Pøíloha k tìsnopisecké zprávì
o 110. schùzi senátu Národního shromá¾dìní republiky Èeskoslovenské
v Praze ve ètvrtek dne 15. prosince 1927.
1. Øeè sen. Starka (viz str. 493 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Mir wurde von meinem Klub die Aufgabe zuteil, über das Kapitel 12, Bodenreform und die damit zusammenhängenden Fragen zu sprechen. Von dieser Stelle aus wurde von meinen Parteifreunden und Klubkollegen schon oft, ja sehr oft, über den Skandal, der mit der Bodenverteilung getrieben wird, gesprochen. Nachdem sich an dem bisherigen System trotz des Eintrittes der deutschen Parteien in die Regierung nichts geändert hat, die deutschen Regierungsparteien diesen Skandal mitmachen, seien hier diesen Herrschaften Fälle in Erinnerung gerufen, die ihnen die Schamröte ob ihrer Gutheißung der Reformpraxis ins Gesicht treiben müßten, vorausgesetzt, daß sie sich ein gewisses Maß an Reinlichkeitsempfinden noch bewahrt haben. Von dem in Kottiken bei Pilsen verkauften Meierhof Skoda wurden durch den neuen Besitzer die Pachtgrundstücke den deutschen Pächtern weggenommen und an die Èechen verkauft. Den Verkauf hat man nicht erst nach der Ernte, sondern nach dem Anbau durchgeführt, so daß die deutschen Pächter die Saaten verloren haben und bisher dafür weder eine Entschädigung noch einen Ersatz bekommen haben. Von dem beabsichtigten Verkauf hat man sie nicht einmal rechtzeitig verständigt, so daß sie nicht einmal in der Lage waren, sich vor Schaden zu schützen. Der Streit über die Entschädigungen ist bis heute nicht beendet, sein Ausgang sehr zweifelhaft. Der Meierhof in Tissa der Herrschaft Windischgrätz in Tachau wurde freihändig an einen gewissen Herrn Planianský Arno¹t verkauft. Trotzdem der Verkauf vor beinahe drei Jahren erfolgt ist und die dort beschäftigten Hofarbeiter um Abfertigung angesucht haben, wurden diese armen Teufel, darunter befinden sich zwei schwere Arbeitsinvalide, seitens des Bodenamtes über ihr Ansuchen vollständig im unklaren gelassen. Sie bekamen weder eine schriftliche Entscheidung darüber, daß ihnen die Arbeit am Hofe gesichert ist, noch sonst irgend eine Erledigung auf ihr Ansuchen. Planianský hat heuer 5 Deputatisten gekündigt und die Entlassung steht bevor, aber noch immer wissen diese Unglücklichen nicht, was mit ihnen geschieht. Der Meierhof Bernetzreith derselben Herrschaft hat innerhalb drei Jahren schon den zweiten neuen Pächter. Was sich das Bodenamt für fragwürdige Leute dazu aussucht, geht daraus hervor, daß der erste Pächter nur eine Kuh hielt, den vorhandenen Mist fuhrenweise an die Bauern der Umgebung verkaufte, die Futtervorräte, kurz und gut alles, was er verkaufen konnte, in klingende Münze umsetzte und dann ging. Der Meierhof Münchsdorf der Herrschaft Kolovrat überging ebenfalls vor ca. 2 Jahren in die Hände eines neuen Besitzers. Den Pächtern der Zwangspachtgrundstücke von diesem Hofe wurden die Wiesenparzellen vom neuen Besitzer weggenommen und ihnen dafür eine schlechtere Ackerparzelle angeboten und verpachtet. Dadurch hat der vom Bodenamt Auserkorene unter Duldung des Bodenamtes den Pächtern schwersten Schaden zugefügt. Handelt es sich doch um lauter kleine wirtschaftliche Existenzen, die die Wiese zur Futtergewinnung viel notwendiger als den Acker brauchen, deren Viehhaltung in Gefahr kam, da ihnen das Futter mangelte, das ihnen diese Wiese lieferte. Es ist überaus bezeichnend, daß unter dem Regime des Bodenamtes die neuen Gutsbesitzer so schnell die Methoden der alten Gutsbesitzer anwenden gelernt haben. Es ist eine alte Gepflogenheit, daß sich die Verpächter schlechte, wenig ertragsfähige Grundstücke von Pächtern zu ertragsfähigen Grundstücken umarbeiten lassen, um sie ihnen, wenn sie ertragsfähig geworden sind, wiederum gegen schlechte umzutauschen. Die Herrschaft Landwehr in Hals bei Tachau wird aus der Beschlagnahme ausgeschieden. Die Zwangspächter von Hals und Umgebung sehen sich dadurch in ihrer Existenz bedroht, da ihnen die Herrschaft die Pachtgrundstücke wegnimmt und zu beliebigen Preisen verpachtet oder sie zurückbehält. Der Bodenreformskandal in Kosolup bei Pilsen ist bereits bekannt. Dort wurde der Gemeinde kein Quadratmeter. Baugrund zugewiesen, dafür aber die èechischen Hetzvereine mit Grund bedacht. Hier tritt uns der Fall entgegen, daß sogar bei Baugrundzuteilungen ein Unterschied unter den Bewerbern nach ihrer Nationalität gemacht wurde. Hat man bisher beobachten können, daß Baugrundzuteilungen im weitgehenden Ausmaße im allgemeinen erfolgt sind, so zeigt das Beispiel Kosolup, daß dies auch nur dort zutrifft, wo es keine nationalen Reibungsflächen gab. Kosolup ist ein besonderer Fall. Die Gemeinde Kosolup besitzt nicht einen Quadratmeter eigenen Grundes. Sie benötigte aber zur Anlegung eines Friedhofes unbedingt ein größeres Ausmaß Fläche. Die Gemeinde hat deshalb um beschlagnahmten Boden vom Großgrundbesitz Skoda angesucht. Sie bekam aber nicht einen Quadratmeter zugewiesen, während bestimmte Personen in Kosolup, die den bekannten èechischen Hetzvereinigungen angehören, mehrere Hektar Grund und Boden zugewiesen erhalten haben, von dem sie vielfach keinen Gebrauch machen konnten, ja, mit dem sie sogar Schacher trieben. Nicht uninteressant ist, daß man vor einigen Wochen an den Gemeindevorstand von Kosolup herangetreten ist - ich weiß nicht, ob das vom Bodenamte aus erfolgte - und von ihm eine Bestätigung verlangte, daß die Gemeinde Kosolup nie um Zuweisung von Grund und Boden angesucht habe. Zu welchem Zwecke dies erfolgte, ist mir nicht klar. Haben wir hier einige neuere Fälle der Bodenreformauswüchse behandelt, die noch vor Eintritt der Deutschen in die Regierung durchgeführt wurden, so wollen wir jetzt einige Fälle der neueren Zeit anführen, mit denen wir den Beweis zu erbringen vermögen, daß die deutschen Regierungsparteien sich das System der Parteikorruption sehr schnell angeeignet haben. Es ist überhaupt bemerkenswert, die Einstellung der deutschbürgerlichen Parteien an Hand ihrer Taten kennen zu lernen. Denn daraus ergibt sich die Tatsache, daß es den bürgerlichen Parteien nicht um Volkspolitik, auch nicht um Standespolitik, sondern um die persönliche Bereicherung der Politiker selbst und um die Korrumpierung einzelner Parteimenschen zum Vorteil der eigenen Bereicherungsbestrebungen geht.
Das Kapitel Zierhut ist dafür der drastischeste Beweis. In Eisenstein ringen annähernd 250 Holzhauer um die Anerkennung ihrer Anspruchsrechte auf die Zuteilung des durch Jahrzehnte von den Bewerbern und ihren Vorfahren gepachteten Bodens. Die zuständigen Bezirks- und Kreisgerichte wie auch das Oberste Gericht haben die Anspruchsberechtigung anerkannt und den Bewerbern den Pachtgrund in ihr Eigentum zugesprochen. Da kam auf Grund der Novelle des Zuteilungsgesetzes vom April 1921 das Bodenamt, nahm die Akten an sich und rührte sich bis zum heutigen Tage nicht. Die schärfsten Gegner der Zuteilung sind seit 1921 die staatlichen Güterverwaltungen, unterstützt von der staatlichen Forst- und Domänendirektion in Brandeis. Wiederholt hat das Forstpersonal, an der Spitze Herr Marsi und jetzt Herr Qual, die Forstarbeiter zur Aufgabe des Anspruchsrechtes aufgefordert. Versetzungen in andere Reviere, Entlassungen und Kündigungen wurden vorgenommen, um einen Holzhauer nach dem anderen um das Anspruchsrecht durch den Wohnort- und Pachtgrundwechsel zu bringen. Ich behaupte sogar, daß den ärgsten Widerstand gegen die Zuteilung niemand anderer als die staatlichen Güterverwaltungen leisten, die den Kampf dagegen mit ihrem Personal direkt organisiert haben. Unsere Beobachtungen ergeben, daß die Förster und Heger von Zeit zu Zeit den Holzhauern die Hoffnung, den Grund jemals zu bekommen, absprechen und dabei ganz unverhohlen gegen unsere Partei Mißtrauen säen. Was tut Zierhut? Es geht ihm nicht darum, als Vizepräsident dem Gesetz, dem rechtlich erwiesenen Anspruchsrecht innerhalb der Regierung zum Durchbruch zu verhelfen, sondern lediglich darum, persönliche Popularität zu sammeln. Er ist bereit, die rechtlichen Ansprüche der Holzhauer um einige Hektar Bodens zu opfern, wenn es ihm nur gelingt, jene Holzhauer selbst zu bestimmen, die Grund bekommen sollen.
Nach einer Äußerung des Bodenamtes in Pilsen sollen von den durch die Holzhauer angeforderten Grundstücken einige hundert Hektar an Holzhauer und Pächter freiwillig verkauft werden. Wenn dieser ganz raffinierte Plan, der nur dem Gehirn des Zierhut entstammen kann, Wirklichkeit werden sollte, so hieße dies, die Holzhauer untereinander uneinig zu machen, sie zum Teil zur Aufgabe ihrer stärksten Waffe in diesem Kampfe, zum Verzicht auf ihr gerichtlich festgelegtes Erwerbungsrecht zu bewegen, hieße dies, dem Wunsche der staatlichen Forst- und Güterverwaltungen direkt in die Hände zu arbeiten. Niemand wird bestreiten, daß die Gährung, die unter den Holzhauern durch das jahrelange Hinziehen der Zuteilung entstand, zur Explosion kommen müßte, wenn der eine Grund bekäme, der andere nicht. Was eintreten muß und von Zierhut beabsichtigt ist, ist, daß eine Teilung der angeforderten Grundstücke mit dem Ergebnis der Bevorzugung des einen gegenüber dem anderen eintreten müßte. Zierhut hängt diesem Gedanken nur deshalb nach, weil ihm die Korrumpierung des einen zu seinem Vorteil gereicht und er darin sein eigentliches Programm sieht. Er weiß seinen Einfluß auszunützen. Er weiß, daß die von ihm Vorgeschlagenen Boden bekommen werden, da wir sie nicht bekämpfen können. Er weiß, daß die Holzhauer in ihrer Not den Grund nehmen werden, komme er aus welcher Hand immer. Zierhut ist sich der Lage der Holzhauer wohl bewußt. Er bedient sich ihrer, um sich eine neue persönliche Stütze und eine Stütze der Partei selbst zu schaffen. Es ist selbstredend, daß die Holzhauer, die Grund bekommen wollen, Landbündler werden müssen. Darauf weist die im August von ihm eingeleitete Aktion hin. Daß wir mit unserer Behauptung recht haben, bestätigen weiters die Zuteilungen von Meierhöfen an Mitglieder des Bundes der Landwirte seit ihrem Regierungseintritt.
Der Verwalter Wehmaier des Meierhofes in Schossenreith der Herrschaft Windischgrätz wurde von dieser Herrschaft bei Übergabe des Hofes ans Bodenamt entlassen und für den Hoferwerb nicht vorgeschlagen, weil ihm Windischgrätz entgegenhielt, daß der Hof unter der Verwaltung Wehmaiers immer passiv war. Windischgrätz wußte, was für ein Verwalter Wehmaier war und deshalb befürwortete er ihn nicht. Wehmaier suchte lange Zeit eine Existenz. Nach Eintritt des Herrn Zierhut in die Regierung wurde Wehmaier Anwärter auf dem Kolowratschen Meierhof in Pfraumberg und er bekam ihn auch. Für Wehmaier ist gesorgt. War er früher ein Nationaler, der zu jeder Mahlzeit ein Dutzend Èechen verzehrte, so ist er heute ihr ausgesprochener Freund geworden, wie sich mein Gewährsmann beim Pilsner Bodenamtskommissariat selbst überzeugen konnte.
Nebst Wehmaier wurde der Bezirksvertrauensmann des Bundes der Landwirte vom Bezirke Tachau, ein Uschauer Bauer mit seinem Schwiegervater zusammen ebenfalls Gutsbesitzer. Beide bekamen den Windischgrätz'schen Meierhof Dreihöfen bei Langendörflas zu kaufen. Wir sind begierig, ob diese zwei Landbündler die Ansprüche der kleinen Bodenbewerber anerkennen oder auch abweisen werden.
Ein Pfraumberger Landbündler mußte einen Hof bekommen, der schon jahrelang aufgelassen und dessen Grundstücke verpachtet waren. Die sogenannte Schafhütte in Roßhaupt, der Herrschaft Kolowrat gehörig, wurde diesem Landbündler übergeben. Der größte Teil der Grundstücke, die dazu gehören und durch viele Jahre an Holzhauer und Kleinlandwirte verpachtet waren, wurde eingezogen und dem Hof zugewiesen, obzwar der Besitzer nicht einmal imstande ist, den Hof wirklich zu bewirtschaften. Die Holzhauer, die sich ihre Existenz auf diese Pachtgrundstücke begründet hatten und die Pachtgrundstücke vom Hofe Münchsfeld und vom Hofe Robinau bei Pfraumberg verloren hatten, sind gezwungen, diesen Gutsbesitzern teueres Futter abzukaufen oder das Vieh zu verkaufen. Sie sind daher in ihrer Existenz schwer geschädigt, zu Gunsten des einen. Diese Hunderte werden in das Elend nur deshalb zurückgestoßen, damit ein Landbündler einen Hof bekommt und Gutsbesitzer wird. Wenn es noch einen Menschen gibt, der die deutschen Regierungsparteien für das gehalten hat, als was sie sich ausgegeben haben, der sieht hier an ihrer Tätigkeit ihren wahren Charakter, den Charakter der Geldgier und der Korrumpierung.
Nach dem Wahlspruch: wir brauchen reiche Bauern, wird auch die Wälderzuteilung beabsichtigt. Obzwar der Staat sich den Löwenanteil sichert und nur ganz wenig ins Zuteilungsverfahren gezogen wird, sollen diese wenigen Hektar Wald den autonomen Körperschaften und Selbstverwaltungsverbänden vorenthalten und privaten Waldgenossenschaften zugeteilt werden. Herr Zierhut versäumte es nicht, seine Planer Bundesleitung mittels Expreßschreibens zur schleunigsten Gründung einer Waldgenossenschaft aufzufordern. Dieser Aufforderung kamen die Planer prompt nach, wissen sie doch, was der Bürgerwald trägt, der ihnen mühelos ins Eigentum fiel. Die Gründung blieb allerdings nicht allein, es gründeten schnell die Christlichsozialen und die Deutschnationalen auch solche Waldgenossenschaften. Wie verhält sich aber diese Gründung zur seinerzeitigen Stellungnahme dieser Parteien? Ich kann mich dessen erinnern, daß der Herr Senator Spies zusammen mit unserem Parteigenossen Zörkler in einer Vorsteherversammlung in Tachau der Gründung eines Zweckverbandes der autonomen Körperschaften zum Zwecke des Walderwerbes im Namen und Auftrag seiner Partei das Wort redete. Und heute fordert der Vizepräsident dieser Partei die Gründung von Privatgenossenschaften. Es gehört die Kühnheit, um nicht zu sagen Frechheit eines gewiegten Kasseneinbrechers dazu, das, was gestern noch als Ziel und Programm feierlich verkündet wurde, heute zu verneinen und das gerade Gegenteil als die einzige richtige Politik, als den Schutz der Volksinteressen hinzustellen. Es gehört eine große Portion Frivolität dazu, der Bewohnerschaft einzureden zu versuchen, daß diese Politik es ehrlich mit den Interessen des Volkes meint. Wir, die wir Sie und Ihre Politik durchschauen, wissen, daß die von Ihnen herausgegebenen Parolen nur Schlagworte und Irreführung der arbeitenden Menschen sind. Wir wissen, daß Ihnen nichts fremder ist als der Schutz der Landwirtschaft, daß Sie unter diesem Begriff nur verstehen: Schutz dem Reichtum. Der Pächterschutz wäre für Sie, wie der Fall Roßhaupt zeigt, nur eine Fußangel, sie wollen aber nicht und können ihn nicht gebrauchen. Die Zuteilung des Bodens nach dem Richterspruch und dem Gesetze würde Ihnen die Möglichkeit der Korrumpierung von Personen entziehen, sie pfeifen auf Gesetz und Recht und wollen schachern. Schachern um die politische Gesinnung, schachern um Gut und Geld, Recht und Gesetz.
Ihrem Wahlspruch entsprechend, wollen Sie Ihre Großbauern von der Sozialversicherung befreien. Der Landarbeiter, der Dienstbote, der Heimarbeiter soll Freiwild bleiben, wenn nur dem Bauern die paar Groschen Sozialversicherungsbeiträge erspart bleiben. An dieser Stelle kann ich es nicht unterlassen, auf eine Episode hinzuweisen, die sich bei der Beratung der Agrarzölle in diesem Hause abspielte. Herr Senator Luksch hat seinerzeit, als er die Einführung fester Zölle vertrat, uns gesagt: "Ihr seid die Vertreter der Arbeiter, der arbeitenden Schichten, und ihr sorgt daher für bessere Löhne der Arbeiter. Wenn Ihr uns nun die Zölle bewilligt, so wird uns dadurch die Möglichkeit gegeben, unser Dienstpersonal besser entlohnen zu können". Wir haben ihm damals sofort zugerufen: "Wir sind neugierig, ob das eintreten wird". Und heute können wir konstatieren, daß sie nicht nur nicht bessere Löhne an ihr Dienstpersonal zahlen, sondern daß ihnen sogar die paar Kronen im Monat zu viel sind, die sie für die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter an Sozialver-sicherungsgebühr zahlen sollen. Der Geldstrumpf, der um die Zölle dicker geworden ist, soll mit den Blutkreuzern der Arbeiterversicherung vollgefüllt werden. Diesem Zwecke dient das Gemeindefinanzgesetz, die Steuer- und Abgabengesetze, kurz und gut alles, was sie an Neuerungen mitgeschaffen haben, zum Nachteile der Nichts- und Minderbesitzenden.
Gegen eine Regierung, die dem Mammon alles opfert, die dem arbeitenden Volke alles aufbürdet, gegen eine solche Regierung gibt es nur einen Kampf, der mit der Beseitigung dieser Regierung enden wird und enden muß. Keinen Heller dieser Regierung! Das ist die Stimmung draußen unter der Mehrheit der Bevölkerung. Wir lehnen diesen Voranschlag ab. (Potlesk nìm. soc. demokratických senátorù.)
2. Øeè sen. Fr. Scholze (viz str. 497 tìsnopisecké zprávy):
Hoher Senat! Zu dem vorliegenden Staatsvoranschlag im großen und ganzen und zu den wichtigsten Teilen desselben haben bereits einige meiner Parteigenossen hier im Senate gesprochen. Ich möchte nur noch einige Punkte hinzufügen, die im Interesse der Arbeiterschaft liegen. Auch wir müssen betonen, daß die Erreichung guter Handelsbeziehungen zu den Nachbarstaaten für die Arbeiterschaft von der allergrößten Bedeutung ist, daß sie uns viel wichtiger erscheinen als verschiedene andere Propaganda im Auslande, die viel Geld verschlingt und unserem Wirtschaftsleben oft nur wenig nützen kann. Wir begrüßen es vom Herzen, daß sich unsere Produktion im Laufe des letzten Jahres gehoben hat, daß die Absätzverhältnisse besser geworden sind und die Zahl der Arbeitslosen sich vermindert hat. Aber die Hebung unserer heimischen Produktion ist leider der heimischen Arbeiterschaft noch viel zuwenig zugute gekommen. Die Arbeitslöhne bewegen sich immer noch auf einer viel tieferen Stufe als im benachbarten Deutschland. Die Überzeugung muß sich immer mehr durchsetzen, daß der einheimische Käufer wichtiger ist als der im Auslande. Wie soll die Kaufkraft des Inlandes steigen, wenn die Arbeiterschaft nicht an der steigenden Konjunktur durch höhere Arbeitslöhne teilnimmt? Die anderen Stände des Volkes dürfen es nicht als ungerecht ansehen, wenn unsere Arbeiterschaft höhere Grundforderungen stellt und mit allen Mitteln bestrebt ist, in der Zeit einer auf steigenden Wirtschaft auch ihre Lage entsprechend zu verbessern.
Die Tätigkeit des Bodenamtes wurde in der letzten Zeit von den höchsten Stellen aus als eine große soziale Tat gefeiert. Aber die Mängel und Ungerechtigkeiten, welche im Bodenamt und bei der Durchführung der Bodenreform vorkommen, sind schon von uns im Abgeordnetenhause getadelt worden, müssen aber auch hier erwähnt werden. Eine soziale Tat im vollen Sinne kann wohl die Bodenreform in ihrer heutigen Auswirkung nicht genannt werden, solange tausende deutscher Arbeiter und landwirtschaftlicher Arbeiterinnen brotlos und obdachlos gemacht werden. Auf die kärglichen Abfertigungen müssen diese meist alten Leute monatelang warten, ja es sind Fälle vorgekommen, wo sie über ein Jahr warten mußten. Wenn im Bodenamte der Beamte der Ansicht ist, daß der Abgefertigte die Abfertigung nicht dringend braucht, wird der Akt einfach beiseite gelegt und der Betreffende, der schon dringend der Abfertigung bedarf, kann hungern, die Herren im Bodenamte spüren ja das Elend dieser brotlos gemachten Leute nicht. Viele Grundstücke, welche enteignet wurden, haben Leute, Protektionskinder der früheren èechischen Regierung erhalten, welche von der praktischen Landwirtschaft keine Kenntnis haben. Diese Grundstücke sind deshalb weniger erträgnisreich geworden. Das soziale Werk wurde durch gewissenlosen Mißbrauch oft in das größte Unrecht verwandelt.
Eine schon wiederholt besonders von unserer Partei erhobene Forderung ist die Regelung der Bezüge der Altpensionisten. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, die Bestrebungen der Pensionisten zu unterstützen, solange eine völlige Gleichstellung aller Pensionisten nicht durchgeführt erscheint. Es ist einfach beschämend, ja tief niederdrückend, daß die Leute, welche als Beamte, Lehrer, Professoren, als Direktoren u. s. w. pflichtgetreu ihren Dienst versehen haben, dann pensioniert oder abgebaut worden sind und jetzt auf eine Regelung ihrer Pensionsbezüge warten müssen. Davon, daß diese Leute in elenden, dürftigen Verhältnissen leben, hat der Herr Minister nichts erwähnt, weshalb wir wieder allen Ernstes darauf verweisen. Wir sind der Meinung, daß es seit dem Jänner 1919 bei halwegs gutem und ehrlichen Willen längst möglich gewesen wäre, den Pensionisten das ihnen zustehende Recht zu geben.
Eine Frage, die in der nächsten Zeit als eine der wichtigsten zu beraten sein wird, ist die Novellierung der Sozialversicherung. Unsere Arbeitskreise haben zu dieser sozialen Sache bisher ruhig und sachlich in ihren Kreisen Stellung genommen. Die Zwangssparsamkeit für den Fall der Krankheit und für Personen, die infolge ihrer Alters erwerbsunfähig werden, wie sie die Sozialversicherung auferlegt, ist wohl das einzige, wenn auch nicht zureichende Mittel, um den Arbeiter vor der ärgsten Not zu schützen. Es ist selbstverständlich, daß diese Fürsorge möglichst billig und wirksam erreicht werden muß. Wenn in der bisher bestehenden Sozialversicherung manches verbilligt werden kann, so sehen wir nicht ein, warum wir uns dem widersetzen sollten, wenn nur die Bezüge, wenigstens in der bisherigen Höhe dem kranken, siechen und alten Arbeiter gesichert bleiben. Auch hinsichtlich der übrigen Bestimmungen sind wir der Ansicht, daß wir uns Verbesserungen nicht verschließen dürfen, wenn sie wirklich solche für den Arbeiter bedeuten. Eines muß man sich vor Augen halten: Die Sozialversicherung ist im Interesse des Arbeiters geschaffen worden und muß auch ganz seinem Interesse gewidmet bleiben. Wir begrüßen es, wenn in Zukunft die Unternehmer sich mehr dafür interessieren wollten, als es leider bisher der Fall war. Der maßgebende Einfluß, das entscheidende Wort in der Verwaltung muß den Arbeitern gesichert bleiben. Die Interessen des Arbeiters müssen bei der Sozialversicherung allen anderen Interessen voranstehen und es muß dafür gesorgt werden, daß die Sozialversicherung den Arbeitern so reichlich als möglich zuteil wird. Wenn das der Fall ist, dann wird die Arbeiterschaft gerne bereit sein, dafür die nötigen Opfer zu bringen. Bei diesem Kapitel bin ich gezwungen, den seinerzeit vom Herrn Senator Stolberg und meiner Person eingebrachten Antrag betreffend die gesetzliche Regelung der Verhältnisse der Sozialversicherung im Hultschiner Gebiete zu urgieren, durch welchen die eheste Vorlage eines Gesetzentwurfes gefordert wird, durch den die Überführung der nach ihren früheren reichsdeutschen Gesetzen bereits versicherten und versorgungsberechtigten Personen, sowie auch die Anerkennung erworbener Ansprüche und Anwartschaften in Ausführung des Artikels 312 der Versailler Friedensvertrages geregelt wird.
Im Voranschlag ist auch eine Post unter den Monopolen, die ganz besonderer Erwähnung verdient, nämlich die Tabakregie. Nicht weniger als 1.015 Millionen an Gewinn werden aus diesem Unternehmen an die Staatskasse abgeführt. Daß ein so hoher Gewinn hier erzielt wird, ist doch bestimmt ein Verdienst des Fleisses und der besonderen Tüchtigkeit und Ehrlichkeit der Tabakarbeiterschaft, der Aufseher, Werkmeister und Beamten. Leider muß ich hier betonen, daß die Stellung der Arbeiterschaft selbst nach der letzten Lohnregulierung vom 31. März 1927 nicht als glänzend bezeichnet werden kann. Der Vorstand christlicher Tabakarbeiter hat als berufene gewerkschaftliche Organisation zu den Härten, die in dieser Lohnregulierung bestehen, in zwei seinerzeit dem Finanzministerium und der Zentraldirektion der Tabakregie überreichten Denkschriften Stellung genommen. Wohl wurden betreffs der Regulierung der Kinderzulagen und Absenzen, sowie der Erziehungsbeiträge, Vorrückung und dergleichen Versprechungen gemacht, allein bezüglich ihrer günstigen Erledigung wird ein sehr langsames Tempo, hauptsächlich seitens des Finanzministeriums, eingeschlagen. Hier scheint man gleichfalls das Sparsystem auf Kosten der Arbeiterschaft und der Angestellten anzuwenden. Der Verein der Unterbeamten und Anwärter der èechoslovakischen Tabakregie fordert seit dem Jahr 1921 im Namen der Werkmeister und Werkführer die Einreihung in den Beamtenstand. Der Zweck ihrer Forderung ist nicht vielleicht die Erlangung des Beamtentitels, sie verfolgt vielmehr ihre finanzielle Besserstellung und die Erwirkung der 35jährigen Dienstzeit. In Österreich hat man die Regelung der Bezüge dieser Kategorien im Verordnungswege vorgenommen, in unserem Staate ist eine solche Regelung trotz mehrfacher Urgenzen noch immer nicht erfolgt. Und doch ist der Dienst der Werkführer und Werkmeister ein schwerer und verantwortlicher, weil diese zwischen Arbeiterschaft und Bureau die Vermittler sind und durch ihre Kenntnisse sowie infolge ihres Pflichtbewußtseins dem Unternehmen am meisten nützen. Die Werkmeister und Werkführer wurden bei der Regelung der Bezüge der Staatsangestellten auf Grund der Gesetze vom 7. Oktober 1919 und vom 9. April 1920 übergangen, trotzdem ihre Dienstleistungen denen der qualifizierten Unterbeamten und Beamten der Gruppe D und E gleichkommen. Ich glaube, daß bei diesem großen Reinertrag der Tabakregie dieses Mehrerfordernis im Staatsvoranschlag leicht seine Bedeckung finden könnte. Auf das letzte in dieser Angelegenheit im Mai 1927 überreichte Memorandum ist leider bis heute noch keine Erledigung erfolgt. Ich möchte daher den Herrn Finanzminister dringend ersuchen, auf die in diesen Denkschriften niedergelegten Forderungen der Arbeiterschaft und der Werkmeister baldigst im günstigen Sinne zu antworten.