Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 94. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 5. kvìtna 1931.
1. Øeè sen. Starka.
Hohes Haus! Durch das uns heute vorliegende Gesetz über den Straßenfond werden jene Gesetze, welche seinerzeit unter der Regierung des Bürgerblocks gegen die Kritik der sozialistischen Parteien beschlossen wurden und welche sich im Laufe ihrer kurzen Wirksamkeit als unzulänglich und schlecht angelegt erwiesen, korrigiert. Einige der damals aufgezeigten Fehler werden nunmehr durch die Novelle beseitigt, so daß wir, wenn auch diese neue Fassung des Gesetzes nicht allen unseren Wünschen entspricht, feststellen können, daß das Gesetz über den Straßenfond wertvolle Verbesse- rungen nicht nur zu Gunsten der Staatsstraßen, sondern auch im Interesse der Länder und Bezirke enthält.
Bereits bei der Beratung des Gesetzes im Jahre 1927 haben wir Wert auf die Tatsache gelegt, daß wir die, Notwendigkeit einer gründlichen Rekonstruktion und Herstellung des gesamten Straßennetzes voll anerkennen, da es auf die Dauer unhaltbar ist, daß die Èechoslovakei nach dem fast einmütigen Urteil des In- und Auslandes von allen umliegenden Staaten fast das schlechteste Straßennetz besitzt. Es ist zu bedauern, daß so spät daran geschritten wurde, den erhöhten Anforderungen Rechnung zu tragen, welche die Verlegung eines großen Teiles des Personen- und Lastenverkehrs von den Bahnen auf die Straßen an diese stellt. Jedes Jahr, welches in dieser Beziehung unausgenützt verstreicht, ist nicht nur ein Verlust für die Entwicklung des Verkehrs, sondern vergrößert auch den Schaden, der an den seit dem Kriege vernachlässigten und durch den Aufschwung des Automobilismus immer mehr in Anspruch genommenen Straßen entsteht.
Es ist darum vollkommen gerechtfertigt, wenn der Entwurf durch Zuweisung von 70% der Mineralölsteuer und durch Ermöglichung von Darlehensaufnahmen über die seinerzeit festgelegte Höhe bei der Zentralsozialversicherungsanstalt hinaus eine erhöhte Dotierung des Fondes vorsieht. Es ist zu begrüßen, daß dabei der Grundsatz fallen gelassen wurde, die Gelder ausschließlich bei der Zentralsozialversicherungsanstalt auszuleihen und daß dadurch diese Anstalt von dem Zwange befreit wurde, Gelder ohne ihre Zustimmung für Zwecke zu verwenden, die mit den Aufgaben eines sozialen Institutes nichts zu tun haben.
Einen erfreulichen Schritt nach vorwärts macht das Gesetz im Artikel V der Novelle, durch welchen der § 5 in einer Weise neu geregelt wird, welche wenigstens zum Teil den Erfordernissen der Selbstverwaltung entspricht. Im Gegensatz zur bisherigen Fassung, welche die nichtstaatlichen Straßen mit dem Rest der laufenden Einnahmen des Fondes abspeiste, der nach Verzinsung und Amortisierung der Schuld und nach Abzug der zur Ergänzung des ordentlichen und außerordentlichen Straßen- und Brückenetats des Arbeitministeriums dienenden Summen übrig blieb, wird nunmehr auch der gesetzliche Anspruch der nichtstaatlichen Straßen auf eine Subvention aus den Mitteln des Straßenfondes sichergestellt, indem diesem ein jährlicher Betrag von 90 Millionen in den Jahren 1931 bis 1941 und von 1941 angefangen ein jährlicher Betrag von 100 Millionen Kè zugewiesen wird. Im heurigen Jahre werden für nichtstaatliche Straßen außerdem noch 112 Millionen bereitgestellt, welche von den Selbstverwaltungskörpern bisher nicht benützt werden konnten, obwohl sie aus bereits bewilligten Subventionen resultieren.
In diesem Punkte offenbart sich die schwächste Seite des Straßenfondsgesetzes aus dem Jahre 1927. Als der Bürgerblock dieses sein Standardwerk auf dem Gebiete des Straßenwesens schuf, ging er über die Straßen der Bezirke, Länder und Gemeinden mit ein paar oberflächlichen Vertröstungen auf die Zukunft hinweg, er entzog den Gemeinden die ertragreiche Abgabe von Kraftfahrzeugen, unterband durch das alte Gemeindefinanzgesetz fast alle Mittel, welche die Selbstverwaltung zur Instandhaltung ihres Straßennetzes bereitstellen konnte, und ließ in den Voranschlägen selbst die wenigen noch übrig gebliebenen zusammenstreichen. Die Warnung der sozialistischen Parteien, daß der Selbstverwaltung nicht einmal das bleiben werde, was seinerzeit bei den Beratungen von der Regierung in Aussicht gestellt wurde, ging leider nur zu sehr in Erfüllung. Wenn heute der Motivenbericht zur Novelle anführt, daß bis Ende 1930 für die Verbesserung der nichtstaatlichen Straßen insgesamt 232 Millionen Kè aus laufenden Einnahmen des Straßenfondes nach § 5 Absatz 2 des alten Gesetzes bewilligt wurden, von welchen aber ganze 112 Millionen nicht ausgenützt werden konnten, weil den Bezirken nicht erlaubt wurde, die Mittel beizustellen, welche sich nach den Gesetzen desselben Regimes hätten selbst aufbringen sollen, so zeigt das den ganzen Widersinn der Verwaltung, wie man sie sich im Jahre 1927 in der Regierungsmehrheit vorgestellt hat. Erst die Novelle des Gemeindefinanzgesetzes und die Neufassung des Straßenfondsgesetzes werden einen Teil dessen gutmachen können, was in den letzten vier Jahren versäumt wurde.
Es unterliegt keinem Zweifel, daß auf die Dauer auch mit den Beträgen von 90, bzw. 100 Millionen Kè nicht das Auslangen gefunden werden kann. Allein im Jahre 1931 erreichen die Anforderungen in den Voranschlägen der Bezirke 400 Millionen Kè und es ist nicht anzunehmen, daß in den nächsten Jahren eine wesentliche Änderung eintreten wird. Über kurz oder lang wird man also nicht um die Notwendigkeit herumkommen, auch bei den nichtstaatlichen Straßen einfinanzielles. Programm auf lange Sicht auszuarbeiten, in welchem der Anteil des Staates und der Selbstverwaltung an den Straßenarbeiten der Bedeutung der Straßen und der finanziellen Tragfähigkeit der beteiligten Faktoren entsprechend ausgewogen und besondere Vorsorge hauptsächlich für die industriellen Bezirke mit größerem Aufgabenkreis und dichterem Straßennetz getroffen wird.
Der Vergleich der Ausgaben für staatliche und nichtstaatliche Straßen fällt sehr zu Ungunsten der letzteren aus. Nach den offiziellen Statistiken gibt es derzeit in Böhmen 4424 km staatliche, 23 km Landes- und 30.839 km Bezirksstraßen; in Mähren Schlesien 1514 km staatliche, 13.987 km Bezirks und keine Landesstraßen; in der Slovakei 2082 km Staatsstraßen, 5898 km Landesstraßen, und 6373 km Vizinalstraßen; in Karpathorußland 560 km Staatsstraßen, 743 km Landesstraßen und 1030 km Vizinalstraßen. Daher im ganzen Staatsgebiet: Staatsstraßen 8580 km, Landesstraßen 6664 km, Bezirksstraßen 44.826 km und Vizinalstraßen 7403 km. Die Staats- und Landesstraßen machen also kaum ein Viertel des gesamten Straßennetzes aus. (Sen. Stöhr: Kaum ein Siebentel!) Nach dem Motivenbericht wurden in den Jahren 1928 bis 1930 ungefähr 3000 km Staatsstraßen mit einem Aufwand von 770 Millionen Kè rekonstruiert, davon 1800 km provisorisch, sodaß noch 6.800 km definitiv herzustellen sind, wozu nach den Schätzungen des Motivenberichtes fast 31/2 Milliarden notwendig sein werden. Verglichen mit diesen Beträgen sind die Aufwendungen aus dem Straßenfond für die Bezirksstraßen verschwindend gering. Bis Ende 1930 betrugen die Subventionen 232 Millionen, wovon faktisch bloß ungefähr 120 Millionen verwendet werden konnten.
Auch mit der Neuregelung ist das Problem der nichtstaatlichen Straßen zwar um einen Schritt weitergebracht, aber nicht gelöst. Die Art und Weise freilich, mit welcher die beiden agrarischen Parteien bei den Beratungen in den Senatsausschüsesn vorgingen, ist wenig geeignet, die Forderunger. der Selbstverwaltungskörper zu unterstützen. Daß die beiden agrarischen Klubs gegen ihre Minister und den von ihrer Partei gestelten Ministerpräsidenten frondieren, mag hingehen. Es ist Sache der beiden Parteien, sich damit auseinanderzusetzen, und für uns nur so weit interessant, als sich darin die Zerfahrenheit und Planlosigkeit bei den Agrariern manifestiert. Daß aber die Agrarier in einer Zeit, in welcher draußen tausende und tausende Arbeitsloser darauf warten, daß die Gelder für die notwendigen Straßenarbeiten bereitgestellt werden und so Arbeit geschaffen wird, den Versuch machen, durch Terror und Sabotage ihre Forderung nach dem Benzin- und Spiritusmischungsgesetz durchzudrücken, ist ein Fall von brutaler Rücksichtslosigkeit gegen die Interessen der Gesamtbevölkerung, welche nicht anders als mit der Niederlage und Blamage der Herren enden dürfte. Vollends grotesk muß es wirken, daß sie dabei gerade die Forderungen der Selbstverwaltungskörper zum Vorwand nehmen, um ihre politischen Ziele zu verschleiern. Seit wann sind denn die Agrarier beider Nationen solche Freunde der Selbstverwaltung? Wo waren denn dieselben Herren im Jahre 1927, als das erste Gesetz beschlossen wurde? Weder im Senat, noch im Abgeordnetenhause ist auch nur ein Redner von ihnen aufgestanden, um sich der Bezirke anzunehmen und der Referent der Senatsmehrheit, eben ein èechischer Agrarier, wußte in seinem Schlußwort auf alle Kritiken, welche von den sozialistischen Parteien wegen der Zurücksetzung der Bezirke geübt wurden, nur zu erwidern, daß nach der Rekonstruktion der Staatsstraßen die Straßen der Bezirke durch die Überleitung des Verkehrs auf die Staatsstraßen entlastet werden würden. Kein Wort über die Unterstützung der gerade damals durch das Gemeindefinanzgesetz aller Mittel entblößten Bezirke. Kein Wort über die Schäden, welche durch die Vernachlässigung der Straßen infolgedessen entstehen mußten, kein Wort über die zukünftige Regelung der Frage. Damals zeigten die Agrarier kein, aber auch gar kein Interesse für die Selbstverwaltung. Heute allerdings, wo sie die Reaktion auf ihre Verwaltungskunst aus der Zeit der bürgerlichen, Mehrheit spüren, glauben sie, durch die Verquickung ihrer Parteiforderungen mit den Wünschen der Selbstverwaltung, zwei Fliegen auf einen Schlag treffen zu können. Der Motor der agrarischen Parteien scheint mit einer merkwürdigen Mischung von Benzin, Spiritus und schlechtem Gewissen angetrieben zu sein. Täuschen werden diese Manöver keinen, das Ergebnis dieser mit vielem Lärm und wenig Erfolg unternommenen Aktion wird aber wertvoll sein, wenn die Agrarier aus ihr endlich gelernt haben, daß die Zeiten vorüber sind, wo sie sich alles erlauben konnten. (Sen. Stöhr: Das behaupten Sie! ) Herr Kollege Stöhr, Sie haben sich die denkbar größte Mühe gegeben, das Gesetz solange als möglich aufzuhalten, da Sie an der Beschäftigung der Arbeitslosen nicht das mindeste Interesse an den Tag legen, und Sie haben bis heute noch nicht den Beweis erbracht, daß Sie auch nur ein bischen Herz für die ungeheuere Zahl der Arbeitslosen übrig haben, sondern immer nur Ihre eigenen Interessen im Auge haben, ununterbrochen Forderungen zu stellen, die nicht nur bei den sozialistischen Parteien, sondern auch bei den übrigen bürgerlichen Parteien Anstoß erregen müssen. (Sen. Stöhr: Das äst Ihre Auffassung!) Das ist nicht unsere Auffassung, das ist die Auffassung aller jener, die sich mit Ihren ungeheueren Forderungen weiterhin nicht mehr einverstanden erklären können.
Im Zusammenhang mit der Novellierung des Gesetzes über den Straßenfond muß auch der ungünstigen Lage des Straßenpersonals gedacht werden. Infolge der Änderung der Verkehrsverhältnisse ist auch die Dienstleistung der Straßenwärter im Laufe der letzten Jahre beträchtlich gestiegen. Wenn es in der Zeit vor dem Kriege noch möglich war, auf weniger verkehrsreichen Strecken den Straßenwärterdienst im Nebenberuf zu versehen, so hat dies der jetzige von Jahr zu Jahr steigende Autoverkehr ganz unmöglich gemacht und im Interesse der Erhaltung der Straßen kann dieser Dienst heute nur mehr von vollbeschäftigten Bediensteten versehen werden. Damit aber der Straßen wärter seinen Dienst als Hauptberuf betreiben kann, ist es notwendig, daß er auch dementsprechend bezahlt werde.
Im Jahre 1929 hat die böhmische Landesvertretung empfohlen, die Bezirksstraßenwärter in das Schema der Straßenwärter zu überführen. Viele Bezirke haben auch derartige Beschlüsse gefaßt. Diese Beschlüsse müssen aber im Sinne des § 212 des Gesetzes Nr. 103/1926 der Landesbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden und es dauert oft jahrelang, bis diese Genehmigung erzielt werden kann. Wir verlangen, daß dieser § 212 beseitigt und die Autonomie der Selbstverwaltungskörper wieder hergestellt werde. Solange dies nicht der Fall ist, möge aber wenigstens dahin getrachtet werden, daß die Landesbehörden in Prag und Brünn die ihnen vorliegenden Genehmigungsakten rascher erledigen und nicht die armen Teufel von Straßenwärtern jahrelang auf die bereits beschlossenen, ohnedies so bescheidenen Lohnerhöhungen warten lassen. Wir werden selbstverständlich für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Böhra.
Hoher Senat! Die wichtigsten Punkte der heutigen Tagesordnung bilden die Behandlung der Straßenfondsvorlage und jener über die Verbrauchssteuer auf Mineralöle. Die Tagesordnung sieht das abgekürzte Verfahren vor. Auch vom Standpunkte der Opposition begrüße ich ersteres hinsichtlich des Straßenfondes. Nur hätten sich der Abkürzung des Verfahrens schon seit Wochen die zwei Hauptrichtungen der Mehrheitsparteien anbequemen sollen, statt sich so lange herumzustreiten, während doch draußen die Opfer der argen Wirtschaftskrise sehnsüchtig auf jedes Mittel zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Förderung produktiver Arbeitslosenfürsorge warten, und zwar nicht nur Arbeitslose im engeren Sinne, sondern auch Gewerbe, Landwirtschaft und Industrie, sowie auch Gemeinde- und Bezirksämter.
Das verehrliche Präsidium möge gestatten, daß ich über beide Punkte mich ausspreche, um nicht beim zweiten Punkte einschlägige Bemerkungen wiederholen zu müssen. Für den Straßenfond werden wir unter Einbeziehung der einvernehmlich beschlossenen Resolutionen zu Gunsten der Bezirksstraßen stimmen, weil er zugleich eine Milderung der Arbeitslosigkeit bedeutet, wenn auch bezüglich der gleichmäßigen Berücksichtigung aller Gebiete der Republik tatsächlich viel zu wünschen übrig bleibt. Insbesondere begrüßen wir die Einbeziehung jener Bezirke, die bisher tüchtig mitzahlen mußten, aber auch nicht einen einzigen Meter Staatsstraße hatten, sondern nur Bezirks- und Gemeindestraßen. Allein in Ostböhmen haben wir mindestens 5 solche Bezirke, ebenso auch in Mähren und Schlesien. Ähnlich steht es auch, wenn auch nicht ganz so schlimm, in einigen nordwestböhmischen Bezirken. Es handelt sich jährlich um viele Millionen Kronen.
Für den zweiten Punkt, den man kurz als Benzinsteuer bezeichnet, vermögen wir aber aus volkswirtschaftlichen Gründen, zumal in der Zeit einer so bedrückenden Wirtschaftskrise, nicht zu stimmen. Ich maße mir nicht an, hoher Senat, in einer so einschneidenden Sache meine persönliche Meinung vorzutragen, sondern ich will da nur Fachleute sprechen lassen, große Korporationen, die denn doch in einer solchen Angelegenheit gehört werden sollten. Deren Memoranden sind ja rechtzeitig der Regierung wie auch den Mitgliedern beider Häuser zugegangen. Zudem kommt Benzin und sonstiges Mineralöl, von den vorläufig noch vagen Mischungsbestimmungen abgesehen, nicht bloß für Motorfahrzeuge in Betracht, sondern auch für stabile.
So äußert sich z. B. der Verband der chemischen Industrie, Sitz Aussig, gegen eine Erhöhung der Benzinsteuer wegen der damit verbundenen Mehrbelastung der Industrie folgendermaßen: >Benzin wird in der Industrie außer als Betriebsstoff für Motore, insbesondere auch als Roh- und Hilfsstoff zur Herstellung anderer industrieller Produkte verwendet, so insbesondere in der Lackund Schuhkremeindustrie, in der Fettindustrie als Lösungsmittel und in der pharmazeutischen Industrie. Es ist dies vorwiegend Benzin mit einem spezifischen Gewicht von über 0,745, das in den erwähnten Industriezweigen als Roh- und Hilfsstoff zur Herstellung industrieller Erzeugnisse verwendet wird. Wir müssen daher insbesondere verlangen, daß dieses für industrielle Zwecke bestimmte Benzin von jeder steuerlichen Belastung befreit bleibt, da die Konkurrenzverhältnisse unserer Industrie gegenüber den ausländischen Produkten sowohl auf dem Inlandsmarkt wie auch auf den verschiedenen Exportmärkten eine derartige Belastung unbedingt nicht vertragen<. - So der Verband der chemischen Industrie.
Der Verband des Automobil-Handels und -Gewerbes der Èechoslovakischen Republik erklärt Folgendes: >Der Vertragszoll für Automobile, der bisher 43% plus 2% vom Werte betrug, wird aufgehoben und durch den autonomen Zoll Èechoslovakischen Zolltarifes ersetzt. Das bedeutet eine Erhöhung des Zolles bis um 200% der bisherigen Zölle, wodurch der Autoimport unmöglich gemacht und die Existenz einiger hundert Firmen und Gewerbetreibenden, sowie einiger tausend Angestellten und Arbeiter vernichtet wird. Trotz des ungerechten Vorgehens in der Straßensteuer, der beabsichtigten zwangsweisen Mischung von Benzin mit Spiritus, der verkündeten Preiserhöhung für Benzin und Öl durch eine neue Benzinabgabe um 25% und der Erhöhung der Gebühren für verschiedene Amtshandlungen in der Autobranche kommt noch dieser weitere Angriff auf die Entwicklung der Automobilbranche<.
Die Verbindung des Wertzolles mit dem Gewichtszoll hat allerdings im heurigen ersten Quartal eine Steigerung der Autound Motoreinfuhr mit sich gebracht, der aber eine Verringerung der Einfuhr von Lastautos zur Seite ging, sei es, daß in diesem Artikel die heimische Erzeugung konkurrenzfähiger ist oder aber wegen der Krise der bezügliche Bedarf gesunken ist.
Die Liga der èechoslovakischen Kraftfahrer äußert sich nachstehend: >Der Motorismus hat sich in der letzten Zeit besonders dadurch entfaltet, daß die Betriebskosten eines Kraftfahrzeuges eine bedeutende Herabsetzung erfahren haben, so daß der Besitz eines Kraftfahrzeuges heute nicht mehr Privilegium einer einzelnen Gesellschaftsklasse ist. Die Liga der èechoslovakischen Kraftfahrer zählt heute 13.000 Mitglieder und besitzt an 90 Ortsgruppen in der ganzen Republik. Sie ist somit die einzige Repräsentantin des ganzstaatlichen Motorismus und hat dadurch das Recht, im eigenen Namen zu fordern, daß die beabsichtigte Preiserhöhung des Benzins jetzt nicht verwirklicht wird, denn ein solcher Schritt würde in der heutigen schweren Wirtschaftskrise eine Erhöhung der Betriebskosten herbeiführen und dadurch würde die Möglichkeit der Benützung eines Kraftfahrzeuges bedeu. tend verringert werden. In der Begründung zu dieser Preiserhöhung ist ausgeführt, daß das Benzin um 13 Heller pro Kilo verteuert wird. Wir gestatten uns zu bemerken, daß außer dieser Verbrauchssteuer auf 1 kg Benzin noch 40 Heller Einfuhrgebühr, 33 Heller Zoll und 131/2 Heller pauschalierter Umsatzsteuer entfallen, somit also in Wirklichkeit eine Mehrbelastung von 991/2 Heller pro Kilogramm entsteht. Die Kraftfahrer haben gewiß bei Inkraftsetzung des Straßensteuergesetzes zum Ausdrucke gebracht, zu einem ordentlichen Ausbau des Straßennetzes in unserer Republik beizutragen. Wir ersuchen jedoch in Erwägung zu ziehen, daß auf diese Art die Erhaltung der Straßen einzig auf eine Gruppe der Benützer übertragen würde, die außerdem durch ihre Pneumatiken die Straßen am wenigsten beschädigt, da es hauptsächlich Pferdegespanne sind, die die Straßen am raschesten entwerten. Wir sind bestimmt nicht gegen eine ordentliche und gerechte Regelung der Straßensteuer, der beabsichtigte Vorgang wäre jedoch bestimmt ein ungerechter<.
Der Autoklub der Èechoslovakischen Republik äußert sich folgendermaßen: >Die größten Hindernisse in der Entwicklung des Autoverkehrs waren teuere Fahrzeuge und hohe Betriebskosten. Der Autoklub sorgte in erster Linie dafür, daß die hiesigen Fabriken ihre Erzeugung rationalisieren, kleine Wagen in großen Serien erzeugen und so billige Preise ihrer Fabrikate erzielen. Diese Bemühungen wurden von Erfolg gekrönt, die Fabriken investierten in Spezialmaschinen und speziellen Einrichtungen hunderte von Millionen, sodaß sie heute schon gute Kleinwagen um 18.000, 20.000 bis 30.000 Kè liefern können. Von den Betriebskosten waren die höchsten die hohen Benzinpreise. Der genannte Autoklub wandte sich deshalb an den Verband der Firmen. Als man jedoch für seine Bemühungen kein Verständnis hatte, eröffnete er einen offenen Kampf, errichtete eine eigene Pumpe und setzte sich bei den affilierten Vereinen dafür ein, durch ähnliches Vorgehen auf Verbilligung der Benzinpreise zu wirken. Auf diese Weise wurde erreicht, daß der Automobilist heute Benzin zu 1,84 bis 2 Kè bei der Pumpe erhält. Man konnte erwarten, daß infolge dieser Verbilligung sich der Automobilismus weiter entwickeln und die Zahl der Motorfahrzeuge steigen wird; denn unter diesen Umständen kann sich ein Auto auch ein wirtschaftlich schwächerer Kaufmaun. Gewerbetreibende, Arzt und anderer Privatunternehmer anschaffen, der bei der Ausübung seines Berufes ein Auto braucht. Mit unglücklicher Hand greift in diese natürliche Entwicklung die Finanzverwaltung mit ihrem Vorschlag ein, die Benzinverbrauchssteuer um 75 Heller per 1 kg zu erhöhen. Die Belastung des Benzins durch staatliche Abgaben ist bei uns heute schon unverhältnismäßig hoch. Für 1 kg Benzin zahlt man: Einfuhrzoll 33 Heller, Einfuhrbewilligung 40 Heller, Verbrauchssteuer 13 Heller, pauschalierte Umsatzsteuer 13,5 Heller, 40% ige Transportsteuer ca 7,5 Heller, im ganzen also an staatlichen Abgaben 1,07 Kè.
Der jetzige Preis ab Schiff in Bratislava bewegt sich bei ca. 85 Hellern per Kilogramm, wobei bereits die Fracht aus Rumänien nach Bratislava einbegriffen ist, sodaß das Benzin evident unter dem Gestehungspreis verkauft wird. Deshalb erwartet man, sobald der Kampf zwischen den rumänischen Benzinkonzernen beigelegt ist, ein Steigen der Benzinpreise.
Wenn jezt hiezu noch die neue Verbrauchssteuer von 62, bezw. 75 Hellern kommt, wird der Benzinpreis die 3 Kè-Gren. ze übersteigen. Es ist klar, daß hiedurch die Entwicklung des Automobilismus gebremst wird, der Verkauf der Kleinautos wird vielleicht ganz eingestellt, die Fabriken werden genötigt sein, die Erzeugung einzuschränken, einen Teil der Arbeiterschaft zu entlassen, Reparaturwerkstätten, Garagen werden darunter leiden und die Arbeitslosigkeit wird erhöht.
Der Automobilismus ist bei uns zu Höchstgrenze belastet. Im Jahre 1930 wurden au Motorfahrzeugsteuer bezahlt 85 Millionen Kè. Der Einfuhrzoll für Reifen betrug 33,500.000 Kè. Einfuhrzoll aus Mineralölen brachte 22 Millionen Kè ein, hievon entfielen auf Benzin für Autos mindestens 17 Millionen Kè. Die Abgaben für Einfuhrbewilligung von Mineralölen betrugen 61 Millionen Kè, hievon bezahlten Eigentümer von Motorfahrzeugen mindestens 46 Millionen Kè. Die Verbrauchssteuer aus Mineralölen brachte 40 Millionen, hievon entfielen auf Benzin für Automobile mindestens 30 Millionen Kè. Es betrugen somit die Abgaben im ganzen mindestens 211,000.000 Kè.
Rechnet man nun damit, so führt die Eingabe weiter aus, daß die neue Benzinverbrauchssteuer 84 Millionen Kè einbringen wird, so bedeutet dies, daß die Gesamtbelastung des Automobilismus mit Abgaben jährlich 315 Millionen Kè betragen wird. Es ist evident, wie sich der Automobilismus günstig entwickeln könnte, wenn nicht eine so verhältnismäßig kleine Anzahl von Auto mobilen durch so riesige Steuern belastet wäre.
Als bei uns die Straßensteuer eingeführt werden sollte, erkannte der genannte Autoklub billig die Pflicht der Automobilisten an, zur Straßenerhaltung beizutragen, setzte sich aber im Verein mit der Automobilindustrie und den Industriellenverband dafür ein, daß die Kleinwagen nicht allzusehr von dieser Steuer betroffen werden. Nach dem Straßenfondgesetz zahlen an Straßensteuer: Kleinwagen bis zu 1 l Inhalt 300 Kè jährlich, bis zu 1,5 l Inhalt 500 Kè jährlich. Der Kleinwagen, den der Eigentümer in seinem Berufe benützt, legt jährlich ca. 20.000 Kilometer zurück, wobei er pro 100 km 8 bis 10 kg Benzin verbraucht; der jährliche Verbrauch an Benzin beträgt also rund 1600 bis 2000 kg uns es wird hiefür die um 62 Heller erhöhte Steuer 992 bis 1240 Kè und darüber ausmachen.
Durch die geplante Erhöhung der Benzinsteuer würde sich die Straßensteuer von Motorrädern mehr, als verdreifachen. Bei stärkeren Automobilen würde die Erhöhung allmählich 50% betragen. Durch die neue Steuer werden am meisten die Kleinwagen betroffen, gerade die, von welchen man am meisten für die Entwicklung des Automobilismus und des Autoverkehrs erwartet.
Das Finanzministerium begründet die Einführung der neuen Steuer einmal mit der Valorisation der Vorkriegssteuerabgabe und zweitens mit den Anforderungen des Straßenfondes. Beide Gründe sind unhaltbar. Die Betriebsstoffe für Motorfahrzeuge waren vor dem Kriege und auch einige Zeit nach dem Umsturz von der Verbrauchssteuer überhaupt befreit. Man kann also nicht eine Steuer valorisieren, die nicht existiert hat.
Was den Straßenfonds anbelangt, so wird er aus der Steuer keinen so hohen Zuwachs erhalten, wie man erwartet. Zahlreiche Ausnahmen für stabile, landwirtschaftliche, Generbe- und Industriemotoren werden den erwarteten Ertrag stark beeinträchtigen. Falls man diese Ausnahmen zuläßt, kann man die Befreiung auch dort nicht verweigern, wo man Automobile zur Ausübung des Berufes braucht, wie bei Autodroschken, Autobuslinien und Lastwagen. Auch die Staatsverwaltung, besonders Post, Eisenbahn und Militär, werden sich gegen die Bezahlung der neuen Steuer sträuben.