Pøíloha
k tìsnopisecké zprávì o 97. schùzi senátu Národního shromáždìní republiky
Èeskoslovenské v Praze ve ètvrtek dne 14. èervence 1927
1. Øeè sen. Jokla (viz sir. 1216 tìsnopisecké zprávy):
Hohes Haus! Für das deutsche Volk, wie auch für die anderen nicht èechoslovakischen Nationen in diesem Staate, bedeutet - die gegenwärtig in Beratung stehende Vorlage eine Schicksalsstunde. Insbesondere gilt das in hervorragendem Maße für die Bewohner des Landes Schlesien. Dieser Tatsache kommt umsomehr Bedeutung zu, als kein Zweifel darüber bestehen kann, daß die Entscheidung über unser Schicksal in den Händen deutscher Parteien gelegen ist, und alle Ausreden, daß, wenn die deutschen Regierungsparteien dieser Vorlage nicht zustimmen würden, die allnationale Koalition wieder aufleben und das Gesetz beschließen würde, sind eitle Spiegelfechterei. Wir wissen ganz gut, daß für den Fall, ale die deutschen Regierungsparteien die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage verweigern würden, dieses Gesetz niemals beschlossen werden könnte, weil die èechischen sozialistischen Parteien unmöglich der Vorlage in dieser Form die Zustimmung geben könnten. Wir fühlen uns verpflichtet, in letzter Minute das Gewissen der deutschen Regierungsparteien zu schärfen, sie daran zu erinnern, welche Verpflichtungen sie vor dem ganzen deutschen Volke, aber insbesondere auch vor ihrer Wählerschaft übernommen haben.
Es ist kein Zweifel, daß die deutschen Regierungsparteien ihren Wahlsieg im Jahre 1925 der besonderen Betonung der nationalen Note zu danken haben. Wir brauchen nur die Wahlaufrufe der deutschen Regierungsparteien während der Wahlbewegung im Jahre I925 uns vor Augen zu führen, um feststellen zu können, daß die seinerzeitigen Wahlaufrufe, die Wahlplattform, mit der die Herren in den Wahlkampf eingetreten sind, ganz anders lauteten, ganz andere Ziele festlegten, als sie dann in der Praxis eingehalten worden sind. Vor mir liegt der Wahlaufruf, den der Bund der Landwirte ausgegeben hat, und in diesem heißt es:
»Deutsches Landvolk! Willst du, daß in der kommenden Nationalversammlung dich Männer aus deinen Reihen vertreten, willst du eine politische und völkische Gesundung unseres Parteilebens, willst du Freiheit und Sicherheit auf deinem Boden, Freiheit und Recht für Sprache und Kultur, willst du, daß das Selbstverwaltungsrech für unser Volk dem Ziele entgegenschreitet, dann wähle die Kandidaten des Bundes der Landwirte!« Ähnlich lautet es auch im Wahlaufruf der christlichsozialen Partei. Mit aller Deutlichkeit wird dort" gesagt: »Man verbannt unsere deutsche Muttersprache aus dem amtlichen Verkehr und nötigt uns in Post und Eisenbahn eine uns meist unverständliche Sprache auf, man sperrt unsere Schulen, errichtet aber für verschwindende Häuflein èechischer Kinder kostspielige Schulgebäude, man durchsetzt unsere deutsche Heimat mit èechischen Beamten und Ansiedlern, wirft aber unsere eigenen Staatsangestellten aufs Pflaster und verdrängt von Staatswegen deutsche Kopf- und Handarbeiter... Wir wollen unsere Schulen selbst verwalten, wollen für unser deutsches Volk deutsche Beamten haben, wollen Grund und Boden und Arbeitsplatz auf unsere Kinder und Kindeskinder ungeschmälert vererben.«
Noch deutlicher spricht der Wahlaufruf der Gewerbepartei. Dort heißt es: »Unser Kampf soll deshalb gelten: Dem Selbstbestimmungsrechte der Kulturvölker, v dem. Gedanken des Rechtsstaates mit den ihn unterstützenden Pfeilern! Ordnung und Recht; dem Selbstverwaltungsrechte des deutschen Volkes; der völkischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung aller Völker, die diesen Staat bewohnen; der Erhaltung der deutschen Existenz, besonders im Gewerbe und Handel, durch Behauptung der heimatlichen Scholle«, und in dieser Tonart geht es weiter.
Diese Aufrufe entsprechen voll und ganz den Programmen, die sich die deutschen Regierungsparteien gegeben haben. Ich greife nur das Programm der christlichsozialen Partei heraus, in dem es im Abschnitt II. »Nationale Ziele«, dritter Absatz, heißt: »Die Partei verlangt für das deutsche Volk die gesicherte Selbstverwaltung und volle politische Gleichberechtigung mit allen anderen Völkern im Staate.« Ja, der erste Absatz lautet sogar: »Die Partei ist eine nationale deutsche Partei, sie steht auf dem Boden des Selbstbestimmungsrechtes des deutschen Volkes«.
Die seinerzeitige Einstellung dieser deutschen Regierungsparteien zu den nationalen Problemen des Staates ergibt sich mit Deutlichkeit aus den Erklärungen, die die deutschen Regierungsparteien bei ihrem" Einzug in die Nationalversammlung in den Jahren 1920 und 1925 abgegeben haben. 3.920 gab namens des Deutschen parlamentarischen Verbandes, dem auch die heutigen drei deutschen Regierungsparteien angehörten, Herr Dr Vetter eine Erklärung ab. In dieser kommt folgende bezeichnende Stelle vor: »Die gesamte èechoslovakische Gesetzgebung einschließlich der oktroierten Verfassung stellt eine offenkundige Verletzung des Minderheitsschutzvertrages dar. Wir erklären daher feierlich, daß wir keines dieser Gesetze als für uns verbindlich anerkennen. Für uns Deutsche, die wir an keiner Abmachung über die Errichtung dieses Staates Anteil hatten, sind seine Staats- und Regierungsform, sein Verhältnis zu uns und das der Nationen zu einander, die staatsgrundgesetzlichen Rechte und Freiheiten seiner Bewohner und seine Stellung zu den übrigen Staaten Europas heute noch ungelöste Probleme.
Unrecht kann auch durch tausendjährige Übung niemals Recht werden, insolange es nicht von den Betroffenen selbst auf Grund freier Entschließung anerkannt wurde, und wir verkünden demnach feierlich, daß wir niemals aufhören werden, die Selbstbestimmung unseres Volkes zu fordern, daß wir dies als den obersten Grundsatz aller unserer Maßnahmen und unseres Verhältnisses zu diesem Staate, den gegenwärtigen Zustand aber als unserer unwürdig und mit den Grundsätzen moderner Entwicklung unvereinbar betrachten.«
Diese Erklärung der deutschen bürgerlichen Parteien inklusive der heutigen deutschen Regierungsparteien wurde im Jahre I925 bei Zusammentritt der neuen Nationalversammlung nach der Abgabe der Regierungserklärung aufgefrischt. In einer Erklärung, die damals der Kollege Luksch - und das ist bezeichnend - abgegeben hat, wird erklärt, im Namen des Bundes der Landwirte, der deutschen christlichsozialen Volkspartei, der deutschen nationalsozialistischen Arbeiterpartei und der deutschen Gewerbepartei, daß man die Erklärung vom Jahre 1920 vollkommen unterschreibt. Und weiter heißt es: »Zwangsweise einverleibt in einen nationalgemischten Staat, erklären wir, unbeschadet des grundsätzlicken Festhaltens an dem Rechte der freien nationalen Selbstbestimmung, unsere Gleichberechtigung in Sprache, Arbeitsplatz, Schule und Scholle als unser innerpolitisches Ziel. Das Recht, unsere Sprache im Verkehr mit den Behörden und im öffentlichen Leben überhaupt zu gebrauchen, wurde weit unter das aus dem natürlichen und öffentlichen Rechte sich ergebende Maß herabgedrückt.« Herr Kollege Luksch hat gestern dem gegenüber erklärt, daß die Verwaltungsreform, die hier beschlossen werden soll, einen brauchbaren Anfang für die Regelung der nationalen Verhältnisse darstellt, und er meinte, daß die Durchführungsverordnung berufen sei, vorhandene Mängel und Härten in der Gesetzesvorlage auszumerzen. Es ist natürlich die Frage sehr naheliegend, warum man, wenn die Mängel und Härten bekannt gewesen sind, nicht daran gegangen ist, diese sofort aus dem Gesetz auszumerzen.
Herr Kollege Luksch hat weiter erklärt, in der Politik gebe es keine Konsequenz; er wollte mit anderen Worten sagen: »Wo es unserem Vorteil frommt, da pfeifen wir auf Volk, Nation und deren höchste Güter.« Auf den Kollegen Luksch trifft das alte Sprichwort zu, wenn es auch nicht voll und ganz richtig ist in diesem Falle trifft es aber zu, daß die Politik den Charakter des Menschen verdirbt. (Sen. dr Hilgenreiner: Das trifft Sie auch, seien Sie vorsichtig!) Wieso denn? Können Sie uns nachweisen, daß wir unsere prinzipielle Einstellung irgendwie geändert haben? (Sen. dr Hilgenreiner: Wenn es allgemein heißt, muß es sich auch auf Sie beziehen!) Herr Kollege Luksch ist uns ein geradezu typischer Beweis für die Tatsache, wie beim Bürgertum die Politik den Charakter verdirbt. Wir könnten heuer, und insbesondere die deutschbürgerlichen Parteien könnten heuer noch ein Jubiläum feiern, an das insbesondere die deutschen Regierungsparteien nicht sehr gerne werden erinnert sein wollen. Am 5. Dezember 1917 war es, daß im österreichischen Abgeordnetenhaus eine Interpellation eingebracht worden ist, die nicht weniger als 275 Seiten und 550 Spalten des gedruckten Protokolls ausgemacht hat. Es ist die historische Interpellation des deutschen Nationalverbandes, in der versucht worden ist, den Hochverrat des èechischen Volkes an Österreich dokumentarisch nachzuweisen. In der Interpellation und in den fünf Anfragen, die an die Regierung gestellt worden sind, wurde gefragt: »Gedenkt die hohe Regierung von nun an bei allen Regierungsmaßnahmen dieses Verhalten der Èechen im Weltkriege in Berücksichtigung zu ziehen?« Und in fünften Punkt heißt es: »Welche Maßnahmen gedenkt die hohe Regierung zu treffen, um von nun an in aller Zukunft derartigen unerhörten Vorkommnissen und Zuständen ein Ende zu mähen?« Und unterschrieben ist diese Interpellation vom Kollegen Luksch, der sich gestern derartige Liebesbezeigungen für den èechisch-nationalen Chauvinismus geleistet hat. Unterschrieben war die Interpellation auch von Kollegen Spies. Im Jahre 1917 wollten die Herren des heutigen Bundes der Landwirte für alle Führer der Èechen Galgen aufrichten, im Jahre I927 liefern sie das deutsche Volk gebunden dem èechisch-nationalen Chauvinismus aus. Kollege Luksch ist nur ein Typus, so wie er sind sie ja alle, die mit ihm an einem Strange ziehen. Im Dezember 1925 die Ministeranklage, die in ihrem Kopfe die Namen Dr Spina und Luschka trug, im Jahre 1926 ein Mißtrauensantrag gegen Dr Švehla, begründet von den beiden heutigen deutschen Ministern Dr Spina und Mayr-Harting. Da erübrigt sich wohl jeder weitere Kommentar.
Die Nichtdurchführung der Gaueinteilung wurde vom Herrn Kollegen Luksch als ein nationaler Fortschritt bezeichnet. Für ihn bedeutet nationaler Fortschritt, wenn zwei rein deutsche Gaue mit rein deutscher Verwaltung verschwinden, wenn die Gaue verschwinden, in denen die Deutschen eine einflußreiche Minderheit darstellen, für ihn bedeutet es nationalen Fortschritt, wenn Länder errichtet werden, wo die Deutschen nahezu gar keinen Einfluß auf die Verwaltung haben werden. Kollege Luksch hat sich umsonst bemüht die Aufhebung der Gaueinteilung als einen nationalen Fortschritt! hinzustellen. Insbesondere in diesem Kreise ist das deplaciert, denn wir wissen alle ganz genau, daß schon vor einigen Jahren Dr Kramáø, dieser böse Geist der èechischen Nation, gegen die Gaueinteilung Stellung genommen hat. Er erklärte damals, die Gaueinteilung dürfe nicht Gesetz werden, weil zwei Gaue mit deutscher Verwaltung bestehen. Und noch vor ein paar Wochen, und zwar am 15. Juni hat das Abendblatt der »Národni Listy«, der »Národ« geschrieben: »Die Realisierung der Gauverfassung wäre ein Unglück für die Bevölkerung« - für die èechische Bevölkerung natürlich - »abgesehen davon, daß auch von nationaler Seite die Errichtung zweier überwiegend deutscher Gaue höchst schädlich und gefährlich wäre.« Und dieses Blatt ist ehrlich genug, nach der Annahme der Vorlage im Abgeordnetenhaus folgendes zu schreiben: »Mit der Verwaltungsreform ist ein großer Schritt zur inneren Konsolidierung geschaffen. Die Gaueinteilung hätte das Staatsganze in eine Menge neuer Gebilde geschieden. Besonders groß wären die nationalen Schäden gewesen; durch die Errichtung zweier überwiegend deutscher Gaue wäre die Grundlage für die Errichtung eines geschlossenen deutschen Gebietes gelegt worden, wäre die irredentistische Bewegung gestärkt und unsere Minorität zum Hinsiechen verurteilt worden.« Das ist die wahre Ursache, warum die Gaueinteilung nicht durchgeführt werden darf. Bei dieser Henkersarbeit des èechisch-nationalen Chauvinismus leisten die deutschen Regierungsparteien Schützenhilfe. Noch im Feber 1927, also knapp vor oder nach dem Erscheinen des Entwurfes, waren die deutschen Regierungsparteien noch - mit Ausnahme der Christlichsozialen, was ich feststellen will - für die Gaureform, für die Durchführung des Gaugesetzes. Am 12. Feber tagte in Falkenau an der Eger eine Konferenz der Bezirksverwaltungskommissionen des Gaues Karlsbad. An dieser Konferenz haben sämtliche deutschen Abgeordneten und Senatoren! dieses Gebietes teilgenommen. Kollege Spies hat ebenfalls daran teilgenommen und der dort gefaßten Entschließung ausdrücklich zugestimmt. Die Entschließung hatte folgenden Wortlaut: »Der Zweck einer Gaueinteilung kann nur darin bestehen, die den bisherigen Landesverwaltungen zustehenden Aufgaben leichter, praktischer und in enger Fühlung mit der Bevölkerung zu lösen, da der den Landesverwaltungskommissionen zugewiesene Aufgabenkreis zu groß und deshalb völlig unübersichtlich ist. Die Einteilung des Staates in Gaue müßte deshalb auch derart erfolgen, daß die Gaugebiete nicht allzu groß gestaltet werden und es müßte bei der Einteilung auch auf die nationalen Siedlungsverhältnisse Rücksicht genommen werden.«
Dieser Entschließung hat auch die parlamentarische Vertretung der deutschen Gewerbepartei in Prag mit Geschäftszahl 337 zugestimmt und hat ausdrücklich geschrieben, daß sie bereit ist, alle diesbezüglichen Forderungen und Schritte zu unterstützen. Aber die deutschen Regierungsparteien begnügen sich nicht nur mit der Schützenhilfe zur Erwirkung des Gaugesetzes, das ein erster Ansatz zu einer nationalen Autonomie gewesen wäre. Sie leisten gleich ganze Arbeit und erdrosseln auch bei der Reform des Gaugesetzes, bei der Neuerrichtung der Landesverwaltungen das einzige Verwaltungsgebiet, in welchem die Deutschen einen entscheidenden oder mindestens einen ziemlich starken Einfluß hatten, das Land Schlesien.
Die wahren Gründe, warum der Anschluß Schlesiens an Mähren zu erfolgen hat, haben die »Lidové Noviny« in naiver und aufrichtiger Weise ausgesprochen und gerade das Organ der christlichsozialen Partei in Schlesien und Nordmähren »Das Volk« war es, das die Äußerungen der »Lidové Noviny« wiedergegeben hat. Am 28. Jänner 1927 schrieben die »Lidové Noviny«: »Schlesien zählt bei 670.000 Einwohnern 300.000 Èechoslovaken, 250.000 Deutsche, 70.000 Polen, 50.000 Ausländer, 400 Juden. Bleibt Schlesien selbständig, so würden die Èechen keine Mehrheit besitzen. Trotzdem die Republik schon acht Jahre besteht, sind die Landes-, Staats- und Selbstverwaltungsämter zum überwiegenden Teil mit deutschen Beamten besetzt. Nur für den Fall, daß Schlesien seine Selbständigkeit verliert, wird es möglich sein, den Überschuß deutscher Beamter von Schlesien nach Mähren und umgekehrt von èechischen Beamten aus Mähren nach Schlesien zu versetzen.« Das ist deutlich genug. Am Schlüsse des Artikels heißt es: »Die Gründe des gesunden Verstandes, des öffentlichen Interesses und" die Rücksicht auf nationale Angelegenheiten verlangen es, daß die Grenzen zwischen Schlesien und Mähren fallen.« Und alle Gründe, die die deutschen Regierungsparteien jetzt für die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren ins Feld führen, sind bei den Haaren herbeigezogen, sind nur für die ganz Dummen ihrer Parteien berechnet, die nicht einmal darauf kommen, daß eine Differenz zwischen der ursprünglichen Stellung der Partei zu diesen Problemen und der gegenwärtigen vorhanden ist.
Meine Herren! Schon im Jahre 1782 ist der Versuch gemacht worden, Schlesien mit Mähren zu vereinigen. Infolge zahlreicher Beschwerden über die Unzukömmlichkeiten mußte schon nach 10 Jahren wieder jedes Land gesondert behandelt werden. Es ist wohl richtig, daß erst im Jahre I849 Schlesien den eigenen Landespräsidenten bekommen hat. Ich will Ihnen aber aus der Fülle der Beschwerden, die damals über die Verwaltung des gemeinsamen Verwaltungskörpers Schlesien mit Mähren vorgebracht worden sind. ein paar Auszüge mitteilen: So heißt es in einer Beschwerde: »Wir haben nur immer zu bezahlen und keine Genüsse. Selbst was wir auf eigene Kosten in unserer Provinz errichten, sucht man mit Hilfe des Brünner Guberniums uns zu entziehen. Die schlesischen Städte wurden unter ein früher niemals in dieser Ausdehnung bestandenes schutzobrigkeitliches Bevormundungssystem gestellt. Die Vermischung der Provinzregierungen Mährens und Schlesiens in eine Behörde gereichte stets nur zum Nachteil Schlesiens.« Im Jahre 1849 sandte der verstärkte schlesische öffentliche Konvent eine Denkschrift an das Gesamtministerium, der ich entnehme, daß man von Brünn aus Schlesien nur Geld nehme, ohne etwas für seinen Aufschwung zu tun. Man beschwerte sich ferner über die Langsamkeit, mit der in der Kegel Beschwerden erst dann erledigt werden, wenn die Übelstände bereits erklecklichen Schaden angerichtet haben. Dabei, möchte ich feststellen, hatte damals Schlesien noch seine eigene autonome Verwaltung behalten, die bekanntlich jetzt ebenfalls nach Brünn verlegt wird. Und, meine Herren, in Zukunft wird es gar nicht anders werden. Nur das eine wird vorhanden sein, daß künftig diese Beschwerden durch die Polizeibestimmungen des Entwurfes niedergeschlagen und die Beschwerdeführer vielleicht noch bestraft werden.
Meine Herren, wie man über die Verwaltung in Mähren denkt, darüber fragen Sie nur die mährischen Enklaven, die werden Ihnen ein bezeichnendes Lied singen. Ich möchte über die Verwaltung Schlesiens in Vergleich zu Mähren nicht viel sagen. Ich verweise nur auf die Broschüre, die vom Bürgermeister Kozdon in Èechisch-Teschen herausgegeben worden ist und die insbesondere deshalb von großer Bedeutung ist, weil sie auch zeigt, was von den Versprechungen, die von erster Stelle, von ersten Staatsmännern im Staate den Völkern gegeben werden, zu halten ist. Was hat man nicht alles dem polnischen Volke in Ostschlesien in der Plebiszitzeit versprochen und nicht das Geringste davon ist eingehalten worden! Die gesamten öffentlichen Erfordernisse in Mähren betragen 97.42 Kè pro Kopf, in Schlesien bloß 89.26 Kè. Der Aufwand für die Zentralverwaltung in Mähren beträgt 11.13, in Schlesien nur 6.18 Kronen, der Personalaufwand in Mähren 43.74, in Schlesien nur 21.8. Mähren hat das Verpflegskostendrittel gehabt, hat es heute noch, während die schlesischen Gemeinden davon befreit sind.
Mit Schaudern blicken wir auf die Erfahrungen, die wir mit Bezug auf Kriegszeit in Schlesien und in Mähren gemacht haben. In Schlesien eine mustergültige Verwaltung im Bezug auf die Aufbringung und auf das Verteilungssystem, in Mähren die aufgelegte Anarchie. Dazu kommt, daß gerade die Verkehrsverhältnisse in Schlesien es zur Notwendigkeit machen, daß die Zentralämter, daß die zweite Instanz in diesem Lande liege. Wir haben ungemein schlechte Verkehrsverhältnisse, wir haben keine Bahnen durch das Land, sie gehen ums Land herum. Und schon heute ist es für die Bevölkerung mit großen Mühen verbunden, nach Troppau zur zweiten Instanz zu kommen. Wie arg wird es nun werden; bis die zweite Instanz nach, Brunn verlegt sein wird. Die Entfernung von Brünn nach Hotzenplotz beträgt 236 Kilometer, die Entfernung von Weidenau oder Jauernig nach Brünn beträgt 260 Kilometer, die Hin- und Rückfahrt kostet 118 Kronen. Zwei bis drei Tage gehen bei einer solchen not, wendigen Intervention auf. Wenn man uns mit dem Argument kommt, daß nunmehr die Bezirksverwaltungen berufen sein werden, einen Teil der Agenden der zweiten Instanz zu erledigen, so möchte ich dem gegenüber die Erfahrungen stellen, die wir schon heute mit den Bezirksverwaltungen machen. Wir wissen, daß die politischen Behörden erster Instanz sich geradezu fürchten, irgendeine Angelegenheit selbständig zu entscheiden, daß man immer Rücksicht auf die zweite Instanz nimmt, ängstlich hinhorcht und die Weisungen einholt, um ja nicht fehl zu entscheiden.
Als der Entwurf bekannt geworden ist, hat speziell in Schlesien eine Abwehrbewegung eingesetzt, die ihresgleichen nicht zu finden hat. Vor allem möchte ich feststellen, daß die Abwehrbewegung einmütig gewesen ist. Es haben an ihr teilgenommen alle deutschen Parteien, alle èechischen Parteien mit Ausnahme der Nationaldemokraten und auch die polnischen Parteien. Diese einmütige Abwehrbewegung ist ein einzig dastehendes Beispiel in der Geschichte und zeigte eine derart sittliche Größe und Höhe des schlesischen Volkes, die ihresgleichen höchstens in dem Unfall, in der Preisgabe der Interessen Schlesiens durch die Regierungsparteien. findet.
Da muß ich feststellen, daß die lautesten Rufer im Streit, in dem Protest gegen diesen Entwurf die Christlichsozialen gewesen sind. Im Abgeordnetenhaus hat man der Weisheit klügeren Teil gewählt und die christlichsoziale Partei hat darauf verzichtet, einen Redner in die Debatte zu entsenden. Hier aber hat die christlichsoziale Partei geglaubt, Herrn Kollegen Stolberg zur Vertretung dieser Angelegenheit ins Feld schicken zu müssen. Es scheint, daß den Herren der christlichsozialen Partei jedes Gefühl dafür abgeht, daß das Instreffenschicken dieses Herrn eine Provokation. der Bevölkerung Schlesiens ist. Nicht nur deshalb, weil Herr Kollege Stolberg vor einigen Monaten selbst noch in de a Reihen der Protestanten, der Protestierenden gegen die Verwaltungsreform gestanden ist, sondern insbesondere deshalb, weil er in Schlesien wohnt und lange Zeit mit in der Autonomie dieses Landes gesessen ist. Die Rede des Herrn Kollegen Stolberg atmet von Anfang bis Ende den Geist des Vormärz. Es war der muffige Geruch einer Leichenhalle, eines Beinhauses, der uns entgegenströmte. Die Rede atmet den Geist eines Metternich, der Jahrzehnte hindurch durch ein verflucht ausgeklügeltes System, das sich scheinbar die Schöpfer der Vorlage zum Muster genommen haben, das das Volk gequält hat. Seine Rede ist der Geist des Polizeiministers des Vormärz, des Sedlnitzky, der den Grundsatz aufgestellt hat, daß dem Staatsbürger alles verboten ist, was die Behörde nicht ausdrücklich erlaubt hat. Und mit besonderem Wohlgefallen hat Kollege Stolberg die Polizeibestimmungen in dieser Vorlage begrüßt.
Wenn Kollege Stolberg im eigenen Namen geredet hätte. könnte man darüber hinweggehen. Niemand kann aus seiner Haut heraus und man würde sich sagen, daß ein Mann, der sich durch Jahrzehnte gnädigst herabgelassen hat, weil es ihm eine Handvoll von 3 oder 4 Klassengenossen in die Hand gegeben hat, das Land Schlesien zu verwalten, der Bevölkerung die Mühe der Verwaltung des Landes abzunehmen, man würde sich sagen, daß dieser Mann die Zeit, den Anschluß verpaßt hat. Aber er hat ausdrücklich erklärt, er spreche im Namen seiner Partei, namens seiner Partei hat er dem Inhalte der Vorlage zugestimmt und insbesondere hervorgehoben das Ernennungsrecht und die Heraufsetzung des Wahlalters. Ich möchte zur Ergänzung des Bildes noch erwähnen, daß. der Obmann des parlamentarischen Klubs der christlichsozialen Partei Herr Dr Luschka sich nicht geschämt hat, einen Artikel zu veröffentlichen, in dem er erklärt, daß im Ernennungsrechte der Anfang der Einführung der Ständeversammlung gelegen sei und daß das zu begrüßen wäre.
Es ist eben 40 Jahre her, daß in Wien Dr. Lueger die christlichsoziale Partei gegründet hat, daß er das Kleinbürgertum zum Kampf gegen die Korruption des Liberalismus - es hat schon damals Kohleneinfuhrscheine gegeben, wenn sie auch einen ändern Namen geführt haben - mobilisierte, indem er den Kampf um die Erweiterung der demokratischen Rechte führte. Bald sind es dreißig Jahre her, daß Lueger mit diesem Programm. der Demokratisierung seine großen Wahlsiege erfochten hat, und 20 Jahre sind es, daß Dr. Lueger, der Begründer der christlichsozialen Partei, sich als totkranker Mann ins österreichische Abgeordnetenhaus tragen ließ, um mitstimmen zu können für die Einführung des allgemeinen, geheimen, gleichen und direkten Wahlrechtes. Heute ist die Partei des Dr. Lueger auf die abgehalfterten Adeligen gekommen, die das Ernennungsrecht der Regierung, das den Ansatz für die Beseitigung der Demokratie bildet, begrüßen. Lueger, der Mann, der lieber Bürgermeister von Wien gewesen ist, als sich auf einem Ministersessel breitzumachen, würde wohl Augen machen, wenn er aus seinem Grabe aufstehen könnte und die Politik seiner Partei ansehen würde.
Stolberg hat namens seiner Partei auch den Anschluß Schlesiens an Mähren verteidigt. Er hat auf meine Vorhaltung, das vor Wochen seine Partei einen anderen Standpunkt eingenommen hat, behauptet, es wäre das damals nur eine Kritik seiner Partei, seiner Person, und der Presse seiner Partei an der Vorlage gewesen.
Diese Behauptung ist nicht wahr, sie stimmt nicht, ich werde Ihnen Tatsachen unterbreiten, aus denen ersichtlich ist, daß die christlich Asoziale Partei ganz klar und deutlich erklärt hat, daß, wenn gewisse Bestimmungen in der Vorlage bleiben, die Vorlage für die christlichsoziale Partei unannehmbar ist. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Christlichsozialen, bezw. ihre Wortführer die lautesten Rufer im Streite gegen die Verwaltungsreform gewesen sind.
Am 21. Jänner 1927 wurde in einer Tagung der Troppauer Gemeindevertretung eine Resolution beantragt und angenommen. (Sen. Reyzl: Auch in anderen Vertretungen!) Jawohl, auch in anderen. Aber hier ist sie besonders interessant; es wurde darin gegen die Verwaltungsreform und gegen die Zusammenlegung Mährens mit" Schlesien protestiert. Bei dieser Gelegenheit wurde auch ein Zusatzantrag von unserer Seite gestellt, gegen den sich jedoch Herr Dr Luschka ausgesprochen hat. In diesem Zusatzantrag wurde festgelegt, daß dieses Gesetz nur dann Wirklichkeit werden kann, wenn die deutschen Regierungsparteien ihm zustimmen. Und Herr Dr Luschka, der Obmann der christlichsozialen parlamentarischen Vereinigung, erklärte damals: »Auf mich können Sie sich verlassen.« Er betonte ausdrücklich, daß er nicht der Vereinigung Schlesiens mit Mähren zustimmen werde, was ihn jedoch nicht hinderte, bei der endgiltigen Abstimmung es dann doch zu tun. Auch der èechische klerikale Gemeinderat Mösler erklärte, daß die Entschließung gegen die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren viel zu mild abgefaßt sei und daß die Entschließung viel schärfer sein könnte. Die christlichsoziale Parteileitung hat am 27. Jänner folgenden Beschluß gefaßt: »Die Landesparteileitung der christlich-sozialen Volkspartei für Nordmähren und Schlesien hat sich mit dem Regierungsentwurf über die Neuregelung der politischen Verwaltung eingehend beschäftigt. Die schlesischen Parteivertreter werden aufgefordert, an den gemeinsamen Einspruchskundgebungen gegen die Verschmelzung von Mähren und Schlesien teilzunehmen und die Aufrechterhaltung der schlesischen Landesautonomie nach dem einmütigen Willen der schlesischen Bevölkerung nachdrücklichst zu verteidigen.« Das ist keine Kritik, das ist eine prinzipielle Festlegung eines Standpunktes.
Aber noch mehr. Am 29. Jänner schrieb das Jägerndorfer christlichsoziale Organ »Das Volk«... (Výkøiky sen. Starka.) Kollege Stark, überlassen Sie die Gerichtsbarkeit mir! »Das Volk« schrieb: »Was wir nicht glauben konnten, soll zur Wirklichkeit werden. Das Land Schlesien soll als politische Verwaltungseinheit zu bestehen aufhören, und mit dem größeren Mähren zu einer Verwaltungsmehrheit, die »Land Mähren und Schlesien« heißen soll, verschmolzen zu werden. Der Rechenstift will nachgewiesen haben, daß durch diese Zusammenlegung Ersparnisse erzielt würden. Wenn Böhmen den Böhmen, die Slovakei den Slovaken, wenn Mähren den Mährern gehören soll, dann gebet auch Schlesien den Schlesiern! Wenn das in der Kultur hinter Schlesien soweit zurückstehende Karpathorußland seine eigene Verwaltung erhält, dann gebührt sie auch dem hochstehenden Schlesien. Wird dieser Ruf in Prag gehört werden? Sicher lieh! Die schlesischen Abgeordneten ohne Unterschied der Partei werden für ihr Schlesien tun, was möglich ist. Wir vertrauen ihnen...« Und gestern hat Kollege Stolberg, der aus Schlesien gewählt ist, diese Grundsätze preisgegeben, im Stiche gelassen, verraten.
Meine Herren! Es war da Anfangs Feber eine große Manifestation in Schlesien - (Výkøiky nìmeckých obèanských a. soc. dem. senátorù.)... aber ich bitte, es kann sich jeder selbst ein Urteil bilden, wie man die Herren nach all den Vorkommnissen! bezeichnen soll... bei der 230 Gemeinden durch Vertreter in Troppau versammelt waren. In dieser Protestversammlung wurde eine Entschließung gegen die Verwaltungsreform im allgemeinen und gegen die Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren beantragt und angenommen. In dieser Entschließung, die von dem christlichsozialen Abgeordneten Kunz beantragt wurde, heißt es: »Exposituren können an diesem Zustande, an den Nachteilen der Zusammenlegung Schlesiens mit Mähren wenig ändern. Wir fordern unsere parlamentarischen Vertreter auf, gegen den Plan der Vereinigung Schlesiens mit Mähren mit ganzer Kraft aufzutreten.« Und zu dieser Entschließung, in dieser Versammlung gab Herr Abg. Luschka im Namen der christlichsozialen Partei und namens des Bundes der Landwirte eine Erklärung ab, daß beide Parteien, die in der Entschließung gestellten Forderungen zur Grundlage ihres Abwehrkampfes machen werden. Und wörtlich sagte er: »Wir fühlen uns eins mit den einigen Willenskundgebungen des Landes ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. Die geplante Lösung der Länderverfassung ist nicht zweckentsprechend« - gestern hat man versucht uns das Gegenteil einzureden - »im Gegenteil, sie ist erschwerend und verteuernd. Wir legen gegen den Plan Verwahrung ein, weil mit dieser Änderung die Preisgabe der letzten Rechte eintreten würde.« Das sagte Dr Luschka, der Obmann des Klubs der christlichsozialen Partei und nun tun Sie dasselbe, was Sie damals als Unglück für das deutsche Volk bezeichnet haben. (Sen. dr Hilgenreiner: Dr Luschka hat die Forderungen bis zum letzten Augenblick wie ein Lörve vertreten!) Mit solchen Drehs kommen Sie aber über die Tatsachen nicht hinweg. Sie können das, was schwarz auf weiß vorliegt, nicht durch noch so große Drehs aus der Welt schaffen. Es fanden Straßendemonstrationen statt, Kirchenglocken ließen Sie läuten zum Zeichen des Protestes. Ihr Parteigenosse Gemeindevertreter Prunner rief aus: »Wir fordern Schlesien für die Schlesier!« Und heute schämen Sie sich nicht umzufallen.
Es wurde ein Abwehrausschuß eingesetzt, der nicht axis politischen Parteien gebildet war, sondern aus. wirtschaftlichen Organisationen. Die Gewerkschaften der verschiedenen Parteien und die wirtschaftlichen Vereinigungen waren in dem Abwehrausschuß vertreten. Diesem Ausschuß gehörte auch Kollege Franz Scholl z namens der. christlichsozialen Partei an. Er ist freilich erst in der allerletzten Sitzung, wo der Ausschuß das Zeitliche segnete, erschienen. An seiner Stelle nahm an den Sitzungen Kollege Luschka teil. In der ersten Sitzung schon regte er an, daß zum Zeichen des Protestes der Bevölkerung Schlesiens gegen die geplante Zusammenlegung mit Mähren ein eigenes Abzeichen ausgegeben werden soll, daß jeder Schlesier zum Zeichen des Protestes tragen soll.
Meine Herren, ich will Ihnen nur den Auszug eines Protokolles dieser Sitzung mitteilen, einer Sitzung, die am 20. März stattgefunden hat, wo es heißt: »In der nun folgenden Aussprache äußerte sich Herr Dr Luschka bezüglich des § 9 der Verwaltungsreform, in welchem von der Aufhebung der bisherigen Vertretungsbezirke in Böhmen, Mähren und Schlesien und von der Vereinigung Mährens mit Schlesien gesprochen wird, dahin, daß innerhalb der Regierungsparteien bereits vereinbart sei, daß der Absatz 4 des § 9 zu streichen sei. Dieser Absatz 4 hat folgenden Wortlaut: »Welche anderen für Schlesien errichteten Ämter und Organe aufgehoben werden und auf welche Ämter und Organe ihr Wirkungskreis übertragen wird, wird durch Regierungsverordnung "bestimmt.« Tatsache ist, daß obwohl das vereinbart worden ist, diesen Absatz zu streichen, u. zw. vereinbart von den Koalitionsparteien, er heute noch in dem Gesetzentwurf drin ist und auch beschlossen worden ist. So sind die, Worte des Herrn Kollegen Luschka einzuschätzen, die er gegenüber einer solch ernsten Körperschaft, wie es der Abwehrausschuß war, abgegeben hat.
Aber nicht nur im Februar und im März hat die christlichsoziale Partei den Verwaltungsreformentwurf abgelehnt. Im Mai 1927 tagte ein Landesparteitag der christlichsozialen Partei für Mähren und Schlesien, auf dem eine Entschließung angenommen wurde, in der es heißt: »Der Landesparteitag begrüßt die Stellung, welche der parlamentarische Klub in Angelegenheit der Erhaltung des Landes Schlesien eingenommen hat. Er erwartet, daß die Parteivertreter sich auch weiterhin für die Rechte der Bevölkerung Schlesiens einsetzen werden.« Und am 10. Mai 1927 teilte das »Volk« mit, daß der christlichsoziale Abgeordnete Bartel auf dem Parteitag erklärte, daß der Klub sich einmütig hinter die Forderung nach Erhaltung des schlesischen Selbstverwaltungükörpers gestellt habe.