Der Herr Berichterstatter befaßt sich, wenn auch nicht sehr ausführlich, so doch mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorlage. Ich möchte hier doch auf einige wenige Stellen der Verfassung hinweisen, welche dafür sprechen, daß diese Vorlage unserer Verfassungsurkunde denn doch nicht vollständig entspricht. Vor allem erlaube ich mir einmal hinzuweisen auf die Bestimmung des § 20 der Verfassungsurkunde, in der es heißt: "Gau- und Bezirksvorsteher können nicht Mitglieder der Nationalversammlung sein. Mitglieder des Verfassungsgerichtes, Beisitzer des Wahlgerichtes und Mitglieder der Gauvertretungen können nicht zugleich Mitglieder der Nationalversammlung sein." Das Gaugesetz ist nicht als Bestandteil der Verfassung erklärt worden, das ist richtig. Aber wenn die Verfassung von Gau- und Bezirksvorstehern spricht und sagt, daß sie nicht Mitglieder der Nationalversammlung sein können, so spricht es dafür, daß der Geist der Verfassung für die Gauvertretungen war, daß die Gauvertretungen nach dem Geiste unserer Verfassung eine Institution bleiben sollten, daß' sie unbedingt eingeführt werden sollten, und die Beseitigung der Gaue scheint mir dieser Bestimmung der Verfassung zu widersprechen, ebenso wie zweifellos die Einführung der Landesvertretungen dem § 7 der Verfassung widerspricht, in welchem es heißt: "Die gesetzgebende und verwaltende Tätigkeit der Landtage ist erloschen." Was machen Sie? Eine einfache Eskamotage! Sie sagen statt "Landtag" "Landesvertretung", und nun haben Sie der Verfassung entsprochen! Wenn die Verfassung bestimmt, daß die gesetzgebende und verwaltende Tätigkeit der Landtage erloschen ist, dann können Sie Institutionen, die den Landtagen gleichkommen, nur in der Form eines Verfassungsgesetzes, eines Gesetzes, das die Verfassung ändert, wieder einführen. Und es zeigt schon den geringen Respekt, den Sie vor der Verfassung, die Sie sich selbst gegeben haben, besitzen, wenn Sie auf diese Bestimmung der Verfassung gar keine Rücksicht nehmen. Es wurde auch wiederholt betont, daß die Bestimmungen des Entwurfes auch dem § 55 der Verfassungsurkunde widersprechen, welcher von dem Verordnungsrecht handelt. Sie geben der Regierung das Recht, im Wege einer Verordnung das ganze Verwaltungsverfahren zu regeln. Der Herr Berichterstatter macht sich die Sache sehr leicht. Der § 45 bestimmt bekanntlich, daß Verordnungen nur in den Grenzen von Gesetzen ersassen werden können. Der Herr Berichterstatter sagt nun einfach: Der Artikel 10, das ist das Gesetz, und in den Grenzen des Artikels 10 wird diese Verordnung erlassen werden. Worum handelt es sich bei einem Gesetz über das Verwaltungsverfahren? Da handelt es sich um, ähnliche Dinge, wie wir sie für unser ge richtliches Verfahren in der Zivilprozeßordnung, in der Exekutionsordnung und in der Jurisdiktionsnorm haben, in diesen drei Gesetzen und den dazugehörigen Einführungsgesetzen. Das Verwaltungsverfahrengesetz soll ebenso wie diese Gesetze, die ich für das gerichtliche Verfahren genannt habe, die Norm für das Verwaltungsverfahren bilden. Es soll die Zuständigkeit und die Rechtsmittel bestimmen, die Fristen enthalten, ferner die Art der Zustellungen normieren, und vor allem muß es die Stellung der Partei im Verfahren regeln, was heute eine der wichtigsten Fragen geworden ist, eine Frage, die im österreichischen Verwaltungsverfahrengesetz vorbildlich gelöst ist. In Österreich gibt es keine Verordnung für solche Dinge, sondern dort wurden die Verwaltungsvorschriften mittels Gesetz erlassen. Nun traut sich der Herr Berichterstatter zu sagen, daß im Artikel 10 das alles schon enthalten ist und daß die Verordnung nur eine Ausführung hiezu in den Grenzen des Artikels 10 dieses Gesetzes sein wird.

Schauen wir uns einmal den Artikel 10 der Vorlage an: "Durch Regierungsverordnung werden vereinheitlicht und geregelt die Vorschriften über das Verfahren in jenen Sachen, welche in die Wirksamkeit der politischen Behörden einschließlich des Exekutionsverfahrens fallen, mit Rücksicht auf eine zweckmäßige Vereinheitlichung und Beschleunigung des Verfahrens. Hiebei kann- die Verpflichtung der Parteien und anderer Personen wie auch der Gemeinden und anderer öffentlicher Körperschaften zur Mitarbeit beim Verfahren, soweit es dessen Zweck erfordert, bestimmt werden."

Das ist alles. Nun traut sich der Herr Berichterstatter zu sagen, daß in diesen wenigen Zeilen schon die Grundlagen oder das Gesetz selbst für das künftige Verwaltungsverfahren geschaffen sind und daß die Regierungsverordnung nur in den Grenzen dieses Gesetzes erlassen wird. Meine Herren, das widerspricht ja auch dem Wortlaut dieses Artikels, wo es ausdrücklich heißt: "Mit Regierungsverordnung werden vereinheitlicht und geregelt." Das Gesetz selbst sagt kein Wort davon, daß es schon Bestimmungen über das Verfahren enthält. Es enthält auch tatsächlich keine Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren, sondern die Bestimmungen in den vorhergehenden Artikeln und im Artikel 10 betreffen lediglich das Polizeistrafverfahren. Aber über das Verwaltungsverfahren enthält er gar keine Bestimmungen, und es ist nicht wahr, Herr Berichterstatter, wenn Sie sagen, daß das Gesetz schon die Bestimmungen enthält und daß die Verordnung nur in den Grenzen des Gesetzes erlassen werden wird. Dieser Artikel 10 war überhaupt Gegenstand der heftigsten Angriffe seitens einer ganzen Reihe von öffentlichen Körperschaften.

Die Verfasser dieses Gesetzes haben einen ungeheuren Respekt vor Fachmännern und deshalb muß ein Drittel der Mitglieder der Bezirks- und Landesvertretungen von der Regierung ernannt werden. Bei der Abfassung, dieses Gesetzes aber haben sie den Respekt vor den Fachmännern nicht bewiesen. Denn soweit man um sich blickt, haben alle Fachmänner dieses Gesetz in Grund und Boden hinein verurteilt. Ich wüßte nicht, wen es Berufeneren zur Beurteilung von Gesetzen über die Organisation der politischen Verwaltung geben kann als den Juristentag und die Advokatenkammer. Ich wiederhole, unsere Advokatenkammer ist keine revolutionäre Körperschaft, wahrhaftig nicht, und unser Deutscher Juristentag, an dessen Spitze doch als Präsident der Herr Justizminister steht - merkwürdigerweise noch immer steht - ist auch keine revolutionäre Körperschaft. Trotzdem haben diese beiden Körperschaften an diesem Gesetz eine ganze Reihe von schweren Mängeln festgestellt. Es ist aber der Regierung nicht eingefallen, diese Körperschaften zu befragen, es ist ihr nicht eingefallen, diese wirklichen Fachmänner heranzuziehen, es ist ihr auch nicht eingefallen, auf die Gutachten dieser Körperschaften irgendwelche Rücksicht zu nehmen. Und wenn sich unsere Advokatenkammer dazu hinreißen läßt zu sagen "Die Bestimmungen des Absatzes 4 des Artikels 10 werfen uns in die Zeiten der fürchterlichsten Unterdrückung, in den Polizeistaat zurück," nun, da können Sie sich schon ungefähr vorstellen, welche Bedeutung dieser berüchtigte Artikel 10 hat. Der Artikel 10 ist vom ersten bis zum letzten Wort - von da an, wo er der Regierung die Macht gibt, durch eine Verordnung das ganze Verwaltungsverfahren zu regeln, bis zu der Bestimmung, wo er eine neue Art von Meineid statuiert - ein gesetzestechnischer Nonsens, eine reaktionäre Bestimmung, die uns, wie die Advokatenkammer sagt, in die Zeiten der fürchterlichen Unterdrückung im Polizeistaate zurückversetzt. Und wieder, welche Selbsterniedrigung des Parlaments liegt darin, daß Sie der Regierung die Ermächtigung geben, im Wege einer Verordnung das Verwaltungsverfahren zu bestimmen! Wie schlagen Sie sich doch selbst ins Gesicht, daß Sie, die gesetzgebende Körperschaft, ein solch wichtiges Recht aus der Hand geben und es der Regierung übertragen! Das ist etwas, was in keinem anderen Staate, in keinem zivilisierten Staate der Welt möglich ist. Das ist etwas, wofür es kein Beispiel in den zivilisierten Staaten der Welt gibt. Es wird die Èechoslovakei nach Annahme dieses Gesetzentwurfes, der die Kapitulation der gesetzgebenden Körperschaft vor der Verwaltung, vor der Exekutive bedeutet, ein für allemal aus der Reihe der demokratischen Staaten gestrichen sein. Das Wort Demokratie - Sie gebrauchen es sehr häufig werden Sie nicht mehr in den Mund nehmen dürfen, ohne dieses Wort zu schänden.

Dieselbe Advokatenkammer sagt: "Bevölkerung Vorlage wird schwer auf der Bevölkerung lasten, der ihre Rechte genommen werden". Und ich könnte das Wort eines Mannes zitieren, der an der Spitze dieses Staates steht, des Präsidenten Masaryk, der gesagt hat: "Die Administration ist die eigentliche Aufgabe der Demokratie." Sie nehmen der Demokratie die Administration. Ich weiß, nach den Vorgängen anläßlich der Präsidentenwahl, daß Worte des Präsidenten der Republik auf Sie keinen besonderen Eindruck machen werden; aber Sie sollten so viel Ehrfurcht vor der Lebenstätigkeit dieses Mannes haben, um ihm nicht am Schlusse noch ein solches Gesetz zuzumuten, das seinen eigenen Aus prüchen ins Gesicht schlägt. (Sen. ©turc: Toho dr¾í jako gloriolu a pod tou gloriolou pá¹ou zloèiny na národu!)

Místopøedseda dr Soukup (zvoni): Prosím o klid!

Sen. dr Heller (pokraèuje): In allen seinen Teilen ist das Gesetz reaktionär. Aber der Herr Berichterstatter macht es sich ja sehr leicht. Er faßt zusammen und sagt: "Die Vorlage ist deshalb nicht undemokratisch, weil sie in den ersten Teil des Gesetzes die Bestimmungen über die Kompetenz der politischen Ämter aufgenommen hat, soweit es ihre polizeiliche Tätigkeit betrifft. Es war notwendig, diese Vorschriftten aufzunehmen, zu rezipieren und zu regeln, welche bisher gegolten haben, damit die Wirksamkeit und die Kompetenz der politischen Ämter im ganzen Staat unifiziert werde." Es ist ungemein bezeichnend. Im alten Österreich haben die èechischen bürgerlichen Parteien wiederholte Dringlichkeitsanträge auf Aufhebung des Prügelpatentes eingebracht. In - jetzt wollte ich fast sagen, im neuen Österreich - in der Èechoslovakei wurden hier und im Abgeordnetenhause einstimmige Beschlüsse, Resolutionen gefaßt, welche die Aufhebung des Prügelpatentes verlangt haben. Und in seiner Begründung muß der Berichterstatter zugeben, daß die Bestimmungen des Prügelpatentes mit ganz geringen Änderungen auch in dieses Gesetz aufgenommen werden. (Výkøiky.) Haben Sie sich die Regelung des Polizeistrafverfahrens so vorgestellt, daß es dieselben Bestimmungen enthalten soll wie das alte Prügelpatent? Dazu haben Sie Resolutionen gefaßt, Anträge gestellt, um sich heute von einer übermütig gewordenen Bürokratie den Polizeistiefel auf das Genick setzen zu lassen? Dazu haben Sie eine Revolution gebraucht? Das hätten Sie im alten Österreich auch haben können. (Výkøik: Dort noch besser!) Besser nicht, besser ist es nicht möglich. Diese Bestimmungen bedeuten wirklich, wie die Fachmänner, wirkliche Fachmänner und nicht die, die sich die Regierung bei der Verfassung dieses Gesetzes beigezogen hat, gesagt haben, den schlimmsten Rückfall in die entsetzlichsten Zeiten der Sklaverei.

Nicht minder rückschrittlich, nicht minder verwerflich sind die Bestimmungen über das Verfahren selbst. Es nützt dem Berichterstatter nichts, wenn er weiter sagt: "Das Gesetz bedeutet eine Dezentralisation; denn die Ministerien werden nicht wie bisher über eine so große Anzahl von Beschwerden in zweiter und dritter Instanz zu entscheiden haben, in Sachen, welche häufig untergeordneter Natur sind, und sie werden sich mehr den Angelegenheiten von größerer staatlicher Wichtigkeit widmen können, Regierungsaufgaben und initiativen gesetzgeberischen Aufgaben". Ich habe nur eine Bitte an die Regierung, sich der initiativen Tätigkeit so viel wie möglich zu enthalten. Aus dieser Tätigkeit kann für unser Volk, kann für unsere Völker in diesem Staate nach diesen Beispielen hier etwas gutes nicht herausschauen. Wenn man zur Begründung der Vorlage nichts anderes weiß, als: "Es tritt eine Dezentralisation ein -, weil die Beschwerden bei der Landesvertretungenden also nicht mehr an die Ministerien gehen werden", so verrät man selbst, wie schwach die Stellung ist.

Aber wollen Sie sich demgegenüber diese neuen Landesvertretungen anschauen, was das für unerhörte Körperschaften sein werden. Es hat - ich glaube Mannlicher oder Schraníl - diese Körperschaften Monstra von Körperschaften genannt, und statt der Zentralisation in den Ministerien tritt eine noch viel größere Zentralisation in den Landesvertretungen ein. Dabei ist wenigstens der Minister dem Parlamente verantwortlich. Ich lege bei der Struktur unserer Regierungsmehrheit kein so großes Gewicht darauf, aber sie ist wenigstens formal verantwortlich, während der Landespräsident, der in Zukunft der wirkliche Herr in Böhmen, in Mähren, in Schlesien und in der Slovakei sein wird (Výkøiky.) - ich bitte vielmals um Entschuldigung, daß ich Schlesien gesagt habe - nur der Regierung, nicht aber dem Parlamente verantwortlich sein wird.

Weiter - ich weiß nicht, wo der Herr Berichterstatter den Mut hernimmt, das zu sagen - "das Gesetz schränkt nicht die politischen Rechte ein, es ist gegen keine Klasse und gegen keine Nationalität am wenigsten gegen die Deutschen gerichtet, welche mit uns schon durch Hunderte Jahre in unserem Lande wirtschaftlich und sozial verbunden sind und welche uns kulturell näher stehen, (Výkøiky.) im Gegenteil, das Gesetz strebt noch eine Verbesserung dieser Verhältnisse, der Mitarbeit in den Ämtern und in den Landes- und Bezirksvertretungen und Ausschüssen an". Meine Herren, das angesichts dieses Gesetzes, das die Deutschen in allen Ländern zu einer hoffnungslosen Minderheit verurteilt, zu sagen, wenn Sie uns gleichzeitig die zwei rein deutschen Gaue nehmen und ebenso die doch noch beträchtliche Vertretung in einer Reihe anderer Gauvertretungen, das uns indem Momente zu sagen, wo Sie ein Drittel der Mitglieder ernennen werden, wobei Sie sicher nicht so vorgehen werden, daß es für die Deutschen zuträglich sein wird, wo Sie uns auch noch unsere Bezirksvertretungen wegnehmen, dazu gehört ein sehr starkes Stück. (Pøedsednictví pøevzal místopøedseda Donát.)

Der Herr Berichterstatter hat gesagt, daß dieses Gesetz in die Autonomie der Gemeinden überhaupt nicht eingreift. Er vergißt dabei die Bestimmung, wonach das Bezirksamt in den Gemeinden Polizeivorschriften erlassen kann, wenn es nicht über Aufforderung die Gemeinden selbst tun. Also wie das frühere Gesetz den Gemeinden die Finanzhoheit genommen hat, nimmt dieses Gesetz den Gemeinden die Polizeihoheit. Ich möchte wissen, was den Gemeinden noch übrig bleibt. Aber, meine Herren, bei der Gelegenheit habe ich mir auch noch einmal den Bericht angeschaut, den unser sehr verehrter Herr Kollege Dr Karas, er ist nicht anwesend, anläßlich des Gemeindefinanzgesetzes erstattet hat. Es ist ein ungemein interessanter Bericht. Er ist ein Pamphlet gegen unsere Selbstverwaltungskörper, dieser Bericht, in dem es zum Schluß heißt: "Die Zeit nach dem Umsturz hat gezeigt, daß viele Körperschaften nicht vernünftig von der Selbständigkeit Gebrauch zu machen verstehen, welche ihnen die alte Gemeindeordnung aus dem Jahre 1864 zuerkannt hat. Im Interesse der Allgemeinheit erscheint es notwendig, wie es im privaten und bürgerlichen Leben geschieht, sie unter Kuratel zu stellen und ihre Selbständigkeit zu beschränken. Auf dieses Ziel war schon das Gesetz vom 12. August 1921 gerichtet. Da es nicht die gewünschten Folgen gezeitigt hat, legt die Regierung einen neuen Entwurf als stärkere Beschränkung der Freiheit der autonomen Verbände vor und mit der erwähnten Verwaltungsreform wird wieder ein wei terer Schritt in dieser Richtung gemacht".

Der Herr Berichterstatter von heute sagt uns, daß die Verwaltungsreform keinen Eingriff in die Gemeindeautonomie bedeutet. Und der Herr Berichterstatter von damals, der sagt uns, daß mit der Verwaltungsreform ein weiterer Schritt in der Errichtung der Kuratel über die Gemeinden gemacht wird. Welchem von beiden soll man nun glauben? (Sen. Stark: Beide sind Lügner, wenn es ihr Vorteil erheischt! - Zpravodaj sen. Luke¹: Pozor, pane kolego, tuto urá¾ku si líbiti nedám!)

Místopøedseda Donát (zvoní): Volám pana sen. Starka k poøádku!

Sen. dr Heller (pokraèuje): Ich glaube nicht, daß die Herren Lügner sind, die beiden Herren sprechen sicher, wie es ihrer überzeugung entspricht, aber es ist merkwürdig, daß die Überzeugung des Herrn Dr Karas der Überzeugung des Herrn Kollegen Luke¹ vollständig widerspricht. Ich glaube, daß in diesem Fall der Herr Kollege Karas Recht hat, wenn ich es auch als sonderbar finde, daß derselbe Mann, der, als die ersten Nachrichten über die Verwaltungsreform auftauchten, gegen sie Stellung nahm, heute von einer Stellung der Gemeinden unter Kuratel spricht. Nein, meine Herren, unsere Gemeinden werden nach dem Gemeindefinanzgesetz und nach dieser Verwaltungsreform nur noch Scheinkörperschaften sein: abhängig von den von Bürokraten geleiteten Bezirksämtern, abhängig von der von Bürokraten geleiteten Landesvertretung, werden sie kein selbständiges Leben mehr führen. Und meine Herren, ich kann Ihnen schon sagen, daß der vollständige Verlust der Bezirksautonomie und der nahezu vollständige Verlust der Gemeindeautonomie ein ungeheuer schwerer Verlust für alle Völker dieses Staates sein wird.

Ich benütze heute die Gelegenheit, um denjenigen Männern, die insbesondere in der Zeit nach dem Kriege unesere Selbstverwaltung in den Gemeinden und Bezirken geleitet haben, für ihre ganz ausgezeichnete Leitung dieser Körperschaften den herzlichsten Dank auszusprechen. Was wissen Sie denn davon, was diese Leute in der Zeit nach dem Kriege geleistet haben, was wissen denn Sie davon, was diese Menschen getan haben, als die ganze Bevölkerung in Unordnung, in Not und Elend dagestanden ist? Meinen Sie vielleicht, Ihre politischen Behörden haben ihnen geholfen? Ich will ein Beispiel aus den allerletzten Tagen anführen. Als am Freitag der Vorwoche bei uns im Erzgebirge die Wetterkatastrophe hereinbrach und als Tags darauf die Nachricht hierüber an den Obmann unserer Bezirksverwaltungskommission seitens seiner Organe eintraf, hat dieser Obmann der Bezirksverwaltungskommission, den Sie nun beseitigen werden, ein Auto genommen und ist in die verwüsteten Gebiete mit einem wirklichen Fachmann, einem Baumeister, gefahren. Vorher hat er die politische Bezirksverwaltung angerufen, es möge ein Beamter der politischen Verwaltung mitfahren. Wissen Sie, was die erste Frage war: Ja, wer wird das denn bezahlen? Sehen Sie, meine Herrn! Dann sind die Herren doch mitge fahren. Das war am Samstag und gestern Montag, hat die Bezirksverwaltungskommission dort in den zerstörten Gebieten schon mit den Arbeiten begonnen, also bloß zwei Tage später. Ich frage Sie, ob die künftigen Bezirksämter dasselbe werden tun können. Was wird da geschehen? Vor allem muß die Sache eine Nummer kriegen, vor allem muß ein Akt da sein, vor allem muß man sich erst in Prag erkundigen, was man eigentlich zu machen hat, vor allem werden unzählige Briefe hin und her gehen und die Betroffenen können Wochen und Monate warten, wie heute noch, Herr Minister, ungezählte Leute auf die Unterstützungen warten, die nach der vorjährigen Katastrophe darum angesucht haben. Diese Ansuchen sind bis heute noch nicht erledigt. Unsere Selbstverwaltung aber hat das ermöglicht, unser Bezirksobmann, der Vorsitzende der Bezirksverwaltungskommission, der fragt nicht: Wer wird das bezahlen? Selbstverständlich, wenn irgendwo Not ist, muß sie gelindert werden, das Geld wird sich schon nachher finden, es wird niemand da sein, der die Mittel verweigert. Aber stellen Sie sich nur eine solche politische Behörde vor, mit ihrem schwerfälligen Apparat, mit ihrer vollständigen Fremdheit gegenüber dem wirklichen Leben, wie sie unsere Beamte hunderte- und hundertemal zeigen. Meine Herren, wir alle werden uns nach unserer Selbstverwaltung zurücksehnen, wir alle werden zur Überzeugung kommen, wie schön die Zeiten waren, als wir noch unsere Selbstverwaltung hatten. Es ist ein schweres Unrecht, eine Verhöhnung unserer Selbstverwaltungskörper, die sich der Herr Senator Dr Karas mit seinem Berichte über das Gemeindefinanzengesetz geleistet hat.

Nun, meine Herren, möchte ich noch eine Frage aufwerfen. Was veranlaßt unsere deutsch-bürgerlichen Parteien, einem Gesetze zuzustimmen, das reaktionär ist, das unsere Selbstverwaltung aufhebt, das uns als Nation im schwersten Maße zu schädigen geeignet ist, was gibt es überhaupt für eine Rechtfertigung für die Politik, welche die deutsch-bürgerlichen Parteien in diesem Staate treiben? Was wollen sie mit dieser Politik, was wollen sie mit diesem Gesetz? Sie wollen nicht Sparsamkeit, nicht Vereinheitlichung, nicht ein Geleise, nein, meine Herren, die Gründe sind ganz andere. Der Grund, warum sie die Gaue aufheben und die Länder einführen, ist ein doppelter. Erstens einmal: Sie sagen es ein bischen versteckt, wo sie davon sprechen, daß die ärmeren Gaue zugunsten reicheren vernachlässigt würden. Sie wollen also, daß die industriellen Gaue herangezogen werden zu Leistungen für die agrarischen Gaue. Sie wollen Länder schaffen, damit wie in allen anderen Beziehungen so auch im Lande die Industriebevölkerung die Großagrarier fördere, damit die Mittel, die sie in den agrarischen Gebieten brauchen, nicht von ihnen selbst aufgebracht werden müssen, sondern von den industriellen Gebieten. Das ist das eine.

Und das zweite ist: sie haben Angst davor, daß es Gaue geben kann mit Arbeitermehrheiten, mit sozialistischen Mehrheiten. Es hätte eine ganze Anzahl solcher Gaue bei uns gegeben, bei uns in Nordböhmen, in Pilsen, Mähr. Ostrau und anderwärts. Und das haben sie nicht vertragen, darum stimmen sie diesem Gesetze zu, das an die Stelle der Gaue die Länder setzt, wo sie wenigstens noch für einige Zeit vor sozialistischen Mehrheiten gesichert sind. Sie haben sich das wundervoll eingeteilt. In Böhmen wird der Agrarier herrschen, in Mähren der Klerikale, in der Slovakei der slovakische Klerikale, das Geschäft ist verteilt unter die Parteien. Sie allerdings (obrácen k nìmeckým vìt¹inovým stranám), Sie werden nicht ganz dabei auf die Rechnung kommen. Aber das sind die wirklichen Gründe, aus denen Sie die Gaue beseitigen und die Länder einführen.

Und, meine Herren, warum Sie eine Verwaltungsreform machen, die uns die Selbstverwaltung nimmt, das will ich Ihnen auch genau sagen; es ist ja auch, wenn auch wieder versteckt, angedeutet, in dem Bericht des Kollegen Dr Karas. Unsere Gemeinden und auch unsere Bezirke haben für Ihren Geschmack und Ihre Bedürfnisse zu viel soziale Fürsorge geleistet. Sie haben das Gemeindefinanzgesetz geschaffen, damit jede weitere soziale Ausgabe in den Gemeinden unmöglich gemacht wird und damit Sie sicher gehen, schaffen Sie sich jetzt diese Bezirksvertretungen, wenn es den Gemeinden doch noch einmal einfallen sollte, in sozialer Beziehung Vorkehrungen zu treffen. Sie werden schon den Bürger finden, der dagegen rekurrieren wird und die Bezirksvertretungen mit dem einen Drittel ernannter Vertreter, mit dem Bezirkshauptmann an der Spitze - übrigens alle Hochachtung davor, daß Sie diesen Titel nicht vermissen können, Sie müssen eben einen Herrn Hauptmann an der Spitze haben, sonst können Sie nicht selig werden - es muß ein Herr Bezirkskapitän sein - sie werden es schon zu Wege bringen, daß diese Bezirksvertretungen auch den letzten Rest der sozialen Hilfe in den Gemeinden ersticken. Und so zeigt sich Ihr Gesetz als ein Gesetz, das ein Klassengesetz ist, ein Gesetz, das das Bürgertum dieses Landes im Wesentlichen gegen die Arbeiterschaft macht, damit die Selbstverwaltung aufgehoben wird, bezw. damit sie dort, wenn noch ein Rest davon in den Gemeinden bestehen wird, nicht wirksam werden kann. Sie schaffen dieses Gesetz als ein Klassengesetz der Bourgeoisie gegen die Arbeiterschaft. Das ist das, was ich Ihnen am allerwenigsten verüble, denn das schafft klare Verhältnisse und die sind immer das Gesündeste im Lande. Wir wissen heute, daß hier eine geeinigte Klassenherrschaft der deutschen und èechischen bürgerlichen Parteien gegen das deutsche und èechische Proletariat dieses Landes aufgerichtet wird. Das ist heute klar, und wir haben nichts dagegen. (Výkøiky.) Wir wissen das auch, wir sind auch eine Klassenpartei, das haben wir nie geleugnet. Wir vertreten das Inter esse der arbeitenden Klassen, der mit dem Kopf und mit der Hand Arbeitenden. Nur ist der Unterschied zwischen uns und Ihnen der: Sie vertreten die Interessen Ihrer Klasse, damit die Agrarier durch die Zölle, die Christlichsozialen durch die Kongrua, die Zuckerindustriellen durch Erhöhung der Zuckersteuer, damit alle Teile des Bürgertumes durch die Steuerreform verdienen. Sie sind Klassenparteien in dem Sinne, daß Sie im wahrsten Sinne des Wortes materialistische Parteien sind, diejenigen Parteien, die die materiellen Interessen der von Ihnen vertretenen Schichten der Bevölkerung wahren. Wir dagegen sind eine Klassenpartei, die die Interessen der Arbeiter, der geistigen und der Kopfarbeiter zu dem Zwecke vertritt, um die Klassen zu beseitigen. Unser Ziel ist die Beseitigung der Kassen, die klassenlose Gesellschaftsordnung und darin liegt eben, wie gesagt, der Unterschied, zwischen Ihnen und uns. Sie wollen die Befestigung der Klassen, die Verewigung der Klassen, wir wollen die Beseitigung der Klassen. Das bitte ich zur Kenntnis zu nehmen.

Wie rechtfertigen die bürgerlichen Parteien die Anteilnahme an all diesen Attentaten an der Bevölkerung? Die Sonntagsprediger der bürgerlichen Parteien, die Herren Minister, die jeden Sonntag hinausgewandert sind in das Land - bis es ihnen wahrscheinlich die Gewerbepartei verwehrt hat, wieso, weiß ich nicht, in der letzten Zeit hört man nicht so viel davon - haben der aufhorchenden Bevölkerung eine neue Heilslehre verkündet. Das ist die Anteilnahme an der Macht. Sie täuschen sich doch so unendlich, wenn Sie glauben, daß Sie an der Macht Anteil haben. Wenn Sie die Kohleneinfuhrscheine, wenn Sie die Zölle, die Kongrua, all das, was dem Bürgertum überhaupt dienen soll, als Anteil an der Macht ansehen, bitte, dann haben Sie vielleicht Recht. Aber wie ist denn in Wahrheit diese Anteilnahme an der Macht beschaffen? Es hat sich doch in der allerletzten Zeit wieder sehr deutlich gezeigt, bei einem armseligen Gesetz über Geometerkurse an den Techniken. Es hat sich nicht etwa darum gehandelt, deutsche Geometerkurse an der hiesigen technischen Hochschule einzuführen, nein, nur sie zu erhalten, aber gegen den Widerstand der Nationaldemokraten und der christlichsozialen Volkspartei konnten Sie es nicht durchsetzen. Sie sprechen von einer Anteilnahme an der Macht, Sie wollen uns wirklich erzählen, daß diese viel berufene Schulautonomie gewährt werden wird? Die Schulautonomie, die im vorigen Herbst vom Minister Dr Hod¾a für den 1. Juli d. J. versprochen wurde. Als Sie die Verwaltungsreform vorlage geschluckt und der Regierung aportiert hatten, kamen wieder neue Versprechungen. Wir haben auch gehört, wie diese Schulautonomie aussehen wird. Es wird im Wesentlichen eine Erneuerung der alten Bezirksschulräte sein, und das nennen die Herrschaften Schulautonomie! Ich sehe aber auch die noch nicht und wir werden es uns genau ansehen, wie diese Bezirksschulräte aussehen werden.

Aber noch eine ungeheure Errungenschaft haben Sie zu verzeichnen. Ein Professor der hiesigen Hochschule ist Berater im Unterrichtsministerium geworden, ein Fachmann offenbar, allerdings ein Herr, der noch nicht allzulange in der Èechoslovakei lebt und, wie ich fürchte, die Verhältnisse nicht besonders kennen wird. Warum es gerade ein Mediziner sein muß, weiß ich nicht. Aber, welche Macht der Herr haben wird, zeigt sich schon daraus, daß er nicht einmal ein Bureau im Ministerium hat, man wird ihm die Akten schicken, die man ihm schicken will. Und wenn sich der Einfluß Prof. Wagners in der Art kundgeben soll, wie seine Bezüge, die 170 Kè monatlich ausmachen, kann man sich ungefähr vorstellen, welchen Einfluß der Mann haben wird. Bei dieser Gelegenheit will ich bemerken: Prof. Wagner soll fachlicher Beirat für die Hochschulen werden. Haben wir denn keine anderen Sorgen, haben wir nicht auch Volksschulen im Staate, ist nicht das Interesse von Millionen Deutscher in diesem Staate viel mehr an den Volksschulen als an den Hochschulen beteiligt? Für Volks- und Mittelschulen haben Sie offenbar kein Interesse, das geniert Sie nicht - dort gehen nur die Proletarier hin - sondern nur an den höheren Schulen ist Ihnen gelegen, aber keineswegs an den Volksund Bürgerschulen.