Bedenken Sie eines: Die IX. Symphonie Beethovens ist nicht allein ihrem Schöpfer nach deutsches Kulturgut, sie ist Kulturgut aller Völker geworden, die dem abendländischen Kulturkreis zugehören, zugehören wollen. In einer Zeit der viel gerühmten Völkerversöhnung, der Tätigkeit des Völkerbundes müssen solche Vorkommnisse auf uns Deutsche bei aller Ehrlichkeit unseres Willens zu einem gerechten Ausgleich so wirken, daß sich in uns die Anschauung neuerlich erhärtet, die Èechen wollen keinen Frieden, keinen Frieden um keinen Preis, sie wollen Herren sein und bleiben, alle ande ren Völker aber Knechte, rechtlos, vogelfrei, Parias.
Wenn ich den Herrn Koll. Dr Karas im Budgetausschuß richtig verstanden habe, so hat er diesen meinen Gedanken in anderen Worten laut werden lassen, die aber treffend besagen, woran die èechische Volksseele krankt: Das cechische Volk wird sich rnit dein Gedanken vertraut machen müssen, daß es nicht der Mittelpunkt alles Weltgeschehens ist, daß der èechoslovakische Staat nicht der Míttelpunkt der Welt ist und Gerechtigkeit anderen gegenüber ein Gebot der Klugheit und Kultur ist.
Zum Schlusse möchte ich mir gestatten, eine Anregung zu geben. Bei der Aufstellung des Staatsvoranschlages für 1931 müßte endlich mit der Gepflogenheit gebrochen werden, den Etat für das Heer in derselben Höhe zu belassen, bzw. den Aufwand für die Armee bei anderen Kapiteln zu verschleiern. Sagen Sie ehrlich: Wir brauchen nicht 1400 Millionen, sondern 2200 Millionen. Sie werden sich aber auch wieder den Vorwurf gefallen lassen müssen, daß Sie ähnlich Frankreich eine Luxusarmee unterhalten, wie der italienische Außenminister anläßlich der verkrachten Flottenkonfereuz von London öffentlich erklärte. Ein Heer, zu dessen Führung und Verwaltung man 111 Generale benötigt, ist und bleibt für einen Staat xnit 14 Millionen Einwohnern unter allen Umständen ein Luxus allerersten Ranges.
Meine Anregungen, die ich bereits im Budgetausschuß vorbrachte, gestatte ich mir zu wiederholen: Die Beratung der einzelncn Kapitel des nächstjährigen Voranschlages ist von gemischten Kommissionen vor der endgiltigen Festlegung vorzunehmen, wodurch sicher nicht nur nutzbringende Arbeit geleistet würde, sondern das Recht allcr Völker díeses Staates dann doch nicht mehr wie bisher vom Standpunkt der Nationalitätszugehörigkeit allein abhängig gemacht würde. Recht bleibt eben Recht, ob es Èechen oder Deutsche, Slovaken oder Magyaren betrifft. Der Voranschlag darf auch nicht ahsolut unabänderlich sein, sonst haben die wochen- und monatelangen Beratungen keinen Zweck, sind nutzlos vergeudete Zeit.
Wir deutsche Nationalsozialisten müssen wegen der Benachteiligung des sudetendeutschen Volkes gegen den Voranschlag slimmen. (Potlesk.)
5. Øeè sen. Jokla.
Hohes Haus! Gestatten Sie, daß ich mich vorerst mit einer Angelegenheit beschäftige, für die zwar nicht die gegenwärtige Regierung die Verantwortung trägt, die aber in die Verwaltung des Staates einschlägt. Es íst fast anderthalb Jahre her, daß die sogenannte Verwaltungsreform in Kraft getreten ist und wir habcn nicht nur das Recht, sondern auch die Möglichkeit, die Auswirkungen des v or zweicinhalb Jahren bcschlossenen Gesetzes zu überprüfen. Da muß man bei objektivster Beurteílung zu dem Resultat kommen, daß das Urteil ein vernichtendes ge. nannt werden kann. Die Verwaltungsreform hat nichts mit sich gebracht als eine ungeheuere Stärkung des Machtdünkels der Bürokratie. Wir haben in Böhmen die Beweisc dafür, daß das Landesamt der Landesvertretung die Agenda gewaltsam abnehmen wollte. Ganz besonders aber leidet unter den durch die Verwaltungsreform geschaffenen Verhältnissen Schlesien. Die Zusammenlegung Schlesicns und Mährens wurde mit Sparmaßnahmen in der Verwaltung Legründet. Wir können mit Recht die Frage aufwerfen: wo sind die Ersparungen, wie hoch belaufen sie sich und wo kommen sie in der Staatsverwaltung zum Ausdruck? Keine Ersparungen wurden gemacht, aber auf der anderen Seite ist eine ungeheuere Erschwerung der ganzen Verwaltung eingetreten. Nur kurz zusammengefaßt will ieh feststellen, daß es an hunderten von Fällen nachweisbar ist, daß eine Verzögerung in der Erledigung aller Besehwerden; Berufungen und Anfragen eingetreten ist. Die Akten erleiden gegen früher nachwcisbar in der Erledigung eine Verzögerung von 6 bis 8 Wochen. Ein Formalismus hat Platz gegriffen, der jeden Spott und Hohn übertreffen würde, wenn man das klarlegen würde. Ich will nur ein paar Beispiele anführen. Die Proponenten der Ortsgruppe Troppau des Vereines Kinderfreunde melden eine Ortsgruppe bei der Landesverwaltung in Brünn an, legen díe genehmigten Statuten bei, bekom, men nach vielen Wochen den Akt zurück mit dem Vermerk, das Statut des Hauptvereines beizusehließen, der seinen Sitz in Brünn hat, wobei in Brünn die Statuten des Hauptvereines hinterlegt sind und wo der Obmann des Hauptvereines unser Genosse Schweitzer telephonisch zu erreiehen gewesen wäre, um das nachzuholen. Es wurde wiederholt festgestellt, daß beim Brünner Landesamt sei es durch H,äufung der Agenda oder durch nicht genaue Beachtung der Judikatur die Entscheidungen nicht nur mit einer, sondern mit einigen Erkenntnissen des Obersten Verwaltungsgerichtes in Widerspruch stehen, was herbeiführt, daß neuerlich Verwaltungsgerichtsbeschwerden in der gleichen Sache eingebracht wurden und was dazu beigetragen hat, die Überlastung der Gerichte herbeizuführen. Der Mangel an der direkten, unmittelbaren Aufsicht der Bezirksämter zeitigt auch eine lässige Erledigung der Akten. Ein besonderes Kapitel ist die Behandlung des Sehulwesens in Schlesien. Schlesien hat seit jeher ein ziemlich gut ausgebautes höher organisiertes Schulwesen gehabt. Nun will ma neine Gleichstellung des Schulwesens in Mähren und Sehlesien herbeiführen. Man maeht das aber nieht so, daß man das niedriger organisierte Schulwesen ausgestaltet und so auf das gleiche Niveau wie das Schlesiens bringt, sondern man geht den umgekehrten Weg. Man trampelt wie eirt Elefant im Porzellanladen herum und traehtet soviel als möglich das höher organisierte Schulwesen herabzudrücken. Der neue Landesschulrat ist bis heute nicht konstituiert, obwohl schon sehr lange Zeit seit seiner Wahl vorüber ist und es schaltet und waltet ohne jede Verantwortung die Firma Zirngast und Èerny, auf deren Konto das alles zu schreiben ist. Hiefür einige Beispiele: In den deutschen Schulen in Schlesien ist, und zwar in den meisten, seit vielen Jahren der ceehische Unterricht obligatorisch, in den anderen wahlfrei, und zwar an der zweíten Klasse. Der Landesschulrat hat nun einen Erlaß herausgegeben, in welchem angeordnet wird: 1. Der èechische Unterricht darf kein Pflichtgegenstand sein, sondern nur Wahlgegenstand und er darf nur dann erteilt werden, wenn sich wenigstens 20 Kinder für diesen Unterrieht gemeldet haben. 2. Der èechisehe Unterricht darf nicht mehr wie bisher von der 2. Volksschulklasse an erteilt werden, sondern erst von der IlI. und nur in den Bürgerschulen wird ein eigener Lehrer für den Èechischunterrieht bestimmt. Wir haben in sehr vielen Orten eine IV. Bürgersehulklasse und vom Landesschulrat wurde in Orten diese IV. Bürgerschu!klasse abgebaut. Übrigens wird in dem Erlaß festgestellt, daß künftighin die Gemeinden für die saehlichen und personellen Erfordernisse der IV. Bürgerschulklasse selbst aufkommen müssen. So sieht die Förderung des Schulwesens seitens des sehlesischen Landesschulrates aus. Der Landesschulrat weigert sich auch die Bezahlung des Unterriehtes in unobligaten Gegenständen an den Bürgerschulen zu übernehmen. Im Budgetausschuß hat der Herr Minister Dérer den Ausspruch getan, daß den Deutschen auf dem Gebiete des Sehulwesens kein Unrecht gesehelre. Wir müssen diesen Ausspruch nur bedingt entgegennehmen, er hätte vielleicht dann Anspruch auf Bereehtigung, wenn die Dinge, die man heute mit recht als Sehuhl sehende bezeichnenkann, aus der Welt geschaffen werden. Und das ist vor allem die Frage der Errichtung deutscher Schulen im Hultschiner Ländchen. Hier herrschen Dinge, die den Ausdruck Sehulskandal mit Recht verdienen. Tausend Kinder aus dem Hultschiner Ländchen gehen in die deutschen Schulen inTroppau, eben so viele werden in die Schule nach Mähr.-Ostrau geschickt, um dort deutschen Unterricht zu erhalten. 1000 Kinder bekommen von deutschen, Lehrern Privatunterricht in ihren Wohnungen. Es sind vielleicht 3.000 Kinder, die deutschen Unterricht bekommen sollen und denen man die deutschen Schulen bis heute vorenthält. Wir erwarten, daß mit diesem Skandale bald aufgeräumt werde.
Erst dann wird Minister Dérer mit voller Berechtigung sagen können, daß den Deutschen in Bezug auf die Ausgestaltung ihres Schulwesens kein Unrecht geschieht. Wir haben noch andere Dinge, die kein Ruhinesblatt sind. Die Deutschen in Kreuzendorf und in Lodenitz in Schlesien haben seit 11 Jahren versucht, die Bewilligung zur Errichtung einer Privatschulc zu bekommen. Bis heute war es nicht möglich, sie zu bekominen. Es wurden erst vor kurzcm Weisungen hinausgegeben, neuerliche Erhebungen zu pflegen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die dringende Notwendigkeit hinweisen, nurnnehr auch die Lehrer- und Lehrerinnenanstalt in Troppau, die man seit der Zeit zu einer Koedukationsanstalt mit nur zwei alternierenden Jahrgängen herabgedrückt hat, wieder vollständig zu errichten und zu eröffnen. Wir können schon heute in Schlesien von einem Lehrermangel sprechen.
Das traurigste ,Kapitel, die ärgsten Auswüchse der Brünner Beamtenwillkür sind auf dem Gebiete der Behandlung der Angestellten der Landesanstalten zu verzeichnen. Die Angestellten des Landeskrankenhauses, der Landesnervenanstalt hatten schon 1919 die Gehälter nach dem Staatsangestelltengesetz geregelt und auch später, im Jahre 1926 wurde niemand höher umgereilit, als der § 212 des zitierten Gesetzes es bestimmt. Obwohl diese Regulierung von der Regierung genehmigt wurde, die Regicrungsverordnung vom 19. April 1929 ausdrücklich feststellt, daß diese Regulierung sich auf diejenigen Angestellten, deren Gehaltsverhältnisse nach dem 7. Juli 1926 schon anders geregelt wurden, nicht bezieht, haben nunmehr eine große Anzahl von Landesangestellten neue Überführungsdekrete bckommen. Sie wurden in anderen Klassen rückgereihu und verlieren unter Umständen sogar 300 Kc, monatlich an Einkommen. Ein paar Beispiele dafür.
Baar Alois, Küchendiener, wurde 1920 in die III. Gehaltsgruppe 5. Stufe ernannt und eingereiht, ist vorgerückt, wurde laut Dekret des Präsidiums der mährisch-schlesischen Landesverwaltung am 2. Dezember 1929 in die V. Gehaltsgruppe 5. Stufe rückgereiht. Gebauer Josef, Heizer, laut Dekret vom 11. Feber 1920 in die II. Gehaltsgruppe 4. Stufe ernannt und mit Dekret vorn 22. August 1927 in die VI. Stufe ernannt, laut Beschluß des Präsidiums der mährisch-schlesischen Landesregierung vom 12. Dezember 1929 aber in die III. Gehaltsgruppe, 6. Stufe rückgereiht. (Výkøiky.) Es kommt noch schöner. Sobek Johanna, Zivilkrankenschwester, wurde laut Dekret der schlesischen Landesverwaltungskommission 1922 als definitive Krankcnschwester als Pflegerin crnannt, von der Regierung genehmigt und bestätigt, der mährisch-schlesische Landcsausschuß aber hat sie mit Dekret vom 15. Feber 1930 als Taglöhnerin in die 5. Stufe der II. Dienstgruppe des Hilfspflegepersonals rückversetzt. Wir haben Fälle, wo Landesangestellte, die 1909 eingereilit worden sind, rückversetzt worden sind. So z. B. der Krankenpfleger Bilsky Ferdinand, der 1909 zum definitiven Krankenpfleger ernannt und mit Dekret vom 2. Juli 1926 in dic 10. Stufe der II. Gehaltsgruppe ernannt wurde. Der niährisch-schlesische Landesausschuß abcr hat ihn laut Dekret vom 5. März 1930 als Taglöhner rückgereiht. Dasselbe tat er bei den Krankenhauspflegern Glogar und Kuhnert, die alle über 30 Dienstjahre haben und jezt ca 280 Kè monatlich verlicren. Ich könnte noch eine ganze Reihc von Beispielcn anführen. (Výkøiky.) So über die Arbeitszeit, so auch, daß sie gezwungen sind, die Kost zu nehmen, für die sie aber mehr bezahlen müssen, als sie wert ist.
Wir verlangen unter allen Umständen und wünschen, daß eliebaldigst an die Reform der Verwaltungsreform geschritten werde und daß insbesondere alle jene Bestimmungen ausgemerzt werden, die eine Einschränkung der Demokratie darstcllen. Da habe ich in allererster Linie das Ernennungsrecht und die damit zusammenhängenden Bestimmungen im Auge. Wir verlangen dies heute, wo es allgemein klar ist, und selbst jenen Parteien, die damals die Verwaltungsrcform beschlossen haben, heute Anträge auf Abänderung von Teilen der Verwaltungsreform einbringen. Heute, wo es klar ist. daß die Verwaltungsreform eincr Reform bedarf, muß man sich nicht genug wundern, daß gerade das Finanzministerium dic Gedanken der Verwaltungsreform nicht aufgibt, sondern entgegcn den Bcstimmungen des Gesetzes und den seinerzeitigen Zusicherungen diese Gedanken weiter verfolgen will.
Das Finanzministerium trägt sich mit dem Gedankcn der Zusammcnlegung der schlesischen Finanzdirektion mit der mährischen, und als Grund wird nach außen angegeben,, daß das eine Maßnahme ist, die in der Rieh tung der Verwaltungsreforin gelegen ist, daß dieses Zusammenlegen der mährischschlesischen Finanzdirektion nichts anderes darstellt, als eine weitere Fortsetzung der Verwaltungsreform. Ich möchte vor allein feststellen, daß im Bericht des verfassungsrechtlichen Ausschusses des Abgeordnetenhauses zur Verwaltungsreform ausdrücklich unter Hinweis auf die schlesische Finanzdirektion, unter Zustimmung der Regierung, ausgesprochen wurde, daß durch die Verwaltungsreform die Aufrechterhaltung der schlesischen Finanzdirektion nicht berührt wird. Der Argumentation von der Notwendigkeit der Zusammenlegung der beiden Ämter, ausgehend von der Verwaltungsreform, steht aueh die seinerzeitige ausdrückliche Erklärung des Finanzminister Engli¹ gegenüber, daß das Finanzministerium aus der politisch - administrativen Vereinigung Schlesiens mit Mähren keine Konsequenzen ziehen würde. Es gibt eine Reihe sehr wichtiger Gründe, keine persönlichen, sondern nur sachliche, die die Bevölkerung Schlesiens dazu zwingen, unter allen UYnständen die Aufrechterhaltung der schlesischen Direktion als zweite Instanz zu fordern. Ich möchte vor allem auf die periplierisch gelegenen geographischen Verhältnisse Sehlesiens hinweisen, ich möchte ferner darauf verweisen, daß im Falle der Aufhebung der schlesischen Finanzdirektion für die gesamte Bevölkerung Schlesiens schwere wirtschaftliche Benachteiligungen entstehen würden. Nur wer die Verhältnisse dieses Landes genau kennt, verznag zu beurteilen, welchen unproduktiven Mehraufwand es in Hinkunft bedeuten würde; wenn die Bevölkerung genötigt wäre, in allen Steuerangelegenheiten, die mit der II. Instanz zusammenhängen, nach Brünn zu gehen. Dazu kommen die recht traurigen Erfahrungen, die man auf diesem Gebiete mit der Errichtung der mährischen Distriktszollverwaltung, mit den ganzen Agenden der Zollverwaltung, die früher bei derLandesdi, rektion in Troppau vereinigt waren und nach Brünn übertragen worden sind, gemacht hat. Die gemachten Erfahrungen sind derartige, daß die Bevölkerung mit Recht den größten Widerstand gegen die Vereinigung der schlesischen mit der mährischen Finanzdirektion erhebt. Daß die Zusainnienlegung der schlesischen und mährischen Direktion in den Richtlinien der Verwaltungsreforni liegt, ist der offene Grund, der von Seite des Finanzministeriums angeführt wird. Aber es hat noch andere Gründe. Für den internen Gebrauch hat es sich auch einen Grund zurecht gelegt zur Begründung der Notwendigkeit der Zusammenlegung und zwar die Passivität der Fínanzdirektion in Troppau. Im Budgetausschuß des Abgeordnetenhauses hat ein Kollege darauf verwiesen, daß sich bei der besonderen Erwerbsteuer die Passivität herausgestellt hat. Nun, das ist richtig, es handelt sich nämlich um eine Passivität in der Höhe von 127.000 Kè. Um diese Summe war die Direktion in Troppau bei der besouderen Erwerbsteuer im Jahre 1928 pässiv. Wer die Steuerverhältnisse und die Eingänge an Steuern im Bereiche der schlesisehen Direktion kennt, muß sich wundern, daß so etwas möglieh ist. Ich hin der Sache nachgegangen und habe festgestellt, daß bereits vor dem Kriege auf Grund einer besonderen Reform für die Verrechnung der direkten Steuern, die in dieser Form kumulativ eingehoben wurden, die Vorschreibung, die Abgänge und Überschüsse für das betreffende Jahr zu verrechnen waren. Infolge der Verrechnung für das betreffende Steuerjahr liaben nun die Abgänge und Überschüsse auf die Bilanzierung für das nächste Jahr keinen Einfluß.
Die Steuerreform brachte hierin für Schlesien eine Änderung, weil bezüglich der Verreehnungsvorschriften die reínen Überschüsse für das Jahr 1927 ab 1928 verrechnet werden mußten, was einen ungünstigen Einfluß bezüglich der besonderen Erwerbsteuer in diesem Jahr hatte. Wenn Schlesien die Steuern naeh den alten Vorschriften hätte verrechnen können, wäre im Rechnungsabschluß kaum eine Passivpost entstanden, sondern eine mehrere Millionen betragende Aktivpost zu finden gewesen. Ein weiterer Grund für das Passivsaldo liegt darin, daß im Jahre 1928 für Rekursentscheidungen und Absehreibungsbewilligungen namhafte Rückvergütungen zu Lasten der Einzahlungen auf die besondere Erwerbsteuer durchgeführt wurden. Dabei muß berücksichtigt werden, daß sicherlich 90% von diesen Absehreibungen und Rückvergütungen ohne Einflußnahnie der Finanzdirektion durchgeführt worden sind, die betrafen Unternehmungen, für welche die Bemessung untl weitere Regelung außerhalb Schlesiens erfolgte. Das Argument von der Passivität ist also hinfällig. Es ist noch ein Grund vorhanden. Er liegt auf dem Gebiete des Personellen und ich will vorläufig von einer Klarlegung darüher Abstand nehmen.
Nun gestatten Sie mir einige Worte zum Kapitel Natíonalverteidigung zu sagen. Der Voransehlag hat gegenüber der ursprünglich geplanten Ziffer eine Reduktion von 80 Millionen erfahren. Um diese Summe wurde also der Voranschlag herabgesetzt. Wir freuen uns über diese Tatsache teilweise, richtig werden wir uns aber erst freuen., wenn der Rechnungsabschluß für 1930 vor uns liegen wird. Wir haben gefunden, daß trotz der Limitierung der Ausgaben des Nationalverteidigungsministeriums für 1928 - fόr 1929 liegt noch kein Rechnungsabschluί vor - eine άberschreitung des Voranschlages um 80 Millionen zu verzeichneti ist. Der Minister für Nationalverteidigun hat zweimal Bericht erstattet, und zwar hier im Wehraussehuß und - drüben im Abgeordnetenhaus über die Möglichkeit der Abkür. zung der Dienstzeit. Die Verpflichtung, diese durchzuführen und nicht auf den Sankt Nimmerleinstag zu verschieben, wurde in aller Form in die Regierungserklärung übernommen. Umso auffallender sind die Erklärungen des Ministers für nationale Verteidigung, die auf jedem Unbefangenen den Eindruek gemacht haben, als dürfte es sich weniger um die Mitteilung handeln, in welchem Maße die Abkürzung der Dienstzeit durchgeführt werden soll, als darum, eine Propagandaaktion für eine geplante Erhöltung des Voranschlages durehzuführen. Ich muß feststellen, daß, wenn díeser Gedanke im Hintergrund der Erklärung des Ministers gestanden hat, wir dein Herrn Mínister in aller Form mitteilen, daß er sich diesen Gedanken aus dem Kopf schlagen soll. Was er braucht für die Besserstellung der Rotmistr, der Subalternoffíziere und der längerdienenden Unteroffiziere, von denen es angeblich abhängt, wann die 14monatige Dienstzeit eingeführt werden soll, die Mittel muß er aus den ihm zum Verfügung stehenden Beträgen schöpfen. Er braucht keine anderen Míttel, wenn er den Weg geht, der vorgeschrieben ist, und zwar ist der beste, kürzeste und günstigste Weg der, eine Verkürzung der Zahl der dienenden Soldaten, mit einem Wort eine Herabsctzung des Präsenzstandes durchführen. Seinerzeit, als die 24monatige Dienstzeit auf 18 Monate herahgesetzt wurde, wurden ziffernmäßig 127 Mi1lionen Kc erzielt und ausgewiesen. In Wirklichkeit sind die Ersparintgen sicherlich noch größer gewesen. Nach den Methoden, auf die sich der Herr Minister wieder eingesehworen hat, daß die Verkürzuiig der Militärdienstzeit auf 14 Monate eintritt, bis der notwendige Stand an längerdienenden Unteroffizieren erreicht ist, möchtc ich feststellen, so lange können wir nicht warten, weil wir aus der Vergangenheit wissen, daß dazu noch 7-8 Jahre notwendig wδren. wenn die Zahl der lδngerdienenden Unteroffiziere in demselben Tempo zunimnit, u we bisher. Für die Herabsetzung des Präsenzstandes sprechen auch eine Menge anderer Gründe. Ich will nur noch feststellen, daß während in Deutschland auf 639 Einwohner ein Mobilisierter fällt, in bsterreich auf 217, in der 2echoslovakei aber schon auf 14 Einwoliner. Freilich wird diese Ziffer noch von Ländern übertroffen, die für uns kein Beispiel sind, so kommt in Esthland auf 12, Italien auf 12, Jugoslavien auf 8 und Frankreich sogar auf 7 Einwohner ein mobilisierter Soldat. Wenn ich es diesmal unterlasse, die einzelnen Budgetziffern einer Prüfung zu unterziehen, so deshalb, weil durch die Sehaffung des Rüstungsfondes gerade jene Post, die der Prüfung unterzogen werden müßte, der Überprüfung durch die Nationalversammlung entzogen ist. Der Rüstungsfond ist bekanntlich unkontrollierbar. Seine Mittel kann der Herr Minister für nationale Verteidigung verwenden wie er will. Gerade im gegenwärtigen Augenblick wäre es aber notwendig, den Rüstungsfönd und die Art seiner Verwendung einer genauen Prüf'ung zu unterziehen. Es ist die aufselietierregende Broschüre und die Veröffentlichungen der letzten Zeit über die internationalen Zusammenhänge der Rüstungsindustrie bekannt. Wir können auf ähnliche Beispiele der Versippung der Rüstungsindustrie auch in der Èechoslovakei hinweisen, die ©kodawerke arbeiten mit französischem Kapital und ein noch drastischeres Beispiel ist die Explosivstoffabrik Semtín bei Pardubitz, die eine Gründung der ®ivno ist unter Beteiligung der Nobel-Industriegesellschaft Societé Centrale de Dynamits in Paris und der Nobel A. G. in Wien.
Gegenwärtig sehen wir den Kampf zwcier Unternehmungen der ®ivno, zwisehen den Skodawerken, an denen die Zivno beteiligt ist, und der Böhmisch-Mährischen, wo das Gleiche der Fall ist. Die ®ivno hat seinerzeit aus Angst vor Sozialisierung und Verstaatlichung dem französischen Unternehmer Schneider-Creuzot die ©kodawerke zugeschanzt. Die ©kodawerke haben heute in der Èechoslovakej eine förinliche Monopolstellung in der Rüstungsindustrie. Die Geschäftspraxis der ©kodawerke ist derart, daß auch wir allen Grund hätten, uns damit eingeliend zu befassen, und zwar bei Besprechung der Mittel des Landesverteidigungsministeriums. Die Skoda A. G. macht bei den Rüstungslieferungen ungeheuereGewinne,sie nützt ihre Monopolstellung in Bezug auf die Lieferune von Rüstungsartikeln derart aus, daß die Skodawerke dann in der Lage sind, den anderen Unternehniungen bei allen anderen üblichen Artikeln Schmutzkonkurrenz zu machen, indem sie für die anderen Produkte Schleuderpreise festsetzt. Aufzuklären wird es vom Herrn I.andesverteidigungsminister sein, welche Motive dahinter stekken, daß der Generaldirektor der Brünner Waffenfabrik Rnzicka plötzlich seine Stelle als Generaldirektor aufgegeben hat, und zur Böhmisch-Mährischen hinübergewandert ist. Die Böhmisch-Mährisehe hat in ihrem Kampf um die Rüstungslieferungen insoferne einen kleinen Erfolg gehabt, als sie einen Auftrag bekommen hat, probeweise zwei Kanonen zu liefern. Diese zwei Kanonen hat sie nicht selbst erzeugt, sondern von Vickers in England bezogen, wiederum ein Beweis für die Versippung und Interfationalität der gesamten Rüstungsindustrie. Ich will nur zwei Ziffern aus dem Budget lierausgreifen, das sind die Beträge, die für Manöver eingesetzt sind und die für Explosivstoffe. Bezüglich der Manöver ist folgendes interessante Detail zu erwähnen. Unser Generalstab bestreitet immer die Abhängigkeit vou der französischen Heeresorganisation und dem franzö sischen Militär. Am 27. Juni 1929 brachte nun die in Paris in deutscher Sprache erscheinende Korrespondenz >La Presse Associe< folgende Mitteilung: Der Chef der französisehen Militärmission General Faucher ist soeben mit 14 Offizieren nach Kosice abgereist, um die Vorbereitungen für die Sonimermanöver, die in diesem Jahre in der Slovakei stattfinden werden, zu treffen. Sie sehen, wie groß der Grad der Abhängigkeit unserer Militärorganisation vom französischen Heer ist. Möglicherweise hat diese gründliche Vorbereitung der Manöver clas Resultat gezeitigt, daß sie einen Materialsehaden von 10 Millionen Kè verursacht haben und daß bei der blauen Armee das gesamte Kommando der 8. Division gefangen genommen wurde. Ein trauriges Kapitel hei diesen Manövern ist es aber, daß bei der Roten Armee die Zahl der durch die Strapazen herbeigefiihrten Todesfälle 18 betragen soll. (Místopøedseda Luksch pøeval pøedsednictví.)
Wir haben auch im Jalire 1929 25 Fliegerunfälle gehabt, verbunden mit 22 Todesfäl len und besonders bedauerlich ist das Fliegerunglück am, Geburtstag des Präsidenten. Dieses wurde dureh Akrobatik herbeigeführt, die in der Luft betrieben wurde. Ich halte das insbesonders deshalb fest, weil schon vor Jahren der damalige Herr Landesverteidigungsminister, der jetzige Herr Ministerpräsident die Erklärung abgegeben hat, daß durch Flugzeuge ausgefülirte Akrobatik strengstens untersagt worden ist. Es wäre eigentlich selbstverständlich, daß der Kommandant, der diese akrobatisehen Vorführungen angeordnet hat, zur Verantwortung gezogen wird, wenn ein soleher Befehl tatsächlich besteht. Ein andercr Flugzeugunfall hat sich vor wenigen Tagen in Proßnitz ereignet und zwei Todesopfer gefordert. Als Ursache wird Aussetzen des Motors angeführt. Im Motivenbericht zum Budget für 1929 wurde angeführt: Dureh besondere Bemühungen wurde die Sicherheit im Flugwesen mit allen Mitteln erhöht, und zwar hauptsächlich durch Erhöhung des Sicherheitskoeffizienten und durch sukzessive Ausscheidung der älteren Typen aus dem Betriebe, welche diesem Koeffizienten nicht entsprechen. Es seheint also, daß bis heute die Ausscheidung der nicht mehr geeigneten Flugzeugge noch nicht durehgeführt .ist und so werden diese Opfer erklärlich. Napoleon hat schon 1808 gesagt: Im Kriege bedeutet der Geist der Truppe drei Viertel, das Gleichgewicht der numerisehen Kräf te nur ein Viertel. Da müssen wir konstatieren, daß trotz den von Jahr zu Jahr vorgebrachten Klagen sich die Verhältnisse, unter denen unsere Soldaten ihren Dienst leisten müssen, noch immer nicht befriedigend gestaltet haben. Dafür haben wir zwci Beweise, die Bände sprechen, und zwar zunächst dic Zahl der Soldatenselbstmorde, die keine Ver. minderung erfahren haben, die sich im Gegenteil in aufstcigender Linie bewcgen, während man beispielsw eise in Deutschland in öffentlicher Sitzung des Reichstages darauf hinweisen konnte, daß die Zahl der Soldatenselbstmorde in Deutschlarid im Fallen begriffen ist. Was die Soldatenselbstmorde anlangt, sind es die Garnisonen Olmütz und Pardubitz, die da besonders hervorstechen. Man muß feststellen, daß in jedem Falle noch immer die alte Vertuschungspolitik bctrieben wird, daß wohl möglicherweise vom Ministerium für nationale Verteidigung die Weisung herausgegeben wird, die Schuldtragenden festzustellen, daß aber unten bei der Truppe alles getan wird, um die Schuldigen nicht nur nicht zu finden, sondern daß man, wenn auf eine Schuld hingewiesen wird, man alles tut, um die Sache soweit wie möglich zu vertuschen.
Dieser Tage wurde beim Divisionsgericht in Olmütz eine Verhandlung durchgeführt. In Troppau hat der Stabskapitän Sykora einen Soldaten namens Fuchs buchstäblich in den Tod getrieben. Es wäre nicht soweit gekommen, wenn das Ministerium für nationale Verteidigung die von mir wiederholt vorgebrachten Klagen über die Zustände bei diesem Regiment geprüft hätte. Der Stabskapitän hat diesen Soldaten, der in dcr Unteroffiziersschulc einer der besten Schüler gewesen ist, innerhalb nicht ganz 11/2 Jahren nicht weniger als 24mal zum Rapport bestimmt und hat ihn auch bestraft. In der Zeit aber, wo Stabskapitän Sykora nicht bei der Batterie gewescn ist, durch ungefähr ein halbes Jahr, wurde dieser Soldat nicht ein einzigesmal ziun Rapport bestimmt oder bestraft. Die Zuständc wurden von mir hier enthüllt. Sykora hatte den Soldaten Fuchs in Verdacht, daß er ein Informator sei. Im Winter vorigen Jahres, gelegentlich det strengen Kälte, hatte Fuchs Wachtdienst und ging einem Moment vom Tore hinein in die Wachthütte, wurde deshalb gestellt und nun ließ ihn Sýkora rufen und sagte ihm: Sagen Sie mir, wer die Informationen Jokl gegeben hat und Sie gehen frei aus, wenn nicht, so werde ich Sie beim Garnisonsgericht anzeigen. Da der Soldat den Informator nicht angeben konnte, wurde tatsächlich gegen ihn beim Garnisonsgericht die Anzeige gemacht. (Sen. dr Hetler: Das ist ja eine ef fiktive Erpressung!) Jawohl, das ist eine effektive Erpressung. Der Soldat wurde wirklich angezeigt und hat sich darauf das Leben ge nommen. Als sein Onkel zum Staabskapitän Sykora kam und fragte: >Was ist mit meinem Neffen, er soll sieh erschossen haben<, hat der Stabskapitän einen Soldaten gerufen und ihm gesagt: >Schmeißen Sic den heraus!< Bei der ersten Verhandlung in Troppau wurde der Stabskapitän zu 14 Tagen Kerker verurteilt. Er hat dagegen berufen. Eine neue Verhandlung wurde angeordnet. Bei dieser wurden nicht alle Belastungszeugen einvernommen, es wurde ihnen auch nicht geglaubt. So wurde unter andcrem angeführt, daß einem Hauptbelastungszeugen gegen Stabskapitän Sykora kein Glauben zu schenken ist, weil er im Verdachte steht, als Kanzleihilfskraft der Presse Nachrichten übermittelt zii haben. Das sind Gründe, warum man einem unbescholtenen Menschen seine Zeugenaussage nicht glaubt. Es wurde nachgewiesen und festgestellt, daß der Offizier Bestrafungen durchgeführt hat, ohne sie in das Strafprotokoll einzutragen. Und das Gericht hat entschieden, daß ist bei dem Regiment allgemein üblich, daß Strafen in das Strafprotokoll nicht eingetragen werden. Und das Ende vom Lied ist gewesen, daß das erste Urteil nicht bestätigt worden ist, Sykora wurde nur mit einer Disziplinarstrafe von 14 Tagen bedacht.