Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 8 schùzi senátu Národního shromáždìní
republiky Èeskoslovenské v Praze ve støedu dne 15. ledna 1930.
1. Øeè sen. Löwa (viz str. 10 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Immer wenn wir eine Regierungsvorlage über Bauförderung und Wohnungsfürsorge zu beraten hatten, waren wir über deren Ausgang besorgt und wir haben immer gefunden, daß bei jedesmaliger Neuberatung eine bedeutende Verschlechterung der Baugesetze eingetreten ist. Zur Zeit als wir in der Opposition standen, waren wir ja in der Lage, durch unsere gewiß gerechte Kritik an diesen Vorlagen eine Änderung herbeizuführen und die damalige Koalitionsmehrheit und Regierung zu veranlassen, doch verschiedene Verschlechterungen in dem Gesetze zu beseitigen, oder zumindestens zu verbessern. Es ist uns allerdings nicht gelungen, eine ganz entsprechende Verbesserung herbeizuführen, sowie es uns auch nicht gelungen ist, Gesetzesvorlagen durchzusetzen, durch welche die Bauförderung und der Mieterschutz für eine längere Reihe von Jahren geregelt worden wäre. Wir wissen ja, daß der Mieterschutz und die Gesetze, die das freie Vermieten einschränken, nicht für ewige Dauer bleiben können. Aber wir wissen auch, daß an eine Änderung oder gänzliche Auflassung des Mieterschutzes insolange nicht gedacht werden kann, als nicht die entsprechende Zahl von Wohnungen vorhanden ist, besonders von solchen Wohnungen, deren Preise für die Arbeiterschaft erschwinglich sind. So lange das nicht der Fall ist, ist unseres Erachtens nicht daran zu denken, daß eine weitere Lockerung des Mieterschutzes oder gar eine Beseitigung desselben eintreten könnte, und deswegen müssen wir schon sagen, daß wir den Beschluß des Ständigen Ausschusses vom 11. November 1929, die bestehenden Gesetze für eine kurze Frist, nämlich bis zum 31. März 1930 zu verlängern, zur Kenntnis nehmen konnten. (Místopøedseda Trèka pøevzal pøedsednictví.) Wir ließen uns dabei von der Anschauung leiten, daß durch die Änderung der Regierungskoalition und der Regierung selbst es möglich sein wird, innerhalb dieser Zeit doch eine Beratung der entsprechenden Gesetze erreichen zu können. Wir mußten uns deswegen sagen, daß wir für den Antrag, der vom Ständigen Ausschuß dem Senat vorgelegt werden wird, stimmen werden, weil wir ja bei einer Ablehnung einen Zustand herbeiführen würden, der für die Arbeiterschaft, für die Angestellten, für die Kleingewerbetreibenden usw. von gar nicht abzusehenden Folgen begleitet sein würde. Wenn wir dies vermeiden wollten, wenn wir dafür sind, daß nicht Zustände eintreten, die geradezu verherend auf die arbeitenden Kreise wirken würden. dann müssen wir natürlich für die Anträge des Ständigen Ausschusses stimmen. Wir sagten uns auch, daß diese Gesetze ja nicht von der neuen Regierung vorgelegt worden sind, sondern daß sie ein altes Überbleibsel der früheren Regierung sind, wobei wir uns außerdem der Hoffnung hingeben, daß innerhalb der Zeit bis zum 31. März 1930 es vielleicht möglich sein wird, daß die Regierung neue entsprechende Gesetze vorlegen wird. Wir wissen außerdem, daß besonders in der Bauförderung jedes neue Gesetz, das von der Regierung vorgelegt wurde, bedeutende Verschlechterungen gebracht hat. Wir waren damals, als das Gesetz vom Jahre 1923 herauskam, in der angenehmen Lage, zu beobachten, daß die Regierung der Bauförderung ein entsprechendes Interesse entgegengebracht hat. Es wurde damals gemeinnützigen Baugenossenschaften eine Subvention von 70% gewährt, allerdings nicht im baren Gelde, sondern in der Weise, daß die Regierung die Verzinsung von 70% der Baukostensumme und der Amortisation übernommen hat. Dadurch kam es, daß eine ganze Reihe von Neubauten, ja in einzelnen Gebieten ganze Stadtteile und Ortsteile entstanden sind. Aber schon damals haben wir die Wahrnehmung machen müssen, daß damit wieder nur einem Teil der Bevölkerung geholfen worden ist, während für die Mittellosen überhaupt nichts geschaffen worden ist. Denn diese Subvention durch die Regierung, diese Unterstützung des Bauförderungswesens, war damals nur für jene Menschen und Verbände gedacht, welche zumindest den vom Gesetze vorgeschriebenen Betrag von 10-15% der Baukostensumme erlegen konnten. Dann erst war die Möglichkeit vorhanden, daß die Regierung auch tatsächlich die weitere Verzinsung und Amortisation übernommen hat. Seit dem Jahre 1925 aber konnten wir beobachten, daß kein Gesetz mehr besteht, durch welches eine direkte Unterstützung der Bauwerber gegeben wäre, sondern die Regierung hat von da ab nur die staatliche Bürgschaft für die zweite Satzpost übernommen und es wurden dafür 120 und dann 150 Millionen im Budget ausgesetzt. Nach Ablauf dieser Zeit ist von Seiten der Regierung für die Bauförderung auch nicht ein Heller mehr verausgabt worden und konnte auch nicht verausgabt werden, weil die Regierung erst dann zur Zahlung der Verpflichtungen seitens der Bauwerber verhalten ist, wenn durch keinerlei Zwangsmaßnahmen die Zahlung der fälligen Zinsen und Amortisationen herbeigeführt werden kann. Bis heute haben wir einen solchen Fall nicht zu verzeichnen; weder von Seiten einer gemeinnützigen Genossenschaft oder Gemeinde, noch von Seiten eines privaten Bauwerbers. Infolgedessen war auch für die Regierung die Möglichkeit nicht gegeben, für die Verzinsung und Amortisation zur Bauförderung etwas zu leisten. Die Folge davon war, daß in der Bautätigkeit ein großer Rückschlag eingetreten ist, der wieder zur Verschärfung der Wirtschaftskrise, zur Vermehrung der Arbeitslosigkeit beigetragen hat. Dazu kommt noch Folgendes: Der Herr Finanzminister kann von dem der Regierung nach dem Gesetze vom Jahre 1923 zustehenden Regreßrecht Gebrauch machen und es würde dadurch der Zustand eintreten, daß eine ganze Reihe von armen Teufeln, welche damals schon die Möglichkeit nicht hatten, diese 10, bzw. 15% der Baukostensumme aufzubringen, um von der staatlichen Subvention Gebrauch machen zu können, heute wahrscheinlich um das Häuschen und das Geld kommen. das sie hineingesteckt, das sie sich manchmal vom Munde abgespart haben. Denn sie wären nicht in der Lage, de notwendigen Zinsen und die Amortisation zu bezahlen und den Regreß an die Regierung zurückzuerstatten. Der Herr Finanzminister müßte sich das wohlweislich überlegen, auch wenn er es damit begründet, daß er die Bauförderung heben will, indem er die Summen aus dem Regreß einer Belebung der Bautätigkeit zuführen will. Wie das wäre, können wir noch nicht beurteilen. Aber ich befürchte, daß der Regreß in vielen Fällen wahrscheinlich nicht aufgebracht werden könnte, daß es soweit käme, daß es der Betreffende dann lieber auf eine Exekution ankommen ließe. Ich habe schon gesagt, daß wir für den Antrag des Ständigen Ausschusses stimmen werden, trotzdem wir finden, daß z. B. das sechste Hauptstück des Gesetzes vollständig aufgehoben, daß es in die Verlängerung nicht mit einbezogen wird, so daß auch die bestehenden finanziellen Erleichterungen in die Verlängerung nicht mit einbegriffen sind. Wir legen deshalb Resolutionsanträge vor, in denen wir verlangen, daß ein Gesetz geschaffen werde, wonach das sechste Hauptstück mit rückwirkender Kraft vom 1. Jänner wieder eingeführt wird, weil wir davon eine Wiederbelebung der Bauförderung und so auch eine Verringerung der Arbeitslosigkeit erwarten. Denn die Baubewegung ist die einzige Arbeitsmöglichkeit für Arbeiter aus den verschiedensten Industriezweigen und Wirtschaftskreisen. Liegt die Bautätigkeit und das Baugewerbe darnieder, so wird die Arbeitslosigkeit noch bedeutend vergrößert. Wir erwarten, daß die Regierung rechtzeitig mit neuen Gesetzen kommen und es nicht wieder so machen werde, wie bisher immer, wo drei, vier Tage vor Ablauf der gesetzlichen Frist die Vorlage zur Beratung kam und wir genötigt waren, für das Gesetz einfach zu stimmen, wollten wir nicht einen gesetzlosen Zustand herbeiführen. Das hätte ich zum Bauförderungsgesetz zu sagen.
Wir werden auch für die Mieterschutzvorlage stimmen. Würden wir sie ablehnen, würde auch hier eine vollständig gesetzlose Zeit eintreten, die Kündigungen von Wohnungen gingen ins Unendliche, zumal man ja schon darauf wartet, Wohnungen, die noch unter dem alten Mieterschutze stehen, frei zu bekommen. Es war schon damit zuviel getan, daß wir Neuvermietungen nicht mehr dem Mieterschutz unterstellten, daß der § 31 den Gemeinden, die nicht über 2000 Einwohner hatten, es überließ, den Mieterschutz in der Gemeinde aufzuheben. Wir haben zwar gesehen, daß die Landesvertretung diesbezüglichen Anträgen verschiedener Gemeinden nicht zugestimmt hat, aber es haben es doch auch einzelne Gemeinden durchgesetzt. und so ist eine ungeheuere Beunruhigung unter die Mieter gekommen, die sich jetzt umsomehr steigert, weil wir sehen, daß überall dort, wo der Mieterschutz beseitigt worden ist, eine ungeheuere Zinssteigerung Platz gegriffen hat. Wir haben gesehen, daß man alles mögliche versucht, um das Gesetz zu umgehen. Ich möchte nur einen Fall, der sich in Karsbad zugetragen hat, zur Illustration anführen, um zu beweisen, wie es im Allgemeinen gemacht wird. In Karlsbad hat ein Glasermeister einen Keller und ein daran sich anschließendes Lokal als Magazin gemietet. Am 1. Jänner hat ihm der Besitzer dieses Kellers und des Vorraumes gekündigt, indem er sagte, er müsse kündigen, weil er eine nützliche Bauweise vornehme, und die erste Bauinstanz hat ihm zugestimmt, obzwar es ausgeschlossen ist, daß man aus einem Keller eine Wohnung machen kann. Der Gewerbetreibende hat vor dem Kriege für dieses Lokal 560 K Jahresmiete gezahlt. Der Hauseigentümer hat ihm aber gleichzeitig erklärt, er würde von der Kündigung keinen Gebrauch machen, wenn der Mieter bereit wäre, 13.000 Kè zu bezahlen. Ich will nur diesen einen Fall anführen, damit Sie sehen, wie man das Mieterschutzgesetz zu umgehen bestrebt ist. Es gibt heute keine Stadt, keine Gemeinde, wo nicht schon der Mietzins um 300% bis 400% gesteigert ist. Es gibt allerdings auch Fälle, wo über die Bestimmungen des Mieterschutzes nicht hinausgegangen wird. Aber eine Steigerung in einer gesetzlosen Zeit würde gerade jetzt, wo wir unter einer schwierigen Krise zu leiden haben, wo die Arbeitslosigkeit besonders in der Glas- und in der Textilindustrie groß ist, katastrophal wirken. Erst in der vergangenen Woche haben einzelne Glasfabriken ihre Betriebe bedeutend reduziert und sind daran gegangen, die Hälfte des Arbeiterstandes mit der Begründung zu kündigen, daß ein Absatz nicht vorhanden ist. Käme nun zu der Arbeitslosigkeit von heute noch eine Lahmlegung des Baugewerbes und noch eine Steigerung des Mietzinses, so wären die Folgen nicht zu übersehen. Trotz der großen Arbeitslosigkeit und trotzdem die Regierung und alle Parteien beraten, wie dieser Arbeitslosigkeit zu begegnen wäre und die von der Arbeitslosigkeit Betroffenen zu entschädigen wären, werden in einzelnen Betrieben Überstunden gemacht, insbesondere auch im Baugewerbe. wo die Überstunden manchmal 16 Stunden und noch mehr betragen, wo der Arbeiter früh zur Arbeitsstelle geht und anderen Tags zur selben Zeit noch n Arbeit steht. Das hat schwere Folgen in gesundheitlicher Hinsicht als Begleiterscheinung auch Unglücksfälle usw. Alle lnterventionen werden nicht berücksichtigt, die Bezirkshauptleute haben noch das Empfinden, als ob wir noch unter der alten Koalition lebten. sie glauben, daß sie noch machen können. was sie wollen, und daß sich die Regierung nicht traut, ihnen entgegenzutreten. Kommen Bestrafungen vor, so sind es 200 Kè, und da ist es logisch. daß sich der Unternehmer um das Gesetz nicht kümmert und weiterhin Überstunden leisten läßt und daß er gar keine Rücksicht nimmt auf jene Hunderte und Tausende Menschen, die draußen stehen und auf Arbeitsgelegenheit warten. Ich sagte schon, daß das eintreten würde. wenn wir für den Antrag nicht stimmen würden und deshalb werden wir dafür stimmen, Wir erwarten aber auch dringend. daß die Regierung innerhalb der Zeit, die ihr noch zur Verfügung steht, also bis 31. März, rechtzeitig neue Gesetze vorlegt. wir erwarten insbesondere. daß man bei der Bauförderung einen Schritt weitergehe. Ich habe wiederholt von dieser Stelle gesagt. daß ich eine Förderung des Kleinwohnungsbaues nur in dem Sinne erwarte, daß die Unterstützungen nur an gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften und Gemeinden gegeben werden. denn nur von diesen Institutionen ist zu erwarten, daß sie nicht Bauten aus Spekulation aufführen. Ja, die Gemeinden haben sogar die Möglichkeit. Mietzinse, die nicht voll die Kosten des Baues tragen, aus Allgemeinmitteln irgendwie zu ergänzen. Das kann man natürlich von einem Privatunternehmer, von einem Privatspekulanten nicht verlangen, infolgedessen wird es nicht anders gehen, als daß die Regierung im neuen Gesetz zumindest jene Vorkehrungen wiederum aufleben läßt, die wir m Gesetze vom Jahre 923 hatten. Ich möchte nochmals bitten, die Vorlagen rechtzeitig einzubringen, damit wir nicht vor die Alternative gestellt werden, die Vorlagen entweder anzunehmen oder jenen Zustand zu schaffen, den ich eben geschildert habe, Wir müssen weiters verlangen, daß vom Staat Geld für die Bauförderung aufgebracht wird. Seit 1925 haben wir nicht einen Heller für Bauförderung ausgegeben. Die Tagesblätter berichten heute. daß eine Deputation der Hauptstadt Prag den Minister für soziale Fürsorge Herrn Dr Czech aufgesucht und verlangt hat. daß speziell ein Gesetz für die Hauptstadt vorgelegt werde wonach Kleinwohnungen gebaut werden. Die Deputation verlangte Vorsorge, damit 10.000 Kleinwohnungen, höchstens mit Zimmer und Küche, gebaut werden. Ich glaube. was die Hauptstadt Prag hier vorschlägt, das trifft für alle größeren Städte zu: in allen größeren Städten ist die Wohnungsnot überaus groß, auch in den umliegenden Orten. Das Gesetz sollte sich also nicht allein auf die Hauptstadt beziehen. sondern auf alle größeren Städte und Zentren; es sollten sogenannte Bauterrains gebildet werden, wo die größeren Städte mit den umliegenden Orten zu einem Bauterrain zusammengelegt würden; und innerhalb dieser Zeit sollte einerseits von der Lockerung des Mieterschutzes nicht die Rede sein, andererseits sollte für eine entsprechende Belebung der Bautätigkeit in diesen Bauterrains gesorgt werden. Ein solches Gesetz würde gewiß von Vorteil sein. Statt Arbeitslosenunterstützung zu zahlen würden wir wirklich praktische Arbeit leisten. Nicht ohne Hoffnung ersuchen wir die Regierung, rechtzeitig solche Gesetze vorzulegen, die dafür sorgen, daß der Bauförderung größere Aufmerksamkeit zugewendet wird als bisher.
Wenn wir also gegenwärtig der Verfügung des Ständigen Ausschusses, der bloßen Verlängerung der alten Gesetze bis 31. März 1930, zustimmen, so tun wir es in der Voraussetzung, daß die Regierung unsere Mahnung hört, rechtzeitig Gesetze vorzulegen, die nicht auf kurze Fristen berechnet sind, sondern auf eine langfristige Bauförderung, auf einen langfristigen Mieterschutz, damit aus den Beratungen etwas entsprechendes und gutes für die Allgemeinheit erreicht werde. (Potlesk.)
2. Øeè. sen. Tichiho (viz str. 13 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Wir werden der Verfügung des Ständigen Ausschusses. mit der das Mieterschutzgesetz sowie das Gesetz über die Bauförderung bis Ende März verlängert wurde, unsere Zustimmung nicht versagen, glauben wir aber, daß selbst die größten Optimisten innerhalb der jetzigen Regierungsmehrheit und auch der Herr Vorredner selbst es nicht glaubt, daß es auch nur technisch möglich wäre. dieses ungeheuere Problem innerhalb 10 Wochen zu lösen. Und wir können bestimmt damit rechnen, daß diesem bis 31. März befristeten Provisorium ein neues und wieder ein neues folgen wird; denn unbestritten ist die Frage der Wohnungsfürsorge die größte Aufgabe, die die jetzige Regierungsmehrheit zu lösen haben wird. Nach meiner Überzeugung ist das Wohnungsproblem schwieriger als die Bekämpfung der bestehenden landwirtschaftlichen Krise, weil es noch größere wirtschaftliche Erschütterungen hervorrufen kann, als diese. Und es kann nicht bestritten werden, daß es ein kaum gutzumachender Fehler der früheren Regierungen war, daß sie in Zeiten guter oder besserer wirtschaftlicher Konjunktur nicht den Mut gefunden haben, wie in Deutschland oder Österreich, das Wohnungsproblem definitiv zu lösen, oder ihm wenigstens an den Leib zu rücken. Die Ursache liegt aber nach unserer Überzeugung viel tiefer. Es hat der gute Wille gefehlt, weil die Wohnungsfrage zum Politikum geworden ist, weil sie ein billiges Schlagwort für die Agitation für die Wahlen wurde, und man kann nur neugierig sein, wie die Herren Sozialisten ihre Versprechungen gegenüber den Wählern, daß der Mieterschutz nicht aufgehoben werde, vertreten können: aber ich sage auch, die Herren Agrarier werden ebenfalls den Hausherren gegenüber nicht halten können, was sie ihnen versprochen haben, nämlich daß der Mieterschutz unter allen Umständen aufgehoben werden wird. Die Enttäuschung wird höchstwahrscheinlich bei beiden Gruppen nicht ausbleiben. (Sen. Nießner: Sind sie für die Aufhebung?) Nein. Ich bin nicht dafür. (Sen. Dr Heller: Wofür sind sie?) Wir sind für eine definitive Regelung des Mieterschutzes. (Sen. Dr Heller: Das ist doch eine Redensart!) Das ist keine Redensart, wir sind für eine sukzessive Valorisierung der Mietzinse, aber nicht in einem Jahr, sondern in einem Zeitraum, den auch unsere Leute ertragen können. (Sen. Reyzl: Die Kleingewerbetreibenden? - Die sind durch Euere Gesetzgebung übel dran, auch durch die Steuergesetzgebung!) Tatsache ist, daß die frühere Regierungsmehrheit den ehrlichen und ernsten Willen hatte, das Wohnungsproblem definitiv zu lösen und sie wäre bestimmt über die Hindernisse, das muß zugegeben werden, die sich innerhalb der Regierungsmehrheit ergeben haben, hinweggekommen, wenn nicht die Auflösung des Parlamentes gekommen wäre. Wir hätten heute ein definitives Wohnungsgesetz und auch ein definitives Bauförderungsgesetz. Der jetzige Zustand auf unserem Wohnungsmarkt ist unhaltbar. Die allzugünstigen Steuer- und Gebührenerleichterungen haben es mit sich gebracht. daß in den letzten Jahren weniger Kleinwohnungen für die kleineren und Mittelschichten entstanden sind, sondern mehr Luxusbauten, die zum Ausbeutungsobjekt der Einzelnen geworden sind gegenüber jenen, die angewiesen sind, Wohnungs- und Betriebsstätten zu bekommen. Dadurch ist auch eine Ungleichheit der Zinse in alten und neuen Häusern eingetreten; unerschwinglich sind die Mieten für neue Geschäftslokale geworden. Das sind Zustände, die unter allen Umständen irgendwie geregelt werden müssen.
Wir müssen uns darüber vollständig klar sein, daß eine definitive Regelung der Mietzinse eine Aufbesserung der Bezüge der öffentlichen Angestellten und auch der Löhne der Arbeiter mit sich bringen wird. Wenn wir nur bedenken, daß eine für die Zukunft gedachte 10prozentige Erhöhung der Gehälter und Pensionen der Staatsangestellten eine Ausgabepost von 900 Millionen jährlich beträgt. dann muß man es begreiflich finden, daß der Herr Finanzminister Dr Engliš diese Frage mit einer nicht - mißzuverstehenden Deutlichkeit unterstrichen hat. Er hat gesagt: »Andererseits läßt sich nicht übersehen. daß die Lage der Staatsangestellten eine Verbesserung verlangt. Teilweise wird dies durch eine Erhöhung der Bezüge im Zusammenhang mit der allmählichen Erhöhung des Zinses geschehen. die allerdings für die Angestellten in alten Wohnungen, deren es ungefähr drei Viertel gibt, keine Verbesserung bedeuten, aber beide Kategorien wenigstens auf dasselbe Niveau stellen wird. Vom Standpunkte der Finanzverwaltung wird jedoch schon dieses bloß negative Einschreiten so enorm sein, daß im Rahmen der stabilisierten Ausgaben an eine weitere wirkliche Verbesserung der Gehaltsverhältnisse der Staatsangestellten nicht zu denken ist, wenn wir nicht zu einer weiteren der Volkswirtschaft schädlichen Anspannung des Steuersystems greifen wollen.« Das ist für die Steuerträger eine recht deutliche Sprache des Herrn Finanzministers, Dafür muß er sich selbstverständlich sofort eine gründliche Lektion gefallen lassen und dies nicht etwa von einem Oppositionellen, sondern einem Regierungsparteiler, dem Kollegen Niessner, der im »Sozialdemokrat« an die Adresse des Herrn Finanzministers Folgendes erklärt: »Was Dr Engliš verspricht - und dies auch nur gegebenenfalls - das ist nicht eine Gehaltserhöhung zugunsten der Angestellten, sondern der Hausherren. Dreiviertel von ihnen wohnt in alten Wohnungen - wie werden sie erfreut sein, zu vernehmen, daß alles, was sie im Laufe der Zeit an allmählichen Gehaltsaufbesserungen erhalten werden, nur zur Aufbesserung für die Hausherren gedacht ist. Unglaublich auch ist, daß dieser Finanzminister, der, da Not an Mann ist, sich alles zu erlauben getraut, so spricht, als wäre die Erhöhung der Mietzinse schon beschlossene Tatsache; als wäre die neue Regierung in ihrem Schoße schon vollständig darüber einig, daß der weitere Abbau des Mieterschutzes in allernächster Zeit zu erfolgen hat. Vorläufig ist aber nichts anderes geschehen, als daß Herr Dr Engliš in seinem Exposee erklärt. Das bedeutet noch lange nicht. daß seine Erklärungen, auch wenn er sie noch so apodiktisch faßt, für die Regierung eine gegebene Richts sich nur sein müssen. Herr Dr Engliš hält übrigens eine Verbesserung der Gehältsbezüge der Staatsangestellten also doch im Rahmen der Stabilisierung der Ausgaben für möglich, nur will er sie nicht den Staatsangestellten, sondern den Hausbesitzern zugute kommen lassen. Darüber aber werden wohl auch noch die anderen Mitglieder der Regierung ein Wort mitzusprechen haben.«
Man kann wirklich neugierig sein, wie die Herren der neuen Regierungsmehrheit bei diesem Präludium das Wohnungsproblem lösen werden. Wir vom Standpunkte der Gewerbetreibenden und Kaufleute werden darüber wachen, daß der Mieterschutz bei den gewerblichen Betriebsstätten aufrecht bleibt. Wir werden ehrlich mitarbeiten. (Sen. Niessner: Bisher waret Ihr schlechte Wächter!) Warum? (Sen. Niessner: Weil Ihr bisher nur Verschlechterungen eingeführt habt!) Sie wissen nicht, welche Kämpfe sich im Rahmen der früheren Regierungsmehrheit ergeben haben. Ich selbst habe dem Achterausschuß angehört und ich kann nicht aus der Schule schwatzen. (Sen. Niessner: Schlechte Wächter waret Ihr doch!) Wir werden sehen, ob Sie bessere Wächter sein werden. Wir werden ehrlich mitarbeiten. damit nicht nur das Wohnungsproblem, sondern auch das Gesetz über die Bauförderung definitiv gelöst werden. weil wir vom Standpunkt unserer Handwerker das größte Interesse haben, daß beide Gesetze unter Dach und Fach kommen. Uns fehlt aber der Glaube, daß die jetzige Regierungsmehrheit die Macht. aber auch den ehrlichen Willen hat, dieses Problem definitiv zu lösen. (Potlesk.)
3. Øeè sen. Böhra (viz str. 14 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Die zwei gegenwärtig beim ersten Punkt der Tagesordnung in Verhandlung stehenden Gesetze, Baugesetz und Mieterschutz. verdienen es wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit, daß man sich, wie immer man sich dazu stellt für deren provisorische Weitergeltung einsetze. In diesem Sinne werden wir auch bei der Abstimmung vorgehen und dafür stimmen. Gleichzeitig aber verbinden wir damit nicht nur den Wunsch, sondern auch das Verlangen. daß die Regierung ein endgültig regelndes Gesetz über den Bau- und Mieterschutz einbringe. Denn mit den jetzigen Halbheiten ist niemandem gedient. Bei diesen kurzfristigen Gesetzen kann sich kein Bauherr. keine Industrie, kein Mieter und kein Vermieter einen Plan für die Zukunft machen. Es herrscht eine gewisse Unsicherheit, die den wirtschaftlichen Verhältnissen aller Beteiligten nicht zuträglich ist. Was nun dabei in Betracht kommt, wenn eine definitive Regelung eintreten soll oder wenn man gegenwärtig von plötzlichen Änderungen absieht, so muß einem immer als notwendiges Ziel vorschweben, daß eine mittlere Linie einzuhalten ist. Denn wir dürfen uns der objektiven Wahrheit nicht verschließen, daß wir drei Interessentengruppen vor uns haben. Die ganze Bevölkerung setzt sich zusammen aus Besitzern, Mietern und einer dritten Klasse, den Wohnungslosen. Es ist selbstverständlich, daß die erste und die letzte Klasse an einem möglichst raschen oder gänzlichen Abbau des Mieterschutzwesens besonders interessiert sind. (Sen. Polach: Die Wohnungslosen? O nein, die sind nicht interessiert!) Die Wohnungslosen sind ganz besonders interessiert daran, denn die sind die größten Leidtragenden, denen wir auf dem Wege begegnen. (Sen. Polach: Sie können es nicht er warten, die höheren Zinse zu zahlen!) Es muß die mittlere Linie eingehalten werden, denn die rasche Aufhebung des Mieterschutzes oder der Bauförderung, die übrigens viel zu wünschen übrig läßt, wäre ein Unheil für die gesamte Wirtschaft und namentlich für die in Betracht kommenden beteiligten Stände. Wir haben damit zu rechnen, daß bei Eintritt eines jähen völligen Abbaues des Mieterschutzes notwendigerweise alle Gehaltsempfänger in schwerste Mitleidenschaft gezogen würden. Wie könnte sich aber der Staat, wie könnte sich die Privatwirtschaft plötzlich einer Valorisierung der Gehälter und Löhne anbequemen, wenn plötzlich eine Valorisierung sämtlicher Zinse eintreten würde? Das ist nicht gut denkbar, und daß man an diese einschneidenden Verhältnisse gedacht hat, ist dem Herrn Finanzminister gewiß sehr zugute zu rechnen, der bekanntlich erklärt hat, daß bei einer Änderung der Mieterschutzfrage auch gleichzeitig an die Gehaltsfrage der Staatsbeamten und Staatsangestellten zu denken sei.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber das Finanzministerium und die anderen beteiligten Ministerien darauf hinweisen. daß wir bereits jetzt so einschneidende Verschiedenheiten im Bauwesen seitens der Privatbeamten und sonstigen Lohnempfänger haben, bis zum letzten Arbeiter herunter. Wir haben unter den Staatsangestellten bereits eine große Anzahl. die in neuen teueren Wohnungen hausen müssen. Sie beziehen aber denselben Gehalt wie diejenigen ihrer Amtskollegen, die noch unter den geschützten Wohnungsverhältnissen leben. Wie sind diejenigen, die monatlich Hunderte Kronen mehr auf Miete ausgeben müssen, aber denselben Gehalt empfangen, wie ihre Amtskollegen, wie sind diese und ihre Familien benachteiligt, gegenüber jenen anderen Angestellten im Staatsdienst, die sich eben des Mieterschutzes erfreuen! Da wäre eben sehr daran zu denken, schon jetzt ausgleichend und angleichend zu wirken. Es wären da wirklich Zulagen sehr am Platze. Wir können daher das vom Herrn Finanzminister betonte Junktim zwischen der Neuregelung - der Mieterschutzfrage und zwischen den Bezügen der Staatsbeamten nur begrüßen. Wegen dieser Ungleichheit ist z. B. für manchen Staatsbeamten und dessen Familie eine Versetzung geradezu ein Schrecken, eine Befürchtung, eine neue schwere Sorge, sogar wenn diese Versetzung mit einer Beförderung verbunden ist, denn sie bringt ihm nicht das ein, was er an Miete für eine neue Wohnung aufbringen muß.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf die Notwendigkeiten hinweisen, daß die Bauförderung entsprechend stärker in Angriff genommen werden möge. Ich möchte hier einen Vorschlag unterbreiten, der von Leitmeritz angeregt wurde, wo wir eine Wohnungsgenossenschaft zur Errichtung einer Reihe von Kleinwohnungen gegründet haben. Wenn der Staat, der in Wohnungssachen so viel ausgeben muß, jenen Wohnungsgennossenschaften und Gemeinden, die Häuser mit vielen Kleinwohnungen bauen, einen Zuschuß geben würde, oder besser einen Zinsenbeitrag zum Bau, etwa 2 bis 3% des Baukapitals verzinsen helfen würde, dann kämen diese Wohnungsgenossenschaften und die Bürgermeisterämter in die Lage, den kleinen Beamten, Staatsangestellten, Arbeitern usw. die neuen Wohnungen zu einem solchen Mietzins zu geben, der ihren Einkommenverhältnissen entspricht. Es könnte z. B. eine solche Wohnung, bestehend aus Wohnküche und einem Zimmer - wobei ich allerdings sage, daß diese zwei Wohnräume in Bezug auf Hygiene, Bequemlichkeit und Sittlichkeit, namentlich für die heranwachsenden Kinder, unzureichend sind von der Wohnungsgenossenschaft doch um cca 150-180 Kè monatlich vermietet werden, während sie jetzt zur Verzinsung und Amortisierung ihres Baukapitals leider mindestens 230-240 Kè verlangen müssen. Das kann aber eine einfache Arbeiterfamilie, ein kleiner Staats- oder Privatangestellter nicht aufbringen, ohne daß er an den lebensnotwendigen Ausgaben für die Familie derart streichen muß, daß eben alle sozialen Forderungen weit unter jedes Minimum verkürzt sind, das denn doch auf alle Fälle eingehalten werden sollte.
Meine verehrten, indem wir also zustimmen, bitte ich das Hohe Haus, dem Resolutionsantrag, der von unserer Partei eingebracht wurde, zuzustimmen, daß nämlich die Regierung aufgefordert wird, ehebaldigst ein definitiv regelndes Gesetz über den Mieterschutz und die Baubewegung einzubringen, damit allen Unsicherheiten und Halbheiten ein Riegel vorgeschoben wird. (Potlesk.)
4. Øeè sen. Köhlera (viz str. 16 tìsnopisecké zprávy):
Meine Damen und Herren! Wenn wir unter den gegenwärtigen Verhältnissen den Verfügungen des Ständigen Ausschusses betreffend die Verlängerung des Gesetzes vom 28. März 1928 über die Baubewegung zustimmen, so geschieht dies vor allem schon aus dem Grunde, weil sich die Lohnschiedsgerichte zur Regelung der Arbeits- und Dienstverhältnisse in den Baugewerben als eine Einrichtung erwiesen haben, die sich im Laufe der Jahre in großen Grenzen bewährt hat. Streiks und Aussperrungen im Baugewerbe wurden auf - ein Mindestmaß beschränkt, ebenso ein einseitiges Diktat bei Regelung von Lohnfragen in den meisten Fällen vermieden. Besonders wichtig ist für uns die Frage der Steuererleichterungen und die Höhe der Darlehen, für welche die staatliche Bürgschaft übernommen werden kann.
Der Betrag von 200 Millionen Kè genügt nicht, um alle Ansprüche zu befriedigen. Wir müssen daher verlangen, daß die Regierung in dieser Richtung den berechtigten Wünschen der Gemeinden und der gemeinnützigen Genossenschaften mehr entgegenkommt. Aber auch damit ist die ganze Bau- und Wohnungsfrage für uns noch nicht erledigt, sondern wir fragen uns. was soll in Zukunft geschehen? Obwohl schon im Jahre 1928 die Regierung auf Grund von Resolutionen aufgefordert wurde, in kürzester Zeit beiden Häusern der Nationalversammlung den Entwurf eines einheitlichen Bau- und Wohnungsgesetzes vorzulegen und Maßnahmen zu treffen, um die Spekulation mit Bauparzellen zu verhindern, ist uns bis heute amtlich nicht bekannt, wie weit es mit den Vorarbeiten für ein großzügiges Bauprogramm eigentlich bestellt ist und ob vor allem das statistische Material auf Grund gepflogener Erfahrungen beschafft wurde, um den tatsächlichen Wohnungsbedarf sicherzustellen. Solange nicht ein entsprechendes Anbot von Wohnungen vorhanden ist, welches auch mit dem gegenwärtigen Einkommen der Arbeiter und Angestellten im Einklang steht, kann auch an eine Erweiterung der Kündigungsgründe in dem Gesetze vom 28. März 1928, Nr. 44. über den Schutz der Mieter nicht gedacht werden. Den Ansprüchen der Hausbesitzer wurde im gegenwärtigen Mieterschutzgesetze in weitgehendem Maße Rechnung getragen, wobei ich auf § 1 Abs. 13 und 16 besonders hinweise. Die verlangte Erhöhung oder Valorisierung des Mietzinses ist in der Zeit der Wirtschaftskrisen einfach unerträglich. Die Mieter haben ohnehin schon ganz bedeutende Opfer gebracht. Weitere Opfer, welche man den Mietern zumutet, sind unerträglich und müssen zu einer allgemeinen Erhöhung der Arbeitslöhne, zu einer Erhöhung der Gehälter der Privat- und öffentlichen Beamten führen. Es darf also auch in Zukunft weder an den Kündigungsgründen etwas geändert werden, noch dürfen weitere Steigerungen der Mietzinse nach den Wünschen der Hausbesitzer zugelassen werden. Wir haben uns stets an die Tatsache gehalten, aus dem Mieterschutz keinen billigen Wahlschlager zu machen, wir haben einzelne Wünsche der Althausbesitzer als gerecht anerkannt, doch müssen diese auch Verständnis für die traurige Lage der arbeitenden Bevölkerung haben. Von Woche zu Woche erfahren wir, daß besonders in der Textilindustrie der direkte und indirekte Lohnabbau sich auf eine immer größere Zahl von Betrieben ausdehnt, die Kämpfe mit den Unternehmern gestalten sich von Woche zu Woche schwieriger und die Lebensverhältnisse der Arbeiter verschlechtern sich von Tag zu Tag, wozu zahlreiche Betriebseinstellungen und Kurzarbeit bedeutend beitragen. Dieser Tatsache können sich auch die Gegner des Mieterschutzes nicht verschließen.
Wenn wir für das Gesetz stimmen, müßen wir den Wunsch aussprechen, daß die von uns gegebenen Anregungen entsprechend gewürdigt werden und daß mit den bisherigen Provisorien einmal gebrochen und eine definitive Regelung des Mieterschutzes und der Baubewegung vorgenommen wird und zwar rechtzeitig vor Ablauf der Frist. Wir haben den Glauben, daß bei sachlicher Mitarbeit aller berufenen Faktoren diese Frage einer definitiven Regelung zugeführt wird. In diesem Sinne werden wir für das Gesetz stimmen. (Potlesk.)