Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 84. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 10. bøezna 1931.
1. Øeè sen. Stolberga:
Hoher Senat! Verhältnismäßig spät tritt der èechoslovakische Staat in die Reihe der Länder, welche über ein modernes Jugendstrafrecht verfügen. Aber er hat den Vorteil, sich die Erfahrungen der anderen Staaten zunutze machen zu können. Es war such sicher von Bedeutung, daß im vergangenen Sommer der internationale Strafrechtskongreß in Prag tagte, der sich in einer besonderen Sektion eingehend mit dem Jugendstrafrechte befaßte.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis von sorgfältiger Arbeit vieler Jahre. Der Leitgedanke, daß der Jugendrichter in erster Linie die Erziehung anstreben soll, ist ein guter; und meine Partei wird daher dem Entwurfe ihre Zustimmung erteilen.
Das Abgeordnetenhaus hat am Regierungsentwurfe nicht unwesentliche Änderungen vorgenommen. Es ist erfreulich, daß im § 1, bzw. 4 die Zulässigkeit von richterlichen Anordnungen hinsichtlich Fürsorgemaßnahmen nicht mehr abhängig gemacht wird von der vorherigen Sicherstellung der finanziellen Bedeckung. Ich finde aber, daß vorläufig die Frage der Kostendeckung für die vom Richter oder vom Vormundschaftsrichter angeordneten Fürsorgemaßnahmen nicht genügend geklärt ist. Nur wenn eine solche Anordnung auf Grund einer Verurteilung des jugendlichen erfolgt ist, hat der Staat für die - Kosten als Strafvollzugskosten - aufzukommen. Das Gericht kann aber auch ohne Verurteilung die Fürsorgeerziehung anordnen, und dann ist die Frage der Kostendeckung in allen Fällen, in welchen der Unterhaltspflichtige mittellos ist, ungeklärt. Erst bis wir ein Gesetz über Fürsorgeerziehung besitzen werden, wird diese Frage eine hoffentlich befriedigende Lösung finden. Ich hoffe, daß das Fürsorgeerziehungsgesetz nicht mehr lange auf sich warten lassen wird.
Daß der Untersuchungsrichter nunmehr - nach dem Antrage des Abgeordnetenausschusses - gänzlich aus dem Verfahren verschwindet, ist zu begrüßen. Auch hinsichtlich der Zusammensetzung und der Kompetenz hat der Regierungsentwurf im Abgeordnetenhause einschneidende Änderungen erfahren. Auf dem Prager Kriminalisten-Kongreß wurde die Frage der Organisation der Jugendgerichte sehr eingehend erörtert. Die Mehrzahl der Referenten hat sich für den Einzelrichter ausgesprochen. Sie meinten, daß durch den persönlichen Einfluß des Einzelrichters auf den jugendlichen Rechtsbrecher der beste erziehliche Erfolg erwartet werden könnte. Andere Referenten sprachen sich für Kollegialgerichte aus, jedoch mit Überwiegen von Nichtberufsrichtern: dreigliedrige Senate mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern - aber Fachleute auf dem Gebiete der Jugendpflege. Bei uns aber soll bei der Zusammensetzung der Jugendsenate den Berufsrichtern der überwiegende Einfluß eingeräumt sein. Man scheint den Laienrichtern nicht recht zu trauen: zwei Berufsrichter, ein Laienrichter; nur bei Verfehlungen, welche sonst vor das Schwurgericht gehören: zwei Berufsrichter und zwei Laienrichter. Nach dem Regierungsentwurfe sollte die Ernennung der Senatsmitglieder durch den Präsidenten des Obergerichtes erfolgen. Das Abgeordnetenhaus hat diese Befugnis dem Justizminister übertragen. Es wäre besser gewesen, es bei den Bestimmungen des Regierungsentwurfes zu belassen. Wir machen dauernd die Erfahrung, daß die Herren Minister bei ihren Ernennungen sich allzu sehr von den Einflüssen der Parteien leiten lassen, deren Exponenten in der Regierung sie sind.
Jedenfalls wird es notwendig sein, daß sich unter den Berufsrichtern Spezialisten der Jugendpflege heranbilden. Auch von Richtern wird darüber geklagt, daß im Kreise ihrer Kollegen - auch unter den Vormundschaftsrichtern - vielfach wenig Verständnis für Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt besteht.
Es ist daher zu begrüßen, wenn der Entwurf wiederholt die Zusammenarbeit der Gerichte mit den Jugendschutzorganisationen, insbesondere, mit den Bezirksjugendfürsorgen anordnet. Der Entwurf bestimmt, daß das Justizministerium im Vereine mit dem Fürsorgeministerium bei den Jugendgerichten immer - bei den übrigen Gerichten nach Bedarf - Amtsstellen für Jugendfürsorge zu errichten habe. Die Bezirksjugendfürsorgen und ihre Landesorganisationen haben bereits seit Jahren viele solche Stellen für Jugendgerichtshilfe errichtet. Solche Stellen bestehen aus einem Amtsleiter und zahlreichen Helfern. Es haben sich auch bei der Gründung überall begeisterte und opferfreudige Personen, Frauen und Männer, zur Mitarbeit gemeldet. Aber der Arbeitsfreude der ersten Zeit ist bald Entmutigung gefolgt, einfach deshalb, weil alle Mittel fehlten, um irgend eine ersprießliche Arbeit zu leisten. Es ist auf die Dauer unmöglich, den entlassenen Sträflingen eine wirksame Hilfe zu bieten, wenn man nicht auch in der Lage ist, materiell zu helfen. Die Polizei bringt wohl auf Staatskosten den Jugendlichen in die Strafanstalt, aber sie kümmert sich nicht darum, wie er nach Strafentlassung wieder in seine Heimat und zu seinem Arbeitsplatze kommt, wovon er lebt, bis er wieder irgendeine Versorgung findet. Die Reisekosten allein, welche eine Jugendgerichtshilfsstelle in einem einzigen Jahre aufzubringen hat, machen mehrere Tausend Kronen aus. Durch ein Jahr hat das Justizministerium diese Hilfsstellen mit einer Subvention dotiert, dann aber wurde die Dotation wieder eingestellt. Durch ein Jahr hat auch das Fürsorgeministerium eine Subventien gegeben, um schwer unterzubringenden Jugendlichen Lehrplätze bei Meistern zu finden. Es sollten Prämien an die Meister gegeben werden, die solche Lehrlinge aufnehmen - auch diese Unterstützung wurde wieder eingestellt. Mit leeren Händen - nur mit guten Worten, läßt sich eine Fürsorge nicht treiben. (Sehr richtig!)
Es sind aber auch nicht genügend Menschen vorhanden, welche in der Lage sind, ehrenamtlich ständig und dauernd die Arbeit zu leisten, welche mit einer wirksamen Jugendgerichtshilfe verbunden ist. Mit Recht hat daher Ministerialrat Dr Scholz in seinem Referate beim Prager Kriminanalisten-Kongreß verlangt, daß der Leiter einer Amtsstelle für Jugendgerichtshilfe seine Tätigkeit hauptberuflich auszuüben hat, und dementsprechend angemessen zu besolden ist. Ich hoffe, daß die Führung dieser Amtsstellen den Bezirksjugendfürsorgen und ihren Landesverbänden überlassen werden wird. Denn sie verfügen über den notwendigen Apparat, die Kanzlei mit dem Fürsorgekataster, die Berufsvormundschaften, die Fürsorgeschwestern und die Vertrauenspersonen in allen Gemeinden, die Lehrlingsvermittlung mit Eignungsprüfüngsstellen. Schließlich kennen sie die Persönlichkeiten, welche im Bereiche ihres Wirkungskreises Verständnis, Interesse und Herz für die Jugend haben. Aber man gebe ihnen die Geldmittel, um ihren Aufgaben nachkommen zu können. Die Bezirksjugendfürsorgen und ihre Landesverbände sind bei uns auf Grund des Vereinsgesetzes organisiert. Es ist geglückt, die Bevölkerung in hohem Maße für die Jugendwohlfahrt zu interessieren, Geldbeiträge zu sammeln und freiwillige Mitarbeiter zu werben. Aber die Aufgaben, welche der Jugendfürsorge zufallen, sind ständig im Wachsen begriffen. Der Privatwohltätigkeit aber sind bestimmte Grenzen gezogen, welche einfach nicht überschritten werden können. Die Jugendfürsorgen leisten Dienste auf dem Gebiete, welches in das Ressort des Gesundheitsministeriums fallen, in der Mutterberatung, in der Erholungsfürsorge, in der Unterbringung von gefährdeten Kindern in Heilanstalten, in der Krüppelfürsorge. Die Subventionen, die das Gesundheitsministerium gibt, sind minimal oder bleiben ganz aus. Das Ernährungsministerium bedient sich der Jugendfürsorgen bei Durchführung der Ernährungsaktion für Schulkinder. Das Justizministerium braucht sie in den Vormundschaftsangelegenheiten und, in der Jugendgerichtsbarkeit. In erster Linie stehen sie im Dienste des Sozialministeriums. Die Durchführung des Pflegekinder - Gesetzes bringt es mit sich, daß im Bereiche einzelner Bezirksjugendfürsorgen an 1000 Kinder und darüber in Evidenz zu führen, monatlich wenigstens einmal zu besuchen und zu betreuen sind. Das sind ungeheure Aufgaben, die Geld fordern und Arbeitskraft. Es ist einfach unmöglich, das Geld aus der Privatwohltätigkeit aufzubringen und es ist unmöglich, die Menschen zu finden, welche in der Lage sind, ohne Entgelt dauernd und ständig diese Arbeit zu leisten, wenn auch die Arbeitsfreudigkeit bei den Bezirksjugendfürsorgen eine große ist und die Opferwilligkeit der Bevölkerung anerkannt werden muß. Ich möchte einige Ziffern der schlesischen Jugenfürsorgen anführen, die mir näher bekannt sind.
Für die Jugendfürsorge im Bereiche von 19 deutschen Bezirksjugendfürsorgen wurde der Geldbedarf von über 11/2 Millionen im Jahre 1929 aufgebracht wie folgt: an Subventionen vom Fürsorgeministerium Kè 166.460, vom Gesundheitsministerium Kè 10.000, vom Schulministerium Kè 3000, vom Lande Mähren-Schlesien Kè 58.800, zusammen Kè 238.260. Vom Ernährungsministerium wurden außerdem zur Durchführung der Ausspeiseaktion für Schulkinder Kè 97.080 gegeben; an Rückersätzen von den Unterhaltspflichtigen wurden Kè 619.793 eingebracht und durch die Wohltätigkeit, Sammlungen, Veranstaltungen und Vereinsbeiträge wurden Kè 566.652 eingenommen, zusammen Kè 1,521.785.
Es ist gewiß eine sehr anerkennenswerte Leistung - innerhalb eines verhältnismäßig seh kleinen Gebietes jahraus-jahrein einen Betrag von weit über einer halben Million aufzubringen. Die Summe der Arbeit, welche unentgeltlich von den Vereinsmitgliedern geleistet wird, läßt sich in Ziffern nicht ausdrücken. Es wird unmöglich sein, von der Bevölkerung für die Jugendfürsorge mehr herauszubekommen, als sie schon leistet.
Dagegen sind die öffentlichen Subventionen unzureichend, sie sind unsicher und kommen verspätet. Letzteres hat die Folge, daß unter die Ausgabeposten der Landesstellen jährlich die hohe, sehr unproduktive Post "Bankzinsen" figurieren muß. Denn die Organisationen, die keine Kapitalien ansammeln und ja auch nicht ansammeln sollen, müssen sich durch Kontokorrent-Darlehen bei den Banken die nötigen Mittel verschaffen, um den. Betrieb fortzuführen. Es wird dringend notwendig sein, die öffentliche Dotierung der Fürsorgestellen mit den öffentlichen Aufgaben, die sie erfüllen, in Einklang zu bringen.
Der Gesetzentwurf befaßt sich auch mit den Erziehungsmaßnahmen für die Straffälligen. Es ist sicher, daß Arbeit und Ausbildung für einen künftigen Erwerb zu einem der wichtigsten Erziehungsmittel gehören. Daß auf Grund der Ausbildung in einem handwerksmäßigen Gewerbe in einer Erziehungs- und Besserungsanstalt auch der Befähigungsnachweis für dieses Gewerbe erworben werden kann, hat Bedenken bei der Gewerbepartei erregt. Das Abgeordnetenhaus hat daher noch besondere Einschränkungen vorgenommen und in der jetzigen Fassung des § 59 kann wohl kaum irgend eine Beeiträchtigung des Handwerkerverbandes erblickt werden. Jedenfalls ist eine gute gewerbliche Ausbildung, und zwar eine Ausbildung, die auch zu einem praktischen Ergebnisse führt, für den jugendlichen Sträfling so wichtig, daß anderweitige Bedenken dagegen zurücktreten müssen.
Im § 18 der Vorlage, ist von den Disziplinarmaßnahmen gegen die jugendlichen Sträflinge die Rede. Das Abgeordnetenhaus hat die Disziplinarstrafmittel, Einzelhaft, Fasten, hartes Lager, des Regierungsentwurfes noch etwas mildern zu müssen geglaubt. Von Wichtigkeit scheint es mir zu sein, daß die Disziplinarmittel so beschaffen sind, daß damit wirklich Disziplin und Ordnung in den Anstalten aufrecht erhalten werden können. Man könnte den Jugendlichen nichts schlimmeres antun, als sie in Anstalten stecken, in denen Unordnung und Zuchtlosigkeit herrscht.
Eine erfolgreiche, erziehliche Einwirkung wird selbstverständlich nur dann möglich sein, wenn die Jugendlichen ihre Ausbildung in der Anstalt in ihrer Mutttersprache erhalten, und wenn sie demnach in Abteilungen nach ihrer sprachlichen Zugehörigkeit eingeteilt werden. Ich hätte gewünscht, daß dieser Grundsatz im Gesetze festgelegt, oder wenigstens in einem Resolutionsantrage des Ausschusses zum Ausdrucke gebracht worden wäre. Der Rechtsausschuß hat meinen bezüglichen Antrag abgelehnt. Der Herr Vertreter des Justizministeriums hat erklärt, daß die Durchführungsverordnung die Bestimmung enthalten wird, daß die Jugendlichen in den Anstalten nach Möglichkeit nach ihrer nationalen und religiösen Zugehörigkeit eingeteilt werden. Ich hoffe "nach Möglichkeit" wird streng ausgelegt werden. Denn wenn der Wille vorhanden ist, wird wohl immer die Möglichkeit vorhanden sein.
Hinsichtlich der erziehlichen Einwirkung möchte ich noch ein Wort zitieren, welches mir für diejenigen, welche die Erziehung der Jugendlichen in den Anstalten zu verantworten haben, besonders beherzigenwert erscheint. Francois Erman sagte in einem Referate beim vorjährigen Kriminalisten-Kongreß in Prag: "Jede Arbeit, welche auf Erziehung und sittliche Hebung der Jugendlichen gerichtet ist, wird sich notwendig auch auf die Religion stützen müssen. Die Religion allein vermag es, die Tiefen der Seele zu erfassen, und allein die Religion kann den Willen bestimmen, sich aus freien Stücken dem Gesetze der Arbeit und dem Sittengesetze zu unterwerfen". Der erfahrene Jugendpfleger fügt hinzu, daß das Bestreben nach religiöser Einwirkung sehr wohl vereinbar ist und vereinbar sein muß mit der Achtung vor der persönlichen Gewissensfreiheit des Einzelnen.
Mit Recht zieht der Gesetzentwurf im § 61 diejenigen, welchen die Obsorge für die Jugendlichen obliegt, zur Verantwortung für deren sittliche Verwahrlosung. Die Erziehung der Kinder ist zum größten Teile den Eltern entzogen und ist Aufgabe der Schule geworden. Und so fällt der Schule ein großer Teil der Verantwortung für das sittliche Verhalten der Jugend zu. Mögen diejenigen, welche für die Erziehung der Kinder zu sorgen haben, sich bewußt sein, daß auch in der Schule eine erfolgreiche Erziehung der Kinder auf Religion aufgebaut sein muß. Nicht Religion als irgend ein mehr oder weniger wichtiger Gegenstand des Schulplanes - sondern Religion als Grundlage für die gesamte Willenserziehung der Schule. Denn auch hier gilt das Wort, daß "nur die Religion die Tiefen der Seele erfaßt und den Willen bestimmt, sich aus freien Stücken dem Sittengesetze zu unterwerfen". (Potlesk.)
2. Øeè sen. Böhra:
Hoher Senat! Nach diesem Zwischenfall mutet es einen allerdings nicht an, daß wir eben ein Jugendstrafgesetz beschlossen haben, sondern es wäre ein ganz anderes am Platze gewesen. (Výkøiky sen. Mikulícka.)
Místopøedseda Votruba (zvoní): Vyzývám pana sen. Mikulíèka ke klidu!
Sen. Böhr (pokraèuje): Meine sehr geehrten Herren und Damen! Die aufregenden Zwischenfälle sind hoffentlich nun vorüber. Anläßlich der jetzt im Plenum des Hauses zur Verhandlung stehenden Vorlage über die staatliche Erwerbung der Lokalbahn Reichenberg-Gablonz-Tannwald erlaube ich mir die Bemerkung vorauszuschicken, daß der Klub der deutschen christlichsozialen Volkspartei sowie im Ausschuß auch hier im Plenum dafür stimmen wird, daß ich mich aber hauptsächlich zur Begründung zweier Resolutionen zu Worte meldete, die ich recht angelegentlich dem hohen Senate zur Annahme empfehle. Weiter möchte ich mit einigen Bemerkungen auf die kürzlich hier erledigte Vorlage, betreffend die Regulierung einiger rechtlicher und finanzieller Verhältnisse der im Staatsbetriebe stehenden Lokalbahnen zurückkommen. Der Herr Eisenbahnminister Mlèoch hatte bei Beratung dieser Vorlage im verkehrstechnischen Ausschuß in begrüßenswerter Weise die Gelegenheit genommen, sich über vielerlei sonstige, das Bahnwesen berührende Fragen zu äußern und seine Meinung über mannigfache Wünsche und Vorschläge vorzubringen. Dabei betonte er, daß die Weltwirtschaftskrise ihre Schatten selbstverständlich auch auf das hiesige Bahnwesen durch Verminderung der Betriebseinnahmen werfe, was auch seine Inanspruchnahme von 400 plus 200. Millionen aus den besonderen 1300 Millionen-Krisenkredit dartut, daß aber die Staatsbahnen als bloßes kaufmännisches Privatunternehmen auch auf soziale Rücksichten bedacht sein müssen, z. B. auf die Beibehaltung von Angestellten und Arbeitern trotz des bedeutend geringer gewordenen Güter- und Personenverkehrs. Das staatliche Verkehrswesen bezüglich Bahn und Post läßt sich eben nur scheinbar als ein gesondertes Wirtschaftsunternehmen und als losgelöst von dem allgemeinen Staatsbudget betrachten, sie hängen durch ihre öffentlichen Aufgaben und durch ihre fast gänzlich konkurrenzlose ärarische Monopolstellung mit tausenden Fasern eng zusammen mit der Bevölkerung und deren lebenswichtigen volkswirtschaftlichen und nationalpolitischen Interessen. Auf diese innigen Wechselwirkungen ist daher einsichtsvoll gegenseitig Bedacht zu nehmen.
Dies berechtigt mich zu dem besonderen Hinweis auf die Gegend, in welche diese Verstaatlichungsvorlage unsere Blicke jetzt lenkt. Die Gegend von Gablonz-Morchenstern-Tannwald-Polaun etc. gehört nicht bloß mit zu den Hauptgebieten der Industrie Nordböhmens und der ganzen Republik überhaupt, sondern hat auch noch die Eigenart ihrer weltberühmten Glas- und Gürtlerwarenindustrie als eines Hauptzweiges unseres Exportes. Wenn ich hiebei daran erinnere, daß in der Ausfuhrstatistik für 1930 die Glasindustrie mit 1154 Millionen figuriert - was allerdings ein Minus von 224 Millionen gegenüber 1929 bedeutet -, so ist diese große Ziffer in der Handelsbilanz insofern noch höher zu werten, weil hiebei ja gar keine namhafte Abzugspost für etwa benötigte Rohstoffimporte zur Seite geht. Bei der Zuckerausfuhr (828 Millionen Kronen) haben wir volkswirtschaftlich doch zu bedenken, daß wir sie nur durch hohe Inlandszuckerpreise erstellen. Bei dem bedeutendsten Ausfuhrfaktor, den Textilien, ist zu bedenken, daß ihm auch die erhebliche Post der Rohstoffeinfuhr an Wolle und Baumwolle anhaftet. In allen diesen Belangen spielen für unsere Konkurrenzfähigkeit die Bahnen sowohl durch ihre Streckenverbindungen wie durch ihre Tarife eine wichtige Rolle.
Aus diesen nicht nur lokalen, sondern staatswirtschaftlichen Rücksichten habe ich mir erlaubt, folgende zwei Resolutionen zu beantragen: 1. Die Regierung wird aufgefordert, bei dem zu erwartenden und von ihr bereits zugesagten Ausbau des Gablonzer Hauptbahnhofes auf den so nötigen Anschluß an die Hauptstrecke Pardubitz-Reichenberg Rücksicht zu nehmen. 2. Die Regierung wird aufgefordert, nach Erwerbung der Lokalbahn Reichenberg-Gablonz-Tannwald durch den Staat behufs Verbilligung des Transportes des Ausfuhrgutes die direkte Tarifierung zu ermöglichen.
Zu dem ersten Punkte bedarf es gar nicht erst vieler Worte, denn es soll ja bautechnisch nur eine Vorsicht getätigt werden, die, wenn es doch einmal zu der ersehnten Herstellung der kleinen Verbindungsstrecke Gablonz-Hauptlinie kommt, einer kostspieligen Neuerung vorbeugt.
Zu dem zweiten Punkte aber ist zu sagen, daß es volkswirtschaftlich und auch vom Standpunkt des Bahnärars unbegreiflich erscheinen müßte, wenn man die Exporteure jener Gegenden weiterhin zwingen wollte, die Exportgüter mit Lastautos nach Reichenberg zu schaffen, wo sie dann der direkten Tarife teilhaftig werden. Dieser Zwang den Exporteuren gegenüber, sich die direkten Ferntarife erst in Reichenberg nach Zeit und Geld kostender Zufuhr per Achse zu sichern, ohne daß die Lokalstrecke etwas davon hat ist also ganz irrationell, und die Verweigerung direkter Tarife gegenüber einer solchen bedeutsamen Exportindustrie an ihren Siedlungsorten und zudem in der Krisenzeit würde an dem guten Willen für Abhilfe zweifeln lassen und wohl auch dem Widerspruche des Handels- und Finanzministeriums begegnen. Ich hoffe daher, daß das Eisenbahnministerium auch kein Bedenken mehr dagegen haben und daß der Senat diesen begründeten Resolutionen zustimmen wird.
Nun möge es mir gestattet sein, kurz noch auf die jüngst hier beschlossene Vorlage Druck 356, betreffend Regelung einiger juristischer und finanzieller Verhältnisse der im Staatsbetriebe befindlichen privaten Lokalbahnen zurückzukommen. Die Annahme der Vorlage begegnete damals keinem Bedenken, weil es im Motivenbericht hieß, daß die Vorlage die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Beendigung der vollem Konsolidierung der Rechtsverhältnisse bei diesen privaten Lokalbahnen bezwecke. Nachträglich erfahren wir aber, daß wider Erwarten diesen Bahnen auf neun Jahre rückwirkende Lasten auferlegt werden, also bis 1921 rückwirkend, welche, da dieselben in einem Jahre - 1929 - angelastet werden, in Einzelfällen bis zu 10 % der Betriebseinnahmen ausmachen und somit bis in die Hunderttausende gehen würden. Da hiebei 19 Bahnen in Böhmen, Mähren und Schlesien, ferner 36 in der Slovakei in Betracht kommen, ist dieser nachträgliche Hinweis gewiß gerechtfertigt, wie auch das Verlangen, daß das Eisenbahnministerium odiose Rückwirkungen nicht bis 1. Jänner 1921 reichen lasse, sondern diese Neuerungen höchstens erst vom 1. Jänner 1930 an geltend mache, wenn nicht überhaupt erst von jetzt an. Die im Gesetze liegende Ermächtigung des Eisenbahnministeriums kann es zu dieser milden Praxis berechtigen, denn der Grundsatz, daß die Unverletzlichkeit erworbener Rechte gewahrt werden müßte, würde sonst gestört. Auch ist zu berücksichtigen, daß bei den meisten Lokalbahnen schon vor dem Kriege die Pauschalsätze auf Grund der tatsächlichen Betriebsauslagen festgesetzt und somit den wirklichen Verhältnissen angepaßt wurden, daß ferner auch bereits die einschlägige Regierungsverordnung Zl. 546 ex 1920 S. d. G. u. V. Abhilfe schuf und bezüglich jener Lokalbahnen, die den Sitz ihrer Leitung im Auslande hatten, die Bedingungen der Nostrifizierung jener Gesellschaften die Grundlage zur Berechnung der tatsächlichen Betriebsauslagen boten.
Daß der erwähnte Grundsatz der Unvertetzlichkeit erworbener Rechte einschneidende Bedeutung hat und daher neue Betriebsverträge aller frühestens nur ab I. Jänner 1930 zu tätigen wären, mögen die Ziffern aus folgendem Einzelbeispiel neuesten Datums dartun: Es wurde der elektrischen Lokalbahn Hohenfurth-Lippner Schwebe im Betriebsjahr 1929 für den Zentraldienst, also nur für Personalauslagen, 10% der Betriebsauslagen in Rechnung gestellt, d. i. ein Zehntel der ohnedies schon durch die heutigen hohen Materialpreise valorisierten Gesamtauslagen. Diese Post von 146.635 Kè ergibt allein gegen früher eine Mehrbelastung von 108.561 Kè. Weiters wurden für die Humanitätsfonds 80.317 Kè mehr verlangt, somit im Ganzen 188.879 Kè mehr. Diese Hohenfurther Lokalbahn gehörte bisher immer zu den aktiven Lokalbahnen und wies wegen ihres regen Frachtverkehrs jährlich durchschnittlich 21/2 Millionen Kè Bruttoeinnahmen auf. Nun wird sie für 1929 erstmalig nicht nur keinen Betriebsgewinn, sondern einen Verlust auszuweisen haben. Für das Geschäftsjahr 1930 hat die staatliche Bahnverwaltung dieser Hohenfurther Lokalbahn sogar schon eine weitere nachträgliche Mehrbelastung von ca. 126.000 Kè in Aussicht gestellt, und zwar als Differenz zwischen dem 2%igen und 5%igen Pauschalsatz für den Zentraldienst in den Jahren 1921-1923.