Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 185. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 27. èervna 1929.

1. Øeè sen. Starka (viz str. 15 tìsnopisecké zprávy):

Hoher Senat! Die beiden Herren Berichterstatter sind bekanntermaßen zwei gutchristliche Herren, die uns heute in bewegten Worten vor Augen führen wollten, wie sehr sie sich um das Wohl und Wehe der Kriegsinvaliden kümmern und sie bringen zum Schlusse ihrer Ausfüh rungen wieder eine schön ausgeführte Resolution, die heute von der Regierungsmehrheit im Senat angenommen werden wird, in der Meinung, daß damit den Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen geholfen sei. Hoher Senat! Schun wiederholt wurde von dieser Stelle aus das Elend der Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen beleuchtet, dessen ungeachtet bleibt alles beim alten, es scheint sogar, daß man das Elend dieser Bedauernswerten noch mehr zu vergrößern die Absicht hat. Wieder werden die Kriegsinvaliden vertröstet, wiederum kommt es zu keiner Novellierung des Gesetzes, wieder versucht man durch abermalige Verschiebung sich, der Pflicht gegenüber den Kriegsinvaliden zu entziehen. Mit Resolutionen allein ist den Kriegsinvaliden nicht geholfen, man sollte endlich einmal mit diesen Augenauswischereien aufhören und zu Taten übergehen. Wenn ununterbrochen behauptet wird, daß für die Verbesserung des Kriegsinvalidengesetzes keine Geldmittel vorhanden sind, so wird das von niemandem mehr geglaubt, da der Staat für militärische Dinge Millionen hinauswirft. Ebenso werden Millionen für Propagandazwecke, für Festlichkeiten, für Spionage hinausgeworfen (Výkøiky sen. Lörva.) und gestern, heute und morgen werden viele hunderttausend Kronen ausgegeben, um ein gekröntes fremdländisches Haupt hier in Prag begrüßen und beherbergen zu können. (Pøedseda zvoní.) Für die Armen und Ärmsten in diesem Staate hat man so gut wie nichts übrig. Glauben Sie wirklich, meine Herren von der Mehrheit, daß Sie die Kriegsinvaliden unausgesetzt weiterhin, foppen dürfen?

Im fahre 1924 betrugen die Ausgaben für die Kriegsbeschädigten 911 Millionen Kè, im Voranschlag für 1929 sind hiefür nurmehr 482 Millionen eingestellt. Wenn Sie noch einige Jahre zuwarten, bis eben der letzte Kriegsinvalide verhungert sein wird, dann ersparen Sie überhaupt weitere Beträge für diese Zwecke ins Budget einstellen zu müssen. Das ist vielleicht auch Ihr Bestreben, das Gesetz solange hinauszuschieben, bis der letzte Kriegs invalide gestorben ist.

Dieser Staat kann sich rühmen, in Bezug auf die Versorgung der Kriegsinvali den an letzter Stelle zu stehen. Es ist, das allerdings kein rühmenswertes Beispiel, das der Staat hier gesetzt hat. Ich will hiefür den Beweis erbringen, wie er bereits im Abgeordnetenhaus durch unsere Genossin Kirpal erbracht wurde. Die Rente eines Volinvaliden beträgt in Österreich 67% des Durchschnittslohnes eines ungelernten und 44% eines gelernten Arbeiters, in Belgien ist das Verhältnis 149%, bezw. 101%, ja selbst in Bulgarien, einem Balkanstaat - und die Èechoslovakei will doch sicherlich kein Balkan.staat sein - beträgt dieses Verhältnis 100 Proz., bzw. 53%. In der Èechoslovakei dagegen macht die Rente eines Vollinvaliden nur 42% des Lohnes eines ungelernten und gar nur 26% eines gelernten Arbeiters aus. Während der 100%ige Invalide in Österreich für seine Rente 149 Eßkörbe kaufen könnte, in England 493, in Belgien 364 und in Deutschland 356, kann derselbe Invalide bei uns nur 95 solcher Eßkörbe kaufen! Was sagen die Herren zu diesem Beispiele, was sagen die beiden Herren Berichterstatter zu diesen Feststellungen? Sie sollten sich schämen, wenn sie an diesen Platz gehen müssen, um von dieser Stelle aus ein Gesetz zu verteidigen, wie das vorleigende.

Ich will Ihnen nun an einem weiteren Beispiele ausführlicher vor Augen führen, wie man in diesem Staat mit den Kriegsinvaliden umgeht, damit Sie daraus erkennen lernen, wie notwendig die Novellierung dieses Gesetzes ist.

Karl Kraus in Untersekerschan, Bezirk Mies, wurde im Jahre 1917 durch die Explosionswirkung einer schweren Granate verschüttet, wegen deren Folgen er sich bis zum Kriegsende im Spital befand. Zu Hause angekommen, schien das Leiden geheilt zu sein. Plötzlich stellte sich eine Erblindung auf beiden Augen ein, wozu sich ein Jahr später noch Lahmheit der beiden Beine gesellte, die jede selbständige Fortbewegung unmöglich machte. Durch wiederholte Eingaben an das Landesamt für Kriegsbeschädigte, sowie durch mehrere Interventionen meinerseits sowohl beim Landesamte als auch beim Ministerium für soziale Fürsorge gelang es endlich, den Invaliden Kraus vor eine sozialärztliche Kommission zu bringen, welche beide schweren Leiden als eine Kriegsfolge anerkannte, und ihm eine 100%ige Invalidenrente zubilligte. Diese Rente bezog der genannte Invalide durch 4 Mönate, als ihm eines Tages ein Bescheid des Landesamtes zukam, in wel chem ihn mitgeteilt wurde, daß die Rente eingestellt werde, da nicht erwiesen sei, daß seine Invalidität durch den, Krieg hervorgerufen sei.

Was soll man nun zu dieser neuerlichen und ungeheuerlichen Entscheidung sagen, wenn kurz vorher durch eine sozialärztliche Kommission festgestellt wurde, daß die Invalidität als eine Folge der erlittenen Verschüttung anzusehen sei, um nun nach viermonatlicher Rentenzahlung zu erklären., daß der Nachweis nicht erbracht sei, daher die Rente eingestellt werden müsse.

Ich habe diesen Fall im vorigen Jahre dem Herrn Minister für soziale Fürsorge vorgetragen, der mir versprach, eine Untersuchung dieses Falles durchführen zu lassen, wozu es leider nicht gekommen ist. Nun griff der bedauernswerte Invalide zum letzten Mittel, um sich seine Ren te zu erkämpfen. Am 28. Mai d. J. fuhr der Invalide Kraus mit seinem Schwager als Begleiter, der ebenfalls ein Kriegsinvalide mit abgeschossenem Bein ist, nach Prag, um sich dem Minister für soziale Fürsorge selbst vorzustellen. Daß der Transport mit diesem blinden und lahmen Invaliden durch einen Invaliden in den Straßen Prags nicht geringes Aufsehe erregte, ist begreiflich.

Durch ungeheuere Strapazen endlich beim Prachtgebäude des Ministeriums für soziale Fürsorge angelangt, gaben sich die beiden Invaliden der Hoffnung hin, daß sie nun dem Herrn Minister für soziale Fürsorge vorgestellt werden würden, um dem Herrn Minister die Bitte, unterstützt durch das >corpus delicti<, vorzutragen, daß er ein getanes Unrecht - denn um ein solches handelt es sich in diesem Falle - gutzumachen. Leider war die Hoffnung der beiden Invaliden eine trügerische, da der geistliche Herr Minister für solche Elendgestalten eben nicht zu sprechen war.

Beide Invaliden wurden durch die, in diesem Falle sehr dienstbereiten Diener zu den mit diesen Agenden betrauten Referenten gebracht. Der Referent versprach den beiden Invaliden, daß er versuchen werde, daß der Invalide Kraus vor - eine neuerliche sozialärztliche Kommission gerufen werde, der in diesem Falle allein das entscheidende Wort zu sprechen zukomme. Finde diese Kommission, daß die Leiden von den im Kriege erlittenen Verschüttungen herrühren, so werde das Landesamt dazu verhalten werden, die Rente wieder zuzuerkennen. Gelange jedoch diese Kommission zu der gegenteiligen Anschauung, so möge der arme, doppelt zum Krüppel gewordene Invalide sehen, wie er sein und seiner Familie Leben vor dem Verhungern zu schützen vermag. Hoffen wir, daß die die Untersuchung führenden Ärzte Menschen und nicht Paragraphen reitende Bürokraten sind. Leider stehen derartige Fälle, wenn auch nicht derart kraß, nicht vereinzelt da. Ein ebenso trauriges Kapitel bilden die Pflichtversäumnisse und die ununterbrochen stattfindenden, sozialärztlichen Nachprüfungen, die äußerst rigoros, vorgenommen werden.

Welches Unrecht hier an hunderten von Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen verübt wird, ist nicht zu beschreiben. Alle unsere Anträge, die im Abgeordnetenhause und auch, im Senat diesbezüglich gestellt wurden, um diesen Armen noch einmal die Möglichkeit zu geben, ihr unverschuldetes Versäumnis nachholen zu können, sind von Ihnen, meine Herren, in unbegreiflicher Weise abgelehnt worden. Ich weiß, daß ein neurlich an Sie gerichteter Appell, diesen bedauernswerten Opfern noch einmal mit einer Fristgewährung entgegenzukommen, nutzlos ist. Sie, die Herren der heutigen Regierungskoalition, haben nur Mitleid mit ihren Klassengenossen. Sie haben dafür Sorge getragen, daß die Großgrundbesitzer und die Großbauern ihre Geldsäckel auf Kosten der Konsumenten und Armen füllen können. Sie haben dafür gesorgt, daß die Geistlichkeit ihre Gehälter aus Steuergeldern erhält, Sie haben dafür Sorge getragen, daß die Zukkerbarone in diesem Staate sich auf Kosten der Armen, der Kranken und der Säuglinge bereichern Sie haben weiter dafür gesorgt, daß die Banken weiterhin wucherische Gewinne einheimsen können. Sie haben weiter dafür Sorge getragen, daß die 148 pensionierten Generale ihre Pensionen für ihr dem österreichischen Staate geleistetes Mordhandwerk entsprechend erhöht erhielten. Aber Sie haben bis heute nicht dafür gesorgt, daß die Kriegsinvaliden, Witwen und Waisen so viel zugebilligt erhalten, um nicht betteln zu müssen. Sie haben nicht dafür Sorge getragen, daß die von Ihnen seit Jahren genarrten Altpensionisten jenes Ausmaß von Pension erhalten, das sie vor dem Verhungern schützt. Sie haben die alt und invalide gewordenen Arbeiter und Arbeiterinnen mit einem Bettel abgespeist, kurz, Sie haben alles getan, was Ihrer Klasse frommt, und alles unterlassen, was den Armen und Bedrückten zukommen soll.

Leben Sie, meine Herren, nur einige Wochen mit den Renten eines Kriegsinvaliden, leben Sie nur einige Wochen mit der kärglichen Pension eines Altpensionisten, leben Sie mit dem den Überalterten zugewiesenen Bettel, leben Sie mit der Entlohnung all jener Arbeiter ohne Un terschied der Kategorie auch nur einige Tage, dann wird Ihr heute grausames und steinernes Herz weich und milde werden, dann erst würden Sie Menschenwürde zu respektieren verstehen.

Ein Faktor ist es, der Sie leidenschaftslos alles tun läßt, was Sie in Ihrem Interesse zu tun für notwendig fanden. Dieser Faktor ist die kommunistische Partei, deren Vertreter dort auf diesen Bänken sitzen. Diesen haben Sie es zu verdanken, daß Sie Ihren reaktionären Gelüsten derart freien Lauf lassen können. Stünde Ihnen, meine Herren, von der Regierung, eine einige und geschlossene Arbeiterschaft gegenüber, so würde deren starker Arm genügen, Ihrem arbeiterfeindlichen Tun und Treiben energisch Einhalt zu gebieten. Doch lassen Sie sich nicht beifallen, daß das immer so bleiben wird. Ein mal wird und muß Sie die rächende Nemesis erreichen Einmal wird mit Ihnen Auge um Auge, Zahn um Zahn abgerechnet werden. Wundern Sie sich dann nicht, wenn die Arbeiter das ihnen durch Sie zugefügte Unrecht mit Gleichem vergelten werden. (Potlesk senátorù nìm. strany soc. dem.)

2. Øeè sen. Hartla (viz str. 17 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Wiederum beschäftigt uns die Kriegsbeschädigtenfürsorge, aber nicht etwa im Zeichen einer endlichen Milderung der Notlage der bedauernswertesten Kriegsopfer, sondern nur in der Absicht, den bisherigen unbefriedigenden Zustand bis auf weiteres aufrecht zu erhalten. Das bezicht sich sowohl auf die Höhe der unzulänglichen Renten, als auch auf gewisse allgemeine Bestimmungen, aus denen ich vor allem die Bemessung des sogenannten Existenzmaximums herausgreifen möchte. Schon aus diesem Worte weht uns ein nicht nur unsozialer, sondern geradezu unsittlicher Geist entgegen: der Gedanke, das Einkommen notleidender Menschen nach oben einzuschränken und zu begrenzen. Dieser Gedanke findet sich in unserer Gesetzgebung auch auf anderen Gebieten wieder, so in der Bestimmung, daß Altruheständlern, welche sich einen Nebenverdienst erarbeiten, ihre Ruhegenüsse aus diesem Grunde gekürzt werden, und neuestens auch in dem Gesetze über die staatliche Altersunterstützung, welches festsetzt, daß 65jährigen und älteren erwerbsunfähigen, vermögenslosen Personen, die mit 500 Kronen jährlich bemessene Rente entsprechend herabzusetzen oder ganz einzustellen ist, wenn sie von anderer Seite eine regelmäßige Unterstützung beziehen.

Für die Kriegsbeschädigten ist derzeit das abzugsfreie Eigeneinkommen aus Besitz oder Arbeit für Selbständig-Erwerbstätige mit 5000 Kronen, für Unselbständige mit 10.000 Kronen fastgelegt, nachdem es ursprünglich 4000 und 8000 Kè betrug, aber später auf 6000 und 12.000 Kè erhöht worden war. Nach dem heutigen Stande, der durch den vorliegenden Regierungsantrag verlängert, werden soll, beginnen also für den Selbständigen - Unselbständigen - die Abzüge von seiner Invalidenrente, sobald sein eigenes Jahreseinkommen den Betrag von 5000 - 10:000 - Kè übersteigt.

Die Vollrente eines ledigen Invaliden ist 3600 Kronen. Unter Berücksichtigung der Rentenkürzungen beträgt somit bei einem Eigeneinkommen von 5.000 Kè das gesamte Jahreseinkommen eines Selbständigen 8.600 Kè, eines Unselbständigen 8.600 Kè, bei einem Eigeneinkommen von 7.000 Kè das gesamte Jahreseinkommen eines Selbständigen 8.600 Kè, eines Unselbständigen 10.600 Kè, bei einem Eigeneinkommen von 9.000 Kè das gesamte Jahreseinkommen eines Selbständigen 9.000 Kè, eines Unselbständigen 12.600 Kè bei einem Eigeneinkommen von 10.000 Kè das gesamte Jahreseinkommen, eines Selbständigen 10.000 Kè, eines Unselbständigen 13.600 Kè, bei einem Eigeneinkommen von 12.000 Kè das gesamte Jahreseinkommen eines Selbständigen 12.000 Kè, eines Unselbständigen 13.600 Kè, bei einem Eigeneinkommen von 13.600 Kè das gesamte Jahreseinkommen eines Selbständigen 13.600 Kè, eines Unselbständigen 13:600 Kè.

Aus dieser Zusammenstellung ist zu ersehen, wie sehr bei einem Eigeneinkommen von über 5000 Kronen bis unter 13.600 Kè das Gesamteinkommen des Selbständigen hinter jenem des Unselbständigen zurückbleibt. Erst bei einem Eigeneinkommen von 13.600 Kronen verschwindet dieser Unterschied, weil die Invalidenrente beiderseits wegfällt. Der Unterschied in der Rentenzumessung an Selbständige und Unselbständige hat keine Berechtigung, und ich wiederhole daher heute meinen schon früher gestellten Antrag auf eine gleichmäßige Behandlung der Selbständigen und Unselbständigen.

Betreffs der Höhe des Existenzmaximums ist zu bemerken, daß wir auch in dieser Beziehung hinter anderen Staaten weit zurückstehen. Dies gilt insbesondere auch bezüglich Deutschlands, das erst bei einem mehr als doppelt so hohen Eigen einkommen die Invalidenrenten zu kürzen beginnt, wobei jedoch die Schwerverwundeten-Zulagen unter allen Umständen voll erhalten bleiben.

Die deutschen und èechischen Verbände der Kriegsbeschädigten haben einer vor kurzem erschienenen Denkschrift eine sehr beachtenswerte statistische Tafel beigegeben. Darin ist u. a. für verschiedene Staaten die Invalidenvollrente in

Prozenten des durchschnittlichen Lohnes eines ungelernten Arbeiters angegeben. Diese Prozentzahlen sind:

Für einen ledigen Invaliden.

Èechoslovakei

Österreich

Deutschland

Frankreich

42%

67%

70%

81%

Für einen verheirateten Invaliden mit 2 zusehußberechitigten Kindern

Èechoslovakei

Österreich

Deutschland

Frankreich

51%

81%

103%

105%.

Schon diese Vergleichszahlen zeigen deutlich die Rückständigkeit unserer Kriegsbeschädigtenfürsorge. Sie tritt aber auch ebenso scharf aus einem. Vergleiche der absoluten Werte der Invalidenrenten hervor. Die Vollrente in Kè beträgt nämlich bei einem ledigen Invaliden in der Èechoslovakei 3.600 Kè, in Österreich 7.170 Kè, in Deutschland 16.550 Kè, in Frankreich 8.564 Kè, für einen verheirateten Invaliden, mit zwei Kindern in der Èechoslovakei 4.350 Kè, in Österreich 8.600 Kè, in Deutschland 24:536 Kè, in Frankreich 11.056 Kè.

Leitet man aus diesen, auf der erwähnten, Statistik beruhenden Zahlen den Prozentsatz der èechoslovakischen Renten, bezogen auf die entsprechenden Renten der anderen Staaten ab, so ergibt sich, daß die Vollrente des èechoslovakischen ledigen Invaliden 50,2% der österreichischen entsprechenden Invalidenrente beträgt, 21,8% der deutschen und 42% der französischen Rente. Für einen verheirateten Invaliden mit zwei Kindern ergeben sich die Prozentsätze gegenüber Österreich 50,6%, gegenüber Deutschland 17,7%, gegenüber Frankreich 39,4%. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Böhr.)

Sie sehen: Man kann die Sache von welcher Seite immer betrachten - stets zeigt sich die Unzulänglichkeit unserer Invalidenversorgung im Verhältnisse zu jener der Vergleichsstaaten.

Daraus ergibt sich eindeutig unsere so lange vernachlässigte Pflicht, so rasch und ausgiebig als möglich die Renten der Invaliden, Kriegswitwen und - Waisen auf eine menschenwürdiges Maß zu erhöhen. Sind die hiefür erforderlichen Gelder nicht vorhanden, so müssen sie eben an anderen Dingen erspart werden. Wäre es nicht besser und vernünftiger, von den Milliarden, die verbraucht werden, um die Schaffung von Hunderttausenden neuer Kriegsopfer vorzubereiten, so viel wegzunehmen, als eben für eine anständige Lösung der Kriegsbeschädigtenfrage erforderlich ist?!

Dann würde auch die traurige Erscheinung entfallen, daß Kriegsinvalide einzeln oder in Gruppen zur Selbsthilfe greifen, wobei Mißbräuche, trotzdem diese von den berufenen Organisationen ernst bekämpft werden, nicht ganz vermieden werden können.

Ich erlaube mir, dem hohen Hause unseren Antrag auf Vereinheitlichung und Erhöhung des Existenzmaximums auf 20.000 Kronen zur Annahme zu empfehlen. (Potlesk senátorù nìm. strany národní.)

3. Øec sen. Reyzla (viz str. 35 tìsnopisecké zprávy):

Hohes Haus! Bevor ich in die sachliche Besprechung dieser uns vorliegenden Materie eingehe, möchte ich einige Bemerkungen zu den Ausführungen des Berichterstatters, des Herrn Kollegen Hrejsa, machen. Koll. Hrejsa ist Agrarier und in seinem Beruf Geistlicher, er ist sozusagen der Sozialpolitiker der èechischen Agrarpartei. Koll. Hrejsa gibt sich ohne Zweifel sehr viel Mühe, dieses Ressort sehr genau zu behandeln und jedes mal, wenn er über eine sozialpolitische Frage referiert, wartet er uns mit einer Menge von Tabellen und Statistiken auf. So auch heute wieder. Ganz richtig hat ihm bei seinen Ausführungen Koll. Novák zugerufen, warum uns die Mehrheit solche genaue Aufzeichnungen und Statistiken nicht auch über andere Dinge vorlegt, warum nur bei den Kriegsinvaliden jeder Heller aufgezählt wird, den die Fürsorge für die Kriegsinvaliden uns seit dem Umsturz gekostet hat. Wir werden vielleicht in den nächsten Tagen wiederum Zeugen einer Angelegenheit sein, über die wir ja eingehend sprechen werden. Die Agrarier, namentlich die èechischen Agrarier, fordern die Einfuhrscheine. Der Finanzminister erklärte, daß der Staat durch die Einführscheine einen Ausfall von 120 Millionen Kè erleiden werde. Allerdings scheint es auf den ersten Blick, als ob durch Einführung der Einfuhr - Scheine keine Verteuerung der Lebensmittel hervorgerufen werden könnte, daß die Agrarier für die Summen an Getreide, das sie ausführen, eine zollfreie Einfuhr tätigen können. Jedenfalls erleidet der Staat eine Einbuße, und wenn der Herr Finanzminister erklärt, daß der Staat dadurch einen Ausfall von 120 Mill. hat, so ist es so viel wie klar, daß der Herr Finanzminister seine Zustimmung erst geben wird, wenn er auf der andern Seite die Sicherheit hat, daß die Staatseinnahmen um diesen Betrag wieder irgendwie erhöht werden. Es kommt immer auf dasselbe heraus. Die 120 Millionen fließen in die Taschen der Agrarier und die Bevölkerung - und wie wir wohl mit Recht vermuten - die große Masse der Bevölkerung wird neuerdings mit neuen Abgaben belastet werden. Vielleicht wird Kollege H r e j s a, dem sicherlich das Material zur Verfügung steht, so freundlich sein und eine Tabelle vorlegen, was die Agrarier seit dem Bestande der Republik kosten. Sie wissen, wieviel Gesetze beschlossen wurden, durch die gerade dieser Standbevorzugt wurde, und es wäre notwendig, daß wir über diese Dinge Aufschluß erhielten.

Nun zur Einkommensgrenze selbst. Die Einkommensgrenze in unserem Kriegsverletztenfürsorgegesetz ist ein Unikum. Wir sind der einzige Staat, der diese Einkommensgrenze noch hat. Der Versuch wurde zwar in einigen Staaten gemacht, er wurde aber überall, weil er untauglich, ungerecht und unangebracht ist, aufgelassen. Wir sind nun der einzige Staat, der diese Einkommensgrenze hat, und ich behaupte nicht viel, wenn ich sage, nur zu dem Zwecke, um die Kriegsinvaliden abschütteln zu können. Man will sich mit dieser Novelle die lästige und unangenehme Debatte, die wir jedesmal bei der Verlängerung dieses Gesetzes abführen, endgiltig vom Halse schaffen und stabilisiert nun die Einkommensgrenze. Ein Gerücht verlautet, daß mit dieser gazen Kriegs fürsorgeeinrichtung aufgehört werden soll. Beide Berichterstatter, sowohl der Herr Dr. Karas, wie auch Herr Kollege Hrejsa haben uns schon langsam darauf vorbereitet, indem sie sagen, daß die Kriegsverletzten von Jahr zu Jahr weniger werden, daß sie sterben, daß sie gesund werden usw. und daß diese Kürzungen im Budget berechtigt sind, weil naturgemäß die Zahl der Kriegsinvaliden immer kleiner, wird. Aber das ist nicht allein der Grund, daß die Zahl der Kriegsinvaliden immer kleiner wird. Der hauptsächlichste Grund ist der, daß das Für sorgegesetz so strenge, so rigoros, so Unerbittlich und unbarmherzig gegen die Kriegsinvaliden, ausgelegt und benützt wird, daß man jedes Jahr tausende von Kriegsverletzten, trotzdem sie nicht heil sind, vom Rentenbezug abschüttelt. Die Berichterstatter - auch die im Abgeordnetenhause - haben sich Mühe gegeben, dieses Gesetz sozusagen genießbar zu machen. Sie konnten aber trotzdem nicht umhin, im Parlamente - und auch die Mehrheitsparteien haben einige Redner ins Feuer geschickt - ihr Vorgehen zu rechtfertigen. So als erster der Abgeordnete Zajièek von der deutschen christlichsozialen Partei, der nichts anderes zu sagen wußte, als daß dieses Gesetz nicht der Bürgerblock gemacht hat, sondern, eine Regierung, in der die Sozialdemokraten die erste Geige spielten. (Výkøiky na levici.) Der Herr hat selbstverständlich nicht gesagt, daß zu jener Zeit ganz andere Ernährungsverhältnisse waren, daß wir zu jener Zeit einen bedeutenden Abbau des Mieterschutzgesetzes über uns ergehen lassen mußten, weiters daß die Zölle eingeführt wunden und daß die Lebenshaltung ungeheuer verteuert wurde und daß dadurch diese Rentenbezüge der Kriegsinvaliden mechanisch entwertet wurden. Wenn die deutschen Christlichsozialen diesen Einwand gebrauchen, so möchte ich Ihnen darauf antworten, daß die Stellung der èechischen Sozial demokraten in der damaligen Regierung unhaltbar war und daß sie deshalb ausgetreten sind, weil sie nicht mehr mitgehen konnten mit der Tendenz, die die damalige Mehrheit hatte, und man kann nicht sagen, daß die Festsetzung der Einkommensgrenze auf das Konto der èechischen Sozialdemokraten geht. Diese faulen Ausreden mögen sich die Herren sparen, die Bevölkerung weiß heuer schon zum großen Teil, wer schuld ist, daß die Lage der Invaliden nicht gebessert wurde (Sen. Stöhr: Die Agrarier sind also schuld!) Zum großen Teil, Herr Kollege S t ö h r, und ich werde Ihnen auch nachher einiges sagen, was Ihre Partei betrifft. Der Abgeordnete von der èechischen klerikalen Seite im Parlamente hat mit diesem Argumente nicht operieren können, weil er damals doch mit in der Mehrheit gewesen ist. Der hat wieder erklärt, daß die Oppositionsparteien eine unerhörte Demagogie treiben mit den Kriegsverletzten und daß die Führer der Kriegsverletzten es so halten, daß sie diesen Wirbel anstiften, um der Regierung Schwierigkeiten zu machen, daß es den Kriegsverletzten gar nicht so schlecht geht, als man immer annimmt usw. Wenn jemand je Demagogie getrieben hat mit den Kriegsverletzten, so waren es nicht die Oppositionsparteíen, sondern die Vertreter der Mehrheitsparteien. (Sehr richtig!) Auf jedem Bundestag haben diese Herrschaften der Kriegsverletzten alles Mögliche versprochen, sie haben ihnen versprochen, daß sie sich ihrer annehmen werden, daß das Gesetz nicht mehr verlängert werden wird und sie haben die Gelegenheit benützt, die Opposition, die für die Kriegsverletzten wirklich eintrat, zu verdächtigen, obwohl es diesen Herren manchmal schlecht bekommen ist. Ich weise diesen Vorwurf also auf das Entschiedenste zurück. (Sen. Beutel: Was hat der Herr Krumpe in Aussig gemacht?) Ich war auf der Tagung der Kriegsverletzten, in der der Vertreter einer Mehrheitspartei erwähnt hat, daß die Koalition - es war dies vor zwei Jahren - eine Resolution angenommen hat, in der ausgesprochen wird, daß dieses Gesetz nun das letztemal verlängert worden ist und daß die Wünsche der Kriegsverletzten bei einer neuen Verlängerung dieses Gesetzes berücksichtigt werden. Wissen Sie, daß damals die Kriegsinvaliden aller Parteien gesagt haben - es waren keine sozialistischen Delegierten, sondern in der größeren Mehrzahl Delegierte von Ortsgruppen, die keinem sozialistischen Einfluß unterliegen sie haben damals ganz einfach gesagt: >Wir pfeifen auf euere Resolutionen, die ihr beschließt, das ist nur eine niederträchtige Komödie und Lumperei, die ihr mit uns treibt<. So ist die Stimmung der Kriegsinvaliden heute. Die Kriegsinvaliden beschweren sich und erklären, daß seit der Zeit, seit die Rückstände im Landesamt aufgearbeitet sind, die Beamten die freie Zeit dazu verwenden, um die Härten des sog. Fürsorgegesetzes bis in die letzte Konsequenz bei den Kriegsverletzten auszuprobieren und sie belegen das mit einer ganzen Reihe von Beispielen. Sie erklären, daß Dinge, die früher fürselbstverständlich gegolten haben, durch welche man die Kriegsinvaliden nicht sekkiert hat, daß man diese nun auf einmal hernimmt, um die Invaliden zu schuhriegeln, um sie um ihre Renten zu bringen. Sie wissen ja auch, daß wir im Senate hier einmal eine Resolution angenömmen haben, in der gesagt wird, daß Überzahlungen, die für jene Kriegsverletzten, die im Jahre 1925 kein höheres viersteuerbares Einkommen als 13.000 Kè hatten, abgeschrieben werden. Wie es in Wirklichkeit steht; will ich Ihnen an zwei Benspielen zeigen. Ich habe eine ganze Menge solcher Fälle, will mich aber auf diese zwei beschränken. Die Verordnung vom 27. Juli 1927 betreffend die Durchführung des Gesetzes über die direkten Steuern sagt im § 2, daß die Bezüge der Kriegsbeschädigten der Einkommensteuer unterliegen, wenn sie den Betrag von 6.000 Kè übersteigen. Nach diesem Paragraph ist aber in dem Gesetz eine ganze Reihe von Personen von der Einkommenssteuer befreit. Sie können sich vorstellen, wie das auf die Kriegsinvaliden wirkt, wenn sie in einem und demselben Paragraphen von der Steuer nicht befreit werden, während andere Schichten der Bevölkerung, die diese Steuer sicherlich leichter tragen würden, davon befreit sind. Nun wird das folgendermaßen gehandhabt: Ein Kriegsinvalide in Rochlitz hat einen kleinen Schnittwarenhandel und eine Überzahlung von ungefähr 2.000 Kè gehabt. Diese Überzahlung kam dadurch zustande, daß die Kriegsinvaliden ihre Bezüge zur Versteuerung nach allen Abzügen anmelden mußten, so daß das reine Einkommen versteuert werden sollte. Es wird nach dem neuen Steuergesetz gehandhabt, so daß man das gesamte Einkommen zur Versteuerung heranzieht und bei den Kriegsinvaliden bis in die Jahre 1920 und 1921 zurückgeht, so daß für diese vergangenen Jahre bei vielen Kriegsinvaliden der Fall eingetreten ist, daß die Steuerbehörde eine viel höhere Einkommenssumme zustande bringt als tatsächlich fatiert wurde. Daraus schließt das Landesamt, daß der Betreffende zu. Unrecht zu viel Rente bezogen hat und verurteilt ihn zur Rückzahlung dieser überzahlung. Bei dem erwähnten Kriegsinvaliden in Oberrochlitz macht diese Überzahlung ungefähr 2.000 Kè aus. Der Mann hat die äußerste Not mit seiner Familie durchzukommen. Das Landesamt schrieb ihm vor, daß die Überzahlung in Raten zu 100 Kè monatlich abzuzahlen ist. Der Mann will zahlen, er sieht ein, daß er gegen den staatlichen Machtapparat nicht aufkommt angesichts des rigorosen Vorgehens der Behörden, er ist bereit, die Überzahlung rückzuzahlen, damit er endlich Ruhe hat. Er ist aber ganz außerstande, diese 100 Kè monatlich zu bezahlen, er zahlte monatlich regelmäßig 30 Kè. Dessen ungeachtet hat das Amt gegen ihn die Pfändung eingeleitet und hat ihm Waren im Werte von 6.000 Kè beschlagnahmt. Und wenn nicht rechtzeitig dagegen eingeschritten und das im letzten Moment verhindert worden wäre, so hätte man ihm Waren im Werte von 6.000 Kè verschleudert, nur damit der Staat seine 2.000 Kè bekommt, und der Mann wäre ruiniert gewesen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Brabec.) So geht man gegen die Kriegsinvaliden vor und wenn man demgegenüber vergleicht das Vorgehen gegen Steuerträger, die Millionen von Steuern schuldig bleiben, die ihnen dann abge schrieben werden, so kann man sich vorstellen, welchen Eindruck die Bevölkerung von dem Gerechtigkeitssinn unserer Regierung bekommt. In Morchenstern ist ein Kriegsinvalide, der angeblich eine Überzahlung von 4.922 Kè hat; auch hier aus dem Grunde, weil ihn die Steuerverwaltung seinerzeit zu hoch eingeschätzt hat. Er hat dagegen rekuriert und mit Erfolg nachgewiesen, daß dieses Einkommen, in den Jahren 1923 und 1924 so niedrig war, daß er einen Anspruch auf Rente hatte. Dessen ungeachtet wurde gleichfalls die Pfändung gegen ihn eingeleitet. Der Mann betreibt nebenbei eine kleine Schlosserei. Sie können sich vorstellen, wie schlecht es dem Mann ging, der während dieser Zeit direkt zugrundeging, er hat nicht verdienen können, was er braucht, er mußte die Schlosserei aufgeben. Auch hier ist es erst im letzten Moment durch Einschreiten gelungen, diese Pfändung zu verhindern. Sie werden mir vielleicht antworten: >Die Pfändung ist doch verhindert worden, dem Mann ist ja nichts geschehen.< Das sind aber eben zwei Fälle, wo es gelang, dieses Ungemach abzuwenden, aber in vielen Fällen gelingt es nicht, weil sich der Betreffende keinen Rat und sich nicht zu helfen weiß. Der Bund der Kriegsverletzten, wird mit Beschwerden überlaufen, so daß er nicht imstande ist, in allen Fällen zu intervenieren und diese Dinge aus der Welt zu schaffen. Anstatt daß der Staat und das Ministerium für soziale Fürsorge, welch letzteres mit Recht, hauptsächlich seit der Zeit, wo ein geistlicher Herr seine Führung inne hat, in der Bevölkerung allgemein Ministerium gegen soziale Fürsorge genannt wird (Veselost.), das Ressort des Monsignore © r á m e k, anstatt, daß also dieses Ministerium Hand in Hand mit dem Bünde der Kriegsverletzten gehen würde, die gar nicht darauf reflektieren, daß alle ihre Wünsche erfüllt werden, aber wenigstens doch das Mögliche wollen, nämlich zwischen den Kriegsbeschädigten und dem Statt einen erträglichen Zustand herzustellen, denkt unsere Regierung gar nicht an so etwas. Es braucht sehr viel Mühe, bevor es, gelingt, daß eine Deputation empfangen wird. Der Herr Minister ist überhaupt unnahbar. Ist einmal ein Fall da, der wirklich ein bischen Benevolenz erfordern würde, ein bischen Milde und Gnade, wenn es sich um das Elend eines Kriegsverletzten handelt, so wird die Sache hinausgezogen. Ich habe einen solchen Fall gehabt, daß einige Jahre nach dem Krieg einem Mann ein Bein amputiert werden mußte. Er hat keinen Verdienst gehabt und konnte nachweisen, daß diese Amputation als Folge von Kriegsstrapazen vorgenommen werden mußte. Das Ansuchen des Mannes wurde aber einfach abgelehnt, er kann nichts bekommen, und wenn man sich an den Herrn Minister wendet und ihm den Fall vorlegt mit der Bitte, daß dem Mann wenigstens im Gnadenwege ein Beitrag gegeben werde, damit er sich eine Prothese anschaffen kann, so wird man damit vertröstet, daß der Fall untersucht wird, und bis heute ist nichts geschehen. So behandelt man Staatsbürger, die doch in gewisser Hinsicht auch für die Errichtung dieser Republik ihre Gesundheit geopfert haben. Es ist nicht so, daß unsere Republik sagen kann, die Kriegsinvaliden hätten kein Verdienst um den Staat. Bei diesem Kriegsinvaliden kommt noch hinzu, daß er für die Jahre, wo nachgewiesen wurde, daß er kein steuerpflichtiges Einkommen hatte, trotzdem die Einkommensteuer bezahlen mußte, und heute diese Einkommensteuer noch nicht zurückerstattet bekam.