Pøíloha

k tìsnopisecké zprávì o 162. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 14. února 1929

Øeè sen. Friedricha (viz str. 736 tìsnopisecké zprávy):

Geehrte Herren Die Stellungnahme unserer Partei zur Regierungserklärung wird in den nächsten Tagen unser Klubobman n Dr. Brunar bekanntgeben. Ich will die Gelegenheit benützen, dem Hause einen Fall bekanntzugeben, der sowohl Èechen, als auch Deutschen zu denken geben muß. Es hat uns in der letzten Zeit aufgeregt und es ist auch allgemein aufgefallen, in welcher Weise die Ernennungen in die Landesund Bezirksvertretungen vorgenommen worden sind. Man hat einfach bestimmt, daß derjenige, der sich als nationaler Deutscher bekennt, von der Ernennung in die Bezirksverwaltung und in die Landesvertretung von vornherein ausgeschlossen ist und jetzt ist wieder ein eklatanter Fall vorgekommen, der auffallend zeigt, was die Verwaltungsreformgesetze geschaffen haben und wie sich die Regierung jetzt gegenüber der Bevölkerung, speziell der deutschen Bevölkerung einstellt. In Komotau wurde der ganzen Bevölkerung ein Schlag ins Gesicht versetzt. Dort hatte die Gemeindeverwaltungskommission - u. zw. nicht eine Strafkommission, wie sie sonst wegen Auflösung von Gemeindevertretungen ernannt werden, sondern eine Kommission, welche durch Übereinkommen gebildet worden war, nachdem der Vorort Oberdorf mit der Stadt Komotau vereinigt wurde - beschlossen, einen Betrag von 11/4 Mill. Kè, der für den Aufbau eines Stockwerkes auf das Gerichtsgebäude zur Unterbringung des Bezirksamtes bestimmt war, abzulehnen, nachdem sie bereits gute Lokalitäten zur Unterbringung des Bezirksausschusses geschaffen hatte. Auf Grund dessen löste der Bezirkshauptmann sofort die Gemeindeverwaltungs-kommission auf und die Mitglieder derselben, Männer, vor denen die ganze Bevölkerung die größte Hochachtung hat, wurden wie Buben weggeschickt und an ihrer Stelle eine x-beliebige andere Kommission ernannt und mit der Verwaltung betraut.

Diese Verfügung des dortigen Bezirkshauptmannes ist in mehrfacher Hinsicht direkt ungesetzlich. Nach § 106 der Gemeindeordnung ist nur die politische Landesbehörde berechtigt, eine Gemeindevertretung aufzulösen, und es darf nach dem Absatz 4 desselben Paragraphen die politische Bezirksverwaltung nur im Einvernehmen mit dem Bezirksausschuß bezüglich der einstweiligen Besorgung der Geschäfte weitere Verfügungen treffen. Beide Gesetzesstellen wurden vom Bezirkshauptmanne von Komotau übertreten, denn er hat aufgelöst, ohne dazu berechtigt zu sein, und er hat über die Nachfolge verfügt, ohne den Bezirksausschuß zu fragen. Diese Handlungsweise des politischen Beamten erscheint auch als Mißbrauch der Amtsgewalt, wen erwogen wird, daß gerade der Bezirkshauptmann in erster Linie verpflichtet wäre, die Gesetze zu beobachten und zu befolgen. Der Bezirkshauptmann hatte verschiedene Wege, seinen Willen durchzusetzen. Er konnte den Beschluß, der diese Budgetpost ablehnte, nach dem Verwaltungsreformgesetze einfach sistieren oder er konnte den richtigen Weg einschlagen, den Beschluß im Instanzenzuge anfechten und durch die Bezirksvertretung, deren Chef er ja ist, ablehnen zu lassen. Das genügte ihm aber nicht, er gab den Männern, die sich als deutsche Männer bekannten, einen Fußtritt und schickte sie weg, obzwar alle diese Männer konstatiertermaßen ausschließlich nur für das Wohl und für die Interessen der Stadt gearbeitet hatten. Ich konstatiere, daß die fortgeschickte Gemeindekommission im Sinne der Gesetze richtig für das Wohl der Stadt gearbeitet hatte, ich konstatiere aber auch, daß der Vertreter der politischen Behörde gegen die bestehenden Gesetze gehandelt hat.

Sie sehen aus der einfachen Schilderung dieses Vorfalles, welche Auswüchse die Verwaltungsreformgesetze zeitigen, und wir ersehen leider aus diesem Vorfalle auch das traurige Resultat der Teilnahme Deutscher an der èechoslovakischen Regierung. Der Komotauer Vorfall zeigt, daß derjenige, der sich nicht sklavisch beugt und es wagt, sich offen zu seinem Deutschtum zu bekennen und sich nicht jedem Winke fügt, einfach beiseitegeschoben wird und wenn es weitergeht, auch mit dem Bajonett bedroht und gewaltsam beseitigt wird; er wird ausgeschlossen, an der Verwaltung seines eigenen Volkes teilzunehmen Der Deutsche darf sich nicht mehr offen als Deutscher bekennen, sonst wird er verfehmt. Was bei den Èechen als Tugend gepriesen wird, wird beim deutschen Vertreter als Verbrechen angesehen. Aus den Deutschen macht man, wenn er sich zu seinem Deutschtum bekennt, einen Irridentisten. Man höre doch auf mit dem Blödsinn von Irridentismus! Wer kann nachweisen, daß nur ein Mitglied der deutschen Nationalpartei eine Handlung begangen hat, die ihn zum Irridentisten macht? Niemand. Ein Irridentist ist derjenige, der eine Handlung unternimmt, die gegen den Bestand des Staates gerichtet ist. Ich kenne niemanden, der eine solche Handlung unternommen hätte, und es hat daher niemand das Recht, eine derartige Beschuldigung gegen einen Deutschnationalen vorzubringen und ihn von dem auszuschließen, was die Staatsgrundgesetze jedem Bürger zubilligen und gestatten. Der Fall Komotau zeigt, wie weit bereits die Willkür der Regierungsbeamten gediehen ist. Es ist in diesem Falle wie auch in vielen anderen Fällen auch nicht mehr eine Spur von Demokratie vorhanden, aber auch keine Spur mehr von republikanischer Gesinnung. Die Republik ist in Gefahr, behaupte ich, wenn Regierungsorgane so willkürlich vorgehen, wie es in Komotau der Fall war. In einer Republik gibt es meiner Ansicht nach kein Mussolini-Spiel, in einer Republik, wo einer Mussolini spielen will, geht der Charakter der Republik verloren, man hat es mit einer Diktatur zu tun, wenn auch diese Diktatur aus mehreren Personen besteht.

Ich habe in einer dringlichen Interpellation gefordert, diese Gewalttat von Komotau rückgängig zu machen. Ich appelliere an die demokratisch gesinnten Èechen in diesem Hause, daß sie den Gesetzen wieder zu ihre, Rechte verhelfen, ich appelliere aber auch insbesondere an unsere deutschen Regierungsparteien und frage sie, ob sie gegen diese meine Forderung Stellung nehmen können. Wer sich deutsch fühlt, kann meiner Ansicht nach nur für die Dringlichkeit dieser meinen Interpellation stimmen und ich hoffe daher bestimmt, daß dieser Interpellation die Dringlichkeit zuerteilt wird. (Potlesk nìm. nár. senátorù.)