Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 35. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 7. kvìtna 1930.
1. Øeè sen. Teschnera.
Hoher Senat! Der ganze Fragenkomplex, der sich im vorliegenden Gesetze darbietet, hatte einen Kampf ausgelöst, der sich mehr als 4 Jahre hinzog, der nur unter Einsetzung aller Kräfte sich endlich dem Ziele nähert, daß das von der Regierung gegebene Versprechen eingelöst wird. Die völlige Lösung der gesamten Pensionistenfrage ist damit noch immer nicht erreicht, doch ist ein gewaltiger Schritt nach vorwärts getan. Der Staat als Arbeitgeber sieht sich endlich gezwungen, seine Pflichten gegenüber jenen zu erfüllen, die für ihn gearbeitet haben und arbeiten, die ihr Leben in seinem Dienst verbrauchten., ihre Kraft dort aufzehrten und arbeitsunfähig wurden. So wie sich das Recht des Menschen auf Arbeit als ein natürliches Recht bezeichnen läßt, so auch das Recht seiner Versorgung, wenn er vorzeitig, krankheitshalber oder gezwungen, oder nach Vollendung seiner Dienstzeit aus dem Arbeitsverhältnisse scheidet. - Der Mensch hat aber nicht nur ein Arbeitsrecht, sondern die hohe sittliche Pflicht zu arbeiten. Aus dieser Pflicht leitet sich aber auch das moralische Recht ab, versorgt zu werden, wenn er arbeitsunfähig wurde, oder seine Dienstpflicht vollendet hat. Es schließt aber auch die moralische Pflicht jener ein, die wir als Arbeitgeber bezeichnen, wozu in hohem Maße der Staat mit seiner vielverzweigten Staatsmaschine gehört, die durch die menschliche Arbeitskraft bewegt und in Gang gehalten wird.
Im vorliegenden Gesetze handelt es sich um solche staatliche Arbeiter, von denen ein Teil dem èechoslovakischen Staate nicht mehr direkte Dienste leistete, sondern die er mit der Aktiva ans dem alten Österreich als Passiva mitübernommen hat, und denen im Jahre 1926 ein Unrecht geschah, als man sie von den damaligen Gehalts- und Pensionsgesetzen ausschloß. Dieses Unrecht soll nun gesühnt werden. Ein noch größeres Unrecht lud der Staat auf seine Schultern gegenüber den Abgebauten und Enthobenen, die trotz geistiger und körperlicher Eignung gewaltsam aus dem Dienste entfernt wurden, um den Èechisierungsbestrebungen freie Entfaltung zu ermöglichen. Auch diese deutschen Arbeitskräfte waren eine Passivpost für den neuen èechoslovakischen Staat, der sich seiner moralischen Verpflichtung gegenüber den freiwillig übernommenen 31/2 Millionen Deutschen dadurch entzog, daß er die im Dienste des Staates und der von ihm verstaatlichten Unternehmungen stehenden einfach auf die Straße warf. Wenn diese Gruppe der ehemaligen Staatsbediensteten an dem neuen Gesetze nicht teilnehmen darf, wird neues Unrecht geschaffen, neuer Kampf heraufbeschworen.
Die etappenweise Erfüllungsmöglichkeit der berechtigten Ansprüche zugegeben, wäre aber doch darauf Rücksicht zu nehmen gewesen, daß gerade die jüngeren der Pensionisten als letzte in den Genuß der höheren Bezüge treten werden, obwohl gerade sie noch unversorgte Söhne und Töchter haben, wodurch sie noch eine Reihe von Jahren gezwungen sind, im harten Wirtschaftskampfe zuzuwarten, bis die Erlösung auch für sie kommt. Es hätte sich bei weiterem guten Willen trotz des Mehraufwandes für 1931 die zweite mit der dritten Etappe verbinden lassen, um so für die letzte, die jüngste Gruppe, ein Jahr zu gewinnen.
Was das neuerliche Ansuchen um die Einreihung in die neuen Pensionsgruppen anlangt, ist zu bemerken daß Ja einwandfreie Evidenzen von allen Pensionistengruppen geführt werden müssen und die Neuberechnung auf Grund dieser Evidenzen leicht durchzuführen wäre. Ich bin überzeugt, daß durch Fristüberschreitungen bei der Meldung sich neuerlich Reibungen ergeben werden die Verzögerung bedeuten. Dies hätte leicht umgangen werden können.
Gehäßig erscheint der § 7, der die im Auslande lebenden Pensionisten um 10% ihres zurechtbestehenden Bezuges verkürzt. Der ständige Aufenthalt im Auslande hängt wohl in den meisten Fällen mit Familienbindungen zusammen und ich glaube, es gibt keinen Rechtsstaat, in dem ähnliche Bestimmungen bestehen. Dieser Paragraph ist eigentlich eine Beeinträchtigung. der Freizügigkeit, die nach dem Staatsesetze allen Bürgern des Staates gewährleistet ist, in der Praxis aber anders aussieht.
Um noch einmal auf die Enthobenen und Abgebauten zurückzukommen, mache ich aufmerksam, daß viele von ihnen Gnadenpensionen erhalten, die für eine bestimmte Zeit bewilligt wurden oder von Zeit zu Zeit neuerlich auf Grund von Ansuchen bewilligt werden können. Alle diese Bedauernswerten haben, wie ich bereits ausführte, das Recht auf Versorgung genau so erworben, wie jene, die ihre Dienstzeit vollständig absolviert haben, oder wegen Krankheit vorzeitig in den Ruhestand treten mußten. Bei ihnen trat ja eine zwangsweise Ausscheidung aus dem Dienstverhältnisse ein, und diesen Zwang übte der Arbeitgeber Staat aus. Der Zwang entsprang aber einseitigem Chauvinismus, und dieser darf nicht die Zukunft Tausender braven Menschen vernichten, ihre erworbenen Rechte verkürzen, die sich. aus ihrem Dienste im alten oder neuen Staat ergaben.
Vollständig gegen alles Gerechtigkeitsgefühl wendet sich die Auffassung, daß Pensionisten mit Privatvermögen oder einem anderen Nebeneinkommen eine Kürzung ihrer rechtlichen Bezüge erleiden dürfen. Es ist unter keiner Bedingung dem administrativen Verfahren zu überlassen, solche Kürzungen vorzunehmen, sondern es muß gesetzlich festgelegt werden, daß, allein die zurückgelegte Dienstzeit als Grundlage dienen darf. Denn wenn sich ein sparsamer Beamter oder staatlicher Arbeiter in seiner langen Dienstzeit etwas zurückgelegt hat, darf er für sein Darben und Sparen nicht im Alter bestraft werden, daß man seine Rechte kürzt. Wenn dieses Bestreben Schule macht, würden ja analog alle Pensionsanstalten dieselben Rechte auch für sich beansprüchen können. Was würde sich daraus ergeben? Die langsam wieder einsetzende Sparsamkeit würde wieder vernichtet werden.
Als oberster Grundsatz muß unbedingt die Richtschnur bleiben: Pensionen sind keine Gnadengaben, sondern gesetzlich erworbene Rechte, die vom obersten Hüter allen Rechte, dem Staate, nicht willkürlich verletzt werden dürfen.
Bei dieser Gelegenheit will ich ein paar Worte zu den Genei°alspensionen sagen und mich auf die Worte meines gestrigen Vorredners. Kollegen Feierfeil, berufen der dargelegt hat, daß man die alten österreichischen Generale, die vom èechoslovakischen Staat nicht übernommen wurden, doch nicht, im Verhältnis zu dem in Zivildienst gestandenen Hofräten der 5. und 4. Rangsklasse zurücksetzen darf. Denn die im Militärdienst gestandenen Beamten des alten Österreich haben ihre Pflichten genau so erfüllt wie die im Zivildienst gestandenen und man darf zwischen den beiden keinen Unterschied machen. (Sen. Stark: Aber wie war das im Krieg?) Ob sich die Generale des heutigen Staates im Kriege anders benehmen werden, wird uns erst die Zukunft lehren müssen.
Eine besonders krasse Einstellung des Staates ergibt sich für den Fall der Verheiratung einer staatlichen Tabakarbeiterin an einen Ausländer. Die betreffende Arbeiterin verliert durch ihre Verheiratung den rechtlichen Anspruch auf die ihr gebührende Abfertigung in der Höhe ihrer eingezahlten Pensionsbeiträge. Sie kommt nicht mehr in die Lage, eine Pension zu beziehen, soll also die von ihr bezahlten Beträge dem Staate schenken, obwohl gerade sie als arme Arbeiterin im Falle einer Verheiratung durch eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge leichter in die Lage versetzt würde, den neuen Hausstand mit einrichten zu können.
Und nun noch ein Wort für die Altpensionisten der in autonomen Diensten Gestandenen. Auch für diese Altpensionisten muß der Staat insoferne eintreten, daß er trotz des Gemeindefinanzgesetzes die Initiative ergreift, um ihnen ebenso zu ihrem Recht zu verhelfen, wie den in seinen Diensten ergrauten. Ein zu diesem Behufe eingebrachter Antrag sollte die Unterstützung aller Parteien erfahren.
Ich betone nochmals, daß wir Nationalsozialisten in dem vorliegendem Gesetze einen Schritt nach vorwärts sehen, daß wir zu dessen Verbesserung Anträge vorlegten. die wir zur Annahme empfehlen. Wir werden für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Stöhra.
Hoher Senat! Als Partei des deutschen Landvolkes haben wir die Frage der Regelung der Bezüge der staatlichen Ruheständler von Klaus aus schon iminer von jenen Gesichtspunkte aus betrachtet, von dem diese Frage zu betrachten war.
Für unsere Partei bildete nie und konnte diese Frage niemals ein Politikum bilden und haben die Vertreter unserer Partei in den Ausschüssen durch ihre rege Anteilnahme an den Beratungen der Gesetzvorlage wohl den besten Beweis für aufrichtiges Eintreten für die Interessen der staatlichen Ruheständler erbracht.
Unsere Partei stellte sich von Haus aus auf den gewiß nur einzig richtigen Standpunkt, daß es sich bei der Beratung dieses Gesetzes nur um die Erfüllung erworbener Rechte, um die Erfüllung berechtigter Ansprüche handelt und handeln kann. Das ist derselbe Standpunkt, den gestern hier Kollege Feierfeil und heute Koll. Teschner eingenommen haben.
Unsere Pflicht ist es dafür einzutreten, daß der Staat als seinerzeitiger Arbeitgeber gegenüber: seinen treuen und ehrlichen Dienern auch seine Pflicht in ernstem Maße erfüllt.
Erworbene Rechte dürfen nach unserer Auffassung keinem Stande, selbst auch keiner Einzelperson vorenthalten werden. Daß es unserem Bestreben nicht gelungen ist, wenigstens die in der Gesetzesvorlage vorgesehenen 4 Etappen zu verkürzen, wenigstens zu verkürzen um 1 Jahr durch Zusammenlegung der dritten und vierten Etappe in eine Etappe als dritte Etappe, ist bedauernswert.
Ausgehend von der Überzeugung, daß die von der Regierung in Voranschlag gebrachten Aufwendungen als Bedürfnis für die Durchführung dieses Gesetzes in keiner Weise beansprucht werden dürfen, daß es sich zeigen wird, daß sich bedeutende Ersparungen gegenüber dem Voranschlage ergeben werden, wird man nach Ablauf von 1. bis 11/2 Jahren wohl auf Basis der diesbezüglichen Erfahrungen auf das von uns angestrebte Ziel der >Kürzung der Etappen< zurückkommen können.
Ich erlaube mir nochmals auf den von uns in der Ausschußberatung eingebrachten Antrag zu verweisen; des Inhaltes, daß die Regierung bei der Durchführung des Gesetzes auf jene Ärmsten besonders Rücksicht nimmt, welche durch irgend ein Gebrechen oder Krankheit ständiger Wartung und Pflege bedürfen.
Auf diese Antragstellung unsererseits wurde uns seitens des Vertreters der Regierung loyalstes Entgegenkommen in dieser Richtung zugesichert.
Ich sehe mich veranlaßt, auf diese uns gemachte Zusage hier zu verweisen in der Zuversicht, daß es sich auch in der Wirklichkeit so gestalten wird, wie es uns zugesichert wurde.
Daß meine Partei für das Gesetz stimnen wird, brauche ich wohl nicht speziell zu betonen, weil wir dies als eine Selbstverständlichkeit auffassen.
Nur einige Worte zu den Ausführungen des Referenten, Herrn Kollegen P án e k. Seiner Kritik über die Betätigung der einzelnen Parteien der derzeitigen Koalition stimme ich zum Teile zu. Besonders pflichte ich jenem Teil seiner Ausführungen bei, wo er von dem unbedingt notwendigen und unbedingt vorhanden sein müssenden Vertrauen zwischen den einzelnen Koalitionsparteien spricht. Pánek hat weiter Recht, wenn er sagt, wir müssen allen Ständen und Berufsschichten helfen, wenn sie der Hilfe bedürftig erscheinen. Nicht beipflichten kann ich aber seiner Anschauung, wenn er sagt: Es darf keinen Stand geben, oder es darf keine Berufsschichte geben, deren Forderungen auf Bereitstellung von Hilfe als die dringendere zu bezeichnen wäre. Ich bin der Anschauung daß man in erster Linie jenem Stande Hilfe bringen muß, daß man jenem Stande bestrebt sein muß, seine berechtigten Forderungen zu erfüllen, daß man jenem Stand zuerst beispringen muß, der es am dringendsten braucht. und welcher im Interesse des Staates, im Interesse der Gesamtwirtschaft des Staates als der wichtigere und bedeutungsvollere aufzufassen ist, Daß unsere heutige Landwirtschaft, daß unser Bauernstand und unser Landvolk als jener Teil des Staats- und Volkskörpers erkannt werden muß, der heute am dringendsten der Hilfe bedarf, darüber besteht wohl bei sachlich ruhiger Überlegung kein Zweifel, und kann diese Behauptung auch wohl nicht angezweifelt werden. Die Folgeerscheinung der herrschenden Krise in der Landwirtschaft treten ja von Tag zu Tag mehr in Erscheinung und wirken sich Ja ganz bedenklich allseits aus. Gewarnt wurde unsererseits mehr als genug; leider hat man gerade dieser so hochwichtigen Fragen bis nun von verschiedener Seite nicht das erforderliche Verständnis entgegenzubringen vermocht.
Man könnte mir vielleicht antworten, daß, ja schon so und so viele Gesetze zum Schutze der heimischen Landwirtschaft gerade in der letzten Zeit geschaffen wurden. Ja! Es wurden Gesetze geschaffen, mit welchen Gesetzen die herrschende Krisis unserer Landwirtschaft gemildert werden soll. Wenn Sie mich aber als praktischen Bauern fragen, welchen Wert und welche Bedeutung ich all den bis nun in unserem Parlamente in dieser Richtung beschlossenen Gesetzen beimesse, so muß ich die Wahrheit sagen, weil ich nicht gewohnt bin, mich selbst zu belügen. Für uns Bauern bedeuten die für die heimische Landwirtschaft im Rahmen des sogenannten agrarischen Notprogrammes bis nun beschlossenen Gesetze, wenn schon kein ausgesprochenes >Nichts<, so doch ein ausgesprochenes >Blutwenig<.
Unsere sozialistischen Parteien brauchen sich auf das, was mit ihrer Unterstützung und Hilfeleistung für unsere Landwirtschaft geschaffen wurde, nichts, aber rein gar nichts, einzubilden. Bei der Bildung der heutigen Regierung wurde ein Ehebund geschlossen. Man hat damals behauptet, daß diese Heirat keine Liebesheirat sei sondern daß es sich um eine ausgesprochene Vernunftsehe, Vernunftsheirat handelt. Wenn man die Ausführungen des Herrn Kollegen Polach von gestern vernommen hat, dann muß man auch über diese angebliche Vernunftsehe ganz eigentümliche Anschauungen gewinnen.
Es ist leider Übung und Gepflogenheit, daß in den Häusern unseres Parlacnentes gar so oft und gar so gerne in einer Weise über einen Verhandlungsgegenstand gesprochen wird, was eigentlich nicht für das betreffende Haus und den in Frage stehenden Gegenstand bestimmt ist, sondern einzig und allein nur für die Gasse bestimmt ist. (Sen. Stark: Sie tun es ja auch, Herr Kollege!) Gestatten Sie, Herr Kollege, Sie haben die Ausführungen des Herrn Koll. Polach gestern vernommen, und wenn Sie die Sache objektiv und einwandfrei beurteilen. müssen Sie sagen, der Stöhr spricht mehr als zahm und ist mehr als loyal in seinen Ausführungen. (Sen. Stark: Der Kollege Polach, ha nur zur Sache gesprochen, nährend Sie wieder die Not der Landwirtschaft vorschieben! Wir anerkennen Ihre Not, aber es gibt neben Ihnen noch andere, die notleidend sind!) Die Not der Landwirtschaft hat Dimensionen, über die Sie sich noch selbst den Kopf zerbrechen werden. (Sen. Stark: Sie müssen einsehen, daß Ihr Stand nicht bevorrechtet sein darf, andere Stände haben auch das Recht zu leben!) Wir werden sehen, welches der wichtigere und bedeutendere im Interesse des Staates ist.
Nach den Ausführungen des Herrn Kollegen Polach ist ja nur die sozialdemokratische Partei die allein seligmachende Partei für alle Stände und Berufsschichten unseres Staates, ein Allheilmittel. Welchen Wert sogenannte Allheilmittel haben, ist uns ja allen bestens bekannt. Zu einer passenderen Zeit und bei einer passenderen Gelegenheit werde ich mir erlauben, auf die gestrigen Ausführungen des Herrn Kollegen Polach etwas ausführlicher zurückzukommen.
Ich muß mir erlauben, hier etwas richtigzustellen, was in den sozialistischen Blättern als;falsch ausgestreut wurde. Die sozialistischen Blätter behaupten nach der Abstimmung über das Altpensionistengesetz im Budgetausschusse, daß die landbündlerischen Vertreter gegen das Gesetz gestimmt hätten, bezw. bei einer nachträglich gebrachten Notiz, daß die landbündlerischen Vertreter sich von der Abstimmung gedrückt hätten. Ich habe die Verpflichtung, der Tatsache entsprechend, zu erklären., daß diese Behauptung der Wahrheit nicht entspricht. In Unkenntnis der èechischen Sprache und aus diesem Grunde des Nichtfolgens im Detail der Verhandlung ist unserem Vertreter der Zeitpunkt der Abstimmung nicht bekannt gewesen und war dieser zu diesem Zeitpunkte durch anderweitige Verhinderung nicht im Verhandlungssaal. ich ersuche, diese Richtigstellung zur Kenntnis nehmen zu wollen.
Mir und meiner Partei liegt gerade an der tunlichst raschen Erledigung des vorliegenden Gesetzes viel, ja sehr viel. Ich werde die Behandlung dieses Gesetzes nicht zum Anlaß einer parteidemagogischen Abhandlung benützen. Meine Erklärung, daß meine Partei für das Gesetz stimmen wird, habe ich bereits gegeben. (Potlesk.)
3. Øeè sen. dr Hilgenreinera.
Senatoren. Senatorinnen! Es wird ein erhebender Augenblick sein, wenn in. wenigen Minuten der Senat fast einstimmig sich für die Gleichstellung der Altpensionisten aussprechen wird. Gerade aber im Interesse einer kleinen Gruppe von Altpensionisten fühlen wir uns veranlaßt, im Interesse der Gerechtigkeit den Antrag einzubringen, daß die Vorlage des Wehr- und Budgetausschusses über die Generalspensionen an diese beiden Ausschüsse zurückgeschickt werde zur neuen Beratung und neuen Antragstellung. Gestatten sie mir, daß ich diese Anträge kurz begründe.
Es handelt sich bei dieser Sache nicht um Militarismus oder Antimilitarismus, es handelt sich nicht um Österreich oder die Èechoslovakische Republik, es handelt sich nicht um alte oder neue Koalition. In der alten Koalition haben wir uns für die Annahme des Generals eset:zes des Abgeordnetenhauses im engt genau so ausgesprochen, wie jetzt in der Opposition, und ich habe damals gefunden, daß, sämtliche Parteien; die in der alten Koalition hier im Senat saßen, ihre Bereitwilligkeit dazu ausgesprochen haben. Es handelt sich einzig und allein um: Gerecht oder ungerecht; ob es gerecht ist, einer kleinen Gruppe von Staatsangestellten die Pension vorzuenthalten, die ihnen nach ihren Aktivbezügen gebührt.
Meine Herren, was dem zugrunde liegt, wissen Sie. Durch das Gesetz vom Jahre 1920, das der Herr Referent vorhin berührt hat, sind einer Gruppe von Militärpensionisten ihre dem Rang entsprechenden Bezüge gekürzt worden. Sie wurden nicht nach ihrem Rang pensioniert, sondern nach einer niedrigeren Gehaltsstufe. Was damals maßgebend war, hat der Herr Referent leider nur zu deutlich hier kundgegeben. Abneigung gegen das österreichische Militär. Wollte man einer solcher Meinung Ausdruck geben, so war man am falschen Orte, dann dürfte man nicht allgemein jeden vom General an verkürzen, den man in Pension. schickte, dann mußte man vielmehr untersuchen, ob der Einzelne sich tatsächlich gegen den Staat vergangen hatte und dann erst konnte man gegen ihn vorgehen. Darin, daß er treu bis zum letzten Augenblick seine Pflicht in der österreichische Armee getan hat, darin konnte kein Verbrechen liegen; sonst wären dieses Verbrechens schuldig die meisten èechischen und slovakischen Soldaten, die meisten èechischen und slovakischen Offiziere, welche bis zum letzten Augenblick dem Eid treu geblieben sind, den sie der Fahne Österreichs geschworen hatten. Desgleichen hätte man, Wenn man Vergehen gegen den neuen Staat bestrafen wollte, nicht stehen bleiben dürfen bei den militärischen Beamten und Angestellten, da hätte man auch die Zivilbeamten erfassen und prüfen müssen. Dort aber hat man unbeschränkt die Pensionierung nach dem, Range angenommen, hat sie als selbstverständlich Letrachtet, und kein Gesetz vom Jahre 1920 hat eine Änderung oder Einschräukung herbeigeführt. Nur für einige höher gestellte pensionierte Offiziere gab es das, die zum größten Teil der deutschen Nationalität angehören, was vielleicht für manche Kreise diese Abänderung noch dringlicher erscheinen ließ.
Nun hatte die Mehrheit im Abgeordnetenhaus eingesehen, daß Unrecht geschehen ist, und hat sich bestrebt, dieses Unrecht gutzumachen durch die vorliegende Gesetzvorlage vom Jahre 1928. Aber kaum war das Gesetz im Abgeord- netenhaus angenommen, hat man die Gasse in Bewegung gesetzt, und bis zum heutigen Tag beruft man sich auf die Gasse, wie es vorhin der erste Referent leider wieder getan hat. Von der Gasse, meine Herren, dürfen wir uns doch die Gesetze der Gerechtigkeit nicht diktieren lassen.
Inas Gesetz wurde drüben angenominen, aber von Jahr zu Jahr hat der 'Senat es eben aus Furcht vor der Gasse verschoben. Heute sagt man uns im Bericht, daß dieses Gesetz gegenstandslos geworden sei, weil durch die neue Altpensionistenvorlage diese Frage gelöst sei. Meine Hochverehrten, es ist das erstemal, daß vom Senat eine Vorlage des Abgeordnetenhauses schlankweg abgewiesen wird. Das erstemal! Da sollte man doch glauben, daß die Abweisüng hier besonders gründlich belegt würde, damit die Begründung wirklich stichhältig wäre. Was sehen wir aber? Gelöst ist ja die Frage, im neuen Pensionsgesetz kommen die Generäle vor, aber wie ist die Frage gelöst? Das alte Unrecht bleibt einfach aufrecht. Manche sind der Ansicht, daß § 1 Abs. 2 des Pensionsgesetzes, wo es heißt, daß die Regierung aus freiem Ermessen die Pensionen auf Ansuchen zuteilen könne, daß dieser Paragraph die Regierung ermächtige, den alten Generalen ihre rangsgemäße Pension anzuweisen. Das ist ein Irrtum, denn im Absatz 2 des § 1 sind ausdrücklich diese alten Generäle von der allgemeinen Pensionsregelung und Gleichstellung ausgenommen, und es bleibt ihnen weiter der niedere Rang, nur die Oberstenpension angewiesen wie früher, nur diese Oberstenpensionen können über Ansuchen erhöht werden. Aber die Differenz, daß sie nicht. nach der innegehobten 5., 4., 3., 2. und 1. Rangsklasse pensioniert werden, bleibt aufrecht. Die Frage ist also nicht gelöst, im Gegenteil. das Unrecht ist nur petrifiziert, und keine Regierung, auch die wohlwollendste, hat es nach diesem Gesetz in der Hand diesen Generalen die ihnen gebührende Pension zu gewähren. Infolgedessen heißt es, einfach Sand in die Augen streuen, wenn man sagt, die Sache sei gelöst worden. Nein, neuerdings ist Unrecht begangen worden, und die Koalitionsparteien von früher, die es als Recht angesehen haben, daß das Unrecht aufgehoben werde, und im Abgeordnetenhaus dafür gestimmt haben, sie begehen heute Verrat an ihrer eigenen Überzeugung, die sie ausgesprochen haben, wenn sie heute dafür stimmen, daß dieses Gesetz für die Generale abgelehnt werde.
Darum, meine Herren, leisten wir Ihnen einen Dienst, wenn wir den Antrag stellen, Sie möchten diese Vorlage nochmals an den Wehr- und Budgetausschuß zurückverweisen, -damit im einzelnen beraten werde, wie man denn das Unrecht gutmachen könne in Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz über die Altpensionisten. Ich bitte. meine Herren, geben Sie sich nicht zu dem traurigen Dienst her, daß der Senat das, was das Abgeordnetenhaus gutgemacht hat, wiederum vernichte, daß Sie, während das Abgeordnetenhaus vor der öffentlichkeit den Willen ausgedrückt hat, dieses Unrecht auszulöschen, im Gegenteil dafür eintreten, daß dieses Unrecht aufrecht erhalten bleibe.
Bitte, kommen Sie mir nicht mit dem Argument, daß diese,oder jene Kategorie von Pensionisten weniger bekomme, sagen Sie nicht: Wie kommen die andern, die Generale, dazu, soviel zu haben? Ich denke, dieses Argument können wir solange nicht annehmen, solange nicht die volle Gleichmacherei im Staate eingeführt ist, die bis heute noch nicht einmal in dem von manchen Kreisen so hochgepriesenen Sowjetstaat durchgeführt ist. Soviel ich weiß, sind auch dort die Kategorien der Offiziere, ihre Gehälter und Pensionen verschieden, bei manchen sind sie sehr auskömmlich. Mit diesem Argument kann man also heute gewiß, nicht kommen.
Und die 11/2 Millionen, die dafür in Frage kommen? Man hätte sie für Überalterten verwenden sollen? Für die Überalterten hätte man damit nicht viel richten können. Das werden die Herren einsehen, wenn sie die Ziffern gelesen haben, wieviel, Überalterte sich bis heute gemeldet haben. Das sind auch nur Argumente für die Gasse und nicht Argumente für ernste Männer. Wollen Sie wirklich Recht und Unrecht in entsprechender Weise unterscheiden, dann bleibt nichts übrig, als die Übereilung, die man sich zuschulden kommen läßt indem man sagt, durch die Pensionsvorlage sei die Altpensionistenfrage gelöst, wieder gutzumachen und die Generalsvorlage zurückzuweisen an den Wehrund Budgetausschuß zur neuen Berichterstattung.
Ich bin so alt; daß ich weiß, daß Argumente, auch die besten Argumente, manchmal zerschellen an irgendwelchen äußeren Umständen. Gegen politische Koalitionen kämpfen, um ein Wort Schillers anzuwenden, selbst die Götter vergebens. Daher ist es möglich, daß die Worte, die ich in dieser Sache gesprochen, lediglich den von diesem schweren Unrecht Betroffenen die Genugtuung geben, daß hier in diesem Hause sich jemand für ihre Rechte eingesetz hat, daß der Senat nicht unbesprochen diese Ungerechtigkeit hingenommen hat.
Aber, verehrte Kollegen und Kolleginnen, dann tun Sie wenigstens den von diesem Gesetz Betroffenen den einen Dienst, den Sie leisten können, ohne Abänderungen an diesem Gesetze vorzunehmen Wir haben einen Resolutionsantrag eingebracht, in welchem beantragt wird, daß der Senat die Regierung auffordert, von der Ermächtigung; die ihr im § 1 Absatz 2 bezüglich der Militärgagisten gegeben ist, daß sie ihnen nämlich allen die erhöhten Bezüge zuerkennt, wohlwollenden Gebrauch zu machen. Während die anderen Altpensionisten ihre erhöhte Pension ohne weiteres bekommen, müssen diese Gagisten erst einreichen und außerdem steht es im Belieben der Regierung, ob sie ihnen die erhöhte Oberstenpension zuerkennt. Da wäre es wohl unserer aller Absicht, daß sie sämtlich, soweit sie nicht als Verbrecher gekennzeichnet sind - denn die kommen nicht in Betracht - dieser Wohltat teilhaftig werden. Daher bitte ich, nehmen Sie wenigstens diesen Resolutionsantrag an, wodurch die Regierung aufgefordert wird, von dieser Ermächtigung weiten Gebrauch zu machen und allen diesen militärischen Altpensionisten die höchsten Bezüge zuzuerkennen, die nach dem Gesetz überhaupt möglich sind. Ich habe gesprochen. (Potlesk.)
4. Podrobný výpoèet jmen pøi hlasování o osnovì zákona è. t. 18Z (prvé ètení). (viz str. 34 tìsnopisecké zprávy):
>Pro< hlasovali tito pp. senátoøi:
Dr Baèinský Edmund, Berkovec Antonín, Beutel Franz, dr in¾. Botto Ján, Curkanoviè Ilarion, Danko Ján, Dobrovolný Filip, Donát Václav, Douda Jan, Dyk Viktor, dr Fáèek Vladimír, dr Farkas Zoltán, Filipínský Jan, Habrman Gustav, dr Havelka Otakar, Havlena Jáchym, in¾. Havlín Josef, Havránek Pavel, dr Heller Karl, dr Holitscher Arnold, dr Hruban Moøic, Hrubý Emanuel, Hubka Josef, Chlebounová Anna, Ikert Franz, Jílek Jan, Johanis Václav, Jokl Hans, Just Anton, Kahler Josef, Kindl Bohuslav, Kianièka Bohu¹, Klofáè Václav, dr Klouda Antonín, Kopøiva Franti¹ek, Kotrba Jan, Koukal Josef, Krejèí Jan Jiøí, Kroiher Frant. Jan, Langer Robert, Lippert Andreas, Lokota Ivan Prok., Löw Dominik, in¾. Maru¹ák Karel, Merta Franti¹ek, Mezö Stefan, Miku1íèek Vítìzslav, prof. dr Milota Albert, Modráèek Franti¹ek, Navrátil Gustav, Nentvich Jindøich, Niessner Vilhelm, Novák Antonín, Novák Franti¹ek (rep.), Novák Franti¹ek (lid.), Olejník Franti¹ek, Pánek Rudolf, Pavelka Artur, Petøík Josef, Pichl Jiøí, Pilz Josef, Pivko Cyril, Plamínková Franti¹ka, Pocisk Ján, dr Reyl Franti¹ek, Riedl Karel, dr Rozko¹ný Jan, Sáblík Karel, Sehnal V áclav, Sechtr Josef, dr Soukup Franti¹ek, Spies Erdmann, Stark Franz Karl, Stejskalová Marie, Stodola Kornel, Stöhr Robert, Stránský Petr, Str¾il Josef, ©abata Franti¹ek, ©achl Antonín, ©elmec Adolf, ©olc Antonín, ©tastný Ferdinand, Scholz Adolf, Schwamberger Karl, Trnobranský Jindøich, Valou¹ek Franti¹ek, Vanìèek Èenìk, dr Veselý Franti¹ek, dr Witt Zikmund, dr ®i¹ka Pavel.
>Proti< hlasovali tito pp. senátoøi:
Böhr Josef, dr Feierfeil Wenzel, dr Grosschmid Géza, Hancko Anton, dr Hilgenreiner Karl, Köhler Franz, dr Krèméry Karol, Rovòan Ga¹par, Richter János, Stolberg Friedrich, Scholz Franz, Teschner Ernst.
5. Podrobný výpoèet jmen pøi hlasování o osnovì zákona è. t. 187 (druhé ètení) (viz str. 36 tìsnopisecké zprávy):
>Pro< hlasovali tito pp. senátoøi:
Dr Baèinský Edmund, Bergman Rudolf, Berkovec Antonín, Beutel Franz, dr in¾. Botto Ján, Curkanoviè Ilarion, Èasný Felix, Danko Ján, Donát Václav, Dresler Josef, Dyk Viktor, dr Fáèek Vladimír, dr Farkas Zoltán, Habrman Gustav, dr Havelka Otakar, Havlena Jáchym, in¾. Havlín Josef, Havránek Pavel, dr Heller Karl, dr Holitscher Arnold, dr Hruban Moøic, Hrubý Emanuel, Hubka Josef, Chlebounová Anna, Ikert Franz, Jílek Jan, Johanis Václav, Jokl Hans, Just Anton, Kahler Josef, Kianièka Bohu¹, Klofáè Václav, dr Klouda Antonín, Kopøiva Franti¹ek, Kotrba Jan, Koukal Josef, dr Krèméry Karol, Krejèí Jan Jiøí, Kroiher Frant. Jan, Lippert Andreas, Löw Dominik, in¾. Maru¹ák Karel, Merta Franti¹ek, prof. dr Milota Albert, Navrátil Gustav, Nentvich Jindøich, Niessner Vilhelm, Novák Antonín, Novák Franti¹ek (rep.), Novák Franti¹ek (lid ), Olejník Franti¹ek, Pánek Rudolf, Pavelka Artur, Petøík Josef, Pichl Jiøí, Pivko Cyril, Plamínková Frant., Pocisk Ján, dr Reyl Franti¹ek, Riedl Karel, Sáblík Karel, Sehnal Václav, Sechtr Josef, Spies Erdmann, Stark Franz Karl, Stöhr Robert, Str¾il Josef, ©abata Franti¹ek, ©achl Antonín, ©elmec Adolf, ©olc Antonín, ©»astný Ferdinand, Scholz Adolf, Trnobranský Jindøich, Valou¹ek Franti¹ek, Vanìèek Èenìk, dr Veselý Franti¹ek, Vraný Josef dr Witt Zikmund, dr ®i¹ka Pavel.
>Proti< hlasovali tito pp. senátoøi:
Böhr Josef, dr Feierfeil Wenzel, dr Grosschmid Géza, Hancko Anton, dr Hilgenreiner Karl, dr Jesser Franz, Köhler Franz, Rovòan Ga¹par, Stolberg Friedrich, Scholz Franz.