Wir alle wissen ja, daß die Zerreissung so großer Wirtschaftsgebiete, wie es das alte, jetzt in so viele Staatsgebiete aufgeteilte. Österreich-Ungarn war, der Gesamtheit unseres Wirtschaftslebens nur Nachteile gebracht hat. Die einst blühende Leinenindustrie in Ostböhmen ist heute schon fast zur Untätigkeit verurteilt und es besteht auch gar keine Hoffnung auf eine Wiederbelebung derselben. Die Ereignisse in der Leinenindustrie zeitigten in den Kreisen der Erwerbslosgewordenen Not und Elend. Aber nicht nur das allein, sie beeinflußten auch in ungünstiger Weise die gewerbliche und die Handelstätigkeit und ebenso die durch die Krise mitbetroffenen Gemeinden und Bezirke. Es ist Pflicht und Aufgabe des Staates und der Regierung, hier helfend einzugreifen, damit diese für den Staat so wichtige Steuereinnahmequelle nicht gänzlich versiegt.

Die Ausufuhrziffern der èechoslovakischen Handelsbilanz beweisen, daß für uns hauptsächlich Deutschland und Österreich wie auch Ungarn in Betracht kommen. Es muß daher jedem Volkswirtschaftler als unbegreiflich erscheinen, daß der Herr Minister des Äußeren in seiner aussenpolitischen Tätigkeit auf diese Umstände, im Gegensatz zum Handelsministerium, fast gar keine Rücksicht nimmt. Die Freundschaft mit Frankreich und England hat uns volkswirtschaftlich nicht nur keine Vorteile, sondern nur Verluste gebracht, weshalb der Herr Minister des Äußeren in Hinkunft sich etwas weniger um die Gunst der sogenannten Siegerstaaten bemühen sollte, als die Verhältnisse zu unseren Nachbarstaaten Deutschland und Österreich freundlicher zu gestalten Wert legen müßte.

Im Zusammenhange mit den erörterten wirtschaftlichen Fragen möchte ich auch einige Worte zur Waldverstaatlichung und Forstreform sprechen, zu der die èechischen politischen Parteien mit aller Macht drängen. Ohne vorerst auf die unausbleiblichen Folgen der Waldverstaatlichung und Forstreform einzugehen, sei kurz das Kapitel "Bodenreform" erwähnt, das einen lehrreichen Einblick gewährt, wie in diesem Staate volkswirtschaftliche Probleme ihre Lösung finden.

Die Bodenreform wurde vor allem ein willkommenes Èechisierungsinstrument und es ist fast ohne jede Bedeutung, wenn den deutschen Bodenbewerbern von dem beschlagnahmten Boden nur rund 20.000 ha landwirtschaftliche Gründe zugeteilt wurden. Vor Beginn der Durchführung der Bodenreform sah auch das deutsche Landvolk mit einer gewissen Erwartung der Agrarreform entgegen, denn auch der deutsche Kleinund Mittelbauer benötigt vielfach eine wirtschaftliche Stärkung seines Bodenbesitzes durch Bodenzuteilung. Diese ist, wie schon erwähnt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausgeblieben. Wenn eine gerechte Bodenzuteilung vorgenommen worden wäre, dann hätten im deutschen Sprachgebiete die deutschen Landwirte in den Besitz enteigneten Bodens kommen müssen. Da aber die Èechen von einer solchen Bodenreform nichts wissen wollten und da die Bodenreform in erster Linie dem reinen Èechisierungszweck zu dienen hatte, wurden die im deutschen Sprachgebiete liegenden Großgrundbesitze nur zum geringen Teil parzelliert. Es wurde zum Hilfsmittel der Errichtung von Restgütern geschritten und von den geschaffenen 1.292 Restgütern erhielten die Deutschen kein Dutzend. Mit einem gewissen Frohlocken sahen besonders die èechischen agrarischen und sozialistischen Kreise der Zerstörung der landwirtschaftlichen Großbetriebe zu, während dieselben Kreise den weggenommenen Besitz zur Schaffung neuer Latifundien benützten. Vielfach haben nur die Besitzer gewechselt, es wurde eine schlechtverhüllte Bodenschiebung vorgenommen und diesen Gewaltakt pries man selbst an höchster Stelle als die größte soziale Tat der Gegenwart. Das sudetendeutsche Volk in seiner Gesamtheit erkennt leider bis auf den heutigen Tag nicht die schweren nationalen und materiellen Schäden die ihm durch die Bodenreform aufgebürdet wurden. Der deutsche Besitz in Böhmen, Mähren und Schlesien wurde um mindestens 325.000 ha vermindert, was, da der Wert eines Hektars mit 11.000 Kè angenommen werden kann, jedoch nur durchschnittlich 1904 Kè dafür angerechnet werden, einer gewaltsamen Minderung des deutschen, Volksvermögens um 3.1 Milliarden Kè gleichkommt. Wenn ferner bedacht wird, daß mit der wahllosen Zertrümmerung des landwirtschaftlichen Großbetriebes tausende deutscher Arbeitsplätze vernichtet wurden und daß jeder einzelne dieser Arbeitsplätze für uns ein größeres oder kleineres nationales Kapital darstellt, geht der wirtschaftliche Schaden, der uns durch diese Bodenreform zugefügt wurde, in viele Milliarden Kè. Nach den Mitteilungen des Bodenamtes beträgt die Zahl der aus ihren Bahnen gerissenen Beamten, Angestellten und Arbeiter 63.500 und diese müssen den Verlust ihres Arbeitsplatzes mit einer Entschädigung von sage und schreibe 4.000 Kè quittieren!

Während in Rechtsstaaten keine Enteignung ohne vorherige Schätzung des wahren Wertes und ohne vorherige Bezahlung denkbar ist, wird vom Bodenamt über den Übernahmspreis gar nicht geredet. Die Schätzung erfolgt in der Regel nach Jahren, die Bezahlung nicht in barem, sondern durch Eintragung in das Staatsschuldenbuch bei 1/2% Amortisation, eigentlich erst im Laufe von 200 Jahren! Zu bedenken gibt es auch, daß die Differenz zwischen Übernahms- und Zuteilungspreis, also der Gewinn des Bodenamtes an der Transaktion, nach vorsichtiger Schätzung etwa eine Milliarde, dann der Versorgungsfonds für die Angestellten - rund 70 Millionen - und unter anderen Titeln eingehobene Gelder eine phantastische Summe ausmachen müssen. Dabei gibt es ein, Kontrollamt nicht!

Auch an dieser Stelle müssen wir immer wieder einer Unwahrheit entgegentreten, die von offizieller Seite aus verbreitet wird. Èechische Regierungsmänner haben wiederholt behauptet daß sich die Bodenenteibnung ohne Widerstand vollziehe, daß die Bodenbesitzer die Notwendigkeit erfaßt haben, dieses Opfer zu bringen und besonders wird die Schadloshaltung stark übertrieben. Die Bodenenteignung in der Èechoslovakei vollzieht sich nicht widerstandslos, wenn sich auch der Widerstand nicht in blutiger Abwehr äußerte. Die mit diktatorischen Vollmachten ausgestatteten Beamten des Bodenamtes haben alle Besitzer vielmals einer seelischen Marter unterzogen und mit diesem gewiß grausamsten Zermürbungsprozesse wurde der stille und nachhaltige Widerstand der Bodenbesitzer niedergerungen. In unheimlicher Ruhe wurden Rechtsbegriffe, wurde die in allen Staalen anerkannte Unverletzbarkeit des Privateigentums brutal vergewaltigt und die 80% der sogenannten freiwilligen Übereinkommen stellen nichts anderes als eine Unsumme bitterer und schmerzender seelischer Qualen dar. Das ist die Wahrheit! Und die Direktoren des unkontrollierbaren Bodenamtes bereiten eine zweite Auflage dieser seelischen Folterung vor. So. wie bei der Bodenreforrn die "Opfer" ganz einfach vorgeladen wurden, kommt diese Methode bei der in Vorbereitung befindlichen Waldverstaatlichung und Forstreform neuerdings zur Anwendung. Die Regie beginnt vorerst mit der Pressepropaganda zu klappen. Durch eine willfährige Presse wird künstlich das Interesse an der Waldverstaatlichung und Forstreform wachgerufen, während in Wirklichkeit die Bevölkerung gar kein soziales oder finanzielles Interesse an der Waldverstaatlichung hat.

Die Pflicht aller maßgebenden deut schen Faktoren ist es, der großen Öffentlichkeit klar zu machen, daß die in Vorbereitung befindliche Waldverstaatlichung letzten Endes nichts anderes ist als die neueste, aber auch schwerste nationale Vergewaltigung, der die deutsche und magyarische Minderheit in diesem Staate ausgesetzt werden soll.

Wir wollen hier einige Zahlen spre chen lassen: Im deutschen und ungarischen Sprachgebiet sind 239.016 Hektar und im èechischen Siedlungsgebiete 46.142 Hektar beschlagnahmten Waldgebesitzes vorhanden. Es werden in Böhmen, Mähren und Schlesien 130.429 Hektar oder 73.87%, in rein deutschem Gebiete und nur 46.142 Hektar oder 26.13% im èechischen Siedlungsgebiete enteignet. Den deutschen Großgrundbesitzern wird mehr als 30% ihres Waldbesitzes weggenommen, während den èechischen Großgrundbesitzern nur rund 4% ihres Besitzes enteignet werden. Damit ist der Beweis erbracht, daß die Verstaatlichung des Privatwaldes nur den einzigen Zweck verfolgt und zwar: die Überführung des deutschen Besitzstandes, die Überführung des Waldes, des Besitstandes der Minderheitsvölker in èechische Hände!

Es ist längst offenes Geheimnis, daß sich in aller Hast alle möglichen. Genossenschaften und Gesellschaften bilden, die mit aller Macht sich um Zuteilung enteigneten Waldbesitzes bewerben und die dunkelsten Machinationen treten hier mehr oder minder verdeckt an die Oberfläche der allgemeinen Betrachtung. Und es liegt trotz aller gegenteiligen Behauptung die Befürchtung nahe, daß es zur Forstreform, die einer Plünderung der Wälder zugunsten finanziell starker Einzelpersonen gleichkommt, kommen kann. Ob der bevorzugte Anspruch der Gemeinden und der Bezirke, den sie nach § 10 des Zuteilungsgesetzes hatten, auch für die deutschen Gemein- den Geltung haben wird und zwar in vollem Ausmaße, ist mehr als fraglich. Und so wird das größte Èechisierungswerk mit der Verstaatlichung des deutschen und ungarischen Privatwaldes seine Krönung finden!

Nicht allein der Verlust deutschen Besitzstandes und deutschen Kapitals ist zu befürchten, mit der Wadverstaatlichung wird gleichzeitig der Lebensnerv zehntausender deutscher schaffender Menschen in der Èechoslovakei unterbunden. Eine soziale Tragödie von unerhörter Wucht wird hier ihren Abschluß finden, denn die Waldverstaatlichung in der Èechoslovakei bedeutet nichts anderes als den Hinauswurf des deutschen und ungarischen Forstmannes aus der Forstwirtchaft!

Die Sudetendeutschen befanden sich noch niemals in einer so beängstigenden nationalen und wirtschaftlichen Lage wie gegenwärtig. Es bleibt auch unbestrittene Tatsache, daß durch den Eintritt zweier Deutscher in die Regierung eine nationalpolitische Erleichterung nicht eingetreten ist.

Was bedeutet der Hinauswurf von über 60.000 deutschen und ungarischen Staatsangestellten in nationaler und wirtschaftlicher Beziehung? Ein Arbeitsplatz der entlassenen deutschen und ungarischen Staatsangestellten kann finit 20.000 Kè bewertet werden und zwar pro Jahr. Für 60.000 Menschen bedeutet dies einen jährlichen Lohnausfall von 1.200,000.000 Kè. Angenommen, daß diese Menschen nur noch 15 Jahre im Dienste gestanden hätten, so ergibt sieh hier ein Ausfall von über 18. Milliarden Lohnkronen und wenn wir weiter annehmen, daß diese Arbeitsplätze nur noch von einer Generation besetzt geblieben wären, so haben wir hier einen Verlust von 54 Milliarden Lohnkronen zu buchen.

Der Staat als Besitzer forst- und landwirtschaftlichen Bodens! Das Ackerbauministerium hat schon Ende 1927 einen Gesamtbesitz von 972.000 ha ausgewiesen, hievon 796.000 ha Wald. Aber auch die genannte Waldfläche des Ackerbauministeriums mit 796.000 ha dürfte nicht stimmen, da offenbar eine Reihe von verstaatlichten Wäldern noch nicht hinzugezählt ist. Hiezu kommt noch, daß im Wege der sogenannten "Bodenreform" das Nationalverteidigugsministerium 37.242 ha Bodens, hiervon 36.568 ha Wald, bekommen hat. Außerdem übernahm oder enteignete der Staat an Stiftungsgütern 33.428 ha, darunter 24.947 ha Wald; letztere unterstehen dem Unterrichtsministerium und sind in den erstgenannten Zahlen nicht enthalten. Außerdem verwaltet das Bodenamt einen Staatsbesitz von 91.500 ha, davon 72.500 ha Wald, welcher ebenfalls in obiger Zahl nicht enthalten ist. Das alles, genommen macht 1.134.500 Hektar aus, davon 930.500 ha Wald, das sind 20% des gesamten Waldes, oder bildlich gesprochen, dem Staate gehört bereits jeder fünfte Baum. Demnach ist das Argument, daß das allgemeine Interesse die Vergrößerung des Staatswaldbesitzes fordere, gänzlich unbegründet und die ganze Waldverstaatlichung läuft - wie bereits wiederholt und überzeugend nachgewiesen wurde - lediglich auf eine großzügige Èechisierungsaktion deutschen und ungarischen Besitzstandes und Arbeitsplatzes hinaus. Das ist der alleinige und auch der Endzweck der beabichtigten Waldverstaatlichung und Forstreform.

In aller Kürze möchte ich noch folgende Angelegenheiten zur Besprechung bringen: Es wäre wissenswert, in welcher Höhe die Regierung die Brün- ner Kulturausstellung subventioniert hat und welcher Betrag hievon den deutschen Abteilungen zugewandt wurde. Die deutsche Abteilung für Erziehung und Unterricht, die bekanntlich mustergültig durchgeführt war, hatte bis vor Kurzem noch nicht die geringste staatliche Subvention erhalten. Das Gleiche möchte ich von der deutschen Abteilung der internationalen Zeichenausstellung in Prag feststellen. Subventionsgesuche liegen vor und ich fordere eine rasche und günstige Erledigung dieser Eingaben. Es ist kein Zeichen einer gesunden, modernen Verwaltung, wenn Akten überhaupt Monate und Jahre lang keine Erledigung finden und wenn die, Parteien immer und immer wieder nach Prag fahren müssen, um die Erledigung ihrer Gesuche und Rekurse zu betreiben.

Schon mehrmals habe ich in meinen Senatsreden und Interpellationen auf die unhaltbaren Bahnhofszustände in Warnsdorf, Kreibitz-Teichstadt und Bodenbach hingewiesen. Der Herr Minister gestand in seinen Antworten zwar zu, daß die Verhältisse so liegen, wie ich sie geschildert habe, neue Baupläne lägen bereits vor, der Umbau selbst könne aber erst dann erfolgen, wenn die notwendigen Geldmittel zur Verfügung ständen. Für Um-, Zu- und Erweiterungsbauten im èechischen Gebiete ist aber stets Geld vorhanden. Unsere deutschen Grenzbahnhöfe hingegen sind durchaus keine gefällige Visitenkarte für die in diesen Staat kommenden Ausländer.

Sehr notwendig erscheint auch der Ausbau eines zweiten Bahngeleises zwischen Bodenbach und Bensen und Tannendorf und Kreibitz-Teichstatt. Sehr wünschenswert wäre auch eine Schnellzugsverbindung zwischen Warnsdorf und Bodenbach. Heute braucht der Personenzug auf dieser Bahnstrecke zur Bewältigung von 61 km 21/2 Stunden, fährt also mit einer Stundengeschwindigkeit von 24 km, während sogar für Lokalbahnen häufig eine größere Fahrgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.

Mit etwas gutem Willen könnten auch die Vorarbeiten der Regierung zur Errichtung neuer Elbebrücken zwischen Bodenach und Tetschen sowie Aussig und Schreckenstein durchgeführt und an einen baldigen Neubau geschritten werden.

Die Deutsche Nationalpartei war und ist jederzeit bereit, an der Lösung wirtschaftlicher Fragen auch auf parlamentarischem Boden als Oppositionspartei sachlich mitzuarbeiten, obwohl sie mit ziemlicher Sicherheit weiß, daß alle ihre gutgemeinten Vorschläge und Anträge von der Regierungsmehrheit abgelehnt werden. In dem Jahresvoranschlage des Herrn Finanzministers der èechoslovakischen Republik darf ja, im Gegensatze zu allen anderen parlamentarisch regierten Staaten, nicht eine Ziffer geändert werden. Mit Resolutionsanträgen, die in den Papierkorb wandern, ist uns aber nicht gedient. Das soll uns aber trotzdem nicht hindern, unsere ganze Kraft in den Dienst unserer deutschen Wirtschaft und der deutschen Kultur zu stellen. (Potlesk stoupencù øeèníkových.)

4. Øeè sen. Stolberga:

Hoher Senat! Der in Verhandlung stehende Voranschlag führt uns das Bild einer geordneten aktiven Staatswirtschaft vor Augen, deren Ausgaben - wie es scheint - nicht nur vorübergehend, sondern dauernd durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt werden können. Auch die Staatsschulden weisen eine kleine Verminderung auf. Es ist gewiß ein Verdienst des scheidenden Finanzministers Dr Engli¹, daß er sein reiches Wissen und seine Energie der Ordnung der Staatsfinanzen gewidmet hat.

Aber Träger der öffentlichen Verwaltung ist nicht bloß der Staat, in wichtigen Angelegenheiten des öffentlichen Lebens, die die Volkswohlfahrt wesentlich berühren, sind es die mit der territorialen und lokalen Verwaltung betrauten Selbsverwaltungskörper. Und so rosig nach diesem Voranschlage die taätliche Finanzwirtschaft sich darstellt, so unsicher ist die Finanzwirtschaft bei den Selbstverwaltungsköpern, Ländern, Bezirken und Gemeinden. Aus Äußerungen des Finanzministers konnten wir entnehmen, daß er an diesem großen Problem nicht achtlos vorbeigesehen hat. Es ist zu wünschen, daß die Regiering der Lösung dieses Problems, der Ordnung der Finanzen der Gemeinden, Bezirke und Länder die gleiche Energie zuwendet, die sie der Ordnung, der Staatsfinanzen gewidmet hat. Den Ländern und Bezirken, deren Organisation nun bald ins Leben treten soll, sind große Aufgaben übertragen. Laut § 30 des Gesetzes fällt der Landesvertretung die Aufgabe zu, für die Verwaltungs- und wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landes Sorge zu tragen und insbesondere ist sie dazu berufen, für die humanitären, gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen, Verkehrs- und kulturellen Interessen des Landes und seiner Bevölkerung zu sorgen, insoweit eis sich um Aufgaben handelt, welche über den Umfang von: Bezirken hinausgehen und nicht von gesamtstaatlichem Interesse sind.

Ich bin überzeugt, daß alle diese Angelegenheiten weit besser von den Vertretungskörpern besorgt werden können und daß sie naturgemäß in das Ressort der territorialen und lokalen Verwaltung und nicht der Zentralverwaltung gehören. Ich bin auch überzeugt, daß die öffentliche Kontrolle über die Verteilung der öffentlichen Mittel weit besser durch die Vertretungskörper wird geübt werden können. Denn es ist uns bisher nicht geglückt, eine einwandfreie gerechte Verteilung der Staatsmittel durch die Staatsverwaltung durchzusetzen. Es ist daher zu wünschen, daß die Zentralstellen in weitgehendem Maße von allen diesen Belangen, welche nunmehr in den Wirkungskreis der Länder fallen sollen, entlastet werden, daß dementsprechend auch ihre Ausgaben herabgesetzt werden, daß aber dafür Länder und Bezirke in ausgiebigem Maße mit den Mitteln ausgestattet werden, die ihnen die Erfüllung dieser Aufgaben ermöglichen. (Místopøedseda dr Soukup pøevzal pøedsednictví.)

Es wird auch die höchste Zeit sein, daß nunmehr endlich Jugendfürsorgegesetze geschaffen werden, die den territorialen Selbstverwaltungskörpern ihren Aufgabenkreis auf diesem Gebiete zuweisen. Es kann doch unmöglich noch weiter der Zustand aufrecht bleiben,

daß die Fürsorge für diese hilfsbedürftige Jugend unter die Armenversorgung durch die Gemeinden fällt. Nur für die Zigeunerkinder bestehen derzeit gesetzliche Bestimmungen.

Prof. Engli¹ nennt in seinem Handbuche der Nationalökonomie die Finanzprinzipien der Zwangsverbände "ausreichende Höhe" und "Elastizität" und er meint, daß, während in der Haushaltung die Ausgaben sich nach den Einnahmen richten, in der öffentlichen Wirtschaft sich die Einahmen nach den Ausgaben richten müßten. Allerdings fände dieser Grundsatz seine Einschränkung in dem volkswirtschaftlichen Grundsatze, laut welchem die Höhe der Steuern derart bemessen sei müßte, daß sie die Volkswirtschaft fördern und nicht untergraben. Man statte also auch Länder, Bezirke und Gemeinden mit den Einnamhen aus, die sie für ihre Ausgaben brauchen. Prof. Engli¹ erwähnt weiter die sittlichen Grundsätze der Finanzwirtschaft und fordert, daß der Maßstab der Gerechtigkeit auf die Besteuerung angewendet wird. Wenn es die Gerechtigkeit erfordert, daß die gesamte Bevölkerung nach Maßgabe ihrer Tragfähigkeit zur Steuerzahlung herangezogen wird, so ist es in noch höherem Maße Forderung der Gerechtigkeit, daß bei der Verteilung der Staatsmittel alle Bürger des Staates in gleichem Maße bedacht werden. Dies ist aber nicht der Fall. Ich habe bereits im Vorjahre erwähnt, daß das Gesundheitsministerium den für Jugendfürsorge zur Verfügung stehenden Kredit ausschließlich zur Förderung èechischer oder slovakichen Einrichtungen verwendet, daß das Fürsorgeministerium mit sehr ungleichem Maße mißt, daß das Schulministerium den Kredit für Minoritätsschulen fast ausschließlich dem èechischen Minderheitsschulwesen widmet, daß das Bodenamt seine enormen Machtbefugnisse geradezu zur Bekämpfung der Minderheiten gebraucht. Einzig und allein bei der Aktion für langjährige Pächter - der Herr Präsident des Bodenamtes hat darauf hingewiesen - wurden die Deutschen nicht verkürzt. Aber bei dieser Aktion war das Bodenamt durch das Gesetz gebunden. Wo das Bodenamt nach freiem Ermessen schalten konnte, hat es sich gegen die Minderheiten gewendet, und seine Organe haben sich wiederholt dessen gerühmt. Die deutschen Staatsbeamten werden in ihrer Karriere beeinträchtigt oder gar verdrängt. Kurz, die Gleichberechtigung der Staatsbürger unabhängig von ihrer nationalen Zugehörigkeit wird zwar de jure proklamiert, de facto aber nicht beachtet.

Anläßlich einer Enquete, die heuer im Frühjahr vom Fürsorgeministerium in Angelegenheit der Jugendfürsorge abgehalten wurde, ist deutscherseits auf die Benachteiligung der deutschen Jugendschutzeinrichtungen hingewiesen worden. Es wurde gefordert, daß die Verteilung nach Maßgabe des Bevölkerungsschlüssels erfolgen solle. Der Vertreter des Fürsorgeministeriums erklärte, die Verteilung erfolge lediglich nach Maßgabe des von ihm ermittelten Bedarfes. Der èechoslovakische Staat hat aber im Artikel 9 des Minoritätsschutzvertrages die Verpflichtung übernommen, den nationalen. Minderheiten den angemessenen, also wohl den dem Bevölkerungsschlüssel entsprechenden Anteil an öffentlichen Mitteln zuzuwenden. Der Ministerialvertreter schien von diesem Vertrage nichts zu wissen. Sollte es denn wirklich wahr sein, was Kjellen in seinem Buche "Der Staat als Lebensform" schreibt: "Der fortgeschrittenen Demokratie scheinen alle Bindungen zum Schutze der Minderheit nicht mir gleichgültig, sondern ein Greuel zu sein." Aber abgesehen davon, muß entschieden in Abrede gestellt werden, daß der Ministerialbeamte in der Lage ist, lokale Verhältnisse derart zu überblicken, daß er sich ein genaues Urteil über den tatsächlichen Bedarf einzelner Organisationen machen kann. Das können nur lokale Vertretungskörper. Von anderer maßgebender Seite wird gesagt, die deutschen Organisationen erhielten deshalb weniger Staatsunterstützung, weil sie durch Privatzuwendungen mehr aufbrächten. Ja, ist es gerecht, die deutschen Organisationen deshalb zu verkürzen, weil die èechische Privatwohltätigkeit weniger für die èechischen Wohlfahrtseinrichtungen übrig hat?

Anläßlich der Beratung über die Verwaltungsrefom wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß die Verlegung der Ämter zweiter Instanz aus Troppau sowohl dieser Stadt als dem ganzen Lande erheblichen Schaden zufüge. Es wurde damals von der Regierung die Zusicherung gegeben, daß einerseits die Verlegung nur die Ämter treffen würde, die mit der inneren und Schulverwaltung in unteilbarer Verbindung stehen, andererseits, daß durch Errichtung neuer Ämter in Troppau diese Stadt Kompensationen erhalten werde. Im Ausschußberichte des Abgeordnetenhauses steht daher der Satz: "Um die Befürchtungen zu zerstreuen, daß auch die schlesische Post- und Finanzdirektion aufgelassen werden sollten, beantragt der Ausschuß mit ausdrücklicher Zustimmung der Regierung die Einschaltung eines Absatzes 4 im § 9 - Behörden oder Organe der inneren und Schulverwaltung - so daß es klar ist, daß es sich in dem Gesetze um keine Auflassung der erwähnten Direktionen handelt." Im Ausschußberichte des Senates heißt es: "Keineswegs kann es sich um die Aufhebung der Finanz- und Postdirektion in Troppau handeln." Dressen ungeachtet strebt angeblich die oberste Finanzverwaltung die Aufhebung der Finanzdirektion in Troppau an, sehr zum Nachteile der Bevölkerung, und es ist daher wichtig, an die Forderung des Parlamentes und an die Zusagen der Regierung zu erinnern. Hinsichtlich der Kompensation für Troppau sei an die Resolution des Senates erinnert, in der die Regierung aufgefordert wird, Ämter in Troppau zu errichten, oder dahin zu verlegen, um die Stadt für den Schaden zu entschädigen, der ihr durch die Wegverlegung zahlreicher Ämter erwachsen ist. Wärmstens befürworten wir die Wünsche der Schlesier auf Ausbau des Eisenbahnnetzes, wie sie in dem vorliegenden Antrage des Sen. Jokl zum Ausdruck kommen.

Der einzige Bezirk, dessen Grenzen bei Durchführung der Verwaltungsreform geändert wurden, ist der Hultschiner Bezirk. Die Änderung erfolgte gegen den Willen der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung, aus deren Mitte der Vorschlag gekommen war, entweder das Gebiet auf die benachbarten zwei Bezirke Troppau und Ostrau aufzuteilen, oder es unverändert als Hultschiner Bezirk zu belassen. Wenn schon dem Verlangen der Bevölkerung in dieser Richtung nicht Rechnung getragen wurde, so verlangen wir, daß mit dem Inslebentreten der Verwaltungsreform endlich die Ausnahmsbestimmungen hinsichtlich des Schulwesens und der politischen Verwaltung außer Kraft gesetzt werden, durch welche das abgetretene Gebiet nun schon allzu lange bedrückt wurde.

Wenn wir zum Steuersystem zurückkehren, das jetzt durch ein Jahr die Grundlage für die Staatseinnahmen bildet, so fehlen uns vorläufig noch die Erfahrungen, um die praktischen Erfolge dieses auf dem Zusammenwirken von Ertragssteuern, Einkommensteuer, indirekten Steuern aufgebauten Systems zu überblicken. Hinsichtlich der Selbstverwaltungskörper scheint das System nicht haltbar zu sein. Eines muß mit Bedauern schon jetzt festgestellt werden: zur Hebung der Steuermoral, auf die die oberste Finanzverwaltung so großes Gewicht legte, scheinen, einige Steueradministrationen wenig beizutragen. Im Troppauer Bezirk hat es berechtigte Entrüstung hervorgerufen, daß die Steuerbehörde ganz willkürlich ohne jedes Vorhaltverfahren, ohne jede Prüfung alle Erwerbsteuerfassionen um 30-100% in die Höhe gesetzt hat. Die Einrichtung der Steuerkommissionen wird vollkommen sabotiert. Es sollen der Kommission an einem Tage 2000 Bekenntnisse vorgelegt worden sein. So müssen alle Erwerbsteuerzahler rekurrieren, die zweite Instanz wird überlastet, die Rekurserledigung wird Jahre auf sich warten lassen, aber der gute Wille der Steuerträger, gewissenhaft zu fatieren, ist vernichtet. Der Vorgang der Troppauer Steuerverwaltung scheint durchaus nicht vereinzelt zu sein. Hinsichtlich der indirekten, der Produktionssteuern, muß ernstlich erwogen werden, mit Rücksicht auf die Ereignisse der letztem Zeit, ob die Zuckersteuer in ihrer jetzige Höhe haltbar ist. Wenn unser Auslandsabsatz immer mehr einzuschrumpfen droht, wenn aber ausgedehnter Rübenbau landwirtschaftlich unentbehrlich ist, dann gibt es doch wohl kein anderes Mittel als möglichste Hebung des Inlandkonsums. Eine Produktionssteuer für ein unentbehrliches Lebensmittel, die den Preis der Ware fast verdoppelt, scheint doch über das zulässige Maß hinauszugehen. In den Staatseinnahmen figurieren unter Rechtsgebühren 683 Mill. Die erstaunliche Höhe dieser Gebühren, die laut Rechnungsabschluß für d. J. 1927 762 Mill. Kè eingebracht haben, erklärt sich daraus, daß unter diesem Namen auch die Bereicherungs- und Erbschaftssteuer mit 321 Mill. Kè inbegriffen ist, die in Wirklichkeit nicht als eine Gebühr, sondern als eine teilweise Vermögenskonfiskation aus Anlaß von Vermögensübertragungen angesehen werden muß. Wenn diese Steuer bei Übertragungen von. Eltern auf Kinder über ein Viertel, bei anderen Übertragungen über die Hälfte des Vermögens konfisziert, so muß doch erwogen werden, daß ein großer Betrieb gewiß nicht allein dazu da ist, um seinen. Besitzer zu erhalten, sondern um seine volkswirtschaftliche Aufgabe zu erfüllen, um aus seinen Bruttoerträgen die Zahl der Arbeiter und Angestellten zu erhalten, daß aber eine derartige Besteuerung den Betrieb ernstlich in seiner Existenz bedroht, ja zugrunde richten muß, wenn der Fall der Übertragungsich in kürzeren Zeitspannen wiederholt oder den Betrieb zu einer ungünstigen Zeit trifft.