Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 36. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 8. kvìtna 1930.

Øeè sen. Böhra.

Hoher Senat! (Hluk.)

Místopøedseda Donát (zvoní): Prosím pana senátora, aby se ujal slova.

Sen. Böhr ( pokraèuje): Meine Damen und Herren! (Hluk.) Wenn ich auch eingangs der wenigen Worte, die ich hier zu dem Antrage vorbringen will, gleich erkläre, daß wir für ihn stimmen werden, muß ich doch den Gefühlen Ausdruck geben, die ich bei diesem Antrage des geehrten Herrn Kollegen Johanis hatte. Ich wurde erinnert an den Schillersehen Vers wie mit tausend Masten der Jüngling in den Ozean stürmt. Aber diesem Verse folgt bekanntlich ein sehr resignierter Nachsatz. Bei der Durchführung des Überaltetengesetzes finden wir in der Praxis so viele Erschwernisse und Umständlichkeiten und Erhebungen... (Sen. dr Hilgenreiner: Und Abroeisungen!).... und Abweisungen, als ob es sich bei einem so alten Weiblein und Großmütterchen um wer weiß was für eine Multimillionärin handeln würde oder um die Ermittelung riesiger Eiur kommens- und Steuerbekenntnisse. So langsam und umständlich erfolgen die Erhebungen durch die Polizei und die Bezirksbehörde (Hluk.) Sie alle ohne Ausnahme sind Zeugen und haben es erfahren, wie die alten Leute in Stadt und Dorf an die Parlamentarier von allen Parteien herantreten, (Hluk.) ebenso an die Bezirksvertreter, ganz abgesehen von den Gemeindevertretern, als ob sich dabei um wer weilt was für ein teueres und kostspieliges Problem handeln würde. Dabei liegen die Verhältnisse so, daß ein Überalterter nach dem andern aus den Industriebetrieben und gewerblichen Beschäftigungen bei der jetzigen Krise hinausgedrängt wird und dann tritt er nicht einmal in den Genuß der karg bemessenen Altersrente von ca 500 Kè jährlich. Da sollte doch nicht so umständlich und zögernd vorgegangen werden.

Es ist gewiß sehr begrüßenswert, daß das Sozialfürsorgeministerium jenen Erlaß herausgegeben hat, auf den sich auch der Bericht des socialpolitischen Ausschusses beruft und den ich auch seinerzeit im Ausschüsse begrüßt habe, daß die Bezirksbehörden und wer sonst dabei in Betracht kommt, bei der Durchführung der Ansprüche der Überalterten liberaler und wohlwollender vorgehen mögen. Wenn aber dabei gezögert wird, tritt dasselbe ein, wie bei den Altpensionisten, daß sich die Reihen von Monat zu Monat lichten. Soll denn der Lebensabend dieser Überalterten nicht wenigstens durch dieses öffentliche Almosen erfreut werden? Es ist Pflicht der Öffentlichkeit, sich dieser alten Mitglieder der Gesellschaft anzunehmen. Die nächstfolgenden Jahrgänge werden die Gemeinden, Bezirke und Staat nicht mehr so belasten, weil sie ja bereits in die Sozialversicherung einbezogen sind. Umsomehr sollte man das verspätete Gesetz für die Überalterten eindrucksvoll zur Geltung bringen und ihnen den Lebensabend verschönern lassen, indem man reichlich und schnell gibt. Es sollte reichlicher bemessen werden, vielleicht besorgt dies das neue, nun verlangte Gesetz, ein Johannistrieb auf sozialem Gebiete. Mir will scheinen, daß der sehr geehrte Herr Finanzminister jetzt ist wie das Mädchen aus der Fremde, das mild und reichlich ihre Gaben streut, und ich vermute, es sind entweder große Ersparnisse aus der einsichtsvollen Wirtschaft der früheren Koalition da oder es sind reichlichere Geldquellen erschlossen worden. Ich richte an die in Betracht kommenden Behörden die Bitte, es möge bei den Überalterten soweit sie Kinder haben, doch darauf Rücksicht genommen werden, daß mit der bloßen Berufung auf die Pietät praktisch oft wenig gedient ist, zumal wenn mehrere Kinder da sind, die in Fabriken tätig sind; wo heute vielleicht noch ein Einkommen da ist, um die Eltern zu unterstützen, wenn also z. B. infolge der Krise, durch eine Kurzarbeitswoche bald Schmalhans in jeder Küche einziehen kann. Man sollte bei den Erhebungen hinsichtlich der Kinder nur jene Ansprüche näher ins Auge fassen, wo juristische Gründe gegeben sind, die man bei Gericht geltend machen kann, wo die Kinder verpflichtet sind, die Eltern zu unterstützen, wenn also z. B. ein juristisch begründetes Ausgedinge oder ein sonstiger Anspruch vorhanden ist. Denn alle andern Berufungen auf die bloße Pietät bringen den alten Eltern keinen Bissen Brot und keine freundlichere Behandlung, zumal wenn in den Kindern die Pietät nicht besser geweckt wird, als sie durch die heutigen Zeit und Schiulverhältnisse und sonstigen öffentlichen Verhältnisse geschieht. Denn das vierte Gebot wird. leider vielfach auf Ferien geschickt.

Darum erkläre ich, wir werden für den Antrag stimmen, bitten aber die maßgebenden Kreise, die angemeldeten Ansprüche der überalterten auch wirklich liberaler und günstiger als bisher zu behandeln. (Souhlas.)