Die zahlreichen Befreiungen werden die Eigentümer von stabilen und anderen Motoren dazu verleiten, das steuerfreie Benzin auch zum Antrieb ihrer Automobile zu benützen. Es wird unmöglich sein, diesem Miß. brauch Einhalt zu gebieten, außer mit einer weit verzweigten und kostspieligen Finanzkontrolle, welche einen beträchtlichen Teil des Betrages der neuen Steuer verschlingen würde. Es ist klar, daß von diesem Ertrag für den Straßenfonds nicht viel übrig bleiben wird.
Die Mittel für den Straßenfonds lassen sich auf leichtere und richtigere Weise beschaffen. Nach dem Straßenfondsgesetz werden die Auslagen für Straßenrekonstruktion aus der Anleihe bestritten, aus den laufenden Einnahmen die Zinsen und Amortisation. Dieser Grundsatz ist richtig, denn durch die Rekonstruktion werden die Straßen für eine lange Reihe von Jahren besser, und es ist gerecht, daß der Aufwand sukzessive amortisiert wird. Den gleichen Weg muß man auch logischerweise bei der Rekonstruktion von nichtstaatlichen Straßen einschlagen. Es handelt sich vor allem um die zur Verstaatlichung vorgeschlagenen Straßen, wo die Bezirke und Gemeinden verpflichtet sind, sie aus Eigenem in guten Zustand zu bringen und dann der Staatsverwaltung zu übergeben. Es ist dies eine einmalige Ausgabe gleicher Natur, wie bei Staatsstraßen.
Wenn man diesen Grundsatz geltend machen würde, wäre es möglich, in die Ausgaben des Straßenfondes für Instandsetzen der nichtstaatlichen Straßen statt des Postens von 90 Millionen Kè nur für Zinsen und Amortisation nur 7 Millionen Kè anzuführen, so daß ein Betrag von 83 Millionen Kè frei würde, also bedeutend mehr, als die Benzinverbrauchssteuer einbringen kann.
Die Zahl der Automobile wuchs bei uns in den letzten Jahren jährlich um ca 20.000 Fahrzeuge. Wenn diese Entwicklung nicht eingedämmt wird, kann man damit rechnen, daß die Zahl der Motorfahrzeuge sich im Laufe von 4 bis 5 Jahren verdreifacht. Hiedurch werden natürlicherweise die Einnahmen des Straßenfonds, welche schon jetzt 220 Millionen Kè betragen, automatisch auf die dreifache Höhe steigen und es würde dann ein Leichtes sein, den erhöhten Aufwand für die Straßen zu tragen und rascher die abgeschlossenen Anleihen zurückzuzahlen.
Aus all diesen Gründen ist es ersichtlich, daß die neuprojektierte Steuer der Republik mehr Schaden bringen wird als Nutzen. Sie ist auch nicht nötig; denn wenn man dem Automobilismus seine natürliche Entwicklung beläßt und wenn man nicht auf störende Weise eingreift, werden sich die zum Instandsetzen der Straßen nötigen Mittel selbst einstellen. Der Automobilklub der Èechoslovakischen Republik in Prag, Lützowova Nr. 2, ersucht daher, um Stellungnahme gegen die Erhöhung der Benzinverbrauchssteuer und sich dafür einzusetzen, daß die Novelle des Straßenfondsgesetzes in der Weise ergänzt wird, daß der Aufwand für die Bezirksstraßen aus einer Anleihe bestritten wird, welche aus den laufenden Einnahmen des Straßenfonds verzinst und amortisiert würde<.
Meine Verehrten! Ich habe schon vorhin erwähnt, daß wir für das Straßenfondsgesetz stimmen werden und daß wir vor allem auch für die schon im Einvernehmen beschlossenen vorliegenden Resolutionen zugunsten der Bezirksstraßen sind. Wir werden auch für eine vom Koll. Havlena vorgelegte Resolution bezüglich der Benzinsteuer stimmen und wir werden höchstwahrscheinlich auch noch einen diesbezüglichen Resolutionsantrag stellen, und wir wünschen, daß die Erleichterungen und Befreiungen von der Benzinsteuer auch auf die im Dienste der Sanität und der Feuerwehr stehenden Automobile ausgedehnt werden.
Fahrbahn, Vehikel und Benzinsteuer greifen, wie ich schon sagte, so stark ineinander, daß ich mir erlaubt habe, die Sache hier gemeinsam zu besprechen. Möge der erste Punkt endlich einmal eine raschere und wirksamere Milderung der furchtbaren Arbeitskrise mit sich bringen, während wir bezüglich des zweiten Punktes angesichts der wirtschaftlichen Not von einer Steuererhöhung absehen zu müssen glauben. (Potlesk.)
3. Øeè sen. Stöhra.
Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß ich in erster Linie im Prinzip die Frage der Straßenfondsnovelle behandle und dann werde ich mir erlauben, im Anhang auf einige Ausführungen des Koll. Stark einzugehen.
Ich habe schon im Budgetausschusse des Senats erklärt, daß unsere Partei stets ein großes Interesse daran hatte und hat, daß das Gesetz Nr. 116 vom 14. Juli 1927 recht bald der Novellierung zugeführt wird. Die vom Abgeordnetenhause beschlossene und dem Senate unter Druck Nr. 426 zur Behandlung vorgelegte Novelle zum Gesetze Nr. 116 vom Jahre 1927 entsprach aber in so manchen Belangen nicht den Anschauungen der Vertreter der beiden Landvolksparteien und sah sich die èechische Agrarpartei veranlaßt, diesbezügliche Abänderungsanträge in den zuständigen Ausschüssen einzubringen, welche Abänderungsanträge von unserer Partei wegen ihrer Bedeutung und des Interesses für die Selbstverwaltungskörper, für unsere Bezirke, unterstützt wurden. Es hat sich besonders bei den Verhandlungen im Budgetausschusse gezeigt, daß sich zwar die anderen Parteien gegen die von den Landvolksparteien eingebrachten und vertretenen Abänderungsanträge stellten und selbe zu verneinen sich bemüssigt sahen, und zwar vorherrschend nur mit dem Hinweise darauf, daß die herrschende Arbeitslosigkeit eine Verzögerung des Gesetzwerdens der Vorlage nicht zuläßt und die zur Durchführung bestimmten Arbeiten auf den Staatsstraßen tunlichst unverzüglich in Angriff genommen werden müssen, so daß von einem sachlichen und begründeten Einwande aller anderen Parteien gegenüber der von den Landvolksparteien vertretenen Abänderungsanträgen nicht die Rede sein konnte. Der Vertreter der deutschen christlichsozialen Volkspartei gab in seinen Ausführungen ohne weiteres zu, daß er sich gegen die vorliegenden Abänderungsanträge eigentlich nicht stellen könnte, selbe als im Interesse unserer Bezirke gelegen anerkennen müßte, jedoch im Interesse der raschen Erledigung der Vorlage gegen diese Abänderungsanträge stimmen müßte. Einen ähnlichen Standpunkt nahm auch der Vertreter der deutschen nationälsozialistischen Partei ein.
Es hat sich bei der Verhandlung dieser Gesetzesvorlage in den Ausschüssen des Senats gezeigt, daß gerade jene Parteien, die mit der Wahrung der Interessen unserer Selbstverwaltungskörperschaften alltäglich in Wort und Schrift hausieren gehen und die Förderung der Interessen unserer Bezirke stets so gerne dreimal gar kräftig unterstreichen, bei der Wahrung der Interessen unserer Bezirke im Ernstfalle vollkommen versagen. Dieses Vorgehen liefert uns wieder den Beweis dafür, wie ernst gesprochene Worte und selbst gemachte Zusagen gar so oft zu werten sind. Unsere christlichsoziale Partei erklärte schon tausendmal in Versammlungen am flachen Lande, daß sie diejenige Partei und eigentlich einzige Partei sei, welche die Interessen unserer heimischen Landwirtschaft ehrlich zu vertreten stets bereit ist und auch stets ehrlich vertritt. Kommt es aber auf parlamentarischem Boden zur Behandlung von Belangen im Interesse und zum Schutze unserer heimischen Landwirtschaft, dann finden wir das gleiche Vorgehen wie im vorliegenden Falle.
Auch unsere deutsch-nationalsozialistische Partei hat sich sogar ein eigenes Agrarprogramm zurecht gelegt und geht nun mit diesem Programme aufs Land krebsen. Daß sich noch solch Dumme finden, die diesen Herren auf den Leim gehen, ist ein Kapitel für sich. Im Ernstfalle hat aber diese Partei noch niemals die Interessen unserer heimischen Landwirtschaft zu wahren und mitzuschützen sich bemüssigt gesehen, weil sie dies ja auf Grund ihres Parteiprogrammes überhaupt nicht tun kann. Das zurechtgelegte Agrarprogramm ist ja nur für den Gimpfelfang und für die Dummen als Lockmittel und Agitationsmittel bestimmt.
Von der einseitigen Einstellung der sozialistischen Parteien zu der Gesetzesvorlage und der nicht sachlichen Behandlung der vorgelegten Abänderungsanträge will ich heute nicht mehr sprechen. Es wird sich schon nach Jahresfrist zeigen, daß es weit besser gewesen wäre, man hätte sich mit den eingebrachten Abänderungsanträgen etwas ernster befaßt und selbe in die Novelle aufgenommen.
Kein vernünftiger Politiker kann in den eingebrachten Abänderungsanträgen ein Politikum erblicken oder ein politisches Sonderinteresse jener Parteien, welche diese Abänderungsanträge vertreten haben. Die eingebrachten Abänderungsanträge beinhalten das Bestreben eines besseren Schutzes der Interessen unserer Bezirke am Ausbaue und der durchzuführenden Rekonstruktion des Bezirksstraßennetzes. Daß wir als Landvolksparteien in erster Linie ein ausgesprochenes Interesse an unseren Bezirksstraßen haben und stets haben müssen, liegt wohl klar auf der Hand und hätte müssen von den anderen Parteien, besonders den anderen Koalitionsparteien, anerkannt werden. Wir haben eine große Anzahl von Bezirken, die nicht einen Kilometer Staatsstrage haben, hingegen aber ein sehr verzweigtes Bezirksstraßennetz, dessen selbst nur notdürftigste Instandhaltung diesen Bezirken ohne ausgiebige finanzielle Unterstützung einfach auf Grund der schwachen Steuerbasis nicht möglich ist. Wie der Großteil unserer Bezirksstraßen heute aussieht, darüber brauche ich auch der Worte nicht viele zu verlieren.
Wir als Landvolksparteien haben auch ein großes Interesse daran, daß unseren Landesausschüssen der ihnen zustehende Einfluß auf die Erhaltung und den Ausbau der Bezirksstraßen im Interesse der Bezirke weiterhin gewahrt bleibt. Es hat sich bei der Behandlung der Novelle zum Gesetze Nr. 116 vom Jahre 1927 gezeigt, daß alle Landesausschüsse bei Stellungnahme zu dieser genannten Novelle einmütige Beschlüsse im Sinne der im Budgetausschusse des Senats von der èechischen Agrarpartei eingebrachten Abänderungsanträge gefaßt hatten. In diesen Landesausschüssen sitzen ja auch die Vertreter aller sozialistischen Parteien, aller jener Parteien, welche sich in den Ausschüssen des Senats eigentlich gegen diese Beschlüsse ihrer Kollegen der Landesausschüsse gestellt haben. (Pøedseda dr Soukup ujimá se pøedsednictvi.)
Wir haben weiters ein großes Interesse daran, daß der Anteil am Straßenfonde, der als Zuwendung für die Bezirksstraßen in Betracht kommt, in erster Linie vollkommen zugesichert und so reichlich als möglich bemessen ist. Uns erschien der in Vorschlag gebrachte Anteil von 90 Millionen Kè pro Jahr für die Bezirksstraßen als zu gering bemessen und waren wir bestrebt, eine entsprechende Erhöhung dieser Quote zu erlangen. Es ist ja den Bezirken schon dadurch ein Unrecht zugefügt worden, daß der Teil, der den nichtärarischen Straßen aus dem Straßenfonde seit dem Jahre 1927 zugute hätte kommen sollen, in der ihnen zustehenden Höhe niemals zukam und auf Grund der Bestimmungen der Novelle zum Gesetz Nr. 116 auch niemals mehr zukommen wird. Der im Artikel VI, § 5 a als Ersatz dieser Quoten festgelegte Betrag von 112 Millionen Kè kann als voller Ersatz der den Bezirken zustehenden Quote aus dem Straßenfonde der Jahre 1927-1930 nicht anerkannt werden. Es weist die Bestimmung des vorerwähnten Artikels über die Zuwendung der 112 Millionen Kè eine für uns sehr unangenehm erscheinende Lücke auf; es enthält dieser Artikel keine Zeitangabe, keinen Termin, bis zu welchem den Bezirken dieser Betrag zufließen soll, bezw. zufließen muß. Gewiß ein Fehler, den meines Erachtens nach abzustellen der Senat berufen gewesen wäre.
Unsere Bezirke sind zum Großteile überschuldet. Von unseren Gemeinden, besonders unseren Stadtgemeinden will ich gar nicht sprechen und auch heute hier nicht sprechen über die Ursachen dieser Verschuldung und über die Hauptschuldtragenden dieser Zustände. Das ist ein Kapitel für sich, über das wir zu einer besser geeigneteren Zeit schon einmal etwas eingehender reden müssen. Unseren Bezirken fehlen vor allem die Mittel zur Erhaltung ihres Straßennetzes. An einen systematischen Ausbau desselben ist ja heute überhaupt nicht zu denken. So manchem Bezirke wurde in den letzten 2-3 Jahren eine Subvention zur Erbauung einer neuen Bezirksstraße zuerkannt. Der 20 bezw. 30%ige Kostenbeitrag zu diesem Aufwande, der auf den betreffenden Bezirk fiel, er konnte vom fraglichen Bezirke nicht erbracht werden, das Projekt kam nicht zur Durchführung und die bewilligte Subvention konnte nicht behoben werden. Die Anschauung, die vom Ministerium für öffentliche Arbeiten diesbe. züglich vertreten wird, daß diese aus obangeführten Gründen nicht behobenen, bezw. nicht in Anspruch genommenen Subventionsbeträge einfach als verfallen zu betrachten waren und für die Staatsstraßen Verwendung fanden, ist wohl auch als nicht stichhältig zu betrachten. Gelder eines Fon des können niemals verfallen, das ist unsere Auffassung.
Ich habe vor dem schon erwähnt, daß wir es wünschen und fernerhin fordern werden, daß mit der systematischen Durchführung der Rekonstruktionen und des Ausbaues des Bezirksstraßennetzes nach wie vor unsere Landesausschüsse betraut bleiben und daß diese Arbeiten nach einem von den Landesausschüssen mit Zustimmung des Ministeriums für öffentliche Arbeiten festgelegten Plane zur Ausführung kommen.
Wir Landvolksvertreter gehen von der Auffassung und Anschauung aus, daß wir uns in erster Linie um unsere Bezirke und Gemeinden zu kümmern haben und uns bestreben müssen, die Bezirksverwaltungen in ihren Bestrebungen im Interesse der Bezirke zu schützen. In der Erfüllung dieser Aufgabe hätten uns aber nach unserer Auffassung ohne Unterschied alle anderen politischen Parteien zu unterstützen. Die Sorgen um die Bezirke haben doch nur wir und nicht die Herren vom grünen Tisch in Prag.
Den Vorwurf der Demagogie, welche wir Landvolksvertreter bei der Verfechtung der eingebrachten Abänderungsanträge angeb. lich zu betreiben uns bemüssigt sahen, weise ich von dieser Stelle aus mit derselben Ener gie zurück, wie ich dies bereits bei den Verhandlungen der Gesetzesvorlage im Budgetausschusse zu tun mich leider bemüssigt sah, Wenn man in der abgeführten Debatte in diesem Ausschusse oder bei Zwischenbemerkungen von angeblicher Habgier und Hunger bei den agrarischen Parteien sprach, so kann ich im vorliegenden Falle einen Zusammenhang irgendwelcher Art zwischen den eingebrachten und von uns agrarischen Vertretern verfochtenen Abänderungsanträgen und irgendwelchen parteipolitischen Sonderbestrebungen nicht konstatieren, überhaupt etwas feststellen, was Anlaß zu einer derart unfairen Bemerkung hätte geben können. Es kann aber auch kein anderer vernünftiger und ernst zu nehmender Politiker einer anderen Parteirichtung eine Feststellung machen, welche Anlaß zu einer derartigen Bemerkung geboten hätte. Wir werden vielleicht Gelegenheit haben, uns nächstens diesbezüglich zu revanchieren.
Herr Minister In¾. Dostálek hat als Vertreter der Regierung uns vor Auflegung der Gesetzesnovelle im Senat in einer Sitzung der Koalitionsparteien an sich sehr wertvolle und beachtenswerte Aufklärungen gegeben und uns auch versichert, daß er in Anbetracht der ihm bekannten Abänderungsanträge der agrarischen Parteien sich bereit zu finden bemüssigt sieht, einen uns vorgetragenen Vermittlungsantrag der. Regierung, bezw dem Gesamtministerrate am kommenden Tag zu unterbreiten. Herr Minister In¾. Dostálek meinte damals, daß er sich dessen zu 100% gewiß ist, daß der Ministerrat diesen seinen Vermittlungsanträgen die Zustimmung erteilen werde. Die Vermittlungsanträge des Herrn Ministers In¾. Dostálek umfaßten die Erhöhung der Quote für die Bezirksstraßen pro Jahr von 90 auf 100 Mill. Kè - die Forderung der agrarischen Parteien beinhaltete eine Erhöhung auf 130 Millionen Kè - und ein weitgehendes Entgegenkommen bei der Inkamerierung von so und soviel Kilometern Bezirksstraßen pro Jahr, und zwar Inkamerierung vor Instandsetzung dieser Bezirksstraßen, sodaß die Bezirke von den Ausgaben der Herrichtungsarbeiten entbunden werden sollten. Da dieser Vermittlungsantrag im wesentlichen unseren Forderungen entsprach, gaben wir uns bei der bewußten Koalitionssitzung als zufrieden gestellt.
Was hat sich aber gezeigt? Trotzdem Herr Minister Dostálek als Vertreter des Ministerrates an der oberwähnten Sitzung der koalierten Parteien diese vorgenannte Erklärung abgab und seine vollste Zuversicht für die Zustimmung des Ministerrates zu seinen Vermittlungsanträgen zum Ausdrucke brachte, wir uns weiter gewiß waren, daß seine Absichten und guter Wille als ehrlich zu betrachten waren, haben im bewußten Ministerrate die Herren Minister der sozialistischen Parteien dem Antrage Dostáleks opponiert und ihn nicht akzeptiert. Im Budgetausschusse hat der Vorsitzende bis 6 Uhr abends auf eine Verständigung aus dem Ministerrate, betreffend der Erledigung der am Vortage uns vorgetragenen Vermittlungsanträge des Herrn Minister Dostálek gewartet. Eine offizielle Verständigung blieb aus, nur hatten wir in Erfahrung gebracht, wie sich die Herren Mi nister der sozialistischen Parteien zum Antrage Dostálek s gestellt hatten. Wo liegt, bezw. wo lag dann der Fehler? Nur im schlechten Regime von oben! Ich muß dieses anführe, um die Sache so zu beleuchten, wie sie zu beleuchten ist. Von einer Demagogie der agrarischen Parteien kann wohl kaum die Rede sein, wenn man sich diese Tatsachen vor Augen führt, wie ich sie hier geschildert habe.
Ich habe mich veranlaßt gesehen, zur Klärung der bestandenen Verhältnisse diese Aufklärung zu geben. Unsere Partei wird auf Grund der ihr zugekommenen Erklärung ihres Vertreters in der Regierung, daß der Vermittlungsantrag des Herrn Ministers Dostálek vom Ministerrate in einer späteren Sitzung dann doch einstimmig beschlossen wurde, für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)
4. Øeè sen. Ad. Scholze.
Hohes Haus! Wenn ich zu dem in Verhandlung stehenden Gesetz über den Straßenfond das Wort ergreife, so geschieht es, um zu beweisen, daß unsere Haltung im technischen und Budgetausschuß- vollkommen gerechtfertigt war. Wir hatten alle Ursache, dieses Gesetz zu kritisieren und dagegen Stellung zu nehmen. Die große Wirtschaftskrise in allen Zweigen sollte den Staat veranlassen, mit gutem Beispiele mit Sparmaßnahmen, Steuerermäßigungen und dergleichen voranzugehen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Bei jeder Gesetzesvorlage, besonders aber, wo Geld überhaupt in Frage kommt, sehen wir keine Ermäßigung, sondern nur Erhöhung der Zählungen, ohne daß die Gesamtbevölkerung irgendwelchen Nutzen davon hätte.
Wir bewilligen dem Straßenfond neue Mittel, während die Bezirke, welche diese Mittel für ihre Bezirksstraßen am notwendigsten brauchen, am wenigsten erhalten und sich mit Versprechungen zufriedenstellen sollen. Die Verwahrlosung und Verelendung der Bezirksstraßen seit Beginn des großen Auto- und Autobusverkehres ist horrend. Nur ein Beispiel: Mein Heimatsbezirk ist einer der kleinsten und höchstgelegenen Nordmährens. Von dem einen Teil des politischen Bezirkes Bärn, dem Gerichtsbezirk Hof, konnte man behaupten, daß er bis vor mehreren Jahren die besten Straßen Mährens hatte, durchwegs mit Basalt beschottert, stets fest und glatt wie geschliffener Asphalt. In welcher Verfassung aber sind diese Straßen heute? Auf der Straßenstrecke Bautsch-Schönwald waren bereits derartige Sümpfe und Löcher; daß die Fuhrleute die. Straßenbäume absägten und in die größten Vertiefungen warfen, um nur fahren zu können. Und diese Verelendung schreitet fort.
Wir sind es gewohnt, daß bei jedem Bezirksvoranschlag alle nationalen, sozialen, charitären und hygienischen Posten vom Landesausschuß gestrichen werden. Aber nicht nur das, im Vorjahr wurden auch nur 58% des äußerst notwendigen Straßenbedarfes gedeckt. Und wie ist es heuer? Für das Jahr 1931 hatten wir uns einegründliche Besserung erhofft. Durch die Novellierung des Gemeindefinanzgesetzes, die Umlagenerhöhung bei den Gemeinden bis zu 350%, kommen die meisten Gemeinden, welche früher auf den Ausgleichsfond angewiesen waren und auch Zuschüsse erhielten, mit den eigenen Umlagen aus. Wir nahmen deshalb an, daß der Landesfond jetzt den Bezirken voll und ganz gerecht werden würde. Wir erlebten jedoch eine arge Enttäuschung, denn anstatt mehr sollen die meisten Bezirke heuer nur 25% des Fehlbetrages des zusammengestrichenen, nur mit den allernotwendigsten Posten belassenen Voranschlages erhalten. Die restlichen noch fehlenden 75% der ordentlichen Gebarung, die unumgänglich notwendig sind, werden nicht vom Landesfond gedeckt, sondern es wird dem Bezirk der Rat erteilt, sich den Fehlbetrag durch ein Darlehen zu beschaffen. Nicht genug daran, daß durch die außerordentliche Gebarung und die notwendigen Investierungen die Schulden des Bezirkes oder aller Bezirke zu einer schwindelnden Höhe gelangen, auch die ordentliche Gebarung soll durch Schulden aufrecht erhalten werden.
Ist es da ein Wunder, wenn der Obmann der Verkehrskommission meines Heimatsbezirkes mir allen Ernstes erklärte, gerade von oben, vom Staate, vom Lande, werde heute mit Gewalt getrachtet, uns in die Fesseln des Bankkapitals zu zwingen und zu drängen. Da das Geld der beschäftigungslosen Industrie in den Banken brachliegt, sollen die Bezirke jetzt die Stützen dieser Banken werden und sich von ihnen zu hohen Prozenten das Geld entlehnen. Wenn heute ein Landwirt, ohne zu investieren, bei dieser Wirtschaftskrise Schulden macht, ohne sich der äußersten Sparsamkeit zu befleißen, nennen wir ihn einen Lumpen und Verschwender. Wie soll man dann eine Aufsichtsbehörde betiteln, deren Pflicht es ist, nur eine gesunde Gebarung anzuordnen, wenn dieselbe den Rat erteilt, die ordentliche Gebarung mit Darlehen zu begleichen?
Während uns vor Inkrafttreten der Verwaltungsreform die Versicherung gegeben wurde, daß eine Verbilligung und Vereinfachung der Verwaltung eintreten werde, erleben wir das gerade Gegenteil. Wir in Mähren und Schlesien haben in den Bezirksvertretungen genau so wie früher, bei den Straßenausschüssen nur über die Straßen zu beraten. Wegen Geldmangels muß die Betreuung aller anderen noch so notwendigen Bezirksagenden entfallen. Früher war ein klagloses Aufstellen und Genehmigen des Voranschlages und das sichere Arbeiten während des Jahres eine Selbstverständlichkeit. Heute wird bei der Bezirksvertretung der Voranschlag wochenlang beraten, wandert dann oft zehnmal nach Brünn und zurück, muß ergänzt, korrigiert, mit Gutachten versehen werden, und hat zum Schluß die Stärke einer Allerheiligenlegende. Das Ende vom Liede ist, daß das Land alles zusammenstreicht und der Voranschlag auf ganz neuer Basis aufgebaut werden muß. Die jährlich wiederkehrende monatelange Arbeit ist umsonst gewesen. Warum sollte nicht ein technischer Berater des Landes an den Aufstellungen der einzelnen Bezirke ein, zwei Tage teilnehmen, so daß man gewissermaßen mit Zustimmung des Landes den Voranschlag gleich fertigstellen und dadurch alles vereinfacht und beschleunigt werden könnte? Das wissen die Götter. Jedenfalls steht bei uns der Amtsschimmel in allergrößten Ehren und darf sich niemand getrauen, diesem irgendwie nahezutreten. Ohne nennenswerten Zuschuß seitens des Staates und des Landes können die Bezirke nicht mehr weiter arbeiten. Bärn hat z. B. ein Straßennetz von 270 km. Hievon sind nur genau 6% Staatsstraßen. Daß es einem Bezirk mit der geringen Umlagebasis von 400.000 Kè unmöglich ist, 254 km Bezirksstraßen aufrecht zu erhalten, ist erklärlich. Genau so wie in Bärn, eher noch schlimmer ist es in Römerstadt, Sternberg, Freudental, Jägerndorf und den übrigen Bezirken. Ja, jene Bezirke, welche sich stark auf Pflasterungen verlegten, brauchen ihre Umlagen beinahe gänzlich zur Verzinsung der gemachten Schulden. Einzig die Versprechungen des Herrn Ministers für öffentliche Arbeiten, daß größtmöglichste Inkamerierungen und höhere Staatszuwendungen einsetzen werden, konnten und können uns veranlassen, für diese Gesetze zu stimmen. Werden die Ministerworte nicht eingehalten, so verwahrlosen unsere Bezirksstraßen zu einem Sumpf, einem Morast. Wir hoffen jedoch zuversichtlich, daß sich sämtliche Unternehmer von Straßenbauten von jezt ab an die Arbeitslose des betreffenden Gebietes und Beschlüsse des Ministerrates halten, daß zu nicht wie bisher Arbeiter aus weit entfernden vorzunehmenden Straßenbauten stets ten Gebieten verwenden werden. (Potlesk.)