Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 21. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze v pondìlí dne 24. bøezna 1930.
1. Øeè sen. dr Hellera (viz str. 6 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Ich kann mich nur dem anschließen, was der Herr Berichterstatter am Schlüsse seiner Ausführungen gesagt hat. Auch ich glaube, daß man von dieser Novelle keine Wunder erwarten darf, die Novelle ist nur eine Novelle mehr. ".. (Neklid.)
Pøedseda (zvoni): Prosím o klid!
Sen. dr Heller (pokraèuje):....eine Novelle mehr in der Reihe der Gerichtsentlastungsnovellen, die wir seit Jahren und Jahren immer wieder bekommen, die aber nicht imstande sind, dem Übel in unserer Gerichtsbarkeit an die Wurzel zu gehen, die nicht imstande sind, dieses Übel in Wirklichkeit zu beseitigen.
Durch den vorgelegten Antrag des Verfassungsausschusses wird an dem Beschluß des Abgeordnetenhauses eine wesentliche Änderung vorgenommen. Die ursprüngliche Vorlage der Regierung ging dahin, daß die Zuständigkeit in Rechtsstreitigkeiten zwischen 20.000 und 50.000 Kè vor den Kollegiatgerichten nicht mehr dem Senat, sondern dem Einzelrichter zustehen soll. Bis jetzt ist der Stand folgender: Das Bezirksgericht ist zuständig für Streitigkeiten bei Werten bis 5.000 Kè, über 5.000 Kè ist das Kreisgericht zuständig. Beim Kreisgericht wiederum verhandelt in Sachen zwischen 5.000 und 20.000 Kè der Einzelrichter, in Sachen über 20.000 der Senat. Die frühere Regierung wollte nun die Zuständigkeit der Einzelrichter bei Kreisgerichten auf Sachen zwischen 20.000 und 50.000 Kè ausdehnen. Das hat das Abgeordnetenhaus meiner Ansicht nach mit Recht abgelehnt, indem es der Ansicht war, daß Sachen zwischen 20.000 und 50.000 Kè wichtig genug sind, um nicht von einem Einzelrichter, sondern von einem Senat verhandelt zu werden. Es hat aber an Stelle dieser Bestimmung der Regierungsvorlage in den Entwurf die Bestimmung aufgenommen, daß die Wertgrenze für die Zuständigkeit der Bezirksgerichte von 5.000 auf 10.000 Kè erweitert werde, so daß in Zukunft das Bezirksgericht zuständig sein soll für alle Rechtsstreitigkeiten, die einen Wert bis 10.000 Kè repräsentieren.
Gegen diese Bestimmung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses kehrt sich in der Hauptsache die Opposition des Verfassungs-ausschusses des Senates. Hier haben lange und ausführliche Debatten stattgefunden, es wurden Sachverständige gehört und mit großer Mehrheit ist der Ausschuß zur Überzeugung gekommen, daß die Ausdehnung der Zuständigkeit der Bezirksgerichte auf Sachen bis zu 10.000 Kè nicht imstande ist, einerseits der Not der Gerichte abzuhelfen, daß aber andererseits diese Ausdehnung der Gerichtsbarkeit mit schweren Nachteilen für die rechtssuchende Bevölkerung verbunden wäre. Darum hat unser Verfassungsausschuß diese Bestimmung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses abgelehnt, abgeändert und sie beseitigt. Und darin besteht im wesentlichen der heutige Bericht des Verfassungsausschusses an den Senat. Es wird also dieser Entwurf, nachdem nicht nur in diesem, sondern auch in anderen mehr nebensächlichen Punkten der Beschluß des Abgeordnetenhauses abgeändert wurde, wieder an das Abgeordnetenhaus zurückgehen müssen. Ich für meine Person schließe mich der Ansicht des Verfassungsausschusses des Senates an und bin gleichfalls der Ansicht, daß die Ausdehnung der Zuständigkeit der Bezirksgerichte auf Rechtssachen bis zu 10.000 Kè weder für die Gerichtsbarkeit, noch für die Richter, noch — was die Hauptsache ist — für die rechtssuchende Bevölkerung ein Vorteil wäre. Ich finde auch, daß in manchen anderen Bestimmungen der Novelle ein Grundsatz angetastet wird, den ich nicht angetastet sehen möchte. Es war dies ein Hauptverdienst der großen Kleinodien Reform vom Ende des vorigen Jahrhunderts, daß er in unsere Rechtssprechung den Grundsatz der Unmittelbarkeit und den Grundsatz aufgenommen hat, nicht mehr wie bis dahin die formelle Wahrheit, sondern die materielle Wahrheit zu erforschen, d. h. daß die Richter daran gebunden sind; über formale Bedenken hinweg das wirkliche Recht zu suchen und zu finden. Durch manche einschränkende Bestimmungen der Vorlage wird an diesem Grundsatz getastet und es hat wiederum meiner Ansicht nach mit Recht der Verfassungsausschuß des Senates Absatz 1 Artikel 3 der Novelle, der einen solchen Versuch der Einengung des Rechtes, die materielle Wahrheit zu finden, darstellt, beseitigt.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit den Herrn Berichterstatter darauf aufmerksam machen, daß im Ausschußbericht offenbar ein Druckfehler ist. Es heißt hier auf der ersten Seite rechts unten: »Rozptýliti spory manželské nahromadìné«. Das ist ein Irr turn, das hat mit Ehestritten nichts zu tun, sondern mit Verlassenschaften. Das ist offenbar ein Druckfehler oder ein Irrtum. denn es handelt sich hier nicht um Ehestreitigkeiten, sondern nur um Verlassenschaften. Ich möchte auf diesen Irrtun aufmerksam machen.
Dieser Entwurf füllt aber auch Lücken aus, die bisher in unserer Gesetzgebung bestanden haben. Eine solche schwere Lücke war das Fehlen jeder Instanz, die über Kompetenzstreitigkeiten zwischen Gerichten entschieden hätte. Wir haben Fälle gehabt, wo Rechtsstreitigkeiten nicht durchgeführt werden konnten, weil alle in Betracht kommenden Gerichte sich für unzuständig erklärt haben und weil wir keine Stelle haben, die negative oder positive Kompetenzkonflikte der Gerichte unter einander zu entscheiden berufen wäre. Wir haben zwar eine Stelle, die Kompetenzkonflikte zu entscheiden hat zwischen den Gerichten und den Administrativbehörden, es fehlt uns aber jede Stelle, die solche Kompetenzkonflikte der Gerichte unter einander entscheidet. Ein praktischer Fall betrifft die Baggerarbeiter. Baggerunternehmungen sind jene Betriebe, die bei den Bergwerken dazu dienen, um das an der Oberfläche liegende Erdreich zu beseitigen und zur Kohle zu gelangen, also eine Arbeit, die hauptsächlich. bei Tagbauarbeit in Betracht kommt. Die Bezirksgerichte lehnten die Lohnklagen dieser Abraumarbeiter mit der Begründung ab, daß das Bergbauschiedsgericht zuständig ist. Das Bergbauschiedsgericht erkannte seine Zuständigkeit an, aber das Bergbauoberschiedsgericht erklärte, daß die ordentlichen Gerichte zuständig sind. Es wurde auch in manchen Fällen das Gewerbegericht, wo es besteht, angerufen. und auch dieses erklärte die ordentlichen Gerichte für zuständig.
Nun hatten wir drei Entscheidungen: Das ordentliche Gericht sagt, das Bergbauschiedsgericht ist zuständig, das Gewerbegericht sagt, daß das ordentliche Gericht zuständig ist und das Bergbauschiedsgericht. sagt ebenfalls, daß das ordentliche Gericht zuständig ist. Das ist ein Zustand, der zum Lachen reizt, der aber für die Beteiligten von schwerem Nachteil ist, denn seit Jahren können diese Arbeiter — das sind nicht wenige, es sind ihrer tausende — ihr Recht einfach nicht finden und der Baggerunternehmer, der seinen Arbeitern den Lohn nicht bezahlte, konnte bisher in keiner Weise zur Zahlung gezwungen werden. Umgekehrt natürlich konnte auch ein Anspruch der Baggerunternehmer gegen die Arbeiter nicht durchgesetzt werden, weil kein Gericht da war, das die Sache entschieden hätte. Alle Versuche, diese Kompetenzkonflikte der Gerichte — denn auch die Schiedsgerichte sind keine Administrativbehörde, sondern ein Gericht — zur Austragung zu bringen, blieben erfolglos, so daß alle diese Stritte 7, 8 und 9 Jahre unerledigt daliegen und die Leute heute faktisch um ihr Recht gebracht werden. Diesem Zustand macht der Artikel 5 der Novelle ein Ende, der ausspricht, daß Streitigkeiten über die Zuständigkeit zwischen ordentlichen und außerordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten der Gerichtshof zu entscheiden hat. Wir begrüßen es, wir haben selbst schon wiederholt seit Jahren Anträge überreicht, welche diesem Übelstand abhelfen sollten, sie kamen nicht zur Erledigung; jetzt werden sie durch diese Bestimmung im Art. 5 erledigt. Desgleichen begrüßen wir die Bestimmung des Artikel 3 Absatz 8, der endlich die Zuständigkeit für die freiwillige Ehescheidung von inländischen Staatsbürgern schafft, die im Auslande wohnen. Auch hier war eine Lücke, die durch Artikel 3 Absatz 8 ausgefüllt wurde. Alles das ist zu begrüßen und da nun die Bedenken, welche wir gegen gewisse Bestimmungen der Novelle haben, die sich in der Richtung bewegen, die Freiheit der Parteien einzuengen und die das Recht der Richter einschränken, die materielle Wahrheit zu finden, die Vorteile dieser Novelle überwiegen, werden wir für diese Novelle stimmen und müssen hoffen, daß das Abgeordnetenhaus so rasch als möglich schon im Interesse der armen Baggerarbeiter, sowie der endlich geschieden sein wollenden Eheleute so rasch als möglich diese Novelle beitritt. Aber sich etwa einer Täuschung hinzugeben, daß durch diese Novelle der Not unserer Justiz irgendwie abgeholfen werden könnte, das wäre wirklich eine ungeheuere Selbsttäuschung. Alle solchen und ähnlichen Novellen können das nicht.
Wer unsere Gerichtsbarkeit kennt, weiß, daß hier tiefer eingegriffen werden muß, wer weiß, unter welcher Not die Gerichte, die Richter und das rechtssuchende Publikum bei unseren Gerichten leidet, wird schon zugeben müssen, daß durch derartige Palliativmittelchen dieser Not nicht abgeholfen werden kann und ich begrüße mit wirklicher und aufrichtiger Freude die Ausführungen des Herrn Justizministers in unserem Budgetausschuß, die in doppelter Hinsicht geeignet sind, uns doch für die Zukunft ein etwas freundlicheres Bild zu verschaffen. Wir hoffen, daß es dem Herrn Justizminister gelingen wird, gewisse Widerstände zu überwinden, und ich möchte vor allem darauf verweisen, daß endlich einmal diejenigen Stellen, die schuld sind an dem elenden Gehaltsgesetz vom Jahre 1926, die schuld sind an dem Systemisierungsgesetz, an jenen beiden Gesetzen, unter denen unsere Beamten heute so entsetzlich leiden, heute auch diejenigen sind, die jetzt einer Erhöhung der Richtergehalte Widerstand leisten, die auf alle mögliche Weise versuchen, dem Vorhaben des Justizministeriums entgegenzutreten. Und wir wollen hoffen, daß auch der Herr Finanzminister, der jetzt einen Betrag von 300 Mill. Kè zur Rettung von Banken flüssig macht, keinen Widerstand dagegen erheben wird, daß das notwendige Geld — hier handelte es sich um höchstens 40 oder 50 Mill. Kè — für die Erhöhung der Gehalte der Richter aufgewendet wird, für jene Besserstellung, die gerade hier im "Verfassungsausschuß des Senats im Vorjahre als sogenannte lex Baxa beschlossen wurde, dann aber leider nicht zur Ausführung kam. Erst dann, wenn die Richter Gehälter beziehen werden, die ihnen ein auskömmliches Dasein ermöglichen, erst dann, wenn sie nicht von Not und Sorge um sich und ihre Familien gepeinigt sein werden, erst dann werden wir, wie der Herr Berichterstatter sehr richtig hervorgehoben hat, auch in der Lage sein, größere Anforderungen an unsere Richter zu stellen.
Es ist keine Übertreibung, wenn ich Ihnen sage, daß es bei uns Richter gibt, die in Kleidern herumgehen, die ein Arbeiter außerhalb seiner Arbeitsstätte nicht tragen würde, es ist keine Übertreibung, wenn ich Ihnen sage, daß die Verschuldung unseres Richterstandes einen Grad erreicht hat, der kaum mehr zu überbieten ist. Und was vom Richterstand gilt, gilt in erhöhtem Maße auch von den Kanzleibeamten und den Angestellten der Gerichte. Sie beide erfordern in gleicher Weise eine Besserstellung ihrer Bezüge.
Aber damit allein ist es nicht getan. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Herrn Justizministers auch auf die rein sachlichen Zustände unserer Gerichte oben in Nordböhmen lenken. Es wäre sehr gut, wenn der Herr Justizminister einmal eine kleine Reise von Aussig nach Komotau machen und die Bezirksgerichte in Aussig, Karbitz, Görkau, Oberleutensdorf... (Výkøiky: Auch Tetschen!)... ich spreche jetzt nur von diesem kleinen Bezirk, oder die Bezirksgerichte in Postelberg und in Bilin besuchen würde. Der Würde des Staates und der Würde der Justiz kann kaum etwas mehr Abbruch tun, als diese elenden Lokale, in denen heute kein Unternehmer seinen Betrieb aufrecht erhalten möchte. Zu all dem — und das ist die eine Seite der Sache — kommt auf der anderen Seite der ungeheure Mangel an Richtern, der durch die Systemisierung und auch dadurch hervorgerufen wurde, daß nicht einmal alle systemisierten Stellen besetzt sind. Ich verweise wieder auf Aussig und Mies, wo die Zustände geradezu haarsträubend sind, ich verweise auf alle Gerichte, wo Erledigungen, besonders in Grundbuchsachen, monate- und monatelang dauern. Allerdings. Sie haben das Sprachengesetz und die Sprachenverordnungen gemacht, wie es Ihnen richtig erschien, aber Sie haben den Richtern und Beamten mit den Bestimmungen über das Grundbuch einen sehr schlechten Gefallen erwiesen, da jede Eintragung ins Grundbuch bei uns entweder èechisch oder doppelsprachig sein muß. Damit haben Sie den Gerichten Lasten aufgewälzt, unter denen heute sowohl deutsche, als auch èechische Richter, wie auch die Beamten besonders leiden. Das war eine ganz überflüssige Belastung. Es hätte vollständig genügt, wenn bestimmt worden wäre, daß die Beamten verpflichtet sind, demjenigen, der die èechische Eintragung nicht versteht oder nicht verstehen will, eine amtliche Übersetzung zu geben. Sie hätten damit den Richtern und den Beamten sehr viel Arbeit und sehr viel Mühe erspart.
Ich will nur noch zusammenfassend sagen: ich halte es für unbedingt notwendig, daß in unserer Justiz ein anderer Zug platzgreife, als er insbesondere in den letzten drei Jahren bestanden hat. Diese letzten drei Jahre sind charakterisiert durch einen fortschreitenden Verfall unserer Justiz. Wir müssen hoffen und wünschen — und glauben auch nach den Ausführungen des Herrn Justizministers im Verfassungsausschuß des Senats Grund zu haben, hoffen zu dürfen — daß in kürzester Zeit eine Besserung in diesen Dingen platzgreifen werde, eine Besserung für jenen Stand und für jenen Zweig unserer staatlichen Verwaltung, der, das kann man ruhig sagen, der wichtigste in diesem Staate ist. Es heißt: Justitia fundamentum regnorum. Wenn die Justiz so aussieht, wie in den letzten 10 Jahren, dann wackelt das Fundament dieses Reiches. (Potlesk.)
2. Øeè sen. Stolberga (viz str. 9 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Auch ich möchte den Anlaß der Beratung über dieses Gesetz zu einigen Ausführungen benützen. In vielen Punkten hätte ich nur zu unterstreichen, was mein geehrter Herr Vorredner gesagt hat, nur bezüglich seines letzten Ausfalles über die Justizverwaltung in den letzten drei Jahren kann ich ihm nicht zustimmen. (Sen. Prof. Dr Hilgenreiner: Er hat keine Beweise dafür erbracht!) Ich wüßte auch nicht, wie er das besonders begründen könnte. Im übrigen sind seine Ausführungen sehr richtig gewesen. Die Regierung hat ursprünglich mit einer Vorlage zum Gerichtsentlastungsgesetz eine Ergänzung des Gerichtsentlastungsgesetzes vom Jahre 1914 beabsichtigt, aber weder das Abgeordnetenhaus noch der Senat sind auf diese Absicht eingegangen. Im Interesse der Rechtssicherung und Rechtsfindung sollen von den Maßnahmen der Regierung die meisten ganz fallen gelassen werden. Von einer Entlastung kann man höchstens noch bezüglich des Kreisgerichtes in Prag sprechen. An übrigen Bestimmungen sind lediglich einige Verbesserungen und Klarstellungen im Gesetz enthalten. Wie auch der Motivenbericht anführt, ist mit irgeneiner wesentlichen Entlastung durch dieses Gesetz bei den Gerichten nicht zu rechnen. Der Bericht weist darauf hin, daß nur eine bessere Systemisierung entscheidend abhelfen kann. Aber auch eine solche Systemisierung wird nichts nützen, wenn sich nicht qualifizierte Anwärter in größerer Anzahl finden und diese werden sich nur bei besserer Besoldung melden. Der Rechtsausschuß hat sich in den vergangenen Jahren sehr eingehend mit der Richterbesoldung befaßt. Er war der Ansicht, daß eine Besserstellung in finanzieller Richtung und bessere Avancementverhältnisse geschaffen werden könnten. Die Lösung dieser Frage wurde dadurch kompliziert, daß eine Lizitierung unter den politischen Parteien bezüglich der Forderungen über die Gehaltserhöhung stattgefunden hat und ferner dadurch kompliziert, daß mit den Richtern auch andere Staatsangestellte und nach ihnen die Lehrer sich gemeldet nahen, mit den Lehrern die Pensionisten und mit Recht namentlich die Altpensionisten. Und so ist das ganze System zu einem Umfang herangewachsen, daß an eine sofortige Lösung nicht mehr gedacht werden konnte. Ich glaube, es wäre richtig gewesen, mit den Richtern anzufangen, schon mit Rücksicht auf ihre Sonderstellung, die ihnen die Verfassung geht, dann mit den anderen Kategorien der Staatsangestellten, denen dann notwendigerweise die Lehrer nachfolgen müßten. Wenn die Frage der Besoldung der Staatsangestellten seinerzeit mit der Frage des Abbaues des Mieterschutzes verquickt worden ist, so scheint es nur zum Teil berechtigt. Aber ein entschiedenes Unrecht ist es für die große Anzahl von Angestellten, die schon jetzt mit den niedrigen Gehältern in teueren Wohnungen leben müssen. Es ist auch ungerecht, wenn heute noch der Staat sich die Wohnungen für seine Angestellten auf Grund eines besonderen Gesetzes durch Beschlagnahme verschaffen kann. Das war eine Maßregel, die vorübergehend eine gewisse Berechtigung hatte, aber als dauernde Einrichtung unmöglich und ungerecht ist.
Es ist zu begrüßen, daß der Herr Justizminister sowohl im Rechtsausschuß, wie im Budgetausschuß Maßnahmen in Aussicht gestellt hat, um die Gerichtskrise zu beheben. Er führte aus, es fehle an Anwärtern, und er meinte, die Richter seien überlastet. Er stellt zu diesem Zweck die Anstellung von Aktuaren in Aussicht. Das ist gewiß sehr zu begrüßen, aber auch ich möchte darauf hinweisen, daß die jetzt herrschende Sprachenpraxis und die Sprachenbestimmungen auch nicht unwesentlich zur Belastung der Gerichte beitragen. Der Minister stellt weiter die Regelung der Bezüge der Richter im Sinne der vorhandenen Ausschußbeschlüsse in Aussicht. Wenn das eintrifft, werden sich gewiß auch Anwärter melden und die Flucht vor dem Richterstand wird aufhören. Der Minister stellte auch die Anstellung von Frauen in Aussicht und will die Richterkarriere den Frauen eröffnen. Über die Eignung der Frauen für den Richterberuf sind die Ansichten geteilt. Ich will mir darüber ein Urteil nicht anmaßen, bin aber überzeugt, daß für gewisse richterliche Funktionen, insbesondere für jene, welche eröffnet werden durch das zu erwartende Jugendstrafrecht und durch das Jugendwohlfahrtgesetz, sich für die Frauen auch ein ergiebiges und dankbares Feld der Tätigkeit eröffnen wird.
Es sind aber für diese gewisse Verdrossenheit, die man allgemein unter den Staatsbeamten jetzt merken kann, auch anderer Ursachen vorhanden. Es ist nicht bloß die geringe Besoldung schuld; auch die österreichischen Beamten waren schlecht besoldet, in den ersten Jahren sogar noch erheblich schlechter als jetzt. Aber die soziale Stellung, die den Staatsbeamten damals geboten wurde, hat ihnen einen gewissen Ersatz für die schlechte Besoldung gegeben. Ein Vergleich der Stellung, die heute den Beamten eingeräumt ist, mit der früheren Stellung fällt nicht zugunsten der Jetztzeit aus. Zu dieser Verdrossenheit gesellt sich auch eine Unsicherheit der Existenz; durch das Abbaugesetz und durch eine Handhabe der dauernden Beurlaubung, die früher nicht bekannt war, ist das Hauptaktivum des Staatsangestelltenberufes, die Sicherheit in der Anstellung, nicht mehr so gegeben. Die Beamtenschaft vermißt dieses gewisse Wohlwollen bei den Zentralstellen auch in vielen anderen Beziehungen. Ich verstehe es nicht, warum nicht endlich die neue Systemisierung durchgeführt wird. Ich verstehe es nicht, warum die Durchführungsvorschrift zum § 142 des Besoldungsgesetzes bezüglich der Durchrechnung der Dienstjahre immer noch auf sich warten läßt. Wenn heute ein Staatsbeamter in seiner Familie oder selbst durch irgendwelche Verhältnisse unschuldig in Not geraten ist, so ist er auf Jahre hinaus nicht mehr imstande, seinen Haushalt in Ordnung zu bringen. Daß der Heilfonds nicht ausreicht, ist ja allgemein bekannt. Aber auch sonst kann man wohl sagen, daß kein Privatunternehmen gegen seine Angestellten so hartherzig sein würde, gegen einen verdienten Angestellten, der unverschuldet in eine Notlage geraten ist, wie der Staat. Es wäre auch hier Abhilfe zu schaffen und für außerordentliche Fälle außerordentliche Abhilfe notwendig. Ich bin darauf aufmerksam gemacht worden, wie peinlich es für einen Staatsbeamten ist, der aus irgendwelcher unverschuldeter Not gezwungen ist, seinen Gehalt zu verpfänden, daß in der Auszahlungsliste, die allmonatlich von Büro zu Büro geht, die Abzüge offen dargestellt werden und jeder einzelne Kollege bis zum letzten Amtsdiener Einblick nehmen kann in die finanziellen Verhältnisse des betreffenden Beamten. Auch da wäre ganz leicht Abhilfe zu schaffen.
Aber bei den deutschen Angestellten ist wohl ein ganz besonderer Grund zur Verdrossenheit vorhanden, die absolute Aussichtslosigkeit, in höhere leitende Stellen aufzurücken, trotz Fleiß und trotz Qualifikation. Es wird über den Mangel an Bewerbern geklagt, aber mir sind Fälle bekannt, daß offiziell systemisierte Stellen ausgeschrieben wurden, daß deutsche Bewerber, u. zw. vollständig qualifizierte sieh gemeldet haben, daß aber trotzdem die Stellen solange nicht besetzt worden sind, bis nicht ein èechischer Bewerber sich gefunden hat, dem dann die Stelle zugeschanzt worden ist. Die Gesuche bleiben einfach liegen und werden nicht an die maßgebenden verleihenden Stellen weitergeleitet. Gewiß ist, daß gewisse nationale Ausschüsse, die Výbory, ihre Hauptaufgabe darin sehen, alle etwa freiwerdenden Stellen in Evidenz zu halten und Im gegebenen Falle ihren ganzen verderblichen Einfluß darauf zu verwenden, um zu verhindern, daß ein deutscher Bewerber diese Stelle bekommt. Das gilt nicht bloß vom Staatsdienst, sondern auch von großen privaten Unternehmen. Trotz der versöhnenden Worte, die in letzter Zeit so häufig gesprochen wurden, dauert der verderbliche Einfluß dieser Výbory noch immer an. Diesem Einfluß ist es auch zu verdanken, daß immer wieder die Bevölkerung hinsichtlich der Verschiebung der Grenzen der Gerichtsbezirke beunruhigt wird. Wir haben gewiß nichts dagegen, wenn aus Gründen der Rationalisierung Verwaltungsgebiete geändert werden oder Grenzen von Gerichtsbezirken, wenn es aus wirklich staatlichen Rücksichten geschieht. Die Gründe, die hier in Frage kommen, sind aber die, einem Teil der Bevölkerung ihre Sprachenrechte zu nehmen, und solche Gerichtsbezirke zu schaffen, in denen die deutsche Bevölkerung unter 20% herabsinkt. So wird immer wieder die Bevölkerung über die Frage der Einteilung des Gerichtsbezirkes Mähr.-Ostrau beunruhigt, der so eingerichtet werden soll, daß den Deutschen von Mähr.-Ostrau ihr Sprachenrecht genommen wird. Ich hoffe, daß der Herr Justizminister auf diese Machenschaften nicht hören wird.
Ich glaube, daß die Staatsbehörden sehr wesentlich zur Konsolidierung der Verhältnisse beitragen werden, wenn sie dem Einfluß dieser Výbory sich gänzlich entziehen würden. Aber unerträglich ist es, wenn auf der èechischen Seite man sich in den Dienst dieser Výbory stellt oder wenn die deutschen Beamten unter dem Terror dieser Výbory gestellt werden. Selbstverständlich haben wir nichts gegen nationale Betätigung auch extrem nationaler Vereine, aber sie sollen ihr Ziel mit den privaten Mitteln der öffentlichen Gewalt. Der Herr Justizminister hat auch in begrüßenswerter Weise von der Einführung von Kursen für die Richter gesprochen; er hat darauf hingewiesen, daß die Richter überlastet sind und daß sie nicht in der Lage sind, sich auch noch mit den Fragen der Rechtswissenschaft, der Gesetzgebung und der Judikatur zu beschäftigen. Die Einführung solcher Kurse ist gewiß zu begrüßen, aber eines scheint mir notwendig, daß es jedem Richter stets bewußt bleibt, daß er in seinen Rechtsentscheidungen immer nur von den Fragen des Rechtes und der Gesetze sich leiten lassen darf, und daß es keinem Richter, auch nicht dem obersten Richter gestattet ist, die rechtliche Entscheidung mit politischen Gründen und Anschauungen zu motivieren und niemals eine parteipolitische Auffassung oder Einstellung den Maßstab für die rechtliche Entscheidung bilden kann. Ich muß sagen, daß die Stellungnahme des Präsidenten des Obersten Gerichtes in dem bekannten Sprachenstreit unserem Rechtsempfinden immer uverständlich geblieben ist und bleiben wird.
Das vorliegende Gesetz soll, wie der Herr Justizminister in Ausicht gestellt bat, einen gewissen Anfang bilden und eine Reihe von Gesetzen einleiten, welche unser Gerichtswesen besser gestalten und die Gerichtskrise beheben sollen. Auch uns liegt unser Gerichtswesen am Herzen, auch wir wollen gerne an jener Verbesserung der jetzigen Gerichtslage mitarbeiten und werden gerne alles unterstützen, was zu diesem Zwecke dem Wohle unseres Volkes dient. (Potlesk.)