Auch ein Teil der überzeugtesten Sozialisten versprachen sich von der Durchführung der Sozialisierung von Grund und Boden nicht viel. Im Glauben an den Staat und dessen Allmacht, im Bestrehen, das Dasein hier auf Erden schon in ein Paradies umwandeln zu müssen, im Bestreben unter Ausnützung der politischen Macht den anderen zu schädigen, wird viel, ja sehr viel gesündigt. Man sträubt sich heute vielfach gegen die Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft nicht etwa aus dem Grunde, weil man an der Beibehaltung dieser Zwangswirtschaft irgendwelche nennenswerte Vorteile für Staat und Allgemeinheit erblickt, sondern lediglich deshalb, weil man seine eigene Machtposition im Kampfe gegen die andere Schichte der Bevölkerung nicht preisgeben, nicht aufgeben will oder aus taktischen oder parteipolitischen Gründden vermeidlich nicht preisgeben kann.
Ich bin der Überzeugung, dass, je früher wir an die Beseitigung der Zwangswirtschaft schreiten, desto rascher werden wir der Besserung und Gesundung entgegengehen. Wir haben schon einmal die Zeit verpasst, wo man ohne weiters aus der Zwangswirtschaft hätte herauskommen können. Ich glaube, dass wir uns auch jetzt von dieser. Zwangslage befreien könnten, was auf die bestehende Wirtschaftskrise und Arbeitslosigkeit nur im bestem Sinne einwirken würde. Wenn man heute noch von Schwierigkeiten spricht, die der Beseitigung der Wohnungswirtschaft sich entgegenstellen, können in der kommenden Zeit Verhältnisse eintreten, die die Schwierigkeiten von heute zur Unmöglichkeit machen und wir aus der Zwangswirtschaft überhaupt nicht mehr herauskommen könnten, auch wenn wir dann wollten. Ein altes Sprichwort sagt: >Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg<. Gewiss ist, dass Schwierigkeiten bei der Beseitigung derWohnungszwangswirtschaft vorhanden sirrd, die vorerst aus dem Wege geräumt werden müssen. Diese Schwierigkeiten können keinesfalls aber als nicht überwindbar betrachtet werden. Es werden bei der Beseitigung der Zwangswirtschaft auch gewisse Härten nicht ausbleiben, welche Härten aber bei noch längerem Zuwarten keinesfalls geringer werden dürften. Ich bin der Auffassung, dass diese Härten, die sich bei der Abschaffung der Zwangswirtschaft ergehen werden, stärker sein werden, je länger man die Beseitigung der Zwangswirtschaft aufschiebt. Auf alle Fälle sind aber die Härten, die sich bei der Beibehaltung der Zwangswirtschaft ergeben, viel schwerer, als jene, die sich bei, bezw. nach der Abschaffung der Zwangswirtschaft ergeben werden. Diese Härten dauern schon so viele Jahre und sollen nach Anschauung der Verfechter der Zwangswirtschaft noch weiterhin bestehen, während die Härten, die sich nach Beseitigung der Zwangswirtschaft einstellen werden, doch nur als vorübergehend zu betrachten sein werden. Ein Entschluss muss einmal gefasst werden und wir dürfen aus purer Angst oder aus parteipolitischen Rücksichten von der endlichen Verfassung eines definitiven Beschlusses nicht zurückschrecken. Im Wohnungswesen müssen endlich normale Verhältnisse hergestellt werden. Die Staatsgewalt kann unwirtschaftliche Mieten und eine unwirtschaftliche Wohnxtngswirtschait zwar diktieren, es muss aber ein derartiges Zwangssystem früher oder später versagen und muss an der Wucht der Tatsachen zusammenbrechen. Dieser Zusammenbruch würde für die Wohnungswirtschaft eine Katastrophe bedeuten. Wir müssen aber alles aufbieten, um Katastrophen zu vermeiden.
Wir müssen einen definitiven Abbau der Wohnungs - Zwangswirtsrhaft herbeiführen. Ein allmählicher Abbau, hinter dem sich nur der Wille, alles beim alten zu belassen, verschanzt, kann niemals helfen. Helfen kann nur die vollständige Abschaffung der Zwangshewirtschaftung im Wohnungswesen. Selbe kann, wie bereits erwähnt, nicht von heute auf morgen geschehen. Die Schaffung einer umständlichen Übergangswirtschaft ohne festgesetzten Endtermin wäre aber ebenfalls eine verfehlte Taktik. Ob man hier 2 oder 3 Jahre oder 5 Jahre festsetzt, ist von mehr untergeordneter Bedeutung und hat sich nur den praktischen Erwägungen anzupassen. Die Hauptsache muss sein, dass Mieter und Vermieter wissen, dass sie sich von dem festgesetzten Termine an wiederum als freie Kontrahenten in der Wohnungsfrage gegenüberstehen. Dass die Mieten in den alten Häusern, dass die Mieten, die bis heute noch unter Mieterschutz stehen, um einige Prozent hinaufgehen werden, liegt klar auf der Hand. Die Mieten werden aber nicht so weit im Preise emporschnellen, als man befürchtet, oder besser gesagt, als man den Mietern bis nun plausibel machte. Die Steigerung wird sich gewiss in Grenzen bewegen, die zu keiner Revolutionierung der Mieterschützlinge führen wird. (Potlesk.)
4. Øeè sen. Köhlera:
Hoher Senat! Am 27. März l. J. habe ich im Senate im Auftrage meiner Parteifreunde zum Gesetze über den Mieterschutz und die exekutive Räumung Stellung genommen und hiebei meinem Bedauern Ausdruck gegeben, dass man, sich in der Koalition nicht auf den damaligen Vorschlag des Ministers für soziale Fürsorge einigte und die Gesetze bis 31. März 1931, sondern nur bis 30. November 1930 befristete. Der kurze Termin musste die Meinung erwecken, dass die gegenwärtige Regierung die Absicht habe, noch in diesem Jahre einen Gesetzentwurf einzubringen, durch welchen das Mietenproblem einer endgiltigen Regelung zugeführt wird. Man hat Monate verstreichen lassen und der Wohnungsausschuss, dessen Zusammensetzung zu wünschen übrig lässt, ist in seinen Sitzungen zu keinem Ergebnis gekommen, ebenso hat es der Regiurung an Entschlossenheit gefehlt, die endgiltige Regelung durch rechtzeitige Vorlage eines Gesetzes über die gesamte Wohnungsfrage vorzubereiten. Nun haben wir uns heute wieder mit einem Provisorium zu befassen, nach welchem die gegenwärtigen Gesetze um ein Jahr verlängert werden sollen. Meine damaligen Behauptungen, dass sich infolge der andauernden kurzen Pruvisorien über den Mieterschutz die Unsicherheit noch vergrössern wird, und heftige Kämpfe zwischen den Verhänden der Hausbesitzer und der Mieter entstehen werden, muss ich mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen auf diesem Gebiete vollkommen aufrecht erhalten. Die Nervosität und allgemein Unzufriedenheit mit den bestebenden Zuständen ist eine allgemeine Erscheinung, welche mich veranlassen, dem vollkommen berechtigten Wunsche Ausdruck zu geben, dass mit den Provisorien endlich einmal Schluss gemacht wird. Eine so ausserordentlich wirtschaftliche und soziale Frage wie Mieterschutz und Wohnungsfürsorge; darf nicht länger zu einem Schacherobjekt herabgewürdigt werden.
Ebenso muss ich neuerlich auf die Tatsache hinweisen, dass die vielen unklaren Bestimmungen im Gesetze über den Mieterschutz Anlass zu zahlreichen Stritten bei den ohnehin überlasteten Bezirksgerichten bilden, welche leider durch die Resystemisierung neuerlich benachteiligt wurden und mit den vorhandenen Kräften alles zeitgerecht bewältigen sollen. Wir haben im März gegen den § 2 des Gesetzes vom 27. März 1930 Stellung genommen, weil uns der in diesem Paragraphen enthaltene Wortlaut bezüglich einer Ersatzwohnuug, welche das Gericht als genügend anerkennt, nicht befriedigt hat. Am 17. Juli 1930, also spät, wir sagen sehr spät, kam Regierungsverordnung, mit welcher der Begriff Ersatzwohnung entsprechend erläutert wurde. Nun soll zu den 19 Kündigungsgründen noch ein 20. beschlossen werden, nach welchem der Hausbesitzer das Recht haben soll, dem Mieter zu kündigen, wenn seinc verheirateten Kinder keine ausreichende eigene Wohnung haben. Es wird entschieden werden müssen, ob die Kündigung für den Mieter in sozialer Hinsicht erträglich ist, also ein Anlass mehr zu neuerlichen Stritten. Man spricht davon, dass die Fassung des Gesetzentwurfes mit grossen Schwierigkeiten zustande gekommen ist, nach unserer Meinung ist das umso bedauerlicher, weil mit dieser Lösung niemand zufrieden sein wird. Die Hausbesitzerverbände haben uns ihre Forderungen übermittelt, an ihrem Bundestage haben deutsche Parlamentarier teilgenommen, welche man an ihr gegebenes Verspreehen erinnerte. Die Hausbesitzer verlangen bekanntlich den vollständigen Abbau des Mieterschutzts längstens innerhalb von drei Jahren und behaupten, dass die wirtschaftliche Lage int März nicht anders gewesen sei als heute. Eine solche Behauptung kanu nicht unwidersprochen bleiben und wir müssen zu solchen Behauptungen schon sagen, wer für seine berechtigten Interessen vor aller Öffentlichkeit eintreten will, der muss sich auch vor Übertreibungen in Acht nehmen, besonders dann, wenn er von gedankenlosen Mitbürgern strricht, gegen welche er seine Überzeugung durchsetzen will. Wenn man die Mietzinse innerhalb von drei Jahren bis zum 7fachen Friedenzirise steigern will, so möge man bedenken, dass eine solche Steigerung eine gleichzeitige Erhöhung der Löhne und Gehälter erfordert.
Kein Mensch wird behaupten wollen, dass die gegenwärtige Wirtschaftslage es ermöglicht, dass neben Staat und Gemeinden auch die Privatunternehmer die Gehalte und Löhne der Angestellten und Arbeiter entsprechend erhöhen werden. Es scheint den Herren vom Hausbesitzerverband unbekannt zu sein, dass tausende von Textilarbeitern und Glasarbeitern vollkommen brotlos geworden sind, es scheint ihnen unbekannt zu sein, dass tausende Arbeiter in diesen Industrien von Kurzarbeit leben und ihr Verdienst nicht einmal für die Ernährung ausreicht, es scheint ihnen unbekannt zu sein, dass in allen Industrien elie Arbeiter Lohnabbau der Akkord- unel Taglöhne zu verzeichnen haben, dass man keine Teuerungszulagen mehr auszahlt und dass der Abbau der Gehälter nun auch auf die Privatindustrie ühergreift und Komotau für diesen Abbau das Beispiel gegeben hat. Es ist daher nur recht und billig, wenn eine allgemeine Erhöhung der Mietzinse nicht zugelassen, sondern nur auf ein bestimmtes Einkommen beschränkt wird. Die Hausbesitzer mögen doch nicht vergessen, dass sie von einer solchen Zinserhöhung eigentlich nichts haben, die Mehreinnahmen müssen teilweise auf die Steuerimter getragen werden und werden zu entsprechenden Adaptierungen der alten Häuser nicht hinreichen. Wenn auch die erhöhten Mietzinse in alten Häusern nicht in die Gemeindezinsabgabe eingerechnet werden sollen, so vertreten wir nach wie vor die Ansicht, dass eine steuerliche Entlastung des Althaushesitzes einzutreten hat, weil es auch dem Meter nicht gleichgiltig sein kann, wenn der Althausbesitz einfach verfällt, sondern er hat ein Interesse daran, dass es dem Besitzer möglich ist, ohne neuerliche Belastung alle Reparaturen und sonstigen Investitionen rechtzeitig durchzuführen. Was nun die Bauförderung betrifft, so ist bedauerlich, dass sich die Hausbesitzerorganisationen auch gegen die Bevorzugung der Genossenschaften und Gemeinden wenden, weil dadurch angeblich die private Bautätigkeit behindert wird. Bei dieser Gelegenheit muss festgestellt werden, dass auch private Bauherren nach dem Kriege mit Unterstützung des Staates gebaut haben, aher die Wohnungen sind in den letzten Jahren immer ttuerer geworden und die Preise für solche Wohnungen kann niemand bezahlen: Bei jeder Gelegenheit haben meine Parteifreunde darauf hingewiesen, dali die Ursachen, welche die private Bautätigkeit verhindern und verhindern müssen, die aussergewöhnlichen Preise sind, welche für Baugrundstücke bezahlt werden müssen. Wir Gemeindefunktionäre in den Industriestädten empfinden dies sehr deutlich und wissen, dass auch der Herr Finanzminister kein Interesse hat, eine Anderung dieser Grundwucherpreise herbeizuführen, weil der Staat an Einnahmen verlieren würde. Ferner wird kein Hausbesitzer bestreiten, dass durch eine Verbilligung des Materials wie Ziegel, Kalk, Holz, Eisen, Zement etc. eine erhöhte Bautätigkeit einsetzen würde, ebenso durch billigen Kredit für Neubauten und Adaptierungen alter Gebäude.
Nach allen bisher gemachten Erfahrungen muss festgestellt werdett, dass sich die Bauförderung durch staatliche Büraschaft, Steuer- und Gebührenbefreiung voll bewährt hat. Wir können es nur begrüssen, wenn für diesen Zweck die notwendigsten Beträge auf gesetzlichem Wege beschafft werden. Gerade weil wir ein Interesse an einer definitiven Regelung der Wohnungsfragen haben, richtete Kollege Abg. Simm an den Herrn Minister für soziale Fürsorge eine Anfrage, welche Arbeit der Ausschuss für Wohnungsfürsorge geleistet hat, und erhielt die Antwort, dass der Ausschuss mehrere Beratungen abhält und seine Tätigkeit fortsetzt. Dieser Ausschuss besteht nicht aus dem Herrn Minister allein, sondern auch aus Vertretern bürgerlicher Parteien, welche den Haushesitzern ihr Wort verpfändeten, denen aber wahrscheinlich der Wille fehlt, um ein definitives Wohnungsgesetz zu machen. Die wirtschaftlich Schwachen werden auch dann noch des Schutzes bedürfen, wenn der weitere Abbau des gegenwärtigen Mieterschutzgesetzes erfolgt und allgemeine Erhöhung der Mietzinse durchgeführt wird. Wir erklären schon heute, dass wir den Standpunkt vertreten, dass eine Verteuerung der Mieten die Lebtnshaltung der Arbeiter tznd Angestellten nicht weiter herabdrücken darf, sondern dass sich ihr Einkommen erhöhen muss. Berechtigte Beschwerden des Althausbesitzes haben bei uns Verständnis gefunden und ganz besonders dann, wenn es sich um solche Beschwerden handelte, wo eine Anzahl von Vergnügungsstätten, grosse gewerbliche Betriebe und Kanzleien noch unter Mieterschutz stehen, wo vermögende Leute sich an den Mieterschutz klammern, wir müssen aber auch von den Haushesitzern verlangen, dass sie Verständnis für die traurige Lage der Arbeiter und Angostellten aufbringen und dass sich die Hausbesitzerverbände ihr Rüstzeug zum Kampfe gegen den Mieterschutz nicht allein aus den Kanzleien der Unternehmerverbände holen, sondern beide Teile hören und genau prüfen. Ferner mögen die Herren bedenken, dass auch den Staatsbeamten mit dem Tage der Pensionierung die Wohnungszulage, bei uns merkwürdigerweise Aktivitätszulage genannt, vollkommen gestrichen wird. Im alten Österreich entsprach dieser Betrag ungefähr dem Jahresmietzins einer Wehnung. Heute macht diese Aktivitätszulage iti den einzelnen Bezirksstädten nicht einmal die Hälfte jenes Betrages aus, welchen ein Staatsbeamter als Wohnungszins zu bezahlen hat. Die allergrösste soziale Härte ist aber, dass diese Zulage vom Tage der Pensionierung vollkommen gestrichen wird. Wenn also von Seite der Haushesitzer über Abbau des gegenwärtigen Mieterschutzes verhandelt werden soll, dann muss auch die Lösung eine gerechte sein.
Es ist also ganz begreiflich, dass vom Abgeordnetenhaus die Massnahmen zur Wohnungsfürsorge bis 31. Dezember 1931 verläugert worden sind. Ebenso berechtigt ist, dass die bisherige Bürgschaft des Staates für Darlehen im Betrage von 350 Millionen auf nahezu das Doppelte erhöht wurde. Solange es Wohnungen gibt, welche auf diesen Namen keinen Anspruch haben, sondern gesundheitsschädliche Löcher sind, solange Mangel an billigen Kleinwohnungen besteht, solange muss mit Hilfe des Staates gebaut werden, um die notwendigen Voraussetzungen zum Abbau des Mieterschutzes zu schaffen.
Wir haben keine Abänderungsanträge eingebracht, weil solche zwecklos wären. Wünschenswert wäre, dass vonseiten des Ministeriums für soziale Fürsorge mit der Zentralsozial - Versicherungsanstalt Verhandlungen gepflogen würden, damit diese wie im Jahre 1930 auch im Jahre 1931 unter gleichen Bedingungen Vorzugsdarlehen zum Zwecke der Bauförderung zur Verfügung stelle und dass eine Statistik vorgelegt werde über dem Bedarf an Wohnungen in den nächsten zehn Jahren und über jene Wohnungen, welche aus bautechnischen und sanitären Gründen gesperrt werden müssen. (Potlesk.)
5. Øeè sen. dr Medingera:
Hoher Senat! Nach einer Berechnung des Handelskammersekretärs Dr Spitaler werden von dem vallen Einkommen weggesteuert: in der Èechoslovakei 29 %, in Deutschland und Österreich 27-29 % , in England 23 %, in Italien und Frankreich 21 % und in den Nordstaaten 16 - 17 % . Dieser Vergleich sollte doch eher zu einem Steuerabbau als zu einer Steuererhöhung veranlassen.
Die staatliche Errechnung, nach der der Ertrag der besonderen Erwerbsteuer nur etwa 100 Millionen Kè betragen soll, ist irreführend, weil ein grosser Tei1 der Steuerablieferungen der Aktiengesellschaften unter anderem Titel verrechnet ist, welchen Fehler der Herr Finanzminister selbst schon einmal zugegeben hat. Die tatsächlichen Steuerleistungen der Aktiengesellschaften können mit 240 Millionen geschätzt werden. Nun soll eine Steigerung der besonderen Erwerbsteuer von 8 auf 9 % also um 1 % des Betrages platzgreifen. Da die Umlagen durchschnittlich 300 % betragen, zahlen die Aktiengesellschaften bisher gegen 35 % und jetzt 42 %, also um 7 % des Ertrages mehr Steuer: der Vorteil der mit so grossem Stolze im Jahre 1927 präsentierten Steuerreform wird für die öffentlichen Rechnungsleger dadurch wieder, aufgehoben. Die Wirkung wird die sein, dass einerseits ausländisches Kapital, dessen unsere entkapitalisierte Wirtschaft so dringend bedarf, keinen Anreiz zur Plazierung hierzulande finden wird und dass andererseits flüssiges inländisches Kapital eine Anlage im Auslande vorziehen wird. Gerade bei der besonderen Erwerbsteuer sollte doch von dem Beispiel des Auslandes nicht so weit abgeirrt werden, sonst erreicht man nur ein Ausweichen des Kapitals und schädigt die Volkswirtschaft.
In Deutschland und Österreich ist die Besteuerung der Aktienunternehmen geringer, in Holland beträgt sie inklusive Umlagen nur 9.05 % des ausgeschütteten Ertrages, wobei die Reserven ungeschoren bleiben, in Italien 18 % . Die Erhöhung wird bei der WahI des Standortes neuer Industrien, durch die die Arbeitslosigkeit vermindert und die Wirtschaft gehoben würde, abschrecken. Es wird dadurch auch die moderne Umgestaltung der Privatwirtschaft in die Aktienreform verhindert werden. Der Staat hat an dieser Umgestaltung ein Interesse wegen der Öffentlichkeit der Rechnungslegung und wegen der Vorteile bei der Kreditgewinnung. Für die Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird die Steuersteigerung sich besonders schlimm auswirken, da die Gehalte der Gesellschafler mit 70 % in die Erwerbstener-Grundlage angerechnet werden.
Ich glaube, dass die geplanten Massnahmen infolge ihrer ungünstigen Nebenwirkungen keine effektive Steigerung der Steuereingärtge zur Folge haben werden.
Auch die Besteuerung; der Reservierungen ab 1930 ist äusserst, bedenklich. Effektive Verluste müssen aus den vorhandenem Reserven und dürfen erst nach deren Erschöpfung aus neuen Gewinnen gedeckt werden. Für gewinnbildende Unternehmen ist diese Bestimmung ungefährlich, da sie neue Reservierungen vornehmen können; für Unternehmungen, die sich in einer dauernden und vielleicht noch steigenden Depression befinden , kann diese Bestimmung zu vollständiger Ausblutung von Reserven führen. Diese Massnahmnen stehen im Widerspruch zu den sonstigen Konsolidierungsbestrebungen des Herrn Finanzministers, für den Staat sammelt er enorme Reserven an, indem er die Staatseinnahmen niedriger präliminiert und die Mehreingänge zur freien Verfügung erhält; die gleiche Konsolidierung verwehrt er den Unternehmungen, obwahl er doch ein Interesse an der grössten Widerstandsfähigkeit der Unternehmer hätte, was aber nur durch die Reservenbildung; zu erreichen ist.
Auch die Bestimmung, dass die Reserven versteuert werden müssen, wenn sie nicht innerhalb von 4 Jahren verwendet werden, ist gefährlich. Bei manchen Industrien, z. B. bei Strassenbau-Unternehmungen, dauert die Haftung 5 Jahre, welche Frist durch langwierige Prozesse noch ausgedehnt werden kannu. Eine solche Industrie würde zur Erfüllung der Haftpflicht erst herangezogen werden, wenn die dazu geschaffenen Reserven nicht mehr vorhanden sind.
Besonders arg wirkt sich der Feldzug gegen die Reservierungen bei den Volksgeldanstalten aus, wo das Vertrauen zu ihnen und daher der Geschäftsumfang von der Höhe der Reserven abhängt.
Das sogenannte Schachtelprivileg, d. i. die Steuerfreiheit von bisher 15, künftig 20 % Portefeuille-Aktien, wird in anderem Staaten viel weitherziger gehandhabt. Bei uns trifft die Einschränlcung dieses Privilegs mit der hohen absoluten Besteuerung verhängnisvoll zusammen. Es wird dies zu einer Erschwerung der Verflechtung verschiedemartiger Unternehmungen miteinander führen. Diese Verflechtung ist aber ein wichtiges Mittel zur gegenseitigen Stützung und zur Unschädlichmachung der gegenwärtigen Krise.
Auch die Bestimmung, dass Portefeuille-Aktien nur aus eigenem Mitteln und nicht auf Kredit gekauft werden dürfen, ist schwer durchzuführen, weil der Beweis z. B. bei Banken kaum zu erhringem ist. Zur Verminderung von Steuerprozessen ist hier grössere Klarheit geboten.
Wir halten die versprochenen Massnahmen für einen falschen Weg der Finanzpolitik und lehnen sie daher mit voller Überzeugung ab. (Potlesk.)