Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 172. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve ètvrtek dne 21. bøezna 1929.
1. Øeè sen. Fritschera:
Hoher Senat! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird endlich ein Versprechen erfüllt, das bereits seit 1920 den Überalten immer gegeben wurde. Wir hätten gewünscht, daß die 130 Millionen, die im Jahre 1921 für die Überalten in Aussicht gestellt wurden (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Brabec.), wirklich in die Staatskasse eingeflossen wären und den Überalten wären zugewiesen worden. Es war leider nicht der Fall. Es hat zweifellos Zeiten gegeben, wo das Ministerium für soziale Fürsorge sich viel leichter als heute die nötigen Millionen für diesen Zweck hätte sicherstellen können. Vielleicht hätte auch bei der berüchtigten Restgüterverteilung für diesen Zweck irgend ein fetter Brocken abfallen können. Man vergaß aber immer lei der Gottes den armen Lazarus, der draußen vor der Türe hungernd saß. Nun wurde endlich dieser neue Gesetzentwurf vorgelegt. Er entspricht durchaus nicht den Erwartungen., die wir hegten. Durch dieses Gesetz erhält jeder cechoslovakische Staatsbürger, der älter als 65 Jahre, dabei mittellos und arbeitsunfähig ist, eine Rente. Gefordert wird, daß er, wenn er jünger als 60 Jahre wäre, unter das Gesetz über die Versicherung der Unselbständigen oder unter das bisher nicht in Kraft getretene Gesetz über die Versicherung der wirtschaftlich Selbstständigen fällt. Es werden also nicht die ehemaligen Arbeiter, sondern auch die ehemaligen Kleinlandwirte und Kleingewerbetreibenden sich um diese Rente bewerben können.
Mit 1. Juli 1926 ist das Gesetz über die Alters- und Invaliditätsversicherung in Kraft getreten. Ausgeschieden blieben alle Personen, welche das 60. Lebensjahr bereits erreicht hatten. Nun ist aber das Los dieser Überalten äußerst traurig. Bei den vielfach elenden Lohnverhältnissen, wie wir sie leider in unserer Republik haben, war es diesen Arbeitern unmöglich, für ihre alten Tage einen Sparpfennig zurückzulegen. Nun sind Sie, die sich ehrlich und redlich ein Leben lang geplagt haben, auf die Armenunterstützung oder Bettelalmosen angewiesen.
Von nun an soll jeder von ihnen den Staatsbeitrag von 500 Kè erhalten. Nur Trunkenbolde, Vagabunden, Arbeitsscheue, sowie Personen, denen infolge einer Verurteilung das Wahlrecht verloren ging, sind ausgeschlossen. Wird die Unterstützung zwei Personen gewährt, die in gemeinsamem Haushalte leben, so soll jeder leider nur 300 Kè erhalten, aber wenn beide hilfsbedürftig und auf fremde Hilfe angewiesen sind, wird der Betrag von 500 Kè belassen. Es kommen hiezu die Zuschläge der Wohngemeinden, welche in Orten mit mehr als 50.000 Einwohnern 20 %, in Orten mit 2.000 bis 50.000 Einwohnern 15% und in Orten unter 2.000 Einwohnern 10 % ausmachen werden. Diese Zuschüsse der Wohngemeinden dürften 5,5 Millionen Kè betragen. Der anfängliche Staatsbeitrag wird mit 42,300.000 Kè bemessen. Die Anzahl der Rentner schätzt das Ministerium auf 95.300 Personen. Die Gesuchsteller haben binnen 3 Monaten nach Kundmachung des Gesetzes schriftlich auf einem Formular oder mündlich in den Wohngemeinden sich zu melden. Es wird ein Gutachten von der Heimatsgemeinde ein geholt und die Entscheidung dann von der Bezirksbehörde getroffen. Ein Rekursrecht bleibt dem Gesuchssteller gewahrt. Die Nachzahlung wird vom 1. Jänner gewährt. Unterstützungen seitens der Heimatsgemeinden können unter einem anderen Titel weiter bezogen werden. Bei einer wohlwollenden Aus legung des Gesetzes, die vom sozialpolitischen Ausschuß der Regierung empfohlen worden ist, wird wohl auch manche andere Härte des Gesetzes beseitigt werden. (Sen. Jarolim: Aber ein rechtlicher Anspruch besteht nicht!) Herr Kollege, es werden bekanntlich Unterstützungen nur dann abgezogen, wenn sie auf einem Rechtstitel beruhen. Alle anderen können anstandslos weiter gewährt werden. Im Vergleich mit Deutschösterreich, das eine monatliche Mindestrente von 18 Schilligen, das ist ungefähr 86 Kè gewährt, ist die cechoslovakische Rente freilich niedrig. Es ist aber gegen den bisherigen Zustand dennoch ein Fortschritt, es ist wenigstens etwas, was regelmäßig den Überalten gewährt wird. Besser der Sperling in der Hand, als die Taube auf dem Dache. (Sen. Hartl: Noch besser die Taube in der Hand!) Besser ist die Taube noch dazu. Es ist jedenfalls eine eigentümliche Erscheinung, daß gerade die jetzige bürgerliche Regierung, die immer als antisozial verschrieen wird, soviele soziale Gesetze zur Durchführung bringt und soviel nachholen muß, was früher, wo doch die Situation für die Arbeiterschaft viel besser war, versäumt worden ist. (Výkøiky sen. Beutela a Jarolima.) Auch wir sind uns dessen bewußt, daß es blutwenig ist, was den Überalten gewährt wird. Wir werden aber dennoch für das Gesetz stimmen, um ihnen wenigstens diese herzlich - kleine Rente sicherzustellen. Mit dem bloßen Kritisieren der Vorlage, mit hämischen Bemerkungen über den >Bettel< oder >bo¾í almu¾nu< oder >Provokation< ist dem Arbeiter durchaus nicht gedient. Das füllt ihnen nicht den leeren Magen. (Rùzné výkøiky. - Hluk.)
Místopredseda dr Brabec (zvoní): Prosím o klid! Nerate vyru¹ovati øeèníka!
Sen. Fritscher (pokracuje): Auch mit Verbesserungsanträgen, denen nicht die Bewilligung seitens des Finanzministeriums gesichert ist, ist leider nicht geholfen. Schämen brauchen nicht wir uns, die wir für diese Vorlage stimmen, schämen müssen sich lediglich jene privilegierten Arbeitervertreter, die, solange sie entscheidenden Einfluß hatten, für die Überalten nicht vorgesorgt haben. (Sen. Stark: Das ist echte Demagogie!) Wir haben nur den einen Wunsch (Sen. Stark: Das ist die höhere Heuchelei! Rùzné výkøiky.)
Místopredseda dr Brabec (zvoní): Prosím o klid!
Sen. Fritscher (pokraèuje): Wir haben nur den einen Wunsch... (Hluk trvá. Sen. Stark: Ein solcher Mensch trägt das Priesterkleid!) Es ist keine Schande, auch als Priester für einen einzutreten, der hungernd am Wege steht und ihm den Staatsbeitrag zu bewilligen. (Sen. Plamínková: To je nazvat vìc správným slovem a ¾ádné >hämische BemerkungenA proè ne? (Sen. Plamínková: To jste nesly¹el, jak to chtìl Habrman udìlat, ze to vyèítáte, ze jsme my neudìlali nic!) Nein, ich habe auch alle sozialistischen Anträge gelesen, sie sind meist genau so wie dieser Antrag, vieles wurde von dort entnommen und hier einfach eingefügt. Es ist blutwenig, darin stimmen wir ganz überein, wir würden wünschen, es wäre der doppelte und dreifache Betrag. Auch das wäre bei den heutigen Verhältnissen noch zu wenig. (Hluèné výkøiky.) Solange es uns nicht gelingt... (Sen. Stark: So ein Demagoge!) Wir haben nur den einen Wunsch, daß man endlich auch den Schwerstinvaliden die Rente erhöht, daß das Genter System endlich einmal vernünftig novelliert wird, daß Schlichtungsämter zum Schutz der Kollektivverträge eingeführt und die Bruderladen saniert werden. (Sen. Stark: Wie Sie nur solche Lügen gebrauchen können!) Das sind keine Lügen, das sind lediglich Forderungen, die wir gelegentlich der Abstimmung mit vorbringen. Wir werden an der Gleichstellung der Altpensionisten mit den Neupensionisten festhalten. (Sen. Stark: Sie Heuchler!) Wir haben en, wiederholt als unsere Forderung erklärt. (Sen. Stark: Sie Heuchler im Priesterkleid!) Als soziale Partei haben wir für alle bisherigen sozialen Gesetze gestimmt und uns bemüht, dieselben möglichst zu verbessern. Wir begrüßen auch dieses, wenn auch noch so bescheidene Rentengesetz und werden im Interesse der Überalten dafür stimmen. (Potlesk senátorù nìm. strany køes». soc.)
2. Øeè sen. Löwa:
Hoher Senat! Als wir im vorigen Jahre das Gesetz über die Bauförderung und Wohnungsfürsorge beraten haben, lag ein Bericht des sozialpolitischen Ausschusses des Abgeordnetenhauses vor, in dein klipp und klar gesagt wurde, daß es die Allgemeinheit bedauert, daß wir ein so kurzfristiges Gesetz über die Bauförderung bekommen haben. Denn wir haben es ja gesehen und auch die Erfahrung gemacht, daß die kurzbefristeten Bauförderungsgesetze - man möchte sie eigentlich anders umtaufen und sagen, daß sie nicht Bauförderungs- sondern Baubehinderungsgesetze sind -, daß also diese Baubehinderungsgesetze nicht dazu angetan seien, das Baugewerbe und die Baubewegung überhaupt zu fördern, weil dadurch, daß das Gesetz so kurz befristet ist, sich alles überstürzt. Wir sehen, daß sich die Preise der Rohmaterialien ins Unermeßliche gesteigert haben, wodurch sich die Bauten bedeutend verteuert haben, wir haben weiters die Erfahrung machen müssen, daß der Bau vorzeitig beendet werden mußte, so daß zum Teil schleuderhafte Arbeit geleistet werden wußte und die Folge davon ist, daß wir eine ganze Menge von Bauunglücken zu verzeichnen haben. Noch heute sind die Wunden, die diese Bauunglücke gerade in Prag verursacht haben, offen und es wäre schon deswegen notwendig gewesen, daß der Herr Minister für soziale Fürsorge Wandel schafft, der Herr Minister ©rámek, den ich noch vor einer Weile hier im Hause gesehen habe, so daß ich der Meinung war, daß er an der Beratung des Gesetzes teilnehmen wird. Aber es scheint, daß er uns fürchtet wie eine böse Krankheit, wie das böse Gewissen, daß er uns meidet, weil er von dem Werke, das er geschaffen hat, nichts wissen will. Denn kaum sehen wir, daß es um sein Ressort geht, ergreift ex die Flucht. Es ist freilich schon so, als ob der böse Fluch gerade auf diesem Ressort lasten würde, denn alles, was von dort kommt, ist auf einer ungesunden Grundlage aufgebaut, wie wir dies beim Gesetz über die Entschädigung der Kriegsbeschädigten, bei der Wohnungsfürsorge und bei der Bauförderung gesehen haben. Trotzdem aber sollte der Herr Minister, der ja das Gelübde der Armut abgelegt hat, der erste sein, der dafür eintritt, daß man den armen Menschen endlich Wohnungen schafft, in welchen sie auch als Menschen wohnen können und nicht, wie es bis jetzt der Fall war, daß zwei bis drei und noch mehr Familien, also sieben bis zehn Personen, in einem Raum von 16 m2 zusammengepfercht hausen müssen. Aber, wie ich schon gesagt habe, waltet ein böses Unglück nicht allein über diesem Ressort, sondern über allen wichtigsten Ressorts. Wir haben den Winter hinter uns und haben sehen müssen, daß wir in unserem Verkehrswesen in solche Situationen gekommen sind, daß wir uns vor der ganzen zivilisierten Öffentlichkeit des Auslandes lächerlich gemacht haben. Als ich gestern bei meiner Ankunft in Prag in die Elektrische stieg, hat es sich gezeigt, daß vom Klar'schen Blindeninstitut bis zum Hradschin hinauf eine ganze Kolonne von Wagen gestanden ist, die nicht weiter konnten, weil sich irgendein Hindernis gezeigt hat. Als ich den Kondukteur nach dem Grund fragte, gab er mir zur Antwort, daß wir deshalb nicht weiter können, weil wahrscheinlich der N a j m a n vorne sitzt. Kommen wir zum Ministerium für soziale Fürsorge und erkundigen uns, warum irgendein Gesetz nicht vorwärts kommt, dann heißt es gewöhnlich, daß vorne der Pater ©rámek sitzt und wir deshalb nicht weiter können. Wollen wir beim Justizministerium unser Recht suchen, sitzt wieder der Popelka da, der sagt: Das Gesetz ist Nebensache, das geht mich nichts an, hier bin ich! Solange wir diese Zustände haben, solange diese Popelkas, ©rámeks und Najmans an der Spitze derart wichtiger Ressorts stehen, solange kann in diesem Staate keine Ordnung einkehren, weil diese Männer ja auch von jenen Personen, Abgeordneten und Senatoren unterstützt werden, die von demselben Standpunkte ausgehen und von derselben Idee geleitet werden.
So ist es auch mit dem Gesetz, das gegenwärtig zur Beratung steht. Schon im Vorjahre, als wir über dieses kurzfristige Gesetz beraten haben, hat uns der Motivenbericht gesagt, daß man es bedauert, daß man nicht mit einem langfristigen Baugesetz kommen kann, weil nur darin die Gewähr liegen würde, daß wir endlich zur Entstehung von Wohnungen kommen könnten. Ein volles Jahr stand zur Verfügung, wo man darüber beraten konnte, wo man Experten einvernehmen konnte, wo man sich ein modernes Bauförderungsgesetz hätte ausarbeiten lassen können, wenn man schon nicht in der Lage ist, es selbst auszuarbeiten, und da wir nun vor der Beendigung des Gesetzes stehen, haben wir nichts anderes und haben uns keinen anderen Rat gewußt, als das bestehende unsoziale Gesetz bis zum 31. Oktober zu vertagen. Das war unsere ganze Kenntnis, die wir aufgebracht haben und nun, da wir vor der Alternative stehen, entweder das Gesetz anzunehmen oder überhaupt kein Gesetz zu haben, werden wir wahrscheinlich dazu kommen müssen, für das Gesetz zu stimmen, damit kein Vakuum eintritt und wir überhaupt ein Gesetz haben. Die letzte Zeit hat uns aber gezeigt, daß es notwendig erscheint daran zu gehen, ein neues modernes, langfristiges Gesetz zu schaffen, weil wir mit diesen Flickwerken, die wir bis jetzt hatten, nichts erreichen konnten. Es muß daran gegangen werden, Wohnungen für jene Menschen zu schaffen, die bis heute vom Bauförderungsgesetz, vom Wohnungsgesetz und Mieterschutzgesetz überhaupt nichts profitiert haben. Mit dem Gesetze vom Jahre 1923 hätte man etwas schaffen können, wenn man nicht daran eine Klausel gesetzt hätte, daß er einen bestimmten Prozentsatz des Kapitals aufbringen muß, durch welche das Bauen fast unmöglich geworden ist. Es ist richtig, daß wir uns modernisieren wollen, auch im Baugewerbe, und wir treten dafür ein, daß wir endlich ein modernes Wohnungswesen bekommen. Aber wir können nicht generalisieren, wir müssen die Verhältnisse nehmen, wie sie eben sind. Wir können nicht zulassen, daß in ganz kleinen Orten, wo es weder Kanalisation, noch Wasserleitung, noch sonst irgendwelche hygienische Einrichtungen gibt (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda dr Soukup.), man Vorschriften erläßt, die das Bauen fast zur Unmöglichkeit machen.
Nach dem letzten Gesetz ist es so, daß der Staat eine Leistung überhaupt nicht übernimmt, er übernimmt nur die Garantie, die Bürgschaft dafür, daß in zweiter Satzpost von einem Geldinstitut Kapital zur Verfügung gestellt werden kann, daß also gebaut werden kann. Wir haben aber gefunden, daß der Staat seit zwei Jahren auch nicht einen Heller für diese Bürgschaftsleistungen ausgegeben hat, obzwar für diese Zwecke 150 und dann 200 Millionen festgesetzt worden sind. Bevor der Staat dazu kommt, daß er zur Zahlung herangezogen werden kann, müssen schon alle Voraussetzungen unmöglich gemacht worden sein, daß eine Zahlung geleistet werden kann, und das ist bis jetzt nicht eingetroffen. Ich habe noch in keinem Ausweis und in keiner Statistik gefunden, daß auf Grund des Bauförderungsgesetzes vom Jahre 1927 bis 1928 jemand infolge Zahlungsunfähigkeit an den Staat herangetreten wäre, damit diese die Leistung für Zinsen und Amortisation übernimmt. Wer über einen bestimmten Betrag verfügte, konnte sich ja ein eigenes Häuschen bauen, bevor er aber dazu kam, daß er die Bewilligung dieser von der Regierung vorgeschlagenen Bürgschaft bekam, mußte er einen weiten Leidensweg antreten. Vor allem mußte er die vorschriftsmäßigen Belege, Grundbuchsauszug, Kostenvoranschlag, den Nachweis, daß er über einen Betrag von mindestens 20% der Kapitalien verfügt usw. einsenden, dann hatte er noch den Nachweis vorzulegen, daß er imstande ist, die Zinsen zu bezahlen, daß er einen Beruf ausübt, daß er ein regelmäßiges Einkommen hat, und wenn er alles das eigebrachthat, bekommt er den Auftrag, den Plan, wenn er eventuell nicht entspricht, so umzuändern, daß jede in diesem Hause vorgesehene Wohnung ein in sich abgeschlossenes Ganze bildet. Wir hatten im Vorjahre Gelegenheit, von dieser Stelle aus zu sagen, wie es die Ortsgemeinde Zettlitz gemacht hat, in der wir vor einigen Tagen eine Erledi gung der Landesverwaltung bekommen haben; die Landesbehörde war hiebei doch so klug, sich an den Motivenbericht des vorjäh rigen Gesetzes zu halten, in dem es heißt, daß laut § 31 des Mieterschutzgesetzes dieser für Gemeinden unter 2.000 Einwohnern nicht in Betracht kommen kann, wenn es sich nicht um ein selbständiges, also abge schlossenes Wohnungsgebiet handelt. Die Gemeinde Zettlitz kümmert es aber nichts, was der sozialpolitische Ausschuß gesagt hat, sondern sie hat neuerdings beschlossen, das Mieterschutzgesetz aufzuheben, und hat erklärt, daß man in Zettlitz ähnlich wie in der Gemeinde Saaz, wo man mit dem Hopfenhandel ungeheuere Reichtümer erzielen kann, durch die Gewinnung und Verarbeitung von Kaolin ebenfalls ungeheuere Reichtümer und Gewinne erzielen kann. Dabei haben es die Herrschaften verstanden, daß sie in früheren Jahren auch den gesamten Gemeindegrund, der zum größten Teil aus Kaolinlagern besteht, unter sich aufteilten, da sie daran nicht gehindert worden sind. Heute, wo es sich eigentlich nur um eine Ortsgemeinde dreht, die aus drei Gemeinden zusammengesetzt ist, ist das Verhältnis anders geworden. Heute haben wir in der politischen Gemeinde eine sozialdemokratische Verwaltung, in der Ortsgemeinde Zettlitz eine rein agrarische und in Schankau und Roßnitz gleichfalls eine sozialdemokratische Verwaltung. Sie können sich daher vorstellen, wie die Dinge dort aussehen. Die Herren von Zettlitz wollen sich den gesetzlichen Bestimmungen absolut nicht unterordnen. Sie sagen, Gott sei Dank, noch ist der Popelka da, der jede gesetzliche Bestimmung illusorisch machen wird. Wir haben dort die Erfahrung gemacht, daß drei bis vier Familien in einem Raume zusammenwohnen. Stellen Sie sich nur vor, wie in einer solchen Gemeinde, wo es weder Kanalisation, noch Wasserleitung, noch irgendwelche sanitären Einrichtungen gibt, ein armer Teufel sich ein Häuschen bauen soll, das allen gesetzlichen Bauvorschriften entsprechen muß. Vom Gesetz wird ihm verschiedenes vorgeschrieben, von der Durchführungsverordnung wird ihm allerlei vorgeschrieben, und tut er das nicht, so bekommt er keine Bürgschaft für den von ihm aufzunehmenden Baukredit. Die Bürgschaft hat nur den Zweck, um von einem Institute, das billigere Baukredite hergibt, solche zu erhalten. Bis jetzt war es auch die Zentralsozialversicherungsanstalt, die solche Kredite gewährt hat. Diese hat nun einen Runderlaß hinausgegeben, daß sie Kredite auf die erste Satzpost mit 5,25 und auf die zweite Satzpost mit staatlicher Garantie mit 5,5% gewähre. In Wirklichkeit schaut aber die Sache nicht so aus. Bewirbt sich jemand um einen solchen Baukredit, so bekommt er von der Zentralsozialversicherungsanstalt, wenn sein Häuschen einen Wert von 90.000 Kè hat, einen Kredit von 60.000 Kè in erster und zweiter Satzpost, dann kommt aber eine Zuschrift von der Hypothekenbank, worin er aufgefordert wird, einen Betrag einzusenden, damit die Schätzung vorgenommen werden kann. Also, mit dem Bau ist überhaupt noch nicht begonnen worden und schon soll der Bauwerber an die Hypothekenbank 500 bis 600 Kè zwecks Vornahme der Schätzung einsenden. So schauen die Verhältnisse in Wirklichkeit aus, wenn man sich auf das Gesetz, das wieder verlängert werden soll, verläßt. Infolgedessen hat in der letzten Zeit eine ganze Reihe von Bauwerbern es unterlassen, sich an die Regierung zu wenden, und sich lieber an Privatgeldinstitute gewendet. Sie sehen also, daß unter solchen Umständen nur von Hindernissen in der Bauförderung gesprochen werden kann. Wir müssen unter allen Umständen darauf bestehen, daß es endlich zu einem langfristigen Gesetz kommt, weil es sonst unmöglich ist, einen Fortschritt auf dem Gebiet der Bauförderung zu erzielen und dem Mieterschutz ich will nicht sagen aufzuheben - aber wenigstens doch zu lockern.
Ähnliche Verhältnisse wie bei der Baubewegung haben wir auch beim Mieterschutz. Ohne entsprechende Bauförderung ist die Errichtung von Kleinwohnungen unmöglich. Ich möchte Sie, meine Herren von der Majorität, nur auf eins aufmerksam machen. Sollte es tatsächlich zu Neuwahlen kommen, so werden Sie sehen, wie die gegenwärtige Mehrheit hier und drüben im Hause, und wie die Regierung überhaupt aussehen wird, die sich auf diese Mehrheit stützt. Wenn Sie die Ergebnisse der in den letzten Monaten stattgefundenen verschiedenen Wahlen betrachten, so müssen Ihnen doch Bedenken aufsteigen. Nehmen wir z. B. die letzten Wahlen in Eger, in jenem schwarzen Nest, wo immer die Christlichsozialen und Klerikalen dominiert haben, wie dort mit einem Schlage ihre Macht gebrochen worden ist. Die freiheitlichen Elemente, die Sozialdemokraten haben einen Gewinn von fünf Mandaten aufzuweisen. Das ist die Folge davon, daß dort die Klerikalen es nie zugelassen haben, daß die Kommune Kleinwohnungen haut. Eine solche Niederlage wird aber auch anderswo kommen, und dann wird es auch möglich sein, moderne Gesetze zu schaffen. Der Fluch, der der jetzigen Regierung nachfolgen wird, dürfte die kommende Generation davor warnen, solche Gesetze zu schaffen, wie sie bisher geschaffen worden sind.