Příloha k těsnopisecké zprávě

o 186. schůzi senátu Národního shromáždění republiky Československé

v Praze v pátek dne 28. června 1929.

1. Řeč sen. Beutela (viz str. 7 těsnopisecké zprávy):

Meine Herren! Ich habe, bevor ich mir gestatte zu den Vorlagen zu sprechen, zunächst eine Erklärung meines Klubs folgenden Inhaltes abzugeben: (Předsednictví převzal místopředseda Böhr.)

>Die Regierungsmehrheit - darunter auch die deutschen Agrarier, Klerikalen und Gewerbetreibenden - hat die Beschlußfassung über das Richtergesetz verhindert, was die Vertagung der Beratung auf den Herbst im sozialpolitischen Ausschuß klar erweist. Wir stellen das mit Entrüstung fest. Diese Haltung der Regierungsmehrheit wird nicht nur die Richter, welche ihre ganze Hoffnung auf den Senat gesetzt halben, tief enttäuschen; sie verlängert auch die Krise der Justiz, die unter den entsetzlichen materiellen Verhältnissen und unter der großen Überlastung der Richter zusammenzubrechen droht.

Aber nicht nur die Richter, sondern auch die vielen Zehntausende der übrigen Staatsangestellten, die ebenso dringend einer Besserstellung ihrer Bezüge bedürfen wie die Richter, sehen nun, was sie von der derzeitigen Regierungsmehrheit zu erwarten haben.

Die feierlich bis zum 1. Juli versprochene Besserung der Systemisierung ist nicht erfolgt, ebensowenig die Erhöhung der Bezüge, weder auf gesetzlichem, noch auf administrativem Wege. Der Versuch des Senates, einer Kategorie von Staatsangestellten zu Hilfe zu kommen, um so den Weg für die Besserstellung der Bezüge der anderen Staatsangestellten frei zu machen, ist als gescheitert anzusehen. Das ist das Ergebnis aller feierlichen Zusagen der Regierungsparteien. Daß durch dieses Zurückweichen das ohnedies geringe Ansehen des Senates noch weiterhin geschmälert wird, sei nur nebenbei festgestellt. Vor der ganzen Öffentlichkeit klagen wir daß unser letzter Versuch, das Richtergesetz auf die Tagesordnung zu bringen, durch die koalierten Parteien vereitelt wurde, die Regierung, die Regierungsparteien und insbesondere die deutschen Regierungsparteien an. Sie haben auch diesmal wieder erwiesen, daß sie zwar die Forderung der Großagrarier, der Klerisei, der Zünftler, jederzeit zu erfüllen, bereit sind, daß sie aber für die Erfordernisse der breiten Masse der Bevölkerung, zu der die proletarischen Staatsbeamten gehören, kein Herz und kein Geld haben. Im Bewußtsein erfüllter Pflicht treten wir vor die arbeitende Bevölkerung hin und werden nicht ermangeln, derselben neuerlich aufzuzeigen, wo sie ihre Feinde zu suchen hat.<

Dies ist unerläßlich zu bemerken und es ist notwendig, daß wir auch über das sonstige Verhalten der Regierungsmehrheit gegenüber dem; Gesetzesvorlagen das Notwendige sagen und unterstreichen. Die gegenwärtige Mehrheit sowohl des Abgeordnetenhauses als auch des Senats haben wohl in den seltensten Fällen bei der Beschlußfassung über soziale Gesetze nach unserer Meinung jenes richtige Maß von Verständnis für die Bedürfnisse der von den Gesetzen in erster Linie Betroffenen an den Tag gelegt, so daß für diese das Gesetz nicht Wohltat, sondern oft Plage wird. So ist es mit dem Zollgesetz, mit dem Steuergesetz, mit dem Gemeindefinanzgesetz, mit der Verwaltungsreform und zuletzt mit dem Sozialversicherungsgesetz. Durch fast alle von der derzeitigen Mehrheit des Hauses beschlossene Gesetze zieht sich wie ein röter Faden die Beschneidung des letzten Rechtes, des Selbstbestimmungsrechtes, und die Verankerung der bürokratischen Gewalt durch Einräumung von Verordnungsrechten der Regierung. Auch in den zur Behandlung stehenden Vurlagen finden wir dies. Wir halben nicht alles für die Ärztekammern übrig, aber das eine ist sicher, daß hier an ihrer Stelle eine einseitige Bürokratenherrschaft aufgepflanzt und ihr Bestand und ihre Wirkung, wie dies § 2 der Vorläge zeigt, von den Bürokraten mehr als bisher beeinflußt werden wird.

In der Vorlage Nr. 2134 ist besonders der § 1, Abs. 2 interessant, welscher besagt, daß Personen, die wegen, Verschwendungssucht ihre Eigenberechtigung teilweise verloren haben, die Berechtigung zur Ausübung der ärztlichen Praxis nicht verlieren. Hier ist wiederum vor allem keine Entösterreicherung zu konstatieren. Auch dort waren z.. B. die Fideikommißinhaber ähnlich geschützt, nur mit dem Unterschied, daß sie nicht das Recht hatten, andere kranke Personen zu behandeln. Im § 8/2 wird bestimmt, daß in allen Fällen die Bedingungen, unter denen ein Arzt an mehreren Stätten Ordinationsbewilligung erhalten kann, durch Regie rungsverordnung erlassen werden. Bei dem heutigen Stande der Ärzte ist es wohl doch ein sehr veralteter Standpunkt. Ähnlich § 9/2, wo es heißt, daß durch Regierungsverordnung nach Anhörung der ärztlichen Fakultäten und Ärztekammern die Erteilung und Verwendung des Titels >Facharzt< geregelt wird, soweit dies nicht durch das Gesetz erfolgt. Hier wird also in Hinkunft die Bürokratie ihre Fachkenntnisse entwickeln, wozu dann die Ärzteorganisationen Stellung zu nehmen haben werden. Auch § 14/1 sieht die Erlassung einer Regierungsverordnung vor, desgleichen Abs. 2, u. zw. einmal, wie soziale Mängel zu erfassen, und ferner, wie das Material auf dem Gebiete der Gesundheitsstatistik zu sammeln sein wird.

Die Vorlage der Gesetzentwürfe war also so eilig, daß zu solchen Initiativen keine Zeit und die Notwendigkeit zu neuen Regierungsverordnungen gegeben ist. Natürlich alles nur, damit dann nur die hohe Bürokratie auf diesem Gebiete sich ausleben und den Ärzten das Leben verschönern kann. Aber wirklich dringliche Bestimmungen, die die Ärzte und die Bevölkerung brauchen würden und wie sie bereits im Abgeordnetenhause von den Rednern unserer Fraktion betont wurden, sucht man in den Vorlagen vergebens.

Die von den Ärzten heftig umstrittenen Paragraphen, 16 und 17 haben wohl eine andere Fassung erhalten. Aber man kann sagen, daß die Epidemiebereitschaft einer Mobilisierung im Falle eines Kriegsausbruches noch immer verteufelt ähnlich sieht und die Gefahr einer Kriegsdienstleistung nicht gebannt erscheint. Daß die beiden Paragraphen vollkommen überflüssig sind, ist schon betont worden. Heute gibt es so viele, namentlich Junge Ärzte, die sich bei Epidemien dienstbereit finden würden, daß derartige Verfügungen wirklich überflüssig erscheinen. Es scheint fast, als ob man mit Hilfe dieser beiden Paragraphen einzelne Angehörige des Ärztestandes, die sich nach der Anschauung mancher Leute mißliebig gemacht haben oder mißliebig machen könnten, in ihrer Existenz nach Möglichkeit zu schädigen sucht. Man kann sich das Beibehalten dieser Bestimmungen wirklich nicht anders erklären. Diese Paragraphen sind und bleiben Kautschukparagraphen. Mit einem Wort, die bürokratische Vormundschaft tritt in den Gesetzentwürfen in einer Art zu Tage, wie dies noch nie da war, namentlich bei der Ärztekammer. Diese werden nunmehr nicht nur einer Aufsichtsbehörde untergeordnet, sondern sie können auch von ihr aufgelöst werden. Die Wahlen werden vom Ministerium ohne nähere Bestimmungen und ohne gesetzliche Sicherung einer Wahlordnung und des Wahlverfahrens usw. durchgeführt. Die nationale Sektionierung der Ärztekammern, die sich bis, dato nicht tour als praktisch erwiesen, sondern auch gut bewährt hat, wird abgeschafft. Kurz, es wird auf Zustände hingearbeitet, die nichts als Streitigkeiten zeitigen müssen, und fast sieht es so aus, als ob dies absichtlich geschieht. Denn wo zwei sich streiten, freut sich der dritte und das >Teile und herrsche< ist auch ein altösterreichischer Trumpf gewesen. Die Hauptsache ist der Nationalstaat, dem zuliebe alles, auch was sich als gut und praktisch erwiesen hat, geopfert wird, wie wir es hier sehen.

Was sagen dazu die deutschen Regie rungsparteien? Sie werden für das Gesetz stimmen und dabei noch glauben, namentlichden deutschen Ärzten zu dienen. Man wird sich darauf etwas einbilden, anstelle der bisherigen im § 21 der Vorlage Nr. 2134 aufgezählten und nunmehr aufzuhebenden Gesetze, Vorschriften und allerhöchsten alten Patente, zurückreichend bis ins 1,8. Jahrhundert, nunmehr endlich ein neues modernes Gesetz geschaffen zu haben, mit dem die Bürokratie und die jeweiligen Regierunggen fast alles, die Ärzte hingegen vielleicht manches Nichtssagende, aber sonst nichts anfangen können. Wir finden aber nichts über die Spitalsfragen, mit denen doch der Ärztestand so eng verquickt ist und unter welchem Kapitel namentlich die Krankenversicherungsanstalten schwer leiden.

Die Spitalsschande Prags wurde ja in einer der letzten Sitzungen vom Vorsitzenden unserer Fraktion in einer Weise besprochen, daß dazu nichts mehr zu sagen ist. Es muß aber anschließend festgestellt werden, daß auch in den Provinzkrankenhäusern, namentlich hinsichtlich ärztlicher Fragen Zustände herrschen, die auf die Dauer unhaltbar sind. Es fehlt da und dort, so z. B. auch in Aussig, an jeglicher Ausgestaltung der chirurgischen Abteilung. Wenn dringende und schwierige Operationen an Patienten vorgenommen werden sollen, so werden diese mit Bahn oder Sanitätsauto in andere, Spitäler überführt. Und das oft in gar nicht zu schwierigen Fällen, lediglich wegen des Mangels an geeigneten chirurgisch ausgebildeten Ärzten und auch aus anderen Gründen. Ganz abgesehen von den dadurch den Krankenversicherungsanstalten entstehenden, häufig sehr hohen, oft doppelten Spitalstransportkosten, ist das für die Patienten oft ein so ungeheueres Risiko, das man es den häufig in Lebensgefahr befindlichen Personen wirklich ersparen könnte. Man wird vielleicht sagen, daß das mit den vorliegenden Gesetzen nichts zu tun habe. Ich bin anderer Meinung, Ärztefragen und die sie (betreffenden Gesetze sind Angelegenheiten öffentlicher Natur und bedeuten soziale Fürsorge. Namentlich bei der sozialen Fürsorge, auf die man sich bei uns soviel einbildet, spielt die Ärztefrage in den Spitälern eine so wichtige Rolle, daß bei Erlassung solcher Gesetze bei den vorhandenen Verhältnissen die Ärzte gehört werden müßten. Ein einwandfreier ärztlicher Dienst in den öffentlichen Krankenhäusern, die ja zum größten Teil von den Angehörigen der Arbeiterklasse frequentiert werden, ist also vor allem anzustreben und gehört als Erstes zur sozialen Fürsorge. Aus Ärztekreisen z. B. erfahre ich:

Das Medizinstudium, d. h. die praktische Ausbildung des Ärztenachrwuchses, liegt bei uns trotz des großen Andranges an der deutschen Universität, sehr im Argen. Viel zu viel wird theoretische Ausbildung vorgetragen und geprüft, während auf das Praktische fast gar kein Wert gelegt wird. So gibt es nach der alten Einteilung des Studienstoffes ein Rigorosum aus gerichtlicher Medizin und Hygiene, die nur für die Distrikts- bzw.,Stadt- und Staatsärzte in Betracht kommt und die diese ohnehin als Prüfungsfächer bei der Physikatsprüfung absolvieren müssen, während Zahnheilkunde, Ohren-, Nasen- und Halskrankheiten überhaupt kein Prüfungsgenstand sein sollen. Pro

fessoren interessieren sich bei den von ihnen abgehaltenen Rigorosen aus Chirurgie auffallend häufig für Eigennamen und ganz unwichtige Details, statt den Hörern die Möglichkeit zu bieten, praktisch an den Kliniken sich noch während des Studiums wenigstens in der sogenannten kleinen Chirurgie auszubilden. Die Mängel in dieser Richtung sind ein beredtes Zeugnis von den bestehenden skandalösen Verhältnissen im öffentlichen Sanitätswesen und in der Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses. Als eines der schwersten Vergehen an der Menschheit dieses Staates möchte ich die Unterbringung von Nervenkranken in Irrenanstalten bezeichnen. Sogenannte interessante Fälle wurden bisher auf psychiatrische Kliniken verwiesen, um dort als Nervenkranke, d. h. Patienten ohne geistige Störung, nur mit Erkrankungen des Nervensystems, Z. B. Rückenmarkschwindsucht. Lähmungen, Hirngeschwulsten, Kopfgrippen usw. neben Tobsüchtigen und schweren Geisteskranken interniert zu sein. Da die Aufnahme solcher Kranker nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses möglich ist, in dem die Gefährlichkeit des Geisteskranken bestätigt wird, mußte diesen Patienten ein Attest ausgestellt werden, daß sie geisteskrank sind, was natürlich eventuell schwere Folgen für die Beteiligten haben kann.

Das sind doch wohl wirklich unhaltbare Zustände und es sind doch wohl lediglich der Staat und die Gesetzgebung verpflichtet, hier Abhilfe zu schaffen. Für Kliniken haben wir kein Geld, aber für Soldatenspielerei, Fuad-Empfänge (Výkřiky na levici.) und Kanonen reicht es immer.

Solche und ähnliche hockwichtige Fragen, die eigentlich in derartige Gesetze gehören, sind in denselben nicht zu finden, und werden Anträge in dieser Richtung gestellt, so werden sie, wie gewöhnlich und wie es schon im Abgeordnetenhaus geschehen ist, einfach abgelehnt. Die Vorschläge der Ärztekammern und Organisationen, namentlich jene bezüglich der Honorarfragen, wurden so gut, wie ignoriert, u. zw. hauptsächlich auch, wie ich schon sagte, alles, was die Wahlen in diese Körperschaften betrifft. Die bisherige freie, geheime und schriftliche Wahl wird abgeschafft, sie soll in Hinkunft durch Regierungsverordnung geregelt werden. Also man sieht auch hier wieder einen Wahlrechtsraub, genau und noch ärger als bei den Bezirks- und Landesvertretungswahlen. Kurz, die Regierung wünscht die öffentliche demokratische Mitarbeit der Ärzte im Staate ebensowenig wie die der Arbeiter. Dies geht aus diesen Vorlagen hervor. Die Bürokraten werden es schon mache, das ist der Eindruck, den mau nicht los wird. Sie, meine Herren von der Mehrheit, namentlich die deutschen Regierungsparteien, mögen so etwas verantworten, wir werdendies nicht tun und deshalb gegen die Gesetze stimmen. (Potlesk senátorů něm. soc. dem. strany.)

2. Řeč sen. dr Brunara (viz str. 21 těsnopisecké zprávy):

Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich. daß die Deutsche Nationalpartei grundsätzlich jede Gesetzesvorlage bekämpft, welche dazu bestimmt ist, wieder einen der kärglichen Reste deutscher Selbstverwaltung zu beseitigen. Dies ist offenbar auch der Hauptzweck des vorliegenden Gesetzentwurfes, welcher die bisher bestandene nationale Sektionierung der Ärztekammern aufheben und diese utraquistisch gestalten soll. In einer solchen Kammer sowie in ihrem Vorstande würden die Deutschen zahlenmäßig eine ohnmächtige Minderheit bilden, die nach allen Erfahrungen rücksichtsloser Majorisierung preisgegeben wäre. Ich verweise nur auf das naheliegende Beispiel der ebenfalls utraquisierten Ingenieurkammer. Dabei ist, hier zulande die Utraquisierung erfahrungsgemäß nur die Zwischenstufe zur vollständigen Čechisierung. Aus diesem Grunde lehnen wir die Regierungsvorlage entschieden ab.

Meine Damen und Herren! Heute vor 10 Jahren haben die Vertreter des Deutschen Reiches in Versailles jenes Dokument des Hasses unterschrieben, daß die Grundlage für die Neugestaltung Europas bildet. Nicht freiwillig haben sie ihre Unterschrift unter diesen soggenannten Vertrag von Versailles gesetzt, sondern unter dem Zwange der ungeheueren Not, die infolge der vom Gegner gegen ein wehrloses Volk, gegen Frauen, Kinder und Greise verhängten Hungerblokade immer stärker wurde. Der Geist von Versailles, dem auch dieser Staat seine völkerrechtliche Anerkennung und seine Grenzen verdankt, da die Diktate von St. Germain und Trianon nur Abschriften des Versailler Diktates sind, dieser unglückselige Geist des Hasses und Neides, der Angst und der Selbstsucht hat durch alle 10 Jahre Europa beherrscht und wird, wie anzunehmen ist, auch noch weiterhin herrschend sein.

Předseda (zvoní): Upozorňuji pana řečníka, aby mluvil k věci.

Sen. dr Brunar (pokračuje): Auch das System, nach welchem in diesem Staate regiert und verwaltet wird, ist ein echtes Kind des Geistes von Versailles. Alle Gesetze und Verwaltungsmaßnahmen von der Verfassung angefangen über die Bodenreform, die Schuldrosselungen, den Hinauswurf der deutschen Beamten und vieles andere hinweg bis zu dem Gesetz, über das wir heute beraten, sind Ausflüsse dieses Geistes, dessen oberstes Ziel es ist, das Deutschtum in der ganzen Welt zu unterdrücken und niederzuhalten mit allen Mitteln, wenn es schon nicht möglich ist, es ganz zu vernichten. Deutsche Minister in der Regierung, die von den Čechen selbst als Vertreter des 3,5 Millionenvolkes der Sudetendeutschen angesehen und wenn es ihnen in den außenpolitischen Kram paßt, als solche gleich Paradestücken vorgeführt werden, werden vom Kriegsminister als Leiter der Regierung deshalb gemaßregelt, weil sie es gewagt haben, sich zaghaft und vorsichtig für den Schutz der deutschen Minderheiten auszusprechen, gemaßregelt als Dank dafür, daß die deutschen Parteien, die diese Minister in die Regierung entsendet haben, den Staat aus einer seiner schwersten Krisen gerettet haben und ihm während der bald dreijährigen Mitregierung alles gegeben haben, was die Čechen von ihnen verlangten, ohne dafür auch nur das Geringste zu verlangen, als ein wenig guten Willen zur Versöhnlichkeit. Zur selben Zeit, in der der Staatspräsident in Brünn von dem versöhnlichen nationalen Geiste in dieser zweite Stadt des Staates anerkennend spricht, verlangt der Polizeipräsident wegen eines anonymen telephonischen Anrufes, der mit Aufruhr droht, die Einziehung einer grünen Fahne, weil an ihr ein schwarz-rot-goldenes Band angebracht ist. Der Geist von Versailles geht in Europa und geht in diesem Staate um und wird diesen alten, vielgeprüften Erdfeil und diesen Staat, in dem wir vor 10 Jahren hineingezwungen wurden, nicht zur Ruhe kommen lassen. Da wir uns zur Schicksals- und Notgemeinschaft des deutschen Volkes bekennen, ist auch für uns der heutige Tag ein Trauertag. Wir trauern mit dem übrigen deutschen Volk an diesem Erinnerungstage, weil er uns die deutsche Ohnmacht und das ungeheuere Unrecht zum Bewußtsein bringt, das heute vor 10 Jahren dem Gesamtdeutschtum angetan worden ist. Wir trauern mit ihm in der Erkenntnis, daß Versailles und Saint Germain die Zwillingskinder eines und desselben Geistes sind, der trotz des versprochenen Rechtes die Selbstbestimmung und unsere Freiheit geraubt hat.

Předseda (zvoní): Upozorňuji pana řečníka, aby mluvil k věci.

Sen. dr Brunar (pokračuje): Wir grüßen am heutigen Tage mit besonderer Wärme alle Deutschen in der Welt als unsere Volksgenossen, denen wir blutmäßig verbunden sind. Wir begrüßen insbesondere auch die heute und an den folgenden Tagen in Salzburg tagende Auslandsgemeinschaft der Sudetendeutschen, die sich in wacher Sorge um das Schicksal ihrer Heimat zu einem großen Bunde zusammengeschlossen haben. Mit allen volksbewußten Kreisen unseres schwergeprüften Volkes fühlen wir uns gerade am heutigen Tage eins, in dem trotz Versailles lebendigen Glauben an die deutsche Zukunft! (Potlesk senátorů něm. strany národní.)

3. Řeč sen. dr Herze (viz str. 22 těsnopisecké zprávy):

Az orvosi kamarákról és az orvosi gyakorlatról szóló tőrvénytjavaslatok egyik ujabb láncszemét képezik a burzsoáziának Csehszlovákiában az imperialista háborúra való kéazölődésének. Minden törvény, minden kormányrendelet, minden intézkédés a kormány és a hatóság részéről a háború előkészítésének bélyegét viseli magán.

Az olyan kérdés is, amilyen az orvosi kamarák és az orvosi gyakorlat, mely tuIajdonképpen sajátos belűgye az orvosoknak, a legilletékesebb tényezők: az orvosok meghallgatása nélkül lett a parlament elé terjesztve olyan alakban és olyan rendelkezésekkel, amelyek úgyszólván egyhangu tiltakozást váltottak ki a csehszlovákiai orvosok részéről nemzetiségre való tekintet nélkül.

A törvény az örvosi kamaráknak csak látszatautonómiát biztosít. Maga az a tény is, hogy a kamara tagjai őt évre lesznek választva, e mellett szól. Ma amikor az általános gazdasági viszonyok rohamosan változnak, amikor az orvosok elproletárizálodása gyors folyamatban halad előre, amikor az orvosok szempontjából fontos az, hogy olyan vezetőség álljon és kerűljön a kamara élére, amely a dolgozók radikálizálódásának tűkörképéűl egybe tud kapcsolodni a modern a forradalmi tőrekvésekkel, amikor tehát annak szükségessége fog felmerülni, hogy uj vezetőség választassék, ezt a tőrvény javaslat már előre is lehetetlenné kivánja tenni, amikor kimondja, hogy a kamarák tagjai öt esztendőre lesznek választva.

Az orvosi kamaráknak még az a joguk sincs, hogy az orvosi minimális díjszabást megállapíthassák. A törvényjavaslat 25. §-a csak annyit enged meg, hogy a kamarák kidolgozhatják a minimális tarifát, de a kormány fogja kiadni. Mi a jelentősége ennek? Az eredeti javaslat nem minimális, hanem maximális tarifáról beszélt és ez volt egyik oka, egyik kiváltója az orvosok általános tiltakozásának.

És ez természetes. Amikor a betegsegélyző, a kűlőmbőző léčebný fondok következtében a munkások és az alkalmazottaik, hivatalnokok gyógykezelése kűlön orvosi honorárium fizetése nélkül is biztosítva van, amikor nem valószinű, hogy az orvosok a szegényebb osztályhoz tartozóktol: kispolgár, kisparaszt, a kik nem tartoznak a betegpénztárak kűlömbőző kategóriájának egyikébe sem, már tekintettel az orvosi pálya telitődésére, vagyis az egymáskőzötti konkurrenciára is, magas kezelési honoráriumot kővetelnének, hogy szűkség lett volna ennélfogva a kis emberek védelmére az orvosok tulzott követeléseivel szemben a maximális tarifa törvényes bevezetésével.

Azonban azonnal érthetővé válik a maximális tarifa inaugiurálása, tervbevétele akkor, ha meggondoljuk, hogy a kamarák fascizálása lebegett a kormány szeme előtt, vagyis a kormány oly nagy hatalmat akart magának a kamarán keresztűl biztosítani, hogy Csehszlovákia orvosait gazdaságilag teljesen a kezében tarthassa. Másrészt az a gondolat vezette a kormányt, hogy háboru esetén, amelyet a kormány igen közelállónak tekint, ne legyen kénytelen az állam a jómódu civilek és a bevonultak jómódu családtagjainak gyógykezeléseért magas honoráriumokat fizetni.

Csakis ezen két szempontból tekintve érthető a maximális orvosi tarifára irányuló kormánytörekvés. Az orvosolk egyhangu országos tiltakozása folytán a kormány ugyan korrigálta ezt a passzust és a maximális tarifa helyett minimális tarifáról szól a tőrvényjavaslat, de amennyi ben a kormány magának tartja fenn a tarifa megállapítását, ez az orvosi kamarák autonómiájának nagyarányu korlátozását jelenti gazdasági téren, nem annyira a kismeberek érdekében, mint inkább a jómóduak védelmére és az orvosok feletti gyámkodás biztosítására. (Sen. Dr Krouský: Přeskočte to!) Annyit beszélek, amennyit akarok. Máte dost času!

A másik pont, amely az orvosok általános ellenállását és tiltakozását váltotta ki, volt az orvosik mozgósítasa járványos betegségek esetén. Az orvosok méltán foglaltak állást a kormmánynak ezen szándéka ellen és legnagyobb részűk érthetetlennek találta, mert a tudomány és a technika mai fejlettsége mellett a ragályos betegség gyorsan megállapítható, ugyancsak gyorsan állapítható meg a ragály forrása és ennek folytán rendkivül rövid idő alatt meg lehet akadályozni a ragálynak elterjedését. A háboruban vezető orvosa voltam a 22. Landwehr-ezrednek, amelynek katonái között tifusz és vérhas lépett fel és sikerűlt a járványt két hét alatt teljesen megszüntetni. A netalán fellépő tömeges ragályos betegség esetén elegndő orvos áll a kormány illetve a hatóság rendelkezésére az őnként jelentkező orvosok sorából, ha a kormány megfelelő honoráriumot, illetve a járványban való megbetegedés vagy elpusztulás esetén megfelelő kártérítést, illetve a hátramaradott családtagok részére nyugdíjat biztosít. Az orvosok mozgósítása tehát felesleges és értelmetlen. És mégis van értelme!