Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
O 51. schùzi senátu Národního shromá¾dìní Republiky Èeskoslovenské
V Praze ve ètvrtek dne 2. øíjna 1930.
1. Øeè sen. Adolfa Scholze (viz str. 11 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Die in Verhandlung stehende Gesetzesvorlage betrifft Verpflichtungen, welche einzelne Personen zu leisten hätten, welche Handlungen begingen, woraus Verpflichtungen erwuchsen. Gerade in diesen Tagen müßten auch Sicherungen für Personen und Unternehmungen garantiert werden, denen durch frevelhaften Übermut ein großer Vermögensverlust zugefügt wurde. Die Prager Straße war in der vorigen Woche sicher unrichtig beraten, wenn sie sich nach dem Worte richtete: »Will ich etwas sein, so muß ich mich bemerkbar machen.« Die Herbstsession des Parlamentes wurde jedenfalls sehr rühmlich eingeleitet. Daß es kein elementarer Ausdruck einer gereizten Volksselle war, sondern daß die Ausschreitungen provoziert wurden, die Straße dazu direkt verleitet und aufgereizt wurde, ist heute allgemein bekannt. Hier sahen wir am besten, daß das Gesetz zum Schutze der Republik nur zur Unterdrückung der Minderheiten, nicht aber zur Wahrung der Staatsinteressen gehandhabt wird. Wenn der Herr Innenminister heute zugibt, daß die Polizei zu lau vorging, ja ihre Pflichten grob vernachlässigt hat, so ist damit niemandem gedient. Nach diesem Zugeständnis haben wir das Recht zu verlangen, daß die betreffenden Funktionäre wegen grober Pflichtverletzung gemaßregelt und strenge bestraft werden.
Was wird als erster Grund dieser Roheiten und Verwüstungen, gegen das Deutschtum angegeben? Der Freispruch Mayer? Wer hat Mayer freigesprochen? Deutsche oder èechische Richter? Warum mußte, ich sage, mußte notgedrungen Mayer freigesprochen werden? Weil sich nicht nur die Èechoslovakei, sondern ganz Europa mit diesem Fall beschäftigte und weil es eine unsterbliche Blamage für einen objektiv denkenden Richterstand gewesen märe, Mayer zu verurteilen.
Und wenn gesagt wird, daß eine Empörung wegen der deutschen Tonfilme entstehen mußte, so steht dies im Widerspruch dazu, daß sich die Èechen als kunstliebende Nation ausgeben. Denn wahre Kunst und Wissenschaft müssen ja über den Nationen stehen. Tut man das nicht, so ist dies mehr als kleinlich, da man sich damit, noch dazu heute in der Zeit des Weltverkehrs, vor der großen Allgemeinheit verschließt und verriegelt
Wie die intimsten Freunde der Èe chen die hiesigen Verhältnisse beurteilen, möchte ich durch foIende Begebenheit skizzieren: Ende Juli stieg ich auf der Schnellzugsstrecke Königgrätz, gegen Troppau in Nieder-Lipka in ein Coupe I. Kasse und ich fand, daß es anscheinend von einem Ausländer ganz belegt war. Ich stellte mich ihm vor, er entpuppte sich als Franzose, als ein großer Pariser Fabrikant. Er erklärte, daß er nicht nur den gesamten Kontinent kenne, daß er zu wiederholtenmalen auch nach Amerika, Asien und Afrika und auch nach Australien gereist sei und vor dem Umsturze auch die historischen Länder wiederholt besucht habe. Ihm kam es auffallend vor, dar, als er tags vorher von Deutschland über Eger und Prag in diese Gegend fuhr, die er vor dem Kriege so genau kannte, diese Gegend plötzlich ihm so unbekannt vorkam. Er wußte, daß er durch deutsche Gegenden fahre, aber infolge der Fremdsprachigkeit der Stationsbezeichnungen kannte er sich nicht aus und als er diesbezüglich und auch wegen anderer Dinge einige Offiziere, die im selben Waggon fuhren, um Auskunft fragte, wurde er von ihnen geringschätzig angesehen und sie wandten ihm den Rücken. Mitreisende machten ihn später aufmerksam, daß wenn er von den Offizieren Auskunft hätte haben wollen, er sich unbedingt als Franzose hätte legitimieren müssen; dann hätte er keine französische, sondern eine richtige deutsche Antwort erhalten. Es kam diesem Franzosen, der sich als Èechenfreund bekannte, unverständlich vor, wie in der Huptstadt des Staates, in dem die größte deutsche Minderheit Europas lebt, nur einsprachige Firmentafeln zu finden sind, und erklärte, ganz anders wäre es in Frankreich; komme man heute nach Paris und sie wissen, sagte er mir, daß Franzosen und Deutsche seit Jahrhunderten die größten Feinde sind - so findet man, daß dort die meisten größeren Geschäfte. auch mit deutschen Firmentafeln versehen sind. Daß man durch derartige Maßnahmen den Fremdenverkehr nicht heben kann, ist mehr als gewiß, wenn man gerade diejenige Sprache zu unterdrücken trachtet, die in diesem Staate einzig und allein als Weltsprache in Betracht kommt.
Was hätte dieser Franzose geäußert, wenn er auch die jetzigen Prager Vorfälle mitgemacht hätte und wie äußern, sich darüber die reichsdeutschen Blätter? Ich will ihnen nur einige ganz kurze Auszüge aus diesen Zeitungen wiedergeben. Sie schreiben: Was sich dermalen in Prag abgespielt hat, kann man nicht anders als eine Kulturschande bezeichnen. Der nationalistische Mob wütet gegen deutsche Tonfilme. Besucher von Theatern, Kaffeehäusern. Kinos usw. werden am Leben bedroht, beschimpft und verprügelt, alles unter den Augen einer mehr als wohlwollend zuschauenden Polizei, die erst in Aktion trat, als es schon spät war und es schon gar nicht mehr anders ging. Was aber den Ausschreitungen in Prag die Krone aufsezt, ist das Moment, daß diese Lausbübereien eigentlich unter dem Protektorate des Oberbürgermeisters von Prag vor sich gehen. Dieser berüchtigte Deutschenfresser hat es mit seiner Stellung vereinbar gefunden, vom Innenminister zu fordern, daß für die deutschen Tonfilme ein allgemeines Verbot erlassen werde. Wo die Ruhestörer sitzen. ist der Welt bestens bekannt. Der Prager Filmsturm ist eine sehr hübsche Illustration zur Genfer Minderheitendebatte. Die reichsdeutschen Blätter sprechen den Wunsch und die Hoffnung aus, daß die deutsche Delegation in Genf, mit Herrn Dr Bene¹ ein paar passende ernste Worte reden wird. Es wird auch der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß der Gesandte des Deutschen Reiches in Prag die dortige Regierung auf die Folgen derartiger wahnwitziger Ausschreitungen gebührend aufmerksam machen wird. Die reichsdeutschen Blätter verweisen weiter darauf, daß es sich künftighin jeder reichsdeutsche Reisende zweiund mehrmals wird überlegen müssen, ob er unter solchen Umständen ein Land aufsuchen oder bereisen soll und kann, das seine zivilisatorische Befähigung und seine Kulturmission darin erblickt, alles Deutsche zu schmähen und öffentlich zu verachten.
Die reichsdeutsche Presse betont weiters, daß die Èechen doch nicht v ergessen sollen, in welchem Maße ihre Wirtschaft auf gute Beziehungen zu Deutschland angewiesen ist. Die Bäder der Èechoslovakei leben zu zwei Drittel von dem Besuch deutscher Gäste (Karlsbad, Marienbad, Franzensbad usw.). Unter den Touristen, die Prag alljährlich besuchen, stellen die Deutschen bei weitem das überwiegende Kontingent. Aus Gründen der Selbstachtung dürfen sich die èechischen Nachbarn dann nicht wundern, wenn die Reichsdeutschen es künftighin vorziehen, ihr gutes Geld daheim oder in solchen Ländern auszugeben, deren Bevölkerung sich mehr gesittet und tolerant benimmt. Wir erblicken, schreiben die deutsche Blätter weiter, in der Absetzung der deutschen Tonfilme vom Programm ein höchst. schwächliches Zurückweichen vor den Drohungen der Chauvinisten und des Mobs der Gasse.
Befremdend wirkte auch die Haltung der Regierungsparteien und ihrer Presse. Bei einer entschieden abwehrenden Haltung mußte der Aufstand mit dem ersten Tage beendet sein. Unerklärlich ist es mir, wie in einer deutsch-èechischen Regierung eine Regierungspartei es sich erlauben konnte, indirekt anzueifern und aufzuhetzen. Ein trauriges Bild, wenn Hütter der Ordnung bei den Demonstranten sich entschuldigen, wenn Polizeikommissäre ganze Straßen ruhig verwüsten lassen, ruhig zusehen und höheren Befehl abwarten. Das spricht Bände. Durch diese einzige Aussage eines Kommissärs schon wird der Staat zum Schadenersatz verpflichtet. Auf die Demonstranten den Schaden einfach abzuwälzen. welche nichts besitzen, heißt nichts anderes als eine Frotzelei der schwergeschädigten Steuerträger. Der Staat hat aber auch als einziger das Recht und die Macht. Regreßansprüche an die Urheber der Revolte zu stellen. Unterläßt er dies, so leistet er den wirklich Schuldigen Vorschub und die Folge davon wäre, daß bei der nächsten Gelegenheit sich dieses traurige Schauspiel wiederholt.
In den nächsten Tagen sollen wir zur Beratung des Voranschlages für das Jahr 1931 schreiten. Ich bin sicher, daß genau wie in den Vorjahren trotz der größten Wirtschaftskrise. trotz der Not und des Elends, welches hauptsächlich die Landbevölkerung leidet, offen und versteckt wieder viele Millionen für eine verschwenderische Auslandspropaganda eingestellt sein werden. Diese Millionen sind direkt hinausgeschmissen, denn der Ausländer urteilt nicht nach der Propaganda, nach dem Schein. sondern nach der Wirklichkeit. Wir konnten beobachten. daß schon nach den ersten Abendszenen nicht Deutsche, sondern Engländer, Franzosen, Amerikaner und Italiener das Goldene Prag und die Èechoslovakische Republik fluchtartig verließen und von einem Staate nichts mehr wissen wollten, der nicht imstande ist, für die Ruhe und Sicherheit der friedlichen Bürger Vorsorge zu treffen.
Aus welcher Ursache, aus welchen Gründen haben wir denn eine èechischdeutsche Regierung? Weil die ruhigen und besonnenen Elemente in beiden Lagern zur Einsicht kamen, daß genau so wie auf dem Schlachtfelde der gegenseitige Kampf im Staate Majoritäten und Minoritäten schwächt und zermürbt, daß niemals das Volk. sondern nur einzelne Schlachthyänen den Nutzen ziehen. Wir sind mit dem Gedanken in die Regierung eingetreten, die Verständigung durch gegenseitiges Nähertreten immer mehr und mehr zu vertiefen, die Gegensätze abzuschleifen.
Seit dem Eintritt der jeweiligen deutschen Regierungsparteien hat auch das gesamte deutsche Volk Ruhe und Zurückhaltung auch dann bewahrt, wenn in nationaler Hinsicht die garantierten Zugeständnisse des Friedensvertrages von St. Germain nicht eingehalten wurden. Daß den geringen Zugeständnissen kein Gerechtigkeitssinn anhaftete, sondern die Besiegten gewaltsam unterdrückt wurden, hat erst vor kurzem ein Siegerstaat selbst zugeseben. Von den hohen und höchsten Stellen des Staates erhielten wir zwar Verspechungen, unverantwortliche Elemente der Gegenseite, denen stets Rechnung getragen wurde, gingen desto mehr daran, uns zu knechten und zu peinigen. Daß die Lammsgeduld der wirtschaftlich der Verelendung entgegengehenden deutschen Landbevölkerung durch die andauernden Nadelstiche in nationaler Hinsicht zu Ende geht, ist mithin erklärlich.
Wir hoffen im Interesse des Staates und seiner, gesamten Bewohner, daß gerade diese Vorfälle die großen bürgerlichen Parteien aus ihrer Lethargie aufrütteln werden, daß dieselben einem Chauvinismus des Wahnsinns endlich die Stirne bieten und die gemachten Versprechungen in die Tat umgesetzt werden. Sollten wir uns täuschen, und gezwungen sein, unsere politische Einstellung zu ändern, so wird Außenminister Dr B e n e ¹ uns nicht mehr zum Sündenbock in der ganzen Welt stempeln können. Die Welt läßt sich nur einmal täuschen, heute weiß sie es, daß die Schuld des Nichtvertragens auf Seite der Èechen liegt. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Stolberga (viz str. 18 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Das derzeit auf dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch beruhende Recht auf Unterhalt, Erziehung und Fürsorge hat sich in der Praxis als vollkommen unzureichend erwiesen. Insbesondere waren es die Jugendschutzorganisationen, die sowohl hier im Inlande wie im Auslande immer mehr auf die Schwierigkeit hingewiesen haben, für die fürsorgebedürftigen Kinder die Unterhaltsbeiträge einzubringen. Seitens der Unterhaltspflichtigen hatte sich eine eigene Technik ausgebildet, das Gesetz zu umgehen. Diese Umgehungstechnik zu paralysieren ist Aufgabe des vorliegenden Gesetzes. Wenn es auch nach den Erfahrungen insbesondere die Fürsorge für die Alimente der unehelichen Kinder ist, die das Gesetz veranlaßt hat, so ist es begreiflich und selbstverständlich, daß auch alle anderen Alimentationspflichten mit in das Gesetz einbezogen wurden. Es ist bekannt, daß auch geschiedene Frauen, auch eheliche Kinder, durch die Uneinbringlichkeit der Alimente oft in die bitterste Not geraten sind. Die Mittel, deren sich die Alimentationspflichtigen bedienen, um sich der Alimentationspflicht zu entziehen, sind hauptsächlich zweierlei Natur: Der Alimentationspflichtige enthält sich jeder nachweisbaren gewerblichen Arbeit und macht daher eine Exekution auf sein Einkommen, auf die Ergebnisse seines Erwerbes, illusorisch, oder er entledigt sich durch eine Scheinübertragung seines Vermögens und vereitelt auf diese Weise die Zahlungsmöglichkeit oder eine Exekution. Der Entwurf statuiert deshalb im § 1 die Erwerbspflicht, damit ein jeder, der nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen in der Lage ist, für die Alimentenberechtigten Sorge zu tragen, durch seine Erwerbstätigkeit das notivendige Einkommen aufbringt. Da aber vielfach die Alimentationspflichtigen, sei es bei ihren Eltern oder bei nächsten Verwandten umsonst Arbeit verrichten, wird auf diese Weise die Exekution vereitelt, und das Gesetz statuiert, daß in einem solchen Falle, wo jemand bei einem nächsten Verwandten Arbeit angeblich umsonst leistet, er so anzusehen ist, als ob er gegen Lohn arbeite, und dementsprechend ist die Exekution gegen denjenigen möglich, bei welchem er arbeitet. Weiter bestimmt das Gesetz: Wer, ohne die gesetzliche Verpflichtung zu haben, jemand, der Alimente zu zahlen hat, Unterhalt gewährt und ihn dadurch der Notwendigkeit entzieht, einem Erwerb nachzugehen, haftet zu ungeteilter Hand mit dem Alimentationspflichtigen für die Aufbringung der Alimente.« Schließlich bestimmt das Gesetz, daß alle Rechtsgeschäfte ungiltig sind, durch welche ein Vermögen übertragen wird, um auf diese Weise eine Zahlungsunfä higkeit herbeizuführen.
Es ist zweifellos, daß mit diesem Gesetz auch gewisse Härten verbunden sein werden, es ist aber unmöglich, diese Härten in der Textierung des Gesetzes von vornherein auszuschließen. Eine Härte kann zweifellos darin bestehen, daß jemand zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet ist, jetzt in einer Zeit, wo ja viele gerne einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, aber keine finden, und es wird Aufgabe des Richters sein, festzustellen, ob tatsächlich schlechter Wille oder Unmöglichkeit vorhanden ist. Härten können auch darin bestehen, daß derjenige, der Alimentationspfichtigen Unterhalt gewährt, zu ungeteilter Hand haften muß. Denn es kann vielleicht geschehen, daß sowohl der Alimentationspflichtige, als auch der Alimentationsberechtigte ohne Unterhalt sind. Härten können insbesondere auch dadurch entstehen, weil die jetzigen Bestimmungen des Gesetzes vom Jahre 1920 über das Existenzminimum und das exekutionsfreie Einkommen des Arbeitnehmers den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Dem Arbeitnehmer können zwei Drittel seines Einkommens gepfändet werden und es brauchen ihm nur 3.000 Kè zu bleiben. Den jetzigen Verhältnissen entspricht diese Bestimmung wohl kaum mehr und es wird notwendig sein, sie einer Novellierung zu unterziehen. Im Hinblick aber auf die Wichtigkeit der Interessen, welche durch dieses Gesetz geschützt werden sollen, müssen diese Härten wohl mit in Kauf genommen werden.
Mit besonderem Nachdruck haben insbesondere die Jugendschutzorganisationen darauf gedrängt, daß in das Gesetz auch Strafbestimmungen aufgenommen werden, wonach derjenige strafbar ist, der aus bösem Willen oder aus grober Fahrlässigkeit seiner Verpflichtung zur Alimentenzahlung nicht nachkommt. Es mag sein, daß diese Bestimmung auch tatsächich die Hereinbringung von Alimenten erleichtern wird, ich erwarte mir aber hauptsächlich einen wirksamen Erfolg dieser Bestimmung darin; daß sie einen moralischen Einfluß haben wird, daß sie in der gesamten Bevölkerung das Bewußtsein erwecken wird, daß es eine moralische Pflicht ist, seiner Alimentationspflicht nachzukommen, daß es verwerflich und verächtlich ist, dies nicht zu tun, und daß damit aufgeräumt wird, daß es als ein besonderer Akt der Geschicklichkeit angesehen wird, wenn einer sich der Zwangsexekution zu entziehen weiß. Diese Strafe wird diffamierend sein und wird infolgedessen auf die öffentliche Meinung moralisch bebend einwirken.
Das Gesetz reiht sich an eine Reihe von anderer Gesetzen, welche im Interesse der schutzbedürftigen Jugend teils schon beschlossen sind teils noch beschlossen werden sollen. Wir begrüßen es daher und werden dafür stimmen.
Es sei mir gestattet, noch einige Worte hinzuzufügen über die Ereignisse, welche sich in der letzten Zeit auf den Gassen Prags abgespielt haben. Es wurde schon viel darüber gesprochen und geschrieben. Ich will nicht über die Ausschreitungen sprechen, denn ich bin überzeugt, daß sie weitaus von der Mehrzahl der Menschen und wohl von allen anständigen Leuten verurteilt werden. Ich will auch nicht von dem angerichteten Schaden sprechen; der materielle Schade soll ja ersetzt werden. Der moralische Schaden allerdings, welcher der Stadt Prag und der Staatsverwaltung zugefügt worden ist, der Schaden im In- und Auslande wird und kann nicht ersetzt werden. Worauf ich aber hinweisen will, das sind die Ursachen, welche zu diesen Krawallen geführt haben. Die Ursachen sind bestimmt nicht die Kinos und die deutschen Filme. Denn die Kinos haben wohl nicht das Geringste mit deutschen nationalen Aspirationen zu tun. Dies ist eine rein kommerzielle Angelegenheit und ob deutsche Filme gespielt werden oder nicht, ist eine Frage, die nach Geschäftsrücksichten beurteilt und entschieden wird, und durchaus nicht nach nationalpolitischen. Daß die deutsche Sprache im Privatverkehr benützt werden kann, ist ja eine Angelegenheit, die außerstrittig ist, die in der Verfassung begründet ist, und wem die deutsche Sprache zuwider ist, der braucht sich ja einfach diese Filme nicht anzuschauen. Die Ursache für die Ausschreitungen liegt also gewiß nicht in der Aufführung deutscher Filme, auf die die Deutschen ja gar keinen Einfluß haben, sondern in der dauernden Verhetzung, einer Verhetzung, die nicht allein von der sogenannten viel geschmähten Boulevrardpresse erfolgt, sondern welche auch von führenden Parteiblättern in der letzten Zeit mehr als je wieder betrieben wird. Auch der Primator der Stadt Prag glaubt den èechischen Charakter der Stadt Prag nicht anders wahrem zu können, als wenn er die Deutschen dauernd als fremdes und feindliches Element bezeichnet. Der Primator billigt die Demonstrationen, welche sich gegen die Deutschen richten, er bedauert es nur, daß sogenannte unverantwortliche Elemente diese Demonstrationen zu Ausschreitungen zum Anlaß nehmen. Aber es sind nicht die Taten der sogenannten unverantwortlichen Elemente, sondern die Reden und Schriften der voll verantwortlichen Elemente. welche wir brandmarken wollen. Wir haben ein Gesetz, das lautet: »Wer öffentlich zum Haß gegen einzelne Gruppen der Bevölkerung wegen ihrer Sprache, Nationalität und Rasse aufreizt, ist zu bestrafen.« Aber die deutsche Bevölkerung ist tatsächlich vogelfrei. Wer Deutsche beschimpft, wird nicht nur nicht bestraft, sondern er wird noch als ein besonders patriotischer Held gefeiert, und alle Versuche, welche vernünftigerweise immer wieder und auch in der letzten Zeit gemacht Worden sind, um ein friedliches Zusammenleben der Nationalitäten in diesem Staate zu ermöglichen, werden dadurch vereitelt. Es heißt, daß die Regierung veranlaßt werden soll, auf Grund des Artikels 3 des Organisationsgesetzes die deutsche Aufführung deutscher Filme in Prag zu verbieten. Wenn die Regierung das tat sächlich tun würde, so würde sie wohl die ihr übertragenen Befugnisse mißbrauchen. Wenn deutschfeindliche Demonstrationen zu Krawallen und zu öffentlichen Sachbeschädigungen und zu Gesetzwidrigkeiten führen, dann sind eben diese Demonstrationen zu verbieten, nicht aber den deutschen Staatsbürgern ein Recht zu verkürzen, welches ihnen durch die Verfassung gewährleistet ist. (Souhlas na levici.) Mit gleichem Recht könnte die Regierun eines schönes Tabes verbieten, daß überhaupt auf den Straßen Prags deutsch gesprochen wird, weil irgendwelche Hetzer darin eine Provokation erblicken. Man könnte schließlich verbieten, daß die Deutschen an ihren Fenstern Glasscheiben anbringen, weil das den Krawallmachern Anlaß geben kann, um diese Fensterscheiben zu zerschlagen. (Veselost na levici.)
Wir erwarten von der Regierung, daß sie in Zukunft derartige Vorfälle zu vermeiden wissen wird, und mißbilligen auf das ärgste, daß sie die letzten nicht zu vermeiden gewußt hat. (Potlesk.)