Heute in der Zeit der wirtschaftlichen Not sagen dieselben Verfechter des Mieterschutzes kann man angeblich schon gar nicht an die Aufhebung oder Beseitigung dieses Schutzes denkeiz, weil eben die Wirtschaftskrise dies einfach nicht zuliesse. Früher durfte die gute Wirtschaftskonjunktur nicht gestört werden und heute erlaubt die gegenteilige Wirtschaftslage Änderungen des Mieterschutzes nicht.

Ich bin der Überzeugung, dass man mit dieser Begründung auch noch weiterhin zu jonglieren sich bemühen wird. Nach diesen Anschauungen würde sich die Möglichkeit der Beseitigung dieser Zwangswirtschaft niemals ergeben.

Ich bin der Ansicht, dass jener Teil unserer parlamentarisehen Parteien, der sich heute noch als Verfechter der Wohnungszwangsmassnahmen aufspielt, auf die Dauer ein Auskommen mit derartigen Ausflüchten kaum finden dürfte.

Von wirklichen Fachmännern auf den: Gebiete der Volkswirtschaft wird unter Beweis gestellt, dass die Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft sich am wohltätigsten für die Milderung der bestehenden Arbeitslosigkeit auswirken würde. Auch unsere politische Partei vertritt schon immer diesen Standpunkt und sieht sich veranlasst, diesen ihren Standpunkt auch weiterhin init aller Energie zu vertreten.

Wir vertreten auch die Auschauung, dass man bei der von uns geforderten Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft auch Ausnahmsbestimmungen für gewisse Kategorien von Wohnungsbedürftigen, bezw. Mietern wird schaffen müssen.

Das Wohnungsproblem für gewisse Kategorien von Wohnungsbedürftigen, bezw. Mietern - Arme, Kinderreiche usw. - ist aber ein ganz anderes Problem und hat mitder Mieterschutzfrage eigentlich gar nichts zu tun. Dieses Problem muss bei dem Kapitel >Armenfürsorge< behandelt werden. Bei der Lösung dieses Problems, welche Lösung nur durch die Fürsorge der Allgemeinheit ermöglicht werden kann, werden wir im Sinne unserer sozialen Einstellung recht gerne mitarbeiten. Ich erlaube mir dies hier ausdrücklich zu betonen.

Es ist erwiesen, dass heute nur mehr der kleinere Prozentsatz der Arbeiter, Bediensteten, Angestellten und Beamten in geschützter Miete ist, Eine grosse Anzahl der Vertreter dieser genannten Berufsschichten haben, weil sie selbst Hausbesitzer sind, gar kein Interesse an dem Weiterbestehen des Mieterschutzes im Sinne der heute noch bestehenden Bestimmungen dieses Gesetzes. Ebenfalls kein Interesse an der weiteren Aufrechterhaltung des heutigen Mieterschutzgesetzes haben jene Arbeiter, Bedienstete und Angestellte, die in sogenannten Werk.-, bezw. Deputatwohnungen wohnen.

Ein grosses Interesse an der Beseitigung des Mieterschutzes hat aber jene grosse Gruppe von Arbeitern, Bediensteten, Angestellten und Beamten, die in Aftermiete wohnen. Diese grosse Zahl der Aftermieter, die schon längst den valorisierten, ja meist übervalorisierten Friedenspreis an Miete an ihren Logieherrn bezahlen müssen, u. zw. ganz einerlei und gleichgültig, ob der Logieherr in einem Neubau oder in einem alten Hause wohnt und ob dessen Wohnung dem Mieterschutze unterliegt oder nicht, hat gewiss auch kein Interesse am Weiterbestehen des heutigen Mieterschutzgesetzes.

Als eine weitere sehr beachtenswerteTatsache muss konstatiert werden, dass die sogenannten Neumieter keine Anhänger des Mieterschutzes sind, bezw. überhaupt nicht sein können.

Als Anhänger und Verfechter des Mieterschutzes kommt also - wie ich bereits erwähnte - nur der geringe Prozentsatz der heute noch geschützten Mieter in Frage, was ausdrücklich betont sei.

Einige Bemerkungen über den Mietzins.

Legen wir uns die Frage vor, wie es mit den Mietzinsen in Neubauten z. -B. in Prag heute aussieht? Wir können feststellen, dass diese Zinse weit über das notwendige Mass hinausgehen. Nach unserer Überzeugung können selbe aber nur solange auf der Höhe von heute erhalten werden, als infolge Aufrechterhaltens des Mieterschutzes vom den alten Mietern Wohnungen verschwendet werden. Diese Zinse würden und müssten in dem Augenblicke heruntergehen, sobald auf dem Wohnungsmarkte der alten Häuser witder natürliche Verhältnisse eingetretem sein würden.

Wenn z. B. im Mieterprogramm des Schutzverbandes der Mieter gesagt wird, dass in den alten Häusern der heutige Zustand, betreffend Mietzins, gleichsam verewigt werden soll, ein Mietzins in Neubauten nur gefordert werden darf, der sich aus Verzinsung und Tilgung des Baukostenaufwandes. aus Verzinsung der Grundkosten und der Erhaltungs und Verwaltungsauslagen zusammensetzt, also einen gewissen Ertrag, Rente, dem Hauseigentümer sichert, so muss diese Forderung - in diesem Sinne gestellt - als unsinnig bezeichnet werden und auch deshalb abgelehnt werden.

Der Unterschied im Mietzinse für Wohnungen in Neubautem und für Wohnungen in alten Häusern ist heute derart gross, dass dieser krasse Unterschied auch den Unwillen der Mieter in Neubauten heraufbeschworen hat. Trotz aller geldlicher Unterstützung seitens des Staates bei Errichtung von Neubauen würde noch immer ein ganz ausserordentlicher Unterschied zwischen den Mietzinsen in geschützten Wohnungen und von Wohnungen in derartigen Neubauten unberechtigt bestehen bleiben.

Es zeigt sich, dass der Schutzverband der Mieter nur ganz einseitig auf den Schutz der Wahrung der Interessen und des Privilegs der alten Mieter eimgestellt ist. Dieser einseitige Schutz wirkt sich auch in der Praxis nicht auf Konto des Hausbesitzers aus, sondern wirkt sich aus auf Kosten der Neumieter.

Ich fühle mich verpflichtet, auch diese Klarstellung hier festzuhalten. Wir werden uns mit dieser Frage in einem späteren Zeitpunkte noch näher befassen müssen. Wir haben es ausser mit dem Mieterschntzgeseize auch noch mit einer weiteren Reihe von Nebengesetzen und Verordnungen zu tun, die man bi heute ruhig weiter besteben lässt, obzwar ihre Beseitigung schon längst als ein Gebot der Dringlichkeit und Notwendigkeit ganz allgemein erkannt hätten werden müssen. Ich denke ,dabei an die ausserordentlichen Massnahmen und gesetzlichen Bestimmungen über die Beschlagnahme von Gebäuden für öffentliche Zwekke, für Minderheitsschulen und deren Lehrkräfte, für Militärgagisten usw. Wir wünschen und fordern, dass auch diesbezüglich ehestens Wandel geschaffen wird. Es hätte wohl meines Erachtens keine so grossen Schwierigkeiten bereiten können, wen n man in der Regierungsvorlage, betreffend diesen letzterwähnten Fragenkomplex uns mehr Entgegenkommen erwiesen hätte. Haben vielleicht unsere sozialistischen Parteien an diesen ihre Wähler keineswegs tamgierenden Fragen auch ein so grosses Interesse als am allgemeinen Mieterschutze? Aber auch das Gesetz über den Räumungsaufschub bedarf dringendst einer Remedour. In dieser Beziehung haben gerade wir Landwirte ausserordentlich schwer zu leiden. Gerade gestern hat Herr Sektionschef Kubièka erkläri, dass die Auslegung dieser gesetzlichen Bestimmung falsch ist. Ein Pferdeknecht oder sonstiger landwirtschaftlicher Arbeiter tritt beim Bauern vor Beginn des Winters als Deputatist in dessen Dienste. Er nimmt diese Stelle, bezw. diesen Arbeitsposten nur an, um sich über den Winter mit seiner Familie auf eine leichtere Weise durchzubringen. Die Arbeit während der Wintermonate ist ja bekanntlich beim Bauern keine schwere. Der Barlohn und das Deputat ist das Gleiche wie in den anderem Monaten des Jahres, wo wirklich Arbeit zu leisten ist. Bei Rückkehr der Singvögel im Frühjahr, wo die besser entlohntere Beschäftigung in der Stadt wieder zu haben ist, bricht er oder sein Weib einem Streit mit dem Bauern oder dessen Frau vom Zaune und verlässt seinen Posten bezw. tritt aus den Diensten seines gewesenen Arbeitsgebers aus. Er und sein Weib hören zwar auf Dienste bezw. Arbeit bei dem betreffenden Bauern, Gutsbesitzer oder Gutspächter zu verrichten bezw. zu leisten, gehen in die nahe gelegene Stadt dem besser entlohnteren Verdienste nach, verbleibem aber in der innegehabten Deputatwohnung des gewesenen Arbeitsgebers. Es sind mir Fälle bekannt., wo es Jahre dauerte, bevor der betreffende Landwirt die Räumung dieser seiner Wohnung; bezw. Wohnungen durchsetzen konnte bezw. die Wohnungen frei bekam, um selbe wieder mit anderen Deputatisten oder Arbeitern besetzen zu können. Kann das Weiterbestehen derartiger Verhältnisse etwa auch noch verfochten oder verteidigt werden? Ich möchte die Ausführungen des Herrn Sektionschefs Kubi¹ta besonders werten.

Die heute noch bestehende Bestimmung über zwangsweise Vermietung freier Wohnungen ist überlebt, seitdem der Hauseigentümer über die freien Wohnungen einen mietschutzfreien Vertrag abschliessen kann. Es muss die Sicherstellung der Wohnungen für Staatsbeamte heute auch als ein nicht zurecht bestehendes Privileg aufgefasst werden; da diese Sicherstellung vollkommen üherflüssig geworden ist, weil am freien Wohnungsmarkte der Staatsbeamte genau so Wohnung findet, wic jeder andere Mieter.

Aber auch alle Nachkriegsbestimmungen über Beschlagnahme von Zwangsmieten für öffentliche Zwecke müssen beseitigt werden und hätten in dem uns vorgelegten Gesetze sehr leicht der Beseitigung zugeführt werden können. Auch dieses Moment ist nicht berücksichtigt worden. Ich gestatte mir folgenden Fall zum Zwecke der Charahterisierung anzuführen:

Dem Landwirtte Karl Hauptmann in Wiessen, Bezirk Podersam, wurde vor Jahren ein Arbeiterwohnhaus für die Errichtung einer èechischen Minderheitsschule beschlagnahmt. Der Pachtzins, den er dafür erhält bezw. den man ihm amtlicherseits dafür festsetzte, ist sehr gering veranschlagt. Trotzdem der Landwirt K. Hauptmann schon alle erdenklichen Schritte selbst unternommen hat und auch die parlamentarischen Vertreter des Gebietes um Unterstützung ersuchte, welche Unterstützung ihm auch zuteil wurde, trotzdem anderweitige Gebäude und passende Räume der Behörde freiwillig in der Gemeinde Wieren zur Vermietung angeboten wurden, trotzdem Hauptmann schon x-mal wegen Freigabe dieses seines Arbeiterwohnhauses vorstellig wurde, da er selbes für seinen eigenen Betrieb dringend braucht, wurde seinem Begehren bis heute nicht entsprochen, andererseits der Mietzins nicht so erhöht, damit Hauptmann nicht noch alljährlich - wie bisher - einen grossen finanziellen Schaden erleidet. Durch die seinerzeitige Beschlagnahme dieses Arbeiterwohnhauses hat Hauptmann den Ausbau eines Teiles seiner Wirtschaftsgebäude für Arbeiterwohnzwecke mit einem ganz bedeutenden Kostenaufwande durchführen müssen, für welche Investitionen ihm kein Mensch einen Heller heisteuern willl. Ist derartiges Hendeln seitens unserer Ämter und Behörden etwa auch gerechtfertigt? Wenn der Staat èechische Minderheitsschulen zu errichten sich bemüssigt sieht, dann soll er wenigstens nicht noch vom einzelnen deutschen Steuerträger derart grosse finanzielle Opfer fordern, wie dies im vorliegen. den Falle Tatsache ist. Zum Zwecke der Errichtung eines èechischen Kindergartens hat man einern èechischen Schneidermeister in derselhen Gemeinde zur Durchführung des Zubaues eines Lokales x-Tausend Kè zugewendet und zahlt ihm noch einen ganz ansehnlichen Mietzins. Dem deutschen Bauern Hauptmann lässt man getrost weiterhin Interventionen im seiner Angelegenheit durchführen und den Parlamentariern des Gebietes gibt man auf deren Eingahen in dieser Sache einfach keine Antwort. Ist ein derartiges Handeln durch eine Gesetzeabestimmung zu schützen? Hat die Beschlagnahme van Privateigeutum selbst für Zwecke des Staates ohne entsprechende Schadloshaltung etwa heute auch noch Berechtigung? Treiht der Staat selhst nicht hier Sozialisierung auf kaltem Wege? Höchste Zeit ist es, dass derartige Gesetze endlich verschwinden.

Ich habe erwähnt, dass wir der Anschauung und Üherzeugung sind, dass nach Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft sich die Bau- und Reparaturstätigkeit ganz hesonders heben wird. Seit den letzten 15 Jahren hat die Wohnungstechnik ganz wesentliche Fortschritte gemacht und ist auch die Wohnungskultur der Bevölkerung ausserordentlich gestiegen. Die alten Häuser sind aber zum Grossteile während dieses Zeitabschnittes in ihrem Bauzustande derart verfallen, dass dringende Abhilfe durch Vornahme durchgreifender Reparaturen notwendig geworden ist. Bei freier Wohnungswirtschaft wird so mancher Besitzer eines alten oder älteren Hauses, um mit seinen Wohnungen am freien Wohnungsmarkte konkurrieren zu können, ganz gewaltige Aufwendungen machen müssen, weches Moment gerade in der heutigen Zeit der sich ständig vermehrenden Arbeitslosigkeit nur bestens zu begrüssen wäre.

Vom öffentlichen Standpunkte aus betrachtet ist es doch weit wirtschaftlicher, bestehende Bauten zu modernisieren, als selbe etwa niederreissen zu wollen und durch Neubauten zu ersetzen. Was sich in dieser Beziehung in Prag abspielt, ist als Schulbeispiel anzusehen, aber nicht etwa in dem Sinne, wie es wirtschaftlich gemacht werden soll. Den in Frage stehenden Bauherren kann das aber doch ganz einerlei sein. Es sind dies zu 90 % Banken und Versicherungsgesellschaften, bei denen ja der Baukostenaufwand keine so grosse Rolle spielt. Das Geschäft verträgt es ja, bei 4 bis 7 % Zinsenspannung lässt sich ja leben, und wenn sich schon einmal das Geschäft nicht so rentabel gestalten würde, dass den Herren Direktoren weiterhin die gewohnten, Millioneneinkünfte zukommen sollten und noch ein ganz netter Brocken für die Herren Verwaltungsräte zur Verteilung gestellt werden könnte, dann haben wir ja unsere Regierung noch, die diesen in Notlage , gekommenen Banken durch Zuwendung einiger Hundert Millionen wiederum auf die Beine hilft. (Sen. Stark: Wenn Sie so fortreden, werden Sie bald wie ein Sozialist reden!) Sie dürfen, lieber Herr Kollege, nicht den Sozialpolitiker und den Volkswirtschaftler verwechseln. Der Volkswirtschaftler muss genau so Sozialpolitiker sein, wie der Sozialist. Sie bilden sich ein dass der dumme Bauer für höhere Fragen kein Verständnis aufzuhringen vermag. Gottlob, ich kann den Beweis erbringen, dass ich gerade in diesem Kapitel imstande bin, volles Verständnis, ein offenìs Herz und guten Sinn aufzubringen. (Sen. Stark: Beweise!) Auch den Beweis werde ich nicht schuldig bleiben. Wenn die von mir ins Treffen geführten Argumente, die alle für die ehetunlichste Beseitigung des Mieterschutzgesetzes, der Wohnungszwangswirtschaft, sprechen, auch von den Verfechtern dieses Gesetzes in objektiver Weise beurteilt würden, so müsste es und hätte es schon zur Lösung dieser Frage in einer anderen Weise kommen müssen, als dies durch die in Behandlung stehende Gesetzesvorlage geschehen ist. Der Hinweis, dass die Eingriffe der öffentlichen Gewalt im Wohnungswesen nicht freiwillig geschehen, sondern unter dem Zwange der Verhältnisse einfach geschehen mussten , ist falsch, da meines Erachtens nicht der Zwang der Verhältnisse der massgebende, Faktor für die Eingriffe der öffentlichen Macht letzten Endes war, sondern die Macht und der Zwang der sozialistischen Parteien als Ursache all der verfehlten Eingriffe in die Wohnungswirtschaft anzusehen ist.

Man kann zwar wirtschaftliche Gesetze durch Gewalt oder mit Gewalt zeitweise ausser Kraft setzen. Auf die Dauer ist dies aber unmöglich, da die wirtschaftlichen Gesetze sich stets als die stärkeren bis nun erwiesen haben und stets auch als stärker erweisen werden, als alle selbst durch Gesetze geschaffenen Zwangsmassnahmen.

Wenn ich diese Behauptung auf die Wohnungswirtschaft beziehe, so finde ich den Beweis dieser meiner Behauptung durch dir Regelung dieser Frage in allen jenen Staaten, wo das Wohnungswesen nach dem Kriege durch Zwangsmassnahmen bewirtschaftet wurde.

Es besteht heute bei uns in gewissen Kreisen eine direkte Scheu vor der Rückkehr der vollkommen freien Wirtschaft im Wohnungswesen. Psychologisch ist diese Scheu gewiss wohl begreiflich, wenn man sich dessen bewusst sein muss, dass mit der Zeit, wo diese Freigabe erfolgt, der wirtschaftliche Widersinn der derzeitigen Wohnungspolitik sich in der krassesten Form offenbaren wird.

Wir sind der Anschauung, dass, wenn wir, d. h, unser Staat nicht imstande ist, unseren Arbeitern Arbeitsmöglichkeit und Arbeitsverdienst zu schaffen, wenn auch bei uns die Zahl der Arbeitslosen von Woche zu Woche steigt, kann man als Staat nicht hergehen und kann an eine von Grund auf geänderte wesentliche Verhesserung des Wohnungswesens schreiten. Durch Zwangsmassnahmen der öffentlichen Gewalt lassen sich aber Fortschritte und Verbesserungen ob in Ernährung, Kleidung oder Wohnung nicht schaffen oder erringen. All das muss sich der Einzelne langsam erarbeiten. Bei diese Bemerkung stützte ich mich auf die Tatsache, dass die Zwangswirtschaft im Wohnungswesen einen gewissen Wohnungsluxus hervorgerufen hat, der durch Weiterbestehen dieser Zwangsmassnahmen sieh immer mehr und mehr steigern wird, bis zur Befriedigung aber niemals führen kann. Die Verfechter der Wohnungszwangwirtschaft haben sich auch gegen die freie Bauwirtschaft so festgerammt, dass sie sich heute scheuen, in ihrer Anschauung umzusatteln, obzwar sie zum Grossteile heute schon zur Einsicht gekommen sind, dass sie durch die Verfechtung dieser ihrer Idee für die Allgemeinheit nichts zu schaffen vermögen.

Gerade aber diese Unsicherheit und Unklarheit in der Auffassung über die weitere Behandlung der Frage im Wohnungswesen, die in den einzelnen Kreisen der Interessenten und ganz speziell bei den Vertretern der einzelnen politischen Parteien des Parlaments und im Kreise der Regierung besteht, übt einen sehr ungünstigen Einfluss auf die richtige Lösung der Frage aus und behindert bezw. beeinflusst die so dringend notwendige Entscheidung. Die Vertreter der politischen Parteien in der Regierung haben sich bei der Entscheidung über die Frage gewiss gesagt: > Zeit gewonnen, viel gewonnen < und hahen uns mit einem weiteren Provisorium beglückt. Scheinbar hesteht auch bei vielen Vertretern der politischen Parteien im Parlamente ein Zwiespalt zwischen Herz und Verstand.

Man vergisst heute gar so leicht, dass der werktätige Mittelstand als staatserhaltender Faktor stets eine ausschlaggebende Rolle in jedem Staate gespielt hat. Dieser Mittelstand bildete das Rückgrat der privaten Wohnungswirtschaft und das in diesem Besitze angelegte Kapital war zum Grossteil das Produkt des Gewerbefleisses dieses Mittelstandes. Diese mittelständische Gliederung war für den Hausbesitz die natürlich und wirtschaftlich vorteilhafteste Form des Besitzes. Sie hat sich aber nur so lange zu halten vermocht, als zwischen Miete auf der einen Seite und Leistung des Vermieters auf der anderen Seite das wirtschaftliche Gleichgewicht erhalten blieb. Als dieses Gleichgewicht verloren ging durch die erlassenen Wohnungsmassnahmen, war auch der allmähliche Ruin des hausbesitzenden Mittelstandes besiegelt. Wie es in einem Staate aussieht und was sich in einem Staate auf parteipolitischem Gebiete abspielen kann und abspielen muss, wenn der Mittelstand dieses Staates ruiniert ist, bezw. durch Zwangsmassnahmen des Staates dem Ruine preisgegehen wurde, dafür liefert uns Deutschland ein glänzendes Beispiel.

Unter dem Vorwande eines > sozialen Wohn- und Mieterrechtes < hat man in Deutschland mitgeholfen, den hausbesitzenden Mittelstand -zu ruinieren. Nicht nur dort, sondern auch bei uns ist der Privatmann heute herzlich froh, wenn er sein altes Haus endlich los wird, denkt aber ja nicht daran, Neubauten wieder zu erwerben. Die bestehenden Zwangsmassnahmen verleiten das Bestreben jedweder Investition an Kapital in dieser Bezieliung. Trotz aller weiteren Bauförderungsmassnahmen wird es unserer Regierung nicht gelingen, den bestehenden Wohnungsmangel zu heseitigen. Es ist nicht möglich, den unbedingt notwendigen Ausgleich zwischen dem herechtigten Wohnungsbedürfnis und dem unberechtigten Wohnungsluxus bei Bestehen der Zwangsmassnahmen herbeizuführen. Man kann durch öffentliche Gewalt die wirtschaftlichen Kräfte nicht kommandieren und sie auf Befehl oder Wunsch ein oder ausschalten.

Bei denr Eingreifen der Regierungen aller europäischen Staaten während de Krieges oder nach dem Kriege in das Wohnungswesen hat gewiss keine dieser Regierungen daran gedacht, durch ihr Eingreifen die Wohnsitten etwa reformieren zu wollen. Man hat bei diesem seinerzeit bedingt gewesenen Einrgreifen der Regierungen gewiss auch nicht daran gedacht, sich einen dauern. den Einfluss auf das ;Wohnungswesen sichern zu wollen, welcher Einfluss ja jedwede private Initiative von Haus aus lahmlegen musste.

Die Verfechter des Systems, wie es heute in Deutschland geübt wird, erwarten nicht die Beseitigung der bestehenden Wohnungskrise, sie stützen sich auf das Bestreben der Schaffung eines > sozialen Wohn und Mietrechtes <. Der Ausdruck ist nicht allgemein klar verständlich. Für jeden logisch Denkenden liegt die Sache dennoch klar vor Augen. Das Erstreben dieses sozialen Wohn- und Mietrechtes läuft auf eine Sozalisierung des Wohnungswesens hinaus. Wenngleich die Verfechter dieser Idee das Erstrehen des von mir angeführten Endzieles bestreiten, so läuft dieses Bestreben doch hinaus auf die Entwertung des Eigentums an Grund und Boden, wenn man noch bedenkt, dass die Bodenreformer aus der Vorkriegszeit heute gemeinsam mit den Sozialisten den Kampf gegen das Privateigentum führen.

Eigentum war früher unverletzlich und selbst unverletzlich gegen die Bedürfnisse des Staates. Die Enteignung war früher an eine volle Entschädigung geknüpft; ja man konnte selbe durch ein gerichtliches Urteil feststellen lassen. Heute wird zwar auch noch an der Entschädigungspflicht des Staates festgehalten, welche Festhaltung aber sehon durch die eine oder andere, Gesetzesbestimmung in einer Weise gelockert und durchlöchert ist, dass sie der seinerzeitigen Auffassung und Anwendung des, Gesetzes über das Eigentumsrecht nicht mehr nahe kommt. Ganz besonders war der Grundbesitz nach dem Kriege der Willkür der jeweiligen Machthaber im Staate in einer Weise ausgesetzt, wie dies uns die Nachkriegszeit in so vielen Staaten Europas in einer mehr als hohnsprechenden Weise vor Augen führt. Mit dem Rechtsempfinden von heute und mit dem Rechtsempfinden im Sinne der Auffassung üher Eigentum nach dem römischen Rechte scheint es durch die jahrzehntelange Verhetzung der aufgepeitschten Masseninstinkte auch ganz merklich bei uns zu happern. All das, was jahrelanger Fleiss, mühevolle Arbeit und bestens angewandte Sparsamkeit zu schaffen vermochte, will man unter dem Deckmantel der Befriedigung der Begierde der angeblich notleidenden Masse einfach durch Konfiskation dem gewünschten Bestimmungszwecke zuführen. Ich habe bereits schon mehrmals darauf hingewiesen, dass beim Hausbe¹itz der Mittelstand die Hauptrolle und das Grosskapital nur eine ganz untergeordnete Rolle bis nun spielte. Es verteilte sich der Hausbesitz in der Hauptsache auf zahllose kleiné Existenzen. Bisher war man redlich und bestens bemüht, diesem Stande die Daseinsmöglichkeiten so scharf als nur möglich zu beschneiden. Einen. auderen Grund als den, das Privateigentum tunlichst zu vernichten, kann man nicht gut als bestehend annehmen. Der Staat hat sich bis nun unter dem Drucke der Massen zum Werkzeug dieser Aktion hergegeben. Bei dem Kampfe um die Beseitigung der Wohnungszwangswirtschaft wird auch der Kanzpf um die Erhaltung des Privateigentums geführt. Der sittliche Gedanke der Erhaltung des Privateigentums bildet die Grundlage, auf der sich Staat, Gesellschaft und Familie aufbauen und muss dieser Grundgedanke von uns getreulich verfolgt werden.