Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 32. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky

Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 10. dubna 1930.

1. Øeè sen. Tichiho (viz str. 7 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Es ist gewiß ein taktischer Fehler, daß das Baugesetz nicht gleichzeitig mit dem Mieterschutzgesetz verhandelt wurde, denn beide bilden ein geschlossenes Ganze und ohne eine ausgiebige Bauförderung sind auch kaum gesunde Verhältnisse am Wohnungsmarkt herbeizuführen. Es war auch bisher immer Gepflogenheit, daß beide Gesetze gemeinsam verhandelt wurden. Außerdem kann man der Regierung nicht den Vorwurf ersparen, daß sie mit dem Gesetz über die Bauförderung reichlich spat kommt. Wir haben heute bereits Mitte April, die Bausaison stockt, die Arbeitslosigkeit im Baugewerbe hat nicht abgenommen und insbesondere klagen auch die Bauhandwerker, daß sie nicht genügend Beschäftigung finden. Für die verspätete Vorlage des Bauförderungsgesetzes sind auch keine Gründe vorhanden; denn das, was uns die Regierung heute präsentiert, ist nichts anderes als das alte Baugesetz aus dem Jahre 1927, lediglich mit einer neuen Fassade, und hiezu bedürfte es gewiß nicht monatelangen Feilschens.

Andererseits kann ich jedoch objektiv und ganz offen erklären, daß insbesondere die Bestimmungen über den Baubeitrag immerhin einen Fortschritt bedeuten und teilweise auch imstande sein werden, die Baubewegung zu fördern. Wir hätten selbstverständlich gewünscht — darüber ist wiederholt Klage geführt worden — daß die Bestimmungen über die Enteignung von Baugründen bestimmte und präzisere Formen annehmen. In der heutigen Fassung sind diese Bestimmungen fast unbrauchbar, und wer irgendein Grundstück für Bauzwecke enteignen will, weiß, welchen Leidensweg er zu gehen hat, auch dann, wenn es sich um staatliche Grundstücke handelt, die im Gesetze in erster Linie aufgezählt werden. Durch diese Verfügungen bleibt natürlicherweise nichts anderes übrig, als auf privatem Wege Baugrundstücke zu erwerben, und man fördert damit den heute besonders in den Städten blühenden Wucher mit Baugrundstücken, der nur einzelnen Spekulanten zugutekommt und das Bauen in den Städten gleichfalls verteuert. Der sozialpolitische Ausschuß hat ja eine Resolution angenommen, die sich gegen den Wucher mit Baugrundstücken wendet und es wurde dabei sonderbarer Weise festgestellt, daß auch der Staat derjenige ist, der unter den Bodenwucherern leider zu finden ist.

Ein weiteres Kapitel sind auch die sogenannten Lohnschiedsgerichte, Diese Lohnschiedsgerichte haben bis heute ihren Zweck nicht erreicht und nicht erfüllt. Trotz der Lohnschiedsgerichte sind Lohnkämpfe bis heute unvermeidlich und diese Lohnschiedsgerichte widersprechen auch den Grundsätzen einer geordneten Rechtspflege, weil eine Revision im Instanzenwege nicht möglich ist. Wir haben Lohnschiedsgerichte und trotzdem sehen wir, daß bei Lohnverträgen immer neue Lohnstreitigkeiten entstehen und die Lohnschiedsgerichte werden mit hunderten von Klagen behelligt.

Es ist gewiß zu begrüßen, daß die staatliche Bürgschaft auf 350 Millionen Kè erhöht wurde. Eine begrüßenswerte Neuerung ist auch der staatliche Baubeitrag von höchstens 21/2% von dem vom Bauherrn aufgenommenen Darlehen. Es ist bestimmt -— und das kann nicht bestritten werden — eine Aufgabe der Gemeinden, und der Gesetzgeber führt sie an erster Stelle an, daß sie dazu berufen sind, Wohnungen zu schaffen und auch für Wohnungen zu sorgen. Wir wissen, daß viele tausende Gemeinden diese ihre Pflicht trotz ihrer bescheidenen Mittel mitunter oft genügend erfüllt und große Opfer gebracht haben, aber leider ist heute die Situation in vielen Städten und Gemeinden eine solche, daß die Gemeinden diese Pflicht, die ihnen der Gesetzgeber auferlegt, nicht erfüllen können, trotzdem der gute Wille vorhanden ist. In erster Linie ist daran schuld, daß die Voranschläge von den Aufsichtsbehörden teilweise zusammengestrichen werden, und wir wissen, daß Aufsichtsbehörden sogar in ihren Entscheidungen erklären, daß die Gemeinden nicht dazu da sind, Wohnungsfürsorge zu betreiben. Es kommt zweitens auch noch die Überschuldung der Gemeinden in Betracht, insbesondere die Verschuldung seit den letzten Jahren, was die Kreditfähigkeit der Kommunen als solche unterbindet, und weiters können die Gemeinden ihren Verpflichtungen deshalb nicht nachkommen, weil der Kredit, den die Gemeinden aufnehmen, viel zu teuer ist. Ich bin selbst Kommunalpolitiker und weiß, daß billiger als um 6 % die Gemeinden einen Hypothekar- oder Kommunalkredit nicht aufnehmen können.

Die Zentralsozialversicherungsanstalt, die heute mehr als 2 Milliarden an Geldern aufgespeichert hat, könnte den Wünschen der Gemeinden und derjenigen, die Baulust haben, entgegenkommen; aber diese Gelder sind dadurch gedrosselt, daß sie in Wert papieren angelegt werden müssen, daß für den Straßenfonds viele Hunderte von Millionen hergegeben werden mußten. Die Zentralsozialversicherungsanstalt ist auch sonst nicht imstande, da sie diese Gelder pupillarsicher angelegt haben muß, unter 53/4% Geld zu borgen. Trotzdem 21/2 Milliarden aus dem Volksvermögen entnommen sind, sind billigere Gelder nicht zu haben. Trotz alledem stehen wir auf dem Standpunkte, daß eben diese Staatsbeiträge nicht wohltätiger wirken werden, so lange nicht billiger, als es bis heute der Fall war, gebaut wird.

Das Gesetz gibt die Möglichkeit, daß der Staatsbeitrag nach Anhörung der Gemeinden auch Einzelpersonen und Baugenossenschaften gegeben wird. Wir wissen aus eigener Erfahrung und aus unserer Tätigkeit am flachen Lande, daß es der sehnlichste Wunsch des Arbeiters und des kleinen Handwerkers ist, am flachen Lande ein eigenes Häuschen zu erwerben. Aber wer die Verhältnisse am flachen Lande betrachtet, weiß, daß ein bescheidenes Häuschen, das aus Zimmer und Küche und einem kleinen Garten besteht, unter 25.000 Kè nicht zu haben ist. Billiger ist es nicht herzustellen. Ich habe diesbezüglich meine Erfahrungen, weil wir in unserer Gemeinde wiederholt solche Bauten aufgeführt haben, und selbst wenn hier der Staat mit 21/2% vom Kapital, das der Betreffende aufnehmen müßte, amortisiert, so müßte derjenige, der sich ein solches Häuschen baut, bei allen Wohltaten des Gesetzes bei 6%iger Verzinsung einen monatlichen Zins von 125 Kè aufbringen, was bei einem Arbeiterwochenlohn von 150 Kè oder 600 Kè Monatslohn vollständig ausgeschlossen ist, so daß ein solcher Arbeiter oder ein kleiner Handwerker an die Anschaffung eines solchen Häuschens nicht denken kann. In den Städten ist es natürlich noch ärger, weil unter den gleichen Verhältnissen ein solches Häuschen nicht unter 40—50.000 Kè zu erwerben wäre. So lange nicht billiger gebaut wird, kann das Gesetz über den Baubeitrag, so gut es auch gemeint ist, denjenigen nicht zugutekommen, für die es eigentlich bestimmt ist.

Außerdem gibt es noch viele Schattenseiten des Gesetzes. Der Baubeitrag ist vor allem für den Bau sogenannter Kleinstwohnungen, die aus einer Küche und einem Zimmer bestehen und deren Flächeninhalt nicht größer als 40 Quadratmeter sein kann, bestimmt. Ich halte es selbstverständlich nicht für richtig, daß man hier solche Einschränkungen macht, denn wir sollten heute im Zeichen einer beginnenden Wohnungskultur alle unsere Arbeit darauf richten., daß gesunde Wohnungen geschaffen werden. Wir brauchen nur an die Verhältnisse des kleinen Arbeiters oder des kleinen Handwerkers zu denken, der mit einer sechsköpfigen Familie in einer Wohnung von einer Küche und einem Zimmer wohnen muß. Bei dem Handwerker kommt vielleicht noch dazu, daß er in dieser bescheidenen Wohnung auch noch sein Handwerk ausüben muß. Das ist selbstverständlich nicht sozial, denn auf der einen Seite werden mit Hilfe von Steuerbegünstigungen und Staatssubventionen Paläste gebaut, während auf der anderen Seite sich das Gesetz zur Aufgabe macht, unhygienische Kleinwohnungen zu bauen. Man sagt, der Staat habe kein Geld, er könne nur 20 Millionen Kè jährlich in dem heurigen und dem nächstjährigen und in den künftigen Staatsvoranschlägen für diese Zwecke einsetzen. 20 Millionen Kè sind ein lächerlich kleiner Betrag bei dem ungeheuren Milliardenbudget, das wir haben, für eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und der menschlichen Gesellschaft, für eine gesunde Wohnungsfürsorge.

Es gibt Quellen, die mit der Bauförderung zusammenhängen, aus denen man hunderte Millionen herausholen könnte. Wir wissen, daß nach den Bauförderungsgesetzen der ersten Jahre nach dem Umsturz der Staat die Verpflichtung übernommen hat — diese Verpflichtung des Staates muß anerkannt werden — Baulustigen Kapital und Beiträge für die Zinsen zur Verfügung zu stellen und daß diese Ausgaben damals insgesamt 3.316 Millionen Kronen betragen haben. Die Wohltaten der Bauförderungsgesetze der ersten Jahre waren nicht beschränkt, jeder konnte davon Gebrauch machen und es haben auch viele Leute, die es nicht notwendig hatten, davon Gebrauch gemacht, reiche Leute, Banken und alle möglichen, sie haben damals auf Kosten der Allgemeinheit und des Staates sich luxuriöse Wohnungen geschaffen. Der Staat hat sich damals ein Regreßrecht vorbehalten, d. h. daß er, wenn es notwendig erscheint, alle diese Beträge wieder zurückverlangen kann, und dazu genügt sogar eine Verordnung. Dieses Regreßrecht des Staates muß endlich einmal im Gesetz geregelt werden, denn viele Menschen, die damals unter staatlicher Subvention gebaut haben, insbesondere wirtschaftlich Schwache, hegen deswegen noch immer Befürchtungen, es hängt das Damoklesschwert über ihnen, daß der Staat heute oder morgen das Geld von ihnen verlangen wird. Selbstverständlich stellen wir uns nicht grundsätzlich gegen die Ausübung des Regreßrechtes, wir stehen auf dem Standpunkt, daß man Gemeinden und Baugenossenschaften auslassen muß und nicht heranziehen darf. Das trifft überhaupt bei wirtschaftlich schwachen Leuten zu, deren Einkommen unter 60.000 Kè beträgt, die müssen vom Regreßrecht ausgeschieden werden; aber trotz aller dieser Einschränkungen könnte der Staat 300 Millionen aus dem Regreßrecht herausholen. Die Frage des Regreßrechtes hat die Öffentlichkeit wiederholt beschäftigt und auch der Herr Finanzminister Dr EngIiš hat vor kurzem diesbezüglich erklärt, daß er die 20 Millionen für die Bauförderung, die er im Laufe der nächsten Jahre in das Staatsbudget einsetzen will, nur aus dem Regreßrecht herausholen kann. Aber die Stimmen sind heute verstummt, keine Partei spricht heute von dem Regreßrecht, weil viele führende Menschen aller möglicher Parteien dadurch betroffen würden, selbst Minister u. dgl., und deshalb glaubt man, daß das Regreßrecht erledigt sei. Wir wissen, daß der Staat sonst nicht so liberal ist, wenn es sich z. B. um die Eintreibung von Steuern handelt oder wenn einem Kriegsbeschädigten die Rente, die er zuviel bekommen hat, unbarmherzig abgenommen wird. Wir glauben, daß es auch hier Pflicht des Staates wäre, das Regreßrecht gegenüber denjenigen in Anspruch zu nehmen, die zurückzahlen können, auch wenn es gewissen politischen Parteien nicht ganz angenehm ist, weil einige Führer selbst in die Tasche greifen müßten. Mit 300 Millionen könnte der Staat viel für die Bauförderung tun, und wir wissen, daß diese Möglichkeit auch tatsächlich gegeben ist.

Wenn wir auch in dem jetzigen Gesetz kein besonderes Ideal sehen, so glauben wir doch, daß es wenigstens teilweise der Wohnungs- und Baufürsorge dienen kann und wir werden deshalb für dieses Gesetz stimmen. (Souhlas.)

2. Øeè sen. Reyzla (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Das Gesetz, das wir beraten., hängt innig, fast untrennbar mit der Mieterschutzfrage zusammen. Die Bauförderung ist eine Sache, die nicht vernachlässigt werden darf, wenn man nur je daran denken will, den Mieterschutz abzubauen. Es ist Wahnsinn, angesichts der gegebenen Tatsachen an einen Abbau des Mieterschutzes zu denken, ohne eine Bauförderung zu schaffen, die den Wohnungsmarkt belebt, so daß die Preise für die Wohnungen nicht ins ungemessene hinaufgetrieben werden. Sie können unsere Versicherung ernst nehmen, daß wir als Sozialisten nie für eine Verschlechterung des Mieterschutzes, für eine Verschlechterung der Verhältnisse inbezug auf die Arbeiterwohnungen zu haben sein werden, so lange wir nicht die Gewähr haben, daß die Arbeiterschaft die Möglichkeit hat, sich Wohnungen zu suchen, so lange nicht der Wohnungsmarkt in ähnlicher Weise wie vor dem Kriege wieder vollständig mit Wohnungen versorgt ist. Ich erinnere bei dieser Gelegenheit nur an die Vorgänge in Prag vor kurzer Zeit. In der ganzen Welt wird das, was sich in den Vršovicer Baracken ereignet hat, als Skandal empfunden. Das Schönste dabei ist, daß man diese Leute, als der Skandal zu groß wurde, in einer alten Kaserne unterbrachte, wo die Familien nur durch aufgehängte Hadern voneinander getrennt sind. Es heißt, daß die Gemeinde Prag selbst seinerzeit die Bretter für den Bau der Baracken geliefert hat, die man dann über den Köpfen der armen Teufel abriß. Wir als Sozialisten stellen uns eine Bauförderung nicht so vor, wie sie durch dieses Gesetz gehandhabt wird. Wir sind der Meinung, daß man in erster Linie billigere Baukredite denjenigen schaffen soll, die bauen wollen. Die Staatsgarantie nützt nicht viel, wenn die Gemeinde oder irgendjemand, der bauen will., eine Genossenschaft z. B., kein Geld für den Bau auf treiben kann. Die Staatsgarantie wäre vielleicht von größerer Bedeutung, wenn die Kapitalien für den Bau leicht aufzutreiben wären. Wir sind aber der Meinung, daß die Gesetzgebung einschreiten müßte, billigere Baukredite für die Gemeinden und Baugenossenschaften zu schaffen. Wenn man nicht eine solche der Allgemeinheit, namentlich der Arbeiterschaft gegenüber zuwiderlaufende Politik im Wirtschaftsleben treiben würde, könnte es nicht möglich sein, daß man mit den Geldern der Sozialinstitute solchen Mißbrauch treibt. Wenn z. B. aus den Geldern der Sozialversicherung jährlich 140 Millionen Kè zum Bau von Automobilstraßen hergegeben werden, so halten wir es für wichtiger, wenn man diese Gelder zum Bau von Arbeiterwohnungen verwenden würde. Von den Geldern der Allgemeinen Pensionsanstalt werden gegenwärtig jährlich, und zwar durch 10 Jahre, 84 Millionen Kè für Wasserbauten ausgegeben.

Das Gesetz, das wir beraten, ist nur in einigen Punkten gegenüber dem alten Gesetz geändert worden. Das erste Hauptstück des Gesetzes handelt vom Enteignungsverfahren. Dieses erste Hauptstück ist im 11. Paragraphen bis ins kleinste Detail ausgearbeitet. Was man im Budgetausschuß darüber gehört hat, laßt aber die Vermutung zu, daß dieses erste Hauptstück ganz überflüssig ist, schon deshalb, weil man noch nie erfahren hat, ob in Wirklichkeit von ihm im Enteignungsverfahren überhaupt Gebrauch gemacht werden kann. Wir wären deshalb dem Herrn Sektionschef sehr dankbar, wenn er uns eine Aufstellung darüber geben würde, wie weit sich dieses Hauptstück im Enteignungsverfahren in der Praxis auswirkt, ob wirklich schon Grundstücke während der Giltigkeitsdauer des Gesetzes enteignet worden sind. Wir bemängeln auch die Kurzfristigkeit des Gesetzes. Unser Kollege Modráèek hat bereits im Budgetausschuß ausführlich über die Mängel des Gesetzes infolge seiner Kurzfristigkeit gesprochen, und er hat bemängelt, daß gar keine gesetzlichen Maßnahmen unternommen werden, um diese ungeheuere Bodenspekulation zu unterbinden. Auch hier hat Kollege Modráèek himmelschreiende Fälle aus Prag erzählt. Er hat erklärt, daß dieses Bauförderungsgesetz von der Gemeinde Prag gar nicht angewendet werden kann, weil die Gemeinde Prag ganz außerstande ist, die nötigen Grundstücke zu enteignen, weil sie ferner außerstande ist, die Preise, die für diese Grundstücke verlangt werden, zu bezahlen. Es wäre sehr notwendig — und Kollege Modráèek hat auch diesbezüglich eine Resolution im Budgetausschuß beantragt — daß die Regierung ihr Augenmerk darauf richtet ob sie nicht die Grundrente Irgendwie besteuern könnte, um den Wucher mit Grundstücken doch ein wenig zu unterbinden. Kollege Modráèek hat Fälle angeführt, wo z. B. ein kleines Geschäft jährlich vor dem Kriege 1.000 Kè Miete zahlte, jetzt aber 20.000 Kè zahlt, er hat Fälle angeführt, aus denen hervorgeht, daß infolge der hohen Mieten eine ganze Anzahl von kleinen Gewerbetreibenden zugrunde gehen muß. Es ist bezeichnend, daß man keine Maßnahmen trifft, um ein solches Hinauftreiben der Mieten zu verhindern, sondern daß man noch im Gegenteil bestrebt ist, das bischen, was man durch den Mieterschutz den Kleingewerbetreibenden an Vorteilen zukommen ließ, abzubauen.

Wenn ich mit einigen Worten darauf hinweise, das Prag sieh ein rühmliches Beispiel an Wien nehmen konnte, wie dieses der Wohnungsnot begegnet, könnte man mir entgegenhalten, daß die Souveränität der Gemeinde Wien im Steuerwesen das ermöglicht. Wenn ein wenig guter Wille vorhanden wäre, würde es auf Grund der Abgabeneinführungsmöglichkeit nach dein Gemeindefinanzgesetz auch für die Gemeinde Prag sicherlich möglich sein, bei dieser Unmasse von Vergnügungen, die hier in Prag existieren, von diesen vielen Vergnügungsstätten hier in Prag wenigstens teilweise die nötigen Summen für die Wohnungsbauten aufzubringen. Wie mein Parteifreund Kremser im Abgeordnetenhause ausgeführt hat, werden jährlich 100.000 neue Ehen geschlossen. Es ist klar, daß jedes neuvermählte Paar das Bestreben hat, eine eigene Wohnung zu haben, bis auf geringe Ausnahmen, sodaß man ungefähr annehmen kann, daß auch die gleiche Zahl neuer Wohnungen zuwachsen müßte, wenn die Wohnungsnot nicht immer schlimmer werden soll. Aber auch das heute vorliegende Gesetz gibt diese Möglichkeit nicht im geringsten. Jahre hindurch wurde bezüglich der Kleinwohnungen alles versäumt. Nach dem alten Baugesetz bis 1925 wurden auf Grund der Staatsgarantie, wo auch noch 50 Prozent Zinsenzuschuß geleistet wurde und auch auf die zweite Hypothek ein ziemlich hoher Zinsenzuschuß geleistet wurde, ungefähr 11.000 Wohnungen gebaut. Es ist bezeichnend, daß von den vielen Wohnbauten in den ersten Jahren nach dem Umsturz am wenigsten in deutschen Gegenden gebaut wurden. Es ist uns allen bekannt, daß meistens in èechischen Gegenden gebaut wurde, und woran das gelegen war, weiß man heute; man weiß, daß leider ein Großteil des deutschen Bürgertums das Baugesetz direkt sabotiert hat, und als man sich dann dazu entschlossen hat, das Baugesetz vom Jahre 1928 in Anspruch zu nehmen, als es schon verschlechtert wurde, da war es zu spät, und dieses Baugesetz konnte wegen der schwierigen Kreditbeschaffung nicht ausgenützt werden. Während in den Jahren 1919 bis 1924 über 11.000 Wohnungen jährlich zugebaut wurden, ist diese Zahl in der Zeit der Bürgerkoalition bis auf etwas über 4.000 gesunken. Das ist der beste Beweis, daß die Bürgerkoalition der Frage der Bauförderung viel geringeres Interesse entgegengebracht hat als die allnationale Koalition, in der das sozialistische Element in dieser Frage immer die treibende Kraft gewesen ist. Es wird uns nun heute vorgehalten, daß genug leere Wohnungen vorhanden sind. Eine Statistik, die auch mein Parteifreund Kremser benutzt hat, zeigt uns, daß vor dem Krieg bis zu 5% leerstehende Wohnungen waren, wahrend nach dem Krieg dieser Prozentsatz nicht einmal 1% erreicht hat. Es ist nur eine Redensart, wenn man sagt, daß es genug leerstehende Wohnungen, gibt. Es gibt eben nicht genug leerstehende Wohnungen, die auch im Preise erreichbar sind, und selbst ohne Rücksicht auf den Preis der Miete ist die Zahl der leerstehenden Wohnungen sehr gering. In den Jahren 1925 bis 1926 hat es überhaupt kein Bauförderungsgesetz gegeben und erst in den Jahren 1927 und 1928 wurde unter der Bürgerkoalition ein Gesetz beschlossen, welches lediglich eine Staatsgarantie vorsah. Wir haben es noch im Gedächtnis, daß dieses Gesetz damals mit einer sehr bedeutenden Verschlechterung des Mieterschutzes verbunden war. Der Erfolg des neuen Gesetzes war sehr gering, und wir müssen daher sagen, daß die bürgerliche Bauförderung mit diesem Gesetz wirklich Bankerott erlitten hat.

Auch das heute vorliegende Gesetz entspricht uns nicht so, wie wir es wünschen würden. Es ist ein ganz besonderes Zeichen, daß um dieses Gesetz solange in der jetzigen Koalition gerungen werden mußte. Das Gesetz gewährt die Staatsgarantie nur bis zu 350 Millionen ohne irgendeine Bestimmung, welche die von mir erwähnte Beschaffung von billigem Baukapital ermöglichen würde. Die Staatsgarantie von 350 Millionen kann nicht im geringsten genügen, wenn man in Betracht zieht, daß der Zinsenzuschuß nur bis 21/2% gehen soll und der Bauaufwand daher 750 Millionen umfaßt, daß daher weit mehr als die Hälfte des Bauaufwandes von dem Bauenden ohne Staatsgarantie aufgebracht werden muß, und es ist sicherlich nicht zu viel gesagt, wenn man erklärt, daß es wohl in den wenigsten Fällen einem Bauherrn oder einer Genossenschaft gelingen wird, ohne Staatsgarantie Geld zu bekommen, so daß die Befürchtung besteht, daß diese Begünstigung nicht voll ausgenützt wird. Leider besteht auch noch die einschränkende Bestimmung, daß dieser Zinsenzuschuß von 21/2% nur gewährt werden kann. Es ist also nicht gesagt, daß er gewährt werden muß, und es ist möglich, daß mancher Bauherr und manche Gemeinde, die bauen wollen, nicht werden bauen können, weil ihr nicht der volle Zinsenzuschuß bewilligt wird, obwohl wir wissen, daß das Gesetz in der liberalsten Weise gehandhabt werden wird, solange das Ministerium für soziale Fürsorge mit dem jetzigen Minister besetzt ist. Nach unserer Ansicht genügen die 20 Millionen nicht. Der Zinsenzuschuß müßte bedeutend höher sein, dann erst hatten wir bei voller Ausnützung des Gesetzes jährlich ungefähr 20.000 Kleinwohnungen bekommen können. Wenn wir bei einer Zahl von 100.000 Eheschließungen jährlich nur einen Zuwachs von 20.000 Kleinwohnungen zu verzeichnen haben, so werden wir die Wohnungsnot nicht so beseitigen, wie wir Sozialdemokraten es wünschen; denn erst nach Beseitigung der Wohnungsnot kann nach unserer Ansicht über einen Abbau des Mieterschutzes geredet werden. Der Zinsenzuschuß kann durch 10 Jahre gewährt werden, nach 10 Jahren kann er weiter gewährt werden, wenn der Bauende den Nachweis erbringt, daß eine Notwendigkeit für ihn vorliegt. Überhaupt findet man in diesem Gesetze lauter »wenn« und »kann«, ein Mangel, der in vielen unserer Gesetze zu bemerken ist, so daß derjenige, der das Gesetz ausnützen will, im Zweifel ist, ob ihm die Begünstigungen des Gesetzes auch zuerkannt werden oder nicht. Der Herr Berichterstatter war der Meinung, daß mancher Bauherr diesen Zinsenzuschuß gar nicht in Anspruch nehmen wird. Diese Fälle werden aber gewiß sehr selten sein, und ich erinnere daran, daß bei Beratung des Baugesetzes unter der bürgerlichen Koalition namentlich von den èechischen Nationalsozialisten verlangt wurde, daß ebenfalls ein Zinsenzuschuß von 2% gegeben werden solle. Damals hat es geheißen, daß das nicht möglich sei, die Finanzen des Staates halten es nicht aus, 2 % könnten nicht gegeben werden, und es wurde das Gesetz gemacht lediglich mit der Staatsgarantie. Heute sagt der Motivenbericht, daß dieser Zinsenzuschuß notwendig ist. Das ist das Eingeständnis, daß die. bürgerliche Wohnbaupolitik bankerott gemacht hat; denn der Mangel an Wohnungen bestand bei Schaffung des alten Gesetzes sicherlich genau so wie heute.

Wir haben bezüglich des heute vorliegenden Gesetzes auch manche Befürchtungen. In erster Linie die — und sie kam auch im Budgetausschuß zur Sprache — daß der Amtsweg, die Erledigung der Gesuche zu lange dauert. Das Gesetz ist mit Ende 1932 befristet, die Bauten müssen bis Ende 1931 begonnen werden. Es wurde im Budgetausschusse ausgeführt, daß die Gesuche monatelang nicht erledigt werden, und es wurde verlangt, daß hier das Ministerium Abhilfe schafft. Der Herr Sektionschef nahm diese Einwendungen zum Anlaß, um zu erklären, daß die Schwierigkeiten in der Erledigung vielleicht im Anfange vorhanden sein werden. Wenn aber das Ministerium für soziale Fürsorge weiß, daß solche Schwierigkeiten infolge der Häufung der Gesuche im Anfange eintreten können, dann glauben wir, daß diesen Schwierigkeiten auch schon im Anfange vorgebeugt werden könnte, damit die Gesuche rechtzeitig erledigt werden.

Angesichts dieses Eingeständnisses des Bankerottes der bürgerlichen Wohnbaupolitik mutet es ganz sonderbar an, wenn man die Rede des Abg. Zajièek über die ungenügende Bauförderung, wie er das heute vorliegende Gesetz im Parlament bezeichnet hat, liest. Er hat behauptet, daß in das heutige Gesetz nur ein Teil aus dem Baugesetze übernommen wurde, das die alte bürgerliche Koalition schon fertig hatte, daß dieses Gesetz bedeutend besser gewesen wäre, wenn nicht das Parlament aufgelöst worden wäre. Man operiert heute von christlichsozialer Seite mit Argumenten, die sich nicht mehr nachkontrollieren lassen. Unter diesem Vorwande könnte man verschiedenes behaupten, daß das und jenes geschehen wäre, wenn das Parlament nicht aufgelöst worden wäre. Ich glaube, daß die christlichsoziale Partei es sich ersparen könnte, mit solchen Kinkerlitzchen Wähler fangen zu wollen. Wir wissen, daß wenn das Parlament nicht aufgelöst worden wäre, heute manches anders wäre. So hätten wir heute gewiß nicht das vorliegende Baugesetz zur Beratung. (Výkøiky nìmec. køes. sociálù.) Das eine ist gewiß, ganz gewiß hätten wir auch nicht das Pensionisten gesetz. (Výkøiky senátorù dr Hilgenreinera a Böhra.) Wir hatten gewiß kein verbessertes Genter System, Herr Kollege, auch keine außerordentliche Arbeitslosenunterstützungsaktion. (Výkøiky sen. dr Hilgenreinera.) Wir hatten gewiß keine Kriegsbeschädigtenhilfe und wir hätten ganz gewiß kein fast und verändertes Mieterschutzgesetz. (Výkøiky sen. dr Hilgenreinera. Böhra a dr Hellera.) Was wir ganz gewiß gehabt hätten, wenn das Parlament nicht aufgelöst worden wäre, das wären auf das Doppelte erhöhte Zölle, für die Sie gestimmt hätten. (Výkøiky.) Wir hatten ganz gewiß ein verschlechtertes Mieterschutzgesetz. (Výkøiky sen. Böhra.) Sie werden mir doch nicht ableugnen können Herr Kollege, daß unter der alten Koalition das Mieterschutzgesetz anders ausgesehen hätte, als unter der jetzigen Koalition. Um die Wirkung seiner Ausführungen recht großartig zu machen, hat Abg. Zajièek auch den krassen Unterschied angeführt: 300 Millionen Kè für die Banken und nur 20 Millionen Kè für die Bauförderung. Er hat ganz recht. Aber das lag nicht an uns. Schauen Sie, was unter der alten Koalition geschehen ist. Da wurde für 11 Jahre ein Rüstungskredit von 350 Millionen Kè jährlich beschlossen, der sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht, und auf der anderen Seite Null, Null, Null für die Arbeiterschaft. Das werden Sie mir zugeben müssen. (Výkøiky.) Dabei habe ich all die anderen Dinge nicht gesagt, die noch zu sagen notwendig gewesen wäre. (Výkøiky.)

Ich möchte jetzt noch einiges zu den Ausführungen des Sen. Tichi sagen. Kollege Tichi kommt bei jedem Gesetz, das wir in Beratung ziehen, mit den Vorwürfen, entweder zu spät oder zu schlecht, er kommt mit Sachen, die man einmal auf das richtige Maß zurückführen muß. Warum zu spät? (Výkøiky.) Wenn wir mit dem Gesetze, nach dem Bestand der jetzigen Koalition von einigen Monaten, zu spät gekommen sind, so möge sich Kollege Tichi selbst an die Brust schlagen und sich fragen, wie spät er gekommen ist, da sich während seiner ganzen Mitwirkung in der Regierung durch einige Jahre die Bürgerkoalition nicht aufgeschwungen hat und nicht aufschwingen konnte, auch nur ein ähnliches Gesetz wie das heute vorliegende zu machen. Wenn sich Kollege Tichi heute hier beklagt, daß die Gemeinden außerstande sind, Wohnungen zu schaffen, so müssen wir darauf sagen, daß Kollege Tichi bei der Schaffung des Gemeindefinanzgesetzes mitgewirkt hat, das es den Gemeinden ganz unmöglich macht, den Wohnungsbau zu forcieren.

Ich möchte zum Schlüsse sagen, daß das Gesetz, das uns heute vorliegt, uns nicht entspricht und daß wir es auch nur als eine Abschlagszahlung betrachten. Wenn Sie auf der bürgerlichen Seite glauben, daß der Mieterschutz in absehbarer Zeit abgebaut werden kann, so müssen Sie in der Frage der Bauförderung ganz andere Konzessionen machen, als wie Sie sie bei der Vorberatung dieses Gesetzes gemacht haben. Es ist ganz unmöglich, am Mieterschutz zu rühren, wenn man nicht vorher durch ein wirklich gutes Bauförderungsgesetz jene Wohnungen schafft, die notwendig sind, um den Wohnungsmarkt zu sättigen. Wir machen kein Hehl daraus, daß auch das heutige Gesetz bezüglich der Mieterpreise der Arbeiterklasse nicht entsprechen wird und kann. Man kann Berechnungen anstellen, wie man will, mit diesem Zinsenzuschuß bei billigster Kapitalsbeschaffung, also selbst wenn man das Kapital von der Sozialversicherungsanstalt nimmt, werden die Mietzinse für Kleinwohnungen in neuen Häusern auf mindestens 1.000 bis 1.200 Kè zu stehen kommen. Das ist ein Preis, der bei den heutigen Löhnen von der Arbeiterklasse nicht geleistet werden kann, und daher bleibt nichts anderes übrig, als unsere Anstrengungen zu verdoppeln und in Zukunft ein besseres Baugesetz als das heute vorliegende zu schaffen.

Ich erkläre, daß wir für dieses Gesetz stimmen werden, weil wir es als einen Schritt zu einem wirklich guten Bauförderungsgesets halten, und daß wir erwarten, daß es unseren Funktionären, unseren Vertretern in der Regierung gelingen wird, bis zum Ablauf des Baugesetzes ein anders zu schaffen, das dein Zweck der Schaffung von Kleinwohnungen eher entspricht als das heutige. (Potlesk.)