Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 56. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze v úterý dne 21. øíjna 1930.
1. Øeè sen. Stolberga (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Es ist gewiss zu begrüssen, wenn jetzt endlich nach 10 Jahren diese Frage des geteilten Teschen bezüglich der Wasserleitung und des Elektrizitätswerkes geregelt wird. Ich möchte aber darauf hinwiesen, dass noch eine ganze Menge anderer ungelöster Fragen der Erledigung harren, Fragen, die durch die unglückselige Teilung des ostschlesischen Gebietes entstanden sind. Es ist schon bei der Verhandlung im Aussenausschusse gerade bei diesem Gegenstand über die Frage der Staatsbürgerschaft gesprochen worden und ich möchte die Gelegenheit benützen, um über die Staatsbürgerschaftsverhältnisse in Ostschlesien zu sprechen.
Der Herr Minister des Innern hat versichert, dass die Frage der Staatsbürgerschaft im Ministerium rasch und äusserst entgegenkommend erledigt wird. Dessen ungeachtet sind noch immer tausende von Fällen unerledigt. Der Herr Minister des Aussern hat darauf hingewiesen, dass es sich um eine äusserst komplizierte und delikate Angelegenheit handelt und hat immer wieder auf die Kompliziertheit der Frage der Staatsbürgerschaftsgesetzgebung hingewiesen. Nun, ich glaube, dass die Sache nicht so kompliziert zu sein brauchte, wenn auch in diesem Falle die allgemeinen Regeln internationaler Grundsätze beobachtet würden und wenn einfach mit der Zuweisung einer territorialen Hoheit auch die Zuweisung der Staatsbürger, an den neuen Erwerber erfolgen würde. Dieser Grundsatz findet auch seinen Ausdrck im Artikel 61 des Vertrages von Trianon, er findet seinen Ausdruck in dem Vertrag, den die Èechoslovakei mit Deutschland bezüglich der Staatsbürgerschaft im Hultschiner Gebiet abgeschlossen hat. Er findet auch seinen Ausdruck im allgemeinen Minderheitenvertrag. Nach diesen Bestimmungen geht mit der Übergabe der territorialen Hoheit auch der Wechsel der Staatsbürgerschaft Hand in Hand. Aber der èechoslovakische und der südslavische Staat haben es verstanden, sich in den Friedensverträgen Ausnahmsbestimmungen zu siehern, u. zw. im Artikel 62 des Friedensvertrages von Trianon und im Beschluss der Botschatferkonferenz von Paris vom 28. Juli 1920, welche über das Schicksal von. Teschen und Ostschlesien entschieden hat. Diese beiden Staaten, die Èechoslovakei und das südslavische Königreich, wollten sich aus den zugeteilten Gebieten nur die Rosinen herausholen, sie wollten nur Staatsbürger mit übernehmen, die ihnen genehm sind, die nichtgenehmen Staatsbürger sollten einfach bei Österreich und Ungarn verbleiben. Nun fragt man sich: Was sollen diese armen Leute machen, die vielleicht ihr Leben lang im Teschener Gebiete gewohnt haben, die aber nicht in der Lage sind, den Nachweis zu erbringen, dass sie ihren Aufenthalt dort ununterbrochen gehabt haben, oder die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie die Staatsbürgerschaft schon früher gehabt haben? Was sollen sie auf einmal mit der österreichischen und der ungarischen Staatsbürgerschaft machen? Es ist auch klar, dass Österreich und Ungarn diese Staatsbürger gar nicht anerkennen und sie können nicht dazu verhalten werden; wie soll also ein Teschner, der seine Staatsbürgerschaft in der Èechoslovakei nicht anerkannt hat, auf einmal die Staatsbürgerschaft in Österreiclr oder in Ungarn erwerben, die er zu erreichen gar nicht in der Lage ist? Auf diese Weise wächst die Zahl der Apatriden, der Heimatlosen, die überhaupt keine Staatsbürgerschaft haben.
Eine überaus traurige Konsequenz dieses vaterlandslosen Zaastandes ist durch unsere Wehrvorschriften gegeben. Dort heisst es, dass derjenige, der nicht nachweisen kann, dass er einer anderen Staatsbürgerschaft angehört, auch wenn er gar keine Staatsbürgerschaft hat, seinen Militärdienst hier im Staate abdienen muss. Nun hätte das einen Sinn, wenn der betreffende sicli gar nicht um die Staatsbürgerschaft bemühen würde und man ihm sagen würde: Wenn Du dich nicht kümmerst, musst Du hier dienen! Aber jemanden mit seinem Gesuch abweisen und ihm die Staatsbürgerschaft nicht verleihen und ihn dann zum Militärdienst einziehen, ist doch entschieden gegen allen Sinn der Gerechtigkeit und Billigkeit. Nun glaube ich, dass diese Frage in ihrer endgiltigen Lösung durchaus nicht so kompliziert und delikat ist, wie es der Herr Minister des Äussern angeführt hat, sondern dass sie einfach nach dem Grundsatze der Humanität und der Gerechtigkeit gelöst werden müsste, nämlich, dass die Leute, welche in den in die Souveränität des èechoslovakischen Staates übernommenen Gebieten ihren ständigen Wohnsitz haben, die Staatsbürgerschaft erlangen müssen.
Noch eine andere Angelegenleit ist im ostschlesischen Gebiete unerledigt, auf die ich hinweisen möchte. In der Plebiszitzeit, welche die zw eite Hälfte des Jahres 1919 und das ganze Jahr 1920 angedauert hat, wurde ein grosser Teil des ostschlesischen Gebietes, welches nachher durch die Botschafterkonferenz der Èechoslovakei zugezviesen wurde, von den Polen besetzt. Es wurde die Abstimmung, die nachher nicht stattgefunden hat, vorbereitet, es wurde eine grosse Agitation entfaltet, und auch die deutschvölkischen Organisationen haben sich dafür eingesetzt, für die Abstimmung zugunsten der Èechoslovakei Propaganda zu machen. Die Leute, die das getan haben, haben dann von Seiten der polnischen Besatzung die bittersten und härtesten Verfolgungen erduklen müssen. Sie wurden an Körper, Gut und Leben geschädigt. Der Landespräsident von Schlesien hat damals einen Erlass herausgegeben, in dem er verkündete, dass jeder, welcher infolge polenfeindlicher Handlungen in Ostschlesien seine Stelle verliert, durch die Èechoslovakei eine andere Stelle bekommen würde, und jeder, der an seinem Gut Schaden erleidet, voll entschädigt werden solle. Der Landespräsident hat sich bei dieser Proklamation auf die Entscheidung des Ministerrates gestützt. Es hat dann lange Jahre gedauert, bis überhaupt von Seiten der Regierung auf diese Sache zurückgekommen wurde. In den Jahren 1925 und 1926 wurden Schadenserhebungen gepflogen und es wurden Schäden in der Höhe von 90 Millionen festgesetzt. Dann hat die Entschädigungsaktion eingesetzt und den Leuten wurden nach meinen Informationen 4 Millionen ausgeteilt. Das war dieErfüllung eines feierlich gegebenen Versprechens an die dortige Bevölkerung, das war der Lohn für eine wirklich opferzwillige Tätigkeil der Bevölkerung zugunsten des èechoslovakischen Staates.
Dann ist schliesslich noch eine Angelegenheit, die ebenfalls unerledigt ist, u. zw. die Angelegenheit bezüglich der Gehälter öffentlicher Angestellter. Vom März 1919 bis zum August 1920 waren Teile des jetzigen èechoslovakischen Gebietes von den Polen besetzt. Die öffentlichen Angestellten sind dort geblieben. Sie haben auch von Seiten der polnischen Regierung einen Minimalgehalt bezogen, u. zw. auf Grund einer Verrechnung der damaligen Krone gegen den damaligen polnischen Gulden. Die Leute sind ausserordentlich geschädigt worden, sie haben ein Viertel oder ein Fünftel des Gehaltes bekommen, den sie eigentlich hätten bekommen sollen. Nun hat der èechoslovakische Staat wiederholt den Grundsatz ausgesprochen, dass durch diese Besetzung des Gebietes durch die Polen die Kontinuität der èechoslovakischen Staatshoheit nicht berührt worden ist, und hat erklärt, dass auch während der Zeit der Besetzung der èechoslovakische Staat Herr über dieses Land war und dass auch die Beamten seine Beamten waren. Die Staatsbeamten haben es dann im Laufe eines Rekursverfahrens und langer Verhandlungen durchgesetzt, dass ihnen die Gehälter für die Zeit vom März 1919 bis zum August 1920 nachgezahlt worden sind. Die Lehrer an den Volks- und Bürgerschulen haben das gleiche Ansuchen gestellt, sie wurden aber von der schlesischen Landesverwaltungskommission abgesviesen, nicht aus rechtlichen Gründen, sondern die Landesverwaltungskommission hat gesagt, sie habe kein Geld. Die Sache ging an den Landesschulrat und an das Ministerium des Innern. Im Ministerium des Innern liegt diese Angelegenheit bereits seit 3 Jahren unerledigt, Immer heisst es, es sollen noch Erhebungen gemacht werden. Nun behaupten die Leute, sie hätten einen Rechtsanspruch, den sie beim Verwaltungsgerichtshof durchfechten könnten, ohne Rücksicht, ob das Ministerium der Ansicht ist, dass der Anspruch zu Recht besteht oder nicht. Das Ministerium aber muss eine Entscheidnng fällen und darf nicht den normalen Rechtsweg, den jeder beanspruchen kann, sabotieren und es den Leuten unmöglich machen, zum Obersten Verwaltungsgericht zu gehen, indem es einfach die Sache 3 Jahre liegen lässt, wobei, wie es scheint, noch sehr wenig Aussicht besteht, die Sache zu erledigen.
Es lag mir sehr viel daran, diese Angelegenheiten besonders zu betonen. Es gibt noch andere Angelegenheiten, wie z. B. die der Teschener Sparkassa und der Geldinstitute, die auch noch nicht erledigt sind. Immerhin ist da von Seiten des èechoslovakischen Staates alles geschehen, um die Sache weiter zu führen, aber von polnischer Seite ist es ausserordentlich schwer, zu einem Vertragsabschluss zn kommen. Ich begrüsse es, dass endlich nach 10 Jahren diese Angelegenheit der Wasserleitung und des Elektrizitätswerkes erledigt ist, ich hoffe aber, dass auch die anderen noch schwebenden Angelegenheiten, insbesondere aber die Staatsbürgerschaftsangelegenheiten in dem durch die Entscheidung der Botschafterkonferenz so schwer betroffenen ostschlesischen Gebiete endlich einer Erledigung zugeführt werden. (Potlesk.)
2. Øeè. sen. Jokla (viz str. 12 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Der uns gegenwärtig vorliegende Vertrag, der über die Benützung und Erhaltung einiger Objekte in Èechisch-Teschen und Polnisch-Teschen mit Polen abgeschlossen worden ist, ist leider nur die Heilung eines Teiles der Wunden, die durch die sinnlose Zerreissung dieses Gebietes und insbesondere der Stadt Teschen durch den Friedensvertrag verursacht worden sind. Wir haben eine Reihe weiterer dringender Fragen, deren Lösung nach unseren Begriffen umso leichter möglich wäre, als es hiezu nicht erst einer Vereinbarung mit Polen oder irgend einem anderen Staate bedürfte, sondern es im Rahmen unserer Staatsverwaltung selbst gelegen ist, die Dinge der Erledigung zuzuführen; obwohl 10 Jahre seit der unglückseligen Plebiszitzeit vorüber sind, können die Dinge nicht vom Flech hommen. Mein unmittelbarer Vorredner Kollege Stolberg hat auf diese Dinge bereits hingewiesen und ich möchte an die Spitze stellen., dass die diesbezüglichen Fragen, die dringend einer Regelung bedürfen und zuzuführen sind, vor allem die Frage der Regelung der Einlagen der èechoslovakischen Staatsbürger bei Geldinstituten in Polen, und in zweiter Linie dann eine Regelung der Frage der Teschener Sparkasse; bzw. des dort durchgeführten Notenumtausches, ist. Die èechoslovakischen Einleger des Teschener Gebietes, die Einlagen bei Geldinstituten hatten, welche Polen angegliedert waren, erlitten bei der Einwechslung der alten österreichischen Kronen grosse Verluste; in der Zeit des Plebiszits wurde seitens des Bevollmächtigten unserer Staaisverwaltung ihnen der Rat erteilt, sie mögen so wenig als möglich die Einlagen einwechseln und diese in den Geldinstituten belassen: es wurde ihnen versichert, dass nach der Beendigung des Plebiszits die Regierung eine Verkürzung der Einleger nicht zulassen werde. Die Bevölkerung hat auf diesen Wink vertraut, sie hat ihr Geld bei den bisherigen Banken und, Geldinstituten belassen und ist dadurch um grosse Beträge gekommen, weil ein grosser Teil der Einlagen der Bewohnerschaft auf polnischem Gebiete verblieben ist und die Einlagen dadurch bedeutend entwertet worden sind. Nach dem Vertragsabschluss mit Polen am 29. April 1926 wurde den èechoslovakischen Einlegern bei Geldinstituten, ausgenommen den Einlegern bei der Teschener Sparkassa ein Zuschuss gewährt, u. zw. Einlegern, bis zu 3.000 polnischen Mark 30 Kronen bei 100 Mark, Einlegern, die sich in besonders bedrängten Verhältnissen befunden haben, 100 Kè für 100 polnische Mark Zuschuss. Diese Massnahmen sind unzureichend. Ausgenommen von dieser Regelung wurden die Einleger bei der Teschener Sparkassa. Im Schlussprotokoll des Vertrages vom Jahre 1926 wurde folgendes festgelegt: >Um die Grundlage für das Abkommen, betreffend die Liquidation der Rechtsverhältnisse der Sparkassa der Stadt Teschen, der Sparkassa vom Jablunkau und der Sparkassa in Freistadt vorzubereiten, sind die beiden vertragsschliessenden Teile übereingekommen, binnen 3 Monaten von der Unterfertigung diesés Vertrages den Stand der Aktiven und Passiven dieser Sparkassen unter Bedachtnahme darauf festzustellen, auf dem Gebiete welches der Staaten sich diese Aktiven und Passiven befinden. Mit dieser Feststellung wird eine gemischte èechoslovakisch - polnische Kommission betraut, bestehend aus je einem Delegierten von beiden Staaten, die Experten zuziehen können. Das Ergebnis der Erhe. bungen wird von der Kommission den Regierungen beider Staaten vorgelegt, die hierauf so rasch als möglich zum Abschluss des erwähnten Abkommens schreiten werden. Die erwühnte Kommission tritt längstens binnen einem Monate nach der Unterfertigung dieses Vertrages in Teschen, in Polen zusammen<. Das war im Jahre 1926, aber erst im Jahre 1927 wurde die Konskription der èechoslovakischen Einleger durchgeführt. Es hat sich angeblich die Notwendigkeit herausgestellt, die Einlagen zu überprüfen und einen Vergleich mit den Büchern der Sparkassen herbeizuführen. Diese gemischte Kommission ist erst am 7. Mai 1930, also 4 Jahre, nachdem das erste Übereinkommen mit Polen getroffen worden ist, zusammengetreten und diese Kommission hat die Liquidationsbilanz zusammengestellt und es soll, gegenwärtig daran gearbeitet werden, die Schlussoperate festzustellen. Die Einleger der Teschener Sparkassa sind zum grössten Teil arme Leute, es handelt sich vorwiegend um kleinere Einleger, die seit, dem Jahr 1920 von ihrem schwer ersparten Geld nicht einen Heller erhalten haben und sich in bitterer Not befinden. Wir wünschen die rascheste Erledigung der ganzen Angelegenheit, damit die Gelder so rasch als möglich in den Besitz der betroffenen Einleger kommen.
Mein unmittelbarer, Vorredner Kollege Stolberg hat bereits auf die Plebiszitzulage der Lehrer hingewiesen. Es ist ein ungeheuerer Leidensweg, der hinter ihnen liegt, es handelt sich um die Differenz zwischen den unter der polnischen Verwaltung bezogenen Geldern und jenen, die die èechischen Lehrer in der Plebiszitzeit erhielten. Die Lehrer mussten einen langen Kampf um ihr Recht führen, vom Jahre 1922 bis zum Jahr 1925 ging der Rechtsstreit, bis es zur endgiltigen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichtshofes kam. Das Ansuchen um die zu Recht bestehenden Beträge ging an das Ministerium fast vier Jahre, u. zw. vom Jahre 1925 bis zum Jahre 1928 und erst als ich in der vergangenen Session eine Interpellation enbrachte, kam die Angelegenheit neuerdings ins Rollen. Am Ende des Jahres 1928 erhielten die Lehrer die Aufforderung, ihre Gesamtbezüge von der polnischen Rechnungsabteilung in Katowitz bestätigen zu lassen. Die mit der obigen Aufforderung verbundenen Schwierigkeiten sind ungeheuer gross und vielfache Vorsprachen bei den polnischen Behörden, Reisen und grosse Auslagen zvaren damit verbunden. Das dauerte über ein Jahr. Im März 1930 wurden endlich die verlangten Listen übergeben. Nun soll die ganze Angelegenheit bereits fix und fertiggestellt sein, es soll nur noch die Anweisung auf die Auszahlung der Beträge ausständig sein, und wir würden ebenfalls wünschen, dass diese so rasch als möglich erfolgt. Es ist schon böse genug, dass die Lehrer für 10 Jahre einen Zinsenverlust zu buchen haben.
Es wurde in der letzten Zeit viel von den Staatenlosen gesprochen und ich möchte darauf hinweisen, dass genau dieselben Verhältnisse, wie in der Slovakei, auch in Ostschlesien, bzw. im Ostrau-Karwiner Revier vorherrschen. Wir haben eine Unmenge von Fällen, wo die betreffenden heim èechoslovakischen Heer gedient haben, aber dennoch nicht als Staatsbürger anerkannt werden; viele haben unzähligemale eingereicht, sind aber immer abgewiesen worden und erst in letzter Zeit ist eine kleine Besserung zu konstatieren. Aber es sind immer noch ungeheuer viel Ansuchen nicht bewilligt. Die Stadt Mährisch-Ostrau allein zählt 25.190 Ausländer. Unter diesen bilden den grössten Prozentsatz jene, die in den abgetretenen Gebieten ihre Heimatsberechtigung gehabt haben, obwohl sie niemals in ihren Heimatsgemeinden gewesen sind. Besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden die Eisenbahner. Denen hat man ganz einfach erklärt, sie brauchen nicht zu optieren, sie hätten schon infolge des Umstandes, dass sie im èechoslovakischen Staatsgebiet Dienst machen, die Staatsbürgerschaft erreicht. Nachträglich hat man aber den gegenteiligen Standpunkt bezogen und Tausende mussten um Verleihung der Staatsbürgerschaft ansuchen. Wir haben Fälle, wo in den Jahren 1925, 1926, 1927 und 1928 eingereicht wurde, sie wurden immer wieder abgewiesen und ein grosser Teil ist nicht nur schwer geschädigt worden, sondern stand auch in Gefahr, die Dienststellen zu verlieren.
Wir haben schon im Verfassungsausschuss die Forderung gestellt, das Ministerium des Innern möge uns einen Gesetzentwurf unterbreiten, wonach die Frage der Staatsbürgerschaft, und der Heimatsberechtigung einer modernen zeitgemässen Regelung zugeführt wird. Bis zu diesem Zeitpunkt, von dem wir wünschen, dass er so rasch als möglich kommt, verlangen wir eine liberale Handhabung des gegenwärtigen Staatsbürgerschaftsgesetzes und vor allem eine rasche Erledigung aller Ansuchen. Wir werden für die Vorlage stimmen. (Potlesk.)