Ich habe schon darauf verwiesen, daß wir mit dem § 31 des Mieterschutzgesetzes traurige Erfahrungen gemacht haben. Selbstverständlich können wir anläßlich der bloßen Verlängerung des alten Gesetzes keine Abänderungsanträge stellen. Ich möchte aber davor warnen, das neue Bauförderungsgesetz auf denselben Grundlagen wieder aufzubauen, wie das bisherige. Es müßte endlich ein entsprechendes Mieterschutzgesetz vorbereitet werden und sowohl das Mieterschutz- wie das Bauförderungsgesetz müßten gleichzeitig entsprechend abgeändert werden, wenn sie ihrem Zwecke dienen sollen. Wir haben nicht genug Kleinwohnungen. Würden die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkte eben günstig liegen, so wäre ja ein Mieterschutzgesetz entbehrlich. In einer Reihe von Bezirken ist tatsächlich viel gebaut worden. Namentlich in industriellen Gegenden sind zahlreiche moderne Neubauten entstanden. Aber wer wohnt denn in diesen Bauten? Fragen Sie doch einmal nach, wer die Mietpreise in solchen Wohnungen bezahlen kann. Deswegen, weil diese Mietzinse unerschwinglich sind, habe ich schon in meiner letzten Rede hervorgehoben, daß es meiner Meinung nach nicht in Ordnung ist, daß bei solchen Bauten Mietzinse in so unerhörter Höhe verlangt werden, daß die vollständige Amortisierung des Neubaus bereits in 15 bis 20 Jahren durchgeführt werden kann. Das sind direkt Wucherpreise. Ich könnte hier nachweisen, daß, ehe der Bau begonnen wurde, schon mit der vollständigen Verzinsung und Amortisierung innerhalb 15 Jahren gerechnet wurde, während früher die Amortisierung 40 Jahre erforderte. Es ist Tatsache, daß für eine Wohnung, bestehend aus einem Zimmer und Küche, ein Jahreszins von 5.000 Kè verlangt wird. Ähnlich ist es bei den Läden, wo für 12 m2 Flächeninhalt 8.000 bis 10.000 Kè gefordert werden. Dadurch werden natürlich indirekt die Preise der Lebensmittel und Bedarfsartikel verteuert. Ich finde es absolut nicht in Ordnung, daß man für solche Neubauten langfristige Steuererleichterungen, Steuerbefreiungen, Umlagenbefreiungen usw. gewährt. Gerade der jetzige Winter hat uns ja gezeigt, daß in vielen Orten die Kanalisierungs- und Beleuchtungsanlagen vollständig zugrunde gegangen sind und die Gegneinden unter dem gegenwärtigen Gemeindefinanzgesetz nicht in der Lage sind, die Reparaturen vorzunehmen. Dabei aber muß man sehen, daß die Bauherrn solcher Neubauten, die die Mieter bewuchern, nicht einen Heller für alle diese notwendigen Arbeiten in der Gemeinde beitragen müssen. Das finde ich nicht in Ordnung, obwohl ich weiß, daß man das Bauen fördern muß, weil, wenn genügend Wohnungen vorhanden sind, eine entsprechende Herabsetzung der Mietzinse notgedrungen einsetzen muß. Aber ich würde es für richtig finden, wenn man jenen Bauherren, die auf Grund des Bauförderungsgesetzes eine Steuerbefreiung von 25 bis 35 Jahren genießen, vorschreiben würde, zu welchen Preisen sie die Wohnungen abzugeben haben. Damit könnte man sich ohne weiteres einverstanden erklären. Aber diese Leute mit dem Gesetze Wucher treiben, zu lassen und gar keine Bedingung an diese ihnen gewährten Vorteile. zu knüpfen, das finden wir nicht in Ordnung. Zumindest müßte man dafür sorgen, den Gemeinden Subventionen zu gewähren, damit sie in der Lage wären, Kleinwohnungen zu bauen. Denn von Privatleuten kann man wirklich nicht verlangen, daß sie ohne entsprechenden Nutzen Kleinwohnungen für jene Menschen bauen, die tatsächlich aus eigener Kraft nicht imstande sind, irgendwelche Leistungen vollbringen zu können. Es ist unmöglich, von der privaten Bautätigkeit zu verlangen, Kleiwohnungen zu errichten, die keine entsprechende Verzinsung und Amortisierung bringen. Das kann man durch die Gemeinden erreichen, Dort muß es gehen und wenn es nicht vollständig geht, so doch in der Weise, daß aus Mitteln der Gemeinden für Wohnungszwecke etwas beigesteuert wird. Ich habe bereits einmal hier ausgeführt und muß es heute hier wiederholen, daß wir nur unter solchen Umständen, wie ich sie hier vorschlage, in der Lage sein werden, ein entsprechendes Wohnungs- und Bauförderungsgesetz zu bekommen. Anders ist eine Besserung nicht zu erwarten.

Wir haben es unterlassen, entsprechende Anträge zu stellen, weil es ja unter den gegenwärtigen Verhältnissen ausgeschlossen erscheint, auch nur einen einzigen Antrag durchbringen zu können. Die gegenwärtige Majorität ist darauf eingeschworen, alle Anträge, die von Seiten der Oppositionsparteien kommen, rundweg abzulehnen, und infolgedessen ist es meiner Ansicht nach vollkommen zwecklos, zu irgendeinem der vorliegenden Gesetze, die bereits die Ausschüsse passiert haben, irgendwelche Anträge zu stellen; man kann nur damit rechnen, daß durch die Kritik, die wir hier und in der Öffentlichkeit ausüben, die Mehrheit und die Regierung doch schließlich veranlaßt wird, in der Zukunft mit der Gesetzesmacherei etwas vorsichtiger zu sein, als es bis jetzt der Fall war. Sollte das nicht geschehen, dann allerdings muß die Mehrheit und die Regierung auch die Verantwortung für das Kommende tragen. In den vorliegenden Gesetzen handelt es sich um keine Verbesserungen, sondern nur um eine Erweiterung der Fristen. Wir glauben aber, daß es bis dorthin auch wirklich zur definitiven Regelung dieser Fragen kommen muß.

Über das dritte in Verhandlung stehende Gesetz, die zwangsweise Räumung von Wohnungen, will ich nicht viel sagen. Das Gesetz ist zwar gut, aber an eine wirkliche Durchführung desselben ist wirklich nicht zu denken. Bevor es zur zwangsweisen Räumung kommt, muß schon eine begründete Kündigung nach dem Mieterschutzgesetz vorangegangen sein; bevor es zur wirklichen Delogierung kommt, kann diese Räumung dreimal aufgeschoben werden. Notwendig wäre aber vor allem, daß wir bei den Gerichten menschliche Richter, wirkliche Volksrichter finden, welche sich ihrer Mission voll bewußt sind. Ich habe selbst einzelnen Verhandlungen beigewohnt, bei denen es sich um zwangsweise Räumung handelte und habe gestaunt, daß unter den Richtern noch Anschauungen herrschen, die der modernen Zeit Hohn sprechen. Auch bei diesem Gesetze handelt es sich darum, daß es bis zum 31. Oktober verlängert wird. Wir wollen uns der Hoffnung hingeben, daß auch bei den gegenwärtigen Regierungsparteien und bei der Regierung selbst noch menschliches Gefühl vorhanden ist. Wir appellieren also an die Menschlichkeit und wollen erwarten, daß Sie uns bis zum Herbst, bis zum Ablauf dieses Gesetzes ein modernes Gesetz über die Bauförderung und Wohnungsfürsorge, über den Mieterschutz und die Aufschiebung der zwangsweisen Räumung vorlegen werden (Potlesk senátorù nìm. str. soc. dem. dìlnické.)

3. Øeè sen. Hartla:

Hoher Senat! Die Art und Weise, wie bei uns eine sozial und wirtschaftlich so bedeutungsvolle Angelegenheit wie der Mieterschutz behandelt wird, beginnt beinahe schon unwürdig zu werden. Hunderttausende von Staatsbürgern harren von Jahr zu Jahr auf eine endgiltige gesetzliche Lösung, die ihnen über die zukünftige Gestaltung der Mieten Gewißheit bringen und der bisher bestehenden peinlichen Unsicherheit ein Ende bereiten soll. Statt dessen haben Regierung und Parlament sich bisher nur zu systemloser Flickarbeit mit fallweisen Mietzinssteigerungen oder zur Verlängerung des jeweiligen Zustandes entschließen können. Diese nichts weniger als befriedigende Sachlage ist nicht zum geringsten Teil darauf zurückzuführen, daß die Frage des Mieterschutzes von allem Anfang an falsch behandelt wurde. Es wurde nicht einmal ein Versuch gemacht, einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der Hausbesitzer und der Mieter herbeizuführen, und im Wege gütlicher Verhandlungen eine Lösung zu finden, welche die Lasten der unabweislichen außerordentlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot und der Regelung der daraus sich ergebenden Schwierigkeiten in gerechter Weise auf beide Gruppen verteilt hätte. Es war natürlich einfacher, die ganze Frage machtpolitisch zu entscheiden, alle Lasten den Hausbesitzern, auch den selbst notleidenden aufzubürden und den Mietern, auch solchen, die eines besonderen Schutzes gar nicht bedurften, die Begünstigung eines bedingungslosen Mieterschutzes zu gewähren. Die Frage der Notwendigkeit solchen Schutzes hängt doch ganz wesentlich mit der Gestaltung der Einkommens zusammen und niemand wird wohl ernstlich behaupten wollen, daß für einen Mieter, dessen Einkommen sich in der kritischen Zeit verzehnfacht oder verzwanzigfacht hatte, die Beibehaltung des alten Mietzinses eine Existenznotwendigkeit war. Deshalb habe ich schon seinerzeit, in den ersten Beratungen über den kommenden Mieterschutz, den Gedanken vertreten, skalenmäßig die zulässige Zinssteigerung nach Maßgabe der Erhöhung des Einkommens in Prozenten des letzteren festzulegen. Durch die Begrenzung der zulässigen Erhöhung des Mietzinses nach Prozenten des Einkommens hätte einer unbilligen Belastung des Haushalten durch die Wohnungsmiete von vornherein vorgebeugt und doch auch dem Hausbesitzer eine angemessene nun gerechte Erhöhung seiner Einkünfte gesichert werden können. Ich habe mich vergeblich bemüht, diesen Gedanken, der natürlich erst in eingehender Diskussion zu fester Form hätte gebracht werden müssen, zur Geltung zu bringen. Nur einmal ist das Grundsätzliche desselben von der Regierung selbst aufgenommen worden, als sie bei Novellierung des Mieterschutzes für Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Kè eine außerordentliche Mietzinssteigerung von 60% der Grundmiete vorschlug und durchsetzte.

Heute stehen wir wieder vor einer bloßen Verlängerung des derzeit bestehenden Mieterschutzes u. zw. bis zum 31. Oktober 1929. Was nach dem 31. Oktober geschehen soll, in welchem Ausmaße und nach welchen Fristen die Lasten der Mieter und somit auch die Einkünfte der Hausbesitzer erhöht werden sollen, ist noch in volles Dunkel gehüllt. Und doch ist es höchste Zeit, daß die Regierung und die Gesetzgebung die bisherige Flickarbeit fallen lassen und eine endgiltige, in Ziel und Weg genau festgesetzte Regelung des Mieterschutzes vorbereiten. Dabei darf natürlich nicht übersehen werden, daß jeder Abbau des Mieterschutzes eine Bewegung zur Erhöhung der Löhne hervorrufen muß. Diese Bewegung wird natürlich in der größten Heftigkeit, aber auch mit der größten Berechtigung gerade in jenen Kreisen eintreten, welche bei gleichen Leistungen eine Besoldung beziehen, die gegenüber der Vorkriegszeit nur einen Bruchteil der frühern Kaufkraft besitzt. Ich erwähne hier vor allem, ohne andere Kreise auszuschließen, die öffentlichen Beamten des aktiven und des Ruhestandes, insbesondere die Altpensionisten. Die Ruhegenüsse der letzteren sind ungefähr auf das Zweieinhalbfache,. die Preise für den Lebensbedarf mindestens auf das siebenein halbfache gestiegen. Also schon heute bewegt sich die Lebenshaltung eines Altpensionisten auf einem bis zu einem Drittel der früheren Höhe gesenkten Niveau. Das ist ein solcher wirtschaftlicher und sozialer Tiefstand, daß nur leichtfertige Gleichgiltigkeit und Herzlosigkeit daran denken könnte, die Steigerung der Mietpreise gesetzlich festzulegen, ohne vorher oder wenigstens gleichzeitig die schon längst fällige ausreichende Erhöhung der Bezüge der Pensionisten und der aktiven Beamten durchzuführen. Gestatten Sie mir, Ihnen an einem Beispiele die Verhältnisse näher darzulegen. Ein Altruheständler habe im Jahre 1914 eine Jahrespension von 5.000 K bezogen und hievon 16%, d. s. 800 K, für die Wohnung gebraucht. Heute beträgt seine Pension rund 12.000 K und die Wohnungsmiete ist auf 1.600 Kronen gestiegen, so daß er jetzt 13,3% seines Einkommens für den Mietzins verwendet. Würden seine Ruhegebühren unverändert bleiben, der Mietzins aber auf das Drei-, Vier-, Fünf-, Sechs- und Siebenfache der Friedensmieter erhöht werden, so würde der Pensionist 20, 26,7, 33,3, 40, 46,7 % seiner Bezüge nur für die Wohnung aufzuwenden haben. Das sind natürlich unmögliche Dinge. Wir verlangen deshalb, daß ein Junktim zwischen der endgiltigen Regelung des Mieterschutzes und einer ausreichenden Erhöhung der Aktiv- und Ruhebezüge der öffentlichen Angestellten in der Art hergestellt werde, daß die Gesetzesvorlagen für beide Angelegenheiten zu gleicher Zeit im Parlamente eingebracht und durch gesetzliche Bestimmung gleichzeitig in Kraft gesetzt werden.

Ich erlaube mir daher, dem hohen Hause nachstehenden Resolutionsantrag zur Annahme zu empfehlen:

 Die Regierung wird aufgefordert, noch vor der zu erwartenden Vorlage zur endgiltigen Gestaltung des Mieterschutzes oder spätestens gleichzeitig mit dieser, einen auch auf die ins Auge gefaßten Mietzinserhöhungen Bedacht nehmen den Gesetzentwurf zur ausreichenden Erhöhung der Aktiv- und Ruhebezüge der öffentlichen Beamten und - der Hinterbliebenen. nach solchen einzubringen. Bei Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfes sind auch die Beamten- und Ruheständlerorganisationen zur Beratung heranzuziehen.

Ich bitte Sie um Annahme dieses Resolutionsantrages.

4. Øeè sen. Fijaly:

Meine Damen und Herren! Wir Kommunisten geben uns über den Wert der Verlängerung dieses Gesetzes keinen Illusionen hin. Es ist mit dem Baugesetz genau so wie mit allen übrigen Gesetzen, die die Mehrheit des bürgerlichen Parlaments beschließt. Sie dienen den Interessen der Bemittelten und richten sich gegen die Interessen der Arbeitenden, und dort, wo dem Scheine nach auf die sozialpolitischen Bedürfnisse der Werktägigen Rücksicht genommen wird, wie es z. B. beim Baugesetz Art. 44 der Fall ist, genügen die Kautschukparagraphen und die Lücken der Gesetze, um diese scheinbaren Zugeständnisse einfach aufzuheben. Das zeigen uns einige der krassesten Fälle aus der Praxis, auf die ich mich im Folgenden beziehe. Ich könnte Hunderte von Fällen anführen, beschränke mich aber nur auf einige.

Im Neutraer Bezirk haben in unzähligen Gemeinden Kleinbauern und Arbeiter auf Grund des Baugesetzes um die Enteignung von Bauplätzen an der kompetenten Stelle nachgesucht. Ich stellte fest, daß allein in der Gemeinde Vycapi - Opotovce sich 70, in Suranky 25, in Perkovce 20, in Ilánka 35, in Berenc 60, in Velké Janikovce 50, in Andac 15, in Horne Lefantovce 27 Gesuchsteller fanden, die sich ein bescheidenes Häuschen bauen wollten, jedoch behördlicherseits daran gehindert wurden. Dem Kleinbauer Balazs und Genossen in Vycapi - Opotovce wurde z. B. das Gesuch, in welchem er samt seinen Genossen die Enteignung von Bauplätzen verlangt, von der Bezirkshauptmannschaft in Neutra mit der Begründung abgewiesen, daß das in Betracht kommende Grundstück außerhalb der Baulinie liege, was jedoch nicht der Fall ist; es grenzt knapp am Maierhof fast mitten der Gemeinde. Den Gesuchstellern ©ulak Josef, Gregor David und Genossen, ebenfalls in Vycapi - Opotovce, wurde das Gesuch desselben Inhaltes mit der Begründung abgewiesen, daß sie versäumt hätten, die Nummer der Parzelle den Großgrundbesitzern bei der Verhandlung erster Instanz anzugeben. Auf diese Art hat man allen in Vycapi - Opotovce den Bau von 70 Häusern vereitelt. Die Gesuchsteller appellierten. Um den Fall amtlich zu untersuchen, wurde eine Untersuchungskommission nach Vycapi - Opotovce gesandt. Die Kommission ignorierte, wie es sich offenbar gehört, die Gemeindevertretung. Sie begab sich zu dem Großgrundbesitzer, der sie fürstlich bewirtete. Bei Wein und Zigeunermusik sind dann die Kommission und der Großgrundbesitzer auf Kosten der Kleinhäusler und Arbeiter einig geworden. Das nennt sich amtliche Beachtung und Respektierung der gesetzlichen Bestimmungen.

In Ivanka bei Neutra wurde das Gesuch einiger Arbeiter der Enteignung eines entsprechenden Teiles des dortigen Großgrundbesitzes von der Bezirkshauptmannschaft mit der drolligen Begründung abgewiesen, daß es sich in diesem Falle um erstklassige Bodenqualität handle, weshalb man keine Enteignung vornehmen könne. Man gab den Arbeitern den Rat, sie mögen sich an die Kleinbauern wegen Überlassung von Bauplätzen wenden. Hier also nützt der Bezirkspascha seine Amtsgewalt dazu aus, um sich über Häuslerfamilien lustig zu machen. In Horne Lafankovce wurde in einem Falle die Erlangung des Baugrundes in Aussicht gestellt; man frage aber nicht unter welchen aufreizenden Bedingungen. Die sogenannte >Enteignung< kann erfolgen, wenn sich die Häusler und Arbeiter bereit erklären, einen Wucherpreis von 25 bis 30.000 Kè pro Katastraljoch zu bezahlen. Obwohl der Grundbesitzer den Quadratmeter für 80 Heller aus freier Hand verkauft hat, verlangt man von amtswegen 5 Kè pro Quadratmeter, noch dazu von Arbeitern, die 120 - 160 Tage im Jahre um den Hungerlohn von 8 - 12 Kè den ganzen Tag arbeiten. Somit sind diese armen Arbeiter, die ihr Leben lang Werte schaffen, verurteilt, in ihren elenden Löchern, die nichts anderes als Fortpflanzungsstätte der Lungentuberkulose sind, weiter zu verbleiben und mit ihren Familien zugrundezugehen.

In der Gemeinde Bojnice, Bezirk Prievidza, herrscht, wie in allen slovakischen Gemeinden eine fürchterliche Wohnungsnot. Die Gemeinde selbst verfügt über keinen Bauplatz. Der letzte Fleck vom Boden wurde ihr vom Grafen Pálffy geraubt. Eine Ausbreitung der Gemeinde ist fast unmöglich, da die umliegenden Gründe ausschließlich den Pálffyschen Erben gehören. 43 Kleinbauern und Arbeiter haben es versucht, aufgrund des Baugesetzes in den Besitz von Baugründen zu gelangen. Sie haben ihre Gesuche um Enteignung von Baugründen des Pálffyschen Großgrundbesitzes bei der Bezirkshauptmannschaft eingereicht. Die Bezirkshauptmannschaft untersuchte die Lage der Ge suchsteiler gründlich und entsprach ihrem Verlangen. Der Boden wurde ausgemessen, der Kaufpreis von Fachleuten bestimmt und unter Zustimmung des Zupanates an die Reflektanten abgegeben. Außerdem zahlten die Gesuchsteller 6.000 Kè als Entschädigung für die Abtragung einer alten Baumschule. In diesem Falle schien es zunächst, als ob die Häusler und Arbeiter etwas erreichen sollten. Aber die armen Schlucker haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht, nämlich ohne die obersten Gerichtsinstanzen, an die sich eine der Erben, nämlich eine Fürstin Odescalchi wendete. Der Oberste Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten der Pálffyschen Erben, der Fürstin. Inzwischen hatten die armen Arbeiter und Häusler die Entscheidung der ersten und zweiten Instanz ernst genommen, hatten sechs Häuser aufgebaut, und nun folgt aus dem Spruche des Obersten Verwaltungsgerichtshofes, daß diese Arbeiter und Kleinbauern entweder ihre eben erbauten Häuser niederreißen und sich davontrollen müssen oder daß sie für den Boden jene Wucherpreise bezahlen, die ihnen jetzt die Fürstin Odescalchi, bezw. die Gutsverwaltung Bojnice diktieren kann.

Auf diese Weise wird der Gesamtheit niedergetretener Bauern- und Arbeitermassen gezeigt, was für sie die Bodenreform und das Baugesetz bedeuten. Wie die Bodenreform dem Interesse des Großgrundbesitzes und der offiziellen Korruption dient, so dient auch das Baugesetz in Wirklichkeit nur den besitzenden Kreisen. An diesen praktischen Taten erkennen diese und alle ausgebeuteten Massen, daß es auf dein Boden der demokratischen und kapitalistischen Gesellschaftsordnung keinen wirtschaftlichen Aufstieg und keine politische Befreiung geben kann. Baugesetz und Bodenbeschlagnahme im Interesse der werktätigen Bevölkerung existieren nur im proletarischen sovjetrussischen Staat. Dort haben die Arbeiter und Bauern mit ihrer Diktatur die Diktatur der besitzenden Minderheit vernichtet und den Boden und die Produktionsmittel jenen zugeteilt, die berufen sind, dieselben zu bearbeiten im Interesse der gesamten werktätigen Bevölkerung. Wollen die Werktätigen ihre Lage verbessern, müssen sie den Weg der sozialen Revolution beschreiten. (Potlesk komunistických senátorù.)