Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 156. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve ètvrtek dne 9. èervna 1932.
Øeè sen. Wenzela.
Hoher Senat! Die wirtschaftliche Krankheit in der Èechoslovakei ist nach meiner Ansicht weniger eine Folge bösen Willens als eine Folge der Kenntnislosigkeit. Die Vertreter der beiden Kammern rühmen sich als Standesparteien, eine gewisse führende Macht zu besitzen. Aber auch mit der standespolitischen Gesinnung allein, und mag sie selbst die edelste, die beste und die reinste sein, läßt sich die Èechoslovakei aus diesem Sumpfe nicht retten. Zu unserem Unglück in diesem Staate kommt noch, daß es hier zu viele Zeitgenossen gibt, deren Daseinszweck in der Spekulation auf die Dummheit der anderen besteht. Daran erkranken wir eigentlich immer mehr und mehr. Die so im letzten Jahrzehnt zu Tage getretenen Tatsachen zeigen übrigens, daß diese Spekulation auf die politisch und Wirtschaftlich Unaufgeklärten die bei weitem einträglichste Spekulation geworden ist. Diese Tatsache gilt zweifellos in gesteigertem Maße auf dem wirtschaftlichen Gebiete.
Es gibt wahrlich in der ganzen Welt wohl kaum noch" einige Völker, die politisch so mißbraucht werden, wie die Völker hier in der Èechoslovakei. Trotz der gewaltigen Ohrfeigen in der Weltgeschichte erleben wir noch heute Erschütterndes, bis in die tiefsten Kreise hinein. Vielen sind die einfachsten wirtschaftlichen Zusammenhänge unbekannt. Viele leben in politisch engherzigen Vorstellungen, die so naiv sind wie etwa das Weltbild eines unschuldigen Kindes auf blumiger Wiese, und je naiver sie sind, um so mehr sind sie von der Unfehlbarkeit ihrer eigenen Weisheit überzeugt.
Ein kleines Beispiel hiefür ist zweifellos die gegenwärtige Regierungsvorlage über das Scheidemünzengesetz. Wie wir aus dem Entwurfe sehen, sollen auf Rechnung des Staates für 1200 Millionen Kè Scheidemünzen in Umlauf gebracht werden. Diese Scheidemünzen sollen in 5 und 10 Hellerstücken geprägt werden. Diese werden aus einer Mischung von Kupfer und Zink bestehen. Des weiteren sollen Münzen zu 20, 25 und 50 Hellernund zu einer Krone geprägt werden. Diese werden, wie der Entwurf besagt, aus Nickelbronze bestehen. Das Scheidemünzengesetz erinnert sehr lebhaft an das bereits seelig entschlummerte Mehl. mischungsgesetz. So werden z. B. die Sund 10-Hellermünzen aus einer Mischung von 92 Teilen Kupfer und 8 Teilen Zink hergestellt werden. Die 20-, 25- und 50-Hellerund die Kronenmünzen weiden aus Nickelbronze erzeugt werden. Diese werden aus 80 Teilen Kupfer. und 20 Teilen Nickel bestehen. Aber auch die 5-, 10- und 20-Kronenstücke bestehen nicht allein aus Silber. Die neue Fünfkrone wird aus einer Mischung von 500 Teilen Kupfer, der Rest aus Silber bestehen. Der bloße Silberwert beträgt 80 Heller. Ähnlich ist es bei den 10Kronengeldstücken. Die Mischung ist wiederum halb Silber und halb Kupfer, der Silberwert wird statt 10 Kè bloß 2 Kè betragen. Die 20-Kronenstücke sind ebenso beschaffen. Hier wird der Silberwert lediglich 4 Kè betragen. Im Vergleich mit den Scheidemünzen anderer Staaten ist das Mischungäverhältnis minderwertig. Durch das im Entwurfe gekennzeichnete Mischungsverhältnis entsteht kein wertvolles Scheidemünzengeld.
Das Blut des Wirtschaftskörpers ist zweifellos das Geld. Auf diese Art wird das èechoslovakische Währungsgeld vermindert und vergiftet. Schon im Anfang des Staates, nach dem Umsturz, ist das Geld vergiftet worden, es erhielt wiederholt fremde Einspritzungen. Wir waren eigentlich schon am Ende 1923 entgeldet und außerdem entkapitalisiert. Seit dem Jahre 1924 haben wir als Nachfolgestaat Österreich-Ungarns die letzten Reste des großen Erbes unserer Väter verschleudert und verwüstet und haben unsere eigene Kaufkraft erschlagen, wie Kain den Abel erschlug. Zweifellos leben wir deshalb seit Jahren in einer fortgesetzt sich steigernden Fälschung der Wirtschaftsbilder, wir leben in einer einzigen großen Lüge, angefangen vom Staatshaushalt bis zum Haushalt des letzten. Taglöhners. Keine Bilanz in der Üechoslovakei ist in Wahrheit seit einem Jahrzehnt mehr richtig, weil sie nicht mehr richtig sein kann. Die durch eine falsche Geldbrille gesehenen Wirtschaftsbilder sind dazu noch bei uns zu einer steten Quelle fortgesetzter gesetzgeberischer Verirrungen geworden. Deshalb hängt das gesamte gesetzgeberisch aufgeblähte Gesetzgebungswerk der lezten Jahre gewissermaßen in der Luft.
Aus Zeitkrankheiten haben wir in beiden Kammern Gesetze gemacht. Die gegenwärtige Vorlage des Scheidemünzengesetzes ist nicht korrekt, sie ist in Wahrheit Geldverfälschung. Geldverfälsebung aber ist Wirtschaftsverfälschung. Die gegenwärtige Vorlage, betreffend das neue System der Scheidemünzen, erinnert an den Währungszustand des Metallismus. Nach dem System des spezifischen Metallismus trägt das Gold die Höhe seines Kaufkraftanspruches materiell in sich selbst. Währung aber hatte stets den Sinn, daß der Landesfürst, bzw. der Staat, die Gewähr für stets gleiches Gewicht um gleichen Feingehalt des Hartgeldes, gab. Denn, wenn das Geld als Kupfer, Nikkel, Silber oder Gold seinen Wert in sich selbst trägt, liegt meist die Versuchung der Verschlechterung ganz besonders nahe. Im Mitelalter nannte man die Geldfälscher Kipper und Wippen: Sie verkleinerten die Metallstücke durch Abschaben, um so mit dem gewonnenen Metall einen schwunghaften Handel zu betreiben. Heute scheint es so weit gekommen zu sein, daß selbst die Staatsgewalt sich diese einträgliche Methode zu eigen macht. Zweifellos entsteht nach diesen Methoden der Münzenverfälschung eine regelrechte Münzenverschlechterung, eine Inflation.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen, weil der Gesetzgeber auf die sogenannten Prägegewinne spekuliert. Diese Prägegewinne entstehen dadurch, daß insbesondere bei den Silberstücken der reale Wert nicht mit dem aufgedruckteri Nennwert übereinstimmt. Bei einem Fünfkronenstück z. B., das aus 500 Teilen Silber und 500 Teilen Kupfer besteht, beträgt der gesamte Silberwert nur 80 Heller. Rechnet man die Prägekosten und den Kupferwert hinzu, so stellt sich der Gesamtwert des 5-Krönenstüekes auf 1 Krone, also nur auf den fünften Teil des eigentlichen Nennwertes, während sich der Prägegewinn auf vier Fünftel des Nennwertes beläuft. Ähnlich ist dieses gewaltige Gewinnverhältnis bei der Herstellung der Zehn- und Zwanzigkronenstücke. So wird bei einer vorätisgesetzten Prägung im Nennwerte von einer Milliarde Kè Silberkronen Silber mit Kupfer zur Hälfte gemischt, in Wahrheit Silber nur für 200 Millionen Kronen verwendet. Die Höhe des Prägegewinnes bedeutet also eine Art Zwangsanleihe in diesem Staate. Die Höhe dieser Zwangsanleihe würde bei einer Prägung von 1 Milliarde Silberkronen 800 Millionen betragen. Ich will nicht unbedingt behaupten, daß meine hier angeführten Zahlen präzise glimmen müssen. Zweifellos ist aber, daß es sich hier um eine Art Zwangsanleihe handelt. Es wäre richtiger gewesen, wenn der Herr Referent den so ersprießlichen Prägegewinn und die in dieser Gesetzesvorlage versteckte Zwangsanleihe in präzisen Zahlen genannt hätte.
Schon als das vorliegende Gesetz, betreffend die Scheidemünzen, im Budgetausschuß und im Plenum des Abgeordnetenhauses verhandelt wurde, bezeichnete der ehemalige èechoslovakische Justizminister Dr Mayr-Harting, sowie auch mein Parteigenosse Abg. Prof. Geyer das Scheidemünzengesetz als ein Gesetz, welches eine Art Inflation hervorrufen wird. Aus diesem Grunde lehnt die deutsche nationalsozialistische Arbeiterpartei diese Gesetzesvorlage ab. (Potlesk.)