Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 188. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve støedu dne 28. prosince 1932.

1. Øeè sen. Fr. Scholze.

Hoher Senat! Der Gehaltsabbau der Staatsbeamten und Angestellten dürfte einschließlich der automatisch mitbetroffenen Festbesoldeten der Selbstverwaltungskörper und der indirekt Mitbetroffenen der Privatbetriebe eine Kürzung der Gesamtauszahlung in der Höhe von jährlich schätzungsweise 2 Milliarden Kronen zur Folge haben. Wenn bei der heutigen Sitzung hier im Senat über die Regierungsvorlage Nr. 960 wegen dieses Gehaltsabbaues die Entscheidung fällt, so muß sich die Regierung in diesem Augenblicke bewußt sein, daß es Tausende von Menschen sind, über deren zukünftiges Schicksal durch dieses Gesetz entschieden wird und daß andererseits dadurch die gesamte Volkswirtschaft durch derartige Verfügungen, wie sie diese Regierungsvorlage beinhaltet, ebenfalls hart und nachteilig betroffen wird. Dadurch wird die Lage der Staatsbeamten, der öffentlichen Angestellten, der Lehrerschaft und der Pensionisten eine für sie wirtschaftlich und kulturell schlechtere und für die gesamte Volkswirtschaft und das innenstaatliche Wirtschaftleben noch eine bedrücktere Situation geschaffen. Die heutige Regierung gibt durch diesen Beschluß der ganzen öffentlichen und privaten Unternehmerschaft ein grausames Beispiel in Bezug auf den Lohn- und Gehaltsabbau. Es ist gegenwärtig sogar der Fall, daß einzelne Lebensmittel im Preise steigen. Diese Tatsache, welche sich im Handelsleben abwickelt, muß doch der Regierung sicher bekannt sein. Aus diesem und anderen triftigen Gründen müßte jede Gehaltskürzung, um das Elend und die Not nicht noch zu erhöhen, gewissenhaft ausgeschaltet werden. Leider ist es gerade hier der Staat selbst, welcher rücksichtslos nach echter, verwegener Spekulationsmethode versucht, den Beamten, Lehrern und Angestellten den Brotkorb höher zu hängen. Schon die Streichung der Weihnachtszulage, welche kaum eingeführt war und soeben schon wieder dem Betreffenden entzogen wurde, auf Grund welcher man sich vor zwei Jahren besonders in sozialdemokratischen Kreisen so viel zugute getan hat, bedeutet für die Betroffenen eine wesentliche Verkürzung ihrer bisherigen Bezüge. Es müssen also die Beamten, Lehrer und Angestellten sich schon etwas ganz Besonderes haben zu Schulden kommen lassen, wenn dieselben in so kurzer Zeit schon wieder, und diesmal mit einer ganz bedeutenden Einschränkungskur in Bezug auf ihr Einkommen durch ein neues Gesetz bedacht werden. Diese Verfügung ist wohl sicher nicht darnach angetan, eine Gesundung bei den Betroffenen zu erhoffen, ihre Freude und Arbeitskraft zu beleben und eine Verbesserung im öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Leben in diesem Staate zu verursachen. Es sind noch immer mehr als zwei Drittel der Staatsbediensteten, welche durch diese Ersparungen, welche aus diesem Gehaltsabbau für die Staatskasse erreicht werden sollen und dafür, daß wieder andere aus der Staatskasse gut gelebt haben und noch lustig drauf loswirtschaften, diese Opfer für wirklich geleistete Arbeit und ehrliche Tätigkeit zu bringen gezwungen werden. Wir haben volles Verständnis dafür, wenn der Herr Finanzminister krampfhaft sich bemüht, Ordnung. in die staatliche Finanzwirtschaft zu bringen. Aber wir möchten ihm raten, er möge seine Energie nicht so sehr an den Beamten und Angestellten erproben, sondern er möchte sich einmal die Mühe nehmen, in jene dunklen Stellen hineinzuleuchten, um zu erforschen, wo diese vielen Milliarden hingekommen sind, welche heute fehlen.

Zuerst wurde die Arbeiterschaft getroffen durch fortgesetzten Lohnabbau und sodann durch die Entlassungen. Das geschah in der Industrie und in der Landwirtschaft als auch im Kleingewerbe. Ihnen folgten die Angestellten und Beamten der Privatunternehmungen. - Bodenreform. Sodann folgten die deutschen Angestellten und die Beamtenschaft im Staatsdienste, welche die Opfer dieses in diesem Staate herrschenden Systems wurden. Nachdem nun auf diese Art systematisch und etappenweise alle diese Schichten der Lohn- und der Gehaltsempfänger abgetan sind, so kommen nun als weitere Opfer dieser ganz verkehrt eingestellten Wirtschaft die aktiven Angestellten und sogar die Pensionisten, ob Priester oder Laien, daran, in die Notgemeinschaft einzutreten. Unter der Devise: Alle müssen ein Opfer bringen, wird versucht, die Begründung für diesen Gehaltsabbau zu konstruieren. Es wäre höchste Zeit endlich einmal jene heranzuziehen, welche in der kurzen Reihe von Jahren im Staate auf unaufgeklärte Weise reich, ja, sehr reich geworden sind, während der Staat und das Volk arm geworden ist. Hiezu sei als Begründung folgendes bemerkt: Ein sehr stark patriotisches èechisches Blatt brachte in einer seiner letzten Ausgaben einen Bericht, daß während der glorreichen Zeit des Umsturzes ziemlich viel Unglorreiches in diesem Staate vorgekommen ist. So soll im Kriegsgetreideamt bald nach dem Umsturze eine Summe von 7 Milliarden verschwunden sein. Jene Leute scharf unter die Luppe zu nehmen, welche bei diesem Amte damals so beispielgebend und wahrscheinlich nicht im Interesse des Staates gewirtschaftet haben, wäre viel richtiger, als wie den heutigen Gehaltsabbau zu beschließen. Weiters heißt es in demselben Blatt, die Staatskasse habe für den Bau von Villen für verschiedene Politiker, hauptsächlich Sozialisten, wieder 7 Milliarden ausgezahlt, und noch einmal bald darauf, damit die 21 Milliarden voll werden, hat der Staat einer Reihe von Großkapitalisten die Bezahlung von Steuern im Gesamtbetrage von nochmals 7 Milliarden gestundet. Das Blatt bemerkt weiter, daß diese glücklichen Empfänger doch der Regierung bekannt sein müssen, weshalb es jetzt eine Pflicht der Dankbarkeit wäre, dem Staate in seiner Not zu Hilfe zu kommen. Es wären deshalb jene Millionen, welche sich diese Menschen widerrechtlich angeeignet haben, dem Staate zurückzuerstatten, und man brauchte dann den Tausenden Beamten und Angestellten ihre Bezüge, die wohl verdient sind, nicht zu kürzen. Die Bezahlung der Angestellten im Staatsdienst, sowie im öffentlichen Dienst ist ja eigentlich in unserem Staate gegenüber anderen Staaten, ja sogar dem armen Deutschland gegenüber, welches in den vergangenen Zeiten eine Notverordnung einführen mußte, eine wesentlich geringere. Außerdem ist zu betonen, daß der Dienst im Staate auch ein Vertrauensdienst ist, auf welchem der Bestand des Staates, seine Sicherheit und Ordnung aufgebaut sein muß. Es sind fast zweimal hunderttausend Menschen, die im Staatsdienst stehen und nur ein Einkommen von Kè 8000 beziehen. Soll vielleicht, nach diesem Einkommen zu schließen, dadurch die Qualifikation dieser Leute aufgezeigt werden? Wenn dies Tatsache wäre, so müssen wir doch allgemein trachten, tüchtige, gewissenhafte und brave Beamte ohne Vorurteil in Bezug auf ihre nationale Zugehörigkeit im Staatsdienst anzustellen und dieselben ebenso entsprechend und gerecht zu entlohnen. Der Staat hätte bestimmt finanziell einen größeren Vorteil und der Staatswirtschaft würde es wesentlich mehr nützen, wenn weniger Beamte, dafür aber tüchtige, ihrer Pflichten bewußte Leute im Staatsdienste tätig wären.

Auf diese Art bliebe der Staat vor einer schlecht geführten Wirtschaft bewahrt, die rechte Hand wüßte, was die linke tut, große Fehler und grobe Mängel würden vermieden werden und die Steuerkrone würde gewissenhaft verwaltet und, fruchtbringend zum Vorteil aller, besondrs der ganzen Volkswirtschaft, verwendet werden.

Das ist nach unserer Meinung, wenn wir uns hier noch gestatten dürfen, eine solche auszusprechen, noch ein richtiger Weg, im Staatshaushalte zu sparen, um von den Geld- und Finanznöten befreit zu werden. Nicht aber, wie es jetzt wieder geschehen soll, indem man die Gehälter und Bezüge einiger hunderttausender Menschen einfach kürzt, dadurch die Kaufkraft herabdrückt und auf der anderen Seite die Steuern und Abgaben vermehrt und erhöht. Dadurch wird das Gegenteil von dem, was man erreichen will, nämlich die Sanierung in der Staatskasse herbeizuführen, erzielt werden. Meine Herren, schaffen Sie Arbeit und Sie brauchen keine Almosen, die doch nicht den Hunger stillen, zu geben, welche ja doch auf die Dauer nicht das Mittel sind, um eine Änderung zum Besseren herbeizuführen. Die Gehalte sind ein auf dem Gesetze aufgebautes Recht und es darf der Grundsatz der Gleichheit anderen Staatsbürgern gegenüber, also auch bei den Staatsbediensteten und öffentlichen Angestellten, ob Priester oder Laien, nicht verletzt werden, indem denselben, wenn auch nur auf eine bestimmte Frist, härtere Abgaben durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgezwungen werden. Nachdem laut der in Behandlung stehenden Vorlage gemäß § 5 die Pensions- und Heilfondsbeiträge weiter von dem ungekürzten Gehalt berechnet und in Abzug gebracht werden, so erscheint diese Bestimmung als eine ganz besondere Härte einer ausnahmsweise besonderen Besteuerung.

Es, wäre deshalb, vom rechtlichen Standpunkte gesehen, noch so manches sehr ernste Wort über diesen Gehaltsabbau zu sagen. Was die Befristung dieser Gesetzesvorlage auf 2 Jahre betrifft, stehen wir derselben ebenfalls ehr mißtrauisch gegenüber. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bisher alle befristeten Vorlagen und Gesetze zu einem roten Faden in unserer Gesetzgebung geworden sind, welcher durch seine aufeinander folgenden Verlängerungen sich seit Jahren auf eine unbestimmte Dauer hinauszieht. - Siehe das Umsatzsteuergesetz! - Daß diese Gehaltskürzung ein bitteres Unrecht an jenen bedeutet, welche davon betroffen werden, zeigt schon das gemeinsame und einige Vorgehen aller Staatsbediensteten ohne Unterschied des Standes und der nationalen Zugehörigkeit bei den Protestversammlungen, die, wo solche immer abgehalten wurden, massenhaft besucht gewesen sind. Durch diese gemeinsame Abwehr ist das Unrecht, welches hier begangen wird, ganz gewaltig und klar vor aller Öffentlichkeit saufgezeigt worden. Es sind dies die Stimmen aus jenen Kreisen, welche dem Staate die Treue gelobt und den Eid geleistet haben. Wenn diese nun schon ganz öffentlich protestieren und sich geschlossen gegen ihren Arbeitsgeber, also hier gegen den Staat, wenden, so ist dies ein, deutliches Warnungssignal, welches besagt, daß die Geduld dieser Leute zu Ende ist, daß die Lebensexistenz bedroht ist und daß sie das Unrecht, das ihnen hier angetan wird, schon bitter empfinden, um ihre Familien vor einem weiteren verderblichen Schicksal zu schützen. Also ein: Bis hierher und nicht weiter!

Wir sind deshalb der Meinung, daß diesmal die Staatbeamten und öffentlichen Angestellten genau wissen, leas sie tun. Und daß sie nicht aus Übermut, sondern durch die Not der Verhältnisse gezwungen, sich der Schritte, welche sie zu ihrer Abwehr gebrauchen, bewußt sind. Man sollte deshalb über ihre erworbenen Rechte nicht einfach mit ein paar Federstrichen entscheiden, wie dies schon bei der Abschaffung der Weihnachtszulage der Fall gewesen ist, und nun durch ein Gesetz die ohnehin nicht aufgewerteten Bezüge einfach gekürzt werden. Das ist ein grobes Unrecht, für welches wir niemals die Verantwortung mit übernehmen. Wenn einzelne Gesetze nicht ihren Zweck, für welchen sie beschlossen worden sind, erfüllt haben, der wohl in normalen Zeiten entsprochen hätte, also nicht in solchen Krisenzeiten sich fruchtbar auswirken, wie z. B. das Genter System, welches deshalb, wie wir ja schon wiederholt betont haben, schon längst hätte abgeändert sein sollen, wenn der Handels- und der Gewerbestand immer mehr durch die ungeschickte und ganz verkehrt geführte Auslandspolitik einschließlich der Industrie verelendet, wenn die Zahl der Arbeitslosen von Woche zu Woche unheimlich noch im Steigen begriffen ist, und wenn der Bauer nun fast ausnahmslos so weit gekommen ist, daß er kaum die Möglichkeit hat, sich der Pfändungen zu erwehren, weil er diese so hohen Steuern und Lasten nicht mehr zahlen kann, so sind doch nicht die Beamten und Angestellten die Schuldigen und sie sind deshalb auch nicht dazu da, um dafür zu büßen und das Opfer für ein System zu sein, welches sieb in der ganzen Volks- und Staatswirtschaft so furchtbar, alles mit sich reißend, auswirkt. Dieser Gehaltsabbau ist deshalb für die Betroffenen eine Schicksalsfrage, er ist eine Brotfrage für diese Leute selbst, er ist eine Existenzfrage für die Volkswirtschaft, welcher dadurch neuerdings nicht nur allein Millionen, sondern Milliarden entzogen werden. Es ist deshalb dieser Gehaltsabbau vom gesunden wirtschaftlichen Standpunkte abzulehnen und andererseits, moralisch betrachtet, zu verneinen.

Ganz hart und ungerecht trifft dieses unwirtschaftliche und unmoralische Ersparungsgesetz die Pensionisten. Diese Leute müssen freilich alle Härten über sich ergehen lassen, ohne sich wirksam zur Wehr setzen zu können. Pensionisten und die Kongrua sind der Regierung besonders ein Dorn im Auge und werden durch dieses Gesetz ganz boshaft geschröpft. Es ist geradezu empörend, jemanden seine wohlerworbenen Rechte zu nehmen, wie dies hier bei den Pensionisten der 4. Etappe ganz besonders der Fall ist. Ein solches Beginnen spricht jeder Gerechtigkeit und sozialem Empfinden geradezu Hohn. Viele dieser Leute welche dadurch ganz zu Unrecht verkürzt werden, stehen vor der Tatsache, die ihnen zustehenden Bezüge überhaupt niemals mehr in ihrem Leben zu erlangen.

Wenn daher diese Vorlage trotzdem Gesetz wird, so geschieht hier ein Unrecht, weshalb unsere Partei niemals einem solchen Gesetze die Zustimmung geben wird. Wir lehnen deshalb diese Vorlage ab. (Potlesk.)

2. Øeè sen. Stöhra.

Hoher Senat! Die Auffassung, welche Herr Ministerpräsident Malypetr bei der Schaffung der Unterlagen für das Staatsbudget pro 1933 zum Ausdruck. zu bringen sich bestrebte, >sparen und wiederum sparen<, >strecken nach der Decke<, wie er hervorhob, und die Ausgaben im Staatshaushalte den Einnahmen der Staatskasse anzupassen, entspricht voll und ganz unserer Auffassung, besagt das, was wir seit Jahren immer und immer wieder zum Ausdrucke brachten. Der zur Schaffung gewisser Unterlagen für das Budget eingesetzt gewesene sog. Siebener-Ausschuß hat gewiß anerkennenswerte Arbeit geleistet und wenn ihm im ersten Anlauf auch nicht alles gelungen ist, was er willens war noch zu erreichen und durchzusetzen, so kann dies vorderhand keine so überaus große Rolle spielen, da bekanntermaßen ein Baum auf deal ersten Hieb nicht fällt. Nach unserer Auffassung und Meinung sind aber noch lange nicht alle Hilfsmaßnahmen in der Beschränkung der Ausgaben im Staatshaushalte erschöpft. In einzelnen Ministerien ist man mit den Abstrichen vielleicht schon sehr weit gegangen, ich will nicht gerade sagen schon mehr als weit gegangen, während bei dem anderen Teile der Ministerien sich gewiß noch eine sehr ansehnliche Zahl von Millionen ersparen ließen und in der kommenden Zeit auch faktisch erspart werden müssen. Zu begrüßen ist die Auffassung der Vorsitzenden dieses Siebener-Ausschusses des Sinnes, daß eine Reorganisation unserer Staatsverwaltung ehestens platzgreifen muß. Die seinerzeit angestrebte Verwaltungsreform, von der man sich nebenbei bemerkt, weiß Gott für welch große Vorteile versprach und die man als eine Errungenschaft der modernen Zeit bezeichnete, hat alles, nur nicht das gebracht, was sie uns bringen sollte, und es ist wahrlich hoch an der Zeit, daß man in erster Linie auch dieses Gesetz novelliert, dabei sich aber bestrebt, all die großen Fehler und Mängel zu beseitigen, welche diesem Gesetze anhaften. Welch enorme Kosten die Doppelgeleisigkoit unserer Staatsverwaltung verursacht, ist uns ja allen bestens bekannt. Warum sich unsere Regierung, der doch all. dies auch bekannt sein muß und auch faktisch bekannt ist, was an diesem Gesetze schlecht ist, zu raschem Einschreiten nicht zu entschließen vermag, ist uns einfach unbegreiflich. Einen gemachten Fehler freimütig als solchen zu erkennen, ist keine Schande; Pflicht ist es aber, begangene und gemachte Fehler ehestens wieder gutzumachen. Den ehrlichen Willen hiezu muß jeder aufbringen, der es mit einer Sache auch ehrlich meint.

Heute nur Kritik üben zu wollen an dein, was doch mehr oder weniger schon der Vergangenheit angehört und was sich durch, Kritisieren und Nörgeln heute nimmer gutmachen läßt, würde uns doch nur blutwenig nützen. Jedes Handeln als schlecht und falsch hinzustellen, ohne einen besseren oder gangbareren Weg zu zeigen, ist ebenso unrichtig, wie nur handeln zu wollen nach seiner subjektiven Auffassung, ohne für gut gemeinte Ratschläge von anderen zugänglich zu sein. Bornierte Auffassung und dem entsprechendes Handeln hat stets nur Mißerfolg zu zeitigen vermocht. Wenn wir den festen Entschluß in uns aufzubringen vermögen, unser Handeln und unsere Betätigung in der kommenden Zeit nur einzurichten in, der Verfolgung und Wahrung der Interessen der Allgemeinheit und wenn wir uns bereit finden werden, Sonderinteressen und Parteiinteressen diesem Bestreben hintanzustellen, ehrlich und offen uns bestreben werden die brennenden Fragen von heute der Lösung zuzuführen, dann muß es und wird es im kommenden Jahre doch besser werden. Das Bestreben, aus der verarmten Wirtschaft des Staates durch Auferlegung weiterer Lasten und Verpflichtungen den Staatshaushalt aktiv erhalten zu wollen, muß unser Herr Finanzminister aufgeben. Nehmen kann man nur dort, wo etwas zu nehmen ist. Ein altes Sprichwort sagte: >Wo nichts ist, hat der Kaiser das Recht verloren!< Bei dem Großteile unserer Staatsbürger schaut es heute schon so aus, wie es dieses alte Sprichwort sinngemäß ausdrückt.

Wenn sich unsere Regierung entschließen mußte, selbst zum Abbau der Gehälter unse.rer Staatsbeamten zu schreiten, so erkläre ich, daß wir deutsche Landvolkvertreter diesen Schritt nicht ohne vielfach geäußerte schwerste Bedenken gutheißen konnten, bzw. notgedrungen diesem Gesetzesantrage zustimmen. Wir erblicken in dem Abbau der Gehälter der Staatsbeamten ein ausgesprochenes Deflationsmoment, an dem wir Landwirte kein wie immer geartetes Interesse haben können und auch nicht haben, genau so nicht wie an dem Abbau der Löhne, wenn selbe nicht das Maß des heute noch Erträglichen übersteigen.

Wir sind für ein Sparen am rechten Ort und zur rechten Zeit, für ein Sparen aber am unrechten Ort und zur unrechten Zeit sind wir keinesfalls, da ein derartiges Sparsystem das Gegenteil erbrigen könnte und für gewöhnlich auch erbringt, als man zu erreichen sich bestrebt. So hat man zum Beispiel beim Kapitel >Militärverwaltung< eine große Wechselrede über die Soldatenlöhne abgeführt, während man über andere Posten dieses Ressorts scheinbar gar nicht gesprochen hat. Man hat z. B: den Aufwand für Pferdeeinkäufe von 19 auf 11 Millionen herabgesetzt, während man die Ausgaben für Kraftwagen nur von 31 auf 26 Millionen und für Flugwesen gar nur von 83 auf 81 Millionen Kè herabgesetzt hat. Die Herabsetzung der Ausgaben für Munition und Sprengmittel von 77 auf 72 Millionen Kè besagt an sich wohl nichts und ist diese Ausgabenpost uns nicht ganz begreiflich, weil wir nicht verstehen können, für was wir einen derart hohen Aufwand überhaupt brauchen. Wir werden bei der Behandlung des Definitivums auf diese Post noch näher zu sprechen kommen.

Ein Spezialkapitel des Ressorts >Militärverwaltung< muß ich aber doch noch kurz streifen. Es betrifft dies die sog. slowakische Begünstigung für jene Militärgagisten, welche im September 1923 in der Slovakei oder Karpathorußland Dienst machten und denen bei der damaligen Gehaltsregulierung der Grundgehalt wesentlich erhöht wurde und die dann um ca. 600 Kè monatlich mehr an Gehalt bezogen, als deren Kameraden, welche in den historischen Ländern Dienst verrichteten. Insolange der Militärgagist zu Dienstleistungen in diesen Gebieten verhalten war, konnte man diese Begünstigung als moralisch berechtigt anecken neu. Wenn aber der betreffende Gagist durch Transferierung zur Dienstleistung in die historischen Länder versetzt wurde, mußte doch logischer Weise diese. s. Z. zuerkannte Begünstigung von sich selbst aufhören, was aber eben nicht der Fall ist. Jene Militärgagisten, welche heute zur Dienstleistung in die Slovakei oder Karpathorußland transferiert werden, erlangen diese Zulage nicht mehr. Diese einseitige Begünstigung muß im Interesse der Militärverwaltung ehestens beseitigt werden und brächte eine Ersparung von rund 25 Millionen Kè jährlich.

Ich bin persönlich mehr als fortschrittlich gesinnt und kann als Rückschrittler auch nicht bezeichnet werden, wenn ich bemerke daß der Betrag für Minderheitsschulen im Budget pro 1933 von 114.7 Millionen auf 116.1 Millionen Kè erhöht wurde, weil gerade die Palastbauten der Minderheitsschulen die Bevölkerung heute immer mehr in Aufregung versetzen. So manche Minderheitsschule für 5, ja sogar nur für 3 èechische Kinder kostet heute dem Staate mehr, als ein ganzer Bezirk an Grundsteuer aufzubringen vermag.

Nur ein Beispiel, das aber noch lange nicht als das schreiendste zu betrachten ist: Die èechische Minderheitsschule in Röscha hatte bis zum Jahre 1930 eine Klasse, welche vollauf genügte. Diese Schulen besuchten durchschnittlich höchstens 6-7 Kinder aus Röscha und ca. 10-15 Kinder aus den eingeschulten Gemeinden Neuhof, GroßChmeleschen und Kletscheding. Im Oktober 1930 wurde die Schule zweiklassig, obwohl die Schülerzahl faktisch nicht gestiegen war. Seit 1. September 1932 besuchen noch 4 Kinder èechischer Nationalität aus Watzlaw die èechische Schule in Röscha, obwohl Watzlaw seit dem Umsturze selbst eine èechische Schule besitzt. Wahrscheinlich genügt die Anzahl der Kinder dieses Jahres in Röscha nicht zur Aufrechterhaltung der zweiten Klasse und läßt man jetzt einfach täglich 4 Kinder aus Watzlaw den Weg nach Röscha machen, um auf künstlichem Wege das zu ersetzen, was auf natürlichem Wege nicht möglich ist.

Ob es gestattet ist, daß die Kinder aus Watzlaw, wo, wie bereits, erwähnt, selbst eine èechische Schule ist, nur deshalb die èechische Schule in Röscha besuchen, damit die nötige Kinderanzahl für die zweite Klasse erreicht wird, darüber wird mir wohl der Herr Schulminister Aufklärung geben müssen.

Gerade so überflüssig wie die zweite Klasse der èechischen Schule in Röscha ist auch der èechische Kindergarten in Röscha. Das Fräulein, welches dort die Stelle als Kindergärtnerin versieht, hat durchschnittlich täglich höchstens 3 bis 4 Kinder zu betreuen.

Der Beispiele könnte ich aus meinem Wahlkreise wohl eine sehr ansehnliche Zahl erbringen und damit beweisen, daß sich unser Staat auf diesem Gebiete doch etwas allzuviel übernommen hat und daß hier des Guten doch etwas zuviel geschah. Das es wohl kaum möglich sein dürfte, daß sich unser Staat diesen Luxus auch weiterhin wird leisten können, ist unsere feste Überzeugung. Wenngleich sich die národni výbory gegen jedwede Beschränkung derartigen Luxuses noch so sträuben mögen und den Schulminister noch so bestürmen mögen, es wird auch auf diesem Gebiete zur Anwendung von vernünftigen Sparmaßnahmen ehestens kommen müssen.

Wenn wir in unseren deutschen Gebirgsgegenden die Umwandlung einer Winterexpositur in eine ganzjährige Expositur bei 30, 40 und mehr Kindern fordern, so werden diese Gesuche aus Mangel an Mitteln abgelehnt. Werden sich derartige Zustände.halten lassen? Ich sage nein! Wir fordern nicht mehr als uns zusteht und was uns zusteht, muß uns zuteil werden! Das ist nicht nur meine persönliche Auffassung als deutscher Parlamentarier, diese Auffassung teilt. auch mit mir jeder ehrliche-Parlamentarier, ausgenommen die Chauvinisten à la Støíbrný, Gajda und Konsorten.

Ich will mich im Detail mit dem Budgetprovisorium heute nicht befassen. Unser Klub wird bei der Behandlung des definitiven Budgets Gelegenheit haben, die Einstellung unserer Partei zu den einzelnen Kapiteln des Voranschlages in entsprechender Weise zu bekunden.

Unser Landvolk ist in größter Not. Der verläßlichste Pfeiler des Staates droht zu bersten und anstatt daß man sich allseits bestens bemühen sollte, diesen Grundpfeiler so zu erhalten, daß das Bauwerk als, solches nicht Schaden leidet, wird all das getan; was dieses Pfeilers Bestand gefährden muß. Der Hausherr, der sich bis nun in seinem Hause recht wohl fühlte, der aus irgend einer Auffassung öder Grunde zugibt, daß das Fundament dieses seines Hauses untergraben und damit zum Einsturz gebracht wird, müßte als Wahnsinniger erkannt und in eine Irrenanstalt gesteckt werden. Können wir das Gleiche nicht auch bei jenen sagen und behaupten, die heute alles daran setzen, daß unsere Landwirtschaft dem Untergange preisgegeben wird? Ist es nicht mehr als frevelhaftes Spiel, was man heute mit unserer Landwirtschaft und unseren Landbebauern treibt? Ich bin der felsenfesten Überzeugung, daß sich all dies bald an jenen rächen wird und rächen muß, die zu solchem frevelhaften Spiel die Handhabe bieten und den Henkern und Totengräbern unserer Landwirtschaft so liebevolle Handlangerdienste leisten. Wie man heute mit unseren Bauern sich umzuspringen getraut, zeigen einige sehr interessante Vorkommnisse der letzten Zeit:

Beim Pächter Anton Suck des Restgutes Fieska, Gemeinde Nebosedl, Bezirk Luditz, wurde durch das Steueramt in Luditz am 15. Dezember l. J. eine öffentliche Versteigerung von durch die genannte Steuerbehörde gepfändet gewesenen Vieh vorgenommen, welche öffentliche Versteigerung in ihrem Wesen von solchem Interesse ist, daß ich mich bemüssigt sehe, diesen Fall und noch einige andere Fälle, welche sich in letzter Zeit im Bereiche dieser Steuerbehörde abgespielt haben, hier öffentlich zur Kenntnis zu bringen.

Dem Gutspächter Anton Suck wurden am 15. Dezember 1. J. 2 Zugpferde, 3 Zugochsen, 2 Kühe, 12 Stück zweijährige Ochsen und Kalbinnen und 5 Stück einjährige Ochsen und Kalbinnen um den Betrag von sage und schreibe Kè 12.340 versteigert. Ich habe Disposition getroffen, daß dieses Viel von einem Sachverständigen abgeschätzt wurde, der mir berichtete, daß dieses Vieh einen Verkehrswert von mindestens 32.000 bis 33.500 Kè repräsentiert, wobei die niedrigsten Einheitssätze bei der Abschätzung in Anwendung gebracht wurden. Der Erlös bei der Versteigerung erbrachte also rund 38 % des faktischen Wertes und erleidet der Steuerträger, somit einen Schaden von rund 62 % des Wertes. Interessant ist aber noch folgende Tatsache: Die Steuerbehörde Luditz hat sich zu dieser Versteigerung ein Konsortium berüchtigter Aasgeier aus einem fremden Bezirk verschrieben, welche saubere Herren mit den Exekutionsorganen dieser Steuerbehörde sich zu allen von dieser Behörde angeordneten Versteigerungen einstellen und das Gebiet sauber abgrasen. Nach durchgeführter Versteigerung hat der Vertreter des Konsortiums der Aasgeier Dürmuth und Konsorten aus Wscherau bei Pilsen dem Anton Suck gegenüber erklärt: >Kommen Sie am nächsten Sonntag, den 17. ds., nach Pilsen, bringen Sie den Betrag von Kè 12.340 mit und zahlen Sie uns 5000 Kè an Nutzen an diesem Geschäfte aus und wir belassen Ihnen das in, der öffentlichen Feilbietung vom 15. ds. erstandene Vieh.<

Nach Meldung dieses Falles habe ich mich telephonisch mit der Steueradministration in Luditz ins Einvernehmen gesetzt und Verwahrung gegen dieses himmelschreiende Vorgehen des Steueramtes Luditz eingelegt. Ich habe am folgenden Samstag einen Vertrauensmann nach Luditz zur Austragung dieses Falles beordert, der jedoch in Luditz nichts auszurichten vermochte, sondern den vorgenannten Aasgeiern nach Pilsen nachfahren mußte. Durch Zahlung eines Nutzens von 4000 Kè und Erlag des Betrages von 12.340 Kè hat der Ersteher des Viehes dasselbe am Meierhofe Fieska belassen. Hätte ich nicht einzugreifen vermocht, wäre das Vieh am Sonntag, den 18. ds., vom Meierhof Fieska abgetrieben worden und Gutspächter Suck hätte seine Betriebsstätte als Bettler verlassen müssen.

Am nächstfolgenden Tage spielte sich mit demselben Exekutionsorgane der Steuerbehörde Luditz und demselben Konsortium von Aasgeiern in der Gemeinde Protiwitz folgender Fall ab: Verkauft wurden einem Landwirte dieser Gemeinde 7 Stück Rinder um den Betrag von 2300 Kè, d. i. 330 Kè im Durchschnitt per Stück, trotzdem der betreffende Landwirt vor der Amtshandlung einen Betrag von 1100 Kè in barem erlegen wollte und als Deckung für den Rest ein, ihm von befreundeter Seite zur Verfügung gestelltes Sparkassabuch dem Exekutor einzuhändigen sich anbot. Diese Angebote hat das Exekutionsorgan aber halsstarrig abgelehnt und die Feilbietung durchgeführt. Nach der durchgeführten Exekution mußte der betreffende Landwirt dem Vertreter des genannten Aasgeierkonsortiums einen Betrag von 1100 Kè an Nutzen an diesem-Geschäfte und den Versteigerungserlös bezahlen und man beließ ihm dann sein Vieh.

Ein weiterer Fall ereignete sich in der Gemeinde Sichlau, Bezirk Luditz. Einem Landwirte dieser Gemeinde wurden zwei Kühe und eine Kalbin um den Betrag von 1900 Kè durch die Steuerbehörde Luditz exekutiv verkauft. Da der betreffende Landwirt nicht das Bargeld auftreiben konnte, das der Vertreter des gewissen. Aasgeierkonsortiums von ihm als Nutzen von diesem Geschäfte forderte, haben die Ersteher die Rinder nach Luditz abgeführt. Die Kalbin wurde dort verkauft und nahm das Konsortium für dieselbe 1600 Kè ein. Die verbliebenen 2 Kühe kosteten den Herren nur mehr 300 Kè und haben selbe an diesem Geschäfte mindestens 2700 bis 3000 Kè verdient, da diese zwei Kühe mindestens diesen Wert repräsentierten.