Ich will - und jetzt komme ich auf den früheren Zwischenruf zurück - keines wegs behaupten, daß etwa das Abgeordnetenhaus jene Stellung hat, wie, sagen wir das englische Parlament, das französische Parlament, das österreichische Parlament, der deutsche Reichstag, kurz irgendeine parlamentarische Körperschaft in einem zivilisiertem und gesittetem Lande. Damit nehme ich selbstverständlich Italien, Rumänien usw. aus, weil diese Länder in den letzten Jahren in ihren Regierungen aus der Reihe der zivilisierten und gesitteten Länder ausgeschieden sind. (Výkøiky.)
Und nun, was ist schuld daran, daß nicht nur der Senat - der hat seine eigenen Fehler begangen -, daß auch das Abgeordnetenhaus keineswegs jene Stellung hat, die das Parlament in einem Staate haben soll? Daran ist in erster Linie schuld die systematische Untergrabung des Ansehens des Parlamentes durch alle Regierungen, die wir bisher hatten, vielleicht mit Ausnahme der einzigen Regierung Tusar im Anfange, aber insbesondere das systematische Untergraben des Ansehens durch unseren Ministerpräsidenten ©vehla. (Souhlas.) Sie werden schon einmal dahinter kommen, was dieser Mann an der Demokratie, was dieser Mann am Parlamentarismus, was dieser Mann an allen Interessen dieses Staates in den letzten Jahren gesündigt hat. Sie glauben, daß dieser Mann ein großer Staatsmann ist, Sie glauben, daß ein Mann, weil er ein guter Unterhändler ist, schon ein guter Staatsmann sein muß. Ferner sind schuld das System der Pìtka, der Osmièka und der ©estnáctka und wie alle Ihre Konventikel heißen, die Sie im Geheimen machen das System der Ausschaltung der Opposition von jeder Mitarbeit, das auch in der jetzigen Regierung unverändert geblieben ist, obwohl sich während der früheren Koalitionsregierung die deutsch-bürgerlichen Parteien immer und immer wieder gegen dieses System gewährt haben, das System der offen zur Schau getragenen Verachtung, die der Herr Ministerpräsident den parlamentarischen Körperschaften entgegenbringt, der nur bei wichtigen Abstimmungen erscheint, wo er seine Stimme für sich selbst und seine Regierung abgeben kann, sonst sieht man ihn aber nicht im Parlament.
Als hier anläßlich einer seiner Regierungserklärungen - ich glaube es zwar die letzte im vorigen Herbste - der Ministerpräsident sprach, hatte er den Mut, sich den Vater des Senates zu nennen. In diesem Falle ist es besser, das französische Wort anzuwenden "La recherche de la paternité est interdite". Fragen wir lieber nicht nach dieser Vaterschaft. Dieser Mann kann höchstens der Stiefvater des Senates genannt werden. Wir haben in einer Interpellation alle diese Dinge aufgedeckt, haben verlangt, daß sich endlich einmal diese Regierung dazu äußert, ob sie mit diesem Vorgehen des Ministerpräsidenten einverstanden ist, mit einem Vorgehen, das der derzeitige Justizminister, als er noch auf den Bänken der Opposition saß, oft und oft selbst gegeißelt hat. Und gar nichts hat sich seit dem Eintritt der deutschen Regierungsparteien in die Regierung geändert. Es ist dasselbe geblieben, es ist womöglich noch schlimmer und ärger geworden.
Mit ein Beweis für die zunehmende Mißachtung des Parlamentes, mit ein Beweis für die Abnahme der demokratischen Einrichtungen in diesem Staate ist diese Verwaltungsreformvorlage, mit der wir uns heute zu befassen haben. Wie kam es überhaupt zu dieser Vorlage?
Bis zum Herbst vorigen Jahres dachte, niemand daran, das Gaugesetz nicht durchzuführen. Man hat es in der Slovakei durchgeführt, man hat es in der Slovakei in Wirklichkeit umgesetzt, von Zeit zu Zeit erschien eine Meldung in der Zeitung, daß nun auch die Vorbereitungen getroffen werden sollen, um es in den historischen Ländern durchzuführen. Wir hörten vom derzeitigen Minister Dr Hod¾a noch 1925, daß sich das Gaugesetz in der Slovakei bewährt hat. Der derzeitige Präsident des Abgeordnetenhauses, der damalige Minister des Innern Malypetr hat noch 1926 erklärt, das Gaugesetz bewähre sich in der Slovakei und Dr ©vehla hat einmal - es war 1920 - gesagt: wenn wir vier Landtage haben, so bedeutet das die Auflösung des Landes. Auch er hat noch im vorigen Jahre sich lobend über die Erfahrungen ausgesprochen, die man mit dem Gaugesetz in der Slovakei gemacht hat. Kein Mensch hat daran gedacht, die Gaue nicht durchzuführen. Nun geriet die Mehrheit in Not - es war nämlich keine wirkliche Mehrheit - und man ging daran, eine Mehrheit zu schaffen, durch die Herbeiziehung der slovakischen Volkspartei. Erst aus der Verhandlung mit der slovakischen Volkspartei, welche die Autonomie für die Slovakei verlangte, ging dieses Gesetz hervor. Es haben unsere Bürokraten und es hat insbesondere der Führer der nationaldemokratischen Partei, die - das muß man zugeben - seit jeher gegen die Gaue war, die Gelegenheit beim Schopf gepackt, und als es galt, die slovakische Volkspartei für die Regierung zu gewinnen; haben die Bürokraten mit Minister Èerný an der Spitze und Professor Joachim, der sich als Urheber des Ge setzes herausgestellt hat, und Herr Dr Kramáø die Gelegenheit gepackt, um gleichzeitig mit der Gewinnung der slovakischen Klerikalen für die Regierung eine vollständige sogenannte Reform der Organisation der Verwaltung in dem Sinne herbeizuführen, wie sie sie seit Jahren gegen den ausgesprochenen Willen der übrigen Bevölkerung haben wollten. Lloyd George hat einmal gesagt: Wir alle sind in den Krieg hineingetaumelt. Ich glaube, wir können das auch auf die jetzigen Regierungsparteien sagen: Sie sind in diesem Antrag hineingetaumelt, sie sind in diese Verwaltungsreform durch Dr Kramáø und den Minister Èerný hineingeführt worden. Niemand von Ihnen - ich wage das ruhig behaupten - ist mit dem Herzen bei der Verwaltungsreform. Jeder von Ihnen weiß ganz genau, daß diese Verwaltungsreform in jeder Beziehung ein Nachteil, ein Schaden fürs Volk, eine Versündigung am Volke ist. (Výkøik: To tak není!) Jawohl, so ist es. Und trotzdem müssen Sie der Koalitionspflicht Genüge leisten. Ich werde Ihnen noch sagen, warum.
In seinem Berichte über die Verwal tungsreform im Abgeordnetenhause sagt Dr Kramáø selbst, daß die Gauverfassung den modernen Anschauungen und dem demokratischen Aufbau des Staates entspricht. Er selbst muß zugeben, daß die Gauverfassung gegenüber der Länderverfassung das demokratischere ist, daß sie den modernen Anschauungen entspricht. Es wird behauptet - um beim Kapitel "Gaue oder Länder" zu bleiben, daß die Gaue schärfster Zentralismus sind. 21 Gaue sind Zentralismus, 4 Länder sind Dezentralismus! Das wagt man uns hier zu servieren als Weisheit oder als Wahrheit, obzwar es natürlich nichts anderes ist als aufgelegte Unwahrheit. Die jetzige Teilung in 4 Länder ist gegenüber der Gauverfassung schärfster Zentralismus, denn neben den Ländern bleiben natürlich die Ministerien bestehen, mit einer noch gehörigen Kompetenz, wenn auch in gewisser Hinsicht Kompetenzen an die Länder übertragen werden. Meine Herren, was wird nun angeführt als Begründung dafür, daß man die Gaue beseitigt? Um keinen Irrtum aufkommen zu lassen, will ich sagen, daß das Gesetz über die Gaue vom Jahre 1920 unseren Anschauungen in vielen Punkten nicht entspricht, daß wir eine Änderung dieses Gesetzes in vielen Punkten gewünscht hätten, vor allem bezüglich der Einteilung, weiters in der Richtung, daß die Gauvorsteher und die Bezirksvorsteher nicht von der Regierung ernannte Beamte sein sollten, weiters in dem ungeheuren Aufsichtsrecht, welches der Regierung und ihren Organen dort über die Gaue und Bezirke eingeräumt wird und in verschiedenen anderen Punkten. Das war selbstverständlich, aber dieses Gesetz war jedenfalls eine Grundlage für eine gute Verwaltung im Staate. Um gleich von vornherein mich damit auseinanderzusetzen, was dieses Gaugesetz insbesondere für uns Deutsche in nationaler Beziehung bedeutete, will ich Folgendes sagen: Diese Gesetz gab uns zwei rein deutsche Gaue, Karlsbad und Böhm. Leipa. In allen anderen Gauen wären die Deutschen in der Minderheit geblieben, im Gau Laun, Gau Jungbunzlau, im ostböhmischen Gau, im nordböhmischen Gau, in Pilsen, Budweis, überall dort waren wir Minderheit geblieben, aber lange nicht in einer so hoffnungslosen Minderheit, wie wir im Lande Böhmen sein werden. Und dann denken Sie wohl gar nicht daran: Was wird dann mit den Hunderttausenden Deutschen und Ungarn in der Slovakei geschehen, die Sie durch dieses Gesetz restlos der slovakischen Mehrheit ausliefern? Sie haben aber kein Gewissen, Sie haben kein Gefühl der Verantwortlichkeit für diese Menschen dort. Die Folge war, daß Ihnen schon die Ungarn ausgesprungen sind. Sie überliefern ruhig diese Hunderttausende Menschen einer Mehrheit, der ich nicht überliefert sein möchte. In den Gauen Laun, Jungbunzlau, war erstens schon im Gaugesetz die Möglichkeit von Exposituren vorgesehen und zweitens hätten wir in diesen Gauen eine Minderheit von ungefähr 40% ausgemacht. Es wäre mir nicht bange gewesen, daß wir in solchen Gauen durch unsere Mitarbeit, durch unsere Sachkenntnis vor allem es zu Einfluß gebracht hätten, davor hätte ich mich nicht gefürchtet. Allerdings in diesen neuen Ländern, in denen ein Teil der Deutschen Verrat am Deutschtum üben wird, sowie er hier geübt wird, werden die Deutschen zu einer ganz einflußlosen Minderheit verurteilt sein.
Meine Herren, es gibt keinen Fachmann - auf solche berufen Sie sich ja so sehr diesem Gesetz - von Autorität, der nicht die Gaue den Ländern vorziehen würde. Ich errinnere daran, daß wir als Partei die Kreis- oder Gauverfassung schon seit dem Jahre 1899 gefordert haben, daß es die Werke unserer großen Lehrmeister Otto Bauer und Karl Renner waren, die vor allem in ganz einwandfreier Weise die Möglichkeit und die Berechtigung der Gauverfassung dargelegt haben. Es' ist nichts Neues, seit dem Beginn dieses Jahrhundertes haben wir in der Theorie die Vorteile der Gauverfassung immer wieder hervorzuheben gewußt. Daß sie im alten Österreich nicht zustande kam, ist die Schuld der deutschbürgerlichen Parteien, die gegen die damaligen nationalen Minderheiten die Gauverfassung nicht wollten. Meine Herren, vom Ministerialrat Dr. Manlicher in Wien sind in der "Bohemia" zwei ausgezeichnete Artikel über dieses Gesetz erschienen. Der Autor hat das österreichische Verwaltungsverfahren in einem ganz vorzüglichen Buch kommentiert. Das ist ein Mann, der vom Verwaltungsverfahren meiner Ansicht nach mehr versteht als der Herr Professor Joachim, er möge es schon verzeihen, ein Mann, der im Verwaltungsverfahren praktische Erfahrung hat, denn er ist einer der Schöpfer der österreichischen Verwaltungsgesetze und einer derjenigen, welcher die Wirkungen des Verwaltungsverfahrens in Österreich zu beurteilen vermögen, und der sagt: "Bei allen Reformbestrebungen tauchte immer der Plan auf, durch Schaffung kleiner territorialer Mittelstufen eine Erleichterung der Verwaltung herbeizuführen." Von demselben Gedanken war offenbar auch die beabsichtigte Gaueinteilung eingegeben. Gerade dieser verwaltungsorganisatorische Fortschritt soll nunmehr wieder beseitigt werden. Meine Herren, nicht er allein spricht sich für die Gaueinteilung aus, ich weiß, daß besonders die Herren vom Bunde der Landwirte dem Deutschen Juristentag nicht sehr viel Achtung entgegenbringen und es wundert mich, weil doch der Präsident des Deutschen Juristentages unser allverehrter Herr Justizminister ist. Sie müßten also schon etwas mehr Respekt vor dieser Einrichtung haben. Auch der Deutsche Juristentag hat in einer Entschließung ganz deutlich erklärt, daß er national abgegrenzte Gaue für die einzig richtige Verwaltungsreform in diesem Lande halte. Ich weiß nicht, ob die Autoritäten, die etwa in die "Deutsche Landpost" schreiben, mehr von diesen Dingen verstehen als die Gesamtheit der deutschen Juristen in diesem Staate. (Veselost.) Es hat sich für diese Vorlage mit einigen ganz wenigen Ausnahmen über haupt keine wissenschaftliche Autorität von Rang gefunden - nicht Sozialdemokraten, die werden von vornherein nicht als voll genommen - es waren andere Herren, durchaus bürgerlichen Parteien angehörig, die die Vorlage als rückschrittlich und als eine derartige bezeichnet haben, deren sich ein demokratischer Staat wahrhaftig nicht rühmen kann. Es wird im Motivenbericht und im Bericht des Herrn Dr Kramáø ein Beispiel angeführt. Nach langem Suchen haben die Herren im Auslande einen Verwaltungsbezirk gefunden, der größer sein soll als das Land Böhmen, nämlich die Rheinprovinz. Das ist das Einzige, was sie gefunden haben, nachdem sie die ganze Erde nach solchen Verwaltungsbezirken abgegrast hatten. Sie verschweigen dabei, daß die Rheinprovinz untergeteilt ist in Regierungsbezirke, daß also die Rheinprovinz gar nicht ein einheitlicher Verwaltungskörper ist. Das sagen Sie nicht. Es hat mich ungemein wundergenommen, daß der Motivenbericht zur Regierungsvorlage und der Bericht des Referenten im Abgeordnetenhause - vom Bericht, den unser Herr Referent erstattet hat, ganz zu schweigen - nicht mit einem Wort auf ausländische Beispiele verwiesen. Man liebt es doch sonst so sehr auf ausländische Beispiele hinzuweisen. (Výkøik: Oh ja, Rumänien ist zitiert!) Ja, einmal, beim Ernennungsrecht. Herr Dr Kramáø sagt einmal in seinem Berichte an der Stelle, wo er von der Einsteilung der französischen Republik in Departements spricht: "Die französische Revolution wollte alles beseitigen, was an das alte Königreich und seine - Institutionen erinnerte." Offenbar will die èechoslovakische Republik nicht das beseitigen, was an die alten Institutionen und an das Kaiserreich erinnert, das ist zumindest daraus zu folgern. Es wird gesagt, daß die Länder im alten Österreich die Bastionen der Èechen gegen die Regierungen waren. Ich möchte wissen, gegen wen brauchen Sie jetzt Bastionen? Warum errichten Sie jetzt die Länder? Brauchen Sie diese Bastionen wieder gegen den angeblich unbekannten Feind?
Ich werde Ihnen schon noch sagen, warum sie das einrichten, warum Sie von der Gauverfassung abgehen und auf die Länder übergegangen sind, warum sie sich vom Herrn Dr Kramáø und Minister Èerný das haben einreden lassen. Es hat in den letzten Tagen Herr Dr Manlicher zur Verwaltungsreform Stellung genommen, er sagt, daß namentlich die Bestimmung über die Entsendung von ernannten Mitgliedern der Vertretungskörper mit der primitivsten Auffassung von Selbstverwaltung in einem geradezu unlösbaren Widerspruch steht. Sie stellt ganz abgesehen von ihren nicht näher zu untersuchenden inneren Motiven einen dem modernen demokratischen Empfinden geradezu hohnsprechenden Rückfall in eine längst überwunden geglaubte Epoche dar. Als Bach im Jahre 1853 dem Kaiser seine reuen Verwaltungsideen vorlegte, da kannte er das nicht. Es gab da keine ernannten Vertreter, sondern nur Vertreter, die über Vorschlag der betreffenden Körperschaften ernannt werden sollten. Ihre Vorlage bedeutet einen Rückfall hinter Bach vom Jahre 1853, hinter die Bachsche Husarenaera gehen Sie zurück. (Výkøiky: Vormärz!) In den Vormärz gehen Sie zurück. Es ist heute kein Rückfall um 20 oder 30 Jahre, sondern um 100 Jahre gehen Sie zurück; wenn Sie uns mit dieser Vorlage beglücken. Sie sprechen als Vorzug dieser Vorlage immer von der Beseitigung des Doppelgeleises und tun so, als ob wir mit unserem Widerstand uns gegen die Beseitigung des doppelten Geleises in der Verwaltung kehren würden. Sie versuchen da ein kleines "qui pro quo" zu veranstalten. Ich erkläre, daß unsere Forderung seit dem Brünner Programm von 1899 eine Forderung ist, die wir auf einer ganzen Reihe von Parteitagen unserer altösterreichischen und neuen èechoslovakischen Partei gestellt haben, daß wir die Beseitigung des doppelten Geleises und Einführung des einfachen Geleises, wenn Sie es so nennen wollen, die Vereinheitlichung der Verwaltung verlangen. Aber das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Sie liefern die autonome Verwaltung an die politische Verwaltung aus und wir haben verlangt, daß die politische Verwaltung der autonomen Verwaltung angegliedert werde. Das ist, wie gesagt, der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Wir verlangen, daß das Volk auch in den Bereichen der politischen Verwaltung mitzusprechen hat, daß das Volk auch die politische Verwaltung durch seine gewählten Vertreter besorgt, während Sie die autonome Verwaltung in die Hände von ernannten Beamten und Polizeibütteln legen. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns, das müssen wir endlich einmal klarlegen, damit solche Vorwürfe aufhören. Der Herr Dr Kramáø sprach auch von nationalen Bedenken, selbstverständlich von nationalen Bedenken der Èechen, nicht der Deutschen, von Bedenken der èechischen nationalen Minderheiten und er meinte, in der Èechoslovakischen Republik seien die zweiten Instanzen in den Händen der èechischen Mehrheit und es sei daher der Schutz der Minderheiten durch die Autonomie nur ein sehr relativer. Sie, meine Herren von den deutschen bürgerlichen Parteien, könnten sich das hinter die Ohren schreiben, daß Ihr Berichterstatter, Ihr Führer Dr Kramáø, derselbe Führer, der im Jahre 1919 Ministerpräsident war am 4. März 1919, am Tage von Kaaden, und Èerný, der Minister des Innern im November 1920 war, als hier in Prag die Deutschenpogrome veranstaltet wurden. Das sind heute Ihre Führer, das sind heute diejenigen, unter deren Herrschaft Sie gehen, denen Sie auf jedes Wort hin folgen, derselbe Herr Dr Kramáø, der die deutschen Abgeordneten im Jahre 1897 mit der Polizei aus dem Abgeordnetenhause hinauswerfen ließ. (Výkøiky.)
Dieses Gesetz bringt uns eine neue Errungenschaft, nämlich die Ernennung von einem Drittel der Mitglieder der Bezirksund Landesvertretung durch die Regierung. Man hat auch dazu so eine Art neuer Bibel erfunden! Die Ernennung hat zu erfolgen mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und nationalen Verhältnisse; und damit haben sich unsere Regierungsdeutschen zufrieden gegeben. Vorläufig, solange sie in der Regierung sitzen, werden sie ja vielleicht ein bischen berücksichtigt werden. Ich wüßte ja auch keinen Grund, warum die èechische Regierung nicht ihre Leute in diese Körperschaften senden sollte, ihre Leute, die doch geradezu treue Trabanten dieser Regierung sind, (Sehr gut!) die regierungstreuer als die Èechen selbst sind. Aber vielleicht wird doch eine Zeit kommen, wo eine andere Regierung die wirtschaftlichen, sozialen, nationalen und kulturellen Verhältnisse anders auslegen wird. Und Sie stimmen der Ernennung durch eine künftige Regierung zu, die Sie heute noch gar nicht kennen, von der Sie nicht wissen, wie sie zusammengesetzt sein wird. Sie verlassen sich nicht mehr auf das Votum der Wähler, sondern finden ihre Zuflucht bei dem ernannten Vertreter. Es wird immer gesagt, ja, wir müssen dafür sorgen, daß in diesen Vertretungskörpern Fachleute sitzen, Leute die mehr verstehen. Es ist das kein Kompliment für Sie selbst, die auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes gewählt worden sind. (Výkøiky. - Smích.) Es scheint die Regierung der Ansicht zu sein, daß Sie keine Fachleute sind, weil Sie auf Grund des allgemeinen Wahlrechtes gewählt wurden, sie ist der Meinung, daß an Ihre Stelle in die Vertretungskörper gescheitere Leute zu entsenden sind, als Sie selbst sind. Von derselben Mentali tät geht ja auch - um das gleich hier abzutun - die Bestimmung im Wahlgesetz aus. Überlegen Sie sich doch einmal, ich bitte um Entschuldigung für das Wort, welche Kühnheit es ist, mit der die Regierung dem Parlament entgegenzutreten wagt, wenn sie sagt: In das Parlament darfst du mit 21 Jahren wählen, für die Bezirks- und Landesvertretungen bist du aber als 21 bis 24jähriger zu dumm. Für die Bezirks- und Landesvertretungen darfst du in dem Alter nicht wählen, da mußt du eine größere Reife haben, da es sich doch hier um wirtschaftliche und kulturelle Angelegenheiten, dort aber nur um politische Fragen handelt, um Fragen, die nur mit Kunstgriffen der jetzigen Mehrheit nicht als wirtschaftliche und kulturelle hingestellt werden können." Sie lassen sich das von dieser Regierung bieten, Sie lassen sich das von den Ministern bieten, die Ihnen sagen, daß diejenigen, die Sie wählen, Dummköpfe sind oder nicht reife Menschen - die uns wählen müssen ja 26 Jahre alt sein. (Veselost.) Ich bitte, das kann man sehr leicht verwechseln! Mit 21 Jahren wählt man ins Abgeordnetenhaus, mit 24 Jahren in die Bezirks- und Landesvertretungen, mit 26 Jähren in den Senat, mit 30 Jahren hat man das passive Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus, mit 45 Jähren für den Senat und wer den Ehrgeiz hat, Präsident der Republik zu werden, muß 35 Jahre alt sein. Wir haben jetzt beinahe alle Altersstufen zwischen 21 und 50 Jahren und ich wüßte nicht, wer sich da drin auskennen sollte. Aber die Gründe, die Sie dafür anführen, daß der betreffende reifer sein muß... (Sen. Niessner: Wie alt müssen die Fachmänner sein? - Veselost.) Dafür besteht keine Vorschrift. Ich kann Ihnen schon sagen, immer dann, wenn Sie mir mit den Fachleuten kommen, überläuft mich so ein bischen ein Grausen. Es hat noch nichts so viel Malheur angerichtet, wie die sogenannten Fachmänner. Ein lebendiges Beispiel dafür ist unser sehr verehrter Herr Professor Joachim. Ich bin vorhin davon abgekommen: Sie haben weder im Motivenbericht, noch in den Berichten der Berichterstatter sich auf irgend ein fremdes Beispiel berufen, Sie konnten es auch nicht, weil es für ein solches Gesetz, wenigstens in zivilisierten Ländern, ein solches Beispiel nicht gibt. Aber sonst, bei der Steuerreform z. B., finden wir im Motivenbericht des Herrn Finanzministers die Steuersysteme einer ganzen Reihe von Ländern angeführt. Auch bei sonstigen Gesetzen, berufen sich die Herren sehr gerne auf das ausländische Vorbild. Und besonders gerne auch auf deutsche Vorbilder. Warum haben Sie diesmal nicht den Versuch gemacht, sich auf das preußische Vorbild zu berufen? Die Preußen - ich weiß - das sind die wilden Menschen, die da irgendwo im Norden hausen, die Pangermanen, die Leute, vor denen man, wenn man sie trifft, ein Kreuz macht wie vor dem Gottseibeiuns. Das sind so die schrecklichen Menschen, diese Preußen. Aber se hen Sie: Diese schrecklichen Preußen haben es verstanden, sich eine Verwaltung zu geben, die ganz anders aussieht als die Verwaltung, die Sie sich hier gegeben haben. Auch dort besteht ein Unterschied zwischen allgemeiner Landesverwaltung und kommunaler Verwaltung. Die Kommunalverwaltung liegt in den Händen von kommunalen Vertretungen und ihren Ausschüssen, die allgemeine Landesverwaltung in den Händen von Regierungsbeamten. Es besteht aber eine organische Verbindung zwischen diesen beiden Arten von Verwaltung. Eine kommunale Bedeutung haben dort die etwa den hiesigen Bezirken vergleichbaren Kreise mit dem Landratsamt an der Spitze und die den hiesigen größeren Löndern vergleichbaren Provinzen. Das ist nicht mein Werk, Sie haben ja heute in der Zeitung das Gutachten Professor Schranils gelesen, das er wieder auf Grund einer ganzen Anzahl anderer Gut achten erstattet hat. Diese Gutachten wenden sich nahezu einstimmig gegen diese Verwaltungsreform, und aus diesem Gutachten schöpfe ich meine Weisheit. Ich will sie nicht als meine eigene hinstellen.
Also: "Die Kreis- und Provinzgrenzen können nur durch ein Gesetz geändert werden." Hier in der Èechoslovakei, diesem Vorbild eines demokratischen Staates, können die Grenzen der Bezirke bekanntlich durch ein Gesetz geändert werden. (Sen. Hartl: Dabei ist Deutschland ein national einheitliches Land und hat keine Nationalitätenfrage!) Und vor allem sind doch die Preußen reaktionär bis in die Knochen, während die Republik hier angeblich demokratisch bis in die Knochen ist. "Die dazwischen bestehenden Bezirke haben nur eine Bedeutung für die allgemeine Landesverwaltung, keine kommunale Bedeutung, ihre Grenzen sind nicht gesetzlich festgelegt, können also durch Verordnung geändert werden. Die kommunalen Organe im Kreise sind der Kreistag und der Kreisausschuß, in der Provinz der Provinziallandtag und der Provinzialausschuß. Die organische Verbindung besteht darin, daß der Landrat, der Vorsteher des Landratsamtes, also einer staatlichen Behörde, zugleich Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses ist. Er wird aber - und das ist das Besondere - nicht frei vom Staatsministerium ernannt, sondern auf Vorschlag des Kreistages." Unser Landespräsident wird von der Regierung ernannt werden. Dort wählen sie sich den Vorsitzenden des Provinziallandtages selbst. "Die Provinz hat einen eigenen Beamtenkörper mit einem Landesdirektor oder Landeshauptmann und Lan desräten. Das sind vom Provinziallandtag gewählte und vom Staat bestätigte Berufsbeamte, die das Landesdirektorium bilden. Die Provinzialverwaltung steht unter der Aufsicht des staatlichen Oberpräsidenten der Provinz, dessen Beanständungen der kommunalen Beschlüsse aber vom kommunalen Organe durch Klage beim Oberverwaltungsgericht angefochten werden können. An der staatlichen Verwaltung im Bezirk und in der Provinz nehmen nun Ehrenbeamte im Bezirksausschuß und im Provinzialrat teil, von denen der Bezirksausschuß auch verwaltungsgerichtliche Funktionen hat. Diese Kollegien, an deren Spitze der Regierungspräsident, bezw. Oberpräsident oder sein Stellvertreter steht, haben eine geringe Mitgliederzahl (6), wobei die Ehrenbeamten in der Mehrzahl sind." Das sind also Ehrenbeamte auch in der politischen Verwaltung, die dort durch Kollegien ausgeübt wird, die in ihrer Mehrheit aus gewählten Personen bestehen. "Die Ehrenbeamten wählt der Provinzialausschuß. Bemerkt sei, daß auch der an unterster Stelle im Kreise bestehende Kreisausschuß sowohl Verwaltungs-, als auch Beschlußbehörde erster Instanz ist. Der Provinzialrat ist nur Verwaltungsbeschlußbehörde, teils in erster Instanz, teils in zweiter über dem Bezirksausschuß."
Also Sie sehen, in diesem reaktionären Preußen gibt es keinen von der Regierung frei ernannten Vorsitzenden solcher Körperschaften. (Sen. ©turc: No jo, ale tady se uèí podle Rumunù a né podle Prajsù! Veselost.) Dort gibt es alle diese reaktionären Einrichtung nicht. (Zpravodaj sen. Luke¹: V Prusku si tak nehrají s komunisty!) No, Herr Kollege, Sie sind sehr im Irrtum, Sie scheinen nicht sehr genau unterrichtet zu sein. Was die politische Freiheit betrifft, so kann sich Preußen und Deutschland denn doch mit der in der Èechoslovakei sehr gut vergleichen. Ich glaube, daß sich die Preußen für eine politische Freiheit á la Èechoslovakei bedanken würden. (Výkøiky.)
Meine Herren, in diesem Gesetze findet sich aber auch eine ungemein interessante Bestimmung, das ist die Bestimmung des § 29, die erst im Ausschuß des Abgeordnetenhauses offenbar als Verbesserung in das Gesetz gebracht wurde und die dahin geht, daß bei Lieferungen und Arbeiten, welche durch öffentliche Konkurrenz ausgeschrieben wurden, die Mitglieder der Landesverwaltungskommission von der Beteiligung nicht ausgeschlossen sind. Es ist ganz bezeichnend, daß bei den Verhandlungen des Ausschusses im Abgeordnetenhause die deutsch-bürgerlichen Parteien niemals den Mund aufgemacht haben. Nur bei diesem Punkte hat sich Abgeordneter Krumpe, ein christlichsozialer Herr, ungemein aufgeregt und ist für diesen Punkt eingetreten. Nun, meine Herren, ein Mitglied der christlichsozialen Partei scheint wenigstens vorher anderer Meinung gewesen zu sein. Als wir am 30. Mai 1924 das Inkompatibilitätsgesetz berieten, da meinte Herr Senator Dr. Lederbur: "Es ist selbstverständlich, daß jeder im Verhältnis eines Lieferanten zum Staat Stehende der Regierung gegenüber seine Unabhängigkeit in dem Maße verliert, daß er kein freier Vertreter des Volkes sein kann." Das hat Senator Dr. Lederbur hier erklärt. Ich bin neugierig, ob er es über sich bringen wird, für diese Vorlage zu stimmen, die das Gegenteil davon enthält, und ob er es über sich bringen wird, die Abänderungsanträge, die wir in dieser Richtung gestellt haben, gleichfalls abzulehnen. (Sen. Jokl: Seither gibt es Kohlenausfuhrscheine!) Jawohl, meine Herren, diese Lieferungsgeschichte hier scheint schon die Folge der Kohleneinfuhrscheine zu sein. Sie scheinen, Geschmack an der Sache gefunden zu haben, und wollen sich in Zukunft wie in anderen Dingen von diesen Lieferungen nicht ausschließen lassen. Es ist ganz bezeichnend, was als Begründung dafür angeführt wird: Warum soll jemand deshalb, weil er Landesvertreter ist, nicht auch gleichzeitig für das Land liefern können? Darum, weil er einen Einfluß auf die Vergabe hat, weil er an der Vergabe beteiligt ist, auch wenn er eventuell bei der Abstimmung herausgeht. Darum, und weil es nichts anderes ist als verdeckte Korruption, wenn man derartige Dinge gestattet.