Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 14. schùzi senátu Národního shromáždìní

republiky Èeskoslovenské v Praze ve støed u 19. února 1930.

Øeè sen. dr Hilgenreinera (viz str 10 tìsnopisecké zprávy:

Senatoren, Senatorinnen! Die winzige Einigung in Zollsachen, von der wir heute gehört haben, erinnert uns, wie auch der Bericht es ausspricht, an die traurige Tatsache, daß die Verhandlungen über einen Handelsvertrag mit Deutschland, die seit 1926 geführt worden sind, bis heute noch nicht beendet wurden, ja auch für die nächste Frist als aussichtslos erscheinen. Man hat Deutschland gezwungen, mit aller Gewalt ins Ausland zu dringen, und die Konkurrenz auf jede mögliche Weise zu fördern. sich auch möglichst abzusperren durch Schutzzölle, um die einheimische Industrie zu heben und den Export in energischer Weise zu führen. So zahlen gegenwärtig auch wir mit die Reparationen, die Deutschland ob der falschen Politik des Versailler Vertrages zahlen muß.

Aber nicht davon wollte ich sprechen. Ich bin an etwas anderes erinnert worden durch den heutigen 19. Feber, an ein für uns Deutsche trauriges Ereignis, das sich gerade hier in diesem Saale vor 10 Jahren vollzogen hat. Die Außenbeziehungen zu anderen Staaten hängen wesentlich davon ab, ob die Stammeszugehörigen der anderen Staaten in den betreffenden Staaten in geordneten rechtlichen Verhältnissen leben oder nicht. So ist das Außenverhältnis zu Deutschland, das sich Gottlob bis heute in korrekten Bahnen bewegt hat, wesentlich davon abhängig, ob die Deutschen in diesem Staate auch die entsprechende innerpolitische Stellung genießen. So lange in diesem Staate die durch die Friedensverträge und die Verfassung garantierte Gleichberechtigung der Deutschen nicht durchgeführt ist - und sie ist im 11. Jahre des Bestandes dieses Staates noch immer nicht durchgeführt - werden die Beziehungen der Èechoslovakei zu Deutschland, das als allerwichtigster Faktor unserer Handelsbeziehungen in Betracht kommt, immer auf einen gewissen Widerstand stoßen.

Da erinnert uns nun der 19. Feber, daß vor 10 Jahren in diesem Saale ein Gesetz angenommen wurde, das immer noch, wie die neuesten Kundgebungen des akademischen Senates der Deutschen Universität in Prag bekunden, als offene Wunde. als Unrecht empfunden wird: das Gesetz über die Universitäten in Prag. Durch dieses Gesetz, das in diesem Saale in Abwesenheit der deutschen Vertreter in der ehemaligen Nationalversammlung beschlossen wurde, ist die èechische Universität in Prag, und wie aus dem Zusammenhange der §§ 4 und 5 mit § 1 hervorgeht, sie allein als die Fortsetzerin, die Rechtsnachfolgerin des alte vom Karl IV. eingesetzten Generalstudiums erklärt worden und es sind daraus auch die Konsequenzen gezogen worden. Auf diese Weise ist die Deutsche Universität ideell und materiell entrechtet und schwer geschädigt worden und dieses Unrecht dauert bis zum heutigen Tage an. Worin besteht dieses Unrecht? Ich will es kennzeichnen mit den Worten der Denkschrift, die im Jahre 1920 die Deutsche Universität an das In- und Ausland gerichtet hat. Dort heißt es: »Der Geist des Universitätsgesetzes ist - trotz der Milderung vom Anfang bis zum Ende der gleiche geblieben, die Deutsche Universität hat eine schwere ideelle und materielle Einbusse erfahren. Ihr Name wurde ihr genommen und wenn sie sich - notgedrungen als »Deutsche Universität« bezeichnet, weil sie sich sonst überhaupt nicht verständlich machen könnte, so widerspricht das schon dem Gesetze, das sie zu einem namenlosen Wesen, das erst durch ein künftiges Gesetz getauft werden soll, erniedrigt hat. Ihre Geschichte wurde angezweifelt, wenn nicht unterschlagen. Denn die Meinung des Gesetzes ist es, daß nur die Èechische Universität die Fortsetzung der alten Carolo-Ferdinandea darstelle. Ihr Heim wurde ihr entzogen. denn wenn sie auch bis auf weiteres das Karolinum benützen darf, so ist sie dort im fremden Hause, Hausherr ist die Èechische Universität, die ihr bisher ebenbürtig war, jetzt aber einen ungeheuern Vorsprung gewann. Ihre Rechtsgrundlage, das Universitätsgesetz vom Jahre 1882, ist beseitigt und damit zugleich auch das Recht auf die deutsche Vortragssprache, auf eigene Lehrer und Hörer, auf räumliche Selbständigkeit und Abgeschlossenheit. Das Archiv darf sie bloß benützen, wie jede beliebige fremde Universität, obwohl es ihre eigene Vorgeschichte ist, die sich dort aufgezeichnet findet, ihre Insignien muß sie ausfolgen, die astronomische Lehrkanzel wird durch Wegnahme der Sternwarte obdachlos, administratives Belieben greift in weitestem Umfange Platz, wie wenn es sich um eine Mittelschule handelte.«

Das Universitätsgesetz vom Jahre 1920 wurde auf Grund falscher geschichtlichen Voraussetzungen geschaffen, nämlich auf der Voraussetzung, daß die Èechische Universität in Prag allein Rechtsnachfolgerin und Fortsetzerin des alten Generalstudiums sei. Die Geschichte sagt, daß König Karl als Romanorum rex semper Augustus et Bohemiae rex das Generalstudium eingesetzt und ausgestattet hat mit allen Vorteilen der Universitäten von Bologna und Paris. Karl konnte unmöglich als König von Böhmen diese Privilegien von auswärtigen

Universitäten seiner Universität erteilen. Nur als Romanorum rex, nur als römischer König war er im Verein mit dem Papst dazu fähig. (Sen. dr Heller: Warum hat Herr Professor Dr Mayr-Harting, als er in der Regierung saß, in der Sache nicht etwas angeregt? Er war doch 4 Jahre in der Regierung!) Sie werden sich erinnern, daß die deutschen Parteien seinerzeit einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben, daß dieser Antrag aber nicht zur Behandlung gekommen ist. Von Deutsch oder Èechisch bei der Gründung konnte bei den damaligen Verhältnissen überhaupt keine Rede sein, die Unterrichtssprache war selbstverständlich universell lateinisch, die Hörerschaft war ganz international. Und auch das Kuttenberger Dekret, auf die Veranlassung Hus's erlassen, worin das Übergewicht, nämlich drei gegen eine Stimme der übrigen Nationen, der natio bohemica zugesprochen wurde, darf hier nicht angezogen werden. Zur natio bohemica gehörten ja neben den Südslaven und Ungarn selbstverständlich auch die Deutschen im Lande. Und wenn von der sächsischen und der bayrischen Nation die Rede ist, so sind das selbstverständlich nur Deutsche außerhalb Böhmens. Wenn auch durch den Wegzug deutscher Hörer und Lehrer die Leipziger Universität begründet wurde, so waren das zumeist auswärtige Deutsche, aber die hiesigen Deutschen blieben selbstverständlich hier, weil sie zur naatio bohemica gehörten und deren Vorteile mitgenossen.

Man kann sich auch nicht darauf berufen, daß die Deutschen in den Umsturzjahren die Forderung erhoben: Fort von Prag, auf nach Reichenberg! Denn die Herren, die dagegen Einwand erhoben, wissen ganz genau, daß von èechischer Seite erklärt worden ist, daß daraus aus politischen Gründen nichts werden kann. Durch die Zusammenlegung der beiden Akademien, der artistischen im Karolinum und der philosophisch-theologischen, die den Namen Ferdinands trug, im Jahre 1654 ist selbstverständlich im Sprachenverhältnis keine Änderung eingetreten. Es blieb die alte lateinische Vortragssprache und sie blieb bis zum Jahre 1784, bis Kaiser Josef II., wo zum erstenmal auch deutsche Lehrkanzeln eingerichtet wurden. Vom Jahre 1848 an, da das èechische Volk sich immer mehr und mehr seiner Selbständigkeit bewust wurde, sind dann auch èechische Lehrkanzeln eingerichtet worden. Der unhaltbare Zustand hat weiterhin dazu geführt, daß es im Jahre 1882 zum Universitätsgesetz im österreichischen Reichsrat kam. Dieses Universitätsgesetz, bei dem der èechische Abgeordnete Professor Kvíèala Referent war, ist angenommen worden im vollen Einvernehmen beider Nationen und es war die Rechtsauffassung auch des èechischen Teiles, daß beide Universitäten gleichmäßig die Fortsetzerinnen der alten Universität und infolgedessen auch gleichberechtigt seien. Und so gab denn 25 Jahre nachher Universitätsprofessor Dr Goll, der bekannte èechische Historiker, öffentlich der Auffassung Ausdruck, daß beide Universitäten gleich alt und gleich jung seien.

Aber von diesem Standpunkt ist man leider abgegangen und so wurde das Universitätsgesetz vom 19. Feber 191 9 auf Anregung einiger Kollegen der èechischen Universität geschaffen. Referent war der ehemalige Koll. Sen. Dr Mareš. Dieses Gesetz war eine unnötige Provokation der Deutschen. Unnötig, denn die meisten materiellen Bestimmungen des Gesetzes sind bis zum heutigen Tage nicht durchgeführt, ein Zeichen, daß sie absolut nicht notwendig waren. Unnötig war die Provokation auch aus dem Grunde, weil man ganz gut den unbeliebten Namen des Kaisers Ferdinand aus dem Namen der Universität hätte beseitigen können, ohne daß irgendeinem Teil ein Unrecht zugefügt worden wäre. Das Gesetz ist gemacht worden im Überschwang des nationalen Bewußtseins. Heute, wo alle Kreise dahindrängen, daß endlich ein nationaler Frieden gemacht werde, heute bringen wir denselben Antrag ein, der schon 1920 in diesem Hause eingebracht wurde, nämlich daß dieses Gesetz in seiner Gänze aufgehoben und auf diese Weise freie Bahn geschaffen werde für ein neues Universitätsgesetz, das aufgebaut werden sollte auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung der beiden Universitäten in Prag. Dadurch würde dem einen Teil sein Recht gegeben, dem anderen kein Unrecht zugefügt. Auf diese Weise würde das Verhältnis zwischen beiden Universitäten, das seit diesem Gesetz getrübt ist, gewiß wieder ein so freundliches werden, wie es vorher im alten Österreich immer gewesen ist, im Interesse der Wissenschaft und der Zusammenarbeit der verschiedenen Nationen.

Unser Antrag ist also kein Kampfantrag, sondern ein Friedensantrag und als solcher gedacht. Ich bitte daher ihn ernst zu nehmen und ihn nicht schon von vornherein abzuweisen. wie es sonst mit oppositionellen Anträgen geschieht, die wohl der Referent übernimmt, die aber nie in den Ausschüssen verhandelt werden. Wenn so der deutschen Universität in Prag wieder ihr volles Recht zuteil würde, müßte sich eine solche Maßnahme würdig einfügen in jene Kundgebungen, die anläßlich des 80. Geburtstages des Herrn Präsidenten beabsichtigt sind. Es würde ein Hindernis weggeräumt bezüglich des nationalen Friedens in diesem Staate.

So trügen wir auch zu einem entsprechenden politischen Verhältnis der Deutschen im Innern bei, das die Voraussetzung ist zu guten außenpolitischen Beziehungen zu dem handelspolitisch wichtigsten Staate, zu Deutschland, unserem mächtigen Nachbar.

Wir werden selbstverständlich für die Vorlage, für die kleine Zollverbesserung hinsichtlich der Handelsbeziehungen zu Deutschland stimmen. - Ich spreche aber den Wunsch aus, es möchten alle maßgebenden Faktoren alles

Mögliches tun, damit der Handelsvertrag mit Deutschland so viel als möglich beschleunigt werde. (Potlesk.)