Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 181. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze v pondìlí dne 19. prosince 1932.

Øec sen. Wenzla.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit drei sehr wichtigen wirtschaftlichen Regierungsvorlagen, und zwar zunächst mit der Regierungsvorlage, betreffend Abänderung und Aufhebung einiger Vorschriften über den Schutz der Muster und Modelle, zweitens mit der Regierungsvorlage, womit die Vorschriften über, den Markenschutz geändert und ergänzt werden und drittens mit der Vorlage, betreffend Abänderungen und Ergänzungen der Vorschriften über den Schutz der Erfindungen. Das Problem, welches heute zur Behandlung steht und unmittelbar durch die neuen Regierungsvorlagen eine Neuregelung erfahren soll, hat für die Entwicklung von Handel, Gewerbe und Industrie, für die gesamte Wirtschaft in diesem Staate eine ganz gewaltige Bedeutung. Wenn wir in den statistischen Erhebungen nachprüfen, so finden wir, daß in den letzten Jahren beim èechoslovakischen Patentamt jährlich 6000 bis 8000 Anmeldungen eingebracht worden sind und davon 3000 Patente erteilt wurden. An Schutzmarken wurden innerhalb eines Jahres 4491 eingebracht, die Zahl der Musteranmeldungen betrug pro Jahr 8568. Wir sehen also ein ganz gewaltiges, umfangreiches Interessengebiet vor uns.

Wenn wir nun zu der Regelung dieser Frage durch die Vorlagen selbst Stellung nehmen, wenn wir die Dinge von der praktischen Seite betrachten, so müssen wir erklären, daß wohl die unmittelbaren Ursachen unserer gegenwärtigen Wirtschaftskrise heute im allgemeinen ziemlich bekannt sind. Es ist einfach ein Ding der Unmöglichkeit, wettbewerbsfähig zu bleiben, wenn anderwärts durch moderne Maschinen, Einrichtungen, Betriebsmittel usw. die Erzeugung um 20, 30 oder gar 60 % billiger, rascher und besser durchgeführt wird, als in unseren veralteten Betrieben oder wenn neuartige, praktischere, wirkungsvollere Waren von anderer Seite ebenso preiswert angeboten werden. Aber das vielgepriesene Allheilmittel >Rationalisierung< läßt sich nicht einfach importieren und einem kranken Unternehmen einimpfen, wenn es seinem schon so arg geschwächten Körper soviel Kräfte entzieht und so andersartig beschaffen ist, daß er es einfach nicht aushält, sondern noch früher zusammenbricht. Aber hier gilt das Naturgesetz: der kranke Körper muß sich vor allem selbst mit eigenen Kräften helfen. Die vom Ausland bezogenen Maschinen sind durch die Valuta-, Lizenz-, Zoll- und Frachtspesen verteuert und entsprechen obendrein nicht unseren Verhältnissen, da sie für ganz andere Voraussetzungen gebaut wurden. Hier liegt also die Wurzel, der Kern des Übels und das Mittel zu seiner Beseitigung. Wir müssen im eigenen Lande Neues, Besseres schaffen und dem heimischen Erwerbsleben in erster Linie so billig wie möglich zuführen. Nicht fremden, sondern eigenen Geist müssen wir wirksam machen, heranziehen, ausnützen; er wird uns ans das schaffen, was unseren Verhältnissen entsprungen, für uns am besten paßt. Von Natur aus sind wir, durch Not und Kampf gezwungen, ein nachdenkliches, grüblerisches, aber auch strebsames und findiges Volk, unter uns gibt es genug offene, kluge Köpfe, Erfinder- und Schöpfernaturen. Aber es gab bisher niemanden, der sie erkennt und anerkennt, unterstützt und fördert oder ihnen auch nur Gelegenheit und Mitarbeit bieten würde, ihre Ideen zu verwirklichen und nutzbar zu machen. Nicht einmal ein. rechtzeitiger zweekmäßiger Schutz wird ihren Neuerungen geboten. Die Folge davon ist, daß alle guten Erfindungen, ins Ausland wandern, wo sie rasch einen guten Rechtschutz erhalten, in die Praxis umgesetzt und erfolgreich verwertet werden, und erst verteuert und verspätet in ihr eigentliches Ursprungsland zurückgelangen. Das sind aber nur die.Werke energischer, geschäftskluger Erfinder - aber wie viele finden nicht diesen Weg oder können ihn aus Mangel an Mitteln nicht beschreiten und ihre Schöpfungen verkommen ungenannt und ungenützt in ihrer Schublade. Noch viel mehr Neuerungen aber bleiben überhaupt ungeboren, ungeschaffen, weil die Denk- und Erfindertätigkeit im Staate nicht im Mindesten angeregt und gefördert wird, sodaß viele sich von dieser bei uns so aussichts- und ertraglosen Tätigkeit des Neuschaffens und Erfindens abwenden oder damit nicht erst abgebe.

Damit sehen wir aber bereits die Aufgaben vor uns, die eine Änderung der Verhältnisse herbeiführen könnten. Vor allem wäre darauf zu dringen, daß der gewährte Rechtsschutz in einen gebrauchsfähigen Zustand gebracht wird. Solange eine Neuerung ungeschützt ist, läuft nicht nur der Erfinder Gefahr, seine Arbeit, Zeit und Geld umsonst geopfert zu haben, sondern auch das ausführende Unternehmen ist der schmutzigsten Konkurrenz ausgesetzt, die sogar durch mangelhafte Ausführung die Neuerung ganz mißkreditierenkann, während ein wirksamer Schutz nicht nur eine gute Ausführung, sondern auch einen besseren Gewinn sicherstellen und damit eine raschere Aufnahme und Verbreitung in der Geschäftswelt herbeiführen kann. Wenn aber ein Patent bei uns erst ein oder gar mehrere Jahre nach seiner Anmeldung zur Auslegung und damit vorläufigen Wirksamkeit gelangt, so ist es begreiflich, wenn die Erfindungen nicht nur in anderen Staaten, wo es schneller geht, angemeldet, sondern dort auch viel früher ausgenützt werden, während die Verwertung in der Üechoslovakei zum großen Schaden ihrer Industrie und Handelswelt zurückgehalten wird. Außerdem bietet das Gebrauchsmuster des Deutschen Reiches, das auch gleichzeitig mit einer Patentanmeldung sogar bei vorläufig halber Gebührenzahlung angemeldet,werden kann, eine sofortige hinreichende Sicherheit selbst für Gebrauchsgegenstände aller Art, während unser Musterschutz für Konstruktionen überhaupt unbrauchbar und selbst bei richtigen Mustern so leicht zu umgehen ist,. daß er von den meisten Erzeugern als ganz wertlos angesehen wird. Dabei wäre es für die Èechoslovakei heute sogar möglich, nicht nur ein längst im Entwurf vorliegendes Gebrauchsmusterschutzgesetz wirksam zu machen, sondern auch einem internationalen Musterschutzabkommen beizutreten, was für unsere Exportindustrie von enormer Bedeutung wäre. Ich denke bei diesen Ausführungen vor allem anderen an das große Wirtschaftsgebiet der Bijouterieindustrie und der Glasindustrie, ich denke an die mannigfaltigsten Muster und Entwürfe, an jene geistige grundlegende Arbeit, in welcher vor allem mit Zähigkeit im Wettbewerbe in die schönsten Muster oft Vermögen investiert werden. Der Schutz dieses geistigen Schaffens ist durch die Gesetzgebung zu gewährleisten, wie es vom Standpunkte des Schutzes der schaffenden Arbeit in diesem Staate, notwendig wäre.

Natürlich bieten Schutzrechte noch keinen materiellen Erfolg, wenn sie nicht verwertet werden können, wenn die Verwirklichung und Ausnützung der Neuerungen nicht ermöglicht wird. In dieser Beziehung würde sowohl eine andere Einstellung der Industrie- und Handelswelt, als auch die Mithilfe der Standesverbände und Kammern, notwendigenfalls die Gewährung von Begünstigungen und Unterstützungen wenigstens für die erste Zeit viel zur Besserung der Verhältnisse beitragen können.

Da aber bis jetzt nicht nur der einfache, Mann, sondern selbst technisch Gebildete über die Behandlung von Erfindungsangelegenheiten, die Möglichkeit besseren Fortkommens und Erwerbes durch Schaffung von Verbesserungen und Neuerungen, über die Arten der gewerblichen Schutzrechte, deren Erwerbung und Verwertung fast gar nicht oder vielfach ganz falsch unterrichtet sind, wäre es an der Zeit; auch allgemein aufklärend zu wirken. In jedem Menschen sollte das Gefühl der Pflicht erweckt werden, am Fortschritt der Menschheit mitzuarbeiten, über Verbesserungen aller ihm vorkommenden Arbeitsweisen, Hilfsmittel und Einrichtungen nachzudenken, d. h. zu erfinden. Es sollten aber auch die Mittel und Wege bekannt werden, gute Gedanken zu verwirklichen, zu schützen und zu verwerten. Den bereits im Leben und Schaffen Stehenden wäre durch Vorträge, Kursstunden, Fach- und selbst Tageszeitschriften dieses wichtige Gebiet zu erschließen und durch offene Preisausschreibungen, wie sie in Deutschland schon viel, im Inland noch nie ausgeschrieben wurden, Anregung und Ansporn zu geben. Die Jugend aber sollte von der Volksschule an mehr im Sinne unserer Zeit des werktätigen Schaffens und Fortschrittes belehrt und erzogen werden. Männer des Schwertes und Szepters, der Herrschsucht und Gewalt haben heutzutage unserer Jugend weit weniger zusagen, als die Vorkämpfer des Forschens und Findens, Helden der Technik, die Sieger im Kampf mit Natur und Welt. Auch an ihnen findet man die gleichen edlen, nachahmungswerten Züge und Eigenschaften, nur schon in einer, unserer Zeit naheliegenden, leichteren, in die Wirklichkeit umgesetzten Form. Unkenntnis in technischen Dingen, die uns in täglich gebrauchten Vorrichtungen, Zeitungsberichten, Vorträgen, Gesprächen ständig begegnen, werden nicht weniger belächelt und nachteiliger empfunden, als früher etwaige Lücken in geschichtlichen oder literarischen Kenntnissen. Unsere Kinder bauen sich längst selbst ihren Radioapparat, Flugzeugmodelle, und gehen dabei unbewußt von Nachahmungen über zum selbständigen Schaffen; der Schule obliegt es nun, diesen zeitgemäßen Trieb nach eigenem Forschen und Finden zu leiten und richtig auszubilden. Die Jugend braucht im Leben den scharfen, erfinderischen Geist und wir brauchen Männer, die nicht nur frohnen können, sondern denken und schaffen.

Wenn wir uns nun der Aufgaben bewußt geworden sind, die sich aus der Notwendigkeit ergeben, unserer Wirtschaft durch Hebung des Erfindungswesens im eigenen Lande zu helfen, so wollen wir doch auch die wichtige Frage nicht unerhört lassen, wer diese Aufgaben erfüllen soll. Denn wir dürfen nicht länger zuschauen und warten, bis etwas geschieht. Wir müssen vor allem selbst unser Teil beitragen, soweit es in unserem Betriebe, unserem Tätigkeitsfeld möglich ist, und darüber hinaus wenigstens den Anstoß geben, diese Angelegenheit in Gang und richtig vorwärts zu bringen. Gewiß, in erster Linie hat sie der Staat aufzugreifen, der nicht nur die Pflicht dazu, sondern auch seinen Nutzen davon hat. Aber wir wissen es ja, wie selten der Staat etwas aus sich selbst, und sei es gleich mit zu seinem eigenen Vorteil unternimmt; er braucht in der Regel nicht nur die Anregung, im sich zur Änderung des Bestehenden zu entschließen. Gerade hier haben wir das beste Beispiel am Masterschutzgesetz, das schon kurz nach seinem Entstehen 1. J. 1856 novelliert werden sollte und bis heute geblieben ist, wie es war, weil die Interessenten sich anfangs nicht einigen konnten und heute sich überhaupt nicht mehr darum kümmern. Sie ermessen dabei freilich wohl nicht den Schaden, den sie sich damit selbst antun und darum wurden diese Worte gesprochen, um das ganze Gebiet einmal zu beleuchten. Wohl konnten nur Streiflichter auf viele wichtige Punkte geworfen werden, aber dringt nur erst einmal die Erkenntnis durch, daß hier wirklich Möglichkeiten gegeben sind, den Verfall unserer Wirtschaft aufzuhalten und sie einer besseren Zukunft zuzuführen, so wird es an einer eingehenden Behandlung dieses Gebietes gewiß nicht fehlen. Jeder Industrielle, Gewerbetreibende und Geschäftsmann hat doch ein Interesse daran, durch Hebung und Förderung des heimischen Erfindungswesens aus uns selbst heraus die besten Mittel zum Wettbewerbskampfe zu schöpfen; jeder hat aber auch Gelegenheit, im eigenen Betriebe und Unternehmen den Sinn für die Schaffung von Verbesserungen und Neuerungen zu wekken, zu unterstütze und zu fördern; er wird aber auch in seinen Berufs- und Standesverbänden in gleichem Sinne einwirken können. Diese sowie die Handelskammern, Gewerbeförderungsinstitute und ähnliche Institutionen werden ebenfalls im eigenen Wirkungskreise vielfach eingreifen können und endlich auch den Staat veranlassen müssen, aus seiner bisherigen Lethargie in dieser Beziehung aufzuwachen und der Sache sein Augenmerk zuzuwenden.

Als Zentralstelle aller dieser Bestrebungen ist der im Jahre 1923 gegründete Erfinder-Schutzverband in der Üechoslovakei, Sitz Reichenberg, anzusehen, welcher auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes und des Erfindungswesens überhaupt die vielseitigen Erfahrungen sammeln konnte und mit Industrie und Erfinderschaft sowie mit Behörden und Institutionen in lebhaften Beziehungen steht. Die einheitliche Behandlung dieses ganzen Fragenkomplexes ist zur Vermeidung erfolgloser, zersplitterter Bemühungen in der Tat sehr wünschenswert, gleichzeitig aber die Mitwirkung aller interessierten Kreise erforderlich. Es geht nicht um den Vorteil einzelner Standesgruppen, sondern um das Wohl und Wehe unserer ganzen Wirtschaft, an der letzten Endes alle ein Interesse haben.

Eine Anfrage bei den Handels- und Gewerbekammern zu diesen drei Vorlagen ergab, daß die Handels- und Gewerbekammer in Reichenberg von diesen Vorlagen gar nichts wußte und eine Stellungnahme hiezu von diesen Wirtschaftsfaktoren überhaupt nicht möglich war. Dasselbe gilt von dem èechischen und deutschen Erfinderschutzverband. Von den Organisationen der Techniker, Ingenieure und Patentanwälte sind ähnliche Mitteilungen eingelangt. Es muß diese Art und Weise der Behandlung dieser Vorlagen als nicht ganz, korrekt bezeichnet werden. Im Abgeordnetenhause wurden diese drei wichtigen Vorlagen, die die grundlegenden Rechte des Erfindungswesens sichern sollen, im Eiltempo durchgepeitscht, ohne daß irgend ein Parlamentarier irgend einer Partei etwas dazu gesagt hätte, sie wurden sogar im eiligen Verfahren in den Ausschüssen behandelt.

Wenn ich zu diesen Problemen hier Stellung nehme, so tue ich es vor allem auf Grund eines Gutachtens des deutschen Erfinderschutzverbandes, der ein Interesse daran hat, endlich die Wünsche, die sich aus der Praxis ergeben, in die Tat umgesetzt zu wissen.

Um den inländischen Erzeugnissen im allstaatlichen Wettbewerbe wieder Boden zu gewinnen, gäbe es vorzugsweise zwei Mittel: erstens die Gestehungskosten der Erzeugnisse rascher und tiefer zu senken als im Auslande, was am besten durch Verwendung von im Inlande selbst geschaffenen Neuerungen erzielt werden kann, und zweitens Waren auf den Weltmarkt zu bringen, die als Neuheiten in ihrer besonders wirkungsvollen oder praktischen Ausführung nur im Inlande zu haben sind. Erfindungen und Neuheiten hervorzubringen, sie in den heimischen Betrieben raschest auszunützen, gehört daher gegenwärtig zu den aussichtsreichsten Zielen für Industrie, Gewerbe und Handel und ist einer der besten und sichersten Wege aus der Geschäftskrise.

Für den Staat ergibt sich daraus die Pflicht, das Erfindungswesen in jeder möglichsten Art und Weise zu schützen, anzuregen und zu fördern.

Der erste notwendigste Schritt hiezu ist die Verbesserung des gewerblichen Rechtsschutzes, da sonst unsere Spezialerzeugnisse weiter ins Ausland verschleppt werden und wie bisher die meisten, auch inländischen Erfindungen und Neuheiten zuerst im Ausland dem dort viel rascher zu erlangenden und wirkungsvolleren Rechtsschutz unterstellt und der Verwertung zugeführt werden, während sie erst durch Lizenzgebühren, Zoll- und Transportspesen verteuert zu einer Zeit zu uns kommen, wenn sich die ausländischen Unternehmungen längst deren Vorteile zunutze gemacht haben und sowohl bei der Ausnützung, als beim Verkaufe nichts besonderes mehr zu verdienen ist. Der inländische gewerbliche Rechtschutz muß daher ehestens mit dem ausländischen zu gleichem Wert, und gleichem Ansehen gebracht werden.

Das noch aus dem Jahre 1858 stammende Musterschutzgesetz, welches schon kurz nach seinem. Erscheinen povelliert werden sollte, muß endlich durch. einen Schutz für Gebrauchsmuster ergänzt werden, da es in seiner gegenwärtigen Form zu leicht umgangen werden kann. Im Jahre 1926 wurde zwar im Auftrage des Handelsministeriums über den vorliegenden Gesetzentwurf ein Gutachten erstattet, das als besonders gründlich und zweckmäßig anerkannt wurde, aber die ganze bisher geleistete Arbeit ist bis jetzt unproduktiv geblieben, da noch immer keine Herausgabe eines verbesserten Musterschutz-, bzw. Gebrauchsmusterschutzgesetzes erfolgte.

Für die Geschmacknpuster.wäre die bereits in anderen Staaten mögliche Hinterlegung als Sammelmuster einzuführen, um oft sehr verschiedene, Ausführungsarten mit mäßigen Kosten decken zu können.

Interessant ist die Feststellung, daß der Finanzminister gerade jetzt zur Bedeckung der Abgänge im Staatshaushalt daran geht, in den neuprojektierten Gebühren auch die Gebühren für die Patent- und Musteranmeldungen zu erhöhen und dadurch einen Betrag von 3 Millionen Kronen für die Staatskassa herauszuholen. Die Belastung dieses so wichtigen kulturellen und wirtschaftlichen Gebietes ist unerträglich, weil die Möglichkeiten hiezu nicht gegeben sind, ohne gleichzeitig ein gleiches stark wirkendes Erfinderschutzgesetz in diesem Staate im Vergleich zu den anderen Staaten zu besitzen.

Endlich ist die Patenterteilung durch Vermehrung der Vorprüfer und Aufarbeitung der Rückstände zu beschleunigen. Wenn eine Erfindung jahrelang warten muß, ehe sie zur Erteilung kommt, so ist bei dem geradezu täglichen Fortschritt nur zu erwarten, daß sie bis dahin längst überholt und wertlos geworden ist. Anderseits können vor der Erteilung des Patentes keine Einschreitungen gegen Nachahmung rechtswirksam gemacht werden und es kommt vor, daß inzwischen die Konkurrenz durch billige Erzeugung den Erfolg vorwegnimmt und obendrein den Artikel durch schlechte Ausführung in Mißkredit bringt. Es wäre daher für die Zeit bis zur Patentanmeldung durch ein Eventualgebrauchsmuster oder durch Vorrückung des vorläufigen Patentschutzes bis zur Patentanmeldung ein Rechtsschutz zu ermöglichen, der eine sofortige Verfolgung von Nachahmungen gestattet, wenn auch auf das Risiko und gegen Sicherstellung durch den Einschreitenden.

Das für die Reform des gewerblichen Rechtsschutzes und seiner Einrichtungen aufgewendete Kapital wird nicht nur durch die Hebung von Industrie und Handel, sondern auch unmittelbar durch die Anmeldungsund Jahresgebühren für Muster und Patente reichlich, wieder eingebracht werden.

Durch die Besserung der Rechtsschutzverhältnisse wird auch die, Hervorbringung von Erfindungen und Neueiten wesentlich gefördert. Wie im Auslande wäre aber auch. bei uns durch Ausschreibungen von Erfindungsaufgaben, Lösungswettbewerbe für wichtige wirtschaftliche und technische Probleme usw. nicht nur zur Erzielung von Erfolgen, sondern auch zur Anregung des Erfindungsgeistes beizutragen. In Vorträgen und Kursen, sogar z. B. in den Mittel- und Fachschulen ist über gewerblichen Rechtsschutz und Erfindungswesen aufzuklären und der neuschöpferischen Tätigkeit größeres Augenmerk zu widmen.

Das Erfindungswesen benötigt auch wenigstens für die erste Zeit dringend staatlicher Unterstützung und Förderung. Modellund Versuchswerkstätten für Erfinder wären z. B. an gewerblichen und technischen Lehranstalten, Gewerbeförderungsinstituten USW. zu schaffen, staatliche Subventionierungen für Modellbauten und Versuche zu gewähren, bei Verwertung von Erfindungen sollten steuertechnische Begünstigungen und Staatsaushilfen, Kredite und Zuschüsse erreichbar sein. Nach Zeitungsberichten ist in Amerika ein Clearing-Haus zur Förderung von Erfindungen errichtet worden, das durch ausländische Zentralen auch die europäischen Staaten bearbeiten wird. Das geschäftstüchtige Amerika weiß also nicht nur den Wert von Erfindungen richtig einzuschätzen, sondern sucht diese nunmehr auch aus anderen Staaten herauszuholen, was heute schon verschiedene Unternehmungen versuchen und was der heimischen Industrie und dem Handel zum größten Scha. den gereicht. Es wäre also hoch an der Zeit, daß die Regierung diese Angelegenheiten in die Hand nimmt, um die Erfindungen dem Lande zu erhalten. Die Verbände, welche sich dem Erfindungswesen widmen, sind durch staatliche Unterstützungen zu fördern, in einschlägigen Fragen zur Stellungnahme aufzufordern und ihre Vorschläge zu berücksichtigen.

Erfinden tut not! Diese Erkenntnis darf nun nicht mehr aus den Augen gelassen werden und ist ihr, in dem beabsichtigten einheitlichen Wirtschaftsplan weitestgehend Rechnung zu tragen.

Diese Forderungen der Industrie, des Gewerbes und Handels, sowie der Erfinderschaft wurden in folgender Entahcließung zusammengefaßt: >Die auf der Hauptversammlung des Erfinder-Schutzverbandes in der Üechoslovakei am 11. Mai 1930 im Sitzungssaale der Reichenberger Handelskammer anwesenden Vertreter der Industrie, des Gewerbes und Handels, sowie der Erfinderschaft verurteilen die bisherige Vernachlässigung des gewerblicneh Rechtsschutzes in der echoslovakei und verlangen dessen eheste durchgreifende Reformierung, sowie weitestgehende Berücksichtigung und Förderung des Erfindungswesens im Rahmen des einheitlichen Wirtschaftsplanes; insbesondere ist die Herausgabe eines Gebrauchsmusterschutzgesetzes nach dem Entwurfe vom 14. Feber 1924 unter Berücksichtigung des über Aufforderung erstatteten Gutachtens des Erfinder-Schutzverbandes vom 29. März 1926, der Anschluß an das Haager Abkommen über die internationale Musterregistrierung, ein zweckmäßiger Schutz für die Zeit von der Patentanmellung bis zur Bekanntmachung derselben und eine wesentliche Beschleunigung des Patenterteilungsverfahrens ehestens durchzuführen und zugleich die Erfindungstätigkeit durch Anregungen, Begünstigungen und Unterstützungen zu beleben, um dadurch der heimischen Industrie, dem Gewerbe und Handel wirkungsvolle, bedeutsame Hilfsmittel zur Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu erschließen.< Der Erfinderschutzverband in Reichenberg übermittelt nunmehr eine Stellungsnahme zu diesen Regierungsvorlagen. Er kennzeichnet die Schwächen dieser Vorlagen, verweist darauf, welche gewaltigen Widersprüche sich bei der Verwertung von Erfindungen zu der bisherigen Praxis ergeben und stellt naturgemäß eine ganze Anzahl von Abänderungsanträgen. Ich habe diese Anträge heute nicht eingebracht, weil dies wertlos wäre. Von allen Seiten wird Beschwerde. darüber geführt, daß die verfassungsmäßig gewährleistete Möglichkeit, daß bei Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes die Wirtschaftsorganisationen zu den wichtigen Problemen Stellung nehmen können, ausgeschaltet wird. Der Erfinderschutzverband beantragt Ergänzungen zu den Paragraphen 21, 49, 54, 67 usw. Die Vorlagen wurden durch praktische Wirtschaftsmenschen, durch Persönlichkeiten, die auf dem Gebiete des internationalen Erfinderschutzes langjährige Erfahrungen,haben, nachgeprüft, und es wurde verlangt, daß heute im Senat die Möglichkeit geboten werde, durch Rückverweisung dieser Gesetzentwürfe an die Ausschüsse den Fachorganisationen eine Stellungnahme zu ermöglichen.

Meine Uramen und Herren! Wenn ich versucht habe, auf die Wichtigkeit dieser Vorlagen zu verweisen, so möchte ich am Schlusse unterstreichen, daß der Senat, der sonst in gewissen Kritiken als Löschpapier bezeichnet wird, zumindest einmal die Wichtigkeit seiner Bedeutung erfassen soll und meinem Antrage auf Rückverweisung aller drei Vorlagen an die Ausschüsse stattgeben möge. (Potlesk.)