonders dann auffallend, wenn wir die Budgets der letzten Jahre betrachten; sie stellen sich in Tausenden wie folgt:

 

1931

1932

1933

Ausgaben

9.838.525

9,318.209

8,632.538

Einnahmen

9,843.822

9,323.326

8,634.120

Plus

5.302

4.662

1.632

Armeeausgabe

1,400.000

1,309.500

1,252.255

"

in %

14,2

14,1

14,5



 

Daraus ersehen wir, daß das Plus von Jahr zu Jahr nicht nur sinkt, sondern im jetzigen neuen Budget trotz der durch den Parteienstreit verringerten Streichungen und der optimistisch eingestellten Einnahmen das mit schwerer Mühe und Not errungene minimale Plus durch das Heeresbudget, in welchem der bis 1936 beschlossene jährliche Kredit von 315 Millionen Kè noch nicht eingerechnet ist, mehr steigende als fallende Tendenz aufweist. Die durch das Parlament schon früher bestimmten Heeresausgaben von 1.400,000.000 Kè wurden im vorigen Jahre zum erstenmal verringert, u. zw. um rund 81 Millionen. Die verringerte Summe für nächstes Jahr erscheint wie folgt:

Die ganze Summe 1.252,254.970 Kè gegen die vorjährige Summe von 1.309,500.000 Kè, die reduzierte Summe ergibt genau 57 Millionen 245.030 Kè.

Die prädominierten Reduzierungen sind folgende: Sachliche Ausgaben 676,555.550, voriges Jahr 702,673.000, persönliche Ausgaben 575,699.400, voriges Jahr 606,827.000 Kè, d. h. im Vergleiche zum vorigen Jahr sind die sachlichen Ausgaben um rund 26 und die persönlichen um 31 Millionen kleiner.

Aus den einzelnen Posten des Heeresbudgets im Vergleich zum vorigen Jahre sind folgende wesentliche Änderungen hervorzuheben: a) Reduktionen: Besohlungen: Gagistenzahlungen 17, Millionen 761.200, Zivilangestellte, Gehälter 428.700, Vorschriften und Drucksorten 5,010.900, Verpflegsmagazine 794.000, Kleidung, Ausrüstung 9,915.500, Pferdeeinkauf 7,499.700, Pferdepflege 629.800, Hygiene 1,425.300, Flieger 666.500, Ingenieure und Eisenbahn 1,515.600, Telegraph und Telephon 1,778.600, Automobile 4,193.900, Eisenbahn 336.700, Handschießgewehre 1,547.900, Artillerie - Waffenmagazin 2 Millionen 813.800, Munition und Sprengstoffe 4,616.500, Munitionsfabriken 1,610.000, Militär - Ingenieur - Institut 1,608.900, Exerzierplätze 757.700, Körperpflege 1,026.800, Befreiungsdenkmal 1,082.800, Ausbildung der Reserve 23,175.100, verschiedene Ausgaben 444.600 und französische Mission 418.300 Kè. b) Erhöhungen: Gagen der Mannschaft und der weiterdenkenden Unteroffiziere 3,375.600, Naturalverpflegung 20,002.070, Etablierenden 3,860.600, Spezialartillerieausrüstung 291.800, Mappierung 279.400, militärische Expeditionen 2,488.300 und Sozialinstitut der Legionäre 439.300 Kè.

Von den registrierten Ersparungen sind die auffallendsten die bei den Manövern, Gagistenbesoldung, Bekleidung, Pferdeeinkauf, Drucksorten, Automobil- und Munitionsersparnis, die eine Million an kleineren Posten nicht erwähnt.

Dazu will ich bemerken, daß die Waffenübungen der Reservisten und die Munitionsersparnisse schon im vorigen Jahre begonnen haben, also ist die Tendenz auch für 1933 dieselbe. Die Verkürzung der Gagen steht in Verbindung mit der der staatlichen Beamten, stammt also nicht vom Militär, sondern ist eine allgemeine Verordnung. Eine eigene Beobachtung verdient die Steigerung der Naturalverpflegung um 28 Millionen, die das Militär mit dem Steigen der Preise begründet. In der Tat ist eine Verteuerung eingetreten, doch kann sie unmöglich diese Summe erreicht haben, besonders wenn wir jenes Faktum in Betracht ziehen, daß die im Jahre 1931 Eingerückten 21/2 Monate früher entlassen wurden.

Das Fazit des Heeresbudgets stellt jedem rechtlich denkenden Bürger die Tatsache vor Augen: die nach schweren Parteikämpfen erzwungenen verhältnismäßig minimalen Streichungen zeigen nirgends nur eine neue Spur von wirklichen Ersparnissen auf. Hingegen dürfen wir nicht außer acht lassen, daß die 315 Millionen des Armeeinvestitionsfonds ganz unberührt dem Militär zur Verfügung stehen und gänzlich genügen zur Durchführung der Investierenden des Heeres jetzt, in der Zeit der Abrüstungstendenzen.

Zu diesen Posten des Heeresbudgets müssen wir, wie auch in den vorigen Jahren, jene Posten zurechnen, die in den anderen Kapiteln des Budgets eingestellt sind, doch ihrem Charakter nach eigentlich ins Heeresbudget gehören und die man in drei Abteilungen teilen kann, u. zw. a) die, die ein ausgesprochen militärisches Ziel haben, b) die, welche die innere Wehrmacht repräsentieren, und c) die, die teilweise in militärischen, teilweise für öffentliche Arbeiten investiert sind. Und zwar sind das: ad a) Militärkanzlei des Herrn Präsidenten 415.500, militärische Flugzeugfabrik 19,967.200, Wälder, militärische Schießstätte 54,632.600, militärische Pensionen 230,895.000, militärische Druckerei 3,993.600, zusammen 319,903.900 Kè; ad b) Gendarmerie 260 Millionen 666.400, Polizei 160,061.600, Finanzwache 115,086.300, zusammen 535 Millionen 814.300 Kè, und ad c) Straßen und Brückenbauten 124,389.500, Wasserstraßen 13,947.500, Strömend Hafenarbeitern 42 Millionen 500.000, zusammen 187,837.000 Kè. Öffentliche Arbeiten sind nicht auszuweisen. Vom Budget des Arbeitsministeriums kann man noch viele Posten zum Militärbudget zurechnen, weil dieselben für militärische Zwecke verwendet werden können, wo uns aber keine konkrete Daten zur Verfügung stehen. Denn das Arbeitsministerium stellt nur ins Budget diejenigen Bauten, welche nur die nicht militärischen Ressorts benötigen, von deren Einrechnung wir absehen. Und wenn wir auch die Posten ad b) auslassen, bleiben noch ad a) 319,903.400 Kè, dazu das ordentliche Heeresbudget mit 1.252,254.970 Kè und der Heeresinvestitionsfond mit 315,000.000 Kè zusammen 1.887,158.370 Kè, welche Summe, ganz real genommen, den Zielen der Armee dient. Im Vergleich zu den früheren Jahren finden wir also keine Verschiebung, da die Heeresausgaben im Staatsbudget pünktlich 23 Prozent ausmachen. Diese Summe hat im vorigen Jahre 21 ó betragen, so daß wir die Ausgaben für die Wehrmacht nur erhöht und nicht vermindert sehen können. Diese Zahlkolonnen des Heeresbudgets, die immer eine Reduktion darstellen, beweisen, den Steuerträgern des Staates und dem, unorientierten Auslande, welchem die Èechoslovakei immer als, ein pazifistischer Staat hingestellt wird, daß dies nur eine Spiegelfechterei ist und nichts anderes als eine gründliche Irreführung anstrebt.

In dieser Beziehung ist es nicht uninteressant, die staatlichen Schlußrechnungen von 1918 bis 1931 durchzurechnen; darnach wurden in den erwähnten Jahren für das Heerwesen rund 31.5 Milliarden ausgegeben.

Hoher Senat! 311%z Milliarden! Ich muß den hohen Senat und die hohe Regierung fragen: Quo vadis Wie lang soll das noch der Steuerträger aushalten? Herr Beneš wird immer als größter Pazifist hingestellt; das Militärbudget aber beweist, wie weit es mit seinem Pazifismus her ist und wie die Republik sich als Großmacht aufspielt. Im früheren Österreich wurde nicht so viel für das Militärbudget ausgegeben wie jetzt in der kleinen Èechoslovakei. Ich bin wohl kein Pazifist, darf es auch als Geistlicher nicht sein, aber diese hohen Summenkolonnen im Budget können doch in diesem kleinen Lande nicht aufrecht erhalten werden; wenn es so weiter geht, dann muß ein Krach der Staatsfinanzen die unausbleibliche Folge sein. Besinnen Sie sich doch, meine Herren, diese Worte möchte ich besonders an den Herrn Außenminister Dr. B e n e š und an die hohe Regierung richten: So kann es nicht mehr weiter gehen! (Potlesk.)

2. Øeè sen. Jokla (viz tìsnopisecká zpráva):

Hohes Haus! Wenn es mir auch nicht einfällt, mit den Ausführungen des ersten Redners in der heutigen Debatte Koll. Haken zu polemisieren, so möchte ich doch zu seinen Ausführungen ein paar Feststellungen machen. Herr Koll. Haken hat in der in der kommunistischen Partei üblichen Terminologie der Sozialdemokratie das Verschulden an dem Anwachsen des Faschismus in Deutschland in die Schuhe zu schieben versucht. Es ist eine unumstößliche historische Wahrheit, die de Geschichte einmal festlegen wird, daß die Dinge ganz anders liegen. Es ist eine Tatsache, daß in Deutschland die kommunistische Partei Jahre hindurch im politischen Kampfe immer an der Seite der Faschisten, der deutschen Nationalsozialisten, gestanden ist, Jahre hindurch - und das kann kein kommunistisches Schlagwort aus der Welt Schaffen - hat die kommunistische Partei Deutschlands den Kampf gegen die Demokratie in Preußen, gegen die Regierung Braun-Severing geführt. Ja, noch mehr! Die kommunistische Partei hat sich zum Sturmbock gegen die Regierung Braun-Severing hergegeben. Ich verweise da auf die diversen Volksentscheide, die die kommunistische Partei Schulter an Schulter mit den Nationalsozialisten in Deutschland geführt hat und deren Ziel der Sturz der Regierung Braun-Severing war. An diesen historischen Tatsachen ändert sich nichts, auch dann nicht, wenn die kommunistische Partei in dem Augenblicke, als sie das Endziel erreicht hatte, als mit ihrer Hilfe die demokratische Regierung Braun-Severing gestürzt war, die Parole zum Generalstreik herausgegeben hat. Es ist die historische Schuld der Kommunisten, daß sie die Wegbereiter des Faschismus sind. In allen Staaten, wo eine starke kommunistische Partei besteht, ist auch der Faschismus stark. Ich verweise insbesondere auf die geschichtlichen Ereignisse in Italien, Ungarn, Bayern und jetzt besonders in Deutschland.

Der Herr Ministerpräsident hat im Budgetausschuß von der Notwendigkeit der Reform der öffentlichen Verwaltung gesprochen und ausgeführt, man werde eine Rationalisierung der Verwaltung in Angriff nehmen müssen, das heißt ihre Vereinfachung; die Beseitigung des Tintenmeeres und die Durchsetzung des Grundsatzes, daß die Behörden um der Bevölkerung willen da sind. Auch der Innenminister hat von der Notwendigkeit dem Verwaltungsreform gesprochen und dabei erklärt, es gebe berechtigte Beschwerden gegen die Neuorganisierung der politischen Verwaltung, und diese Beschwerden hätten hauptsächlich in den finanziellen Schwierigkeiten der Bezirke und Gemeinden ihren Grund, und er meinte, eine neue Reform werde sich auf die Erfahrungen stützen und das Laienelement und Fachleute werden zur Mitarbeit herangezogen werden müssen. Das klingt aus dem Munde des Ministers wie ein "Mea culpa". Wir alle wissen doch sehr gut, daß gerade er der Urheber und die treibende Kraft bei der Verwaltungsreform gewesen ist, die wir hinter uns haben, und daß er jeden gegen seine Pläne erhobenen Einwand kurzerhand abgewiesen hat. Die letzte Verwaltungsreform liegt uns noch in den Knochen, sie hat der Bevölkerung mehr Nachteile als Vorteile gebracht. Wir begrüßen den Standpunkt des Herrn Ministerpräsidenten, daß die Behörden der Bevölkerung zu dienen haben.

Parteigenosse Vizepräsident Dr. Heller hat bereits gestern einige Beispiele von Aktenwanderungen gebracht. Neben der Aktenwanderung und Aktenschiebung, die heute zu einem System in unserer Verwaltung geworden sind, macht sich in letzter Zeit bei einzelnen Bezirksämtern die Tendenz bemerkbar, daß sie glauben, sie müßten das Prinzip des Vormärz, die Bevormundung der Bevölkerung, wieder zur Geltung bringen. Ich will nur das Beispiel der Bezirksverwaltung in Neutitschein anführen, die sich bei ihrer Amtieren von dem Grund ratze leiten läßt, was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten. Es wäre schon jetzt ein ungeheurere Fortschritt, wenn man die Aktensschiebung eindämmen könnte, wenn man eine Frist festsetzen würde, binnen welcher ein Akt unbedingt erledigt werden muß.

Wir fordern die Ausdehnung der geplanten Verwaltungsreform auf alle Gesetze, die 1926 in dieser Hinsicht geschaffen worden sind. Über die Notwendigkeit der Reform des Gesetzes, betreffend die Finanzen der autonomen Behörden, hat gestern bereits Parteigenosse Vizepräsident Dr. Heller gesprochen, und ich möchte nur seine Ausführungen unterstreichen und darauf verweisen, daß es schon heute möglich wäre, ehe die Verwaltungsreform durchgeführt wird, die Fesseln ein bißchen zu lockern. Zweifellos hat da die Krise eine Verschärfung durch dieses Gesetz erfahren, dessen liberalere Handhabung, insbesondere die Beseitigung der Streichungswut bei Überprüfung der Gemeindevorschläge, angezeigt ist. Heute können wir konstatieren, daß es in erster Linie die Ausgaben für soziale und kulturelle Zwecke sind, die von den Revisionsorganen; besser gesagt den Streichorganen, immer wieder aus den Voranschlägen ausgemerzt werden. Notstandsarbeiten in eigener Regie der Gemeinden sind heute infolge des rigorosen Vorgehens der Landesbehörde bei Darlehensbewilligungen nahezu unmöglich, alle Projekte werden als unrentabel bezeichnet.

Wir wünschen, wie bereits erwähnt, die Ausdehnung der Verwaltungsreform auf alle Gesetze, die 1926 im Zusammenballe mit der Verwaltungsreform gemacht worden sind. Da kommt vor allem in Betracht das Gesetz über die Wahlen in die Landesund Bezirksvertretungen. Wir empfinden es als eine Schande, daß noch ein Gesetz besteht, das Ernennungen vorsieht. Wir verlangen die Beseitigung der Ernennungen für die Landesund Bezirksvertretungen und an deren Stelle die volle Durchführung vom Wahlen für alle Vertretungskörper. Ebenso wäre der Moment gekommen, das Wahlalter, das für die Landesvertretungen höher ist als für die Wahlen in das Abgeordnetenhaus, wider herabzusetzen und schließlich, das möchte ich besonders betonen, alle jene Bestimmungen auszumerzen, durch die die Entschlußfreiheit der Vertretungskörper eingeschränkt wird.

Es war in letzter Zeit ganz besonders dich; Rede von einer Reform der Finanzverwaltung, die sich in zwei Richtungen bewegen soll, einerseits Auflösung von Steuerämtern, andererseits Zusammenlegung der Direktionen Troppau und Brünn. Ich will auf all die Argumente, die dafür sprechen, bei diesen Fragen mit der größten Vorsicht zu Werke zu gehen, nicht eingehen. Es ist uns scheinbar gelungen, daß sich die Ansicht durchgesetzt hat, daß jetzt in der Krisenzeit nicht der Moment für derartige einschneidende Operationen gegeben ist. Wir haben von allem Anfang an die Meinung vertreten, daß das treibende Element für die Zusammenlegung der Finanzdirektionen in Brünn und Troppau darin zu suchen ist, daß durch die Zusammenlegung des Status der Beamtenschaft von Mähren und Schlesien die höheren Finanzbehörden in Brünn bessere Vorrichtungsverhältnisse hätten. Es wurde uns das in den letzten Tagen durch Zeitungsmeldungen bestätigt. Wir müssen schon sagen, daß für ein derartiges Verlangen die Sache doch zu groß und weitreichend ist.

Aber eine andere Angelegenheit würde ich dringend dem Herrn Finanzminister ans Herz legen, und das iß die unerhörte Tat Sache, daß in der Zeit der größten Not und Entbehrung, die sich die Arbeitslosen auferlegen müssen, es noch immer vorkommt, daß, gestützt auf mittelalterliche Anordnungen und Gesetze, Nahrungsmittel bei einzelnen Zollämtern vernichtet werden. Bei der Zollbehörde in Oderberg wurden dieser Tage 47 Zentner Orangen in die Oder geworfen. Als die Arbeitslosen von Hruschau, Mähr.-Ostrau, Petershof und Kohlau und die Kinder der Arbeitslosen das hörten, kamen sie zur Oder und wollten Orangen herausfischen. Die Gendarmerie wurde jedoch aufgeboten, um dieses große Verbrechen hintanzuhalten. Bereits im vorigen Jahre wurden 2 Waggons Hühner, vollständig gesund, im Schlachthof von Neu- Oderberg geschlachtet. Auch 4 Waggons Äpfel wurden eines Tages in Autos verladen und vergraben. Damit sie aber sicher zum menschlichen Genuß ungeeignet würden, übergoß man sie mit Jauche. Die Finanz Organe werden sicher mit Gesetzen und Verordnungen belegen können, daß ihre Vorgangsweise ordnungsgemäß sei. Mit den Verordnungen mag das übereinstimmen, mit dem Geiste der Menschlichkeit und mit der Zeit der Not stimmt dies sicherlich nicht überein.

Die Herren von der Bürokratie sind ja sonst nicht gar so sehr darauf eingeschoren, jeden Buchstaben des Gesetzes einzuhalten. Wenn z. B. der Herr Ministerialrat Dr. Blažek, das Hauptrevisionsorgan, in die einzelnen Landesdirektionen kommt, ordnet er sofort an, daß die Bestimmung des Steuergesetzes, die den Landesbehörden das Recht gibt, bis zu 10.000 Kè Steuerabschreibungen vornehmen zu können, nicht gehandhabt werden darf. Er setzt ganz einfach aus eigener Machtvollkommenheit Paragraphen des Gesetzes außer Kraft. Im Wesen handelt es sieh dabei zumeist um kleine Leute, weil die oberste Grenze der Abschreibungsmöglichkeiten ja nur 10.000 Kè beträgt.

Bei diesem Kapitel möchte ich darauf aufmerksam machen, daß auch gegenwärtig wiederum eine Steuerabschreibung im Zuge sein soll oder bereits durchgeführt ist, über die wir sehr gerne Aufschluß erhalten möchten. Der Herr Dr. Larisch-Mönnich in Karwin steht in Verhandlungen mit dem Finanzministerium wegen Abschreibungen von Steuern. Aus einer Eingabe, die Herr Dr. Matouš, der Rechtsvertreter des Dr. Larisch, an das Finanzministerium gerichtet hat, bekommen wir einen Einblick, wie diese Dinge gemacht werden. Dr. Matouš, ein politisierender Advokat mit sehr guten Verbindungen, hat folgende Eingabe an das Finanzministerium gerichtet: "Der èechoslovakische Staat schuldet Dr. Larisch-Mönnich für Kohle und Koks von dem ursprünglichen Betrag von 37 Millionen Kè noch 34 Millionen, dazu 6% Zinsen 20 Millionen Kè, Ersatz für den politischen Streik, dessen Niederzwingen im Interesse des Staates dem Verdienste der Gewerkschaft Dr. Larisch-Mönnichs zuzuschreiben ist, in der Höhe von 11 Millionen Kè, dazu 6%, Zinsen für 10 Jahre gleich 6.6 Millionen Kè, zusammen also 71.6 Millionen Kè. Dafür erhielt " Dr. Larisch aus der Valutenaktion vom Staate à conto 9.2 Millionen, so daß seine Forderung auf 62.4 Millionen herabgesunken ist. Dr. Larisch schuldet dem èechoslovakischen Staate an Steuern und Vermögensabgabe ca. 70 Millionen Kè, woraus ersichtlich ist, daß bei gutem Willen auf beiden Seiten eine Einigung leicht zu erzielen ist."