Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 171. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve støedu dne 20. bøezna 1929.
1. Øeè sen. Beutela (viz str. 19 tìsnopisecké zprávy):
Meine Herren! Die Frage der Versorgung alter Menschen, die besitzlos und so viel wie nicht mehr arbeitsfähig sind, sollte eigentlich in einer wirklich menschlichen. Gesellschaft aufgehört haben, eine Frage zu sein. Man sollte es, ganz abgesehen vom christlichen Standpunkte, als selbstverständlich betrachten, Menschen, die ihr ganzes Leben hindurch der Gesellschaft Dienste und Arbeiten verrichtet haben, für den Rest ihrer Lebensdauer im Alter Obdach, Kleidung und Nahrung zu garantieren. Aber davon ist die heutige Gesellischaft, die von sich sagt, daß wir im Zeitalter des Humanismus leben, noch sehr weit entfernt. Durch Jahrzehnte hat die organisierte Arbeiterschaft nicht nur für diesen Gedanken, sondern vor allem als Übergangsstadium für die neben der Witwen- und Waisenversorgung auch die Invaliden- und Altersversicherung beinhaltende Sozialversicherung gekämpft. Wir dachten dabei auch an alle jene Staatsbürger, welche am 1. Juli 1926 das 60. Lebensjahr überschritten hatten, vermögenslos und er-werbsunfähig im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes sind. Auch diese sollten Anspruch auf die Altenunterstützung haben, sofern sie nicht in einer anderweitigen Versorgung stehen oder Renten aus irgendeiner anderen Pflicht-versicherung oder einen Ruhe-, bezw. Versorgungsgenuß beziehen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Böhr.)
Seitens der bürgerlichen Parteien wurden diesen Bestrebungen von jeher die größten Schwierigkeiten bereitet. Schon im alten Österreich - wir müssen etwas weiter zurückgehen - wurde 1904 die Regierung Körber über ihren damals eingebrachten Entwurf eines solchen Gesetzes genau so wie 1909 die Regierung Beck und 1911 Bienert durch die Privilegienritter dieser Zeit gestürzt. Alles nur aus dem Grunde, weil die kapitalistische Gesellschaft in ihrer Beutegierigkeit damals schon wie heute von den Werten, die die Arbeit schafft, alles nur für sich beansprucht, die die Werfe schaffenden Arbeiter mit einem Bettel abgespeist, der nicht hinreichen kann, um für die alten Tage zu sorgen. Und das ist in der demokratischen Republik genau so geblieben wie im alten monarchistischen Österreich, trotzdem man immer von der Entösterreicherung faselt.
Wir sahen; daß bei den Verhandlungen, betreffend die Ratifizierung des Achtstundentages, die letzthin beim Internationalen Arbeitsamt in der Schweiz stattgefunden haben, der Vertreter der èechoslovakischen Regierung kein Wort für diese so ernste Sache übrig hatte. Man wind vielleicht meinen, bei úns ist ja die Angelegenheit ratifiziert. Aber ich glaube, ein Staat, der so viel in Humanismus macht, wie dieser Staat, ein Ministerium für soziale Fürsorge, welches so weit geht, sich fast in allen Fällen Entscheidungen persönlich vorzubehalten, welches von solcher Besorgnis erfüllt ist, daß ja nichts Unrechtes geschehe, hätte, sollte man meinen, bei einer solchen Sache die unter Umständen gefährdet erscheint, in Bezug auf den Arbeiterschutz ein Wort übrig haben können, zumal der Vertreter Belgiens und selbst derjenige Italiens es für notwendig erachteten, hiezu Stellung zu nehmen. Unsere Regierung hatte das nicht notwendig, dem hierzulande sieht der Achtstundentag nunmehr schon tatsächlich nur auf dem Papier. In den Berichten der Gewerbeinspektoren haben wir ja den Beweis dafür, daß jährlich Millionen Überstunden gemacht werden und daß der international sich geltend machende Arbeiterschutz auf diese Weise förmlich ausgeschaltet wird.
Und sehen wir nicht, daß vom Jahre 1925 an die bürgerlichen Parteien die 1924 unter dem Drucke der damaligen Verhältnisse für die Sozialversicherung stimmten, dann mit einem förmlich wi-derlichen Treiben bestrebt waren und bis heute bestrebt bleiben, die Sozial-versicherungsgesetze abzubauen oder richtiger gesagt umzubringen? - Nur den Kämpfen der organisierten Arbei-terschäft und ihren Vertretungen in der breiten Öffentlichkeit ist es zu danken, däß man das. Sozialversicherungsgesetz lediglich >verbilligt< und nicht umgebracht hat.
Eine fast gleiche Wühlarbeit der besitzenden. Klassen wie gegen die Sozial-versicherungsgesetze hat nun auch gegen das Bestreben eingesetzt, eine Versorgung für jene zu schaffen, die als über 60 Jahre Alte aus der Altersversicherung. des Soziälversicherungsgesetzes ausgeschlossen wurden. Alle seinerzeitigen Versuche diese Überalterten ebenfalls einer Versorgung teilhaftig werden zu lassen, scheiterten immer wieder an dem Widerstand der bürgelichen Mehrheitsparteien sowie der jeweiligen Finanzminister, die sich ja bis heute fast immer als die Interessenträger der Besitzklassen deklarierten. -Viele brave Menschen, die sich in ehrlicher Weise und Erkenntnis der Lage der Arbeiterklasse um die Linderung der Not der Alten und Überalterten, meist siechen Menschen, bemühten, sind inzwischen ins Grab gesunken oder, so-weit sie der Tod noch nicht ereilt hat, müssen sie sich nach einem Leben harter Arbeit als Bettler in den Straßen der Städte und Dörfer wenigstens vor dem Verhungern retten.
Meine Herren, wir sind Zeugen dessen, daß manche, die mit uns alt geworden sind, in den Straßen sich vor dem Hunger durch Bettel schützen müssen. Während dem geht der Kampf um das Ge-setzt betreffend die Versorgung der Überalterten schon seit über 3 Jahren in einer Art weiter vor sich, vor der man nur Ekel empfinden muß. Alles andere, wie Lebensmittelzölle, Kogrua, Mieterschutzabbau, Generalspensionierungen, Steuernachlässe für die Besitzklassen, wiederholte Zuckersteuererhöhungen bei Millionenspenden an die Zuckerbarone u. a. m. ging der Lösung dieser so wichtigen Frage der Versorgung der Überalterten immer voraus, ar nicht zu reden von der schweren chädigung der Altpensionisten und Kriegsbesohädigten. Und nun end-lich hat am 1. März das Abgeordnetenhaus einen Regierungsentwurf zum Beschluß erhoben, der angeblich die Versorgung der Überalterten zum Inhalt haben soll. Man könnte also beruhigt sein. Aber dieses Gesetz ist ein Hohn auf den Begriff der Versorgung der Überalterten denn mit dem Bettel von Kè 1.57 täglich resp. 500.- Kè Jahresrente kann doch wohl kein Mensch leben. Ein solcher Beschluß, bei dem alle von den sozialdemokratischen Abgeordneten gestellten Verbesserungsabträge wie gewöhnlich niedergestimmt wuden, kann nichts anderes als Empörung und Haß auslösen. Das hätte vermieden werden können wenn, wie es von unseren Klubkollegen beantragt war, alle Personen, die aus der Sozialversicherung infolge überschrittener Alters-grenze ausgeschaltet worden sind, docheinbezogen worden wären; so hätten sie nach der Novelle schon in der Klasse Aa 1206, in der Klasse Ab 1271, in der Klasse B 1349, in der Klasse C 1414 und in der Klasse D 1505 Kronen Rente beziehen können. Selbst nach dem Entwurf der Fachkommission hätten diese Beträge immer noch 1075 bis 1350 Kronen ausgemacht! Demgegenüber steht nach der heute hier zur Behandlung stehenden Vorlage der Bettel von 500 Kronen! Das unerhörteste aber ist eis und es wird dadurch diesen Hohnbezügen noch die Krone aufgesetzt, wenn man bedenkt, daß durch den nunmehr geänderten § 1 das >freie Ermessen<, das den Behörden bei der Zuerkennung dieser Versorgungsbeträge ursprünglich zuerkannt war, nun gestrichen und an dessen Stelle gesetzt wurde, daß ein Anrecht auf diese Versorgungsbeträge nicht bestehe! Also zum Hohn noch mehr Willkür! Die Bezirksbehörden können also schalten und walten wie sie wollen, denn niemand hat trotz des Gesetzes gesetzlichen Ansprach. Und so etwas nennt man gesetzliche Versorgung der Überalterten! Dabei ist aber nicht zu übersehen, daß die Gesuchssteller auch noch gänzlich erwerbsunfähig sein müssen, wenn sie bei einer solchen Bü-rokratenwillkür eventuell des Glücks des Zuspruchs einer solchen Rente teilhaftig werden wollen. Während bei der Sozialversicherung nach vollendetem 65. Lebensjahre doch wenigstens die Hälfte der verminderten Erwerbsfähigkeit ein Anrecht auf Rente sichert, kann also so ein Überalterter wohl an Arbeitskraft geschwächt und in irgend einer Form nach Ansicht der Bürokraten doch noch >etwas< erwerbsfähig sein - dann bekommt er eben nichts. Auf der einen Seite wird aufgefordert, dem Bettlerunwesen zu steuern und dafür lieber Beiträge an Wohlfahrtsämter u. a. Einrichtungen zu leisten, auf der andern Seite treibt man diese armen, alten, gebrechlichen Menschen, indem man ihnen die an und für sieh fragliche Unterstützung ev. auch noch entzieht, direkt zum Bettel oder Selbstmord. Selbst jene, denen man die Renten ge-währt. werden noch auf öffentliche Mildtätigkeit angewiesen bleiben, weil, wie schon erwähnt, mit 1.57 Kc täglich kein Mensch leben kann. Das Unbarmherzigste in dem Gesetze ist aber, daß Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte als Straffolge oder Arbeitsscheu oder Unterstützung von anderer Seite ebenfalls als Grund zur Vorenthaltung der Rente gilt. Wer da weiß, wie oft ein ar-beitender, unwissender, sonst ganz ehr-licher Mensch durch das Schicksal in der heutigen Gesellschaftseinrichtung dazu verdammt werden kann, oft ar-beitslos zu sein und sodann sehr leicht in die Gefahr kommt, als arbeitsscheu gebrandmarkt zu werden, und wie leicht man, namentlich jetzt nach der Verwaltungsreform mit der bürgerlichen Ordnung und Polizei in Konflikt geraten und so sehr leicht der bürgerlichen Ehrenrechte verlustig gehen, kann, wird sich des Eindruckes der Unbarmherzigkeit gegenüber von Armen, die oft sehr oft und lange obdachlos, weil gänzlich mittellos, sich förmlich wie Aussätzige behandeln lassen müssen, nicht erwehren können. Christlich ist das sicher nicht! Aber mehr noch! Wenn jemandem die Rente schon zuerkannt wird und er erhält von Verwandten oder anderen eine Zubusse, damit er doch einigermaßen leben kann, so wird ihm der Betrag, den er empfängt, auch noch von der Rente abgezogen. Und das wird unter dem Protektorate der Christlich-sozialen dieses Staates Gesetz! So etwas bezeichnet diese Gesellschaft noch mit sozialer Fürsorge, mit der Ausrede, daß ja die Gemeinde je nach ihrer Größe dazu einen 10 bis 20%igen Zuschuß leisten! Wohlgemerkt: >Kann<, aber nicht >Muß
Der Ausdruck, daß dieses Gesetz eine Verhöhnung der Überalterten bedeutet, ist durch diese kurze Beleuchtung desselben wohl mehr als gerechtfertigt und schämen muß man sich, daß es noch Abgeordnete und Senatoren gibt, die so etwas noch vertreten und dafür stimmen. Tun Sie, was Sie nicht lassen können! Der Lohn hiefür wird Ihnen, meine Herren von der Mehrheit, nicht ausbleiben. Wir deutschen Sozialdemokraten können für so ein Gesetz nicht stimmen, zumal wir schon jetzt wissen, daß Sie so wie im Abgeordnetenhause auch hier die von uns gestellten Anträge ja doch wieder ablehnen werden. Wir werden also gegen das Gesetz votieren. (Souhlas a potlesk senátorù nìm. soc. dem. strany.)
2. Øeè sen. Hartla (viz str. 21 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Nach dem deutschen Sprichworte: >Was lang währt, wird gut< hätte man erwarten müssen, daß die Gesetzesvorlage über die staatlichen Altersunterstützungen allen billigen An-forderungen entsprechen werde. Denn lange genug hat es gewährt, bis sie endlich eingebracht wurde; aber gut ist sie deshalb nicht ausgefallen. Vor allem deshalb nicht, weil sie nicht durchdrungen ist von jenem warmen menschlichen Mitgefühl, das sich nicht mit bürokratischer Aufteilung einer von vornherein ausgeworfenen Summe begnügt, sondern sich in das Elend der zu Unterstützenden versenkt und von der hiebei gewonnenen Erkentnis ausgehend, die erforderlichen Beträge bestimmt. Ich weiß, daß auch der größten Hilfsbereitschaft Schranken gezogen werden müssen, damit sie nicht die Grenzen des finanziell Möglichen überschreite und sich nicht ins Uferlose verliere. Aber die Schranken so eng zu ziehen, wie es in dieser Vorlage geschieht, ist nicht mehr Vorsicht und weises Maßhalten, sondern Härte und Knickrigkeit.
Es handelt sich doch um Personen, welche das 65. Lebensjahr vollendet haben und mittellos und erwerbsunfähig sind, also um Greise und Greisinnen, die nichts besitzen und nichts verdienen können. Es gehört kein Übermaß menschlichen Erbarmens dazu, um als Grundlage für die zu gewährende staatliche Unterstützung eine tägliche Zuwendung von 3 Kè anzunehmen, was einen Jahresbetrag von 1.095 Kè ergeben würde. Die Vorlage aber setzt im § 3 die Unterstützung mit jährlich 500 Kè fest, so daß auf den Tag der Bettel von 1.37 Kè entfällt. Dazu kommt aber noch die Bestimmung in Absatz 3, nach welcher jede Versorgung irgendwelcher Art, die der Gesuchstel-ler, sei es in Geld, sei es in Naturalien, erhält, in die staatliche Unterstützung eingerechnet wird. Wir stoßen hier auf denselben hartherzigen, beinahe grausamen Gedanken, der uns in dein berüchtigten Existenzmaximum der Kriegsbeschädigten und in den Pen-sionsabzügen bei Nebenverdiensten der Ruheständler entgengentritt. Es ist wirklich schwer, sich in solche Gedankengänge hineinzufinden: Auch den Verfassern der Vorlage muß es doch vollkommen klar gewesen sein, daß ein greiser vermögensloser und erwerbsunfähiger Mensch unmöglich mit einem Betrag von 137 Hellern täglich sein Le-ben fristen kann. Anstatt aber in der Erwägung Beruhigung zu suchen, daß ja private Wohltätigkeit helfend eingreifen könne, wird diese geradezu abgewehrt oder unwirksam gemacht, da solche private Zuwendungen in die staat-liche Unterstützung eingerechnet, das heißt, zur Kürzung derselben benützt werden. Wenn z. B. ein so bedauernswerter, staatlich Unterstützter von einem Verwandten oder sonstigen Men-schenfreund eine Anweisung auf ein Fünfkronenbrot in jeder Woche erhält, so wird seine staatliche Unterstützung um den Geldwert jener Zuwendung, das ist um 260 Kè gekürzt und auf 240 Kè jährlich herabgesetzt. Eine wöchentliche Zehnkronenspende aber würde die ganze staatliche Unterstützung absorbieren. Ich beantrage daher die Streichung des Absatzes 3 im § 3 und im Zusammenhang damit auch im § 3 im letzten Satz die Streichung der Worte >ob Umstände nach § 3 Absatz 3 vorlie-gen, und<. Daß die staatliche Unter-stützung durch einen Gemeindezuschuß von 10, 15 oder 20 % erhöht werden soll, ist immerhin als eine, wenn auch recht bescheidene Aufbesserung zu buchen. Die Regierung sucht die bettelhafte Bemessung der Altersunterstützung mit finanziellen Schwierigkeiten zu rechtfertigen. Sie schätzt die Zahl der an-fänglich zu Unterstützenden auf 84.000, somit den gesamten Aufwand auf 42 Millionen fronen. Gewiß eine Summe, die in keinem geordneten Staatswesen bagatellisiert werden darf. Aber warum wird denn die Sparsamkeit nicht auf anderen Gebieten betrieben, wo vielfache jenes Betrages für viel weniger wichtige und würdige Zwecke verausgabt werden. Sind nicht hunderte von Millionen durch Verschleuderung von Restgütern an Günstlinge der maßgebenden Kreise verloren gegangen? Und hat nicht seinerzeit die Politisierung der Eisenbahn, d. h. die Entfernung deutscher, erprobter, leistungsfähiger, vollkommen arbeitstüchtiger Angestellter aus dem Dienste mit der darauf erfolgenden Ersetzung durch èechische Kräfte dauernde Ausgaben von ungezählten Millionen verursacht, und war es nicht die mit dieser Politisierung des Eisen-bahnwesens verbundene Vernachlässigung des Oberbaues und der technischen Betriebsmittel, welche zum großen Teile jene in der heurigen Kälteperiode eingetretenen enormen Verluste ver-schuldet, die von fachmännischer Seite auf mehr als eine Milliarde geschätzt werden?!
Von den bei Verfolgung einer von französischen Einflüssen befreiten ehrlichen Friedenspolitik überflüssigen Milliardenausgaben für Heereszwecke will ich nicht erst reden. Darüber ist ja schon so oft gesprochen werden, daß kaum noch etwas Neues dazu zu sagen ist.
Ich habe vorhin von dem mit 42 Milionen veranschlagten Gesamtaulwand für die staatliche Altersunterstützung gesprochen. Es muß aber hiezu bemerkt werden, daß die Zähl der Unterstützten ja ziemlich rasch absterben wird und nur durch 3 Jahre ein Ersatz durch neu hinzukommende Anspruchsberechtigte erfolgen kann. Nach denn 1. Juli 1931 gibt es keine neuen 65jährigen mehr, die am 1. Juli 1926 älter als 60 Jahre waren. Diejenigen aber, die am 1. Juli 1926 noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hatten, wurden ja in die Sozialversicherung einbezogen und scheiden daher aus der Altersunterstützung aus. Vom Juli 1931 an, tritt also nur der natürliche Abfall der Unterstützten durch Ableben in Kralt, so daß eine ziemlich resche Abnahme der Kosten der Unterstützung erfolgen muß.
Aus all den angeführten Gründen beantrage ich daß im § 3 Absatz 1 die jährliche Unterstützung von 300 auf 1000 Kè und im Absatz 2 für zwei im gemeinsamen Heushalt lebende An-spruchsberechtigte auf je 800 Kè erhöht werde. Demgemäß ist auch im § 4 Ab-satz 1 statt 500 Kè 1000 Kè und statt 300 Kè 800 Kè zu setzen. Von besonderer Wichtigkeit ist es, daß im § 1 die unbestimmte Form, nach welcher die Unterstützungen in den Grenzen des freien Ermessens gewährt werden können, durch die bestimmte und bindende Fassung ersetzt werden: >haben in den Grenzen der Bestimmungen dieses Gesetzes Anspruch auf eine Altersunterstützung.< Im. § 2, der von der Aberkennung der Altersunterstützung handelt, werden auch angeführt >jene, die dem Trunke ergeben sind.< Gemeint sind wohl damit gewohnheitsmäßige Säufer, was aber in der gewählten Fassung nicht mit der in Gesetzen besonders wünschenswerten Deutlichkeit ausgesprochen ist. Ich beantrage daher, die angeführten Worte zu ersetzen durch >notorische Trunkenbolde<. Im § 6 Absatz 2 wird die zuständige Bezirksbehörde ermächtigt, bei Änderung der persönlichen Verhältnisse des Unterstützten die Unterstützung herabzusetzen oder ganz zu entziehen. Ich halte dafür, daß in dieser Frage in erster Linie die Gemeinde des Wohnortes des Unterstützten in der Lage ist, ein richtiges Urteil abzugeben, und beantrage deshalb folgende Fassung des Absatzes 2: >Ändern sich die persönlichen Verhältnisse der unterstützten Person, so kann die zuständige Bezirksbehörde auf Antrag der Wohngemeinde die Unterstützung herabsetzen oder ganz aufheben.<
Der Absatz 1 des § 8 handelt abermals von der Konkurrenz der im § 3, Absatz angeführten privaten Zuwendungen mit der staatlichen Unterstützung und der Überweisung von Überzahlungen an den Staat, wofür nähere Weisungen durch eine Regierungsverordnung erfolgen sollen.
Da ich bereits die Streichung des Abs. 3 des § 3 beantragt habe, so empfehle ich selbstverständlich auch die Strei-chung des eben besprochenen 1. Absatzes im § 8 der Vorlage. (Místopøedseda dr Brabec pøevzal pøedsednictví.)
Hohes Haus! Der uns vorliegende Gesetzentwurf gemahnt in bedenklicher Weise an das anrüchige Wort: >So tun, als ob etwas getan wäre.< Er gibt zwar einen Rahmen für eine Altersunterstützung aber mit ganz unzulänglichen Beträgen die überdies noch kleinlichen, engherzigen Beschränkungen unterworfen werden. und mit einem vordringlichen, der Natur der Sache widerstrebenden bürokratischen Einschlag. In dieser Form ist der Entwurf nicht geeignet, das Elend der vermögens- und erwerbslosen Greise und Greisinnen, für die er geschlaffen wurde, auch nur halbwegs zu lindern. Er kann aber diesem Zwecke näher kommen, wenn er in dem dargestellten Sinne abgeändert und verbessert wird. Ich empfehle Ihnen dher, die von uns eingebrachten Abänderungsanträge zur Annahme. (Potlesk senátorù nìm. nár. strany.)