Pøíloha k tìsnopisecké zprávì

o 131. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské

v Praze ve ètvrtek dne 14. èervna 1928.

Øeè sen. Jokla

Hohes Haus! Obwohl wir für die Vorlage stimmen werden und für deren rascheste Verabschiedung und Gesetzwerdung sind, habe ich doch das Wort ergriffen, weil wir die Befürchtung hegen, daß es wohl nicht das letztemal ist, daß eine Angelegenheit der Stadt Troppau das Forum der gesetzgebenden Körperschaft beschäftigen wird. Die Stadt Troppau ist die erste Gemeinde Schlesiens, bei der sich die Folgen der Verwaltungsreform, die ungefähr vor einem Jahre beschlossen worden ist, jetzt schon einstellen. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Klofáè.) Vor einigen Tagen ist als Einleitung der Überführung der Landesämter von Schlesien nach Brünn eine Verfügung erlassen worden, die sowohl bei den Betroffenen als auch bei der ganzen Bevölkerung der Stadt Troppau ungeheuere Erregung und Empörung hervorgerufen hat. Über Nacht erhielten plötzlich 50 Beamte der politischen Landesverwaltung für Schlesien in Troppau die Weisung, am 1. Juli nach Brünn zu übersiedeln und es wurde ihnen gleich mitgeteilt, daß sie nicht damit rechnen können, daß ihnen irgendwelche Wohnungen beigestellt werden. Der Rest der Beamten wurde auf die einzelnen Bezirksverwaltungen aufgeteilt, die zu errichten sind. Es wurde keine Rücksicht auf die Familienväter genommen, es wurde keine Rücksicht darauf genommen, daß sich unter den 50 Beamten eine Anzahl befindet, die infolge der großen Wohnungsnot, die in Troppau bis heute noch herrscht, sich ein eigenes Einfamilienwohnhaus geschaffen haben. Der schäbigste brutalste Privatausbeuter würde nicht so niederträchtig, so brutal und einsichtslos handeln, wie es hier die Staatsverwaltung getan hat. Jeder Privatunternehmer hätte bei einer ähnlichen Notwendigkeit sicherlich lange Zeit, vorher mit den in Betracht kommenden Angestellten Fühlung, hätte auf deren persönliche Verhältnisse Rücksicht genommen und ihnen vor allem die notwendige Zeit eingeräumt, um die Übersiedlung vorbereiten zu können. Von all dem ist hier keine Rede. Ganz im Geiste des Bürgerblocks ergeht die Verfügung der Behörden. Die Verlegung der Behörden, die Versetzung der Beamten wird ungefähr so vorgenommen, wie man eine Strafanstalt räumt, indem die Sträflinge in der Früh, wenn sie aufwachen, ganz einfach hören, daß sie in eine andere Strafanstalt überführt werden. Vier von den Betroffenen, erfahrene, noch ziemlich rüstige Beamte, die noch viele Jahre in der Lage gewesen wären, Dienst zu machen, haben es auch vorgezogen, diesem Zuchthaus zu entfliehen und in Pension zu gehen. (Výkøiky na levici.) Ich habe schon darauf hingewiesen, daß, als diese Verfügung in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist, sich der Bevölkerung eine ungeheuere Erregung bemächtigt hat. Aber die Regierung, die verantwortlichen Organe, kamen nicht zu der Einsicht, daß sie hier eine Dummheit gemacht haben, sondern sie fahnden nach dem >Verbrecher<, der diese Tatsache der Öffentlichkeit mitgeteilt hat. Ob es wohl die Bürokratie im alten Österreich gewagt hätte, so die Bevölkerung und die Staatsangestellten zu provozieren? Das Gut,e aus dem alten Österreich hat man nicht übernommen, aber alles Faule und Schlechte hat man nicht nur übernommen, sondern bemüht sich auch, gerade gegenwärtig, es auszugestalten. Zu diesem Faulen und Schlechten des alten Österreich gehört auch der Regierungsgrundsatz: >Divide et impera, Teile und herrsche<. Lasse den nationalen Streit nicht zur Ruhe kommen, denn solange sich die Nationen bekriegen, blüht der Hafer der Bürokratie. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß die restlichen Beamten, die nicht die Weisung erhielten, sich zu der Übersiedlung nach Brünn bereitzuhalten, auf die einzelnen Bezirksämter aufgeteilt werden. Wie wird das aber nun gemacht? Kein deutscher Beamter kommt in vorwiegend deutsches, kein polnischer in vorwiegend polnisches Sprachgebiet. Diese kommen alle in èechische Sprachgebiete, während umgekehrt wieder èechische Beamte in vorwiegend deutsche und polnische Gebiete versetzt werden. Die logische Folge ist natürlich, daß sich alle betroffenen Beamten, ganz gleichgiltig, ob sie Deutsche, Èechen oder Polen sind, unglücklich fühlen. Nebenbei bemerkt, die Verwaltungsreform wurde ja auch gemacht unter dem Grundsatz, daß sie notwendig sei, um Ersparungen in der Verwaltung des Staates, herbeizuführen. Wie es mit diesen Ersparungen aussehen wird, davon bekommen wir heute schon einen kleinen Begriff. Früher war nur ein Landesrevisionsamt, jetzt wird bei jedem Bezirksamt ein Revisionsamt errichtet werden, jedes wird mit einer großen Zahl von Beamten ausgestattet werden müssen, so daß das Ende vom Liede sein wird, daß in den Revisionsabteilungen, die jetzt errichtet werden, für Schlesien mehr Beamte sein werden, als in dem Landesrevisionsamt gewesen sind.

Aber nicht nur die Bevölkerung Troppaus, sondern die ganz Schlesiens sieht mit Grauen den Zeiten entgegen, wo die zweite Instanz der Verwaltung des Landes in Brünn sein wird und die Bezirke auf Gnade und Ungnade den einzelnen.Bezirkspaschas ausgeliefert sein werden. Die kommenden Zustände werfen schon jetzt ihre Schatten voraus. Vor einigen Wochen hat das Polizeikommissariat in Jägerndorf einen Erlaß herausgegeben und zwar unter Berufung auf die kaiserliche Verordnung vom 21. April 1854, auf das bekannte Prügelpatent. Das Polizeikommissariat hat nämlich verfügt, daß schulpflichtige Kinder an Umzügen, die Agitations-, politischen und demonstrativen Charakter tragen, ferner an öffentlichen Versammlungen, an Ausflügen, an Festen und sonstigen Veranstaltungen mit politischem oder demonstrativem Charakter nicht teilnehmen dürfen. Ebenso wird den schulpflichtigen Kindern das Austragen von politischen Zeitungen verboten. Obwohl in dem Erlaß, auf den sich das Polizeikommissariat in Jägerndorf beruft, nämlich ein Erlaß des Landesschulrates, ausdrücklich nur von Schulkindern die Rede ist, erklärte der Leiter der staatlichen Polizeistelle in Jägerndorf, daß das Verbot nicht nur für schulpflichtige Kinder, sondern für Kinder überhaupt zu gelten hat. Bei einem einfachen Waldausflug, für den an einem bestimmten Orte die Kinder gesammelt werden sollten, um gemeinsam in den Wald zu ziehen, wurde auch diese Sammlung der Kinder vom Leiter des Polizeikommissariats in Jägerndorf verboten. (Výkøiky na levici.) Der Erlaß ist eine infame Provokation der freiheitlichen Bevölkerung, insbesondere aber der Arbeiterschaft, denn nur gegen diese richtet sich der Erlaß. Sie wissen es ja alle, es gibt keine einzige klerikale Veranstaltung, wo nicht mit den Kindern paradiert wird, keine nationale Veranstaltung des èechischen Volkes, wo nicht Kinder dabei wären. Wir haben nichts dagegen; aber dort, wo wir in Betracht kommen, wo unsere Partei oder unpolitische Gewerkschaftsorganisationen Ausflüge und Veranstaltungen machen, unsere Kulturorganisationen, Turnvereine etc. und wo sie zur Verschönerung des Festes, eventuell des Umzuges, die Kinder der Arbeiter mitbringen wollen (Sen. Beutel: Wo sie mit ihren Eltern kommen!), wo sie mit ihren Eltern erscheinen, dort erfolgt unter allen Umständen jederzeit das Verbot. Besonders dumm ist das Verbot des Austragens politischer Zeitungen durch Kinder. Ein Kindskopf muß der gewesen sein, der dort in Jägerndorf sitzt und keine Ahnung hat von den wirklichen wirkenden Kräften in der Volkswirtschaft. Es ist leider so, daß das Austragen politischer Zeitungen keine Sache der Erwachsenen mehr ist, sondern daß heute die Zeitungen aller politischen Parteien und auch sogenannte unpolitische Blätter vielfach von Schulkindern ausgetragen werden, weil das ein leichter Nebenerwerb ist, weil eben die Lohnverhältnisse dieses Staates so elendige sind.

Das Vorgehen des Polizeikommissariats in Jägerndorf ist aber keine vereinzelte Erscheinung. Wir haben es in Schlesien mit einem regelrechten Kinderkreuzzug der Polizei und der politischen Verwaltungen zu tun. Der unpolitische behördlich bewilligte Verein der >Kinderfreunde< in Spachendorf veranstaltete ein Kinderfest, ein unpolitisches Fest und wollte mit den Kindern einen Festzug veranstalten. Spachendorf liegt hart an der mährisch-schlesischen Grenze. Der Festzug sollte zum Teil seinen Weg über schlesisches Gebiet, zum Teil über mährisches Gebiet nehmen. Es mußte infolgedessen bei zwei Bezirksverwaltungen um die Bewilligung angesucht werden. Die Bezirksverwaltung in Bärn hat den Kinderumzug bewilligt, die Bezirksverwaltung in Freudental hat ihn aber verboten und zwar mit dem Hinweise darauf, daß der berüchtigte Erlaß vorhanden ist, nach welchem Kinder zu politischen Aufzügen und politischen Demonstrationen nicht herangezogen werden dürfen. In diesem Falle handelt es sich aber um keine politische Demonstration, sondern um ein einfaches Kinderfest, wie solche schon vor vielen Jahrzehnten veranstaltet wurden und auch jetzt noch von allen möglichen Veranstaltern arrangiert werden. Nur dem Proletariat, der Arbeiterschaft, will man dieses Recht, das allen anderen eingeräumt ist, mit Gewalt nehmen. Aber den Gipfelpunkt hat die politische Bezirksverwaltung in Freudenthal in einer ähnlichen Sache erreicht. Es war dort eine Schule unserer Partei. In der Mittagsstunde hat einer der Schüler die Arbeiterkinder des Ortes zusammengenommen und mit ihnen im Garten Spiele ausgeführt. Plötzlich wurde eine hochnotpeinliche Untersuchung eingeleitet und der Vertrauensmann unserer Partei in diesem Orte, erhielt eine Vorladung nach Freudenthal, um sich dort zu verantworten, wieso er sich unterstehen konnte, die Arbeiterkinder des Ortes zusammenzurufen und mit ihnen im Freien Spiele aufzuführen. (Výkøiky na levici.)

Ganz besondere Verhältnisse herrschen im Hultschiner Ländchen. Die Ortsgruppe Hultschin der Union der Bergarbeiter, eine unpolitische Organisation, feiert nächsten Sonntag ihr 10jähriges Gründungsfest und will einen Umzug veranstalten. Das Fest hat keinen politischen Charakter. Sie meldete den Umzug ordnungsgemäß an. Der Bezirkshauptmann knüpfte die Bewilligung zu diesem Umzug an folgende Bedingungen: der Festplatz muß mit Flaggen und Fahnen in den Staatsfarben dekoriert werden. Aber nicht genug damit müssen auch im Festzug Fahnen mit den Staatsfarben getragen werden. (Výkøiky na levici.) Ein solcher Fall ist bisher im ganzen Staate noch nicht vorgekommen. Nächstens wird es diesem Herrn einfallen, einen Hut auf eine Stange in Staatsfarben zu hängen und zu verfügen, daß jeder Vorübergehende den Hut zu grüßen hat. Ein Invalider, der in einer Grenzstation sich alle Vierteljahre in einem reichsdeutschen Ort einfinden muß, um dort die Invalidenpension, die er von Deutschland bezieht, zu beheben, und vom Gemeindevorsteher dieser deutschen Gemeinde auch die Bestätigung, daß er lebt, beibringen muß, wenn er die Rente ausbezahlt bekommen will, bekam keinen Übertrittsschein, weil irgend ein Gendarm ungünstig über den Invaliden relationierte. Sie wissen ja, der Gendarm ist in diesem Staate die entscheidendste Person. Alle Instanzen von der politischen Bezirksverwaltung angefangen bis hinauf zum Ministerium richten sich nach dem, was der Gendarm relationiert. Dabei sind ja die Gendarmen auch Menschen und auch nicht immer diejenigen, von denen man voraussetzen kann, daß sie die höchste moralische Veranlagung haben. Da er nun, wie gesagt, keinen Grenzübertrittschein und keinen Paß bekommen kann, muß er, da er seine Rente nicht zu beheben imstande ist, einfach verhungern. Alle diese Entgleisungen konnten von unserer Partei behoben werden dadurch, daß wir bei der Stelle, die berufen ist, die Herren in den Bezirksverwaltungen ein bischen im Zügel zu halten, rechtzeitig vorsprachen, bei der zweiten Instanz. Das sind Fälle, wo die Arbeiterschaft als Kollektivbegriff in Betracht kommen kann, aber solche Fälle ereignen sich tagtäglich zu vielen Hunderten in Schlesien, und mit dem Augenblicke, wo die politische Landesverwaltung in Schlesien, die zweite Instanz, nach Brünn verlegt wird, in dem Augenblicke sind viele Hunderte einfach aufgebaut, sie haben nicht die Möglichkeit, zu ihrem Recht zu kommen, weil sie nicht die Mittel haben, den weiten Weg nach Brünn machen zu können. Haß und Verachtung gegen die Staatsgewalt, das wird allen Schlesiern ohne Unterschied der Partei und Nation durch diese Maßregel eingeimpft werden. Und das alles nur deshalb, um das persönliche Bedürfnis eines einzelnen Bürokraten zu erfüllen. Die Verhältnisse sind heute schon so, daß selbst Parlamentarier der Mehrheitsparteien ohne Unterschied der Nation davon durchdrungen sind, daß die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren nicht von langer Dauer sein kann. Und trotzdem beharrt man auf dem Experiment, welches den Staat viele Millionen Kronen kosten wird.

Aber nun noch einmal zur schwer betroffenen Stadt Troppau. Während man auf der einen Seite die Wegverlegung der Ämter Schlesiens aus Troppau betreibt, sieht und hört man auf der anderen Seite absolut nichts von der Erfüllung der seinerzeit den schlesischen Mitgliedern der Regierungsparteien angeblich gegebenen Versprechungen auf Entschädigung der Stadt Troppau. Vor einem Jahr hat die christlichsoziale Presse öffentlich erklärt, daß Troppau nicht geschädigt werden würde und christlichsoziale Parteiführer und Parlamentarier erzählten ihren Anhängern und lispelten es auch anderen zu, natürlich ganz vertraulich, daß Troppau vollständig schadlos gehalten würde, es werde eine Expositur der Landesverwaltung für Schlesien errichtet werden, wo alle schlesischen Agenden erledigt werden könnten, es werden die technischen Ämter in Troppau bleiben, es werden die Schulbehörden in Troppau sein und außerdem kämen als Ersatz noch andere Ämter hin. Es wurde hingewiesen auf die Forstdirektion, die von Friedek nach Troppau kommen könnte, es wurde auch die Arbeiterunfallversicherung in Brünn genannt und anderes mehr. Aber von der Verwirklichung aller dieser Versprechungen sieht und hört man nichts, im Gegenteil, wenn Abordnungen der Stadt Troppau zu den verantwortlichen Stellen kommen und die Einlösung dieser Versprechungen urgieren, dann werden sie noch gefrotzelt. Vor einigen Tagen ist eine Deputation von èechischen Gewerbetreibenden beim Minister Èerný gewesen und hat ihm das Schicksal Troppaus bei Durchführung der Verwaltungsreform vor Augen geführt. Herr Èerný meinte: >Wenn Sie wollen, können Sie die Eisenbahndirektion von Brünn nach Troppau haben, die werden wir hingeben.< Als die Herren nachhause gingen, kam ihnen erst zu Bewußtsein, daß man mit ihnen einen Witz gemacht habe, denn die Eisenbahndirektion von Brünn nach Troppau verlegen, wäre etwa dasselbe wie die Verlegung des Innenministeriums von Prag nach Kaschau. Statt ernstlich auf die Einlösung der Versprechungen hinzuarbeiten, die man den Regierungsparteien gegeben hat, - nichts anderes als Spott und Hohn. (Sen. Stark: Wo bleiben denn die deutschen Regierungsparteien?) Das ist es eben, das wollte ich sagen. Die deutschen Regierungsparteien, insbesondere die Parlamentarier von Schlesien, hätten die moralische Verpflichtung, dafür zu sorgen, daß die ihnen seinerzeit gegebenen Versprechen auch erfüllt und eingelöst werden. Natürlich wäre es das Beste, wenn die deutschen Regierungsparteien mit uns für die Vertagung der Durchführung der Verwaltungsreform auf den Sankt Nimmerleinstag, d. h. für deren Beseitigung, eintreten würden.

Hohes Haus, ich gestatte mir, Ihnen im Interesse der Stadt Troppau folgende Resolution zu unterbreiten und bitte um deren einstimmige Annahme:

>Die Regierung wird aufgefordert, unter allen Umständen dafür zu sorgen, daß gleichzeitig mit dem Beginn der Liquidierung der von Troppau nach Brünn zu verlegenden Ämter andere Ämter bestimmt werden, welche als Ersatz nach Troppau kommen sollen und daß deren Übersiedlung nach Troppau sofort nach Freiwerden der Räume erfolgt. Der Senat spricht sich entschieden dagegen aus, daß noch andere Ämter als das politische Landesamt nach Brünn verlegt werden. Insbesondere haben die Landesschulbehörden, die Finanzlandesdirektion und die Landespostdirektion in Troppau zu verbleiben. Die zugesprochene Errichtung der Expositur der politischen Landesverwaltung für Mähren und Schlesien für die Agenden des Landes Schlesien in Troppau hat gleichzeitig mit der Übersiedlung des dortigen Landesamtes nach Brünn zu erfolgen. (Potlesk na levici.)