Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 64. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 26. listopadu 1930.
1. Øeè sen. Böhra:
Hoher Senat! Die Regierung befasst heute den Senat mit der Vorlage oder den Vorlagen eines bloss kurzfristigen Provisoriums in der so wichtigen Bauförderung- und Mieterschutzfrage. Das Provisorium soll 13 Monate dauern. Von dem Kalenderjahr ist man auf das einen Monat mehr enthaltende Provisorienjahr gekommen. Ob auch diese Frist, durch welche von den agrarischen den sozialistischen Regierungsparteien eine Gemeindewahlparole für das nächste . Jahr geschenkt wird, eine Illusion sein wird, wie der verkümmert ausfallende - 13. Monatsgehalt, wird erst die uoch dunkle Zukunft lehren. Wenn im Sommer Wochen mit aprilmässigem Wetter einkehren und das Barometer immer wieder auf ungünstiges, veränderliches Wetter weist, leidet die Reiselust derer, die ihre ersehnten Ferien nicht verdorben sehen möchten. Als in der Zeit unkonsolidierter Währungsverhältnisse die Valuta und dadurch die Kaufkraft des Geldes stetig schwankte, litt der Markt und, die gehemmte Unternehmungslust zeitigte die stchlimmsten wirtschaftlichen Zustände. Die selben lähmenden Wirkungen rufen labile Provisorien auf dem Gebiete des Bau- und Wohnungswesens hervor, zumal wenn die jetzigen agrarisch-sozialistischen Regierungsparteien für die sonstige Volkswirtschaft auch noch ganz unerwartete, die versprochene Stahilitu auf dem Gebiete der direkten Steueru nachteilig beeinflussende, neue Steuererhöhungen und neue Umlagen schaffen. Dazu kommen jetzt auch noch die Erhöhungen bei der Post und bei den Personentarifen der Eisenbahnen, während doch die heutige Wirtschaftslage und der Arbeitslosenzuwachs nach Steuerabbau und Steuersenkung für Gemeinde und Bezirk, für Land und Staat geradezu schreien.
Bauförderung und Mieterschutz haben die beiden Häuser der Nationalversammlung schon wiederholt beschiftigt und auch ich habe hiezu schon mehrmals den Standpunkt der de.ut¹chen christlichsozialen Volkspartei hier erörtert. Ich gebe zunächst dem Bedauern und der Verstimmung Ausdruck, dass die heutige Vorlage nicht endlich eine endgiltige Regelung, sondern wieder nur ein Provisorimn beinhaltet und die Ende März hier angekündigte Wohnungskommission erst Ende Juli ihre erste Sitzung hielt und sich dann in langen Ferien gefiel. Unter einem endgiltigen Gesetz versteheu svir weder ein plötzliches Aufhören des Mieterschutzes, noch auch der staatlichen Bauförderung, sondern eine stufenweise. planmissige, den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste, auf eine nicht zu lange Reihe von Jahren verteilte Überleitung zu normalen Zuständen im Bau- und Wohnungswesen. Innerhalb dieser Spanne müsste für einen befriedigenden Ausgleich der helklen Probleme, welche Hausbesitzer, Mieter und Wohnungslose der Regierung und dem Parlament auferlegen, wirksame Fürsorge getroffen sein. Ein unentschieden lavierendes, nicht Farbe bekennendes Verhalten von Klassen und Parteien führt nicht zu jener ersehnten Mittellinie, auf der sich die berechtigten Ansprüche der Hausberren, Mieter und Wehnungslosen einvernehmlich lösen lassen.
Dass bei uns eine plötzliche, radikale Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft als unsozial und unmöglich und daher von der Mehrheit auch der Besitzer nicht gewollt erscheint, finde ich auf dem flachen Lande durch die äusserst spärliche Inanspruchnahme der doch schon mehrjährigen gesetzlichen Bestimmung gegeben, wonach in Orten unter 2000 Emwohnern die Gemeindevertretung unter gewissen Bedingungen die volle Freiheit des Hausbesitzes beschliessen kann. An manchen Orten hat tnau dazu keine Veranlassung, weil dort hinreichend Wohnungen und keine konkurrierende Nachfragen bestehen. In den meisten Orten scheut man aber doch einen solchen Beschluss, sei es aus Mitgefühl, sei es wegen der Besorgnis vor dem roten Hahn nach Delogierungen, wodurch Eesitzer wie Mieter zu Schaden kämen. Denn dass die Gewissenhaftigkeit unrer gewissen heutigen Zeitströmungen gewachsen sei, lassen die Polizeiberichte und die Gerichtssäle sehr bezweifeln. Der Hinweis auf zu Gebote stehende Wohnungen in Neubauten ist solange nicht verlockend, als deren Mietzinse für Arbeiter, Gewerbsleute, Beamte und Angestellte zu deren Einkommen noch in keinem erträglichen Verhältnisse stehen. Grosse Einkomrnen dagegen sollen einen gerechten Kündigungs- und Steigerungsgrund bilden und so einen Anreiz für Reiche zu endlicher Erfüllung ihrer sozialen Pflichten behufs regerer eigener Bantätigkeit ausüben.
Der noch zu krasse Unterschied zwischen Mieten in sogenannten alten Häusern gegenüber Neuhäusern bringt leider noch massenhaft katastrophale Nachteile für die Besitzer der ersteren und die Nlieter in den letzteren. Die Besitzer von Neuhäusern vermögen oft, abgesehen von der hart empfundenen Ausschaltung des freien Verfügungsrechtes über ererbten und durch langes Sparen erzvorbenen Hausbesitz, nicht einmal die Erhaltungs- und Reparaturkosten hereinzubringen, während z. B. Beamte und Arbeiter, welehe durch Versetzungen oder notwendigen Wechsel des Arbeitsplatzes auch dann noch gegenüber Kollegen in Althäusern schlimm benachteiligt sind, wenn ihre Übersiedlung in Neubauten mit erheblichen Vorrückungen in Gehalt oder Lohn verbunden wäre. Es springt somit in die Augen, dass ein augenblicklicher Übergang zu der erstrebenswerten Freiwirtschaft denn doch in die staatliche und private Wirtschaft durch unerlässliche Gehalts- und Lohnangleichungen stark eingreifen müsste., wozu aber dem Finanzministei- und den privaten Arbeitgebern die jetzigen Wirtschaftskrisen nicht als der geeignete Moment erscheinen. Um so unangebrachter erscheinen uns aber auch, wie schon erwähnt, die vorliegenden fiskalischen , Steuererhöhungen der Regierung und der Koalitionsparteien. So wird durch die Biersteuer den Konsumenten die von den Brauereien versprochene Bierverbilligung vereitelt, den gewerblich-industriellen Produzenten durch zwei neue Steuererhöhungen die schwierige Konkurrenz noch mehr erschwert, während die Umlagenerhöhungen der Selbstverwaltungskörper doch durch die Wiederzuweisung einiger Prozente aus der Umsatz- und Luxussteuer an die Gemeinden leicht gänzlich vermieden werden könnten. So wäre den Gemeinden auch der Entgang aus der von uns begrüssten 20 % igen Herabsetzung der Hauszinssteuer ersetzt, der iu letzter Stunde in die jetzige Mieterschutzvorlage als eine kleine Rosine für die Hausbesitzer hineingestreut wurde.
Wenn uns also der Schutz der wirtschaftlich schwachen Mieter neben der stufenweisen Erhöhung der Mieten in den Althäusern als Leitmotiv zur allmählichen Erzielung der Freiwirtschaft im Wohnungswesen erscheint, so muss hiebei gleichzeitig die regste allseitige Förderung der Bautätigkeit mit einer parallel gehenden Senkung der Mieten in Neuhäusern platzgreifen. Dass man Staat und Land in der Vorlage so sanft anfasst und gleichsam unter die armen Mieter reiht, erscheint uns befremdlich. Die abermalige Einsetzung von 300 Millionen für Bauförderung erscheint uns dagegen sympathisch. Die öffentliche Verwaltung sollte dagegen strammer nach reichsdeutschem Muster dafür sorgen, dass man bei uns endlich billiger bauen könnte, indem auf eine Preisbeschneidung bei den gewinnreichen Konzernen hinzuwirken wäre, welche zumal den Markt für Ziegel und Eisen, für Zement und Kalk souverän beherrschen. Wie wäre sonst die Erscheinung zu erklären dass drüben in Sachsen - ich wolne nahe der Grenze - denn doch billiger gebaut wird, als bei uns, obschon dort diì Löhne nicht niedriger, sondern etwas höher sind? Weiters halte ieh eine Vereinfachung der Erfordernisse für notwendig, die bei Einreichungen um die staatlichen Baubegünstigungen den Petenten vorgeschrieben sind. Diese mannigfältigen Erfordernisse halte ich für gar zu umständlich und hemmend, sie bedeuten oft eine gar zu bürokratische Haarspalterei, die auch den ein freundliches Entgegenkommen bietenden zentralen .Stellen wie dem Fürsorgeministerium zu unpraktisch erscheinen müssen. Man wird mitunter an das Prokrustes-Bett erinnert. Das Schablonisieren, die Gleichmacherei dient nicht immer dem praktischen Bedarf, den individuellen Anforderungen, während Schönheit und Zweckmässigkeit oft mehr der Mannigfaltigkeit anhaften können. Den Sachwaltern der Wohnungsbaugenossenschaften könnte so manches Hin- und Herschreiben, Zeit und Geld kostendes Hin- und Herfahren und das lästige Einberufen häufiger Komiteesitzungen erspart und so der freudigeren und rascheren Bautätigkeit gedient werden.
Meine Herren, die Kritik hat der Koalition, auch deren bürgerlichen Parteien, mit Recht vorgehalten, dass sie weder ihr steuerpolitisches Piogramm, noch auch ihre Versprechungen auf anderen Gebieten - ich denke an das Minderheitennschulwesen, Militärwesen usw. - hielten, auch nicht im Bezug auf die jetzige Vorlage. Keine Krise ist behoben, statt des Definitivums im Wohnwesen kam wieder ein Flickwerk, wobei der Zweifel noch nicht zerstreut ist, ob nach Jahr und Tag die endgiltige Regelung erfolgen wird. Die früheren Hinweise auf Holland, Frankreich, Belgien, Italien weckten nicht die nötigen Nachahmungen. Das Wohnungselend ist für viele geblieben.
Der 30. November steht vor der Türe, da läuft das bisherige Provisorium ab. Der hohe Senat ist in diesem Baue hier selber ein Pächter und er könnte, wenn nicht die besonderen Gesetze über begünstigte Örtlichkeiten hier platzgreifen, Sonntag auch obdachlos werden. Es ist also eine schwierige Sache und ich will gar nicht mit Anträgen kommen, denn die wären vergeblich.
Hinweisen will ich nur auf einc Resolution, die dem Sinne nach aus einer, von christlichsozialer Seite im Abgeordnetenhaus eingebrachten Resolution herübergekommen ist, betreffend die Einwirkung der Regierung auf die Preissenkung in den verschiedenen Baumaterialien.
Nicht nur der 30. November steht vor der Tür, es naht auch Weihnachten und das erinnert uns an Bethlehem, an die Abweisung der Armen aus der Herberge, die hinausgewiesen wurden ins freie Feld. Da nun das Gesetz ein plötzliches Aufhören allen Schutzes der wirtschaftlich Schwachen durch das allerdings nicht begrüssenswerte Provisorium, an dessen Stelle wir ein Definitivum wünschen, verhindert, werden wir für die Vorlage stimmen. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Jarolima:
Hoher Senat! Durch das vorliegende Gesetz wird die Wirksamkeit des Mieterschutzes bis zum 31. Dezember 1931 verlängert. Die Kündigungsmöglichkeit eines Mieters wurde um einen Kündigungsgrund vermehrt. Auf Grund der bezüglichen Bestimmung kann der Vermieter, wenn er das Haus vor zwei Jahren erworben hat, einen Mieter kündigen, sofern er die betreffende Wohnung für sich oder seine verheirateten Kinder notwendig braucht. Ich darf wohl sagen, dass es uns lieber gewesen wäre, wenn der neue Kündigungsgrund nicht geschaffen worden wäre, zumal der Vermieter in diesem Falle nicht verpflichtet ist, eine Ersatzwohnung zu verschaffen. Da aber bei einer Kündigung nach § I, Punkt 20, die soziale Lage des Mieters herücksichtigt werden muss, darf man wohl erwarten, dass der neue Kündigungsgrund nur wenige Mieter treffen wird.
Die Erhöhung der Mieten bei mittlereu und grossen Betriebsstätten war bei der Einstellung eines Te.les der Regierungsparteien nicht zu verhindern. Ebenso müssen sich die Mieter, deren steuerpflichtiges Einkommen 45.000 Kè jährlich übeschreitet, mit der Erhöhung des Mietzinses abfinden.
Als nun in der vergangenen Woche das Gesetz über die neuerhche Verlängerung des Mieterschutzes im Abgeordnetenhause beratén wurde, machte die republikanische Partei einen Vorstoss gegen die von der Regierung eingebrachte Vorlage. Diese Vorlage war ein schwer erarbeitetes Kompromiss. Bei aller Anerkennung der mannigfachen Unberechenbarkeit, die das parlamentarische Getriebe mit sich bringt, war es doch immerhin ein ausssergewöhnlicher Fall, dass die republikanische Partei mit neuen Forderungen auftrat. Sie hoffte, noch im letzten Augenblick eine ganze Serie von Forderungen zum Nachteil der Mieter durchzusetzen. Übriggeblieben ist von diesen Forderungen nur die Herabsetzung der Hauszinssteuer um 20%, u. zw. beschränkt auf die Dauer bis zum 31. Dezember 1931. Dadurch werden allerdings die Gemeinden neue Millionen Kronen an Umlagen verlieren. Nun, das ist eine Sache, mit der auch wir uns abfinden werden. Im übrigen steht aber das Ergebnis in umgekehrtem Verhältnis zum Kraftaufwand.
Auffallend unsachlich waren auch die Ausfälle des Abg. Kala¹ gegen den Minister für soziale Fürsorge. Diese Ausfälle gegen Minister Dr Czech kann ich wohl übergehen, da sie von meinem Parteifreund, dem Abg. Kaufmann, bereits gebührend gekennzeichnet wurden. Dass Abg. Kala¹ den Fortbestand des Mieterschutzes in Grund und Boden verflucht, beweisìn seine weiteren Ausführungen im Abgeordnetenhause. Nach den Berichten der Tageszeitungen sagte Abg. Dr Kala¹ wörtlich: >Der Mieterschutz ist Bolschewisinus und zielt auf die Vernichtung des Privateigentums ab<. So ähnlich hat sich übrigens auch gestern Sen. Dr Havelka im sozialpolitischen Ausschuss ausgesprochen. Zur Niederringung dieses Bolschewismus will Dr Kala¹ das internationale Forum anrufen. Dr Kala¹ will also internationale Eingriffe zu Gunsten der Hausbesitzer in der Èechoslovakei. Wenn von einer anderen Seite in irgendeiner anderen Sache und wahrscheinlich mit viel grösserem Recht die Hilfe des Auslandes angerufen werden würde, so gäbe es, dessen kann man sicher sein, in der republikanischen Partei eine mächtige Aufregung, weil die Hoheitsrechte des Staates angetastet worden seien. Ansonsten muss man feststellen, dass Dr Kala¹ und seine, Partei das Privateigentum nicht bedingungslos für heilig und unverletzbar halten; dass dem so ist, das beweisen die vielen staatlichen Eingriffe, die im Interesse der Agrarier geschehen.
Nun muss man ausdrücklich darauf verweisen, dass den Besitzern alter Häuser gar nichts genommen wird, sie sollen durch den Mieterschutz nur daran gehindert werden, fremdes Eigentum zur Gänze für sich zu realisieren. (Sen. Böhr: Ihre sozialdemokratischen Kleinhäusler aber sprechen anders!) Herr Kollege, darüber werden wir uns nicht unterhalten, ob das gesagt wird oder nicht, das können wir hier nicht untersuchen; ich glaube, icla kann den gegenteiligen Beweis erbringen, dass alle Forderungen, die Sie vertreten, nur von den Hausbesitzerorgaraisationen vorgetragen werden, dass aber ein erheblicher Teil von Hausbesitzern, und namentlich kleinen Hausbesitzern, anderer Ansicht ist, nämlich unserer Ansicht. (Sen. Stöhr: Auch ein grosser Teil der Mieter ist andrer Ansicht!) Das ist stark übertrieben.
Die Besitzer alter Häuser übersehen beharrlich, dass sie infolge der Geldentwertung ihre Hypothekengläubiger enteignet haben. Unter den Enteigneten befinden sich viele Arbeiter, Angestellte und Handwerker. Diese haben, soweit sie es konnten, für die mühsam und sauer ersparten Vorkriegskronen èechische Inflationskronen als Rückzahlung erhalten. So lange die Hausherren nicht dafür zu haben sind, dass diesen armen Leuten die durch die Inflation geräuberten Ersparnisse aufgewertet werden, haben sie kein Anrecht, dass ihre alten Häuser durch Mietzinserhöhung auf den gegenwärtigen Wert gebracht werden. Angesichts dessen hätte der ursprüngliche Mieterschutz noch viele, ja sehr viele Jahre bestehen können, bevor den Besitzern alter Häuser ein vermögensrechtlicher Nachteil zugefügt worden wäre.
Ungeachtet dessen hat die frühere Regierungsmehrheit im jahre 1928 den Mieterschutz stark durchlöchert. Durch die gewaltige: Vermehrung der Kündigungsgründe ist es den Hausbesitzern ermöglicht worden, viele Arbeiter und Angestellte aus den Wohnungen herauszuwerfen. (Sen. Böhr: Heute gibt es ja noch mehr Kündigungsgründe als damals!) Nun, den neuen Kündigungsgrund haben die Agrarier einfach erzwungen.
Damit wurde auch der Weg geebnet für unerschwinglich hohe Mietzinse in alten Häusern. Und als im Herbst 1929 der Ablauf des Mieterschutzes bevorstand, versprachen die verschiedemen Parteien den Hausbesitzerorganisationem die endgültige Liquidierung des Mieterschutzes, wie es die Hausbesitzer haben wollten. Dazu ist es infolge der Panne, die der Bürgerblock bei den letzten Wahlen erlitt, nicht mehr gekommen. Infolge der von der früheren Mehrheit durchgeführten Verschlechterung des Mieterschutzes wuurden die Mietzinse in den alten Häusern über das gesetzliche Ausmass getrieben. So sind nach den Erhebungen des Statistischen Staatsamtes, die im den Preisberichten veröffentlicht sind, die Mietzinse in altem Häusern gegenüber der Vorkriegszeit von 360 auf 1300 Kè, also um das 3.61fache gestiegen. Dazu kommen noch die verschiedenem Zuschläge, die in der Vorkriegszeit in der Regel in der Miete inbegriffen waren, was aber heute nicht mehr der Fall ist. Da in Prag, wie bereits erwähnt, die Miete in alten Häusern für Küche und Zimmer 1300 Kè jährlich beträgt, müssen Arbeiter und Angestellte mit einem Einkommen von 8000 Kè jährlich bereits 16,3 % des Einkommens für Miete ausgeben. Dazu kommen noch die Zuschläge, ferner die Ausgaben für Licht, für Heizung, wie auch noch andere feste unvermeidliche Ausgaben. Im neuen Häusern beträgt nach don Angaben des Statistischen Staatsamtes der Mietzins für Küche und Zimmer in Prag 2800 Kè jährlich. In den Industriestädten und Industriedörfern sind die bezüglichen Verhältuisse in privaten Neubauten nicht günstiger als in Prag.
Ist es denkbar und möglich, dass das grosse Heer der schlecht entlohnten Arbeiter und Angestellten sein Einkommen bis zu 40 % für Miete verausgaben kann? Wohnungen in neuen Häusern kann also nur eine dünne Oberschicht von Arbeitern und Angestellten beziehen. Es ist daher sträflicher Irrsinn, wenn die Anwälte der Hausbesitzerorganisationen immer wieder die Forderung erheben. dass die Mietzinse in den alten Häusern jenen in den neuen Häusern angeglichen werden müssen. Solange sich auf dem Wohnungsmarht das Angebot und die Nachfrage nach Wohnungen nicht die Wage halten, solange wird der Mieterschutz fortbestehen müssen. Wer etwas anderes will, versündigt sich schwer an der grossen Masse der Arbeiter und Angestellten.
Schliesslich und endlich muss auch die ganze Wohnungskultur aus ihrem furchtbaren Tiefstand emporgehoben werden. Es ist ein fürchterliches Gefühl zu wissen, dass zehntausende Familien in Wohnungen hausen, die diesen Namen nicht verdienen. Es sind Brutstätten für allerlei Seuchen, wo tausende Menschen gewaltsam zugrundegerichtet werden. Dagegen haben die Stürmer unter den Hausbesitzern ein sehr einfaches Rezept. So behauptete auf einer Tagung des Verbandes der deutschen Hausbesitzer in Aussig am 3. Juli 1929 ein Hausbesitzer sehr kühn, dass die Vermehrung der Tuberkulose und anderer Volkskrankheiten die Folge des Mieterschutzes sei<. Mit solchen einfältigen, um nicht zu sagen dummen Argumenten wird die Hausrente verteidigt. Eines ist sicher: durch die rein kapitalistische Bautätigkeit ist die Wohnungsnot nicht zu bannen, u. zw. umso weniger, als der grösste Teil der Mieter die teuerem Wohnungen nicht bezahlen kann, es sei denn, dass die Löhne der Arbeiter und Angestellten um das Vielfache erhöht werden. Da schreit man aber, dali das nicht zu machen ist, obzwar auch nach dem augenblicklichen Stande der Wirtschaft in der Èechoslovakei die Löhne der Arbeiter und Angestellten wesentlich höher seien könnten. Der zeit haben von drei Millionen Arbeitern und Angestellten nur zwei Fünftel über 10.000 Kè jährlich. Und 1.3 Millionen Arbeiter erzielen nur einen Wochenlohn bis zu 108 Kè. Bei solchen Löhnen ist schon die Miete in alten Häusern eine schwere Belastung und für solche Arbeiter kommen Wohnungen in neuen Privathäusern überhaupt nicht in Frage.
Nach amtlichen Feststellungen betragen die Kosten von Neubauten ungefähr das Zehnfache der Vorkriegsparität. Verursacht wurden diese hohen Kosten durch das teuere Baumaterial. Setzt man den Preis im Juli 1914 gleich 100, so kosteten im Juli 1930: Schlosserarbeiten 2350, Glaserarbeiten 1972, Tischlerarbeiten 1510, Steine 1333, ein Fenster 1000, Tafelglas 986, Sand 929, Bauholz 1056, Ziegel 923, Zement 792, Eisen 792. Demgegenüber sind die Löhne der in Betracht kommenden Arbeiter nur um das 6.72fache bis 9.25fache gestiegen. Also die Löhne der Arbeiter liegen zum grössten Teil unter der Vorkriegsparität. Angesichts dessen fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, die Behauptuug aufzustellen, dass die hohen Baukosten durch die hohen Löhne verschuldet werden. Es steht ausser allem Zweifel, dass in die Materialpreise ein mächtiger Profit einkalkuliert wird. Wie es in dieser Richtung gemacht wird, dafür liefert elie Königshofer Zementfabrik-A. G. einen aehr beachtenswerten Beleg. Diese Gesellschaft ist die grösste in Staate und erzeugt jährlich 8 Millionen Meterzentner Zement. Diese Aktiengesellschaft zahlte pro Nominalaktie von 200 Kè eine Dividende, u. zw. im Jahre 1923 22,5 % , im Jahre 1924 30 % , 1925 40 % und seit 1926 beträgt die Dividende Jahr für Jahr 50 % , das heisst, dass das Aktienkapital alle zwei Jahre in der Dividende umgesetzt wird. Dabei hat die Königshofer Zementfabrik noch einen Reservefond in der zweieinhalbfachen Höhe des Aktienkapitals angesammelt. (Sen. Dr . Heller: Aber gegen jede Besteuerung der Reserven wehren sich die Bürgerlichen!) Ja, deshalb schreien sie so sehr, dass die zurückgelegten Reserven der Besteuerung unterzogen werden solen. Durch einen solchen bürgerlichen Gewinn, der hart an Räuberei grenzt, wird naturgemäss die Bautätigkeit nicht gefördert. In diesem Falle wäre fürwahr ein tüchtiger staatlicher Eingriff sehr am Platze. Ob das geschehen wird, darauf habe ich keine Lust zu wetten, denn der Schutzpatron der Königshofer Zementfabrik ist die ®ivnobank.
Vervollständigt wird das Bild hinsichtlich der hohen Baukosten durch den Grundwucher und die hohen Hypothekarzinsen. Auch in dieser Richtung wäre noch manches zu erörtern. Tatsache ist, dass heute, gemessen an der Vorkriegszeit, der Prozentsatz 3 bis 4 % höher steht. Das sind Gelder, die wiederum in die Taschen der verschiedenen Unternehmer fliessen, und wenn man immer wieder davon redet, dass man bemüht ist, den Zinsfuss herabzusetzen, so steckt darin vielfach doch ein grosser Irrtum. Hier in Prag z. B. kann man in einer belebtesten Strassen Tag für Tag eine grosse Ankündigung lesen, dass die Einlagen mit 7 % verzinst werden. Dort, wo man aber 7% für Einlagen zahlt, muss man doch für ausgeliehenes Kapital 12 bis 14 % dem Schuldner abhalftern. Das ist eine Frage, die verdient erwogen zu werden.