Das Ministerium für soziale Fürsorge weist für das Jahr 1930 nur 824 Millionen auf. Von diesem Betrage soll das Ministerium für die Bedürfnisse der Kranken, Invaliden und Hilfsbedürftigen eintreten. Ich glaube kaum, daß das Ministerium für soziale Fürsorge mit diesem Betrage allen an dasselbe gestellten Anfordcrungen wird entsprechen können. Traurig genug, daß die Beträge für die Invaliden neuerdings herabgesetzt wurden. Es ist eine Kulturschande, daß die Invaliden infolge der unzureichenden staatlichen Unterstützung gezwungen sind, ihre verkrüppelten und verstümmelten Gliedmassen zur Schau stellen zu müsscn, um auf diesem Wege einige Almosen zu erbetteln, um vor Not und Elend geschützt zu sein. Eine von mir bereits in der vorherigen Budgetdebatte bekämpfte Angelegenheit ist die Einschränkung der Beschäf tigung ausländischer Hilfskräfte in diesem Staate. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz absolut keincn Sehutz für den heimischen Arbeitsplatz darstellt, daß es viele Gewerbe gibt, welche auf die Beschäftigung ausländischer Hilfskräfte angewiesen sind, da dieselben in der Republik nicht in ausreichendem Maße aufzutreiben sihd. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß ein Gewcrbetreibender für die Beschäftigung einer ausländischen Hilfskraft über die Saison Beträge bis zu 800 Kc bezahlen soll, da. es ihm unmöglich ist, in dicser kurzen Zeit diese Beträge hereinzubekommen. Trotz verschiedentlicher Vorsprachen war es bisher nicht möglich, Ermäßigungen zu erzielen. Hier Ordnung zu schaffen und die Gebühren den tatsächlichen Erwerbsverhältnissen entsprechend herabzusetzen, wärc Sache des Ministers für soziale Fürsorge.

An den Minister für öffentliche Arbeiten möchte ich die Bitte richten, bei Vergebung von öffentlichen Arbeiten auch den deutschen Gewerbestand entsprechend zu berücksichtigen. Wir verlangen damit nichts Unrechtes, sondern nur die Berücksichtigung der Interessen des deutschen Gewerbestandcs im deutschen Gebiet.

Ich habe in kurzen Umrissen die Forderungen des deutschen Gewerbestandes auf wirtschaftlichem Gebiete zum Staatsvoranschlage skizziert und hoffe, daß diesen gerechten Forderungen im nächsten Staatsvoranschlage Rechnung getragen wird. Die Regierung darf sich nicht mehr länger der Einsicht verschließen, daß der Gewerbe- und Handelstand einen Großteil des staatserhaltenden Elementes darstellt und daß es daher Pflicht der Regierung wäre, seinen lehensnotwendigen Forderungen entsprechendes Gehör zu schenkcn und ihnen zu entsprechen.

So wie auf wirtschaftspolitischcm Gebiete unseren Forderungen - nicht entsprochen wurde, so wurden diese auch auf nationalpolitischem Gebiete nicht erfόllt. Und solange diese Forderungen unberόchsichtigt bleiben, sind wir nicht in der Lage, fόr den Staatsvoranschlag zu stimmen. (Potlesk.)

8.

Øeè sen. dr Feierfeila.

Hohen Senat! Wir wollen auch bei diesem Anlasse, wo der Staatsvoranschlag im Senate behandelt wird, unsere alte Forderung nach der kulturellen Selbstverwaltung unterstreichen. Ein Volk von 31/2 Millionen - und hier sind wohl alle Parteien des Sudetendeutschtums eins - das, wie es in der seinerzeitigen Regierungserklärung ©vehlas geheißen hat, von der gleichen tausendjährigen Bodenständigkeit hier ist, wie das andere, das als Minderheit eine Zahl aufweist, wie die Bewohnersehaft mancher Staaten; das zum allergrößten Teil zusammenhängende Gebiete bewohnt, dem auch das, zvas wir unter dem Namen Bodenreform in den letzten Jahren erlebt haben, den Charakter deutsclien Gebietes nicht nehmen konnte ein. solclies Volk hat das unveräußerliche Recht darauf. Diese Forderung ist natürlich, und gerade jeder Volksgenosse eines anderen Volkes der für das Recht seines Volkes sich einsetzt, müßte das einsehen. Und ferner: In einen Staate, der, wie uns das hier so oft vorgehalten wurde, auf dem Prinzip der Demokratie aufgebaut ist, sollte etwas anderes überhaupt gar nicht bestehen können, und man kann auch ruhig sagen, die wirkliche Ii,oxxsolidierung dieses Staates, seixxe innere Iionsolidierung wäre heute schon viel weiter, wenn diese unsere natürliche Forderung erfüllt worden wäre.

Als die frühere Koalition, an der zum erstenmal deutsclxe Parteien teilgenommen haben, ilxr Amt antrat, hat auch der Schulminister dieser Regierung die Schulselbstverwaltung als sein Programm verkündet. Wenn Einflüsse daxxn geltend gemacht worden sind, daß diese Äußerung bei jeder kommenden Gelegenheit ixrlmer mehr verwässert wurde, bis schließlich nichts mehr übrig Lzlieb, so muß das natürlich dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist in der jetzigen Regierungserhlärung kein Atom von der Schulselbstverwaltung enthalten. Aber wir haben damals nicht aufgehört, darnach zu rufen und wir hören auch heute nicht auf. Freiliclx, wenn es der Fall sein sollte, wie wir das gestern hier vernommen haben, daß in den Koalitionskrisen nationale und religiöse Fragen - ich meine hier zunächst die nationalen - nicht behandelt werden dürfen, dann wäre das sehr schlimm. Ich muß schon sagen, wir haben ein Recht, von unseren deutschen Regicrungsparteien, unser gesamtes deutsches Volh hat ein Recht, von den derzeitigen deutsehen Regierungsparteien die Erlclärung zu verlangen, ob das der Wahrheit entspricht. (Serz. Stölzr: Wer hat das gesagt?) Gestern ist das zweimal gesagt svorden. (Sen. Stöhr: Von wem?) Von èechischer und von deutscher Seite. (Serz. Stöhr: Vorz wetcher deuescher Seite? Gestern hat ja nur Kahler gesprochen!) Das hat Kahler nicht gesagt. (Sen. Stöhr: Dann karzn es von deutscher Seite niclat geweserz sedn!) Einer unserer deutschen Kollegen hat sich lxerufen auf seinen èechischen Vorredner, daß es ausgesprochen ivorden ist, und das, was ich sagte, hat auch er schon gestern verlangt.

Den Weg zu diesem Ziel, zwar Schulselbstverwaltung, muß einleiten die Wiederselbständignachung des Plenums des deutschen Laudesschulrates in Prag und Brünn, die Wiederherstellung seiner Macht als oberste Behörde für das ganze Sehulwesen, insbesondere durch Beseitigung der Lex Metelka, sowie die neue Zusammensetzung des Landesschulrates, weil die Funlctionsfrist der alten Mitglieder schon seit Jahrzehnten abgelaufen ist. Das ist nur der Anfang der Schulselbstverwal tung, die aber so vollendet werden muß, daß das ganze deutsche Schulwesen, übrigens das Schulwesen eines jeden Volkes, von der Ortsvertretung bis hinauf zum Ministerium durch Körperschaften desselben Volkes verwaltet wird. Daß dabei, was uns angelxt, als Verkehrssprache die deutsche Sprache nach allen Beziehuxigen angewendet werden muß, ist eine Selbstverständlichkeit.

Wenn wir in diesem Sinne von unserem deutschen Schulwesen sprechen, müssen wir wieder auf die Hypertrophie des èechischen Sehulwesens im deutschen Siedlungsgebiete hinweisen. Wir erinnern wieder daran: wo die Berechtigung durch Vorhandensein von Kindern einer Minderheit erwiesen ist, müssen für diese auch Schulen errichtet werden. Es muß der Grundsatz gelten, daß jedes Kind Gelegenheit haben soll, die Schule seiner Muttersprachc zu besuchen. Wo aber die Berechtigung für die Gründung einer Minderheitsschule erst durch die Anwerbung von Kindern einer andercn Nation erwiesen werden, soll, erkennen wir sie als solche nicht an. Wir erkennen sie dann als Störung des Friedens und des Zusammenlebens der bei­ den Nationen in diesern Staate an. Wie durch die Art der Bodenreform, wie wir sie erlebt haben, wird jetzt speziell durch das Minderhcitsschulwesen der Weg verrammelt, auf dem man zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit kommen könnte. Wir nehmen zur Kenntnis, daß für die Berechtigung des Minderheitsschulwesens ähnliche Stimmen auch aus dem cechischen Lager gekommen sind: Kein Seelenfang soll getrieben werden. Aber wir müssen leider sagen, die Wirklichkeit ist anders. Es wird bis heute mit einem großen Teil des cechischen Minderheitsschulwesens purer Seelenfang gctrieben, ganz abgeschen davon, daß schließlich auch unscr Volk vergleichen muß, für wie lächerlich geringe Schülerzahlen, die übrigens noch zum Teil aus einem anderen Volke kommen, ganze Klassen, nicht bloß Klassen, ganze Schulen mit mehrefen Klassen eröffnet werden, Prunkgebäude mit allen denkbaren Einrichtungen geschaffen werden, während daneben otf deutsche Kindcr zusammengepreßt sitzcn in Klassen, die kaum für die Hälfte der Schülerzahl Raum haben. Für cechische Minderheitsschulen werden Schulpaläste gebaut, daneben kann für den deutschen Schulbau soviel wie nichts erreicht werden, wenn darum ersucht wird. Es müssen endlich eindeutige gesetzliche Bcstimmungen kommen, daß jedes Kind in die Schüle seincr Muttersprache gehört, gesetzliche Bestimmungen auch, welche jede Einflußnahme, um die Kinder einer Nation zum Besuch einer Schule einer anderen Sprache zu zwingen, unter Strafe stcllen. Ferner verlangcn wir wiederum, daß ein Verzeichnis vorgelegt werde, das bisher, nicht zu bekommen war, über die bestehenden Minderheitsschulen, über das Wann und das Wo der Gründung, von wie viel Schülern sie besucht werden und wieviel von diesen Schülern deutscher - und èechischer Abstammung sind und insbesondere, welcher Aufwand dafür verwendct wird. (Sen. Stöhr: Das wird schön ausschauen!) Ja, das wird schön ausschauen.

Ich will mich nun dem zweiten Moment zuwenden, das im Schulleben uns als christlicher Partei besondcrs am Herzen liegen muß. Als christliche Partei verlangen wir, daß dem religiösen Gedanken im Schulbctriebe jene Stellung zukommt, die ihm vom pädagogischen Standpunkt gebübrt, wenn er eine Auswirkung für das spätere Leben haben soll. In den Schulen, in welche religiös orientierte Eltern ihre Kinder schicken wollen, in diesen Schulen muß das religiöse Moment das Tragende, das Zusammenhaltcnde des ganzen Unterrichtes scin. Wenn wir das wollen, so wissen wir uns - und das mφchte ich speziell unterstreichen - in άbereinstimmung mit - der fortgeschrittenen wissenschaftlichen Pδdagogik, wir wissen uns auch in άbereinstimmung mit einem sehr groίcn Teil der Bόrgerschaft dieses Staates und darum werden wir die Rufer für diese Sache dein und bleiben, und werden sie fordern, bis der Staat unsere Stimme hört und hören muß, wenn das Wort Demokratie irgendwie einen Sinn hat.

Von diesem Standpunkte aus möchte ich jetzt Stellung nehmen zu einem Wort, das wir in letzter Zeit so oft gehört haben und immer wieder hören, das Wort >Einheitsschule<. Das Wort an und für sich gibt noch keincn bestimmten Begriff. Wenn es aber so gemeint ist, daß man darunter verstehen soll, bloß der Staat habe das Recht auf die Schule und ihre Gründung und es können andere Schulen überhaupt nicht bestehen, also das Wort >Einheitsschule< im Sinne von Staatsschulmenopol und Schulzwang, so müssen wir das ablehnen und werden es immer ablehnen. Dieses Staatsschulmonopol, wenn es in diesem Sinne genommen wird, steht im Widerspruch zu dem natürlichcn Rechte der Eltern, namentlich wcnn sich das Monopol dadurch charaktcrisiert, daß es eine religionsindifferente, vielleicht sogar religionsfeindliche Schule sein soll. Es geschieht dem natürlichen Recht der Eltern, die um die Kinder, die sie in diese Schulen schicken müssen, besorgt sein müssen, eine Vcrgewaltigung ohne Gleichen. Es widerspricht auch dem Prinzip der Demokratie. Freiheit und nicht Zwang, nicht Monopole auf diesem Gebiete, das ist demokratisch. Es widerspricht das dann aber auch einem Satze, den wir sei. nerzcit als Staatsgrundgesetz bezeichnet haben: >Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!< Frei für jede Richtung, also auch frei für die Richtung, die eine religiöse Orientierung hat. Es gibt keinc staatlich monopolisierte Wissenschaft und darum müsscn wir ein Staatsschulmonopol ablehnen. Es widerspricht dies auch dem Prinzip des gesunden Fortschrittcs, der durch eine gesunde Konkurrenz gegeben ist. Fäst aller Fortschritt der Bildungsanstalten ist auf Privatinitiative zurückzuführen. Das erweist die Geschichte der Pädagogik. Die meisten Schultypen, die heute vom Staate geleitet werden, waren ursprünglich Privatgründungen. Die erfolgreichsten Pädagogen - ich nenne nur Pestalozzi und in der neuesten Zeit einen von vielleicht größerer Bedeutung, Don Bosco - waren, wenn wir das moderne Wort gebrauchen dürfen, Privatunternehmer im Schulwcsen. Darum lehnen wir das Staatsschulmonopol ab. Es widerspricht das auch den Einriciitungen, wie wir sie in den anderen Staaten finden. Frankreich, wo doch das Laienschulwcsen auf das weiteste ausgebildet ist, hat dieses Staatsschulmonopol nicht.

Wir lehnen also das Wort >Einheitsschule< in diesem Sinne ab. Wenn aber dieses Wort sagen soll, daß man darunter die Konzentration des Unterrichtes und der Erziehung in einer Schule versteht, so ist das auch unsere Forderung. Der Mensch muß zur Einheit seiner Seelenkräfte erzogen werden. Diesen Grundsatz hat Pestalozzi seinerzeit aufgestellt und in Übereinstimmung damit stelit ein Wort des Präsidenten Masaryk, das in der Botschaft vom 28. Oktober 1928 enthalten ist: >Es handelt sich in der Schule nicht um einzelne Kenntnisse, sondern um die Einheitlichkeit aller Kenntnisse<. Und darin sehen wir besonders das Haupterfordernis- der modernen Pädagogik und als solches wird es wohl ohne Widersprueh bezeichnet. Dieses Haup terfordernis der modernen Pädagogik kommt und kann nur in den Schulen zur vollen Geltung kommen, die an sich unser Ideal sind, in den religiö­ sen Bekenntnisschulen. Nur dort sind Eltern, Schüler und Lehrer von einem einheitlichen Geist beseelt, nur in solchen Schulen ist die für die Konzentration in Unterricht und Erziehung so notwendige Einheitlichkeit aller Erziehungsfaktoren gegeb.en. Wo aber bürgerliche und religiöse Erziehung in den Schulen geschieden wird und geschieden werden muß, weil das die Gesetze verlangen, werden Lchrer, Schüler und Eltern auseinandergehcn und es kann keine Konzentration wenigstens in Bezug auf Erziehung geben in den interkonfessionellen Schuleu, vielmehr wird dadurch ein vcrhänguisvoller Zwiespalt in der Seele der Jugend erzeugt.

Mit einer gewissen Befriedigung können wir feststellcn, daß die wissenschaftliche Pädagogik von heute, und zwar nicht bloß bei den Vertretern dcr katholischen Richtung, sondern auch bei Vertretern einer ganz anderen Richtung, und gerade vom rein wissenschaftlichen pädagogischen Standpunkt aus., zur Forderung der Bekenntnisschule koninit. Und wenn es trotzdem lieute noch immer Kreise gibt, die mir den Grundsatz kennen wollen - und wir wissen ja, daί diese Kreise auch dem Schulleben angehφren - fόr die interkpnfessiorielle Schule gegen die konfessionelle Schule, als wδre das die einzig mögliche Form dcr Schule, so muß ich sagen, diese Kreise verschließen sich eigentlich den Beweisführungen der modern entwickelten Pädägogik, sie treiben hierin Vogel-StraußPolitik. Nun rechnen wir natürlich mit den bei uns bestehenden Gesetzcn und Vcrhältnissen. Die derzeit bestehenden Gesetzc entsprechen in dieser Hinsicht unseren Erwartungen nicht. Wir haben das alte Reichsvolksschulgesetz aus der alten Monarchie übernommen. Dieses Reichsvolksschulgesetz war kein Ideal für uns, aber im Laufe der Jahrzehnte hat es sich so herausgebildet, daß es erträgliche Verhältnisse zeitigte. Das kam daher, weil schließlich der Hauptgrundsatz des Reichsvolkssehulgesetzes darin bestand, daß der Zweck des Schulwesens in einer sittlich-religiösen Erziehung beruht. Man hat es auch im Laufe der Jahre immer mehr verstanden, manche andere Bestimmung dieses Gesetzes in unserem Sinne anzuwenden und überhaupt ist die Handhabung des Gesetzes durch die Schulbehörden so erfolgt, daß sie nicht in Widerspruch zu dem religiösen Empfinden der Bevölkerung kommen mußte und manche andere Verbesserung ist später dazu gekommen.

Nun haben wir leider gleich in den ersten Tagen der Republik eine Fülle von Erlässen in Bezug auf das religiöse Moment zur Kenntnis nehmen müssen, jener Erlässe, die das Moment derart einengten, daß von einer Auswirkung auf das spätere Leben keine Rede sein kann, Erlässe, die geradezu eine Aufforderung an Schüler und Lehrer waren, sich über dieses religiöse Moment hinwegzusetzen, Erlässe, die wie Peitschenhiebe wirkten. (Sen. Èasný: Uèitele vzpomínají na Habrmana, jen knì¾í ne!) Mit diesen Erlässcn war noch nicht einmal das Ende herbeigcführt. Deutlich wollte inan mehr, die Entfernung des religiösen Momentes äus dcn Schulen ganz und gar. Wenn es schließlich nicht dazu gekommcn ist, wenn im Gegenteil das kleine Schulgesetz geschaffen werden mußte, das den Religionsunterricht in unseren Schulen noch beibehält, so ist das wohl dic Auswirkung der Massen des religiös orienticrten Volkes, welche sích in Bewegung gesetzt haben und schließlich mit ihren Forderungen nicht hinter dem Berg gehalten haben. Wir haben jetzt das kleine Schulgesetz, das den Religionsunterricht als obligaten Gegenstand vorsieht, abcr cs weist ihm eine unwürdige Stelle zu. Sollen für uns bei Bestand dieses kleinen Schulgesetzes auch erträgliche Vcrhältnisse im Schulleben eintreten, selbstverständlich bei Wahrung unseres unveräußerlichen Prinzips der konfessionellen Schule - das ist unser Ziel - soll also bei Bestand dieses klcinen Schulgesetzes für uns ein erträglicher Zustand werden, dann muß zumindest der Status quo ante wieder hergestellt werden. Wenn ich das ausspreche, w eiß ich mich in Übereinstimmung mit dcr größten Organisation, die wir in unserem Volke haben, das ist die katholische Schulorganisation der deutschen Katholiken, welche ihre Mitglieder nach Hunderttausenden zählt und darum schon vom demokratischen Standpunkt aus ein Recht hat, gchört zu werden. (Pøedseda dr Soukup ujímá se pøedsednictví.)

Die Schulforderungen dieser katholischen Schulorganisation sind bei Wahrung unseres Prinzips, unsercs Ideals, der konfessionellen Schule, im Konkreten folgende: 1. Entfernung jener Stellen aus allen Lehrbüchern, welche das religiöse Empfinden der Kinder jener Eltern, die wir vertreten, beleidigen müssen und welche schwere, einseitige historische Unwahrheiten enthalten. Solche Stellen gibt es viele. Wir begrüßen die Einsetzung einer Kommission, die angeblich erfolgt ist zur Vornahme der Revision der Lehrbücher nach dieser Seite, wir erwarten aber auch, daß die Kommission in diesem Sinne wirklich arbeitet und ich sage schon jetzt, daß wir uns die Arbeiten dieser Kommission genau änsehen und verfolgen werden. An unseren Mittelschielen ist der Religionsunterricht durch einfache Erlässe seit dem Habrman - Ministerium aus den oberen Klassen gestrichen worden. Wir verlangen die Wiederherstellung des Status quo ante gerade in dieser Hinsicht und solange dies nicht erfolgt, zumindest die ungehinderte Erteilung des unobligaten Religionsunterriclites, die ungehinderte, denu heute bestehen Bestimmungen, welche es gerädezu darauf abgesehen haben,auch die unobligate Erteilung des Religionsunterrichtes unmöglich zu machen. Es muß nur festgestellt werden, daß trotzdem der allergrößte Teil dcr Schülcr unserer oberen Klassen der Mittelschule dem Religiensmiterricht beiwohnt. (Bravo!) Für Volks- und Mittelschulen verlangen wir ferner die ungehinderte Möglichkeit des freien Sakramentsempfanges. Eines der modernen pädagogischen Worte ist das Wort >Arbeitsschule<, nicht bloß lernen, sondern schaffen. Das gilt natürlich auch in Bezug auf den Religionsuntcrricht, Die Ermöglichung, die religiöse Übung ungehindert vorzunehmen, ist eine Schulforderung eben von dein Standpunkt, daß die Schulc Arbeitsschule sein soll. Wir inüssen wieder die zwei Halbtage fordern, welche früher freigegeben waren für den freien Empfang der Sakramente. Für die Mitteischule muß dann ferner die Wiederherstellung der Stellung des Religionslehrers gefordert werden, der heute geradezu cine Ausnahinestellung im Lehrkörper einnimmt, insowcit als speziell für ihn Bestimmungen gelten, dic ihn von der subsidiären Verwendung im Unterricht für bestimmte Fächer, namentlich für Fächer weltanschaulicher Richtung ausschließen. Außerdem fordern wir in dieser Hinsicht die Wiedcrbesetzung der Religionslehrerstelle an jeder Mittelschule. Für die Volksschule, das gilt aber auch für die Mittelschule, soll jegliche Einflußnahme auf die Abmeldung vom Religionsunterrieb t unter Strafe gestellt werden. Für die Ansetzung des Religionsunterrichtes im Stundenplan bestehen ganz ausnahmsweise, wiederum äußerst erschwerende Bestimmungen, deren Beseitigung wir fordern. Auch im Stundenplan soll zum Ausdruck gebracht werdcn, daß der Religionsunterricht das zusammenhaltende Moment ist. Die Zusammenlegung von Klassen für den Religionsunterricht müssen wir vom rein pädagogischen Standpunkt vollständig verwerfen. Es ist direkt unbegreiflich, wie man in einer Zeit, wo man vorgibt, soviel Gewicht auf pädagogische Grundsätze zu lcgen, eine solche Bestimmung hat treffen können. Eine Hauptforderung aber bcsteht darin: Es muß freieste Möglichkcit gewährt werdcn, katholische oder überhaupt konfessionelle Privatschulen zu gründen, welchc, wenn sie sonst den Schulcrfordernissen entsprechen, das Öffentlichkeitsrccht erlangen miissen. Wir haben Gott sei Dank solche Schulen noch und sie sind stark besucht und, das muß in einem demokratischen Staat Grund genug sein, einzusehen, daß sie herechtigt und notwendig sind. Wir protestieren gegen die Drangsalierungen, denen manchc dieser Schulcn ausgesctzt sind und wollen daher die Aufmerksamkeit gerade auf diesen Punkt lenken.

Wir befinden uns mit diesen Prinzipien, die ich hier angeführt habe, in Übereiiistiinmung mit der deutschen katholischen Schulorgayisation und wird uns hier Recht, so ist es immerhin denkbar, daß bei Bestand des kleinen Schulgcsetzes, das in keiner Weise unserem Sinn entspricht, für uns erträgliche Zustände entstehen können. Wenn nicht., bliebe es vielmehr so wie bisher, dann wird unser Ruf nach den Bekenntnisschulen immer energischer werden, bis er schließlich nicht mehr überhört werden kann. Wir sind der Überzeugung, daß die Entwicklun der Dinge bei uns genau die gleiche sein wird, wie in manchen anderen Ländern, wo das schon durchgeführt ist. Es kann derzeit noch die Tendenz der Ncutralisierung des öffentlichen Schulwesens vorherrschen, aber diese Tendenz wird abgelöst werden zumindest von der amerikanischen Lösung des Problems, nämlich durch wachsende Freigabe des konfessionellen Privatschulwesens mit staatlicher Subventionierung, durch die Bekenntnisschule im perzentuellen Verhältnis zur Bevölkerungsgruppe. Ich weiß, wenn man diesen Gedanken ausspricht, wird man immer noch hingestellt, als wolle man damit sagcn, man verlange die llerrschaft über die Schule, die Klerikalisierung der Schule, die Hcrabsetzung dcs Bildungs­ niveaus und wie die alten Ladenhüter noch heißen mögen, dcnen gegenüber will ich nur Folgendes sagen: Wir wollen, daß unser Schulwesen in pädagogischer Hinsicht aufs Beste cingerichtct wird, daß die Lehrerschaft materiell so gestellt wird, daß sie ohne andere Sorgen ihrem Berufe nachgehen kann und ihre Befriedigung in diesem Berufe findet. Wir wollen, daß aus unscren Schulen eine Jugend hervorgeht, die ausgerÜstet ist mit dcn möglichsten Kenntnissen, damit sie tauglich werde für den Kampf im Leben. Aber zwei Dinge wollen wir insbesondere, daß aus unscrer Schule, aus unserer deutschen Schule auch cine Jugend hervorgehe, die sich bewußt ist der Zugehörigkeit zum großen deutschen Volke. Das heißt natürlich nicht einen Gegensatz schaffen zum Staate. Und das zweite: Wir wollen eine Jugend, die den religiösen Halt im Sinne ihrer Väter hat (Souhlas) und wenn je dieser Halt notwendig war, so ist er cs heute; wir wissen, daß ohne diesen Halt der Untergang jedes Volkes in Zukunft besiegelt wäre.

Weil uns namentlich für diese beiden Punkte eine entsprechende Garantie nicht gegeben ist, lehnen wir den Staatsvoranschlag für das Schulwescn und den Staatsvoranschlag als Ganzcs ab. (Potlesk.)